Wie Kuhfeld ermordet wurde. Aufruhranklage vor dem Echnellschöffengerichi.— Wie die Demonstration organisiert war.
Das erste Nachspiel der kommunistischen„revolutionären" Aktion in der Frankfurter Allee fand gestern vor dem Schnellschöffengericht statt.— Die Teilnehmer der Tumulte vom 30. Juni— fünf von ihnen im Alter von 18 bis 28 Iahren. einer 44 Jahre alt— verantworteten sich wegen Aufruhrs. Das Interesse der VerHand- lung konzentrierte sich ober in erster Linie auf die Umstände, unter denen Kuhseld sein Leben verlor. Man erfuhr, in welcher Weise die Demonstration organisiert war, man lernte ein Stück„revolutio- närer" kommunistischer Strategie kennen. Die Angeklagten leugneten selbstverständlich, mit der Demonstration auch nur das geringste zu tun gehabt zu haben: sie waren sämtlich„ganz zufällig" erst nach deren Beendigung auf dem Schauplatz erschienen. Die Zeugen sagten das Gegenteil aus. Die Aussagen der Polizeiwachtmeister Kühn und P u p p i l a s, die Ecke Thaer- und Eldenaer Straße ihren Posten hatten, gaben ein anschauliches Bild von den Ereignissen. Gegen 18�. Uhr sahen •feie Beamten einen jungen Menschen, den sie als f r ü h e r e n R FB.-Mann kannten, die Petersburger Straße entlanggehen: auf der anderen Seite bewegte sich eine Gruppe von jungen Leuten mit dem Spartakiadeabzeichen. An dir Matternstraße machten so- wohl der frühere RFB.-Mann als auch die anderen jungen Leute kehrt und gingen denselben Weg zurück. In den Fluren verschiedener Häuser hatten sich Gruppen von zwei bis vier jungen Leuten ge- sammelt, mitten in der Straße erschien plötzlich ein Mann im grauen Anzog, ein Hornsiegnal erlönle, der Mann auf dem Fohrdamm rief:„Alles antreten" und von allen Straßen— Zorndorfer. Sberty-, Thaerstraße— strömten Zunge Leute herbei, et bildete sich ein Demonstrationszug von 600 bis 700 Personen, das Rotfrontlied wurde gesungen, hoch- und Riederrufe ausgestoßen. Die Polizeibeamten alarmierten das Ueberfallkommando, wenige Minuten später sauste der Polizeiwagen heran: die Beamten waren noch damit beschäftigt, abzusteigen, als sie schon mit einem Stein- Hagel überschüttet wurden. Die Demonstranten hatten sich zerstreut, waren zu einem Neubau hinübergelaufen und holten sich von dort P f l a st e r st e i n e. Die Beamten zogen ihre Knüppel, aber schon krachten Schüsse. Fünf Meter vor dem Hause Frankfurter Allee 333 sackte plötzlich Kuhfeld in dem Augenblick zusammen, als er im Begriff stand, sein Koppel zu lösen. Gerade in dieses Haus flüchtete dann auch eine größere Anzahl Demonstranten. Die Säuberung der Straße dauerte bis 21 Uhr. Immer wieder bildeten sich neue Gruppen, fuhr der Polizeiwagen heran, so ertönte Pfeifen- signal, und die Demonstranten zerstreuten sich. Verschiedene Zeugen(Zivilisten) bekundeten unter dem Eide , daß sie Ecke Boxhagener Straße einen Mann im grauen Anzüge gesehen hätten, der auf die Pollzeibeamten geschossen habe. Auch aus den Häusern wurde auf die Polizeibeamten gefeuert. Zwei Kugeln sausten z. B. dicht an den Polizeiwachtmeister Reschke vorbei. Wenn nur Kuhfeld bei Erfüllung seiner Pflicht das Leben gelassen hat. so ist das bloß einem Glückszufall zu verdanken. Die Polizeibsamten waren gezwungen, an der Häuserfront entlang Deckung zu suchen. Wie immer, spekulierten Angeklagte und Verteidigung auf die bekannte Tatsach«, daß es bei dem allgemeinen Tumult unmöglich sei, mit Bestimmcheit sich die Gesichter der Demonstranten zu merken und daß die Zwangsstellungen nach der Zeustreuung der Demon- strotion mehr oder weniger zufälliger Natur sind. Von den siebzehn am 30. Juni Festgenommenen— ein großer Teil war aus dem Hause Frankfurter Allee 333 herausgeholt worden, wohin sich die
Demonstranten geflüchtet hatten— waren vor das Schnellschöffcn, gericht nur sechs gebracht worden. Zwei von diesen sechs, die Angeklagten Thimm und Bergin. wurden von Beamten zu verschiedenen Zeiten sowohl zu Beginn der Tumulte als auch später beobachtet. Der Angeklagte B u t h e wie auch der 18jährige D ä m o n n— � letzterer trug das Spartakiadeabzeichen—, mußten von den Beamten eine lange Strecke verfolgt werden, ehe sie gestellt werden konnten. Auch sie befanden sich nach Aussage der Zeugen unter den Tumultanten. Der 43jährige R e i m a n n wurde auf dem dritten Stockwerk des Hauses Nr. 333 angetroffen. Auch den Angeklagten I a n k o w s k i wollten die Beamten als Teilnehmer der Demon- ftration wiedererkennen. Der Staatsanwalt ließ die Anklage gegen Iankowfki fallen, be- ontragte gegen die Angeklagten Reimann, Thimm und B u t h e wegen Aufruhrs neun Monate Gefängnis und gegen den Angeklagten Dämonn sechs Monate Gefängnis; außerdem gegen sämtliche Angeklagte Hastbefehl. Das Gericht verurteilte dagegen bloß die Angeklagten Thimm! und Bergin wegen Aufruhrs zu sechs Monaten Gefängnis nnd sprach die übrigen vier Angeklagten mangels Beweises frei. Samt- liche Haftbefehle wurden aufgehoben. Die zweite Aoilüge geplatzt. Ermittlungen über den Hakenkreuzmann Grabsch. Der Polizeipräsident teilt mit: In der kommunistischen Presse ist verschiedentlich die Behauptung aufgestellt worden, daß für die Tötung des Polizeioberwachtmeisters Kuhfeld ein Kaufmann Hans Grabsch, wohnhaft Kadiner Str. 19, in Frage komme, der in der Nacht vom 30. Juni bis 1. Juli um 2.43 Uhr morgens durch Erschießen seinem Leben ein Ende gemacht hat. Die Polizei ist den Angaben der in Frage kommenden Blätter nachgegangen und hat folgendes festgestellt: Grabsch hat am 30. Juni u m 18.30 Uhr seine Arbeitsstätte in der Alexandrinenstraße verlasien und sich zu einem in der gleichen Straße gelegenen Friseurgeschäft be- geben, wo er sich frisieren und rasieren ließ. Diese Totsachen sind durch die übereinstimmenden Aussagen der in Frage kommenden Ge- schäftsinhabcr und Angestellten belegt worden. Grabsch Hot sich dann etwa gegen 18.30 Uhr auf den Heimweg begeben. 5kurz nach 19 Uhr hatte er dann seine Zimmerwirtin getroffen und ist mit ihr nach Hause gegangen. Der tödliche Schuß auf den Polizeiober- Wachtmeister Kuhfeld ist nach den bisherigen Ermittlungen u m etwa 18.33. U h r gefallen. Die Vermutung, daß Grabsch infolge seiner angeblichen Bluttat Selbstmord begangen habe, wird durch ein Schreiben, dessen Original inzwischen zu den Akten genommen wurde, entkräftet, in dem Grabsch wirtschaftliche Gründe als Motiv seiner Tat angibt. In der Tat hat Grabsch am 30. Juni zahlreiche Schulden beglichen und geäußert, daß er nunmehr für den folgenden Monat Mittel zum Leben nicht mehr übrig habe. Bemerkenswert ist, daß er einzelne kleinere Schulden den in Frage kommenden Personen nicht persönlich übergab, sondern sie an ihren Arbeitsstellen niederlegte. Ueberdies hatte Grabsch ernste Zerwürfnisse mit seiner Familie, die nach Zeugenaussagen auf seine Stimmung in der letzten Zeit ungünstig eingewirkt hotten. Die bisher festgestellten Zeiten sowie die Ermittlungen über die Motivs seines Freitodes lassen es ausgeschlossen er- scheinen, daß Grabsch, der als überreizt und nervös galt, für die Blut- tot an dem Polizeioberwachtmeister Kuhfeld in Frage komme. Den von der Presse und Privatpersonen vorgebrachten Angaben ist die Polizei bisher in jedem Falle sorgfältig nachgegangen, ohne den geringsten Anhalt für die Täterschaft Grabschs zu finden.
von rund 900(1 Mark im Fahre. Herr von Troilo erklärte, daß die Kürzung der Höchstpensionen gegen Treu und Glauben verstoße, daß sie Nichtstuer vor den Arbeitsamen bevorzuge, daß also der sozialdemokratische Gesetzentwurf unmoralisch sei. Der Abgeordnete Lücke von der Wirtschaftspartei, Haus- besitzer, Oberpostinspeltor und demnach künftiger Pensions- cmpfänger, erklärte, daß„Pensionen ein zurückgehaltener und demnach aufgesparter Teil des Gehalts" seien, die nicht ge- kürzt werden dürften. Vertreter der Deutschen Volkspartei war Herr Brüninghaus, pensionierter Admiral und gutbezahltes Mitglied des Aufsichtsrates eines großen Zigarrenkonzerns. Er beklagte es, daß„gegen die Pensionäre auch eine Art Psychose entstanden" sei. Die Demokraten, die Bayerische Volkspartei und das Zentrum haben sich damals vollkommen ausgeschwiegen. Die Auflösung des Reichstags verhinderte die Erledigung des sozialdemokratischen Antrags. Im Dezember 1930 ging dem Reichstag eine Vorlage d e r R e g i e r u n g zu. An die Lösung der beiden Haupt- fragen: Kürzung der Doppeleinkommen und Bestimmung einer Höchstpension wird hier mit der größten Rücksichtnahme her- angegangen. Inzwischen waren die Nationalsozialisten mit 107 Mann im Reichstag erschienen. Diese Herren beteuern zwar unaufhörlich, daß ihr Herz nur für die Massen des Volkes schlage. Jetzt aber, wo gehandelt werden müßte, machten sie der Erledigung der Regierungsvorlage die größten Schwierigkeiten. Ihr Redner, der Abgeordnete Sprenger, Postbeamter von Beruf, behauptete, der Entwurf sei ein Er- gebnis der Beamtenhetze und ein Strohhalm, an den sich der Finanzminister klammere. Auch bei den Großpensionen handle es sich um ein Grundrecht der Beamtengesetzgebung, auch der höchste Beamte habe„grundsätzlich Anspruch auf eine seiner Prämie entsprechende Höchstpension". Die Deutschnationalen, lehnten.die Vorlage, die ihr Redner als eine Ungeheuerlichkeit bezeichnete, von vornherein ab. Auch aus der Rede des volksparteilichen Abgeordneten M o r a h konnte man nur ein Nein heraushören. Der Abgeordnete Lücke von der Wirtschaftspartei erklärte, daß seine Partei die erste wäre, die diesen Entwurf in die Wolfsschlucht werfen würde, wenn wir uns nicht in so furchtbarer Not befänden. Die Redner des Zentrums und der Staats- Partei begrüßten den Entwurf und stellten ihre positive Mit- arbeit im Ausschuß in Aussicht. Die Vorlage ist bisher nicht verabschiedet worden. Inzwischen aber beziehen die Generale, die Admirale, die kaiserlichen Minister und ähnliche Würdenträger ihre Höchst- Pensionen weiter, sie sitzen in den Aufsichtsräten der Aktien- gesellschaften, sie verfügen daneben noch über hohe Einkom- men aus mobilem und immobilem Besitz. Aus ihren„wohl- erworbenen Rechten" lassen sie sich nicht vertreiben, auch wenn Millionen von Volksgenosien von ihrem kargen Einkommen immer noch weitere Opfer bringen sollen. Es werden Minister- reden gehalten, es werden eingeschriebene Briefe geschrieben oder nicht geschrieben. All das rührt diese Herrschaften nicht. Wie lange soll dieser Skandal noch dauern?
Oer freiwillige Arbeitsdienst. Aerttggestellter Zieferentenenttourf. Der Durchführungsentwurf für den frei- willigen Arbeitsdienst wird am kommenden Dienstag den Spitzenorganisationen, die alz Tröger des Dienstes in Frage kommen, zur Besprechung vorgelegt werden. Es handelt sich zunächst nur um einen Referentenentwurf. Der Entwurf gliedert sich in fünf Teile. Der erste Teil regelt Personenkreis und Verfahren, der zweite die Vorschriften der Sozialversicherung und des Arbeits- Ichutzes, der dritte die Verpflichtung der Gemeinden zur Gewährung von Unterkunft und Verpflegung, der vierte die Erleichterung der Siedlung und der fünfte die Ueberwachung der Arbeiten durch die Arbeitsämter. Der Inhalt lautet im wesentlichen folgendermaßen: Die Unterstützung kann einheitlich auf höchstens 2 Mark pro Wochentag für eine Dauer von höchstens 20 Wochen festgesetzt werden, auch wenn hierdurch von den sonst geltenden Bestimmungen über Höhe und Dauer der Unterstützung abgewichen wird. Nach Ab- lauf der 20 Wochen kann der einheitliche Untcrstützungsbetrag nur noch für diejenigen Arbeitsdienstwilligen, die noch auf die ver- sicherungsmäßige oder die Krisenunterstützung Anspruch haben, bis zur sonst zulässigen Höchstdauer weiter gezahlt werden. Die Unterstützung kann statt an den Arbeitsdienstwilligen an den Träger der Arbeit gezahlt werden, auch vorschußweise für höchstens eine Woche. Die Weitergabe kann in Sachleistungen erfolgen. Der Unterstützungsbezug des Arbcitsdienftwilligen wird auf die sonst zulässige Unterstützungsdauer angerechnet. Von den regelmäßigen Meldungen beim Arbeitsamt können die Arbeitsdienstwilligen be- befreit werden. Wenn Arbeitsgruppen für politische oder staatsfeindliche Zwecke mißbraucht werden, dürfen keine Mittel gewährt werden. Ob eine Arbeit als freiwilliger Arbeitsdienst gefördert werden kann, entscheidet der Vorsitzende des zuständigen Landesarbeitsamtes, in Grenzfällen der Präsident der Reichsanstalt. Mit dem Beginn des Arbeitsdienstes ist für die Gewährung der Unterstützung das Arbeitsamt des Be- zirks zuständig, in dem die Arbeit ausgeführt wird. Das Arbeitsamt muß nach möglichst frühzeitiger Ankündigung den Arbeitsdienst- willigen abrufen, wenn es ihm eine Arbeitsstelle vermitteln kann. Die Kranken, und Unfallversicherung, der Jugend- und Frauenschutz sowie die Arbeitszeitbestimmungen werden im wesentlichen wie bei einer gleichartigen anderen Arbeit durchgeführt. Zur Erleichterung der Siedlung kann den Arbeitsdienstwilligen, die während einer Dauer von mindestens 12 Wochen beschäftigt worden sind, ein Be- trag von 1,30 Mark für jeden Wochentag der Be- schäftigung fortlaufend gutgeschrieben werden, und zwar nur auf Antrag bis spätestens innerhalb eines Monats noch Abschluß der Beschäftigung. -i° Für das Luftschloß des Freiwilligen Arbeitsdienstes wird hier ein Fundament zu legen oersucht. Am problematischsten erscheint der Siedlungsplan. Wenn etwas Vernünftiges dabei her- auskommen soll, dann müßten ganz andere Beträge gutgeschrieben werden als 1,50 Mark. Woher aber das Geld nehmen? Das Reich kann sich das einfach nicht erlauben. Und Land geben? Was soll der Siedlungsfreudige mit irgendeinem Fetzen Land? Ein Stück Land ist noch lange keine Siedlung. Um es dazu zu machen, wären wieder Gelder notwendig. Die Gefahr der Lohnunterhöhlung bleibt nach wie vor bestehen, Ebenso die Gefahr, daß der Dienst für politische oder staatsfeind- liche Zwecke mißbraucht wird. Wichtig ist, daß einem Arbeits- losen, d«r eines Tages den freiwilligen Arbeitsdienst satt hat und den Spaten hinwerft, deswegen nicht einfach die Unterstützung ge» sperrt werden darf. Las würde Arbeitszwang bedeute»
Oer Waffengebrauch der Polizei. Eine ernste Mahnung an alle Provokateure. Die preußische Regierung hat von jeher den Standpunkt vertreten, daß Verzweiflungsausbrüche von Notleidenden wirksam nicht mit polizeilichen Mitteln bekämpft werden können, daß man vielmehr der Not zu Leibe gehen müsse. Dieser Gesichtspunkt ist vom preußischen Innen- Ministerium den Verwaltungsbehörden eindringlich nahe- gelegt worden. Durch die Initiative der preußischen Regie- rung ist es ermöglicht worden, daß für die W o h l fa h r t s- erwerbslosen den Gemeinden zusätzlich 200Mil» l i o n e n Mark zur Verfügung gestellt worden sind. Die Schutzpolizei hat sich allen wilden Demonstrationen gegenüber außerordentlich zurückhaltend benommen. Trotz- dem versuchen die Kommunisten, die allgemeine Not für ihre Zwecke auszunützen und Zusammenstöße mit der Staats- gewalt zu provozieren. Die Erfahrungen, die die Schutzpolizei bei diesen Provokationen gemacht hat, und die Ermordung des Beamten Kuhfeldt haben das preußische Innen- Ministerium oeranlaßt, einen Erlaß an die Polizeiverwal- tungen herauszugeben, in dem die Dienstvorschriften über den Waffengebrauch interpretiert werden. Der Erlaß lautet: „Die Vorschriften über den Waffengebrauch geschlossen einge- sctzter Polizeikörper und einzelner Polizeibeamten reichen sowohl zum Schutz des einzelnen Beanüen wie zur Durchsetzung der Staatsautorität gegenüber tätlichem Viderstand aus. Wenn in Einzelfällen ein anderer Eindruck entstanden ist, so kann das nur auf mangelnder Kenntnis oder auf Unsicherheit in der Auslegung der Vorschriften beruhen. Ich bemerke daher, daß jeder Führer ciaer zusammengefaßten Pollzeimannschofi und jeder einzelne Beamte zur Brechung tätlichen Widerstandes oder zur Abwehr eine» Angriff» mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen oder einer Bedrohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben der Beamten oder der ihrem Schuh anvertrauten Personen dos Recht zum Gebrauch auch der Schuß- woffe hat. Wenn ein früherer Erlaß die Abgabe von Schreckschüssen für zulässig erklärt, so darf das nichr dazu führen, daß auch tn den vorgenannten Fällen nur noch Schreckschüsse abgegeben werden und die scharse Anwendung der Schußwaffe unterbleibt. Der selbst- verstäMtchen Pflicht zu einer möglichst schonenden Anwendung der Waffe steht gegenüber die Sorge um das Leben und die Gesundheit der Polizei» b« a m t e n und die Pflicht zur unbedingten Aufrechterhal- tungderStaatsautorität."' Der Minister schließt seinen Erlaß mit den Worten:„Ich werde daher keinem Beamten, der auf Grund dieser Bestimmungen von seinen Waste» Gebrauch macht, meinen Schutz oersagen. Die Beamten sind auf das genaueste über ihr Recht und ihre Pflicht zum Wafjengebvauch zu unterrichte«."
Dieser Erlaß ist notwendig geworden, nachdem die Kom- munisten organisierte bewaffnete Angriffe auf die Polizei unternommen haben. Die preußische Regierung ist ent- schloffen, derartigen Provokationen mit aller Entschiedenheit entgegenzutretenq Der Erlaß soll eine ernste Mahnung an die Provokateure sein, die vom sicheren Ort aus Unruhen organisieren wollen.___
DerboikommunistischerVersammlungen Maßnahmen des Dresdener Polizeipräsidiums. Dresden , 3. Juli. Das Polizeipräsidium hat auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. März 1931 eine Versammlung, die die kommunistische.Kampfgemeinschaft f ü r r o t e Sport- e i n h e i t" heute abend unter dem Motto„Gegen Spartakiade- Verbot, gegen Polizeiüberfall auf zurückreisende Spartakiade-Teil- nehmer" veranstalten wollte, sowie den Anmarsch eines der„Roten Sportopposition" angehörigen Vereins und einen Umzug der KPD. in Striesen verboten. Ferner teilte das Polizeipräsidium mit, daß von den t ch e ch i- s ch e n roten Sportlern, die vorgestern in den Geschäftsräumen der Internationalen Arbeiterhilfe getroffen worden sind, 21 n i ch t im Besitz von Pässen waren, sich also eines Paßvergehens schuldig gemacht hatten. Zur Aburteilung wegen Paßvergehens sind sie deshalb gestern der hiesigen Staatsanwaltschaft zugeführt worden. politische Llmzüge in Baden verboten. Karlsruhe , 3. Juli. Der Minister des Innern erläßt eine Bekanntmachung, wonach für das Land Baden alle Ansammlungen und Versammlungen unter freiem Himmel(Propagandafahrten), Umzüge und Kundgebungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen vom 6. Juli an bis 30. September 1931 verboten werden.
Gewaltsame Rvndfunkstörung. Das Sendeprogranim des West. deutschen Rundfunks ist gestern abend durch«ine kurze Werbe- rede für die Kommunistische Partei gewaltsam gestört worden. Zu diesem Vorfall teilt der Westdeutsche Rundfunk mit. daß die Störung nur den Sender Langenberg betraf und daß die kurze Worberefee für die Kommunistische Partei nicht vor irgendeinem Mikrophon des Westdeutscheu Rundfunks gesprochen wurde. Die sofort eingeleitet« Untersuchung hat ergeben, daß die ewaltsame Einschaltung in die Uebertragungsleitung auf er frei verlegten Kabelleitung zwischen Wuppertal und Langenberg erfolgte. Zwei madjarische Kommunisten tschechoslowakischer Staats- bürgerschoft sind bei Oedenburg von den Ungarn verhastet worden, als sie— ohne Paß auch noch— Agitationsmaterial hineinschmuggeln wollten... denen wirds verdammt schlecht gehen, ebenso dem Bela Friedmann, der in Bekesczaba festgenommen wurde, als er einem seiner Vertrauensleute Uugschristcn übergebe« wmNtf--'