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punkten arbeitenden Institution für dringend erforderlich hält. Da­mit auch etwaigen Widerständen gegenüber die Finanzverwal­tung in dieser Beziehung völlig frei arbeiten kann, ist weiter fol­gender sozialdemokratische Antrag gestellt worden, der wie die an= deren zum Beschluß erhoben wurde: Vom Magistrat wird erwartet, daß er im Sinne der bei der vorjährigen Haushaltsberatung an­genommenen Anträge mit möglichster Beschleunigung die in diesen Anträgen geforderte Kontrollstelle errichtet unter Beseitigung der Hauptprüfungsstelle in ihrer jezigen unmodernen Organisations­form und bürokratischn Arbeitsweise.

Verbesserungen in den oben gekennzeichneten Grenzen konnten durchgesetzt werden auf dem Gebiete der Jugendfür sorge, der Wohlfahrt, der Volksbildung und des Woh nungswesens. Für das letztere Gebiet ist noch folgender so­zialdemokratische angenommene Antrag beachtlich: Die Stadt hat unter Anwendung der Bestimmungen für die Zwangsbewirtschaf tung von Wohnungen in den vergangenen Jahren eine erhebliche Anzahl großer Wohnungen auf ihre Kosten geteilt und in Klein­wohnungen umgewandelt. Da in der Regel Kleinwohnungen einen geringeren Mietertrag pro Quadratmeter Nutzfläche haben als Großwohnungen, hat die Stadt neben den Umbaukosten laufend Mietzuschüsse an die Hauseigentümer zu zahlen. Der Magi­strat wolle prüfen, ob nicht die Zahlung solcher Mietzuschüsse, die aus vorstehend genannter Ursache erfolgte, nunmehr eingestellt mer­den kann.

Es ist im Rahmen dieser Betrachtungen unmöglich, alle so­zialdemokratischen Anträge aufzuführen, die in großer Zahl bei den cinzelnen Kapiteln angenommen worden sind. Empfohlen werden muß, die jetzt erscheinende Doppelnummer 7 oder 8 der vom Ber­ liner Bezirksverband der SPD. herausgegebenen Kommuna len Blätter" zu lesen. In dieser Doppelnummer wird von den Fachbearbeitern der sozialdemokratischen Fraktion das Hauptsäch lichste in übersichtlicher Anordnung der einzelnen Kapitel berichtet.

Die Größe der Verantwortung.

Wenn in den früheren Jahren sich das Hauptaugenmerk bei der Etatbetrachtung richtete auf die verschiedenen Steuerfarten und Steuereingänge, die zur Entlastung der Ausgabenfeite notwendig maren, so haben sich auch in dieser Beziehung in diesem Jahre die Dinge wesentlich verändert. Die vorjährige Etat ablehnung hat zum Eingriff der Aufsichtsbehörde geführt, die ihrerseits die von ihr als notwendig erkannten Steuersummen festsetzte. In derselben Weise ist nach der erstmalig getroffenen Maßnahme die Aufsichtsbe­hörde dann vorgegangen, als weitere Steuervorschläge des Magi­strats eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung nicht fan­den. Für eine große Anzahl von Steuern liegen auf solche Weise Festlegungen der Aufsichtsbehörde vor. An diesen Festlegu n- gen tann nicht gerüttelt werden. Alle Wünsche, hier Veränderungen zu erreichen, sind, wie die Dinge nun einmal liegen, einfach unerfüllbar. In besonderer Weise fann nur noch die Bürgersteuer" betrachtet werden, weil sie gegenwärtig fast die einzige Steuer ist, über deren Festsetzung die Stadtverordneten­versammlung noch frei entschließen kann. Der Vorschlag des Ma­gistrats sieht hier einen weiteren 200prozentigen Zuschlag vor. Die Bürgersteuer ist, sobald die Idee, sie einzuführen, auftauchte, aufs beftigste kritisiert worden, bor allem, weil ursprünglich die starre Form einer völlig gleichmäßigen, nicht gestaffelten Erhebung dieser Steuer durch die interessierten Stellen propagiert wurde. Wenn auch inzwischen gesetzlich eine teilweise Staffelung dieser Steuer vorgenommen worden ist, so ist sie hierdurch natürlich

gerade in ihren Wirkungen für den Proletarier

nicht angenehmer geworden. Man kann aber diese Steuerart im Rahmen des Berliner Gesamtetats nicht besonders betrachten, son­dern wird genau überlegen müssen, welche Wirkungen ihre Able h- nung hätte. Der Magistrat sieht einen Haushaltsansaz für 1931 von 30 Millionen Mark bei dieser Steuer vor. Fällt die Steuer ganz oder zum erheblichen Teil weg, so erhöht sich im entsprechenden Berhältnis das im Anfang dieser Betrachtung erwähnte gegenwärtig noch vorhandene Etatdefizit. Diese Wirkung ruft aber gleichzeitig eine andere, hervor. Für die Stadt Berlin würde dann nämlich auch der Zuschuß wegfallen, den sie aus dem 60- millionen- Fonds erhält, der in der Notverordnung vom 5. Juni 1931 vorgesehen ist im 4. Teil als Mittel zur Erleichterung der Wohlfahrtslaften der Gemeinden und Gemeindeverbände". Auf Seite 302 des Reichs­gesetzblattes Nr. 22 vom 6. Juni 1931 heißt es im§ 2 des Kapitels II des erwähnten 4. Teils der Notverordnung, daß Zuschußbeträge nur erhalten diejenigen städtischen und ländlichen Bezirksfürsorge­verbände, in denen die gesetzlich zugelaffenen oder vorgeschriebenen Steuern in der erforderlichen" Höhe ausgenutzt sind. Bleibt also

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ein höherer Ansatz für die Bürgersteuer vollständig unberücksichtigt, dann fällt dieser Zuschußbetrag weg und mit ihm auch ein weiterer Anteilbetrag aus dem von der preußischen Staatsregierung auf Grund eines besonderen Gesetzes den preußischen Gemeinden zur Verfügung gestellten Fonds in der gleichen Höhe von 60 Millionen. Die Gesamtzuwendungen, die Berlin von Reich und Staat auf solche Weise erhält, betragen rund 22 Millionen.

Das gesamte Etatsdefizit würde alfo bei Ablehnung der Bürger­steuer von gegenwärtig rund 70 Millionen auf ungefähr 110 bis 120 Millionen steigen.

Diese würden für die nächsten Etatsjahre eine noch schwerere Be­lastung darstellen als es bei der jetzt schon vorhandenen Defizit­summe der Fall ist.

Für die jüngst getroffene Entscheidung der sozialdemokratischen Fraktion über die Bewag- Transaltion" war bestimmend die Tatsache, daß die Erfüllung der laufenden Verpflichtungen der Stadt Berlin ermöglicht werden mußte, und daß es nicht dahm kommen durfte,

den Bedürftigen die notwendigen Sozialleistun gen nicht zu gewähren, Gehälter und Löhne nicht mehr zu zahlen.

scheinung tretendes Eingreifen dieser Aufsichtsbehörde einfach un­erträglich ist. Die Gegner der Berliner Verwaltung und der Sozialdemokratie, die auch jetzt wieder während der Etatberatungen die unmöglichsten und unglaublichsten Anträge aus reinen Agita­tionsabsichten stellen ließen, nehmen den Mund immer sehr voll, wenn es gilt, gegen die Aufsichtsbehörde aufzutreten, deren Tätig­werden ihr intransigentes Verhalten ja erst hervorgerufen hat.

Ein Kampf gegen die Aufsichtsbehörde fann erfolgreich nur ge­führt werden, wenn alle Möglichkeiten wirklicher Selbstverwal­tung im weitesten Umfange ausgeschöpft worden sind. Hierbei müssen in Zeiten schwerster Not, wie wir sie gegenwärtig erleben, auch Opfer gebracht und Maßnahmen ertragen werden, die man bei normaler Gestaltung der wirtschaftlichen Dinge ablehnt.

Es ist schon hervorgehoben worden, daß die gegenwärtige Ber­liner Etatgestaltung nicht eine Eigentümlichkeit Berlins ist, sondern daß Berlin mit allen großen Städten Deutschlands das Schicksal teilt, in der Entfaltung der Kräfte völlig eingeengt zu sein. Dies beweist, daß diejenigen lügen, die behaupten, der Etat für 1931 fpiegele eine Berliner Mißwirtschaft wider. Gegenwärtig muß ernst­haft versucht werden, trotz aller Widerstände das zu erhalten, was unter großen Mühen und Opfern geschaffen wurde, um in Zeiten, die ein energisches Vorwärtsschreiten wieder ermöglichen, zu er­neutem Aufbau und Ausbau fommen zu können. In diesen Tagen, in denen aus Anlaß des 100. Todestages des Freiherrn vom Stein das Werk dieses Freiheitsmannes gefeiert wird, darf das Bekenntnis zur fommunalen Selbstverwaltung weniger noch als je eine leere Redensart sein. Es muß vielmehr entspringen dem fiefen Gefühl für die Berantwortung, die man der Allgemeinheit, den Nolleidenden gegenüber als Kommunalvertreter trägt. Aus dieser Ueberzeugung heraus und aus all den vorstehend angeführten Gründen hat sich die sozialdemokratische Berliner Stadtverordneten­gen Gestaltung des Berliner Etats für 1931 ein­mütig entschieden. Die Fraktion wird alle Bemühungen, den Eint zu verabschieden, praktisch unterstützen.

Dieselben Beweggründe tamen für die sozialdemokratischen Ver­treter und für die gesamte Fraktion in Betracht bei der intensiven Mitarbeit an der positiven Gestaltung des Berliner Etats für 1931. Dieser Etat enthält, wie vorstehend dargelegt worden ist, Millionen beträge, die denen zugute kommen, die mit Arbeitseinnahmen nicht mehr zu rechnen haben. Er enthält ferner auch alle Summen für die Zahlungen an die Arbeiter, Angestellten und Beamten der Stadt. Wenn auch nicht gesagt werden könnte, daß das, was durch eigenen Wenn auch gesagt werden könnte, daß das, was durch eigenen in bestimmtem Umfange festgesetzt werden würde durch die Auffraffion für eine positive Mitarbeit an der endgülti­sichtsbehörde, so braucht wohl der für die Selbstverwaltung geradezu vernichtende Begriff Aufsichtsbehörde" nur erwähnt zu werden, um deutlich werden zu lassen, daß ein immer wieder in Er­

Mann mit Lebensauffassung

Wegen versuchten Mordes an seinen Kindern vor Gericht

Verzeih

gangen. R. ging nach Hause und schrieb einen Zettel: mir den Schritt, ich gehe aus dem Leben, kann meine Kinder nicht allein lassen, die Frau soll von der Last erlöst werden." Dann be­gab er sich zum Jugendamt, um dort die Kinder abzugeben. Als er aber eine weinende Frau sah, die ihre Kinder zurückhaben wollte, besann er sich eines anderen, fuhr mit den beiden Kindern nach Tegel, anscheinend mit dem Gedanken spielend, mit ihnen ins Wasser zu gehen. Er fehrte aber nach Hause zurück, fand die Woh­nung leer, brachte die Kinder zu Bett und öffnete den Gashahn. Die Frau war nach Vorfindung des alarmierenden Zettels bei

nach Rückkehr ihres Mannes in der Wohnung. Das Zimmer war voll Gas, das eine Kind mußte ins Krantenhaus gebracht werden, das andere zur Rettungsstelle. Die Frau selbst holte zwei Beamte und ließ den Mann verhaften Setzt habe ich ihn", soll sie dabei gesagt haben. Wer hat so was gesehen, daß eine Frau sich freut, wenn der Mann verhaftet wird", meinte jetzt der Angeklagte.

Der 25jährige Angeklagte K., der sich gestern vor dem Land­gericht III wegen versuchten Mordes an seiner fünfjährigen Ursel und seinem dreijährigen Horst zu verantworten hatte, ist ein Mann mit ,, Lebensauffassung" so sagte von ihm einer seiner Freunde. Feste Grundsähe, in der Regel im Leben von großem Nutzen, können aber für ihren Träger gefährlich werden, wenn dieser ein findischer Mensch ist. Als Achtzehnjähriger lernte er im Jahre 1924 die 16jährige Charlotte kennen. Ein Mann mit Lebensauffassung", prüfte er sich ernstlich, bevor er zu seiner Liebe" in intime Be­ziehungen trat, und als das Mädchen in andere Umstände kam, da war es für ihn eine Selbstverständlichkeit, daß er es heiratete- der Polizei und bei ihrer Mutter gewesen und erschien zehn Minuten gegen den Willen seiner Eltern. Das junge Ehepaar wohnte bei der Mutter der Frau. R. arbeitete bald hier, bald dort, war eigent­lich niemals beschäftigungslos. Drei Monate lang war die Ehe glücklich, dann lernte Charlotte Herrn N. fennen. Als der Mann von der neuen Freundschaft seiner Frau erfuhr, war es bereits zu spät. Er stellte seine Frau zur Rede, bat sie, ihm doch treu zu sein, drohte, ging aus dem Hause, es fehlte nicht an tät­lichen Auseinandersetzungen, die Frau versprach, sich zu bessern", es wurde daraus nichts. Die Schwiegermutter goß Del ins Feuer. R. lebte zeitweilig bei seinen Eltern, ging auch seiner Frau einmal mit einer Hausangestellten nach Hamburg durch, kehrte aber immer wieder zurück- die Liebe zu seinen beiden Kindern trieb ihn heim. Im Jahre 1928 tam der fleine Horst zur Welt. Daß der Junge nicht von ihm sei, erfuhr K. erst viel später. 1929 wurde er mit arbeitslos, handelte am Tage mit Würstchen, des Nachts Süßigkeiten. Das Verhältnis zur Frau verschlimmerte sich von Tag zu Tag, ihre Beziehungen mit N. dauerten an. Alle Borhal­tungen nützten nichts. K. befand sich monatelang in gedrückter Stimmung, hatte auch versucht, sich vor einen Zug zu werfen. Am Sonntag, dem 22. März, kam es zwischen Frau und Mann wieder einmal zu heftigen Auseinandersetzungen, drei Tage später, am Mittwoch, hatte K. den Kopf vollends verloren.

Die Frau war am frühen Morgen zu ihrem Geliebten ge­

Der Sachverständige schildert K. als komisch- kindischen Menschen, der gerade wegen seiner festen Grundsätze der verschro­bensten Gedanken fähig war. Der Staatsanwalt ließ die Anklage wegen versuchten Mordes fallen und beantragte wegen versuchten Totschlages ein Jahr Gefängnis. Das Gericht verurteilte N. wegen versuchten Totschlages zu sechs Monaten Gefängnis. Unverständlich schien es, weshalb der Angeklagte nicht mit der Untersuchungs­haft verschont worden ist.

Rettungsmedaille für Schupowachtmeister..

Polizeivizepräsident Dr. Weiß hat dem Wachtmeister Riesche von der 4. Bereitschaft West im Auftrage des preußi­schen Staatsministeriums die Rettungsmedaille am Bande überreicht. Riesche hatte in einer Märznacht eine Berunglückte aus der Spree gezogen.

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