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Berlin sendet:

Problem des Gemeinschaftsempfangs

Rechtsfragen des Tages

Todeserklärung Verschollener

Jahre bei jemandem, der das 70. Lebensjahr vollendet haben würde, bei einem Kriegsteilnehmer drei Jahre nach Beendigung des Krieges, bei einem auf einem untergegangenen Schiff befindlich gewesenen ein bis drei Jahre; und zwar bei Fahrten innerhalb der Ostsee ein Jahr, innerhalb anderer europäischer Meere zwei Jahre und außer­europäischer Meere drei Jahre.

Eine Todeserklärung des einen Ehegatten gibt dem anderen unbedingt das Recht, eine neue Che einzugehen und diese bleibt 311 Recht bestehen, auch wenn der Verschollene wieder erscheint und seine Todeserklärung infolge Anfechtungsklage aufgehoben wird. Allerdings ist in solchem Fall den beiden Ehegatten der neuen Ehe das Recht vorbehalten, die jeßige Ehe anzufechten. Dieser Fall dürfte sich aber wohl nur sehr selten ereignen.

Der Leiter der Deutschen Welle, Professor Dr. Schubo, Bom Schöffengericht Berlin- Mitte wurde kürzlich ein wegen nimmt in der Ansage", dem Pressedienst der Deutschen Welle, zu der Bigamie angeklagter Arbeiter freigesprochen. Er hatte Frage des Gemeinschaftsempfanges Stellung. Er teilt die Bigamie angeflagter Arbeiter freigesprochen. Er hatte vor 26 Jahren geheiratet; seine Ehefrau hatte ihn und das in der Darbietungen des Rundfunks in erhebende, unterhaltende und be­Che geborene Kind bereits nach zwei Jahren verlassen und hatte lehrende ein. Dann stellt er fest: Erhebende und unter. nie wieder etwas von sich hören lassen. Auch ihre eigene Mutter haltende Sendungen lassen sich zwar von Hörergemeinschaften, blieb ohne jede Nachricht von ihr. 1914 wurde der Mann einge 3. B. in Familien- oder Freundes- oder in einem erweiterten Kreise 30gen, geriet in Kriegsgefangenschaft und lehrte erst 1920 von Gleichgesinnten abhören; aber eine Diskussion des Gebotenen nach Deutschland zurück. Nach all den Erlebnissen hatte er den würde der Wirkung eher abträglich als zuträglich sein... Anders Wunsch, sich wieder zu verheiraten und erkundigte sich bei der liegen die Dinge für das Vortragsprogramm, sofern es den Hörern Mutter seiner Frau nach deren Verbleib; aber diese hatte auch nie­Stoff und Anregung zum eigenen Denten vermitteln will. mals wieder etwas von der Tochter gehört und erklärte, sie sei über­Bieles, was hier geboten wird, ist strittig und fordert zur eigenen zeugt, die Frau habe sich längst das Leben genommen. Daraufhin Stellungnahme des Hörers heraus. Sie wird ihm erleichtert, wenn er die Möglichkeit hat, ihm unverständlich Gebliebenes durch Befragen geht der Mann eine neue Ehe ein, die nun seit elf Jahren besteht. die strafbare Handlung der Bigamie vorliegen, auch wenn der für die wieder und der Mann ist nur dann gegeben, megen Bigamie( Doppelehe) angeflagt. Dieses Strafverfahren und cine eventuelle Anfechtung seiner zweiten Ehe hätte er sich ersparen fönen, wenn er vor Eingehung derselben im Wege des Aufgebots verfahrens die erste Frau hätte für tot erklären lassen; und man sieht daraus, wie wichtig es ist, Kenntnis von den gefeßlichen Bestimmungen zu haben.

eines ihm erreichbaren Sachverständigen

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der Rundfunk redner

ist es ja nicht. zu klären. Diesem Zweck dient der Gemeinschafts­empfang. Er ermöglicht die Vertiefung des Gehörten und kommt hiermit den Wünschen der Sendeleitung nach nachhaltiger Wirkung der Borträge entgegen. Ein Muster des Gemeinschaftsempfanges ist der Schulfunt, dessen Darbietungen, in der Klaffe aufgenommen, Gegenstand einer sich anschließenden Erörterung zwischen dem Lehrer und den Schülern find, Aber auch außerhalb der Schule haben sich in allen deutschen Sendebezirken Hörergruppen gebildet, die ge­legentlich oder regelmäßig Borträge über ihrem Interessenfreis nahe liegenden Gegenstände empfangen oder diskutieren. Gemeinschafts­empfang fann mit Nuzen nur von Hörergruppen gepflegt werden, die im gewissen Sinne gleichgestimmt sind, d. h., die ein gleichartiges Interesse an den zu behandelnden Themen haben. Sie fönnen sich also erst im Hinblick auf bestimmte im Rundfunk zu behandelnde Gegenstände bilden."

Der Vergleich mit dem Schulfunk zeigt, aus welcher Perspektive Professor Schubozz die Hörergemeinschaften betrachtet. Es scheint aber, daß er dabei nur einen kleinen Teil der Möglichkeiten über­blickt, die sich solchem Gruppenhören bieten. Das Abhören wissen­schaftlicher Darbietungen aus gemeinsamem, gleichgerichtetem Inter­esse an dem gerade behandelten Thema fann oft sehr zweckmäßig sein. Was Professor Schuboz hierzu sagt, ist ohne weiteres einleuch tend. Jeder, der solche Vorträge häufig allein abhört, weiß, mie oft durch kleine, scheinbar nebensächliche Unklarheiten das Verständnis erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. Die grundsätzliche Be­schränkung der Vorträge auf 20 oder 25 Minuten macht es dem Redner häufig unmöglich, alle Einzelheiten voll zu beleuchten. Kultur­und Bildungsgemeinschaften können außerdem gelegentlich Kurse auf Vorträgen und Vortragszyklen der Rundfunkprogramme auf­bauen und zu dem vor dem Mikrophon, also in breitester Deffent­lichkeit diskutierten Thema Stellung nehmen. Weshalb der Rund funt redner nicht zu solchen Diskussionen herangezogen werden tann, wie Professor Schubog meint, ist nicht ganz einzusehen. Wenn es sich um einen Hörerkreis handelt, der seiner besonderen Einstellung nach gerade an dem Vortrag besonders interessiert ist, so wird der Redner sich wahrscheinlich oft bereit finden, vom Senderaum aus sofort die Hörergemeinschaft aufzusuchen und sich mit ihr über den Inhalt seiner Ausführungen auseinanderzusetzen oder sie zu ver­tiefen. In den Hörergemeinschaften des Arbeiter Radio Bundes ist schon häufig vorgenommen worden,

Diese Hörergemeinschaften gehen aber schon beim Abhören wissenschaftlicher Vorträge über die Grenzen des Rundfunk- Gemein­schaftsempfanges hinaus, die Professor Schubog sieht, wenn er gleichartiges Interesse an dem zu behandelnden Thema" dafür vor­aussegt. Seine Parallele zum Schulfunt scheint aus dem selbstper­ständlichen Wunsch des Leiters der Deutschen Welle entstanden, Sinn und Gehalt der wissenschaftlichen Rundfunkdarbietungen zu vertiefen. Was dem Rundfunk allein nicht gelingt, soll die Hörergemeinschaft erreichen. Damit wird aber einer der wesentlichsten Mängel sehr vieler wissenschaftlicher Rundfunkdarbietungen berührt, die Tatsache nämlich, daß sie am Verständnis und an der Aufnahmefähigkeit des einzelnen abgleiten müssen, weil sie fein geschlossenes Bild des Stoffes oder des Stoffgebietes, fondern nur Ausschnitte vermitteln, die zwar als Teilstücke empfunden werden, aber nichts von dem Ganzen ahnen lassen. Daß um dieser Unzulänglichkeit willen ein ge­meinschaftlicher Schul" empfang sehr häufig zweckmäßig ist, bleibt richtig. Aber diese Hilfsstellung der Hörergemeinschaften fann nicht richtig. Aber diese Hilfsstellung der Hörergemeinschaften kann nicht ihre wesentlichste Aufgabe sein.

Der Gemeinschaftsempfang hat einen viel tieferen Sinn; wenn man ihn etwas pathetisch ausdrücken will, so kann man fagen, daß diese Hörergruppen der Ausdruck sein sollen des geistigen Ge= meinschaftserlebnisses, das der Rundfunk mit jeder Sen­dung bietet. Gemeinschaftsempfang heißt: sich bewußt werden, daß jede Funkveranstaltung direkt oder indirekt jeben angeht, den Lebens­freis jedes einzelnen beeinflußt. Darum ist Gemeinschaftsempfang für Darbietungen der verschiedensten Art wichtig und notwendig. Er foll den Hörer nicht zu einer primitiven Kritik anregen; noch weniger soll er ihn veranlassen, hochwertige Kunst in naivem Bildungseifer zu zerrupfen. Aber er soll ihn zum Rundfunk hörerleb= nis erziehen.

Hörergemeinschaften, die sich entsprechend der Annahme von Brofessor Schubot erst im Hinblick auf bestimmte im Rundfunk zu behandelnde Gegenstände bilden", müffen natürlich an dieser Aufgabe vorübergehen, für die gleichgestimmte" Menschen in einem umfassen= deren Sinne notwendig find: die Weltanschauung dieser Menschen muß den gleichen Grundton haben. Wenn dann trotzdem ein gleichartiges Interesse an dem betreffenden Thema oder seiner Aus­gestaltung fehlt, so ist das Gemeinschaftshören gerade dafür besonders wichtig, weil es Klärung über Sinn und Inhalt der Darbietung bringen kann. Bei erhebenden und unterhaltenden Sendungen wird das mindestens so häufig notwendig sein wie bei belehrenden. Wesentlich wird jedoch das Gemeinschaftshören erst bei Beran staltungen, die feine ganz großen oder allgemein anerkannten Kunst­werke bringen, besonders natürlich bei neuartigen, für den Rund funt geschaffenen oder zusammengestellten. Darbietungen. Die Stellungnahme des einzelnen Hörers, auch wenn er sie dem Sender mitteilt, fann feinen Eindruck von dem Wert oder Unwert des be: treffenden Hörerlebnisses geben, selbst wenn eine ganze Anzahl zu schriften über eine Veranstaltung eingehen. Wohl aber hätte es Bedeutung, wenn die verschiedensten Argumente in einer örer gemeinschaft wach würden, deren Zusammenfassung zu einer Gesamtablehnung oder Gesamtanerkennung des Werkes führt. Die Gemeinschaftsdiskussion von Bildungsveranstaltungen darf, wenn es sich dabei um meltanschauliche Probleme handelt, nicht beim Einzelvortrag haltmachen, sofern ein inneres Berhältnis zu der Rundfunkdarbietung angestrebt wird und nicht nur eine Ausein andersetzung mit dem von irgendeinem Redner behandelten Stoff. Geistige Interessen gemeinschaften werden nur auf diesen ein­gehen; die Hörergemeinschaft, die Verbindung des Rundfunts mit dem Leben sucht, wird sich um Erkenntnis der großen Zusammen­hänge bemühen.

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Eine Todeserklärung ist zulässig, wenn seit zehn Jahren feine Nachricht von dem Leben eines Verschollenen eingegangen ist; jedoch darf sie erst erfolgen, wenn der Verschollene das 31. Lebensjahr vollendet haben würde.

Nun gibt es noch verschiedene Bestimmungen, die den Zeitraum des Verschollenſeins abkürzen; zum Beispiel beträgt er nur fünf

Das meile Buch

Brockhaus , 8. Band

Das Handbuch des Wissens in 20 Bänden, wie fich jetzt der Große Brockhaus offiziell nennt, ist in sehr furzer Zeit schon bis zum 8. Band vorgerückt. Der 8. Band beginnt mit dem Buch staben H, und er braucht gleich eine ganze Spalte, um diesen Buch­staben zu erklären. Da wird zuerst dieser 8. Buchstabe unseres Alphabets als Hauptlaut erklärt und seine Bedeutung in anderen Alphabeten. Eine fleine Tabelle zeigt uns die Schriftentwicklung des H, aus der wir zu unserer Ueberraschung ersehen, daß die Buchstabenform des Haus der altsemitischen Schrift, 9. Jahr hundert vor Christi hervorgegangen ist. Es ist merkwürdig, daß das 5 in der modernen Antiqua dem altsemitisch vor 2800 Jahren vielmehr ähnelt als dem' der Gutenbergschrift. Dann folgt eine Erklärung des H als Abkürzungsbuchstabe in der Geschichte, in der Naturwissenschaft, im Münzwesen. Folgt ein fleiner Abfag über das 5 im Münzwesen überhaupt, dann über das H in der Mufit, über das als Zahlenzeichen. Schließlich hat auch der Große Brockhaus über das nichts mehr zu sagen und nun beginnt die Darstellung der Welt, die von bis Hythe, einem englischen Seebad reicht. Politisch interessieren im neuen Band die Abschnitte über die Haager Konferenzen, beren erfte 1899 die von Rußland |

Schwabenstreich

WAS

Jedenfalls kann bei Borliegen einer Todeserklärung niemals

wenn ein Ehegatte eine neue Ehe eingeht, ohne daß seine frühere Che aufgelöst oder für nichtig erklärt ist. Sie wird aber wohl nur dann einen strengen Richter finden, wenn ein Ehegatte schuld­hafterweise bei Bestehen seiner Che eine zweite Ehe eingeht und damit den ersten Ehegatten bewußt hintergeht. Bei uns in Deutschland wird eine solche doppelte Eheschließung beim Fehlen der Todeserklärung oder einer Urkunde über ein Scheidungsurteil oder Tod des Ehegatten überhaupt nicht möglich sein. Aber es ist auch der Fall denkbar, daß ein im Auslande lange Jahre lebender The­gatte leichtfertig eine neue Ehe dort eingeht und sich dann bei seiner Rückkehr nach Deutschland wegen Bigamie vor dem Strafrichter Margarethe Falkenfeld. verantworten muß.

angeregte Friedensfonferenz war und deren lezte den Young- Plan schuf. Politisch ist die Darstellung der Young- Konferenz im ganzen und großen richtig, sie verfäumt auch nicht, die Rolle Snowdens bei der Herabjegung der so wichtigen Sachlieferungen darzustellen. Habsburger und Hohenzollern werden streng historisch, ohne politische Stellungnahme dargestellt. An politischen Persönlich feiten finden wir in diesem Band, wieder durchaus forrett orientierend, Hindenburg, Holstein, Hoover dargestellt. Die Literatur und Kunst ist stark in dem Band vertreten. An Städten finden wir mit Stadtplänen, Straßenverzeichnissen und lokalgeschichtlichen Darstellungen den Haag, Halle, Hamburg , Hannover . Einen großen Raum nimmt die ganze Welt des Holzes ein. Sechs Tafeln zeigen zuerst in sechzehn Farbproben das Aussehen der verschiedenen Holzschnittflächen, dann in fünfzehn kleineren schwarzen Bildern Holzgewinnung und Holzverarbeitung und schließlich in fleinen Artikeln, Darstellungen und Tabellen alles, was zum Holz gehört. vom Holzbau bis zur Holzbearbeitung, Holzbearbeitungsmaschinen ( wieber vierundzwanzig Bilder), die Geschichte des Holzschnitts, illustriert mit vier farbigen und fünfundzwanzig schwarzen Ab­bildungen, usw. Das alles find willkürliche Proben, und man fönnte genau so an den Kapiteln Horntiere, Hautflügler, Hotels, Hochhäuser, Hunde zeigen, mit welcher raffinierten Kunst auf relativ fleinem Raum Text und Bild eine Fülle von tatsächlichen Dingen verarbeiten. Die Illustration ersetzt oft ganze Monographien und wieder ist bei jedem halbwegs wichtigen Abschnitt eine Zusammen­stellung der Bücher gegeben, die den Ratsuchenden bibliothekarisch weiterleitet. Felix Stössinger .

DER TAG

BRINGT

ERZÄHLT VON YORICK

Man lese diese kleine Geschichte mit Andacht. Sie verdient, nie vergessen zu werden; sie ist ein herrlicher Beitrag der Wirklichkeit zum reichen deutschen Anekdotenschat. Sie spielt, was bei guten Anekdoten häufig ist, in Schwaren; fie bildet ben gelungensten Schwabenstreich, der im schwabenstreicharmen Heute mur denkbar ist. Also, left und lacht:

Es war ein alter Bauer in einem schwäbischen Dorf, und es war ein Bäcker in einem schwäbischen Städtchen. Der Bäcker bezog vom Bauern Butter, der Bauer vom Bäcker Brot, wie es sich gehört. nun schien es aber dem Bäcker, als ob die Butterſtücke des Bauern, die drei Pfund wiegen sollten, immer leichter würden. Seine Waage gab ihm recht, und endlich wurde es dem waderen Meister zu viel, und er verklagte seinen Butterlieferanten beim Richter.

Ihre Butterſtücke sollen nicht die erforderliche Schwere haben!" fagte der Richter zum Bauern, und er wies ihm als corpus delicti eines der Butterſtücke vor. Dies soll drei Pfund wiegen, nicht wahr? Es wiegt aber, mie ich festgestellt habe, viel weniger." ,, Dees isch ausgschlosse, Herr Richter!" sagte das Bäuerlein. habs doch auch immer nachgmoge!"

Bielleicht", meinte der Richter, vielleicht stimmen Ihre Ge­michte nicht?"

Gwichte?" Das Bäuerlein war erstaunt. ,, Bwichte hab i nöt. Brauch i auch nöt:"

Ja, aber womit wollen Sie denn, wiegen, wenn Sie feine Ge­wichte haben?"

,, Des isch ganz einfach, Herr Krichter, ganz einfach und grecht isch dees. Sehns, i frieg pom Bäder mei Brot, wie er von mir sei Butter, und so a Laib Brot, der wiegt drei Pfund, nöt wahr? Nu, und da leg i halt auf die eine Seit von der Waag die Butter und auf die ander ein Laib Brot, und dann balancier i aus!" Sprachs, 30g ein Dreipfundbrot" des Bäders hervor. Der Richter wog nach und die Butter war aufs Haar genau so schwer mie das Brot.

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Der Richter lachte, der Bauer lächelte, der Bäder wütete; aber der Bauer wurde freigesprochen und der Bäcker- verdonnert. Ein Vivat dem schwäbischen Bauern! Geschäftstüchtigkeit ist gut; aber Pfiffigkeit ist besser! Ludmilla

Sie fennen sie bestimmt: die kleine Ludmilla aus Baden bei Wien; es ist ja eine alte Bekannte von Ihnen. Sie entfinnen sich nicht? Nun, Sie kennen Ludmilla, wenn Sie die mehr oder minder. hübschen, aber immer figen und appetitlichen kleinen Berkäuferinnen fennen, die in jeder Konditorei und in jedem Feinkostgeschäft von Berlin , Hamburg oder Itzehoe oder Buxtehude zu finden sind: ihr Rittel ist weiß, ihre Hände sind geschickt, ihr Lächeln ist höflich, ihre Umgebung bildet während der Geschäftsstunden der repräsentative Ladenraum und eine verschwenderische Fülle non Kuchen oder Deli fateffen, und nach den Geschäftsstunden meist irgendeine ärmliche Wohnung im Proletarierviertel und ein brot und margarine geschmückter Abendbratstisch für eine Anzahl hungriger Geschwister

fa eine, ganz genau so eine also war Ludmilla, sie unterschied fich in nichts von ihren hunderttausend Kolleginnen und würde sich auch heute noch nicht unterscheiden, wenn ihn die Staatsanwalt schaft von Baden bei Wien nicht herausgefunden hätte den

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Him Culiac

Unterschied. Dabei war es nicht ihre" Konditorei, in die eingebrochen wurde, sondern das Geschäft lag dem ihren bloß benachbart. Indes erfuhr die recherchierende Polizei, daß die in der nahen Konditorei beschäftigte Ludmilla das Kind sehr, sehr armer Leute war; und das erschien als ausreichend, um eine Haussuchung in der Wohnung von Ludmillas Eltern zu motivieren. Von der Einbruchsbeute zwar wurde nichts gefunden. Dafür aber kamen die klugen Beamten einem anderen Verbrechen auf die Spur. Nämlich sie entdeckten ein halbes Pfund Eibischzuckerin, von denen Ludmilla zugab, daß sie der Konditorei entstammten, in der sie beschäftigt war.

Ludmilla mußte mit den Beamten und dem halben Pfund Eibisch­zuckerln zur Polizei, Wurde verhört, Wurde durch geschickte Fragen meisterhaft in die Enge getrieben. Und gestand schließlich unter atemloser Spanung der Verhörenden, die Eibischzuckerln nicht gekauft, fondern ohne weiteres mitgenommen zu haben. Für ihre jüngeren Geschwister. Während und nach dem Geständnis weinte Ludmilla.

Der Staatsanwalt trat in Aftion und erhob Anklage wegen Diebstahls, Ludmilla stammelte por Gericht wiederum weinend das Geständnis ihrer Untat herunter. Die Sache mar also geflärt; mur sollte noch der Inhaber der Konditorei darüber vernommen meden, wie weit er sich geschädigt fühlte. Und der Konditorei­befiber trat auf und erklärte: Gar nicht. Gar nicht fühle er sich geschädigt. Er fönne fich auch gar nicht geschäbigt fühlen, meil es fich bei dem balben Pfund um unverfäuflichen Eibischzudert b ru d gehandelt habe.

Da murde Ludmilla freigesprochen und konnte wieder in die Konditorei gehen und in Frieden und ohne Vorstrafe eine der hunderttausend netten, appetitlichen Berfäuferinnen sein, die ein sanftes Lächeln und eine geschickte Hand haben.

Um aber hier mal ein ganz unpolitisches Wort zur hoch­politischen Anschlußfrage zu sagen: Wenn es also, es fönnte doch mal, gesetzt den Fall, und es käme irgendwann, irgendwie einmal zum Anschluß Desterreichs an Deutschland : tönnte eine hohe Polizei von Baden bei Wien nicht vom Anschluß ausgeschlossen werden? Nämlich die Sache ist leider die, daß wir Behörden, die ein fünf­feitiges Protokoll über ein halbes Pfund Eibischzuderln aufnehmen und achtzehnjährige Mägdlein megen einer Lappalie zu bestrafen imstande find daß wir solche überamtlichen Behörden eigentlich in ausreichendem Maße befizen...

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Das schlimmste Gas

TUOTTE

Die Gasmaste ist aktuell. Wird mit allen Mitteln aktuell gea macht. Es soll ja wohl Krieg, bald und es soll so schreckliche Gase geben oder nicht? Welches Gas aber ist das schrecklichste? Ein Er­eignis in Mostau gibt Auskunft.

Dort waren auf dem Markt häufig Gasabwehrübungen für die Bevölkerung veranstaltet worden. Kluge Einbrecher begriffen die Chaneen, die sich ihnen so boten. Sie warfen eines schönen Nach­mittags ein paar harmlose Rauchbomben. Die Menge ergriff fo­fort panischer Schrecken: sie floh.-

Für die Einbrecher gab es gute Beute; unter den Flüchtenden aber zwanzig Tote!

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Und so hieße denn die Antwort auf die Frage nach dem ge­fährlichsten Gas: das gefährlichste Giftgas ist die Giftgass psychose!