Das 2 5-Pf ennig- Wochenende Durch ein altes Urstromtal.— Die Seenkette des Grunewalds.
Der Grunewald ist für Berlin , was der Hydepark für London ist. Auch auf feinen grünen Matten können wir abseits vom Wege wandern oder rasten. Wir fahren mit der S-Bahn bis Grunewald oder mit den Straßenbahnlinien 51, 70, 76, 176 oder 191 bis R o f e n e<f. Vom Bahnhof Grunewald aus gehen wir durch die Auerbachstraße. Nach wenigen Minuten erreichen wir den nundekehlenfee, der einen halben Kilometer lang ist und dessen Ostufer glücklicherweise noch nicht bebaut wurde. An seiner Südspitze liegen einige Wirtshäuser, die wir links liegen lassen, über- queren die Chaussee und wandern nun in südöstlicher Richtung zum Grunewaldsee, an dessen nordwestlichem Ufer, das durch besondere Schönheit ausgezeichnet ist, wir unseren Weg fortsetzen. An der Slldspitze des Grunewaldsees erreichen wir die Wirtschaft Pauls- vorn(etwa Z Kilometer ab Bahnhof Grunewald). Vom R o s e n e ck aus geht man den chohenzollcrndamm bis zur Kronprinzenstraße entlang, über diese hinweg und dann in westlicher Richtung zum Grunewaldsee. Auch hier empfiehlt es sich, um die Nordspitze herum zum Westufer zu gehen. Fünf Minuten von Paulsborn entfernt liegt das Jagdschloß Grunewald , das 1542— 1543 von Caspar Theyß erbaut wurde. Der Grunewald war eins der Hauptjagdgebiet« der Hohen» zollern seit ihrem Herrschaftsantritt in der Mark. Erst unter dem letzten 5kaiser wurde die Hosjagd hier eingestellt. Das Wild wurde damals nach dem großen Jagdgebiet nach Oranienburg gebracht, und nur in der Saubucht ließ man einige Tiere zurück. Heute ist der Grunewald im Besitze Berlins und der Wochcnendtummelplatz im- zähliger Großstädter. Das Jagdschloß aber wurde zu einem Stand- quartier der Polizei. Auf dem Hos kann man sich bei einem Glas« Milch erfrischen. Sehr schön ist der Blick durch das Tor auf den gegenüberliegenden Schloßflügel, den unser Bild zeigt. Wir gehen nun nach Paulsborn zurück und biegen hinter der Gastwirtschast nach links ab, so daß wir die Westseite des Langen Fenns erreichen. Bald ragen rechts die Hügel des früheren See- ufers auf, links aber wächst das bunte Urwaldleben des verlandeten Wassers. Erlen, Rüstern, Birken, Sträucher aller Art und nicht zu- letzt Brennesseln haben Besitz ergriffen von dem moorigen Boden. Zuweilen führen kleine Pfade in das Halbdunkel, auf die der Regen der letzten Wochen den Sand unseres Fußweges geschwemmt hat. Schon nach wenigen Schritten quillt das Wasser unter den Füßen, der Boden ist mit Feuchtigkeit angefüllt wie ein in Wasser getauchter Schwamm, er wird schwankend, unsicher, unheimlich. Die Geister der Vergangenheit stehen auf. Das ganze Waldland des Fenns, durch das das Sonnenlicht nur mühsam zum Boden schwingt, ist doch noch erfüllt von der Zeit, die die Wasser brausend durch das U r- stromtal der Nacheiszeit fließen ließ. Damals muß es hier eine direkte Verbindung zwischen Spree und Havel gegeben haben, die etwa in der Nähe des heutigen Charlottenburger Schloßparks begann und durch so tiefe Becken wie den Lietzensee, den Halensee , den Königs-, Herta-, Hubertus- und Dianasee, den Hunde- tehlensee, Gruncwaldsee, die Krumme Lanke und den Schlachtensee zur Havel floß. Der Strom versiegte, und diese Seen blieben wie große Lachen nach einer Ueberschwemmung zurück. Menschen senkten Pfahlroste in den feuchten Boden und bauten ihre Häuser auf dem
einstigen Flußgrund. Und wieder sehen wir den Satz bewahrheitet, daß nichts beständiger ist als der Wechsel. Das Lange Fenn läßt noch sehr gut die Grenzen des einstigen Sees erkennen. Insbesondere das Westufer war buchtenreich. Nach einer guten Viertelstunde liegt die südwärts zur Zehlendorfer Fisch- talsiedlung führende Straße vor uns. Schilder weisen den Weg zu Onkel Toms Hütte. Wir bleiben auf der Westseite des Fenns, das alsbald in den oerkrauteten Riemeisterfee übergeht. Man kann gerade an dieser Stelle der Seenkette ausgezeichnet die einzelnen Stadien der Verlandung beobachten: Bei Paulsborn fester Boden,
Jagdschloss Grunewald dahinter das moorige Lange Fenn, dann der zum Teil noch erkenn» bare Riemeistcr und hinter diesem die herrliche Krumm« Lanke, in der sich Sonne, Ufer und Bäume spiegeln. Die Krumme Lanke ist wohl der schönste See der Gruncwaldseenkette. Man glaubt zu- weilen an dem nördlich von Bernau gelegenen Liepnitzsee entlang zu wandern, dessen Waldeinsamkeit immer wieder gerühmt wird. Nach etwa einer halben Stunde erreichen wir das Ende der Krummen Lanke. Schon lange vorher haben wir dis Badeanstalt am Südost- ufer entdeckt. Wirtshäuser stehen daneben und Autos parken. Jen- seits der Straße liegt die Alte Fischerhütte am Schlachten- s e e. Wir biegen links ab und gehen durch die Alsenstraße zu der etwa 10 Minuten entfernt liegenden U-Bahn st ation Krumme Lank«, von der wir die Heimfahrt antreten. Weglänge etwa 7 bis 8 Kilometer.
Nach Erledigung dieser Formakitilt, die Las Hamstern vi» Bar, gcld verhinden soll, sind überall in Berlin die fälligen Lohn« Zahlungen im vollem Gange. Weder aus der Metall« oder chemischen Industrie, noch aus dem Verkehrs- oder Holzgewerbe sind Beschwerden von den Betriebsvertrauens« leuten über nur teilweise oder gar nicht erfolgte Lohnzahlungen laut geworden. Auch auf den G e w e r k s ch a f t s b ü r o s, die nur kleinere Industrien vertreten, liegen keine Nachrichten über das Aus- bleiben der fälligen Löhne vor. Lediglich in der Steinindustrie konnte ein Betrieb die Löhne nicht zahlen; bemerkenswert ist, daß er völlig gesund war, aber infolge der immer drückender werdenden Er- starrung des allgemeinen Zahlungsverkehrs über keine Barmittel mehr verfügte. Hin und wieder sind allerdings auch nur Teilzahlungen an Löhnen vorgenommen worden, dies resultiert jedoch, wie uns von gewerkschaftlicher Seite mitgeteilt wird, mehr aus dem schwachen Beschäftigungsgrad dieser Betriebe als aus den Folgen der Notver- ordnungen._
Entflellungen.
Llnd wieder Räuber vor Gericht Lleberfall auf den Rektor einer weltlichen Schule. Kein Tag ohne Raubübersall. also auch kein Tag ohne Raubprozeß, von den drei Räubern, die gestern vor dem Schöffengericht Rerlin-Wedding standen, dem Mechaniker G., dem Dachdecker M. und dem Händler K. sind die beiden ersten vorbestraft, wenn auch nur unbedeutend: sie befanden sich zur Zeit der Tat in Rot. lieber Rot klagt auch K. Opfer des Raubübersalles war diesmal der Rektor der weit- lichcn Schule Waldenscrftraße in Moabit , Trinthaus. Die Räuber haben ihn übel zugerichtet. Der Jochknochen war gebrochen, auch andere Knochen zersplittert. Als Kassenwart der Darlehnskasse des Berliner Lehrervereins hatte er am 15. Juni von der Depositen- kasse X der Deutschen und Disccmtobank in der Reinickendorfer Straße 3000 Mark erhoben. Er ging die Seestraße entlang durch die Amsterdamer Straße zur Liebenwalder Straße 25, wo er wohnte und stieg, nichts Böses ahnend, die ersten Stufen der Treppe hinauf. Plötzlich hatte er das Empfinden, als packe jemand seinen Kopf und stoße ihn gegen die Wand. Als er erwachte, lag er auf dem Boden, sein Gesicht blutete, seine Hand umklammerte den Henkel der Aktentasche. Die Tasche selbst mit dem Geld« war weg. Auf der Straße erzählte ihm ein aufgeregter Mensch, daß man einen Mann mit der Aktentasche unter dem Arm aus dem Hausflur hatte laufen sehen. Von den drei Angeklagten trugen K. und M. ein sehr gedrücktes Wesen zur Schau. Von wem der Gedanke des Raubes ausgegangen ist, war schwer zu sagen. M. sollte sein Motorrad zur Verfügung stellen. Cr sträubte sich längere Zeit dagegen, machte verschiedene Ausslüchte, ging aber schließlich am 6. Juni auf den Plan ein. G. suchte verschiedene Banken auf und beobachtete schließlich in der Depositenkasse, wie Rektor Trinkhaus Geld abhob. K. hingegen folgte dem Opfer in den Hausflur, versetzte ihm dort als Boxer einen höchst unsachgemäßen Kinnhaken, entriß ihm die Handtasche, eilte zu dem Motorrad und sauste mit M. davon. Das Geld soll ihm in der Badeanstalt gestohlen worden sein. G. wurde aus der Straße beobachtet und festgenommen. Wenige Tage später saßen auch M. und K. hinter Schloß und Riegel. In der Verhandlung kam es zu stürmischen Auseinandersetzungen zwischen den früheren Freunden G. und K. Im Polizeipräsidium hat K. den G. niedergeschlagen, weil er glaubte, von diesem ver- roten worden zu sein. Jetzt beschimpfte G. den K., weil dieser nicht eingestehen wollte, daß die Tat in der szauptsoche begangen worden ist, weil er Gcld gebraucht habe. Ueber den Geisteszustand des Angeklagten K. wurden seine Verwandten und seine Wirtin gehört. Der Vater ist ein Trinker. Die Sachverständigen Prof. Dr. Kronseld und Medizinalrat Dr. Ewers erklärten ihn für einen schweren Psychopathen, für seine Tat jedoch verantwortlich. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten Grosfow zu 2 Jahren Gefängnis, den Angeklagten K a n t e r e i t zu 2 Jahren 6 Monaten Gefängnis wegen gemeinschaftlichen Raube-s. Der Angeklagte Müller wurde wegen Beihilfe zu 1 Jahr und 1 Monat Gefängnis verurteilt. Sechs Wochen Gefäng- nis wurden den Angeklagten auf die Untersuchungshaft angerechnet.
Die Lohnzahlungen. Reibungslose Abstempelung der Lohnlisten. Für die dieswöchigen Lohnzahlungen hatte der preußische Handelsminister die Abstempelung der Lohnlisten an- geordnet. Der Polizeipräsident von Berlin hatte damit die zu- ständigen Polizeireviere beauftragt. Diese Dezentrallsierung der Ab- stempelungen auf die Reviere ermöglichte diesmal eine reibungslosere Abfertigung der Firmen als in der vorigen Woche bei der Berliner Handelskammer, wo es bekanntlich zu großen Unzuträglichkeiten kam. Selbst auf den Polizeirevieren, die in fast reinen Industrie- oder Handelsbezirken liegen, war kein nennenswerter Andrang zu ver- zeichnen. So waren zum Beispiel auf den Polizeirevieren im Kon- fektionsviertel und auf dem in der Ritterstraheninduftric die Firmen- Vertreter schon innerhalb weniger Minuten abgefertigt.
Eine Erwiderung des Stadtverordneten Genossen Flatau. Verschiedene bürgerliche Berliner Zeitungen versuchen, Aus» führungen, die Genosse Flatau in seiner Etatrede in der Ber - liner Stadtverordnetenversammlung gemacht hat, so auszulegen, als hätte sich durch diese Ausführungen Genosse Flatau oder die sozial- demokratische Stadtverordnetenfraktion gegen die Bemühungen des Berliner Magistrats gewendet, Ordnung in verschiedene zur Zeit un- klare Angelegenheiten zu bringen. Da diese falschen Behauptungen und Entstellungen immer wieder auftauchen, wird nachstehend ein Schreiben wiedergegeben, welches Genosse Flatau an eine dieser Zeitungen, nämlich die Redaktion des„Berliner . Börsen-Courier", gesandt hat. Dieses Schreiben lautet folgendermaßen: „Mir ist die Nummer 324 vom Mittwoch, dem 15. d. M., von befreundeter Seite übermittelt worden. Zu Ihren Ausführungen mit der Ueberschrift„Zwei Seelen, zwei Verträge" möchte ich nur insoweit Stellung nehmen, als Sie darin meine Haltung erwähnen und Ausführungen, die ich in der Berliner Stadtvsrordnetcnvcrsamm- lung gemacht habe. Auch dies tue ich nur, um Legendenbildungen vorzubeugen, weil ich sonst im allgemeinen Diskussionen mit Zeitungen vermeide. In meiner Ctatrede habe ich gesagt,„das Temperament eines einzelnen darf nicht das Tempo bestimmen. Das gilt sowohl für den Aufbau wie für den Abbau". Dieser Satz war ein Teil von Ausführungen, die sich nicht mit der sogenannten „Säuberungsaktion" befaßten, sondern mit der Erhaltung oder Nicht- erhaltung von städtischen Gesellschaften. Sie versuchen also, mit dein entseelt wiedergegcbcnen Satz etwas zu beweisen, was durch meine Worte nicht bewiesen werden konnte. Herr Bürgermeister D r. C l s a s braucht nach meinem Dafürhalten von Ihnen mir gegen- über nicht in Schutz genommen zu werden. Herr Dr. Elsas weiß ganz genau, wie ich zu seiner besonderen Tätigkeit stehe und in welchem Umfange ich sie unterstützt habe. Es dürfte Ihnen schwer fallen, meiner Fraktion und mir nachzuweisen, daß wir in einem Falle. der einen Parteifreund betraf und in dem irgendeine Aktion unter- nommen werden sollte, wir diese direkt oder indirekt verhindert hätten. Das gilt auch für den F a l l B r o l a t. Niemand, auch nicht mein Freund Brolat, würde etwas dagegen einzuwenden haben. wenn gegen ihn in dieser besonderen Sache eine Feststellungsklage angestrengt worden wäre, die sich auf alle Personen und Vorgänge bezog, die mit der Steglitzer Angelegenheit in Zusammenhang zu bringen sind. Allerdings konnte es in objektiver Beurteilung der Sachlage nicht als gerechtfertigt angesehen werden, daß die An- gelegenheit Brolat in einer Form behandelt wurde, die den Wünschen derjenigen entgegenkam, die keine sachliche, sondern nur eine rein politische Behandlung wünschen. Wenn ich auch nicht unbedingt Lie.! Hoffnung habe, daß Sie diese Klarlegungen in Ihrer Zeitung wieder- qeoen werden, so habe ich es doch für richtig gehalten, sie Ihnen zu übersenden, weil ich, um mit Ihren Worten zu sprechen,„ein reines Gewissen" habe." Eine Abschrift dieses Schreibens ist dem Bürgermeister Dr. Elsas übermittelt worden._ «50 000 Nordseeflundern in die Ostsee . Um den Bestand an Flundern in der Ostsee zu erhöhen, beab- sichtigt die Königlich Dänisch« Biologische Landesanstalt, in der zweiten Hälfte des Juli 250 000 Nordseeschollen in der Ostsee auszusetzen. Die Flundern werden besonders gekennzeichnet, damit bei späteren Fängen wisienschaftliche Untersuchungen über die Entwicklung dieser Flundern unternommen werden können. Bekannt- lich ist im Krieg und in der Inflation die Ostsee so gut wie leer- gesischt worden.
ftvel fahre Gctöngnis für Sfraiibc. 28 Zöglinge zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Lüneburg , 24. Juli. Heute nachmittag wurde unter großem Andrang des Publikums das Urteil im Scheuener Fürsorge- Prozeß verkündet. Der Angeklagte Direktor Straube wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Von den Zöglingen erhielten 28 Gefängnisstrafen, da- von einer acht Monate, drei vier Monate, die übrigen zwischen drei Monaten zwei Wochen und vier Wochen. Zwei Zöglinge wurden freigesprochen, einer erhielt eine Geldstrafe von 30 Mark. Das Urteil entspricht den Ermattungen. Vor allen Dingen sagt die Strafzumessung deutlich, daß der Direktor Straub« der H a u p t- schuldige ist. Wir führten letzthin aus, daß er nach der Ansicht der weitesten Volkskreise sogar der A l l e i n s ch u l d i g e Ist. Formal- juristische Gründe mögen das Gettcht zu der zum Teil recht strengen Bestrafung der Zöglinge gezwungen haben. Es darf aber mit Sicherheit ermattet werden, daß an die Stelle der Vollstreckung der Utteile gegen die durch Straube ins Verderben gerissenen Zöglinge die Bewilligung einer Bewährungsfrist tritt, um so mehr, da es sich bei vielen unter ihnen um bisher mit Freiheitsstrafen nicht belegte junge Leute handelt. Wie wir weiter erfahren, werden die Zöglinge in die Fürsorge- erzichung zurückkehren. Zu diesem Zwecke ist durch das Landes- jugendamt Bettin Direktor R a k e von Struveshof entsandt worden. Die Folgerungen, die sich aus dem Prozeß für die Hand- habung der Fürsorgeerziehung ergeben, werden von uns ausführlich dargelegt werden. Die Ltrteilsbegründung. In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende u. a. au«: Die fünfwöchige Verhandlung im Scheuen-Prozeß habe ein System in der Fürsorgeerziehung enthüllt, von dem alle w e i t a b-
rücken müßten, die ein Herj für die Jugend hätten. Der Haupt- schuldige an den Vorgängen in Scheuen war Straube. Er war nicht der geeignete Mann, feine theoretischen Pläne in die Praxis umzusetzen. Sein Aufgabenkreis war viel zu umfangreich. Straube war ehrgeizig; er arbeitete nur um seiner selb st willen. Daher geriet er leicht in Wut, wenn er Mißerfolge hatte. Seine Mitarbeiter waren alle ohne jede pädagogische Vor- b i l d u n g und betrachteten sich nur als Landwirtschaftsinspektoren. Statt der Freiheit herrschte in Scheuen Zügellosigkeit. Straube strafte grundfalsch; die Verfehlungen eines einzelnen ahndete er dadurch, daß er alle Zöglinge dafür bestrafte. Der Unmut der Unschuldigen machte sich Lust, indem der Schuldig« eine „Saal platte" erhielt. Straube hat die„Saalplatte" gezüchtet und gefördert. Theoretisch war er ein Gegner der Prügelstrafe, praktisch aber ein Prügelpädagoge. Straube war ungeeignet, die Erzieher waren ungeeignet und die Zöglinge waren teilweise ebenfalls für Scheuen ungeeignet! So kam es zu der Revolte am 18. Februar 1930. Der Vorsitzende geht ausführlich auf die Vorgänge ein und er- klärt« dann:„Dos Gericht hat sich bei der Urteilsfindung zu eigen gemacht, daß mit Ausnahme von Straube und einigen anderen Angeklagten alle das Bestreben gehabt hätten, den Tatbeftand ttchtig zu schildern und bei der Wahrheit zu bleiben. Für die Revoltcure kamen Notwehr und Notstand nicht in Betracht. Sie werden vielmehr ver- urteilt auf Grund des§ 127 Strafgesetzbuches. Bei Straube kam strafmildernd in Betracht, daß er noch unbescholten war und auch anfangs gute Erfolge in Scheuen zu verzeichnen hatte. Als er feine Gruppe in der Revoltennacht bewaffnete, glaubte er in Notwehr zu handeln. Das muß das Gericht auch zubilligen, bis der Schuß siel und Ledebur und Puls dann schwer mißhondell wurden. Alle die- jenizen, die sich an der schweren Mißhandlung beteiligten, mußten wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung bestraft werden. Den übrigen Angeklagten würde strafmildernd angerechnet, daß sie noch Jugendliche feien.