und gestern offen erklärt, man tönne ein zweijähriges Moratorium in Erwägung ziehen, während er bisher unentwegt den Standpunkt vertrat, daß die Alliierten auch bei Einstellung der deutschen Reparationsleistungen weiterzahlen müßten.
Der ehemalige Botschafter der USA . in Berlin , Houghton, trat in einem Dielbemerkten Hochschulvortrag sehr eindringlich dafür ein, daß mán Deutschland durch herabsehung seiner 3ahlungen vor dem Zusammenbruch und seine westlichen Nachbarländer wie die ganze Welt vor den Folgen eines solchen Zusammenbruchs bewahren müsse.
In New Yorker Finanztreisen hat die ruhige fachliche Art, mit der die deutschen Vertreter ihre Angelegenheiten vortrugen, guten Eindruck gemacht, und man hofft, daß aus den engen Beziehungen, die zwischen Deutschland und England nunmehr hergestellt worden sind, sich eine Basis für weitere Berhandlungen mit anderen in Frage kommenden Mächten ergeben werde.
Es bleibe nur
zu hoffen, daß diese Verhandlungen fich nicht zu langwierig gestalten und daß es gelingt, störende politische Einflüsse zu überwinden.
Unter der Ueberschrift„ Schuldenherabsehung" gegen Herabsehung der Rüstungen" schreibt die Evening Post" im Leitartikel, wenn die Welt eine wirkliche Verringerung der Rüstungslasten erhalten tönnte, wenn die gewaltigen Aufwendungen für Mannschaften und Materialien für die Kriegsvorbereitungen merflich in ganz Europa eingeschränkt werden, könnte kein ehrlich denkender Mensch leugnen, daß dies praktisch wie psychologisch eine große Hilfe für die Nationen bedeuten würde. Eine solche Veränderung würde den Vereinigten Staaten wie der übrigen Welt in einem Maße zugute tommen, daß es sich wohl lohnen tönnte, als Gegenleistung die Konten zu verringern, die in den Büchern des Schazamts eingetragen sind.
Zusammenschluß der Mittelparteien?
Von Dietrich bis Treviranus.
Seit einigen Wochen sind, wie wir erfahren, Berhandlun gen zwischen der Staatspartei, der Deutschen Volks partei und den Volkskonservativen im Gange, mit dem Ziel des Zusammenschlusses der Mittelparteien. Wie wir hören, sind die Verhandlungen bereits ziemlich meit fortgeschritten. Der geistige Bater dieser neuen Partei soll der Reichsfinanzminister und Führer der Staatspartei Dietrich sein, der sich auch bei der Gründung der Staatspartei besonders betätigt hat und jegt vor allem die Unterstützung seines voffstonservativen Ministerfollegen Treviranus findet.
Kommunistische Mißtrauensanträge. Morgen Beratung im Aelteftenausschuß des Landtags. Der Aeltestenrat des Preußischen Landtages nahm in einer Sigung am Mittwoch einige Aenderungen an dem bisher in Aussicht genommenen Beratungsplan vor.
Von den Kommunisten ist ein Mißtrauensantrag gegen das preußische Staatsministerium eingebracht worden, der mit der aftiven Mitwirkung des Preußenfabinetts an der Notverordnung der Brüning- Regierung begründet wird. Dieses Mißtrauensvotum foll in der Donnerstagsigung, die 11 Uhr vormittags beginnen wird, als erster Punkt der Tagesordnung zur Beratung gestellt werden,
Protest der Kriegsopfer.
Unerträgliche Angriffe auf erworbene Rechte.
Der Bundesvorstand des Reichsbundes der Kriegsbeschädigten hat in seiner Sigung vom Dienstag zu den Bestimmungen der 2. Notverordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 5. Juni 1931 Stellung genommen. Er stellt mit größtem Befremden fest, daß trotz aller Proteste Hunderttausender von Kriegsopfern und trotz nachdrücklichfter Warnungen der Organisationen, der Städte und Gemeinden fowie der Tagespresse die durch Blut erworbenen Rechte der kriegsopfer in einer untragbaren Weise angegriffen worden sind. Die Notverordnung übertrifft alle Befürchtungen. Besonders trifft fie die Zufahrenfenempfänger, die „ Leichtbeschädigten", die Arbeitslosen, die Bewohner ländlicher Gegenden und die in öffentlichen Diensten stehenden Bersorgungsberechtigten in einem nicht zu verantwortenden Ausmaß.
Der Bundesvorstand protestiert auf das nachdrüdlichste gegen die neuen Abbaumaßnahmen. Er ersucht den Reichstag, als bald in eine Nach prüfung der Notverordnung einzutreten und die unerträglichen Bestimmungen zu beseitigen. Dabei sind die im Reichsbund vereinigten Kriegsopfer der Auffassung, daß es troi aller Schwierigkeiten noch Möglichkeiten genügend gibt, den Haus halt des Reichs, der Länder und Gemeinden zu sichern, ohne in die von der Reichsregierung und vom Reichstag selbst wiederholt als unzulänglich anerkannte Versorgung und Fürsorge einzugreifen. Härten gegenüber friegsbeschädigten Beamten.
Durch die neue Notverordnung werden die in öffentlichen Diensten stehenden Kriegsbeschädigten in vielfacher Beziehung und deshalb äußerst ungerechterweise unverantwortlich hart betroffen. Nicht nur, daß sie durch die Gehaltstürzung eine erhebliche Eintommensminderung erleiden, wird ihnen durch die Aenderung der Berechnungsart ihrer Kriegsbeschädigtenrente eine weitere Kürzung ihres bisherigen Einkommens zugefügt. Soweit sie zu den Leichtbeschädigten gehören, fällt die Kinderzulage für das erste Kind fort. Darüber hinaus tritt für alle Kriegsbeschädigten und Kriegerwitwen durch die Herabjegung und teilweise Abschaffung der Ortszulagen eine allgemeine Rentenminderung von durchschnittlich 8 bis 30 Proz. ihrer bisherigen Rente ein. Neben diesen allgemeinen Kürzungsbestimmungen wirkt sich die Verschärfung der Bestimmungen über die Anrechnung der Kriegsrenten auf das aus öffentlichen Mitteln bezogene Einkommen(§ 62 RBG.) für sämtliche triegsbeschädigten Beamten, Angestellten und Arbeiter des Reichs, der Länder und Gemeinden katastrophal aus. Bei einem Einkommen aus öffentlichen Mitteln von mehr als 210 M. monatlich, ruht bereits die Kriegsopferrente in Höhe der Hälfte des Betrages, um den das Gehalt oder der Lohn 210 M. übersteigt. Bei einem Gehalt von 400 M. monatlich werden somit bereits 95 M. auf die Rente angerechnet, jedoch verbleiben dem Versorgungsberechtigten wenigstens drei Zehntel der Grundrente. Die nach dem Einkommensteuergesetz zu läffigen Abzüge, sowie die am 1. Februar und 1. Juli 1931 an= geordneten Gehaltstürzungen find bei der genannten Einkommens
Kommunistische Ausschreitungen
Krawalle im Ruhrgebiet - Steine gegen UGA.- Konsulat
Bochum , 10. Juni. ( Eigenbericht.)| fnüppels auseinandergetrieben. In Marten kam es wiederholt In Bochum , Wattenscheid und Steele fam es am Dienstag- zu Demonstrationen. Das Ueberfallkommando wurde mit„ Nieder" abend wieder zu Zusammensfößen mit der Polizei. Kommu- Rufen empfangen. Aus den Fenstern wurde mit Blumentöpfen und nistische Störtrupps fuchten sich zu Demonstrationen 3u- Steinen auf die Beamten geworfen. Ferner wurden Schmährufe fammenzuschließen und 30gen unter Rufen gegen die Regierung laut wie ungergarde, Severing- Knechte" usw. Brüning durch die Straßen. Der Polizei wurde bei der Auflösung der Züge Widerstand geleistet. Die Beamten wurden mit Steinen, Kohlenftüden, Flaschen und Tellern beworfen. 3n Steele und Bochum wurde zur Schußzwaffe gegriffen, es wurde jedoch niemand verlegt. In Bochum wurde der Vorsitzende des Kampfbundes gegen den Faschismus, Rostet, verhaftet. In Wattenscheid wurden 6, in Steele 12 Personen festgenommen.
In einigen Außenbezirken tam es gestern zu Demonstratio= nen von Erwerbslofen gegen die neue Notverordnung. Am Abend sammelte sich in dem Stadtteil Hörde eine größere Menschen menge an, die die Polizei bei ihrem Erscheinen mit Schmährufen empfing. Da die Menge nicht freiwillig auseinanderging, mußte der Play unter Anwendung des Gummifnüppels geräumt werden.
In Mengede tam es ebenfalls zu einer Ansammlung von etwa 200 Erwerbslosen, die vor die Wohnungen der oberen Bechenbeamten zogen und dort demonstrierten. Als die Menge auf etwa 300 Personen angewachsen war, traf ein Ueberfallkommando ein, das die Demonstranten zerstreute. Ein Rädelsführer tonnte festgenommen werden. Es bildeten sich dann noch kleinere Trupps von Demonstranten an den Straßeneden, die die Polizeibeamten be= schimpften. Sogar Kinder wurden zu den Demonstrationen mitge nommen. Ein später nochmals gebildeter Demonstrationszug wurde wiederum vom Ueberfalltommando unter Anwendung des Gummi
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Mehrere Demonstranten flüchten in die nahegelegenen Häuser. Beamte, die ihnen folgten, wurden mit dem Messer in der Hand empfangen. Einige Durchsuchungen nach Waffen wurden vorgenommen blieben aber ergebnislos. Unter den Demonstranten waren viele Auswärtige zu beobachten, offenbar handelt es sich um ein planmäßiges Vorgehen. Verschiedentlich wurde sogar versucht, vor Beginn der Demonstrationen das Ueberfalltommando telephonisch nach einem anderen Stadtteil zu rufen, um die Beamten durch dieses Manöver abzulenten. Berletzte wurden bisher nicht festgestellt.
Vor dem Gebäude der Sächsischen Bank in Dresden , in dem sich auch das amerikanische Konsulat befindet, fam es am Montagabend, wie erst jetzt bekannt wird, zu einer Rundgebung. Kommunisten warfen Flaschen durch ein Fenster im ersten Stock des Gebäudes. In den Flaschen fand man Zettel mit folgender Aufschrift:„ Nieder mit dem amerikanischen Mordimperia lismus. Für das brüderliche Bündnis der schwarzen und weißen Jungproleten! Hinweg mit der blutigen Lynchjustiz an unseren Negertameraden!"
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Die Dresdener fommunistische ,, Arbeiterstimme" schreibt zu den Vorgängen, sie wären der Protest revolutionärer Jungarbeiter gegen die geplante Hinrichtung von acht Neger- Jungarbeitern in USA. ".
Opiumschieber als Naziheld
Wir stellen vor: Herr von Zander, Adjutant der Standarte I
In die Deffentlichkeit dringt tropfenweise
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ficher das Wissen von jenen Elementen, die sich in der NSDAP . bei der Vorbereitung des Dritten Reiches gegenseitig überbieten. Der Leutnant a. D. von Zander stellt eine wahrhaft glückliche Kombination von friminellem Geistesfranken und Geistesschwachen dar. Daher wohl seine ganz besondere Eignung zum Adjutanten der Standarte I des Gaufturms Berlin . Als solcher und wohl megen seiner Geistesschwäche hat er die Dreistigkeit, den Fiskus auf Schadenersag wegen 23 m. zu verflagen.
- langsam aber| mitteln, mietete sich hier unter dem Namen desselben Leutnants ein Zimmer und nahm das Postpaket in Empfang. Die Uhren, die den Wert von 2000 m. hatten, versezte er für 500 m. In der Verhandlung vor der 11. Ferienstraffammer des Landgerichts I , vor der er sich wegen Diebstahls, Betruges und schwerer Urfundenfälschung zu verantworten hatte, berief er sich auf seinen Geist e sa zustand und wurde auf Grund des§ 81 der Strafprozeßordnung auf die Dauer von sechs Wochen in die Irrenanstalt Herzberge gebracht. Die zweite Verhandlung führte zu einem Frei spruch auf Grund des§ 51, also wegen. Unzurechnungsfähigkeit. Das ärztliche Jeugnis sprach von einem erblich belasteten, degenerierten, psychopathischen, reizbaren, charakterschwachen, ethisch mangelhaft veranlagten Individuum. Das also ist der Adjutant der Standarte I des Gaufturms Berlin . 1914 wurde dann Herr von Zander vom Amtsgericht BerlinTempelhof wegen Geistesschwäche entmündigt.
Im Zusammenhang mit der Ermordung der Reichsbannerleute in der Hufelandstraße sollte auch bei Leutnant a. D. von Bander in der Hebbelstraße eine aussuchung stattfinden. Am 12. Februar 7 1hr 30 morgens erschienen zwei Kriminalbeamte vor der Wohnungstür und verlangten durch wiederholtes. Klopfen und Klingeln Einlaß. Der Schlüssel war in der Innenseite der Tür, Herr von Zander war also zu Hause. Niemand regte sich aber. Die Beamten flopften und flingelten weiter. Vergeblich. Als der Schlosser erschien, meldete sich plötzlich Herr von 3ander. Er hinderte jedoch den Schlosser durch Hin und Herschließen des Schlüssels am Deffnen der Tür, das Schloß war schließlich verdorben, die Tür mußte aufgebrochen werden. Herr von Zander erhielt wegen unnötiger Alarmierung des Ueberfallkommandos das hatte er vorher getan eine Geldstrafe in Höhe von 20 M.; um sich zu eine Geldstrafe in Höhe von 20 M.; um sich zu revanchieren, verklagte er das Polizeipräsidium wegen Beschädigung seiner Tür auf einen Schadenersag in Höhe von 23 M. Nun sah man sich den Herrn näher an, und da ergab sich folgendes:
Arme Studenten wurden von dem Burschen
bestohlen.
Herr von Zander, aus einer Familie stammend, der zahlreiche höhere Offiziere angehören, war eines schönen Tages gezwungen, wegen verschiedener wenig schöner Dinge seinen Offiziersrod aus zuziehen. Nun gab es für den hemmungslosen, moralisch minder wertigen Menschen keinen Halt mehr. Der Papa, Regiments. fommandeur, hatte den Monatswechsel eingeschränkt, der Zweiundzwanzigjährige brauchte Geld, er legte sich auf Paletotdiebstähle, in dem er den Studenten der Berliner Universität ihre legten Kleidungsstücke stahl und sie versezte. Einen ähnlichen Diebstahl beging er auch in einem D- 3ug. Das Stehlen brachte aber zu wenig Geld ein, der Leutnant a. D. versuchte es nun mit Betrü. gereien. Auf den Namen eines Offiziers, dessen Mitglieds nummer im Deutschen Offizierverein er zufällig erfahren hatte, be stellte er bei dem Warenhaus für deutsche Offiziere und Beamte eine Auswahlsendung ven wertvollen Glashütter Uhren, ließ sie an ein Pensionat in Wiesbaden schicken, ersuchte die Bensions inhaberin in einem Schreiben, das er mit dem Namen jenes Leutnants unterzeichnete, die Sachen nach Berlin per Poft zu über
grenze schon berücksichtigt. Lediglich Pflegezulageempfänger sind von diesen harten Bestimmungen ausgenommen. Biele Beamte, öffentliche Angestellte und Arbeiter verlieren durch diese un geheuerlichen Anrechnungsbestimmungen von ihrem monatlichen Einkommen Beträge von 70 bis 150 M.!
Der Reichsbund der Kriegsbeschädigten ist bereits an die Fraktionen des Deutschen Reichstages mit dem Ersuchen um Aenderung der unhaltbaren rigorosen Bestimmungen der Notverordnung herantreten.
Borderhausdachstuhl völlig niedergebrannt. Durch ein Großfeuer wurde heute vormittag der Dachstuhl des langgestreckten Vorderhauses GustavMüller- Straße 37 in Schöneberg völlig zerstört.
Nach dem Kriege Opiumschieber.
Nach dem Kriege setzte der Herr Leutnant a. D. sein friminelles Treiben fort. Im Jahre 1920 erschwindelte er in einem Garderobengeschäft Kleider im Werte von 4000 M. und bei einer Schneiderin Wäsche im Werte von 2000 M., entwendete einem Redakteur eine Legitimationsfarte, mit der er sich einen Reisepaß besorgte, gab eine falsche eidesstattliche Bersicherung ab, beging Betrügereien auf falschen Militärfahrscheinen und militärischen Ausweisen, murde im Jahre 1921 wegen Bergehens gegen die Verordnung über den Berfehr mit Opium zu 1000 m. Geldstrafe verurteilt, im Jahre 1928 wegen Versicherungsvergehens, im Jahre 1930 wegen Vergehens gegen§§ 1492, 1493 zu 50 M. Geldstrafe, im Jahre 1931 megen Nichtbefolgung zu 20 m. Geldstrafe. Bei einer Durchsuchung des berüchtigten NSDAP. - Verkehrslotals in der Hebbelstraße 20 wurden bei ihm 50 Patronen vorgefunden und bei der Durchsuchung seiner Wohnung eine Mauser pistole.
In der heutigen Verhandlung vor dem Landgericht I bezweifelte der Vertreter des Fiskus die Prozeßfähigkeit des Herrn von Bander angesichts der seinerzeit gegen ihn ausgesprochenen Entmündigung wegen Geistesschwäche. Im übrigen legte der Bertreter des Fiskus dar, daß für die Schadenersagtlage überhaupt feine rechtlichen Grundlagen bestehen. Der Vertreter des Herrn von Zander machte sich dagegen unter ironischem Lächeln der Richter die Argumentation des Herrn Leutnant a. D., jetzigen Adjutanten der Standarte I, zu eigen und bereitete den anwesenden Anwälten wie auch den Rich tern einige vergnügte Minuten. Bei der trockenen Materie der Zivilverhandlungen immerhin eine angenehme Abwechslung. Das Gericht bestimmte die Verkündung des Urteils für nächsten Mittwoch.
Leitung des Oberbranddirektors Gempp noch fünf weitere Züge an, von denen aber nur zwei in Tätigkeit zu treten brauchten. Aus insgesamt sieben Schlauchleitungen stärkster Kaliber wurde das Feuermeer von den Nachbardächern und über eine mechanische Leiter bekämpft. Nach mehrstündiger, angestrengter Arbeit konnte der Brandherd endlich lokalisiert werden.
Erpressung an einer Arbeiterin. 3mmer wieder der§ 218.- 3wei Monate Gefängnis für den Erpreffer.
Eine Arbeiterin erhielt an dem letzten Silvesterabend einen Brief, der mit den Worten begann:„ Einer, der alles weiß und Sie Schweigegelb an eine poftlagernde Adresse, da er sie sonst wegen ins Zuchthaus bringen fann." Der Schreiber forderte 100 m. Vergehens gegen den§ 218 bei der Staatsanwaltschaft anzeigen würde. Nach einer ausführlichen Erläuterung dieses Paragraphen Das Feuer, das offenbar seinen Ausgang in einer Boden schloß er mit der Behauptung, daß die Frau sicherlich lieber 100 m. fammer genommen hat, wurde erst bemerkt, als aus den Dachluken zahlen würde, als zu der angeblichen Mindeststrafe von drei Jahren meter hohe Flammen herausschlugen. Auf den ersten Alarm Zuchthaus verurteilt zu werden. Die Polizei ermittelte ben rückten zunächst zwei Löschzüge an die Brandstelle. Das Feuer| Echreiber als den 26jährigen Hausdiener Müller, der dieser Tat hatte sich jedoch inzwischen auf den Dachstuhl in seinem ganzen hatte sich jedoch inzwischen auf den Dachstuhl in seinem ganzen wegen heute vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte stand. Er wurde Umfange ausgebreitet, so daß für die angrenzenden Häufer größte wegen versuchter Erpressung zu zwei Monaten Gefängnis vers Gefahr bestand. Auf Großfeueralarm rückten unter| urteilt.