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Mißbrauch des Volksrechts Wie lange noch? Voll TVilZiolill Dittmann. Das demokratische Mittel des Volksentscheids wird von den Rechts- und Linksradikalen mißbraucht zur dauernden demagogischen Aufwühlung der Volksmassen. Die P a n ze r k r e u ze r a k t i o n der KPD.   blieb bereits im Volksbegehren stecken, das Pronunziamento der Hugen- berg-Hitler-Front gegen den Uoung-Plan scheiterte kläglich beim Volksentscheid. Der gemeinsame Vorstoß der vereinigten Rechts- und Linksradikalen gegen die Preußenregierung ist jetzt gleichfalls elend zu- sammengebrochen. Das Volk hat dieseVolksbegehren undVolksentscheide in seiner großen Mehrheit a b g e- lehnt. Ja, nicht einmal die eigenen Wähler der Arran- geurc dieser Aktionen haben für sie votiert! Vergegenwärtige man sich noch einmal die Sprache der Zahlen: Beim Panzerkreuzer-Volksbegehren der Kommunisten stimmten 1S28 ganze 1 21(5 968 Wähler dafür, während die Kommunisten kurz vorher bei der Reichstags- wähl 3 262 584 Stimmen aufgebracht hatten: also 62,7 Proz. der eigenen Wähler hatten sich n i cht beteiligt. Erforderlich waren für das Volksbegehren 16 Proz. der Gesamtwähler- schaft oder 4 134 006 Wähler. Beim Noung-Volks- begehren der Rechtsradikalen 1929 wurden ganze 7410 Eintragungen über die erforderlichen 10 Proz. der Stimm- berechtigten erreicht, und beim Volksentscheid brachten es Deutschnationale, Stahlhelm und Nationalsozialisten auf !> 800 000 Stimmen, während sie bei der voraufgegangenen Reichstagswahl 6 890 000 mielt hatten; es waren also nur 84,5 Proz. der eigenen Wähler zur Urne gegangen! Und nun die kläglich zusammengebrochene Aktion gegen Preußen: Zunächst nur von den Rechtsradikalen betrieben, brachte sie 5,9 Millionen Wähler beim Volks- begehren zur Einzeichnung. Von ihren eigenen 9 400 000 Wählern, die am 14. September 1930 für sie gestimmt haben, fehlten also 3 500 000 Wähler. Beim Volksentscheid stießen die K o m m u n i st e n mit 3 100 000 Stimmen von der Sep- temberwahl dazu, so daß hinter den Parteien des Volksent-' scheids 12 500 000 Wähler standen. Mindestens die Hälfte aller Wähler, genau 13 276 838, waren für das Gelingen des Volksentscheids notwendig. Rur   drei Viertelmillionen über den eigenen Wöhlerbestand hatten die vereinigten Rechts- und Linksradikalen aufzubringen. Und was ist das Resultat? Ganze 9 793 603 Stimmen gleich 37.1 Proz. der Gesamt- Wähler! Es fehlten also noch 2 807 397 der eigenen Wähler vom September vorigen Jahres und insgesamt 3 483 255 Wähler an der erforderlichen Mehrheit. Was lehren diese Zahlen der drei Volksbegehren und Volksentscheide? Daß es sich bei ihnen überhaupt um keine wirklichen Volks begehren, sondern nur um Partei- bewegungen engster Art gehandelt hat. Das zeigt klar der Vergleich mit der einzigen wirklichen Dolksaktion großen Stils auf Grund des Volksentscheids, der Volksbewegung für die Enteignung der Fürstenvermögen(1926). Damals hatten die beiden Parteien, die hinter der Aktion standen, Sozialdemokraten und Kommunisten, bei der voraufgegange- nest' Reichstagswahl zusammen 10,6 Millionen<7,8 und 2,7 Millionen) Stimmen aufgebracht: Beim Volksbegehren erzielten sie 2 Millionen Stimmen mehr: 12� Millionen! Und dann beim Volksentscheid nochmals 2, insgesamt also 4 Millionen Stimmen über ihre eigenen hinaus: 14'A Millionen Stimmen! Darin zeigte sich, daß es sich nicht nur um«ine Partei- forderung, sondern um eine weit über den Partei- rahmen hinausgehende Volksforderung handelte! Be- kanntlich erreichte auch sie nicht ihr Ziel, aber sie war eine Bewegung, die wirklich die Tiefe des Volkes erfaßt hatte. Das aber gilt weder von der Panzerkreuzer-, noch von der oung- und auch nicht von der Antipreußen-Aktion. Ihre efultate haben sich offenbart als reine Partei aktionen. Zugleich aber auch als Mißbrauch der demokratischen Institution des Volksentscheids! Sie dienten lediglich der politischen Verhetzung und Beunruhigung. Daneben aber belasten sie die Reichs- und Staatskassen mit starten direkten und noch stärkeren indirekten 2l u s g a b e n. Diese Erfahrungen sollten Anlaß sein, der l e i ch t f e r t i- gen Inszenierung von Volksbegehren und Volksent- scheid einen Riegel vorzuschieben. Da die Rechtsradikalen vom Großkapital, die Linksraditalen von Moskau   finanziert werden, kann man getrost die Kosten, die der Allgemeinheit durch solche Aktionen verursacht werden, für den Fall ihres Mißlingen? den Arrangeuren aufbürden. Wenn man jetzt nur 10 Pf. pro Wähler beim Volksbegehren(gleich 265 536 M.) und später beim Volksentscheid(gleich 1 327 683 Mark) als Vorschuß gefordert hätte, wäre schon die Lust zu diesem pseudo-demokratischen politischen Betrugsmanöver wesentlich gedämpft worden. Jedenfalls kann die Demo- kratie, die als ultima ratio des Volkswillens gedachte In- stitution des Volksentscheids von den Feinden des Volkes nicht weiter gebrauchen lassen zur demagogischen Volksver- hetzung und Aufwühlung niedrigster politischer Instinkte und Leidenschaften. Das lehrt der 9. August 1931. i Kein Verbot der KPD  . Fehlgegangene Mord-Spekulationen. Wenn die Mordtaten gegen Polizeibeamte denhöheren' Zweck gehabt haben sollten, ein Verbot der KPD. herauszufordern und die H i t l e r- G« h i l s e n der KPD.  -Leitung vor dem Gericht ihrer empörten Partei zu schützen, so geht diese gewissenlose Spekulation seht. Das Polizeipräsidium erklärt nämlich, dag die Nutzlosig» keit eines Verbots der KPD.   schon durch das geheime Weiterbestehen desRFB  " erwiesen sei. Außerdem wäre ein ort- iiches oder für ein oder mehrere Länder geltendes Verbot auch nicht zweckmäßig, sondern allenfalls nur ein zentrales Ver- bot. Aus diesen Gründen wird für Berlin   und Preußen ein solches Verbot nicht erlassen. Totenfeier am Verfassungstag. Polizeipräsident G r z e j i n s t i wird heute bei der Ver- sassungsfeier der Polizei, die gegen andere Jahr« nicht die geringste Einschränkung erfährt, der Wachtmeister Zänkert und Kuh. feldt sowie der Hauptleute Anlauf und Lenck gedenken, die in Ausübung! ihrer Pslicht von Mörderhond getötet worden sind. Auf die Gedenkworte falgt ein« Minute trauernde» Schweigen und«in Trommelwirbel. Dann wird der Polizeipräsident seine An- spräche jortsetzen. Fürstenrecht und Volksrecht. Korderungen zum Verfassungsiag/ Von Staatsanwalt Dr.Hoegner, M.d.R. Die Lage der deutschen   Justiz ist auf dem Salzburger   Juristen- tag von dem Senatspräsidenten Reichert am Reichsgericht mit den treffenden Worten gekennzeichnet worden:Die deutsche   Justiz entspricht nicht dem Kulturzustand des Menschenalters.' Für die Ursachen dieser Erscheinung hat man anderweitig die Formel:Volksfremdheit des Rechts, Weltfremd- heit der Richter, Rechtsfremdheit des Volkes" geprägt. In diesem Dreiklang ist«ins der schwierigsten Probleme der jungen deutschen   Republik   mit angeschlagen: ob und wie es möglich ist, die tief« und schauerlich gewordene Kluft zwischen Volk und Recht, und damit zwischen Volt und Staat, zu überbrücken. Daß dieser Gegensatz aufgerissen wurde, oerdanken wir einem der folgen- schwersten Ereignisse der deutschen   Kulturgeschichte, der Auf- nähme des römischen Rechts in Deutschland  , die zu Beginn der Neuzeit stattgefunden hat. Dieses römische Recht hat aus den Lehensmännern des deutschen Königs souveräne und absolute Fürsten, aus unabhängigen Reichsbürgern kncchtselige Untertanen gemacht und damit dos innen- und außenpolitische Schicksal des deutschen   Volkes auf Jahrhunderte verpfuscht. Das römische Recht hat die Zerstörung der alten Wirtschafts- gemeinden, iibcrihaupt aller genossenschaftlichen Verbände, die Ab- sperrung der unteren Volksschichten vom Gemeingebrauch an Wold. Weide und Wasser, die Vertreibung zahlloser Bauern von Haus und Hof, den Sieg eines selbstsüchtigen Krämergeistes über altdeutschen Gemeinsimr auf dem Gewissen. Das römische Recht hat endlich die Rechtspflege in eine G e h e i in w i s s e n s ch a f t verwandelt, sie zum Vorrecht einer in, Staatsleben lange ausschlaggebenden Gelehrtenkaste erhoben und damit den Trennungsstrich zwischen Recht und Volk, zwischen Recht und Leben, gezogen. Die große Bewegung der Bauernkriege hatte mit sicherem Gefühl im römischen Rechte den Todfeind der deutschen  Volksfreiheit erkannt. Das Heilbronner   Bauernparlament von 1525 forderte die Austreibung der Doktoren des römischen Rechts aus jedem Gericht und aus jedes Fürsten   Rat, die Ab- schaffung alles weltlichen Rechts im Reich und feine Ersetzung durch das göttliche und natürliche Recht, damit der arme Mann soviel Zugang zum Recht, als der oberste und reichste hat". Aber zum Unglück für das deutsche   Volk wurde der Bauernaufstand niedergeschlagen, die Fürsten   siegten über das Volk. Erst die Weimarer   Bcrfassung von 1919 hat endgültig den politi- schen Umschwung gebracht, die Staatsgewalt d e m. A o l k übertragen und ja das politische Ziel der Bouernsührer vor 490 Jahren verwirklicht. Dagegen ist das aus dem Fürstenstaat übernommene Rechtsgebäude bis heute unerschüttert ge- blieben. Jede Rechtsresorm in Deutschland   muß als» zunächst darauf ausgehen, das überkommene Recht an die Demokratie anzupassen, Fürstenrecht i n V ol k s r e.ch t zu verwandeln. Dos' gilt vor allem für das dem B e r f a s su n g s r e ch t am nächsten stehende B c r w a l t u n g s r c ch t. Die Staatsverwaltung in vielen deutschen   Ländern hat ihren Charakter seit der Zeit des fürstlichen Absolutismus wenig geändert. Sie ist in ihrem Wesen häufig rein fiskalisch-bürokratische Vermögensverwallung, Aus- Übung von Hoheitsrechten gegen denbeschränkten Untertanenoer- stand", Mittel der Selbstherrlichkeit für engstirnige Bürokraten ge- blieben. Der einzige Fortschritt gegenüber den, 18. Jahrhundert besteht zumeist darin, daß an die Stelle des allmächtigen Fürsten der Popanz einer angeblich über Zeit, Raum und Bersassung er­habenen geheimnisvollen Staatsperson lichteit getreten ist. Mit äußeren Mitteln allein ist dieser Bersteinerung des innerstaat- liehen Lebens nicht beizukommen. Gründlich helfen kann hier nur die Uebertragung aller geeigneten örtlichen Staatsverwaltung an beweglichere Selbstverwaltungskörper und eine zeitgemäße Umge- staltung der Bcrwaltungsgerichtsbarkeit. Dem Staatsbürger muß gegen jeden Uebergrisf einer Behörde der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, an der Rechtsprechung aller Verwaltungsgerichte muß das Laienelement beteiligt werden. Nur das verbürgt die Umwandlung des Obrigkeitsstaates in den wahren Volksstoat, und das wird zu- gleich zu einem ausgezeichneten Mittel staatsbürgerlicher Erziehung. einer starken Quelle lebendiger Demokrat«. Die fehlende politische Reife weiter Teile des deutschen   Volkes kann eben nicht von ungefähr kommen, sie muß langsam von innen heraus erarbeitet werden. Das geltende Strafrecht trägt vielfach noch die Spuren seiner geschichtlichen Herkunft an sich. Es hat lange Zeit weniger der Aufrechterhaltung einer menschlichen Gemeinschaft, als der Bc- hauptung der Herrschaft einer bevorrechtigten Klasse gedient. Das zeigt besonders der bevorzugte Strafschutz des Privat- e i g e n t u m s, der z. B. in Jagd- und Waldrecht so weit geht, daß ein Angriff gegen einen privaten Jagd- und Waldaufseher be- straft wird alz Widerstand gegen die Staatsgewalt! Die mensch. lichc Arbeitskraft dagegen, das einzige Rechtsgut der Besitz- losen, ist gegen wucherische Ausbeutung vogelsrei, die Geschlechtsehre der Frauen und Töchter der arbeitenden Stände ist gegen Miß» brauch der durch«in Dienst- oder Arbeitsverhältnis begründeten Abhängigkeit nicht geschützt. Erfreulicherweise soll im neuen Siros  - gesetzbuch Wandel geschaffen werden. Die Daten der politischen Justiz im ersten Jahrzehnt der Republik   haben gelegentlich zur Erörterung der Frage geführt, ob die richterliche Itnabhangigkeit auf die Dauer aufrechterhalten werden kann. Zweifellos ist sie nicht Selbstzweck, sie ist nicht um der Richter willen, sondern um des Staates willen da. Ein« Justiz, die ihre Macht dazu benutzte, dos Gefüge des Stoales auseinanderzusprengen, hätte keine Daseinsberechtigung mehr. In unseren verwickelten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen wird man den g e l e h r l e n R i ch t c r nicht mehr entbehren können. Immerhin hat sich in der Praxis die Ver- mählung der juristischen Verstandesschärfe des Berussrichters mit dem gesunden Menschenverstand und dem angeborenen Rcchtsgefühl des Laienrichters als äußerst glücklich erwiesen. Leider ist die Mitwirkung der Laien an der Rechtspflege aus Ersparnis- gründen seit 1924 erheblich zurückgedrängt. Die alten Geschworenen« gerichte, eine Errungenschast de» Jahres 1848, sind beseitigt, der Einzelrichter ist in weitem Umfang an die Stelle des Schössen- gerichts getreten. Fast alle Volksparteien fordern feit Iahren die Wiedcrlzerstellung des früheren Zustandes. Darüber hinaus muh die Mitwirkung des Laienrichters in der Zivilrechts- pflege, zunächst wenigstens in Mietsachen, auf die Dauer ge- sichert, im Fomilienrecht, besonders in Ehescheidungssachen und aus dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit angestrebt werden. Das Bismarcksche Reich hat dem deutschen   Volke die Rechts« e i n h e i t auf vielen Rechtsgebieten gebracht. Das Wert ist noch unvollendet, es muß fertiggestellt werden. Einer einheitlichen Rcchtspolitik im Reiche stehen die Landesjustizverwaltungen entgegen. Ihr« Zeit scheint erfüllt zu sein. Gerade auch aus Juristen- kreisen, ist in den letzten Iahren immer stürmischer der RufEin V o I k, c l n Reich, ein Richte r!' erkliingen. Die Rechtsresorm, die allenthalben im Gange ist, wird sich erfreulicherweise auch aus das stammverwandte O e st e r r e i ch er- strecken. Seit Jahren arbeiten deutsche   und österreichische Iurlstcir auf den verschiedensten Rechtsgebieten.zusammen, um für die beideiz Staaten eine möglichst weitgehende Rechtsangleichung zu«rzielem Diese Zusammenarbeit verspricht sür das gesamte deutsch  « Volt außerordentlich fruchtbar zu werden. Das Hauptziel der deutschen   Rechtsresorm kann nur sein, aus dem überkommenen Rechte, das zum Besten einer Herrenklasse ge-. dacht war, ein Recht zu schaffen, das sich In den Dienst des g e- samten Volkes stellt. Der Herrschaftsgedanke muß durch diu' Gemcinschaftsidee überwunden werden. Je eher und je bester das gelingt, um so mehr wird das Recht aus äußerem Zwang zu einer innerlichen Verpflichtung für den guten Staatsbürger werden. Eine Rechtsordnung anzubahnen, die auf vernünftige Einsicht, sittliches Gebot und freiwillige Unterordnung des einzelnen unter den höheren Zweck der Gemeinschaft gegründet ist. ist die schön st e Auf- gab« für die Demokratie, die mit dem Glauben an das Gute Im Menschen steht und fällt, die aus der losen Zweck- bindung der heutigen Gesellschaft zu einer innerlich verbundenen Gemeinschaft strebt. Wieder ein Polizist ermordet. Durch einen Stich in den Nücke«. Oer Täter verhastet. Dortmuni», 10. August.(Eigenbericht.) Auf dem Steinplast überfiel am Montagabend um V-yQ Uhr ein S3jähriger Bursche namens Wilhelm Raujocts einen dort diensttuenden Polizei- beamten und stieft ihm mit dem RufeRache für unseren Hunger" ein S!> Zentimeter langes, stehendes Messer in den Rücken. Der Beamte brach auf der Stelle zusammen. Der in der Nähe stehende Verkehrs- Posten erhielt beim Hinzuspringen einen Stich in die Hand. Er konnte Naujocks jedoch verhaften. Au» der sich ansammelnden Menge hörte man die Worte: Z echt ist es Zeit. Jetzt w ollen wirdic Hunde aushängen." Der Rufer konnte ebenfalls ver» haftet werden. Der schwerverletzte Polizetbeamte wurde ins Krankenhaus gebracht. Die Parteizugehörigkeit des Naujocks konnte noch nicht festgestellt werden. Ficht beantwortete Oanat-Kragen. Gilt für die Staatsbürger nur die Parole: Steuern zahlen und Maulhalten? Wir haben am 6. August in unserem LeitartikelFragen über die Danat" eine amtliche Aufklärung über diejenigen Fragen gefordert, die im Zusammenhang mit der Sanierung der Danotbank bisher in ein tiefes Dunkel gehüllt sind, das geeignet ist, das schwerste Mißtrauen gegen diese Aktion auf Reichskosten zu- gunsten privater Interessenten zu erwecken. Eine Antwort auf diese Fragen, die zum Teil auch von anderer Seite in der Oesfentlichkcit erhoben worden sind, ist bisher nicht erfolgt. Wir halten es deshalb für notwendig, die zuständigen Stellen des Reiches das Reichefinanzministerium soll in erster Linie diese sonderbare Sanierungsaktion geführt haben mit allem Nachdruck darauf hinzuweisen, daß es gerade in einem Augenblick, in dem die normal« parlamentarijcheKontrolleg«hemmt ist, unerträglich erscheint, daß den Steuerzahlern nicht einmal mit der erforderlichen Klarheit gesagt wird, was mit den von ihnen aufgebrachten oder aufzubringenden Mitteln zugunsten der Sanierung einer privaten Bank eigentlich geschieht. Unter der DeviseSteuerzahlen, soziale Verkürzungen hin- nehmen und Maulhalten" dürfen derartige sonderbare Reichsgeschäfte, wie sie bei der Sanierung der Danatbank vorge-/ nommen worden sind, nicht abgewickelt werden. Wir fordern deshalb nochmals mit Nachdruck eine genaue Beantwortung der von uns auf- gestellten Fragen über die Danat durch eine verantwortliche Er- klärung der Reichsregierung. Abbau des Aotdiskonts. Zentralausschuß der Neichsbant einberufen. Die Reichsbank teilt mit. daß der Zentralansschuß der Reichsbant für heute 4% Uhr nachmittos einberufen' worden ist. wie DIL..Handelsdienst dazu erfährt, erwartet man eine Herabsehung de» Diskontsahe» von 15 ans 10 Proz. und des Lombardsohes von 20 auf 15 proz. Da» wäre nach nur zehn- tägiger Gültigkeit des Rotdiskonls ein Abbau auf den Stand der- schwarzen Tage nach dem Vanat-Zusammenbruch. Ein Rürgersteig wird versteigert. Dos polnische Städtche i Ruda-Pobjanicko im Kreise Lodz   ist vollständig bankrott Es sind jetzt sogar die Steinplatten der Bürgersteige zur Versteigerung aus- geboten worden, um wenigstens etwas Geld für di, Stadtkaste ,u beschaffen." 0