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Die Stahlhelmer verurteilt.

Das Gericht hält ein Verfassungsfolleg: Es gibt kein Zwischenreich, nur eine demokratische Republik !"

Das Erweiterte Schöffengericht Berlin- Mitte ver-| Krieg zu liquidieren, für den sie nichts konnte. Das alles urteilte gestern die Stahlhelmführer Seldte und wissen die Angeklagten. Und wenn sie trotzdem sagen, daß diese Düsterberg wegen gemeinschaftlichen Bergehens Republik die Grundlagen der Nation zu zerstören drohe, so handeln gegen das Gesetz zum Schutze der Republik( Verächtlich sie böswillig. Da nun das Gericht Böswilligkeit angenommen hat, machung der verfassungsmäßig festgestellten Staats- so erschien eine Beweisaufnahme überflüssig. Die von der Ver­form) zu je 800 M. Geldstrafe und den verant- teidigung benannten Zeugen wären aber auch eher Gutachter, und wortlichen Redakteur des Stahlhelm", Kleinau, mar größtenteils republikfeindliche Gutachter gewesen. Bei dem Strafmaß war zu berücksichtigen, daß die Aeußerungen eine ungeheure Kränfung und Berächtlichmachung darstellen. Es mag der Fall sein, daß die Republit in ihrer Noblesse viel zu lange Kränkungen hingenommen hat, und man mag wohl verstehen, wenn Staatsbürger mitunter der Ansicht seien,

wegen desselben Vergehens zu 300 m. Geldstrafe. Alle Exemplare der Beilage des ,, Stahlhelm ", die ,, Be­wegung", werden eingezogen.

In der Urteilsbegründung führte Landgerichtsdirektor Steinhaus ungefähr folgendes aus:

Das Gericht hatte zu prüfen, ob das Republikschutzgesetz rechts: wirksam sei. In dieser Hinsicht genügte die Feststellung, daß es auf verfassungsmäßigem Wege beschlossen und verkündet, also rechts gültig sei. Daß durch die Aeußerung der Angeklagten die heu tige Republit gemeint war, ist jedem flar. Jeder un­befangene Leser hat die Ueberzeugung gewinnen müssen, daß es sich um die Republik handelt, in der wir im Augenblid leben. Des halb war es dem Gericht nicht verständlich, wie die An­geklagten durch den Mund ihres Berteidigers behaupten fonnten, sie hätten nicht die Weimarer Verfassung , sondern das Bismarck feindliche Reich des Margismus als das Zwischen reich gemeint.

Es gibt fein Zwischenreich, sondern bloß die demokratische Republik, in der wir leben. Sie ist weder margiftisch noch faschistisch, sondern es ist die Republik , die auf Grund der Weimarer Verfassung entstanden ist. Hierbei spielt es gar keine Rolle, ob die verfassungsmäßigen Minister dieser Republik der Sozialdemokratischen oder der Deutschnationalen oder sonst irgendeiner Partei angehören.

Daß diese Staatsform durch die Aeußerungen des Aufrufs ver= ächtlich gemacht werden sollte, ist auch ohne juristische Auslegun­gen für den gefunden Menschenverstand des einfachen Staatsbürgers ohne weiteres ersichtlich. Das Wort undeutsch" ist zweifellos

ein Berächtlichmachen. Ebenso wenn gesagt wird, dieses Zwischen­reich" drohe die völkische, sittliche, kulturelle und auch wirtschaftliche Grundlage der deutschen Nation völlig zu zerstören. Das ist das schlimmste, was man einem Staate vorwerfen kann, denn da­durch wird behauptet, daß er das direkte Gegenteil von dem tue, was seine Aufgabe sein sollte.

Die Behauptungen der Angeklagten sind aber auch überlegt und böswillig gemacht worden. Den Angeklagten Seldte und Düfterberg die Ueberlegung absprechen, hieße sie fränken. Andererseits sind beide Angeklagten durchaus ernst zu nehmende Persönlichkeiten. Sie haben das ganze Elend des Krieges und seine Folgen miterlebt. Sie gehören nicht zu den unzähligen geistig und förperlich Minderjährigen, die irgend eine Ansicht nachbeten.

Diese Angeflagten wissen aber auch, daß die Weimarer Ber faffung mehr als irgendeine andere das fiffliche, kulturelle und wirtschaftliche Wohl der deutschen Nation fördern wollte. Sie wissen auch, daß gerade die deutsche Berfaffung im Gegensat zu anderen Berfaffungen nicht dem Wohl irgendeiner einzelnen Oberschicht dienen sollte, sondern dem ganzen Bolte.

Daß diese Republik nicht alles, was die deutsche Verfassung gewollt, hat ausführen können, daran tragen Krieg und Nachkriegs zeit die Schuld. Die Republik ist nicht für die Folgen dieser be= sonderen Verhältnisse verantwortlich zu machen, sie hatte einen

daß diese Kränkungen nicht vorgekommen wären, wenn die Deutsche Republik auch ihrerseits in ihrem Wappen das Rutenbündet und das Beil führen würde, wie dies Staaten im Osten und Süden tun, Staaten, mit denen manche unserer Volksgenossen lieb= äugeln. Das Gericht hat mildernde Umstände als vorliegend er­fannt. Es erblickt sie darin, daß die Aeußerungen in politisch bewegter 3eit gefallen sind, und daß sie auch aus ehrlicher Ueberzeugung getan wurden; ferner darin, daß die Angeklagten für das gemeinsame Vaterland- denn wir haben ein gemein­fames Vaterland trotz alledem einst gekämpft und geblutet haben. Wenn das Gericht nicht auf Gefängnisstrafen erkannt hat, so nicht aus Angst Märtyrer zu schaffen, das sei hier ausdrücklich festgestellt, wenn vielleicht auch dem einen oder dem anderen angenehm wäre, daß Märtyrer geschafft würden.

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Angriff" Leute auf der Anklagebant. Wegen Beschimpfung und Verleumdung. In zwei verschiedenen Gerichtsfälen verantworten sich Dr. Goebbels und Dr. Lippert; Dr. Goebbels vor der Be­rufungsinstanz der 2. Straffammer des Landgerichts I , Dr. Lippert vor dem Amtsgericht Berlin- Mitte.

4. April wegen Beleidigung des Vizepolizeipräsidenten Dr. Weiß zu Dr. Goebbels war vom Schöffengericht Berlin- Mitte am 1500 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte in einer Rede im Kriegervereinshaus und hinterher auch in einer Broschüre u. a. gesagt, es genüge, den Namen Isidor zu nennen, um damit die korrupte Verwaltung Berlins zu meinen. Dr. Goebbels war auch zur Verhandlung erschienen.

Verurteilte Messerhelden.

Gefängnisstrafen für Hitler - Rowdys. München , 11. Juni. ( Eigenbericht.)

Das Münchener Strafgericht verurteilte fünf Hitler- Burschen megen schwerer Körperverlegung zu Gefängnisstrafen von 3 Wochen bis zu 16 Monaten. Mildernde Umstände wur­den ihnen wegen der besonderen Art des Roheitsdeliktes versagt, ebenso wurde die beantragte Bewährungsfrist abgelehnt. Der Staatsanwalt hatte geringere Strafen beantragt.

In der Nacht zum 1. März überfiel eine Truppe von acht jugendlichen Hitler - Rowdys, die aus einer Weinkneipe kamen, auf der Straße eine Gesellschaft von Männern und Frauen, weil sich einer von ihnen durch einen Zuruf gehänselt glaubte. Der 18jährige Nationalsozialist Eichner, der das Signal zum Ueberfall gegeben

hatte, stach sofort wie ein Besessener mit dem Messer um sich und hinten auf den in Berteidigungsstellung befindlichen Maschinisten verlegte dabei auch einen seiner Parteifreunde. Dann ging er von Engl los und rannte ihm das Messer in den Rücken. Engl murde er wiederhergestellt. Als er zusammengebrochen war, traten wurde lebensgefährlich an der Lunge verlegt. Erst nach Monaten die Hitler - Buben auf dem Schwerverletzten herum und brachten ihm

noch laffende Kopfwunden bei. Auch der Vater des Ma­ſchiniſten, der seinen Sohn aufheben wollte, wurde mißhandelt. Im Verlauf der Gerichtsverhandlung wurde festgestellt, daß es sich nicht um eine politische Rauferei gehandelt habe, da die Ueber­fallenen feiner politischen Partei angehörten und überhaupt nicht mußten, daß sie es mit Hakenkreuzlern zu tun hatten. Das Motiv der Hitler - Rowdys wurde vom Gerichtsvorsitzenden als reine Rauflust gebrandmarkt.

12 Todesurteile in Rangoon .

Nachspiel zu der Dezember- Revolte.

Rangoon , 11. Juni. ( Eigenbericht.)

12 an der Rebellion im letzten Dezember beteiligte Personen wurden in Tharawaddy zum Tode verurteilt. 26 Personen, darunter ein buddhistischer Priester, wurden zu lebenslänglicher

Gefangenschaft verurteilt.

im

Aus der Partei.

Warnung vor Spaltern.

rote

Unter Berufung auf die in den Verhandlungen des Parteitags in Leipzig erfolgten Mitteilungen über die in Köln erscheinende und verbreitete ganzen Reich Kämpfer" faßte der Parteivorstand in seiner Donnerstagsizung 3eitschrift Der folgenden Beschluß:

Die Zeitschrift ,, Der rote Kämpfer", margistische Arbeiter­zeitung, Herausgeber und verantwortlicher Schriftleiter: Joseph Brenner, Köln , Roonstraße 43 II, Druck: H. Walzer u. Co., Düssel­ dorf , ist ein parteifeindliches und ein parteischädi Der Staatsanwalt beantragte Verwerfung der Be= rufung und das Gericht verfuhr demgemäß. Dr. Goebbels wird gendes Organ. In der Zeitschrift, die angeblich von Sozial­demokraten für Sozialdemofraten herausgegeben wird, die aber also blechen müssen, wenn er es nicht vorzieht, 15 Tage abzufizen. in ihrer ganzen Art tommunistischer Spaltungs­Dr. Lippert war wegen Beleidigung des Stadtbankdirektors arbeit dient, werden fortgesezt in den Artikeln, die alle ano= Feitner angeflagt. In einem Angriff" Artikel war von den dunk- nym erscheinen, die schwersten Beschimpfungen und Verleumdungen len Geschäften, die der neuernannte Stadtbankdirektor in einer gegen die Partei verbreitet, die geeignet sind, das Ansehen der Partei Blumenhandlung angeblich getrieben haben sollte, gesprochen wor zu schädigen und das Vertrauen zu ihr zu erschüttern. den. In der jetzigen Berhandlung erklärte Dr. Lippert, der als verantwortlich gezeichnet war, daß er beim Erscheinen des Artikels auf Urlaub gewesen sei, ihm also vollkommen fernstehe und ihn in dieser Form nicht gebilligt hätte. Er sei bereit, eine entsprechende Erklärung abzugeben.

Es kam ein Vergleich zustande, der u. a. dahinging, daß Dr. Lippert sich durch ein Urteil im Zivilprozeß davon überzeugt habe, daß die seinerzeit im Angriff" gegen Direktor Feitner er. hobenen Borwürfe ungerechtfertigt seien. Dr. Lippert über­nahm auch die Kosten des Verfahrens.

"

Der Text des Vergleichs soll im Angriff" abgedruckt werden. Also wieder einmal ein blamabler Reinfall des Naziorgans.

Die Herausgabe und Verbreitung der Zeitschrift Der rote Kämpfer" fowie die Mitarbeit an ihr ist ein parteischädigen. des Verhalten. Berlin , den 11. Juni 1931.

Der Parteivorstand.

( Gewerkschaftliches siche 2. Beilage.)

Berantwortlich für Politit: Bictor Schiff; Wirtschaft: G. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: S. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schifowski; Lofales und Sonstiges: Frik Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . Verlag: Vorwärts- Berlag G. m. t. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei und Verlagsanstalt Baul Ginger u. Co., Berlin SW 68, Lindenstraße& Hierzu 3 Beilagen und Stadtbeilage".

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Spargel.. Pfund 0.10 0.24 0.48

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Radieschen

4 Pfund 0.10

4 Bund 0.10

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Mandel 0.18 .3 Kopf 0.20 Grüne Gurken Stück von an 0.20 Junge Schoten...3 Pfund 0.40 Blumenkohl.... Kopf von an 0.30 Neue Kartoffeln.. 3 Pfund 0.48 Matjesheringe 2 Stück von an 0.25

Wurstwaren

...

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Margarine u. Kokcsfeff, 0.75

2 Pfund

Hausmach.- Sülze Pid. 0.48 Speckwurst Pfund 0.60 Dampfwurst wurst, Pfd. aller­u. Fleisch- 0.85 Mettwurst( Braunschw.Ari) 0.88 Leberwurst( Hausmach.) 1.08

Molkereibutter Pid. 1.44 1.20 Markenbutter 1.48 Dän. Butter

feinste la Qualität Pfund

1.58

Schinkenpolnische 1.08 Räucherwaren

feine, u. Zervelat u.

Kümmelwurst. Pfund 1.20 Leberwurst Filetwurst 1.30 Holsteiner Salami, Plund 1.35 Teewurst feine u. grobe 1.35 Speck fett 0.68 mager, Pfd. 0.88 Schinkenspecken 1.38 Nufschinken schwer, Pfd. 1.55 Gekochter Schinken geschn., o. Schwarte, Pfd. 0.38

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Käse Camembert of., 6 Port. 0.55 Schacht. 0.18 Harzer- od. Spitzkäse

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