Weberflüssige Vereinsgründung.
,, Reichsverband deutscher Heimarbeiter."
Den Heimarbeitern in Deutschland fehlt es nicht an Organisationen, sondern zu einem großen Teil noch an der Erkenntnis der Notwendigkeit, sich ihrer zuständigen Organisation anzuschließen. Die Heimarbeit ist derart spezialisiert, daß eine allgemeine Interessen vertretung, wie die neue Gründung sie verspricht, selbst wenn sie im übrigen einwandfrei wäre, durchaus unzweckmäßig ist.
Die Gewertschaften haben nicht darauf gewartet bis die Herren in dem neuen Reichsverband ihr Herz für die Heimarbeiter entdeckten. Sie sind seit Jahrzehnten bemüht, die Verhältnisse der Heimarbeiter in der Kleider- und Wäschetonfettion, der Spielwaren-, der Tabakindustrie, der Blumen und Federnfabrikation, kurzum dem gesamten Gebiet der Heimarbeit zu verbessern.
Der neugebackene Reichsverband leitet seine Existenzberechtigung aus der Notverordnung ab. Doch bevor er gegründet war, haben sich die zuständigen Organisationen, auch die christlichen und Hirsch Dunderschen Gewerkschaften, für die Heimarbeiter eingeseßt. Den bisher noch immer nicht organisierten Heimarbeitern und-arbeiterinnen fann nur dringend geraten werden, sich der für ihre Branche zuständigen und zuverlässigen Gemert schaft anzuschließen und sich unter feinen Umständen verleiten zu lassen, der neuen anonymen Reichsverbandsgründung beizutreten, der jedwede Erfahrung auf dem Gebiete der Heimarbeit mangelt und auch die nötige Kraft und Macht, den Heimarbeitern zu helfen. Auch für die Heimarbeiter gilt die Mahnung: Hinein in die freien Gemertschaften!
Unter, fiegreicher" Führung der RGD.
Fünfzig Mann aus der Arbeit gebracht.
Der kommunistische Einheitsverband der Metallindustrie kann wieder einmal einen großen Erfolg" buchen. Vor etwa 14 Tagen gelang es ihm, in der Elemente fabrik von Bumte in der Chauffeestraße wegen des Abbaues der übertariflichen Löhne von vier Schlossern einen wilden Streit zu entfachen, der schon vom ersten Tage seines Beginns an aussichtslos war. 80 Mann der
etwa 200 Personen zählenden Belegschaft, die fast vollstandig unorganisiert ist, folgten dem ohne vorherige Abstimmung gefaßten Streif ,, beschluß" nicht. Auch den betriebsfremden Rollkommandos war nur der„ Erfolg" beschieden, daß sich ein junger Schuhmacher wegen Körperverlegung vor dem Schnellgericht zu verantworten hatte und für seine„ revolutionäre“ Tat einen Monat Gefängnis mit Bewährungsfrist einheimſte.
Jezt teilt die ,, Rote Fahne" mit, daß der Streit nach achttägiger Dauer abgebrochen werden mußte und 50 Mann der Belegschaft auf der Strede geblieben sind. Schuld an diesem Mißerfolg haben nach der Angabe der„ Roten Fahne" die anderen Arbeitsnachweise, die Polizei und der Deutsche Metallarbeiter- Verband. Ueber einige Mitglieder des kommunistischen Metallarbeiterverbandes, darunter auch den roten" Betriebsrat, ist von den kommunistischen Einheitsverbandsbönzchen den Bannfluch ausgesprochen worden, weil sie die Streiffront verlassen haben, was eigentlich bei einer kommunistischen ,, Gewerkschaft ", die angeblich nur den besten und klassenfämpferischsten Teil der Arbeiterschaft in ihren Reihen hat, nicht vorkommen dürfte.
Dieser Mißerfolg, den die ,, Rote Fahne" in nicht so großer Aufmachung mitteilt wie die angeblichen Erntestreiferfolge der RGO., reiht fich würdig an die übrigen Erfolge" dieser Art an, die die G0. bis jetzt aufzuweisen hat.
Arbeitsämter gegen Landarbeiter.
Unterbindung der Freizügigkeit.
Vom Deutschen Landarbeiter- Verband wird uns geschrieben: Zwei Landarbeiter, die am 1. April dieses Jahres von der Ostpreußischen Bau- und Siedlungsgesellschaft entlassen wurden, fanden einige Tage darauf Arbeit bei einem Brunnenbauer. Eines Tages erklärte der Brunnenbauer den beiden Landarbeitern, daß die Ostpreußische Bau- und Siedlungsgesellschaft, die die beiden Landarbeiter entlassen hatte, gegen die Beschäftigung Einspruch erhoben habe. Der Brunnenbauer ging darauf mit einem der beiden Arbeiter zur Nebenstelle des Arbeitsamtes Rastenburg in Bartenstein , um sich dort zu erkundigen, ob gegen die Beschäftigung Bedenken bestehen. Die Antwort lautete, daß die Beschäftigung von Landarbeitern in gewerblichen Betrieben unzulässig sei.
Die Folge war, daß der Brunnenbauer die betden zanoarvener entließ. In der Arbeitsbescheinigung wird über den Entlassungsgrund gesagt: Beschäftigung von Landarbeitern im gewerblichen Betrieb unzulässig". Die beiden Landarbeiter waren damit wieder arbeitslos und auf die Arbeitslosenunterstügung angewiesen. Durch das Einschreiten des Deutschen Landarbeiter- Berbandes gelang es dann später, die beiden arbeitslosen Landarbeiter bei einer Bauhütte unterzubringen.
Da die Reichsverfassung auch den Landarbeitern die Freizügigfeit gewährleistet, ist die vom Arbeitsamt Rastenburg oder der Nebenstelle Bartenstein beliebte Handlungsweise ungeseglich. Sie muß als das Bemühen bewertet werden, die Landarbeiter unter Ausnahmerecht zu stellen.
Von der zuständigen Aufsichtsbehörde muß verlangt werden, daß sie im Arbeitsamt Rastenburg nach dem Rechten sieht und Vorsorge dafür trifft, daß in Zukunft auch die Freizügigkeit der Landarbeiter gesichert bleibt.
Buchdruckerkampf in Norwegen .
Die Internationale der Buchdrucker hilft.
Von der bereits 13 Wochen dauernden Aussperrung in Norwegen ( an der 80000 Arbeiter beteiligt sind) werden be= sonders auch die Buchdrucker hart getroffen. Ihre Arbeitgeber ver langen eine Lohnherabsehung von nicht weniger als 15 Proz.! Die Buchdruckerinternationale( BI.) hat sich von allem Anferg on energisch für die norwegischen Kollegen eingesetzt. Trotzdem die meisten Mitgliedsorganisationen der BI. selber schwierige Zeiten durchmachen, sind seit neun Wochen große Summen nach Norwegen gegangen.
Die Sekretariatskommission der BI. hat die Lage erneut bes sprochen und beschlossen, die norwegischen Kollegen auch weiterhin gegen die Brutalität des Unternehmertums zu schützen. Gleichzeitig tionen zu entlasten und die Zuwendungen an die norwegischen wurden Vorkehrungen getroffen, um die angeschlossenen OrganisaKollegen durch einen anderen Kanal zu leiten.
Der Verein deutscher Gemerbeaufsichtsbeamten hat beschlossen, mit Rücksicht auf die gegenwärtige schwierige Wirtschaftslage die für Anfang August in Karlsruhe angesezte diesjährige Jahreshauptversammlung ausfallen zu lassen.
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