föellage Dienstag, 14. Juli 1931
SprAbimD SiuSJaul&Ula jäk* to+uxLrü
Wa� der Gericht�arzt lernt Besuch im ehemaligen Leichensehauhans
Eine besondere Bedeuwng kommt dem Arzt alz Sach- verständigen vor Gericht zu. Seine Feststellungen sind auf den verschiedensten Gebieten notwendig. Ntcht nur, daß er über das geistige Niveau des Angeklagten befragt wird, schon bei der Tatbestandsaufnabme sind häusig medizinische Kenntnisse erforder- lich, bei Blutbestimmungen, Feststellung einer inneren Verletzung und so weiter. So ist der Beruf des Gerichtsarztes entstanden. Wo und wie man dazu ausgebildet wird, zeigt die solgende Reportage. Tote. Das Haus kenn ich doch? Das ist doch das Leichenschauhaus... Zu. Sogar das Schild„Geöffnet, Geschloffen" ist weg. Keine Bierkutscher mehr da: keine kleinen Mädchen. Ich weiß nicht, ob Sie auch das Leichenschauhaus in der Hannoverschen Straße gekannt haben. Ein großer Bau. In ihm wurden die eines plötzlichen und unbekannten Todes gestorbenen Menschen polizeilich verwahrt: die Leichen, deren Per- sonalien unbekannt waren, wurden hier öffentlich ausgestellt. Und im gleichen Haus befand sich das 1832 gegründete Insti- tut für Staatsarzn ei künde. Im letzten Jahr hat sich hier viel geändert. Das Schauhaus ist geschlossen worden. Statt dessen arbeitet die Polizei mit den inodernen Rekognoszierungsmethoden: Dermißtenkarthotek, Kleider- proben, Fingerabdrücke usw. Aus dem Institut für Staatsarzneikunde ist das„Institut für gerichtliche und soziale Me- dizin geworden. Dort werden die jungen Mediziner— vor ollem aber die künftigen Gerichtsärzte— mit all den Forschungsergebnissen ver- traut gemacht, die das Grenzgebiet berühren, an dem Medizin und öffentliches Interesse zusammenstoßen. Jeder Student der Medizin muß heute an diesem Institut eine Prüfung ablegen. Die Aerzte in dieser Anstalt stehen in enger Zusammenarbeit mit der Polizei, den Gerichten und den Bersicherungsbehörden. Am engsten ist der Kontakt natürlich zu der ja im Institut liegenden„Leichensammelstelle" der Polizei. Schon bei der Einlieferung der Toten stellt der Arzt die wesent- lichen Merkmale der Leiche fest: mutmaßliches Alter, Derletzungen, Todesursache, Algenbesatz und so weiter. Gibt der Staatsanwalt die Leiche nicht zur Beerdigung frei, well der Verdacht besteht, daß der Tod durch ein Verbrechen oder «inen durch andere verschuldeten Unfall eingetreten sei, dann erfolgt im Institut die Obduktion. Teile, die krankhaft verändert erscheinen, werden entnommen und— als kleinste Gewebestückchen— mikroskopisch untersucht.(An der Leiche selbst ist eine kunstgerecht vorgenommene Obduktion nach- träglich kaum festzustellen.) Alle Teile, die Spuren von Verbrechen aufweisen könnten, werden besonders untersucht, so der Herzmuskel, der Kehltopf, der Magensaft. Bei einer Schußverletzung ist es meist erst durch Obduktion möglich, die Schußrichtung festzustellen. Da» kann von entscheidender Bedeutung sein, wenn die Frage geklärt werden muß, ob S e l b st- mord oder ein Verbrechen vorliegt. Bei Unfällen zeigen oft nur die inneren Verletzungen, ob der Betreffende von vorn, von der Celle oder von hinten angefahren wurde. Auch bakteriologisch wird die Leiche untersucht. Die wissenschaftlichen Hilfsmittel sind heute so wert fortgeschritten, d a ß d i e T o d e s ursa ch e si ch stets fcststell»« läßt. Verbrechen. Weit schwieriger ist oft die Rekonstruktion des Todes- Vorgangs. Aber auch das gehört zu den Aufgaben des Gerichts- orztes. Er ist ständiges beratendes Mitglied der Mordkommission. Oft kann er der Kriminalpolizei wertvolle Fingerzeige geben. Mußte das Opfer überwältigt werden, so sind an der Kleidung des Täters häufig Haare des Getöteten hängen geblieben. Diese kann der Arzt unter dem Mikroskop sehr stark individuell unter- scheiden. Bei Blutspuren muß festgestellt werden, ob es sich um Msnschenblut handelt, wenn ja, aus welcher Blutgruppe es stammt, wie alt es ist und ob die Flecke Tropfen, Spritzer oder Schleuder- spuren sind. Auch mit dem Abformvcrfahren muß der Gerichtsarzt arbellen können. Wunden, die bald vernarbt und oerheilt wären, Schußöffnungen usw. werden nach dem„Pollerschen Verfahren" mit einer Masse ausgegossen, deren Schmelzpunkt nur wenig über der menschlichen Körpertemperatur liegt. So kann man auch am lebenden Menschen einwandfreie Rega- tive abnehmen, die später oft wertvolle Anhaltspunkte zur Idcnti- fizierung des Tatinftrumentes und somit zur Uebcrführung des Täters liefern. Gestörte und Simulanten! • Aber mehr noch als mit Toten und Sachen hat der moderne Eerichtsorzt mit dem lebenden Menschen zu tun. Denn die gericht- liche Medizin ist heute untrennbar mit der Berbrechenspra- phylaxe(Vorbeugung) verknüpft. Hier wird sie zur„sozialen Medizin". Menschen, die stets in Gefahr sind, wieder ins Kriminelle obzu- sacken, vor allem aber entlassene Strafgefangene und durch mißliche soziale Verhältnisse gefährdete Jugendliche müssen psychologisch be- raten und betreut werden. Wir wissen, daß das heute noch keines- wegs in ausreichendem Maße geschieht. Aber wenigstens wird jetzt endlich am„Institut für gerichtliche und soziale Medizin" den heran- wachsenden Aerzten diese Ausgabe gezeigt. Gleichzeitig rüstet man sie mit den notwendigen Vorkenntnissen au». Auch die Feststellung der Zurechnungsfahigkelt. Eid- fähigkeit, Glaubwürdigkeit und Entmündigung s- reife ist Sache des Eerichtsarztes. Da ist mll Apparaten wenig getan und auch mit dem„Verhör" kommt.man sellen wetter. Handelt es sich doch um Menschen, die dieser Untersuchung meist keineswegs sympathisch gegenüberstehen und die oft alle Ursache haben, andere erscheinen zu sollen, als sie sind. So kommt alles darauf an, das Vertrauen des zu Begut- Achtenden zu gewinnen, sich in ihn einzufühlen und ihn kennen- zulernen. Aussprache folgt auf Aussprache, bis endlich ein Punkt
gefunden ist, bei dem das menschliche Interesse des Patienten er» wacht und er„auftaut". Aber um ein wirklich vollständiges Bild zu gewinnen, müssen auch die Pantomimik, die Art, wie einer Beweise führt und sich verteidigt und die Schnelligkeit, mit der er reagiert, in den Kreis der Beobachtungen miteinbezogen werden. Denn während in früheren Zeiten noch die Denkfähigkeiten und die Weltanschauung im Mittelpunkt des Interesses des Gutachters standen, versucht man heute immer mehr Einblick auch in das Ge- fühls-, Willens- und Triebleben zu erlangen. Die moderne Kriminal- Psychologie hat erkannt, daß diese unter der Oberfläche schlummern- den Regungen, Hemmungen und Antriebe bei der Begehung jeder kriminellen Handlung ausschlaggebender sind, als der„Verstand". Auch bei der Begutachtung von Entmündigungsfällen legt man auf den Schatz angelernten und unverdauten Wissens nicht mehr viel Wert. Es kann einer sehr wenig von Geschichte wissen und trotzdem ein guter Straßenhändler sein. Ausschlaggebend darf allein sein, wie ein Mensch mit seinen Aufgaben fertig wird, wie er sich in seinem Kreis behauptet. Hin und wieder kommen auch ausgesprochen« Simulanten. Leute, die hinter dem„Jagdschein"— dem Paragraphen 51— her sind, oder sich von geistigen und körperlichen Mängeln andere Vorteile versprechen. Aber der moderne Gerichtsarzt begnügt sich nicht mit der triumphierenden Feststellung: das ist ja alles Schwindel. Denn er weiß, daß Simulation, Autosuggestion und Krank- heitsüberzeugung meist ineinander übergehen. So säuberlich lassen sich die Dinge nur in Lehrbüchern trennen. Väter und Verletzte. Nicht weniger bedeutungsvoll als im Strafprozeß ist die Rolle des Gerichtsarztes in Zivilsachen. In Schadenersa�-klagen spielt die Feststellung der Ver- letzung eine überragende Rolle. Auch hier wird manchmal versucht, dem Arzt ein Leiden vorzumimen.
Da kommt ein Mann hereingehumpelt und erklärt, er habe ganz schreckliche Schmerzen im Oberschenkel: er könne kaum mehr gehen. In solch emem Fall läßt es sich nicht vermeiden, daß man ihm einmal auf die„schmerzende" Stelle drückt. Der Mann schreit prompt und laut. Aber der Arzt sieht sich die Pupillen an. Ver- größern sich diese nicht im Moment des Druckes„schreckhaft", so war alles nur Wehgeschrei. Zur einwandfreien Nachprüfung macht man dann eine Röntgenaufnahme.(Es fei gesagt, daß der- artige Simulanten heute absolut zu den Seltenheiten gehören.) Auch in Alimentationsprozessen wird der Gerichts- arzt oft zur Erblichkeitsbestimmung herangezogen. Aber das In- stitut bildet ihn nicht nur in der Blutgruppenuntersuchung aus. Son- dern hier werden alle Möglichkeiten einer vergleichenden Erb- f o r s ch u n g mit in Betracht gezogen, so die Haar- und Augen- färbe..Besonders wertvolle Anhaltspunkte liefern alle vererbten Entarwngserscheinungen: überzählige Fingerglieder, verwachsene Ohren, mongoloide(schräge) Augenstellung. Hat das Kind ein Muttermal, das die Mutter nicht hat, wohl aber der mutmaßliche Vater an genau der gleichen Stelle— denn Muttermal kann auch vom Vater kommen!— so kann man mit ziemlicher Sicherheit annehmen, daß der betreffende Herr der Papa ist. Allerdings müssen, um die Vaterschaft einwanofrei nachzuweisen, eine ganz« Reihe derartiger Merkmale zusammentreffen. Schon die Beispiele zeigen, wie unendlich groß der Aufgaben- kreis eines Arztes ist, der überall da zuständig fein will, wo medi- zinische Dinge und öffentliches Interesse sich begegnen. Sie beweisen, wie wichtig es ist, daß wir an der Berliner Uni- versität ein Institut haben, das die Medizinstudenten auch auf diesen Grenzgebieten ausbildet. Aber vor allem freuen wir uns, zu sehen, daß diese Aus- bildung unter Berücksichtigung der neuesten Er- tenntnisse der Kriminalpsychologie und mit voller Beachtung auch aller sozialen Momente vor sich geht.?eter Elmann.
Flaclihans/ Hochhaus?/ Em
Schlußwort
Die Antworten, die auf das von mir aufgeworfene Problem des Wohnhochhauses von feiten der Herren Max Wagner und Pro- fessor G r o t j a h n im„Abend" veröffentlicht wurden, beruhen auf einer Verkennung. oer von mir gestellten Frage. Ich muß noch ein- mal trat aller Deutlichkeit betonen: Der Kampf geht nicht gegen das Wohnen im Flachhaus, dessen Vorzüge allgemein bekannt sind, sondern gegen da» mtttelhoche drei, bis fünfstöckige Etagenhaus zugunsten eines zehn- bis zwölfstöckigen Hochhauses. Was nützt der Traum vom Eigenheim im Garten, wenn nicht gleichzeitig ein praktischer Weg zu seiner Erfüllbarkeit gewiesen wird. Aus wirtschaftlichen und städtebaulichen Gründen ist es völlig undurchführbar. den Etagenbau abzuschaffen und nunmehr nur noch Einsamilien- Häuser zu bauen. Die öffentliche Hand möge alles daran setzen, den Flachbau, dort, wo er verkehrstechnisch am Platze und wirtschaftlich durchführbar ist, kräftig zu vermehren! Aber gleichzeitig gilt es, die noch viel dringlichere Ausgabe zu lösen, den praktisch unent- behrlichen Etagenbau zu verbessern und die Na- tur, deren Einwirkung Herr Professor Grotjahn mit Recht für lebenswichtig hält, auch an diese Wohnungen so viel wie möglich heranzubringen! Das ist nur mit Hilfe des Wohnhochhauses ohne wirtschaftliche Ver- fiuste zu erreichen und deshalb ist es an der Zeit, diese Wohnform endlich in die Praxis des öffentlichen Wohnungsbaues einzugliedern. Zahlreich« angesehene Hygieniker und Aerzte sind auf Grund missen. schaftlicher Feststellungen zu der Ansicht gelangt, daß auch in der gut belichteten und besonnten Etagenwohnung gesunde Kinder heran- wachsen können, um so mehr, wenn ihnen in der Nähe der Woh-
nung Auslaufmöglichkeit im Grünen gegeben wird, und daß nicht die Äteinheit der Wohnungen, sondern deren ungesunde licht- und luftarme Anlage sowie mangelhafte Ernährung Hauptursache von Entwicklungskrankheiten sind. Also fort mit der unhygienischen Mietkaserne allen Stils, die keine Distanz und also auch keine reichliche Begründung des Erdbodens ermöglicht. Dos Wohnhochhaus dagegen sichert weite Ab- stände und breite Parkflächen, in denen Erwachsene und Kinder— auch ohne„schulmeisterliche Aufsicht"— reichlichen Bewegungsraum im Freien und unmittelbar an ihrer Wohnstätte finden. Ich glaube also, daß man in Zukunft dazu übergehen wird. nebeneinander das Flachhaus und das Hochhaus zu pflegen, unter Ausschaltung der drei- und vieretagigen Miethäuser. Meine starke Befürwortung des Wohnhochhause» entspringt der Erkenntnis, daß der allgemein beliebte Flachbau kaum der Verteidigung bedarf, der Wohnhochbau dagegen bisher vom Gesetzgeber und den Fachleuten stiefmütterlich behandelt worden ist, zumal auch die technischen Mög- lichkeiten früher zu seiner Durchführung noch nicht ausreichten. Die Gründe, die zu dem Wohnhochhaus treiben, sind also viel- fälliger Natur. Der Architekt, der sich dieser Frage annimmt, wird also, nicht wie Herr Professor Grotfahn irrig annimmt,„wenn überhaupt, nur ganz flüchtig daran denken, daß in dem Ge- bäude jahrhundertelang Familien wohnen, Kinder aufwachsen und Greise, Kranke, Ermüdete sich erholen sollen". Die Kennzeichnung des modernen Architekten liegt vielmehr gerade darin, daß er die Bielfeitigkeit seines Berufes wieder erkannt hat und das Ziel seiner Tätigkeit darin sieht, alle notwendigen sozialen, wissenschaftlichen, technischen und gestalterischen Fragen zu neuen baulichen Einheiten zusammenzufassen. Malier Gropius.
„Flüssiges Brot"? Eine Kundgebung gegen den Alkohol Der von der Arbeitsgemeinschaft sozialistischer Alkoholgegner herausgegebene„Zeitungsdienst für die Arbeiterpresse" oerbreitet folgende Kundgebung: Die Brouindustrie Hot ee in dieser Zeit der Massenarbeitslosig» keit und Massennot für angebracht gehalten, mit Hilf« ganzseitiger Inserate für einen vermehrten Biergenuß zu werben. Unter Be- rufung auf die Wissenschaft behauptet sie. daß dos Bier einen außer- ordentlich hohen Nährwert besitze und die Bezeichnung„flüssiges Brot" verdiene. Der Alkoholgehalt des Bieres sei für den mensch- lichen Körper nicht nur harmlos, sondern nützlich. Demgegenüber erklären wir: Die Behauptungen des Brau- gewsrbes stehen im Gegensatz zur wissenschaftlichen Erkenntnis und sind geeignet, durch die Begünstigung der heute nach herrschenden Trinkanschauungen und Trinksitten dem Volk»- wohl schweren Schaden zuzufügen. Das Bier kann nicht als Bolksnahrungsmittel empfohlen werden. Der in ihm enthaltene Nährwert ist unverhältnismäßig teuer, und der in ihm enthalten« Alkohol gefährdet die Ge- sundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen. Man bezahlt gegen- wärtig die Nährwerteinheit im Bier dreimal so teuer wie in der Milch, siebenmal so teuer wie im Brot und fünfzehnmal so teuer wie in der Kartoffel. Der Minderbemittelte, der sich mit„flüssigem Brot" zu ernähren versucht, vergeudet also sein Geld. Dabei ist noch gor nicht einmal berücksichtigt, daß bei dieser Methode dem Körper weniger Mineralstoffe und weniger Vitamine zugeführt wer- den al» bei natürlicher Kost. Die Brauer weisen darauf hin. daß in dem Bier 3,5 bis 4 Proz. Alkohol enthalten sind, während der Kornbranntwein etwa 38 Proz. Alkohol besitzt. Aber sie unterlassen es. hinzuzufügen, daß da» Bier nicht aus Schnapsgläsern getrunken wird! Mit einem Becher Bier wird dem Organismus ebensoviel Alkohol einverleibt wie mit einem Gläschen Likör. Vielen unserer Volksgenossen schadet auch mäßiger Biergemch, well sie gegenüber dem Alkohol eise He-
sondere Empfindlichkeit besitzen, sich leicht an den Alkohol gewöhnen und dann gewohnheitsmäßig auch größere Biermengen genießen. In der Nachkriegszeit hat sich der Alkoholismus wieder aus- gebreitet und über zahllose Familien Krankheit und Siechtum, wirt- schaflliches und sittliches Elend gebracht. An diesem Unglück ist das Bier in erheblichem Grade mit schuld. Das deutsche Volt Hot im letzten Jahre weit über 4 Mil- liarden Mark für alkoholische Getränke ausgegeben. Der größte Teil dieser ungeheuren Summe ist für Bier aufgewendet worden. Wir begreisen, daß die Vertreter der Brauindustrie bemüht siyd, einen Rückgang des Bierverbrauchs und eine Schmälerung ihre» Profit» zu oerhüten. Aber es ist nicht zu verantworten. wenn dieses Streben mit den Lehren der Wissenschaft und den Er- fordernissen des Voltswohls gerechtfertigt wird. „Im Interesse der Gerechtigkeit, der Wahrheit und des Glücks unseres Volkes" darf nicht zum Mehrtrinken aufgefordert werden. Es muß vielmehr die Losung lauten: Nahrungsmittel und sonstige nützliche und nötige Dinge soviel wie möglich— alkoholische Getränke sowenig wie möglich! Geh. Med.-Rat Prof. Dr. Abderhalden, Direktor des Physia- logischen Instituts der Universttät Halle. Geh. Obermed.-Rat Prof. Dr. Abel, Direktor des Hygienischen Instituts der Universität Jena. Geh. Rot Prot. Dr G. A sch a f f e n b u r g, Direktor der Psychi- attischen Klinik, Köln . Prof. Dr. G a u p p. Direktor der Psychi- attischen Klinik Tübingen . Prof. Dr. A. Grotjahn, Professor der Sozialen Hygiene der Universität Berlin . Geh. Rat Prof. Dr. K i ß k a l t. Direktor de» Hygienifchen Instituts der Universität München . Geh Med.-Rat Prof. Dr. Kruse, Direktor de» Hygienischen Institut» der Universität Leipzig . Prof. Dr. Kuhn. Direktor de« Hygienischen Instituts der Hessischen Landesuniversität Gießen. Geh. Med.-Rat Prof. Or. med. et. phil. R. O. Neumann, Direktor des Hygienischen Staotsinstituts Hamburg. Prof. Dr. Ernst R ü d> n, Direktor der genealogisch-demogrophischen S Abteilung der deutschen Fnrschungsonstalt für Psychiatrie Ptünchen. Prof. Dr. R. Graßberger, Direktor des Hygienischen Instituts der Universität Wien Prof. Dr. H. Reichel, Leiter der Abteilung für Sozialhygiene des Hygienischen Instituts der Universttät Wien .