Arbeiter, Angestellte, Beamte!
Die gewerkschaftlichen Spitzenkörperschaften verfolgen mit gespannter Aufmerksamkeit die Entwicklung der wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse in Deutschland .
Das verantwortungslose Handeln von Konzerngewaltigen und Bankfürffen, die mangelnde Kontrolle der Großunternehmungen, hat die innere Vertrauensfrisis heraufbeschworen, die über dem Zusammenbruch des Nordwolle- Konzerns, im Sturz der DanatBant offenbar wurde.
Die nationalistische Propaganda mit ihren Stahlhelm paraden rief das Mißtrauen der ausländischen Kreditgeber hervor. Kreditfündigungen des Auslands, Kapitalflucht und Devisenhamsterei entzogen der deutschen Wirtschaft die notwendigen Zahlungsmitte! und verursachten so die tiefgehenden Störungen dieser Tage, Mir verlangen:
Sicherung der Lohn- und Gehaltszahlungen, sowie aller Sozialrenten und Erwerbslosenunterstützungen. Abänderung der Hofverordnung vom 5. Juni 1931, im Sinne unserer gewerffchaftlichen Forderungen.
Wir verlangen weiter von der Reichsregierung, daß sie, ohne Rücksicht auf politische Quertreibereien alles tut, um bei den inter
Wo bleibt die 40- Stunden- Woche?
Zuviel Rücksichtnahme auf die Unternehmer. Die Chancen für die Arbeitszeitverkürzung fino in den Verhandlungen des Reichsarbeitsministeriums mit ben Unternehmern und den Gewerkschaften der Braus, Keram, 3iegel-, 3ement- und Glasindustrie nicht verbessert worden. Nach wie vor hält das Ministerium daran fest, die Parteien sollen auf dem Wege freiwilliger Bereinbarung einen Weg zur Arbeitszeitverfürzung finden. Daß dabei nicht viel heraus fommen fann, steht längst fest.
Die Unternehmer wollen von einer Arbeitszeitverkürzung nichts wissen. Wenn es nach ihnen geht, dann fann die Arbeitszeit rerkürzung nur betriebsmeise geregelt werden. Gewiß sind die wirtschaftlichen und technischen Verhältnisse in den einzelnen Bezirken und Betrieben zu berücksichtigen, sowohl in der Frage der Arbeitszeitverkürzung wie in der des Lohnausgleichs, und die Gemerkschaften sind auch hier zu Entgegenkommen bereit; allein mo vielfach offenfundig böser Wille vorliegt, geht es nicht ohne Zwang.
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Für die mechanische Fensterglasindustrie soll eine reue Arbeitszeitregelung durch Einführung von vier Schichten zu acht Stunden vorgenommen werden, wobei nach jeder Schicht eine 24stündige Ruhepause einiritt. Diese Umstellung, die im Endeffett eine 42- Stunden28o che ergeben würde, soll demnächst im Verwaltungsrat des JAA. in Genf zur Berhandlung fommen.
Die technische Lage der mechanischen Fensterglasindustrie erfordert zur Zeit noch einen durchlaufenden Betrieb. In der Flaschenglasindustrie kann, wenn am Sonnabend der Betrieb zum Stillstand femmt, von Montag ab wieder gearbeitet werden; in der mechanischen Fensterglasindustrie dagegen höchstens erst wieder bom Mittwoch ab.
Für die Brauindustrie ist in den Weinbaugebieten ein 2bfagrückgang bis zu 50 Pro3., in den übrigen Gebieten bis zu
nationalen Verhandlungen in Paris und London große, langfristige Anleihen für Deutschland zu erreichen, um der deutschen Wirtschaft und damit der deutschen arbeitenden Bevölkerung die Lebensfähigkeit zu erhalten. Die Wiedergefundung des deutschen und europäischen Wirtschaftslebens ist nur möglich, wenn die Kauffraft der breiten Massen der Bevölkerung durch Erhöhung des Reallohns gesteigert wird.
Die Gewerkschaften lehnen energisch jede sozialpolitische Berschlechterung ab. Sie dulden nicht, daß die arbeitende Be. völkerung die Sünden der ,, Wirtschaftskapitäne" büßen soll. Die Gewerkschaften find für jede Situation gerüffet!
Je geschlossener und einiger sich die arbeitende Bevölkerung hinter ihre Gemerfschaften stellt, um so aussichtsreicher ist ihr Kampf. Bewahrt weiter Ruhe und Besonnenheit!
Allgemeiner Deutscher Gemertschaftsbund, Orfsausschuß Berlin .
Es gewinnt immer mehr den Anschein, als ob der Arbeitgeberverband aus taktischen Gründen über den Ablauftermin am 1. August hinauskommen will, um dann möglichst freie Hand zu bekommen. schneiderei werden sich aber feineswegs den diftatorischen AbbauDie zur Zeit 40 000 Beschäftigten in der Herren- und Damentariffeindlichen Unternehmern das Entweichen aus vertraglicher Gemaßnahmen fügen. Die Organisationen werden gerade jetzt den bundenheit verhindern. Der Arbeitgeberverband selbst hatte bei einer früheren Vertragserneuerung die Bestimmung hineingebracht, daß Handlungsfreiheit erst dann besteht, wenn nach ergebnislofen Barteiverhandlungen nochmals vor einer zentralen Schiedsstelle verhandelt worden ist. Immerhin stehen im Bekleidungsgewerbe hartnädige Auseinandersegungen bevor. Es wird gut sein, wenn die Bekleidungsarbeiter ihre Augen offen halten.
Der Reichsverband für das Schneidergewerbe( Innungen) hat den Beitritt als Vertragsfontrahent angemeldet und wird als Bevollmächtigter von 75 Jnnungen, in denen Arbeitgebergruppen ge= teilnehmen.
himmegfejen fanm, die die Geppertschaften für ihre Mitglieder abges schlossen haben.
Gegen dieses Urteil legte der beklagte Spediteur Berujung ein, mit der er aber beim Landesarbeitsgericht abgemiesen
wurde. Das Landesarbeitsgericht machte sich im allgemeinen die Urteilsbegründung des Arbeitsgerichtes zu eigen, in der es u. a. heißt: Barteien eines Tarifvertrages im Sinne des§ 1 der Tariss vertragsordnung können nur tariffähige Vereinigungen sein; diese Voraussetzung erfüllt aber das Zeitungsaustragepersonal, vertreten durch eine gewählte Lohnkommission, nicht."
Diese Lohnkommission bestand nämlich nur aus RGO.. Leuten, die die Befehle ihrer kommunistischen Verleger gehor= samst entgegengenommen hatten. Damit ist also auch vom Landesarbeitsgericht bestätigt worden, daß das Austrage personal der kommunistischen Berliner Zeitungen Anspruch auf Bezahlung nach den Sägen des Tarifvertrages hat, die der Gejamtverband( Verkehrsbund) mit diesen Unternehmen abge schlossen hat.
Ein Monat Waffenstillstand.
In den unter dem Vorsitz des Schlichters für Westfalen geführten Verhandlungen wurde zwischen dem Zechenverband und den Organisationen der technischen und faufmännischen Angestellien eine Vereinbarung dahingehend getroffen, daß sowohl die Cohn- mic die Manteltarife um einen Monat unverändert verlängert werden.
Die spanische Streifbewegung.
Madrid , 17. Juli. ( Eigenbericht.) Der Telephonstreit hält a 11. Die fyndikalistische Streitorganisation fordert für die Streifenden Amnestie, während die Telephonkompagnie vorläufig jedes Entgegenkommen ablehnt. Jn Sevilla ließ der Zivilgouverneur 35 Streifende wegen Sabotageafte verhaften. Streifende hatten die Linien nach Madrid , Bar celona , Valencia und Granada zerschnitten. In Cartagena streifen die Hafenarbeiter, in Barcelona die Kellner und bei Oviedo die metallarbeiter. Immer wieder fladern neue syndikalistische Teilstreits auf.
Die republikanischen Abgeordneten der Provinzen Andalusien und Estremadura überreichten der Regierung eine Dentschrift, in der um die sofortige Gewährung eines 10- Millionen- BeſetenKredits ersucht wird. Die Mittel sollen zur Ausführung öffentdenden Arbeitslosigkeit benutzt werden. licher Arbeiten und zur Eindämmung der immer größer wer
bildet find, an den bevorstehenden Verhandlungen zum erstenmal Fortschreitende Erfolge in Nordfrankreich
14. Gewerkschaftsfongreß Deutschlands Bierter Bundestag des ADGB .
Montag, den 31. August, und folgende Tage findet in Frankfurt am Main , Balmengarten- Restaurant, der 14. deutsche Gewerkschaftsfongreß ftatt mit folgender Tagesordnung:
1. Wahl der Kongreßleitung und der Kommissionen; 2. Bericht des Bundesvorstandes( Berichterstatter: Th. Leipart, Bundesvor
fizender); 3. Die Umwälzungen in der Wirtschaft und die Vierzigstundenwoche( Berichterstatter: Prof. Dr. Lederer, Heidelberg ): 4. Deffentliche und private Wirtschaft( Berichterstatter: Oberbürgermeister Brauer, Altona ); 5. Entwicklung und Ausbau des Arbeitsrechts( Berichterstatter: Bimdessekretär Nörpel); 6. Anträge zu den Bundessatzungen; 7. Wahl des Bundesvorstandes; 8. Erledigung sonstiger Anträge.
20 Broz. festzustellen. Bis jest gelang es nur in zwei einen Notverordnung für die Reichsknappschaft
süddeutschen Betrieben, einen annehmbaren Lohnausgleich bei Arbeitszeitverkürzung zu erzielen.
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Der Reichsarbeitsminister ist gegen die Arbeitslosen mit einer Härte und Rücksichtslosigkeit vorgegangen, die ohne Beispiel ist. Nun es sich darum handelt, einen Teil dieser Arbeitslosen mieder in Arbeit zu bringen, kommt Herr Stegerwald vor lauter Bedenken und Rücksichten nicht zum Entschluß. Härten sollen vermieden werden.
Bei den Arbeitslosen maren sie angeblich unvermeidbar. Bir find der Meinung, die deutschen Unternehmer haben das Recht vermirft, für sich eine besondere Rücksichtnahme zu verlangen. Und im übrigen treffen sie auch Härten bei weitem nicht so schwer mie die Arbeitslosen, denen man den Bissen Brot vom Munde fortgenommen hat.
Konfliktgefahr im Maßschneidergewerbe
Unerhörte Forderungen der Unternehmer.
Der Arbeitgeberverband für das Maßschneidergewerbe hat den Reichstarifpertrag zum 31. Juli 1931 gefündigt, um neben der im Frühjahr dieses Jahres erhaltenen sechsprozentigen 2ohn= sentung eine meitere Verschlechterung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Im Gegensatz zu vielen anderen Mantelverträgen enthält der Reichstarifvertrag für die Herren- und Damenschneiderei die Lohngrundlage für die Stüdlohn und Zeitlehnarbeiter. Ohne den Stundenlohn, wie er im gesondert abgeschlossenen Lohnabkommen festgelegt ist, zu berühren, beabsichtigen die Unternehmer, durch eine Veränderung der Lohn basis eine Lohnsenfung pon etma 17 bis 20 Prozent. Daneben sollen noch die sozialen Bestimmungen verschlech tert werden, wie Vermehrung der zulässigen lleberstunden, Abschaffung der Feiertagsbezahlung bei Zeitlohnarbeitern und rieles andere mehr. Im ganzen liegen von den Unternehmern nicht meniger als 250 bänderungsanträge por, von denen sich allein etwa 200 auf die Lohnbestimmungen beziehen.
Vom Deutschen Bekleidungsarbeiter Verband find coenfalls eine größere Anzahl Abänderungsanträge gestellt worden, die sich in erster Linie auf die Einführung der Vierziestundenwoche, Garantiefohn und andere Lohn ficherungsbestimmungen beziehen. Für eine Anzahl Tarifpofitionen, die nachweisbar in der Akkordberechnung zu tief liegen, mird Erhöhung beantragt.
Die Kürzung der Leistungen verfügt.
Die Notverordnung vom 5. Juni stellte für die Pensionskassen der Reichsknappschaft aus Reichsmitteln insgesamt 70 Millionen Mark zur Verfügung und verlangte, daß die Deckung des noch verbleibenden Fehlbetrages durch Sagung 5 änderung sichergestellt werde. Der Vorstand der Arbeiter= pensionskasse hatte daraufhin der Hauptversammlung Vorschläge für Einsparungen gemacht. Die Hauptversammlung hatte aber jede Kürzung der Leistungen abgelehnt.
lichen Aenderungen der Satzung für die Arbeiterpensionskasse vorNunmehr hat der Reichsarbeitsminister die erforder lichen Aenderungen der Satzung für die Arbeiterpensionskaffe vor. genommen. Sie lehnen sich eng an die einstimmigen Beschlüsse des Vorstandes der Reichsknappschaft an.
Die Reichsmittel werden nunmehr der Reichsknappschaft in den von der Notverordnung vorgesehenen monatlichen Beträgen zu
fließen.
RGD.Lohn ist nicht Tariflohn. Landesarbeitsgericht gegen Lohnabbau der RGD.
Im Oktober wurde, wie von uns seinerzeit berichtet, zwischen der ,, revolutionären Gemertschaftsposition" und einem neuen einheit lichen Berlag der kommunischen Zeitungen: Rote Fahne", Welt am Abend und Berlin am Morgen", ein„ Tarif vertrag" abgeschlossen, der die bisherigen Löhne und Arbeitsbedin gungen des Austragepersonals dieser kommunistischen Zeitungen er heblich verschlechterte. Dieser neue einheitliche Verlag nannte fich Allgemeine Zeitungs- und Zeitschriftenvertriebsgesellschaft m. b. 5. Die Verlage der kommunistischen Zeitungen hatten sich zu einem einheitlichen Verlag zusammengetan, angeblich aus Gründen der Rationalisierung, gegen die die KPD. sonst scharf zu Felde zieht, wenn sie sich nicht in fommunistischen Betrieben abspielt. Die ,, Rationalisierung" bei den kommunistischen Ber liner Zeitungsunternehmen und der famose Tarifvertrag der RGO. maren bekanntlich damit verbunden, daß die Löhne des Austrage. personals um 33% Pro3. gekürzt wurden. Dieser Vertragsabschluß erfolgte, ohne daß vorher die mit dem Gesamtverband ( Berkehrsbund) abgeschlossenen Tarifverträge gefündigt worden wären. Ein großer Teil des Austragepersonals, der sich mit diesem revolutionären" Vertrag nicht einverstanden erklären wollte, wurde turzerhand auf die Straße gesetzt.
Obwohl eine ernste Durchberatung der beiderseitigen Anträge mindestens eine Woche in Anspruch nehmen dürfte und beide Parteien davon überzeugt sind, daß eine Berständigung in Parteiverhandlungen unmöglich erscheint, hat der Arbeitgeberverband die Hinzuziehung eines unparteiischen Kollegiums Dor läufig abgelehnt. Er hat sich überhaupt bemüht, die Berhandlungen mit einer Anzahl undurchführbarer Forderungen zu erteilt, der Klägerin nicht nur den Lohn für die vierzehntägige Künschweren und fie auch zu verschleppen.
Die Kündigung läuft nun schon den dritten Monat. Nun sollen endlich die Parteiperhandlungen am 23. Juli in Eisenach beginnen. Beide Parteien sind aber von einem negativen Ergebnis überzeugt.
In einer Klage, die eine entlassene Austrägerin der„, Welt am Abend" gegen ihren Spediteur anstrengte, entschied das Arbeitsgericht, daß der RGO.- Tarifvertrag rechts unwirksam sei, meil die alten Tarifverträge des Verkehrsbundes mit den kommunistischen Zeitungsunternehmern noch zu Recht bestehen. Der Spediteur und somit die kommunistischen Zeitungsunternehmen wurden verur= digungsfrist zu zahlen, sondern darüber hinaus auch den Diffe= renzbetrag zwischen dem neuen RGD. 2ohn und dem vom Berkehrsbund vereinbarten Tariflohn. Damit hatte das Arbeits: gericht entschieden, daß sich die KPD . nicht einfach über Verträge
Im nordfranzöfifchen Tertilgebiet von Roubaig- Tourcoing streifen immer noch annähernd 100 000 Mann. Die Zahl der Firmen, denen gegenüber die Gewerkschaften die Wiederaufnahme der Arbeit gestattet haben, hat sich erhöht. Daraus ergibt sich, daß zahlreiche Firmen den Vermittlungsvorschlag des Ministerpräsidenten bereits angenommen haben.
Das Konsortium hat eine schwere Niederlage erlitten. Seine Hoffnung, daß nach dem französischen Nationalfest die Arbeit in größerem Umfang wieder aufgenommen würde, hat sich nicht erfüllt.
Arbeitslosenhilfe.
Im Verlag Reimar hobbing ist eine Handausgabe des Gejeges über Arbeitsvermittlung und Arbeitsloje versicherung erschienen, die in zweifacher Hinsicht mustergültig und daher für jeden zu empfehlen ist, der sich mit den Bestimmungen dieses Gesetzes
bijes Bejeges öfter befassen muß. Das 400 Seiten umfassende Werk
ist nach dem Iofen Blattsystem hergestellt, so daß bei Aenderungen des Geseges Erfazblätter leicht eingefügt werden fönnen, so Troß dieser Neuerung, die auch bei vielen anderen Gesetzbüchern daß es immer dem neuesten Stande der Gesetzgebung entspricht. noch Güte des Einbands oder Papiers von festgebundenen Büchern. angebracht wäre, unterscheidet sich das Werf weder in der Form
das
Der Inhalt behandelt nicht nur, wie der Titel vermuten läßt, Arbeitslosenversicherungsgejeg, sondern die gesamte Arbeitslosenhilfe. So werden in den Gefeßestert an entsprechender Stelle die Ausführungsvorschriften zu dem Gesetz eingeschaltet und überall, was sehr wichtig ist, die grund. fäglichen Entscheidungen des Reichsversicherungsamtes beigefügt, die für die Spruchbehörden fast die gleiche Bedeutung haben wie gesetzliche Vorschriften. So findet man, um nur zwei Beispiele anzuführen, in dem Werk die Ausführungsvorschriften zu dem Gesetz über die Entschädigung der gewerbsmäßigen Stellenvermittler vom 25. März 1931 ebenso wie die Verordnung über die Krisenfürsorge, die Verordnung über berufsübliche Arbeitslosigkeit, über Kurzarbeiterunterstützung und noch vieles mehr. Auch noch in einem Anhang sind viele Geseze, die irgendwie mit der Arbeitslosenhilfe im Zusammenhang stehen, oder die wichtigsten Auszüge daraus abgedruckt, so daß man in diesem Werk alles aus dem Gebiete der Arbeitslosenhilfe fachlich geordnet beieinander findet.
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Das Handbuch ist eine Gemeinschaftsarbeit von Dr. Friz Berndt, Dr. Bernhard Lehfeldt, Dr. Ostar Weigert, Margarete Ehlert und Dr. Friedrich Syrup, also, von den ersten Sachkennern auf diesem Gebiet. Wenn auch der Preis des Werkes in Ganzleinen mit Schraubverschluß 18 Mart und in festem Ganzleinen 16 Mark ziemlich hoch erscheint, so dürfte seine Anschaffung diese Ausgabe infolge der Möglichkeit der Blattauswechselung und der Zusammen faffung aller einschlägigen( Befete auf dem Gebiet der Arbeitslosenhilfe in einem einzigen Sammelband im Laufe weniger Jahre bald wieder wettmachen.
Die Differenzen bei dem Fleischermeister Emil Brudner, Briz, Rudower Str. 14, find beigelegt.
Verband der Nahrungsmittel und Getränkearbeiter, Ortsgruppe Berlin . Jugendgruppe des Bentralverbandes der Angestellten Spiele im Freien ab 119 Uhr auf dem Eportplat Humboldthain.
Berantwortlich für Politik: Bictor Schiff; Wirtschaft: G. Klingelhöfer; Bewerkschaftsbewegung: Frichr. E forn; Feuilleton: Dr. John Schitowski; Lokales und Sonstiges: Frik Karstadt ; Anzeigen: Sh. Glode; fämtlich in Berlin . Verlag: Vorwärts- Berlag G. m. S., Berlin . Druck: Borwärts- Buchdruckeret and Berlagsanstalt Baul Singer 1. Co. Berlin SW 68, Lindenstraße 3 Sier au 2 Beilagen.
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