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Zum Gewerkschastskongreß. Ein Lteberblick über seine Tagesordnung.
Auf den ersten Blick sieht die Tagesordnung des 14. Kongresses der Gewerkschaften Deutschlands  , der am 31. August in Frank- furt a. M. beginnt, recht trocken aus. Wer irgendeine Sensation, irgendein aussehenerregendes Moment darin suchte, kommt nicht auf seine Kosten. Trotz der schweren Krise, trotz der riesigen Ar- beitslosigkeit, trotz der unausgesetzten Angriffe des Unternehmer- tums auf den Lebensstandard der deutschen   Arbeiterschaft. Die deutschen Gewerkschaften sind es jadoch von jeher gewohnt, fach- lich zu den Dingen Stellung zu nehmen. Denwilden Mann" zu spielen überlassen sie denRevolutionären  ". Ihr sachliches Vor- gehen verbürgt ihnen den Erfolg. Als zweiter Punkt der Tagesordnung   der erste ist rein for- maler Art ist der Bericht des Bundesvorstandes vorgesehen, ein immer wiederkehrender Punkt. Doch schon die Reche der Anträge zu diesem Punkte zeigt, daß die Gewerkschaftsmitglieder und ihre Delegierten sehr wohl wissen, was er bedeutet. Der Bericht, den der Bundesvorsitzende Genosse Theodor L e i p a r t erstattet, ist nach allen früheren Berichten kein einfacher Rapport. Er wird auf alle Vorfälle eingehen, die die Lebensinteressen der Arbeiterschaft während der Wirtschaftskrise so nachteilig und schädlich beeinflussen und zeigen, was die G e- werkschaften getan haben und weiterhin tun werden, um den Anschlägen des Unternehmertums auf die Löhne und Rechte der Arbeiter zu begegnen. Die Taktik des Bundesvorstandes wird in den Anträgen vielfach umstritten, die Politik des ADGB. an- gegriffen, sofortige Aufhebung aller sozialen Verschlechterungen ver- langt, durch Demonstrationen, Massen st reiks, steigernd bis zum Generalstreik. Die deutschen Gewerkschaften und der Bundesvorstand des ADGB  . haben bis heute noch nicht die Macht, um Wirtschaftskrisen zu verhüten und die privatkapitalistische Produktionsweise zu de- seitigen. Macht genujj, um sich der übelsten Auswüchse zu er- wehren, aber doch noch längst nicht genug, um die Verhältnisse so zu gestalten, wie wir es wünschen. Der Kongreß wird es a b- lehnen, eine Aenderung der Politik des ADGB  . zu fordern, eine Aenderung der Gewcrkschaftstaktik. Die von derOpposition" vor- geschlagenen Allheilmittel haben sich bisher so wenig wirksam ge- zeigt, daß eine verantwortungsbewußte Körperschaft sich nicht näher damit befassen kann. Eine Richtung, die in der Z e r f p l i t l e- r u n g der gewerkschaftlichen Kräfte anstatt in ihrer einheitlichen Zusammenfassung, im Straßenlärm und ähnlichen Methoden ihre Ausgabe sieht, kann auf die Unterstützung der Gewerkschaften im Ernst nicht rechne». Darüber besteht längst Klarheit, so daß der Frankfurter   Kongreß sie nicht erst zu schaffen braucht. Bei den Versuchen ihn zuentlarven", müssen die zu diesem Zweck Ab- kommandierten sich zuerst selber entlarven, samt ihrersiezreichen" Führung. Sollt« die Botverordnvng gegen die Erwerbslosen bis zum Kongreß in ihren schlimmsten Bestimmungen noch nicht abgeändert sein, dann wird der Kongreß nicht versäumen, fem« entsprechenden Forderungen vernehmlich in Erinnerung zu bringen. Der sachliche Kern der meisten Anträge zum zweiten Punkt« der Tagesordnung dreht sich fast durchweg um diese Rowerordmmg. was durchaus begreiftich ist. Wer in dem Bericht nach einem Höhepunkt sucht, der darf sich in dem zum Kon- greß erscheinenden Jahrbuch de» ADGB  . nur die Ausgaben der Verbände für sozial« Unterstützungen ansehen. Deutscher   als alles andere sprechen dies« Millionenzahlen für die Bedeutung der Ge- werkschaften in sozialer, volkswirtschaftlicher und kultureller Be­ziehung. .Die Umwälzungen in der Wirtschaft und die 40-Stunden- Woche" lautet der dritte Punkt der Tagesordnung. Professor
Dr. L e d c r e r- Heidelberg wird diese Umwälzungen seit der Nach- kriegszeit in seinem Referat aufzeigen, und aus den Folgen dieser Umwälzungen für die Arbeiter, sowohl für die von der Arbeit Ausgestoßenen wie für die um so intensiver angespannten Arbeiten- den, die Notwendigkeit einer wesentlichen, der Rationalisierung an- gepaßten Verkürzung der Arbeitszeit unschwer begründen können. Allein die glänzendste und beweiskräftigste Begründung dieser Forde- rung wird die Gewerkschaften nicht der Notwendigkeit entheben, sie zu erkämpfen. Denn obwohl das Unternehmertum gegenwärtig keine längere Ar- beitszeit gebraucht, sie teilweise noch unter 40 Stunden oerkürzt hat. will es selbst von einer vorübergehenden allgemeinen Verkürzung der Arbeitszeit nichts wissen, die lediglich den Zweck haben sollte, einen Teil der Arbeitslosen wieder in Arbeit zu bringen. Aber auch mancher Arbeiter selber und insbesondere die KPD.-Reoo- lutionäre wollen von dieser Zwischenlösung nichts wissen, wenn sie ohne Lohnausgleich erfolgt. So begreiflich es ist, daß bei den heutigen verkürzten Löhnen sich jeder Arbeiter gegen eine weiterg Kürzung wehrt solange er kann, so wird dieser Gesichts- punkt in der Frage der 4l)-Stunden-Woche dem Solidaritätsge- danken nicht gerecht. In all den früheren Kämpfen um die Verkürzung der Arbeits- zeit trat die Lohnfrage zunächst in den Hintergrund. Auch der Kampf um die 40-Stunden-Woche wird erschwert, wenn er direkt- mit der Lohnfrage verquickt wird. Der Lohnkampf ist beweglicher als der Kampf um die Arbeitszeit. Das Thema: Oefsentliche und private Wirtschaft, der vierte Punkt der Tagesordnung, ist zweifellos aktuell; sowohl durch die Krise wie durch ihre jüngsten Begleiterscheinungen. Das Unter- nehmertum unterhält systematisch und mit allen Mitteln, besonders in der ihm verfügbaren Presse, ein wahres Sesseltreiben gegen die össentliche Wirtschast. Den Beweis dafür, daß die private Wirtschaft der öffentlichen unter gleichen Verhältnissen überlegen ist, kann es zwar nicht führen, allein es betrachtet auch die öffentliche Wirtschaft als sein ausschlieh- lichcs Privileg. Der Altonaer Oberbürgermeister Gen. B r a u« r, der als Kommunalpolitiker in gutem Rufe steht, hat es übernommen, das Interessengebiet der öffentlichen Wirtschaft gegen das der pri- vaten Wirtschaft abzugrenzen. Die Arbeiter und Angestellten der Gemeinde- und Staatsbetriebe wissen ani besten, daß es sich hierbei keineswegs um eine nur theoretische Frage handelt. Der Bau- gcwerksbund fordert insbesondere, das Bauwesen als einen der wichtigsten Teile der öffentlichen Wirtschaft zu bewerten. Mit einiger Spannung darf man auch den Ausführungen des Genossen Nörpel zum fünften Punkte der Tagesordnung ent- gegensehen: Entwicklung und Ausbau des Arbeitsrechts. Dos Ar- beitsrecht ist nicht nur von der Rechtsprechung vielfach schlecht be- handelt worden, es ist auch durch die Gesetzgebung stark vernach- lässigt worden. Die Anträge zu diesem Gegenstand, die fast durch- weg von' den Verbandsvorständen eingebracht sind, Metallorbeiter, Verbandstag der Fabrikarbeiter, Baugewerksbund und Bergbau- industricarbeiteroerband, die vorwiegeich der \ Vcrbesserqng de» Betriebsrätcgefetzes rj) gelten, ferner dem B erü f s a us b i-ldsi« gs�gesetz und den?, Bouarbeiterforderungen, zeigen recht deutlich, wie groß dos un- mittelbore Interesse der Gewerkschaften an dein Ausbau des Ar- beitsrechts ist. Den übrigen Tagesordnungspunkten kommt mehr interne Be- deuwng zu. Unsere Andeutungen zu den besonderen Punkten der Tagesordnung zeigen, wie umfangreich und wichtig die Arbeiten sind, die der Frankfurter   Gewerkschastskongreß sich vorgenommen hat. Was an ichn liegt, wird zweifellos geschehen, sie zu bewältigen.
lionen verstärkt. Ebenso sind die Guthaben bei Noten- und Ab- rechnungsbanken vermehrt. Dagegen hat die Geldmorktklemm« zu ilorken Abzügen auf den gegenseitigen Konten der Banken gesührt, bei den Großbanken von 857 auf 686 uich bei sämtlichen Banken von 1102 auf 929 Millionen. Provinzbanken waren also auch hier flüssiger. Daß die Börsenkredite weiter zurück- gegangen sind, bei den Großbanken um 20, bei sämtlichen Banken um 27 Millionen, ist nicht oerwunderlich. Recht interessant sind die Verschiedenheiten der Kreditoronoerluste bei den einzelnen Berliner  Großbanken. Sie sind am größten bei der Darmstädter   und Notionalbank mit 17,8 Proz., ihr folgen die Dresdener Bank mit 10, die Berliner Handelsgesellschaft mit 8,7, die DD.-Bank und die Eommerzbank mit je 8 Proz. Daß die R e i ch s k r e d i t A.-G. einen Rückgang um 12,6 Proz. ausweist, ist angesichts der Tatsache begreif- lich, daß sich die Reichskredit A.-G. in erster L i ni e aus aus- ländischen kurzfristigen Darlehen finanziert. Daß die Reichskredit A.-G. auch sonst eine Ausnahme st ellung hatte, die keinen Vergleich zuläßt, zeigt sich darin, daß ihre Wech selbe st ände am wenig st en gesunken sind und daß ihre Debitoren sogar noch zunahmen. Sie blieb also trotz stärkerer Kreditorenverluste flüssiger als andere Großbanken.
Danat und Steuerfiskus. Die begehrten Danat  -Schecks.- Merkwürdige Folgen der JieichSgarantie und des Bankenmoratoriums. Als die Reichsregierung sich entschloß ,für die Verbindlichkeiten der Danatbank die Ausfallbürgschaft zu übernehmen, dürfte sie angenommen haben, daß sie aus dieser Bürgschaft nur allmählich, und zwar im Zuge der Feststellung der tatsächlichen Verluste des Instituts tn Anspruch genommen werden würde. Dar- um erschien die Bürgschaft finanziell tragbar. Der Reichs- finanzminister aber ergriff Maßnahmen, die bereits heute bewirkt haben, daß das Reich praktisch nicht nur seiner Bürgschafts- Verpflichtung in hohem Maße schon nachkommen mußte, sondern darüber hinaus die Schuldner der Danatbank vor dem Zwange zur Zurückzahlung ihrer Kredite soweit sie dazu überhaupt imstande sind sehr vielfach bewahrt hat. Methode und Hergang waren einfach. Infolge des Bankenmoratoriums sah sich das Reich genötigt, von seinen Steuerschuldnern statt Barzahlung Anweisungen auf Bank- guthaben, Schecks, entgegenzunehmen. Den zahlungsfähigen Banken kann das Reich diese Schecks präsentieren und sich in bar be- friedigen lassen. Das Reich ging aber weiter und behandelte die Danatbank auch als zahlungsfähige Bant. Der Reichsfinanzminister erklärte sich bereit, auch Schecks auf die Danat  - dank entgegenzunehmen, obwohl die Danatbank mit ihrem Sonder- Moratorium zur Bareinlösung der Steuerschecks jetzt nicht imstande ist. Das Vorgehen des Reiches bedeutete die moralische Verpflich- tung für die übrigen Steuerempfänger, auch ihrerseits Schecks auf die Danatbank entgegenzunehmen. Die Wirkung war zwar nicht überraschend für Eingeweihte, aber gefährlich für den Fiskus. Unternehmer, die Guthoben auf der Danatbank besaßen, zahlen selbstverständlich nicht nur ihr« Steuern, sondern auch die von den Löhnen ihrer Arbeiter in bar einbehaltenen Steuerbeträge und Sozialoersicherungs- beitrüge in Schecks auf die Danatbank. Die Hausbesitzer, die von ihren Mietern die Miete in bar erhalten hatten, zahlten die in den Mieten miterhobene Hauszins st euer mit Schecks auf die Da- natbank. Leute, die imstande gewesen wären, ihre Steuern bar zu bezahlen, taten ihren Freunden den Gefallen, statt der Barzahlung dem Finanzamt den Scheck auf dos Danatbank  -Konto zu übergeben und den guten Freunden dafür die dem Finanzamt zugedachte Borzahlung zu leisten usw. Schon im Augenblick der Zahlungseinstellung der Danatbank war der Steuerfiskus, da die Finanzämter ihre Bankkonten größten­teils bei der Danatbank führen ließen, ein sehr großer Gläubiger der Bank. In den zwei Wochen, die seitdem verstrichen sind, müssen die Forderungen des Reiches gegen die Danatbank stürmisch an- gewachsen sein. Jetzt dürfte das Reich selbst mit größeren Be- trägen bei der Danatbank hängen als es vielleicht zur Bewirtung seiner Ausfallbürgschaft benötigt hätte. Für die öffentlichen Kassen «in« sehr unangenehme Lage, die sich durch den Rückgang der Steuer- eingänge noch verschärft. Merkwürdig, daß trotzdem der Reichs- finanzwinifter den Diertelmilliardenkredit zurückzahlte bzw. nicht in Anspruch nahm. Für die überlegene Führung der Reichsfinan.zgeschäste in der jetzigen kritischen Zeit sprechen diese Vorgänge nicht.
Lehi auch Scheckverrechnungen. Der Ueberweisungsverband der Berliner   Banken (Garantieverein c. V.) hat beschlossen, neben den Ueberwcisungen von Konto zu Konto wie bisher künftig auch den Gegenwert von Schecks zur Verrechnung zuzulassen, soweit sie auf alte Konten gezogen sind. Für die Höhe der Scheckbeträge gelten die bisherigen Vorschriften; zunächst ist die Grenze also 50 000 M. Ein Schweizer   Llhrentrust. Linter Mitwirkung des Staates? Am 1. August soll der gesamte Schweiz   er Uhrenexport auf neu« Grundlagen gestellt werden. Man plant die Gründung einer Dachgesellschaft mit 10 Millionen Schweizer Franken   Kapital, die die Firmen Allgemeine schweizerische Uhren- i n d u st r i« A.- G. Neuenburg, führen wird. Diese Dachgesellschaft soll mit Hilfe der Banken die bisher selbständigen Einzelbetriebe gegen Aktien, Obligationen und Bargeld aufkaufen und so die Kontrolle über Produktion und Export von Uhren ausüben. Interessant wird diese Gründung dadurch wenn die vorliegnden Meldungen sich bestätigen, daß der schweizerische Bund für die Durchführung 10 bis 15 Mil- lionen Franken bereitstellen will, und zwar zum Teil als z i n s- loses Darlehen, zum Teil sogar als verlorenen Zuschuß. Dafür wird der Bund einige Mitglieder des Verwalwngsrats dieser Gesellschaft bestellen; in den Rest der Sitze teilen sich die Banken und die. Industrie. Roch stabile Großhandelspreise. Die vom Statistischen Reichs- amt für den 22. Juli berechnete Indexziffer der Großhandelspreise ist mit 112,1 gegenüber der Vorwoche um 0,2 Prozent zurückge- gangen. Die Indexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstofse 106,6( 0,6 Prozent), Kolonialwaren 96,4(+ 0,1 Prozent), indu­striell« Rohstoffe und Halbwaren 103,3(4- 0,3 Prozent), industrielle Fertigwaren 136,2( 0,1 Prozent). Schutzzölle gegen Bala in Frankreich  ? Der tschechische Schuhfabrikant B a t a hat in Straßburg   eine Vertriebszentrale für Frankreich   und in nordfranzösischen Städten mehrere Verkaussstellen errichtet. Auf Druck der sraiuösischen Schuhindustriellen soll die Regierung ein Anti-Bata-Gesctz plaren, das eine Erhöhung der Schuhzöll« vorsieht. Bata hat erklärt, er würde bei Annahme dieses Gesetzes einfach eine Schuhfabrik in Frankreich   errichten.
Oer freiwillige Arbeitsdienst. Die Verordnung zu seiner Förderung. Die am 3. August wirksam werdende Verordnung ist jetzt herausgekommen und umfaßt 21 Artikel in sieben Abschnitten. Gegenstand d«s freiwilligen Arbeitsdienstes sollen nur gemein- nützige zusätzlich« Arbeiten sein. Artikel 2 fordert Gewähr dafür, daß die Zusammenfassung von Arbeitsgruppen nicht für politische oder staatsfeindliche Zwecke miß- braucht wird. In Betracht kommen nur Empfänger von Arbeits- losen- oder Krisenunterstützung, die mit Zustimmung ihres zu- ständigen Arbeitsamtes beschäftigt werden. Wer die freiwillige Arbeit ablehnt oder aufgibt, darf nicht als arbeits» unwillig oderdurch eigenes Verschulden arbeitslos" ab- gestempelt werden. Der ArbeitÄZienstwillige muß von der Arbeit abgerufen werden, wenn ihm«in« Arbeits st elle ver- m i t t e l t werden kann. Die Krankenversicherung laust während des freiwilligen Arbeitsdienstes unverändert weiter. Die Gemeinden find auf Verlangen des Vorsitzenden des Landesorbeitsamtes verpflichtet, Unterkunft und Ver- p f l e g u n g gegen angenommene Entschädigung zur Verfügung zu stellen, lieber die Beschaffenheit dieser Unterkunft und Ver- pflegung sagt die Verordnung nichts. Arbeitswilligen, die bei volkswirtschaftlich wertvollen Arbeiten zwölf Wochen beschäftigt werden, kann ein Betrag van 1,50 Pk. gutgeschrieben werden, um ihm die Siedlung zi:«rleichern. Wir werden auf die Verordnung noch zurückkommen.
Tarifstreit im Schneidergewerbe. Verhandlungen gescheitert. Die zentralen Verhandlungen über die Erneuerung der Ver- tragsordnung zwischen den Vertragsparteien am 23. Juli in Eisenach  find gescheitert. Zu sachlichen Verhandlungen über den eigentlichen Tarifinhalt ist es durch dos Verhalten der Unternehmer gor nicht gekommen. Der Arbeitgeberoerband hat die zentralen VerHand- lungen zunächst stark verschleppt und sie sachlich sabotiert. Er ver- langte von den Arbeitnehmern restlos« Zurückziehung aller zur Neuordnung des Vertrages gestellten Anträge. Es sollten also nur seine Verschlechterungsanträge Gegen- stand der Verhandlungen sein. Dieses diktatorische, den Vertragspflichten und Verhandlung;- sitten widersprechende Verlangen wurde von den Arbeitnehmer- Vertretern entschieden abgelehnt. Hierauf erklärten die Unternehmer, daß sie die zur Durchsetzung ihrer Wünsche vorbereiteten Maßnahmen durchführen werden, um die inszenierte Ab- baubewegung nicht totlaufen zu lassen.
In der Vertragsordnung ist für den Fall des Scheiterns der Parteiverhandlungen vorgesehen, daß eine zentrale Schieds- i n st a n z zuständig wird. Der Arbeitgeberverband lehnt e» in einer Schlußerklärung ausdrücklich ab, dieser Vertragsverpflichtung zu entsprechen. Er wollte weder ein unparteiisches Kollegium, noch das amtliche Schlichtungsoerfohren für sich anerkennen. Die schwebenden Differenzen sind noch dadurch verschärft, daß der Arbeitgeberverband auf dem Wege des Lohndiktals seine Vorschläge zur Vertragsord- nung durchsetzen will. Er hatte bereits vor den Eisenacher   Verhandlungen seine Mit- glieder durch die Ortsgruppen angewiesen, den Arbeitern zum 31. August das Arbeitsverhältnis aufzukündigen. Die Arbeiterschaft soll auf sein Lohndiktat unterschristlich verpflichtet werden. /Zugleich ist das geltende Lohnobkommen zum 31. August ge- kündigt und Verschlechterungsanträge in Aussicht gestellt worden. Der Ärbeitgebervcrband gefällt sich in Scharfmacherallüren und will scheinbar die ganze Lohn- und Tarifordnung im Schneidergewerbe beseitigen. Will er seine Absichten durchsetzen, so scheint ein offener Konflikt unvermeidlich. Die Arbeitnehmer- verbände haben zunächst das Reichsarbeitsmini st eriuni zum Eingreifen angerufen.
Aushilfsarbeit wird nicht mehr bestraft! Ein Erlaß des Präsidenten der Reichsonstalt. In Nummer 337 desVorwärts" wurde auf den unhaltbaren Zustand hingewiesen, daß ein Arbeitsloser, der eine kurzfristige Beschäftigung findet, bei erneuter Arbeitslosigkeit durch Ver- längerung seiner Wartezeit schlechter gestellt wird, die Annahme von Aushilfsarbeit geradezu bestraft wird. Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Ar­beitslosenversicherung er ist an diesem langen Titel nicht schuld hat nunmehr diesem Zustand ein Ende gemacht, indem er in den Ausführungsbestimmungen zur Notverordnung verfügte: Noch neuem Recht sind hinsichtlich der Wartezeit olle die- jenigen Fälle zu entscheiden, bei denen entweder die Arbeitslos- Meldung erst noch dem 28. Juni 1931 erfolgt oder zwar vorher er- folgt ist, ober bei denen am 28. Juni 1931 die Wartezeit alten Rechtes noch nicht voll abgelaufen ist. Ist die Wartezeit mit oder vor dem 28. Juni abgelaufen, so ist �ein U e b« rg a n g s f a l l ge­geben. Die am Beginn der Unterstützungsperiode stets vorge- schrieben« Wartezeitläuft" dann nicht mehr... Wird ein lieber- gangsfall durch Aufnahme einer Beschäftigung unterbrochen, so kommt daher eine neue Warlezeit, deren Dauer sich nach neuem« Recht bemißt, nur dann in Frage, wenn die BeschäHigung min­destens sechs zusammenhängende Wochen gedauert hat." Damit ist unser Wunsch erfüllt worden, und die Arbeitslosen werden bei Beschäftigung unter sechs Wochen keine neue Warte- zeiten zurückzulegen haben. Das Vorgehen der einzelnen Arbeits- ämter ist erklärlich, weil die Ausführungsbestimmungen zur Zeit der