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Politische Mebersicht.

Berlin , 6. Juni.

verächtlich machen wollte, sondern als eine bestimmte Gesellschafts-| feine Karte und ist dann nach Hause gegangen. Dieser Obers tlaffe, die fich seiner Sympathien nicht erfreue. In seiner er- amtmann macht ja in trefflicher Weise Propaganda für die neuten Revifion gegen das Urtheil bestritt der Angeklagte, Sozialdemokratie. Denn tann er einen Arbeiter wirksamer Ans dem Reichstage. In der Generaldebatte über sich einer Beleidigung der Garde Offiziere in bezug auf ihren darüber aufklären, daß er einer unterdrückten Klasse angehört den Börsengesehentwurf, welche heute fortgesetzt wurde, be Beruf schuldig gemacht zu haben. Gesellschaftstlaffe und Berufs- und daß solche Buftände von grund auf geändert werden müssen, herrschte die Differenz über den Nußen oder die Schädlich- laffe feien nicht identisch mit einander. Der Reichsanwalt er als durch eine derartige Behandlung?- klärte das Urtheil für unbedenklich, wenn auch nicht verkannt feit des Terminhandels die Ausführungen sämmtlicher wurde, daß es statt von Gesellschaftstlaffen beffer von Berufs- tagsruhe in den Mühlen" referinte auf dem eben ge­- Ueber, bie Arbeitsdauer und die Sonn Redner, welche überhaupt zur Sache sprachen. Letzteres tlaffen hätte sprechen sollen, die es offenbar damit gemeint habe. haltenen Berbandstage deutscher Müller Herr K. W. Kunis trifft nun freilich für den Antisemiten- Häuptling Lieber Das Reichsgericht verwarf bie Revision und das Leipzig der in bezug auf diese Frage für gleiches Recht für alle, mann v. Sonnenberg in keiner Weise zu. Während Graf Urtheil ist somit perfekt geworden. Groß und Kleinbetrieb eintrat. Die Diskussion war eine sehr Kanig, welcher vorher sprach, mit keiner Gilbe die Angelegenheit Ein eigenartiges Verfahren hat sich in Kiel bei der Ver- lebhafte und es wurde künstlich ein Gegensah zwischen Groß­des Herrn v. Plötz berührte, ließ Liebermann volle Breitſeiten urtheilung von Majeftätsbeleidigungen geltend gemacht. Während und Kleinbetrieb herauszufonstruiren gesucht. Ein Großmüller der ordinärsten antisemitischen Redensarten gegen unseren bis vor einiger Zeit noch trotz der unter Ausschluß der Deffent meinte hierzu, wenn man derartige Gegenfäße tonstruire, so Genossen Singer los, um damit den letzteren dafür zu lichkeit stattfindenden Verhandlungen dem Publikum im Zuhörer- tönnten sie sich alle begraben lassen.( Ünrube!). Ein Kleinmüller das ftrafen, daß er am Freitag den Agrarierhäuptling v. Plötz raum die Personalien und die Anklagefchrift, oder doch wenigstens gegen hob unter dem Beifall der Anwesenden hervor, daß gerade fie an den verdienten Pranger gestellt hatte. Dieses Mal tam ein Theil derfelben bekannt wurde, sieht sich jetzt das Gericht unter dem Druck der großen Dampfmühlen zu leiden hätten. der schnodderige, abgedankte Lieutenant von Liebermann veranlaßt, bem Antrage der Staatsanwaltschaft entsprechend, Die Windmüller verlangten mindestens 26 freie Sonntage, sonst der schnodderige, abgedankte Lieutenant von Liebermann sofort bei Beginn der Verhandlung die Deffentlichkeit mit den stände ihr Ruin bevor. Auf Vorschlag des Vorsitzenden erklärte freilich an ben Unrechten, denn Singer schüttelte Bertretern der Presse auszuschließen, so daß der Deffentlichkeit man sich damit einverstanden, dahin zu wirken, daß gerade der nachher den ungezogenen Kläffer so energisch und wohl das Urtheil, aber nicht die Person, welche auf der kleine Müllereibetrieb mehr geschützt werden soll. Möglichst soll rücksichtslos, daß derselbe sich in halbweinerlichem Antlagebant steht, kennen lernt. Und dieses ängstliche auf fortwährende Arbeitsgelegenheit hingewirkt werden. Tone beschwerte, daß er von sozialdemokratischer Seite Verfahren bei reinen Lappalien. Go hatte am 28. April Die Müller beginnen fomit auch schon den Kampf gegen gar so grob behandelt werde. Herr v. Plötz zog es vor, der Gelegenheitsarbeiter Antrid qu Rendsburg in das zum Schuße ihrer Arbeiter geplante Arbeiterschußgefeß. nicht im Saale anwesend zu sein, während der Liebermann einem start angetrunkenen Zustande an einem Trupp Schulknaben, Bur Entkräftung der Feststellungen der Reichskommission für und Dr. Hahn( Bismarckhahn) den, allerdings sehr ver- der sich mit Steinwerfen beluftigte, eine Aufforderung gerichtet, Arbeiterstatistik über die Lage der Arbeiter in den Getreide unglückten Versuch machten, ihn vein zu waschen. beamter hatte ben finnlos betrunkenen Antric verhaftet, ohne bie até worden ist die als Majestätsbeleidigung aufgefaßt worden ist. Ein Polizei- mühlen wissen sie nichts vorzubringen.- Nachdem die Generaldebatte geschlossen war, wurden Ein die ca. 80 Paragraphen im Laufschritt angenommen. Ein Versuch des Grafen Arnim, im Ausland anhängig gemachte Schulden aus börsenmäßigem Differenzspiel im Reiche für nicht eintreibbar zu erklären, wurde, weil mit den inter­nationalen Verträgen in Widerspruch stehend, von der Regierung bekämpft und abgelehnt. Schließlich wurde das ganze Gesetz gegen die Stimmen der Linken und des Ab­geordneten Siegele angenommen.

Der Versuch des Herrn Präsidenten, den Handelsvertrag mit Japan noch zur Erledigung zu bringen, scheiterte baran, daß der Vertreter für Hof, Münch- Ferber, eine längere Rede ablas, wodurch sich der Staatssekretär von Marschall zum antworten genöthigt sah, während dessen aber sämmtliche Bogenlampen erlöschten. Der Gegenstand mußte also zum Montag vertagt werden. Außerdem steht an diesem Tage die Gewerbe- Ordnung auf der Tages ordnung.-

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die Worte gehört zu haben. Erst später sah sich ein wackerer- Ein heitles Thema hat die Poftverwaltung in Bürger Rendsburgs veranlaßt, auf die Erzählung der Kinder neuerer Zeit den Kandidaten für die mündliche höhere Ber hin den Arbeiter wegen Majestätsbeleidigung zu denunziren. waltungsprüfung des Postfach es zu behandeln auf­In der geftrigen Verhandlung erschienen denn auch als Haupt- gegeben. Der Bolts- Zeitung" zufolge lautet es: belastungszeugen brei Schulknaben im Alter von 10 Jahren. Zur Bemeffung des Bedarfs an Beamtenkräften für die Der Staatsanwalt wollte das Verbrechen" mit fünf Monaten Berkehrsanstalten find seitens der oberften Verwaltungsbehörde bestimmte Wochenleistungsmaße an Dienst gefühnt wiffen, während das Gericht mit dem Strafminimum stunden festgesetzt. Bei den Unterbeamten von zwei Monaten Gefängniß sich begnügte, wogegen die sechswöchentliche Untersuchungshaft nicht an ist eine solche Festfehung unterblieben. Welche Gründe mögen hierfür bestimmenb gewesen sein und würde gerechnet wurde.- Kandidat eine Aenderung für empfehlenswerth halten? Da wird ja der Kandidat auf ein gefährliches Gebiet ge­lockt. Wie nun, wenn er erwidert, er halte es für gerecht, daß auch die Unterbeamten durch ein Wochenleistungsmaß gegen übermäßige Ausbeutung ihrer Arbeitskraft geschützt werden müßten? Wir glauben kaum, daß ihm eine derartige Antwort für sein ferneres Fortkommen sehr dienlich sein würde.-

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ertheilt.

Deutsches Reich .

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- Der Bundesrath hat in feiner legten Sigung außer den schon in der vorigen Nummer gefaßten Beschlüssen den Entwurf einer Berordnung über die Raution des Rendanten der Bureautaffe beim Reichs- Versicherungsamt, die Vorlagen zu der allgemeinen Rechnung über den Landeshaushalt von richt. Der vielfach auch mit Zuchthaus bestrafte Tapezirer Der Polizei- Agent Fieterling vor Ge. Elsaß- Lothringen für 1891/92 und zu der Uebersicht der Aus­gaben und Einnahmen der Landesverwaltung von Elsaß - Wilhelm Fieterling, der, wie in dem Frankfurter Die Krebsschäden des Militarismus liegen fo Lothringen für 1894/ 95- den zuständigen Ausschüffen über Schaffnerprozeß zur Sprache kami, zwei Hamburger Polizei­offenkundig zu Tage, so unablässig brechen neue Geschwüre wiesen. Dem Ausschußantrage, betreffend die Abänderung beamten in ausgedehntem Maaße Spigeldienste geleistet hat, auf, bald hier bald dort wird sogar gerichtlich fest des Boll- und Salzsteuer Verwaltungskosten Etats für stand am 2. Juni in Hamburg nebst einer Anzahl anderer geftellt, wie zerrüttend auf die zum Heeresdienste gezwungenen Großherzogthum Baden die Bustimmung Personen vor der Straffammer IV des Landgerichts unter der jungen Männer das ganze Kasernenleben, der erzwungene Außerdem wurde über die Vergebung eines anklagederkuppelei. Die Eheleute S. wollen völlig schuld­Der Staatsanwalt hält sämmtliche Angeklagte für schuldig und blinde Gehorsam einwirken, daß es den Vertheidigern Arbeitsplatzes bei der zoologischen Station in Rovigno , los fein, ebenso Fieterling, während die Eheleute Buck geständig sind. über die dem Raifer zu unterbreitenden Vorschläge des militärischen Theiles der göttlichen Weltordnung außer wegen Befehung einer Hathsstelle beim Reichsgericht, mehrerer beantragt gegen die Eheleute Sievers je 5 Wochen, gegen bie ordentlich schwer fällt, irgend etwas für ihre Sache vor- Stellen bei den Disziplinarkammern und der Stelle eines vor. Eheleute Buck je 3 Wochen und gegen Fieterling 3 Monate Ge­zubringen. Aus dieser Berlegenheit erklärt es sich, wenn tragenden Raths bei dem Rechnungshof des Deutschen Reichs fängniß. Der Gerichtshof verurtheilte die Eheleute Sievers zu je 3 Wochen, die Eheleute Buck zu je 2 Wochen Gefängniß, bie Nordd. Allgem. 8tg." den tühnen Versuch macht, den sowie über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt. Prozeß Schöler als einen unanfechtbaren Beweis für Heute hielten die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths spricht aber Fieterling wegen nicht erbrachten Beweises die bewunderungswürdige Fleckenlosigkeit des Militarismus für Boll- und Steuerwefen und für Rechnungswesen sowie die fostenlos frei. Im Laufe der Verhandlungen hatte Fieterling erklärt, daß auszuschlachten. Ja, wenn es nur auf den Wortlaut des vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel er in dem Frankfurter Prozesse thätig gewesen", eine Reise nach Urtheils ankäme bann könnte man wenigstens den und Verkehr Sigungen. Frankfurt mit zwei Hamburger Polizei- Offizianten zur Aufttärung Auguren des Bindterblattes den guten Glauben zu Im Interesse dea Kriegsministers ver- des Sachverhalts gemacht und mit einem Rathe bei der billigen, aber das Blatt hat ja doch selbst die Verhand- öffentlicht der Reichs Anzeiger" eine Erklärung, die ihn vor Polizeibehörde zu gleichem Zwecke Befprechungen lungen abgedruckt. Da war z. B. darin zu lesen, dem Berdacht beschüßen soll, sich für die Oeffentlichkeit gehabt habe. des Militär Strafprozeffes in einer Budgetkommissions Sigung daß der Soldat Amstedt als geistestrant allgemein bekannt vom 5. Juni ausgesprochen zu haben. Nach dieser Erklärung höchft unbequem. Im Hamburg . Correspondent" erscheint denn Das ist nun augenscheinlich den Hamburger Ordnungsstühen war, nur dem Hauptmann Moll nicht, der sich weiter kein hat also auf die Frage des Abg. Richter, ob auch der Kriegs- auch unter der Ueberschrift, Die Staatsautorität und Kopfzerbrechen darüber machte, daß der Amstedt in den minister die von dem Herrn Reichskanzler ausgesprochene Gr- das Spielwesen" flugs eine Buſchrift, in der bestritten Ecken vor sich hinftierte, Worte murmelte, Papier in Feßen wartung bestimmt hege, daß dem Reichstag im Herbst dieses wird, daß Fieterling eine Unterredung mit einem höheren Be­zerriß, kurz allerhand Symptome geistiger Störung zeigte. Jahres der Entwurf einer neuen Militär Strafprozeßordnung amten gehabt haben könne. Das sei undenkbar. Dann aber Hauptmann Moll schickte den Unglücklichen trotzdem in zugehen werde, der Kriegsminister erwidert: wird refignirt gesagt: Arrest, ber später im Gefängniß durch Selbstmord endete. Wenn man nun Moll von aller Schuld freispricht, so muß man um so mehr das System verdammen, das folche Greuel ermöglicht. Doch dem Pindterblatte das be­greiflich machen zu wollen, wäre ja vergeblich, kommt es doch sogar bei dieser Besprechung des Prozesses gegen einen frei finnigen Rebatteur auf seine alten Leiertaftenrefrains zurück, baß alle staatserhaltenden" Parteien zusammenwirten müssen, um die Sozialdemokratie zu zerstören. Durch Wieber holung wird dieses Mahnwort nicht wirksamer, denn Pinbter's Erbe ist kein Cato und die Sozialdemokratie tein Karthago .

Gegen den Maifeier Erlaß der Sachfen Meiningenschen Regierung führen die hiesigen Neuesten Nachrichten" die bekannte Ste de Kaiser Wilhelm's am Sedanstage ins Gefecht und verknüpfen sie mit folgender Drohung:

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Wenn der Herr Reichskanzler diese Erwartung aus gesprochen hat, wird auch jeder Kriegsminister fie begen dürfen."

Anlaß überhaupt nicht die Rede gewesen. Ueber Einzelheiten des neuen Strafverfahrens sei bei biefem

Man kann es allerdings dem Kriegsminister bezeugen, daß biese Erklärung so unverbindlich ist, wie sie sich ein preußischer Minister in heutiger Zeit nur wünschen kann.

Ein neues Lehrerbesoldung 3- Gefeh ist, wie die Bolts- Beitung" zu berichten weiß, im Kultusministerium in Arbeit. In bezug auf die Staatsbeiträge der größeren Städte wolle die Regierung weitere Zugeständnisse machen und den Städten diejenigen Summen belaffen, die sie bisher erhalten haben. Dagegen sollen die Bestimmungen über die Alterszulagen Rassen unverändert aufrecht erhalten werden.-

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,, Dagegen wird die Behauptung des Mannes, von 2 Ham burgischen Polizeibeamten mit nach Frankfurt genommen zu sein, um hier als Lockspizzel Dienste zu leisten, um so mehr als zu treffend angenommen werden müssen, als in dem Frankfurter Prozeß die Thatsache, daß vorbestrafte Menschen zweifelhaftesten Rufes zur Ueberführung der Bahnbeamten zur Berwendung ge langten, nach den Zeitungsberichten flar zu tage trat. Weß Geiftes Kind feine Persönlichkeit ist, dafür geben folgende Einzelheiten einigen Anhalt: Der Mann hat, aus Süddeutschland stammend, hier in Hamburg , großentheils arfeitslos, mit einer Dirne zusammengewohnt, die für ihn die Mietbe bezahlte, ist von 1886 bis 1892 nicht weniger benn ſechs. Strafen von 4 Wochen, 6 Monaten, 9 Monaten, 1 Jahr 6 Mo zehn Mal vorbestraft, darunter sechs Mal wegen Diebstahls mit naten Gefängniß und 1 Jahre Zuchthaus, ferner acht mal wegen Körperverlegung, Widerstandes gegen die Saatsgewalt und Be - Einem Vereins- Nothgeseb, daß sich auf die brohung mit Gefängnisstrafen bis zu 7 Monaten, hat sich unlängst Beseitigung des Verbots der Verbindung von politischen Ver- wegen seines Buhälterthums vor dem hiesigen Gerichte ver­einen unter einander beschränkt, dürfte die Regierung zustimmen, antworten müssen und wurde nur deshalb freigesprochen, weil wie die Germania " vermuthet. ein zwingender, Beweis gegen ihn nicht geführt werden Wäre Fürst Bismarck noch Reichskansler, so würde der im tonnte. Und einen solchen Menschen, dem nebenher noch Reichstags Erfahwahl übrigen sehr patriotische, reichsfreundliche Herzog, ein Herr von Erfahwahl in Ruppin nationaler und tapferer Gesinnung, wohl binnen 24 Stunden nach Templin . Nach amtlicher Feststellung erhielten bei der am für eine Reihe von Jahren die bürgerlichen Ehrenred te Bekanntwerden jenes Grlaffes ersucht worden sein, einen Minister 2. d. Mts. im Reichstags- Wahlkreise Ruppin- Templin statt. aberkannt sein werden, wählen polizeiliche Unterbeamte, die doch anzustellen, der sich auf der Grundlage der heutigen Staats- und gehabten Stichwahl von 18 457 abgegebenen Stimmen Lessing der Kontrolle ihrer Vorgesetzten auch in diesem Punkte unters ( frf. Vp.) 9764 und v. Arnim( t.) 8648. Ersterer ist mithin Schaffner der Polizei in die Arme führe! Es wird wenige stehen sollten, zu ihrem Begleiter nach Frankfurt , damit er die Gesellschaftsordnung befinde." Die Neuesten Nachrichten" müssen sich gedulden. gewählt. Bei der nach der Hauptwahl vom 15. Juni 1893 noth- Leute geben, die die Benutzung eines derartigen Mannes ab= Sollten die unberechenbaren Fügungen des Schicksals einmal wendig gewordenen Stichwahl wurden 20 102 giltige und 64 feiten staatlicher Beamten, zu welchem Zwecke es auch sei, nicht den Freiherrn v. Stumm oder den Grafen Bismarck auf ungiltige Stimmen abgegeben; damals erhielt der freisinnige in ihren Empfindungen verletzt. Schon allein politische Klug­den Freiherrn v. den Reichstanzlerseffel heben, dann können auch noch die Ranbibat 10 152, alfo 888 Stimmen mehr als diesmal, der heit müßte dazu führen, Anweisungen zu ertheilen, die eine von ihr gewünschten Brutalisirungen der Bundesstaaten" tonfervative Kandidat erhielt 9950 Stimmen, somit haben die man verhehle sich nicht, daß es genug Leute im Staate Wiederholung ähnlicher Vorkommnisse unmöglich zu machen.... wieder vor sich gehen. Konservativen diesmal 902 Stimmen verloren. Hieraus erklärt giebt, die für Aufrechterhaltung der behördlichen Autorität sich der Jammer der konservativen Organe. alles einzufezen gewillt sind, deren Rechtsbewußtsein aber durch Chronik der Majestätsbeleidigungs- Prozesse. - Der Schußverband gegen agrarische Aus das Unwürdige, das in der Verwendung vielfach vorbestrafter, Der Rebakteur ber demokratischen Düsseldorfer Bürgerzeitung" schreitungen will auch mit babei gewesen sein bei bem übel berüchtigter und von ihren Mitmenschen mißachteter Leute Gottfried Stoffer 3, war wegen" Majestätsbeleidigung in zwei Fällen, wovon der eine ideell mit einer Beleidigung der Offiziere des Siege über einen der 27 Arnims in Ruppin Templin. Er läßt zu gedachtem Zwecke liegt, empfindlich verlegt wird, und die in Bardetorps tonturrirte, vom Landgericht Düsseldorf au 9 Monaten der Welt mittheilen, daß er der freifinnigen Volkspartei einen bem dadurch heraufbeschworenen Konflitte einen Kampf mit sich selbst führen müffen, um nicht angesichts solcher Vorgänge in das Gefängniß verurtheilt worden. Auf seine Revision wurde bas Geldbetrag von 1700 M. zur Verfügung gestellt habe. Urtheil vom Reichsgericht aufgehoben und die Sache an die Bei der Wahl in Ruppin Templin haben Lager der Oppofition hinübergetrieben zu werden." Was wird denn aber das Organ des Sachsenwaldes dazu Borinstanz zurückverwiesen, insoweit es die Beleidigung fich wieder die alten Drangfalirungen der nicht landrathfrommen der Offiziere des Gardekorps betraf, da nun Jdealkonkurrenz Wähler gezeigt. Nicht nur die Sozialdemokratie ist dem aus- sagen? Das wird doch gewiß den Fieterling, der an die mit einem Falle von Majestätsbeleidigung vorlag, mußte gefeßt gewefen. Folgende Mittheilung wird der Neuruppiner schönsten Zeiten der Aera Bismarck- Puttkamer erinnert, in Schutz auch hinsichtlich deffen die Aufhebung erfolgen.. Die Rassirung Beitung" aus Sieversdorf gemacht, über ein" Borkommniß nehmen. T Ueber ein ganz neues Preßvergehen ent reichend begründet sei, daß eine Beleidigung der Gardeoffiziere Gestüt. Bei der Vertheilung der Arbeiter gab der nimmt die Boffische Zeitung" Nürnberger Blättern fol in bezug auf ihren Beruf vorliege, da in dem Falle der Straf Oberamtmann jedem Arbeiter einen Arnim'schen Stimm- gende Mittheilung: Ein Kohlenhändler hatte Kohlen aus einem antrag des Kriegsministers nicht genüge. Darauf hat das zettel. Der Maurer Karl Müller tam nachträglich ins Komptoir bestimmten Werte angekündigt. Da nun behauptet wird, er bes Landgericht Düsseldorf am 27. März 1896 unter Berück- und wurde gefragt, ob er schon einen Wahlzettel habe. Als er ziehe von diesem Werte keine Koblen, wurde gegen ihn Unter­fichtigung der vom Reichsgericht gegebenen Direktiven es bejahte, mußte er denfelben vorzeigen und dann angeben, von fuchung auf grund des Gesezes zum Schuße der Waarens den Angeklagten wieder zu neun Monaten Gewem er denselben erhalten habe. Er nannte den Arbeiter bezeichnung eingeleitet. Die Straffammer erklärte dies für un fängniß verurtheilt. In dem inkriminirten Artikel Wieder aufing, welcher ihm den Stimmzettel gegeben habe. Der zulässig, weil ein Preßvergehen vorliege, so daß die Sache eine Kaiserrede" war abgesehen von der angeblichen Majeftäts- Lessing'sche Bettel wurde sodann mit einem Arnim'schen um- nunmehr dem Schwurgericht verhandelt beleidigungen erwähnt, der Kaiser habe die Jarde" zum Kampfe getauscht. Nach dem Frühstück kam der Oberamtmann wird. Wir haben es hier wiederum mit einer mert­gegen bas oppofitionelle Bürgerthum aufgerufen; daß dies einen Beder aufs Feld und fragte Laufing, ob er noch mehr Bette! würdigen Erweiterung des Begriffs der Preßvergehen zu Kampf mit geistigen Waffen geben werde, war bezweifelt, denn, habe. 2. gab offen den Sachverhalt zu, er habe von zwei thun, denn es ist doch ein höchst unbilliges Verlangen, daß der so war in dem Artikel ausgeführt, auch der verwegenfte Jarde- Betteln für Lessing einen derfelben auf dem Felde dem Müller verantwortliche Redakteur sich um das Ursprungszeugniß der in Lieutenant fängt feinen Streit an, wenn er weiß, daß seine Waffen gegeben. Laufing mußte sodann den Lessing'schen Bettel zeigen, seinem Blatte annoncirten Kohlen bekümmern soll, die mit dem fürzer sind, als die des Gegners." Das Gericht stellte feft, daß worauf der Oberamtmann diefen Bettel zerriß, Wesen der Preffe doch nichts zu thun haben. Das Vorgehen das Heranziehen der Garde vom Angeklagten gesucht und lediglich dann eine Vorhaltung machte, daß Laufing dem Löwen, der noch des Nürnberger Gerichts greift offenbar dein Gesetz über den un­feiner Absicht entsprungen sei, dem Stande eins auszuwischen, in- im Käfig fäße, die Thür öffnen wolle"(?) und dergleichen mehr. Lauteren Wettbewerb voraus, und zwar in irrthümlicher An­dem er die Offiziere als beschränkte Menschen hinstelle. Es wurde Schließlich bemerkte er, daß er für solche Leute wie Laufing wendung. Vollkommen unbegreiflich ist es dem Laienverstande, weiterhin festgestellt, daß er die Offiziere nicht als Privatpersonen teine Arbeit mehr habe. Laufing forderte sich hierauf weshalb die Gerichte nicht gegen den Kohlenhändler vorgehen,

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des Urtheils wegen der Beleidigung erfolgte, weil nicht hin- auf dem töniglichen Friedrich Wilhelms

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