Einzelbild herunterladen
 

0

Eine Sonderaktion.

In der neuesten Nummer des Klassentampf" veröffent­lichen die Genossen Dr. Kurt Rosenfeld , Seydewig. Ströbel und Mar Adler unter der Ueberschrift ,, Mahn­ruf an die Partei" eine Erklärung, in der sie sich gegen den Be­schluß der Reichstagsfraktion vom 16. Juni menden. Sie for­dern außerdem zur Einsendung von Zustimmungserflärungen auf. Ein derartiger Schritt läßt sich mit der Einheit und Ge= schlossenheit der Partei, die nie nötiger war als in der gegen= märtigen Situation, nicht vereinbaren. Dieser Schritt steht im Widerspruch zu dem Geist und der dringlichen Mahnung des Leipziger Parteitags, nicht mit der Einheit der Partei zu spielen, und zu der entschiedenen Berurteilung, die der Disziplinbruch der Neun durch eine überwältigende Mehrheit der Partei gefunden hat. Wir hoffen, daß die zuständigen Organisationen Mittel und Wege finden werden, um der­artige Bersuche bereits in den Anfängen zu unterbinden.

Die bürgerliche Presse hat sich der Erklärung der Drei bereits bemächtigt. Sie sollte aus dem Leipziger Parteitag gelernt haben, daß alle Hoffnungen auf eine Spaltung der Sozialdemokratie Hirngespinste sind.

Kultusminister greift ein.

Ein Erlaß an die Universitätsrettoren.

Die jüngsten Vorfälle an der Berliner Universi tät, die keine vereinzelte Sonderaktion darstellen, sondern deutlich erkennbar auf ein planmäßiges Vorgehen der radikalen Flügel der Studentenschaft schließen lassen, haben den preußischen Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung Grimme ver­anlaßt, die akademischen Behörden nochmals zu energischem und raschen disziplinarischen Einschreiten gegen die ruhe störenden Elemente an den Hochschulen aufzu­fordern.

In dem Erlaß macht der Kultusminister wie der Soz. Pressedienst" mitteilt den akademischen Diszipli narbehörden zur Pflicht, in allen denjenigen Fällen, in denen sich Studenten der Störung der öfentlichen Ordnung und Sicherheit innerhalb der Räume der akademischen Anstalten oder in ihrer näheren Umgebung schuldig machen, das Disziplinar­verfahren so schleunig vorzunehmen, daß es innerhalb einer Woche seit Feststellung des Täters zum Abschluß gebracht werden kann. Für diese Zeit hält der Minister es für selbstverständlich, daß die Unruhestifter zur Vermeidung weiterer Störungen von der Universität ferngehalten werden. Studenten, die von Polizei­organen bei einer gesetzwidrigen Handlung betroffen und fest genommen werden, sollen sofort dem Schnellrichter vorgeführt werden. Ferner wird in dem Erlaß darauf hingewiesen, daß die Einführung einer verschärften Kontrolle an den Universitäten unumgänglich nötig sei, damit das gerade in den letzten Tagen wieder beobachtete Eindringen universitätsfremder ruhestörender Elemente unterbunden werden kann.

Der Erlaß ist am Donnerstagabend an die Universitätsbehörden abgegegangen. Weitergehende Anordnungen des Kultus. ministers waren nicht möglich, weil nach dem geltenden Diszi­plinargesek für die Universitäten vom 29. Mai 1879 die Diszi plinargemalt ausschließlich in den Händen der akademischen ist an der Zeit; daß dieses Gesetz bald die not­mendigen Menberungen erfährt. Ohne dem ist dem Rombytum an den Universitäten, angesichts der Einstellung zahlreicher Profefforen und Hochschulleiter, taum das Handmert so zu legen, wie es sich in den letzten Tagen als dringend notwendig erwiesen hat.

Das Bombenattentat in Kiel .

Mittäter vorhanden.

Der Amtliche Preußische Bressedienst macht zu dem Tränengas. bombenwurf in der von Prof. Schüding abgehaltenen Studenten­versammlung in Kiel nähere Angaben, aus denen hervorgeht, wie gewiffenlos die nationalsozialistischen Terroristen die Gesundheit und das Leben ihrer politischen Gegner aufs Spiel sehen.

Das Sowjetkrokodil.

Hoover

brows

Warum weinst du, armes Krokodil?"

Mir tun die amerikanischen Steuerzahler so leid, auf deren Kosten dieser Hoover den Ertrinkenden rettet. Und ich hätte ihn doch selber so gern gefr... ettet!"

Großpensionen/ Gehaltskürzung.

Ein Weg zur gesehlichen Regelung.

Der freigewerkschaftliche Beamtenführer und sozialdemokratische| daß der Beamte in Zeiten einer allgemeinen, im öffentlichen Hausa Reichstagsabgeordnete Dr. Völter hat den Reichsarbeitsminister darauf aufmerksam gemacht, daß sehr wohl eine Möglichkeit der Anrechnung privaten Einkommens auf hohe Pen fionen bestehe.

Dr. Völter verweist auf zwei Urteile des Reichs finanzhofes vom 15. Januar und vom 25. März dieses Jahres. Durch diese beiden Urteile wird die Gehaltstürzung der Beamten gerechtfertigt, so daß es für den von der Kür zung betroffenen Beamten, nachdem diese Urteile ergangen sind, fein Rechtsmittel mehr gibt, um etwa die Kürzung seiner Bezüge abzuwehren. Wenn sich die Reichsregierung, wie angenommen werden muß, die Gedankengänge dieses Urteils zu eigen macht, dann wäre damit ein Weg gegeben, um die nötige beschleunigte Erfassung der neben hohen Bripateinkommen bezogenen hohen und höchsten Pensionen durchzuführen.

-

In den erwähnten Urteilen wird ausgeführt, es sei zweifelhaft, ob eine allgemeine gleichmäßige Herabjegung der Beamtengehälter in die wohlerworbenen Rechte der Beamten eingreife, folange fich diese Herabjegung in den Grenzen halte, die durch Gewährung eines standesgemäßen Lebensunterhaltes gezogen find. Selbst wenn man das ist besonders beachtlich ein wohlerworbenes Recht der Beamten auf die ihnen einmal durch Gesez zugesprochenen Gehälter anerkennen wolle, dann dürfe doch nicht übersehen werden, daß dieses Recht in der Pflicht des Beamten seine Schranken finde, dem Reiche und Staat nach Maßgabe seiner Kräfte zu dienen. Diese Pflicht bringe es mit sich,

-

Märchen um den Stahlhelmtag.

Die angebliche Intervention des Reichspräsidenten .

Der Dortmunder Generalanzeiger" hatte gemeldet, der preußische Ministerpräsident Dr. Braun habe ursprünglich die Stahlhelmfundgebung in Breslau verbieten wollen, habe aber im letzten Augenblick infolge einer Intervention des Reichs präsidenten seinen Standpunkt geändert.

Die Untersuchung durch den chemischen Sachverständigen hat einwandfrei ergeben, daß ein sogenannter Kanonenschlag verwendet worden ist, an dem sich mindestens eine Reizgaspatrone befunden hat. Zu dieser Reizgaspatrone ist weiter in der Untersuchung er mittelt worden, daß es sich um einen Stoff handelt, der nicht nur durch das Einatmen schmere gesundheitliche Schädigungen zur Folge hat, sondern der auch, falls unvorsichtig Tröpfchenübertragungen auf das Auge stattfinden, Wirkungen bis zu dauernder Er. blindung mit sich bringen fann. Die Gefahr dieses Stoffes liegt vor allem darin, daß eine schwer gesundheitsschädigende Wirkung auf die Atmungsorgane schon dann einzutreten pflegt, wenn die Einwirkung des Reizstoffes auf den davon Betroffenen[ änger Hierzu teilt der Amtliche Preußische Pressedienst als eine minute tonzentriert andauert. Diese Ge- mit: Die Behauptungen des Dortmunder Generalanzeiger" beruhen fahr ist aber in überfüllten Versammlungen regelmäßig vorhanden, durchweg auf irrigen Informationen. Die preußische weil zunächst die Reizwirkung aufs Auge eintritt, die den Anwesen- Staatsregierung hat von vornherein nicht die Absicht gehabt, die den das Sehen erschwert und damit auch die richtige Drientierung Stahlhelmfundgebung zu verbieten. Maßgebend war hierbei für zu den natürlich von allen Seiten bedrängten Ausgängen. Alles in fie die Auffassung, daß in der Zeit vor dem Boltsentscheid allem handelt es sich um einen außerordentlich gefährlichen alles vermieden werden müsse, was die Auffassung ermeden tönne, Reizstoff, dessen Anwendung in einer Bersammlung naturals folle die Propaganda des Stahlhelm für seinen Boltsentscheid gemäß ein brutales Verbrechen bedeutet. von der Staatsregierung gestört oder beeinflußt werden. Handelt es sich doch bei einem Voltsentscheid um ein in der Reichs- und Preußischen Verfassung begründetes und gewährleistetes Mittel der Boltsbefragung.

Die polizeilichen Ermittlungen über den Täter, der sich in Haft befindet und Donnerstag mittag dem Richter vorgeführt wird, haben ergeben, daß er Mitglied sowohl der Kieler national­sozialistischen studentischen Organisation wie auch der S A.­

halt in stärkster Weise in Erscheinung tretenden Notlage auch wirt­schaftliche Opfer auf sich nehmen müsse. Das Recht der Beamten auf Fortgewährung der Bezüge in der einmal festgesezten Höhe höre dann auf, ein wohlerworbenes Recht zu sein, wenn die Staatsnotwendigkeit, auf die Rücksicht zu nehmen mesent­liche Pflicht der Beamtenschaft sei, ein Zurücktreten dieses Rechtes erfordere. Die Grenze für dieses Zurücktreten liege in dem An­fpruch auf Gewährung eines standesgemäßen Unter haltes.

der Reichsregierung über die Zulässigkeit der Gehaltstürzung decken, Diese Auffassungen geben, insoweit sie sich mit der Auffassung nach der Auffassung Dr. Bölters durchaus die Möglichteit, mit derselben Begründung die vom Volts empfinden geforderte Anrechnung hohen Privateinkom Dem Bolte tönne doch mohl nicht largemacht werden, daß das Sriterium der Berfaffungsmäßigteit in der Höhe des zur Anwen dung kommenden Prozentsages der Kürzung liege. Wenn 13 und mehr Prozent Gehalts oder Pensionstürzung unter sich mit der Berfaffung nach Auffassung der Regierung widerspruchslos ver. einbaren läßt, dann fann eine Vorschrift mohl taum verfassungswidrig sein, der zufolge beim Vorhandensein eines über einer bestimmten, Grenze liegenden Privateinkommens beispielsweise 20, 30 oder mehr Prozent einer hohen Bension so lange ruhen, als der Emp fänger dieser Bension das betreffende Privateinkommen bezieht." Wir sind gespannt, was der Reichsarbeitsminister auf diese Darlegungen erwidern wird.

Geldstrafe für Ludendorff. Wegen Beleidigung der Freimaurer .

Gotha , 2. Juli.

In dem Beleidigungsprozeß des ehemaligen Großmeisters der Großen Landesloge, Grafen zu Dohna , gegen Ludendorff wurde heute vom Amtsgericht Koburg das Urteil gefällt.

Ludendorff hatte anläßlich einer Versammlung dem Kläger bewußten Landesverrat porgeworfen, meil er als Großmeister der Freimaurerloge von der geplanten Ermordung des österreichischen Thronfolgers und dem drohenden Ausbruch des Welt­krieges Kenntnis gehabt habe.

Das Urteil lautete: Der Privatbeklagte wird zu einer Geld­strafe von 500 Mart und in deren Nichteinbringungsfall für je 50 Mart zu einem Tage Gefängnis verurteilt. Dem Privatkläger wird die Befugnis zugesprochen, das Urteil in Ludendorffs ,, Bolks­warte", in der Kreuz- Zeitung " und im Fridericus" je einmal zu veröffentlichen. Die Kosten für das Verfahren werden dem Be lagten auferlegt.

"

Formation ist. Er ist Mediziner, mußte fich also über die der preußischen Staatsregierung gegenüber den oft genug politif Bomben explodieren auf Rom - Bahnhof

gesundheitlichen Folgen seines Borgehens wenigstens einigermaßen trotz seiner Jugend im klaren sein. Die Haussuchung in seiner Woh­nung, die eine weitere Reizpatrone mit demselben gefähr lichen Stoff zutage förderte, hat Anhaltspunkte dafür ergeben, daß er Mittäter hat.

Greifswald darf nicht fehlen.

Rechtsradikale Gtudenten greifen Polizei an. Greifswald , 2. Juli.

Die rechtsradikale Studentenschaft der Universität de mon­striete am Donnerstag gegen die Berurteilung des Studenten Lugge, der wegen Beleidigung des Republikanischen Studenten Kartells" auf die Klage der demokratischen Professoren Ziegler und Klinkmüller und des ehemaligen Landrats Rogge hin zu einem Monat Gefängnis verurteilt worden war.

Der rund 1000 Mann starte Demonftrationszug ging gegen die Polizei derart aggressiv vor, daß die Beamten gur Säuberung der Straßen vom Gummitnippel Gebrauch machen mußten Mehrere Stubenten murben verhaftet.

Lediglich dieser Gesichtspunkt ließ die vorhandenen Bedenken unglüdlichen und unerfreulichen, die innerdeutsche Atmosphäre in bedauerlichem Maße verschärfenden Kund­gebungen des Stahlhelm zurüdtreten, so daß eine Ver­botsabficht in feinem Augenblid erwogen murde. Es versteht sich daher von selbst, daß es so feiner Intervention des Reichspräsidenten die in Wirklichkeit auch nicht erfolgt ist bedurft hatte, um ein Verbot des Stahlhelmtages zu verhindern.

-

-

Boltsbegehren Candtagsauflöfung. Das Breußische Staats. ministerium hat am 30. Juni d. J. durch einen Beschluß festgestellt, daß das Volksbegehren des Stahlhelm auf Auflösung des Preußi­schen Landtags rechtswirtjam zustandegefommen ist. Wie der Amtliche Breußische Pressedienst mitteilt, tritt das Staats. ministerium dem Begehren nicht bei, ba die erforder­liche Mindeftzahl nur unwesentlich überschritten und nicht bamit zu rechnen ist, daß in einem Boltsentscheidverfahren die er forderliche Mehrheit erreicht werden wird.

Margies wird Sowjetbürger. Margies, der vom Reichsgericht zu mehreren Jahren Zuchthaus verurteilt morden war, richtete an die Sowjetbehörden ein Gesuch um Ertailung der Sowjetstaatsange hörigkeit.

3m Güterwagen aus Frankreich .- Zwei Zote. Rom , 2. Juli.

Der

Auf dem fleinen Güterbahnhof im Quartiere Portonaccio, einem öfflichen Arbeiterviertel Roms, ist heute gegen 11,30 Uhr eine Bombe explodiert und hat zwei Tote und einen Verwundeten gefordert. Die Bombe befand sich in einem Güterwagen. Die Wirkung der Explosion war außerordentlich start, so daß die Fenster. scheiben der umliegenden Häuser gefprungen find. Der betreffende Güterwagen war heute morgen auf dem Hauptbahnhof in Rom ein­gegangen. Dem Aufsichtspersonal war dort aufgefallen, daß von dem Güterwagen fämtliche Siegel entfernt waren. Wagen wurde daher auf den vorerwähnten kleinen Güterbahnhof abgeschoben, um dort entladen zu werden. Er enthielt Tabat und Untertleider und kam von der französisch- italienischen Grenze her. Bon den Tätern ist bisher keine Spur vorhanden. Es ist aber an­zunehmen, daß auch dieser Anschlag in den Rahmen der in der letzten atte gehört. Der Anschlag hat in der Bevölkerung Roms erhebliche Zeit aus Bologna , Turin und Genua gemeldeten Terror­Entrüffung hervorgerufen. Die Opfer des Anschlages werden wah fcheinlich auf Staatstoften beerdigt werden.