Behördenangestellte und Notverordnung.
Merkwürdige Gleichstellung der Angestellten mit den Beamten.
Der 3d A. schreibt uns: Bei den Behörden gibt es neben den| Arbeitnehmer in der öffentlichen Verwaltung und der SelbstverwalBeamten eine große Zahl von Angestellten, die rechtlich den tungstörperschaften hinweg.
unter den Tisch fallen fieß, meil er begründete Furcht hatte, daß fic angenommen würden. Nach Angabe entsprechender Erklärungen ließen unfere Gewertschaftsgenossen die Revolutionäre unter sich.
Am 1. Juli sollte nach der RGD.- Parole die Belegschaft um 3.30 Uhr den Betrieb verlassen. Bergeblich beobachteten die„ Re volutionäre " vom Arbeiterratszimmer aus den Massenaufmarsch". Denn alle, alle kamen nicht.
Angestellten in der Privatwirtschaft gleichſtehen, die die gefeßlichen Schikanen, gehaltliche Zurüdjegungen aber gar Maffen. Terror„ revolutionärer" Afü- Arbeiter.
die Behördenangestellten wieder wie die Beamten behandelt. d. h. daß ihre Bezüge in gleichem Umfange( 4 bzw. 5 bis 7 oder 8 Proz.) gefürzt werden und sie auch beim Kinderzuschlag für das erste Kind 10 M. monatlich einbüßen sollen.
Pflichtbeiträge zur Angestellten, Kranken- und Arbeitslosenversiche entlassungen der Arbeitnehmer bei Gemeinden und Gemeinderung bezahlen und feinen Anspruch auf Dauerbeschäfverbänden bietet z. B. auch der§ 2 im vierten Teil Kapitel I der tigung oder Unfündbarkeit und Pensionsberechtigung haben, wie Notverordnung, wo den städtischen und ländlichen Bezirksfürsorgedas bei den Beamten der Fall ist. Trotz dieser wesentlichen verbänden in Verbindung mit den Wohlfahrtslasten der Gemeinden Unterschiede hat die Reichsregierung auch bei der jetzigen Not- und Gemeindeverbände unter Ziffer 3b vorgeschrieben wird, daß verordnung die Ausgabewirtschaft, insbesondere der Personalauf wand, den Grundsägen der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit entsprechen, 3 ahl und Einstufungen der Beamten, Angestell ten und Arbeiter in angemessenem Verhältnis zu dem tatsächlichen Bedarf stehen müssen und die Bezüge der Beamten, Angestellten und Arbeiter nicht günstiger sein dürfen, als die Ge Für die Angestellten der Länder und Gemeinden soll außerhälter der gleich zu bewertenden" Beamten, Angestellten und Ardem spätestens zum 1. Oktober d. 3. eine Herabminderung ihrer Bezüge auf die Höhe des Einkommens. der„ entsprechenden" Angestellten der Reichsverwaltung eintreten. Das bedeutet also eine noch weitergehende Gehaltskürzung, bei der die Sonderverhältnisse und örtlichen Eigenarten des Beschäftigungs. verhältnisses der betreffenden Staats- oder Kommunalangestellten außer acht bleiben. Man muß schon sagen: Die Reichsregierung versteht es vorzüglich,
die Behördenangestellten den Beamten gleichzustellen.... wenn es sich um Nachteile handelt, sonst will man von dieser Gleichstellung nichts wissen! Unerhört sind auch die ein feitigen Eingriffe in das kollettive Arbeits. recht der Angestellten in der öffentlichen Verwaltung, zu denen fich die Reichsregierung in den§§ 5, 6, 7 und 8 des Zweiten Teils Rapitel I sowie im Dritten Teil Kapitel II( Arbeitszeit) Artitel I Abs. 4 aus eigener Machtvollkommenheit selbst ermächtigt" hat. Sie hat sich dadurch das Recht gesichert, geltende Tarifbestimmungen über Behälter und Löhne und über die vereinbarte Arbeitszeit nicht nur weitest gehend zu beeinflussen, sondern völlig außer Kraft zu sehen. Sie fann die Arbeitszeit auch der Angestellten in ben öffentlichen Berwaltungen bis auf 40 Stunden wöchent lich herablegen und die Einwirtung der Arbeitszeitverkürzung auf die Bestimmungen über Arbeitszeit und Arbeitslohn in Tarifverträgen regeln." Für die
Berforgungsbezüge der rentenberechtigten Kriegsbeschädigten leistet sich die Notverordnung noch etwas Besonderes: Es wird be stimmt, daß§ 62 des Reichsversorgungsgesetzes vom 12. Mai 1920 dahin geändert wird, daß, wenn der Versorgungsberechtigte neben den Versorgungsgebührnissen ein Einkommen aus öffent. lichen Mitteln hat, die Versorgungsgebührnisse in Höhe der Hälfte des Betrages ruhen, und wenn diefes Einkommen aus öffentlichen Mitteln 210 m. monatlich übersteigt, zu türzen find.
Die Notverordnung geht aber auch sonst über Rechte der
beiter des Reichs. Unfolgsame Gemeinden bekommen sonst näm lich überhaupt nichts aus den Zuwendungen des Reichs zur Erleichterung ihrer Wohlfahrtslaften!
Diefes Ausnahmerecht der Behördenangestellten bedeutet eine Strafe dafür, daß der Arbeitgeber dieser Berufsgruppe eine Behörde ist. Gewiß, andere Berufsgruppen werden durch die Notverordnung auch erheblich belastet! Für die unteren Beamten ist die neue Gehaltstürzung eine wesentliche Einschränkung ihrer Lebenshaltung. Die Krisenlohnsteuer be laftet die Iohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer in der Privat wirtschaft mit ihren verhältnismäßig geringen Bezügen schwer, so daß auch in diesen Kreisen die eingetretene Unzufriedenheit, das Gefühl der zurücksetzung und ungerechten Behandlung durchaus ihre Grundlage haben.
Beit über das Maß dieser allgemeinen Belastungen hinaus ist aber der Behördenangestellte neuer Schädigung ausgesetzt. er die Not in den Familien der Angestellten in der öffentlichen Berwaltung fennt, wer gesehen hat, daß von den Bezügen der allgemein üblichen Vergütungsgruppen III und IV( bei V fann man schon fast von Sonderfällen sprechen) mit einer Durchschnitts. höhe von taum 150 bis 200 m. monatlich mehrköpfige Familien fich erhalten müssen, der muß der Auffassung sein, daß schon durch die Notverordnung vom 1. Dezember 1930 das Maß des Erträglichen nicht nur erreicht, sondern längst überschritten war. Die neue Notverordnung hat bei den Behördenangestellten und ihren Familien Berzweiflung ausgelöst. Sie kann und darf mit ihren tücfichtslosen Bestimmungen für die Behördenangestellten unter feinen Umständen bestehen bleiben!
Die Aussprache der Angestelltengewertschaften mit dem Reichs finanzminister Dr. Dietrich am 9. Juni 1931, in der der Bertreter des 3 entrafperbandes der Angestellten die Rechtslage und die tatsächlichen Verhältnisse geschildert hat, muß ihre Auswirkung zeigen! Unsere Forderungen find gerecht und be gründet. Sie dürfen nicht unerfüllt bleiben!
Eine notwendige Richtigstellung.
Bom Berband der Bergbauindustriearbeiter Deutschlands wird uns geschrieben: Nach einer Mitteilung der Deutschen BergmerfsZeitung" vom 2. Juli dieses Jahres hielt der neue Rektor der Technischen Hochschule Berlin , Bergrat Prof. Dr. Lübben, bei der Uebernahme des Amtes eine Rede über Bedeutung und Probleme der Unfallverhütung und des Rettungswesens im Bergbau". Nach der„ Deutschen Bergwerks- Zeitung" wies Prof. Tübben auf die Ausstellung ,, Grubensicherheit" in Köln hin und sagte:
Viele Besucher( der Ausstellung. D. Berf.) werden bei dieser Gelegenheit vielleicht zum ersten Male darüber belehrt, daß nicht Der Bergbau an entschädigungspflichtigen und tödlichen Un fällen die verhältnismäßig größte Zahl zu verzeichnen hat, sondern vielmehr die Binnenschiffahrts- und Fuhrwertsberufsgenossenschaft." Diese Auslaffung des neuen Rektors der Technischen Hochschule in Berlin stimmt mit der Wirklichkeit nicht überein. Der Nachweis für diese Behauptung ist nicht vorhanden und wird auch auf der
Förderung zu vergleichen. Infolge der Mechanisierung ist heute zwischen der Fördermenge und der Belegschaft gegenüber ben früheren Jahrzehnten ein großer Unterschied entstanden.
Arbeitsbeschaffung der Reichsbahn.
Es sollen 50 000 Mann beschäftigt werden.
für fünf Monate Berdienst erhalten sollen, wird am fommenden Die Arbeitsbeschaffung der Reichsbahn, durch die 50 000 Mann Montag in Angriff genommen. Die Arbeitskräfte tönnen nicht, wie in der Presse angedeutet wurde, nur aus der Krisenfür. forge entnommen werden; denn bei der Vermittlung ist nach ben gefeßlichen Bestimmungen in erster Linie auf die Eignung der Arbeitstraft, dann vor allem auf die Dauer der Arbeitslosigkeit und auf die besonderen Familienver hältnisse Rücksicht zu nehmen. Eine bestimmte Unterstützungsgruppe fann also unmöglich bevorzugt werden.
Merkwürdig berührt, daß die Reichsbahnhauptverwaltung nur
Aftion gegen einen sozialdemokratischen Arbeiter.
Ein Angestellter, der Wohlfahrtsunterstützung bezieht, wurde Anfang Juni nach dem Flughafen Tempelhof als Afü- Arbeiter vermittelt. Am zweiten Tage seiner Tätigkeit wurde er bereits angepöbelt. Weil er unverheiratet und SPD . Bonze" sei, habe er auf der Arbeitsstelle nichts zu suchen, hier gehörten nur Berheiratete hin. Die Heze geht nun feit zwei Wochen, wobei die gemeinsten Ausdrücke gebraucht werden. Man läßt den Mann nicht einmal ruhig frühstücken, begießt ihn, um ihn wegzuefeln.
Da er sich über das Treiben der RGD.- Helden beschwerte, wurde während der Bause am 2. Juli ein förmliches Verfahren eingeleitet, das mit einer Abstimmung darüber endete, wer noch mit dem SPD. - Mann zusammen arbeiten will. Es wurde eine Kommission gewählt, die bei der Verwaltung die Entlassung des Reformisten" durchsetzen soll. Wenn die Entlassung bis Montag nicht erfolgt ist, soll sie durch einen Streit erzwungen werden.
Der Nazi- Papagei.
„ Die Sozialdemokraten find schuld!"
über die sozialdemokratischen BBG.- Bonzen" zu schimpfen. Unter Der Angriff" vom 2. Juli fühlt sich wieder einmal bemüßigt, der Ueberschrift„ Toller Streich bei der U- Bahn" berichtet er, daß gelöst seien und daß nunmehr die Berkehrssicherheit in die sogenannten Beleuchtertolonnen bei der U- Bahn aufFrage gestellt sei. Das nächste Unglück, so folgert der Angriff", täme auf das Schuldtonto der unfähigen und gewiffenlosen Sozialdemokraten, die immer noch auf ihren Boften figen dürfen, obwohl sie schon unzählige Male ihre Unfähigkeit und ihre Dummheit unter Beweis gestellt hätten.
Wir wissen nicht, welche Sozialdemokraten" das Goebbels . Organ meint. Im Vorstand der BVG. fizen bekanntlich außer einem einzigen Sozialdemokraten noch zwei Deutschnationale, und ein anderes Vorstandsmitglied dürfte vielleicht der Staatspartei naheftehen. Welche Sozialdemokraten also will das eble Naziblatt, das so vortrefflich zu schimpfen versteht, für die in der BVG. getroffenen Maßnahmen verantwortlich machen? Zur Sache selbst fönnen wir mitteilen, daß die Beleuchtertolonnen nicht aufgelöst, sondern etwa um 15 Proz. vermindert wurden, weil Arbeiten, wie das Herausschrauben einer Lampe und die Reinigung des Glastolbens usw. von jeder Hausangestellten ohne weiteres aus geführt werden könnten. Solche Arbeiten, die wirklich keine Belaftung des einzelnen darstellen, werden gelegentlich in den Stunden des schwachen Verkehrs ausgeführt. Dagegen wird die Instandhaltung und die lleberprüfung der Beleuchtungsanlagen nach mie vor von dazu ausgebildetem Personal durchgeführt.
Neue Bergarbeiterentiaffungen.
AN
1600 und 950.
6 989 AM Oberhaufen, 3. Juli. ( Eigenbericht.) Die Bute Hoffnungshütte entläßt am 31. Juft 1600 Bergarbeiter. Davon entfallen je 600 auf die Zechen Osterfeld und Jato by und je 200 auf die Zechen Sterfrabe und Bondern. Außerdem 30 Angestellte.
Effen, 3. Juli.
Hannibal in Wanne- Cidel soll zum 1. August teilweise stillgelegt Die zum Krupp- Konzern gehörige Zeche hannover und 950 Mann entlassen werden. Etwa 350 Mann sollen noch bis zum 1. Oktober in Arbeit bleiben.
Cangelsheim, 3. Juli.
Der Belegschaft der Hans- Heinrich- Hütten- Industrie G. m. b. 5. Langelsheim , die dem Konzern der Metallgesellschaft Frankfurt a. M. angehört, ist furzfristig gekündigt worden. Die Hütte wird zum 15. Juli ftillgelegt.
Ausstellung nicht gezeigt. Der Berband der Bergbauindustrie - 60 Broz. der Arbeitsbeschaffung in eigener Regie Arbeitszeitgesetz im englischen Bergbau.
TOM
arbeiter Deutschlands hat allein eine Gegenüberstellung ausgestellt, die aber den. Berhältnissen entsprechend das Gegenteil beweist. Danach paffierten Berunglüdungen auf 1000 Beschäftigte( Versicherte):
Angemeldete
Entschädigungspflichtige
Tödliche
Bergbau Fuhrmertsgewerbe Binnenschiffahrt 190,15 138,51 84,71 10,11 1,25
14,74 1,92
9,02 1,95
So ist die Wirklichkeit. Das Bertrauen zur Wissenschaft wird nicht gestärtt, wenn der Leiter einer unserer höchsten Lehranstalten von einer Arbeiterorganisation forrigiert werden muß. Der 3echenverband in Essen bezweifelte bisher immer die Zuverlässigkeit der Zahlen über angemeldete Unfälle. Auffälligerweise bringt er zu der Aufstellung eine Gegenüberstellung, die nur die angemeldeten Unfälle enthält, und zwar ebenfalls für den Zeitlauf der von uns benutzten Jahre. Das geschieht ficherlich wegen Mangel anderer für den Zechenverband günstig erscheinender Statistiken.
Um die Gefährlichkeit des Bergbaues gegenüber anderen Berufen zu zeigen, segte der Zechenverband die Tausendmannziffer der angemeldeten Unfälle im Jahre 1925 gleich 100, um dann die Steigerung der nachfolgenden Jahre bis zu 1929 zu zeigen. Daraus hat man denn eine größere Steigerung bei anderen Berufen er rechnet. Unser Verband wird diese Aufstellung nachprüfen, weil sie sehr zweifelhaft erscheint. Auch ist dieses eine bedenkliche
durchführen und 40 Proz. durch Privatunternehmer fertigstellen lassen will. Das bedeutet praktisch teine Förderung der Arbeitsbeschaffung; denn der Privatunternehmer stellt weniger Leute ein, weil er mehr Profit herausschlagen will.
Barum überträgt die Reichsbahn einen so großen Teil ihrer Arbeiten dem Privatunternehmertum? Die Tiefbauunter nehmer haben vor längerer Zeit in einer an den Reichstag gerichteten Dentschrift sich beschwert, sie bekämen nicht genügend Arbeiten von der Reichsbahn übertragen. Schuld daran sei der margistische Einheitsverband der Eisenbahner. Die Hauptverwaltung hat Angst bekommen. Oder find etwa ihre eigenen Baujachverständigen weniger geschickt als die Brivatunternehmer?
Bom letzten Maffenstreit".
Bei der C. Lorenz A.G. , Tempelhof . Schon bei der Borarbeit zu der großen Aktion, die in der gemeinsamen Betriebsversammlung vom 24. Juni im Birkenwäldchen von den Reichsgewerbeordnungsleuten geplant war, flappte es nicht so wie der Betriebsratsvorsitzende Brugger es sich ausgedacht hatte. Auf das Referat des RGD.- Referenten wurde mit großer Mehrheit verzichtet. Bei der Frage der Einführung von Kurzarbeit zur Vermeidung weiterer Entlassungen hatten die freigewertschaftlichen Arbeiter und Angestellten Aniräge gestellt, die der Herr Vorsitzende
Gesetzlicher 71/2 Stundentag ohne Lohnfürzung geplant. London , 3. Juli. ( Eigenbericht.)
Die Arbeiterregierung hat dem Unterhaus ein Gesez vorgelegt, daß eine Regelung der Arbeitszeit und der Löhne im Rohlenbergbau für 12 Monate vorfieht. Das Gesetz muß bis Dienstagabend verabschiedet sein, da das gegenwärtig gültige Gesez am Mittwoch) abläuft.
Die feit Bochen hin und hergehenden Berhandlungen zwischen Bergarbeitern, Grubenbefizern und der Regierung haben zu feiner Einigung geführt, so daß die Regierung den Parteien ein Rompromiß unterbreitete, das inzwischen von den Arbei tern angenommen worden ist. Die Grubenbefizer fündigen dagegen an, daß sie alles tun werden, um die Verabschiedung des Gesetzes zu verhindern. Das Kompromiß- Gefeß bestimmt, daß der 7 Stundentag 12 Monate länger in Kraft bleibt, jedoch ohne die bisher übliche Verteilung auf die 90- Stundendoppelmoche. Wäh rend dieser Zeit werden die bestehenden Löhne der Arbeiter garantiert. Sollte jedoch die Genfer Konvention noch in diesem Jahr von der englischen Regierung ratifiziert werden, so würde ihr entsprechend der 74- Stundentag eintreten.
Jugendgruppe des Zentralverbandes der Angestellten
Spiele im Freien heute ab 19 Uhr auf dem Eportplag Humboldthain und im Schillerpart.
Dr. Dralle's Lavendelseife Eine Wohltet für die Haut!
DAS GROSSE RUNDE SCHNEEWEISSE SEIFENSTÜCK
NUR NOCH
65
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