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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Ur. 138.

Dienstag, den 16. Juni 1896.

13. Jahrg.

Arbeiter, Parteigenoffen Berlins !

Am Donnerstag, den 24. September d. I., finden in Berlin die Gewerbegerichts- Wahlen statt und nimmt der Magistrat zu diesem Zwecke die Neuaufstellung der Wählerlisten vor.

Zur Theilnahme an den Wahlen sind nur berechtigt:

a) solche Arbeitgeber, welche das fünfundzwanzigste Lebensjahr voll­endet und seit mindestens einem Jahre im Gemeindebezirk Berlin Wohnung oder eine gewerbliche Niederlassung haben,

b) solche Arbeiter, welche das fünfundzwanzigste Lebensjahr voll­endet haben und seit mindestens einem Jahre im Gemeindebezirk Berlin wohnen oder, falls sie außerhalb wohnen, hier be= schäftigt sind.

Nicht wahlberechtigt sind solche Personen,

a) welche nicht Angehörige des Deutschen Reiches sind,

b) welche die bürgerlichen Ehrenrechte infolge strafrechtlicher Verurtheilung verloren haben, oder gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Bergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann,

c) welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind, und

d) die Mitglieder von Innungen, für welche ein Schiedsgericht in Gemäßheit der§§ 97a und 100d der Reichs- Gewerbe- Ordnung errichtet ist, sowie die von denselben beschäftigten Arbeiter.

Das Reich, der Staat, die Gemeinden und sonstige öffentliche Verbände sowie juristische Personen üben ihr Stimmrecht durch ihre gesetzlichen Vertreter aus.

Die Wahl ist geheim und erfolgt durch Stimmzettel.

Den Arbeitgebern stehen die mit der Leitung eines Gewerbebetriebes oder eines be= ftimmten Zweiges desselben betrauten Stellvertreter der selbständigen Gewerbetreibenden gleich, sofern ihr Jahres- Arbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt 2000 m. übersteigt. Die der Zuständig teit des Gewerbegerichts unterstellten Hausgewerbetreibenden sind, sofern sie gemäߧ 14 der Gewerbe- Ordnung den selbständigen Gewerbebetrieb angemeldet haben, als Arbeitgeber, andern­falls als Arbeiter wahlberechtigt.

Zum Zwecke der Aufstellung der Wählerlisten werden die zur Theilnahme an der Wahl berechtigten Personen der unten erwähnten Wahlbezirke aufgefordert, ihre Stimm berechtigung unter Vorlegung der erforderlichen Bescheinigungen innerhalb der nach§ 13

Abgeordnetenhaus.

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des Ortsstatuts vorgeschriebenen zweiwöchigen Frift d. i. vom 16. bis ein­schließlich 29. Juni d. J.- und zwar an den Wochentagen von 5 bis 8 Uhr abends, an den Sonntagen von 12 bis 3 Uhr nachmittags in den nachstehend genannten Anmeldestellen mündlich oder schriftlich anzumelden.

Die Anmeldungen werden entgegengenommen:

1. im Wahlbureau, Boststr. 16, 2 Treppen;

2. in der Turnhalle der 131./169. Gemeindeschule, Tempelhofer Ufer 2;

3. in der Turnhalle der 62. Gemeindeschule, Schmidstr. 38;

4. in der Turnhalle der 115./170. Gemeindeschule, Skalizerstr. 55/56;

5. in der Turnhalle der 23. Gemeindeschule, Straußbergerstr. 9;

6. in der Turnhalle der 8./63. Gemeindeschule, Gipsstr. 23A;

7. in der Turnhalle der 15. Gemeindeschule, Kastanien- Allee 82;

8. in der Turnhalle der 118. Gemeindeschule, Paukstr. 8;

9. in der Turnhalle der 113./128. Gemeindeschule, Thurmftr. 86.

Als Ausweis genügen für den Arbeitgeber die Bescheinigung über die erfolgte An­meldung des Gewerbebetriebes oder die letzte Quittung über Zahlung der Gewerbesteuer; für den Arbeitnehmer ein Zeugniß seines Arbeitgebers oder der Polizeibehörde, sowie Steuer­quittungen 2c., daß er seit mindestens einem Jahre innerhalb des Gemeindebezirks wohnt oder in Arbeit steht. Es wird ganz besonders darauf aufmerksam gemacht, daß bei unterlassener recht zeitiger Anmeldung das Stimmrecht ruht; die Ausstellung der Wählerlisten erfolgt nur auf grund der je zigen Anmeldungen, die aus früheren Jahren werden nicht berücksichtigt. Formulare zur schriftlichen Anmeldung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber können im Gewerkschaftsbureau, Berlin S., Annenstraße 16, v. part., in der Zeit von 9-1 Uhr und von 6-8 Uhr in Empfang genommen werden.

Die Arbeitnehmer haben sich in folgenden Wahlbezirken in die Wählerlisten eintragen zu lassen und dann am 24. September in allen Bezirken mit Ausnahme des 6., 15., 18., 20., 29., 32., 38. Rommunal- Wahlbezirks zu wählen.

Die Arbeitgeber wählen in folgenden Kommunal Wahlbezirken nicht: 1., 2., 10., 15., 26., 37., fonst in allen Bezirken.

Wir dürfen erwarten, daß in anbetracht der Bedeutung des Gewerbegerichts die Ein zeichnung zu den Wählerlisten von den Gewerkschaften und Arbeitgebern eifrig befürwortet und die Arbeiter der Aufforderung mit gewohntem Eifer Folge leisten werden.

Die Berliner Gewerkschafts- Kommission.

einer Verordnung des Bundesraths hätte es sich empfohlen, die zu und meint, daß die Rechte überhaupt keinen Sache im Wege des Gesetzes zu regeln. Man solle sich hier Arbeiterschuh mehr haben wolle.( Große Unruhe 80. Sigung vom 15. Juni. 12 Uhr. im Wege der Verordnung mit Hilfe eines hygienischen rechts.) Eine Arbeitszeit von 16 bis 18 Stunden Nacht Arbeitstages einen Marimal- Arbeitstag auf für Nacht am heißen Ofen sei doch gesundheitsschädlich. Am Ministertische: Minister des Innern v. d. Recke , halsen lassen. Und die Bedeutung der Sache Die Regelung im Wege der Verordnung, nicht durch Gesez, D. Berleps ch und Kommissarien. gehe daher weit über die Bäckereien hinaus, sei gerade empfehlenswerth, denn eine Verordnung könne Der Vertrag mit Bremen und Oldenburg wegen weiteren schließlich feien alle Gewerbe, auch die Landwirth- nach Bedarf leicht geändert oder ganz wieder aufgehoben werden. Ausbaues der Fahrbahn in der Außenweser wird schaft nicht mehr vor der Einführung des Die Sonntagsruhe sei im großen und ganzen als ein Segen vom debattelos in dritter Lesung angenommen. Wiarimal- Arbeitstages sicher. Daher habe die Volke anerkannt worden. Die Gegner der Verordnung

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Gemäß dem Vorschlage des Abg. Frhr. v. 3 edlih( ft.) wird die Resolution Hahn der Budgetkommission zur Vor berathung überwiesen.

Die Vorlage, betreffend die Familien Fidei Rommisse in Neuvorpommern und Rügen wird debattelos in dritter Lesung angenommen.

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Es folgt die zweite Lesung des Gefeßentwurfs betr. die Ab­änderung von Amtsgerichtsbezirken. Die Justiz tommission beantragt unveränderte Annahme. Das Haus beschließt debattelos nach diesem Antrage.

Der Gesezentwurf betr. die Erweiterung des Stadtkreises Breslau wird nach längerer Debatte an die Gemeindekommission überwiesen.

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Von dem Abg. Hahn( fraktionsl.) ist eine Resolution Einrichtung der Kommission für Arbeiterstatistik eine sehr bedenk nüßen der Sozialdemokratie, denn man be beantragt: Die Regierung zu ersuchen, auf die Verbesserung der liche Seite( Zustimmung), und man soll erwägen, ob man deren tämpfe die Sozialdemokratie am besten dadurch, Hafen und Verkehrsverhältnisse von Geestemünde bedacht zu an sich guten Zweck nicht in anderer Form verwirklichen könne. daß man offenkundige Mißstände beseitige. nehmen und insbesondere den Bau der Bahnlinien Geestemünde - Die Verhältnisse im ganzen Reiche lassen sich nicht über einen Die patriarchalischen Verhältnisse fördere man Stade und Bremervörde Buchholz möglichst beschleunigen zu Leisten schlagen. In gewissen Fällen können die Bäcker mit einer nicht durch Erhaltung ungesunder Arbeiter wollen. zwölfstündigen Arbeitszeit nicht auskommen oder sie verlieren verhältnisse. Die Rechte diskreditire und verleugne den Regierungs- Kommissar Geh. Rath[ Schweckendieck erörtert die die Kundschaft. Die soziale Gesetzgebung von 1891 habe Gedanken des Arbeiterschutzes, während 1890 der konservative Verkehrsverhältnisse von Geestemünde und bemerkt, daß er zu vielfachen Widerspruch im Publikum gefunden und zwar haupt- Abg. v. Brauchitsch den Maximalarbeitstag gefordert habe. Er dem Antrage Hahn eine Stellung namens des Ministeriums nicht fächlich durch die Art der Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen. bedauere diese Schwenkung der Konservativen, welche bisher dem nehmen könne, da eine Beschlußfassung über denselben nicht Die fleineren Bäckereibetriebe fönnen den Ausfall an Arbeitszeit Zentrum in der christlichen Sozialreform treue Waffenbrüderschaft möglich gewesen sei. nicht durch Einstellung einer neuen Arbeitskraft wett machen, sie geleistet haben. Das Zentrum werde diese Schwenkung niemals werden also einen Theil ihrer Kundschaft verlieren müssen, und mitmachen.( Beifall im Zentrum.) dieser fällt den Großbetrieben zu. Wir schäbigen also mit Minister v. Berlepsch bemerkt noch, daß den Bäckereien, dieser Verordnung die kleinen handwerksmäßigen Betriebe zu welche den ganzen Sonntag ruhen, am Freitag und Sonnabend gunsten der fabrikmäßigen Großbetriebe.( Sehr richtig! rechts.) Das je 2 Stunden Arbeitszeit mehr gegeben sei. Die Behörden seien gute Verhältniß zwischen den Arbeitgebern und Arbeitern in angewiesen, auf diesen Punkt ihre besondere Aufmerksamkeit zu der Bäckerei wird durch die polizeilichen Kontrollmaßregeln ge- richten. Sollten nämlich die Bäcker damit nicht auskommen, jo stört, es wird ein Gegensatz zwischen beiden hervorgerufen, der würden eventuell die Bestimmungen dahin geändert, daß diese bisher nicht bestand. Schließlich ist der jetzige Zeitpunkt für diese Bäckereien am Sonnabend von der absoluten achtstündigen Ruhe Verordnung nicht geeignet, es müsse wenigstens noch befreit werden. einige Zeit damit gewartet werden. Und dann Nachdem Abg. v. Jedlitz in einer persönlichen Bemerkung müßte die ganze Sache durch die Junungen selbst bestritten hat, daß er prinzipiell keinen Arbeiterschutz mehr wolle, geregelt werden. Wir wollen die Uebelstände wird die weitere Berathung gegen 44 Uhr auf Dienstag Bäckereigewerbe allerdings verbessern, 11 Uhr vertagt. Außerdem steht die Interpellation Albers Es folgt die Berathung des von den Konservativen und aber nicht im Wege dieser Verordnung, welche wegen der von der Eisenbahnverwaltung gezahlten Preise für Freikonservativen unterstüßten Antrages des Abg. Arendt( ft.): der Bundesrath zurückziehen sollte, um das westfälische Kohle auf der Tagesordnung. Die Regierung zu ersuchen, im Bundesrath dahin wirken zu Gewerbe nicht zu schädigen.( Beifall rechts.) wollen, daß die von demselben unter dem 4. März cr. erlassenen Minister für Handel und Gewerbe v. Berlepich: Sie Bestimmungen betr. den Betrieb in Bäckereien und können nicht erwarten, daß die preußische Re= Konditoreien, nicht in Wirksamkeit treten. gierung beim Bundesrath dahin wirten wird, Abg. Hornig( t.) führt aus, daß die Arbeitszeit in daß eine Verordnung, welche auf ihren eigenen An- Vor dem Spektakel wegen Stöcker, Stumm und des Kaiser­Bäckereien schon die erforderlichen Pausen enthalte und trag vom Bundesrath erlassen ist, nicht in Wirksamkeit telegramms auf dem Evangelisch- sozialen Kongreß in Stuttgart daher die Gesundheit der Gesellen nicht gefährde. Wenn tritt.( Unruhe rechts.) Die Regierung wird also, wenn ist eine andere Vereinigung evangelischer Männer", die in dens man die Arbeitszeit, die sie die ganze Woche zusammen zu leisten der Antrag angenommen würde, demselben selben Tagen und an demselben Orte ihre Jahres baben, betrachte, fönne man von einer Ueberanstrengung nicht teine Folgen gebe. Daß die ununterbrochene Arbeit in beerschau hielt, gar nicht zu ihrem Recht gekommen: die sprechen. Er bitte namens seiner Freunde um die Annahme des der Nacht in ungesunden überheizten Räumen der Gesundheit famose Delegirtenversammlung des Deutschen Gesammtverbandes Antrags. schädlich ist, kann nicht bestritten werden, und daraus folgt das evangelischer Arbeitervereine. Selbst der offizielle Bericht, der Abg. Letocha( 3.) hält die Verordnung des Bundesraths Recht des Bundesraths, diese Verordnung zu erlassen. Früher soeben im Organ des Verbandes, dem Evangelischen Arbeiterboten" für begründet, die daran von anderer Seite geknüpften Be- bat selbst die" Post" auf diese gesundheitsschädliche Arbeit hin zu erscheinen anfängt, schweigt sich zwar sorgfältig über die Zahl fürchtungen dagegen für gegenstandslos. Die Statistik der Ar- gewiesen, die Opposition gegen die Verordnung und die Stellung der Delegirten aus, von denen es nur heißt, beitsverhältnisse in den Bäckereien habe gezeigt, daß die kleinen begann erst, als die Bädermeister sich selbst zu die Einzelverbände hätten den Kongreß stark beschickt"; der Bäckereien nicht eine Aufsaugung durch die Großbetriebe zu be- regen anfingen und drohten, den Parteien ihre Besuch der Versammlung wäre also nicht imposant genug, um fürchten haben. Die Bäcker beschweren sich über die Härte der Kundschaft zu entziehen.( Unruhe rechts.) Früher ist im zur Beachtung zu reizen. Aber die Verhandlungen waren doch polizeilichen Kontrolle, diese bestehe aber nur darin, daß sie im Parlament unter dem Beifall der Niechten darauf hingewiesen so pubig. daß es lohut, sich einen Augenblick von den evangeli Kalender die Tage auftreichen müssen, wo Ueberstunden gemacht seien. worden, daß durch den§ 120e der Gewerbe- Ordnung, welcher schen Mannen" und" Arbeitern" zu unterhalten. Zumal im Nach der Statistit sei die Krankheitsdauer der im Bäckereibetrieb der Verordnung zu grunde liegt, die Mißstände in Bäckereien Busammenhang mit einem bürgerlichen Frauenkongreß das einen beschäftigten Arbeiter zwar nicht länger als in anderen Gewerben, beseitigt werden fönnten. Die kleinen Existenzen ganz interessanten Kontrast liefert.

Evangelische Männer".

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aber die Krankheiten sind schwere, und die Nachtarbeit sei in werden von dieser Maßregel am wenigsten be Die Männer" in den evangelischen Arbeitereinen geben sich den Bäckereien noch uneingeschränkt, selbst für jugendliche Arbeiter. troffen, sondern zumeist die mittleren, welche 6-9 Gesellen ja im Laufe des Jahres alle Mühe, ihren Schäflein eine Art Die Bäckermeister haben die Verordnung des Bundesraths über- beschäftigen. Diejenigen Bäcker, welche keinen Gesellen be- regierungsfreundliche Sozialpolitik beizubringen, die gewiß noch trieben, wenn sie von der Bewilligung sozialdemokratischer Forde schäftigen, kommen überhaupt nicht in Frage, und das ist die besser als keine ist. Obgleich die Zeiten immer ernster rungen sprechen. Daß die vermögenden Bäckermeister Sozial - große Mehrzahl. Das Material für die Ver- und schwerer werden für alle treuen Freunde von demokraten werden, brauche man nicht zu befürchten. Die Mehr- ordnung ist auch nicht nur der Kommission Christenthum, Monarchie und Vaterland", wie heit in der Kommission für Arbeiterstatistik, welche diese Ver- für Arbeiterstatistik entnommen. Viele kleine dem gedruckten Jahresbericht des im Schreiben und ordnung empfohlen habe, sei nicht sozialdemokratisch. Er be- Bäcker haben erklärt, mit 12 bis 13 Stunden Reden unermüdlichen Licentiaten Weber heißt, halten die antrage die Ueberweisung des Antrages an eine Kommission von Arbeitszeit anstommen 3 u fönnen. Noch evangelischen Arbeitervereine fest an dem Jesuswort: Sammelt bei jedem 28 Mitgliedern( Heiterkeit.) Arbeiterschuhgeseh haben die euch Schäße im Himmel", aber daneben wollen sie doch auch Abg. v. Zedlig( it.): Dieser dilatorische Antrag auf Kom Betroffenen von einer Gefährdung ihrer die materiellen, wirthschaftlichen und sozialen Interessen missionsberathung hat angesichts des Termins, der uns noch für Existenz gesprochen, aber die Beunruhigung über ihrer Mitglieder mit ganzem Ernste pflegen". Das doch unsere Verhandlungen gesetzt ist, doch nur einen humoristischen die Sonntagsruhe z. B., die wie alle solche Maßregeln auch" ist föstlich; so herablassend vom Standpunkt aus! Charakter. Wenn auch manche Mißstände im Bäckereibetriebe natürlich im Anfang sehr störend gewesen bestehen, so ist doch der Weg zur Abhilfe, den der Bundesrath zu Jahr mehr geschwunden, ist von Jabr es ist freilich schwer, eine rechte Arbeiter"- Bewegung im zurecht zu bringen, und mehrfach heißt's, man sei über den einschlägt, nicht zu empfehlen. Nach der Statistik ist die Be- Publikum garnicht mehr vorhanden, wenn sie Charakter evangelischer Männervereine wesentlich nicht hinaus­hauptung, daß die Arbeitszeit der Bäcker gesundheitsgefährdend nicht öfter im Parlament künstlich wieder gekommen, was nebenbei ja auch die Verbandsstatistik bestätigt, sei, nicht haltbar. Im Gegentheil sind die Gesundheits erzeugt würde.( Unruhe rechts.) An der Wer nach welcher im Verband nur ca. 32 000 Arbeiter", das heißt verhältnisse bei den Bäckern besser als bei anderen Gewerben. ordnung für die Bäckereien noch etwas zu Wertführer, Vorarbeiter 2c. alle mitgerechnet, dagegen 20 000 Ueber die Ausführung der Verordnung gehe der Rechtsweg nicht ändern, ist teine Veranlassung, da nicht zu be. Handwerker. Kaufleute, Beamte, Profefforen, Geistliche 2c. find. bis zum Reichsgericht, sondern nur bis zu den Oberlandes- fürchten ist, daß die behaupteten Schäden ein Aber die Herren Führer, Weber, Naumann, Wenk zc. geben gerichten, es tönnten daher ganz verschiedene treten werden. fich vergebliche lühe, um aus dem undankbaren und Urtheile in dieser Beziehung ergehen. Statt Abg. Trimboru( 3.) stimmt den Ausführungen des Ministers von den verschiedensten Interessen herüber und hinüber­

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