Mißbrauch des VolksrechtsWie lange noch?Voll TVilZiolill Dittmann.Das demokratische Mittel des Volksentscheidswird von den Rechts- und Linksradikalen mißbrauchtzur dauernden demagogischen Aufwühlung der Volksmassen.Die P a n ze r k r e u ze r a k t i o n der KPD. blieb bereitsim Volksbegehren stecken, das Pronunziamento der Hugen-berg-Hitler-Front gegen den Uoung-Plan scheitertekläglich beim Volksentscheid. Der gemeinsame Vorstoß dervereinigten Rechts- und Linksradikalen gegen diePreußenregierung ist jetzt gleichfalls elend zu-sammengebrochen. Das Volk hat diese„Volksbegehrenund„Volksentscheide in seiner großen Mehrheit a b g e-lehnt. Ja, nicht einmal die eigenen Wähler der Arran-geurc dieser Aktionen haben für sie votiert!Vergegenwärtige man sich noch einmal die Spracheder Zahlen: Beim Panzerkreuzer-Volksbegehren derKommunisten stimmten 1S28 ganze 1 21(5 968 Wähler dafür,während die Kommunisten kurz vorher bei der Reichstags-wähl 3 262 584 Stimmen aufgebracht hatten: also 62,7 Proz.der eigenen Wähler hatten sich n i cht beteiligt. Erforderlichwaren für das Volksbegehren 16 Proz. der Gesamtwähler-schaft oder 4 134 006 Wähler. Beim Noung-Volks-begehren der Rechtsradikalen 1929 wurden ganze 7410Eintragungen über die erforderlichen 10 Proz. der Stimm-berechtigten erreicht, und beim Volksentscheid brachten esDeutschnationale, Stahlhelm und Nationalsozialisten auf!> 800 000 Stimmen, während sie bei der voraufgegangenenReichstagswahl 6 890 000 mielt hatten; es waren also nur84,5 Proz. der eigenen Wähler zur Urne gegangen!Und nun die kläglich zusammengebrochene Aktion gegenPreußen: Zunächst nur von den Rechtsradikalenbetrieben, brachte sie 5,9 Millionen Wähler beim Volks-begehren zur Einzeichnung. Von ihren eigenen 9 400 000Wählern, die am 14. September 1930 für sie gestimmt haben,fehlten also 3 500 000 Wähler. Beim Volksentscheid stießendie K o m m u n i st e n mit 3 100 000 Stimmen von der Sep-temberwahl dazu, so daß hinter den Parteien des Volksent-'scheids 12 500 000 Wähler standen. Mindestens die Hälftealler Wähler, genau 13 276 838, waren für das Gelingen desVolksentscheids notwendig. Rur drei Viertelmillionen überden eigenen Wöhlerbestand hatten die vereinigten Rechts-und Linksradikalen aufzubringen. Und was ist das Resultat?Ganze 9 793 603 Stimmen gleich 37.1 Proz. der Gesamt-Wähler! Es fehlten also noch 2 807 397 der eigenen Wählervom September vorigen Jahres und insgesamt 3 483 255Wähler an der erforderlichen Mehrheit.Was lehren diese Zahlen der drei Volksbegehren undVolksentscheide? Daß es sich bei ihnen überhaupt um keinewirklichen Volks begehren, sondern nur um Partei-bewegungen engster Art gehandelt hat. Das zeigt klar derVergleich mit der einzigen wirklichen Dolksaktion großenStils auf Grund des Volksentscheids, der Volksbewegung fürdie Enteignung der Fürstenvermögen(1926). Damalshatten die beiden Parteien, die hinter der Aktion standen,Sozialdemokraten und Kommunisten, bei der voraufgegange-nest' Reichstagswahl zusammen 10,6 Millionen<7,8 und2,7 Millionen) Stimmen aufgebracht: Beim Volksbegehrenerzielten sie 2 Millionen Stimmen mehr: 12� Millionen!Und dann beim Volksentscheid nochmals 2, insgesamt also4 Millionen Stimmen über ihre eigenenhinaus: 14'A Millionen Stimmen!Darin zeigte sich, daß es sich nicht nur um«ine Partei-forderung, sondern um eine weit über den Partei-rahmen hinausgehende Volksforderung handelte! Be-kanntlich erreichte auch sie nicht ihr Ziel, aber sie war eineBewegung, die wirklich die Tiefe des Volkes erfaßt hatte.Das aber gilt weder von der Panzerkreuzer-, noch von deroung- und auch nicht von der Antipreußen-Aktion. Ihreefultate haben sich offenbart als reine Partei aktionen.Zugleich aber auch als Mißbrauch der demokratischenInstitution des Volksentscheids! Sie dienten lediglich derpolitischen Verhetzung und Beunruhigung.Daneben aber belasten sie die Reichs- undStaatskassen mit starten direkten und noch stärkerenindirekten 2l u s g a b e n.� Diese Erfahrungen sollten Anlaß sein, der l e i ch t f e r t i-gen Inszenierung von Volksbegehren und Volksent-scheid einen Riegel vorzuschieben. Da die Rechtsradikalenvom Großkapital, die Linksraditalen von Moskau finanziertwerden, kann man getrost die Kosten, die der Allgemeinheitdurch solche Aktionen verursacht werden, für den Fall ihresMißlingen? den Arrangeuren aufbürden. Wenn man jetztnur 10 Pf. pro Wähler beim Volksbegehren(gleich265 536 M.) und später beim Volksentscheid(gleich 1 327 683Mark) als Vorschuß gefordert hätte, wäre schon die Lust zudiesem pseudo-demokratischen politischen Betrugsmanöverwesentlich gedämpft worden. Jedenfalls kann die Demo-kratie, die als ultima ratio des Volkswillens gedachte In-stitution des Volksentscheids von den Feinden des Volkesnicht weiter gebrauchen lassen zur demagogischen Volksver-hetzung und Aufwühlung niedrigster politischer Instinkte undLeidenschaften. Das lehrt der 9. August 1931.iKein Verbot der KPD.Fehlgegangene Mord-Spekulationen.Wenn die Mordtaten gegen Polizeibeamte den„höheren' Zweckgehabt haben sollten, ein Verbot der KPD. herauszufordern unddie H i t l e r- G« h i l s e n der KPD.-Leitung vor dem Gericht ihrerempörten Partei zu schützen, so geht diese gewissenlose Spekulationseht.Das Polizeipräsidium erklärt nämlich, dag die Nutzlosig»keit eines Verbots der KPD. schon durch das geheimeWeiterbestehen des„RFB" erwiesen sei. Außerdem wäre ein ort-iiches oder für ein oder mehrere Länder geltendes Verbot auchnicht zweckmäßig, sondern allenfalls nur ein zentrales Ver-bot. Aus diesen Gründen wird für Berlin und Preußen einsolches Verbot nicht erlassen.Totenfeier am Verfassungstag.Polizeipräsident G r z e j i n s t i wird heute bei der Ver-sassungsfeier der Polizei, die gegen andere Jahr« nicht die geringsteEinschränkung erfährt, der Wachtmeister Zänkert und Kuh.feldt sowie der Hauptleute Anlauf und Lenck gedenken, diein Ausübung! ihrer Pslicht von Mörderhond getötet worden sind.Auf die Gedenkworte falgt ein« Minute trauernde» Schweigenund«in Trommelwirbel. Dann wird der Polizeipräsident seine An-spräche jortsetzen.Fürstenrecht und Volksrecht.Korderungen zum Verfassungsiag/ Von Staatsanwalt Dr.Hoegner, M.d.R.Die Lage der deutschen Justiz ist auf dem Salzburger Juristen-tag von dem Senatspräsidenten Reichert am Reichsgericht mitden treffenden Worten gekennzeichnet worden:„Die deutsche Justizentspricht nicht dem Kulturzustand des Menschenalters.'Für die Ursachen dieser Erscheinung hat man anderweitig dieFormel:„Volksfremdheit des Rechts, Weltfremd-heit der Richter, Rechtsfremdheit des Volkes"geprägt.In diesem Dreiklang ist«ins der schwierigsten Probleme derjungen deutschen Republik mit angeschlagen: ob und wie es möglichist, die tief« und schauerlich gewordene Kluft zwischen Volk undRecht, und damit zwischen Volt und Staat, zu überbrücken. Daßdieser Gegensatz aufgerissen wurde, oerdanken wir einem der folgen-schwersten Ereignisse der deutschen Kulturgeschichte, der Auf-nähme des römischen Rechts in Deutschland, die zuBeginn der Neuzeit stattgefunden hat. Dieses römische Recht hat ausden Lehensmännern des deutschen Königs souveräne und absoluteFürsten, aus unabhängigen Reichsbürgern kncchtseligeUntertanen gemacht und damit dos innen- und außenpolitischeSchicksal des deutschen Volkes auf Jahrhunderte verpfuscht. Dasrömische Recht hat die Zerstörung der alten Wirtschafts-gemeinden, iibcrihaupt aller genossenschaftlichen Verbände, die Ab-sperrung der unteren Volksschichten vom Gemeingebrauch an Wold.Weide und Wasser, die Vertreibung zahlloser Bauern von Haus undHof, den Sieg eines selbstsüchtigen Krämergeistes über altdeutschenGemeinsimr auf dem Gewissen.Das römische Recht hat endlich die Rechtspflege in eineG e h e i in w i s s e n s ch a f t verwandelt, sie zum Vorrecht einer in,Staatsleben lange ausschlaggebenden Gelehrtenkaste erhoben unddamit den Trennungsstrich zwischen Recht und Volk, zwischen Rechtund Leben, gezogen. Die große Bewegung der Bauernkriege hattemit sicherem Gefühl im römischen Rechte den Todfeind der deutschenVolksfreiheit erkannt. Das Heilbronner Bauernparlamentvon 1525 forderte die Austreibung der Doktoren des römischenRechts aus jedem Gericht und aus jedes Fürsten Rat, die Ab-schaffung alles weltlichen Rechts im Reich und feine Ersetzung durchdas göttliche und natürliche Recht,„damit der arme Mann soviel Zugang zum Recht, als deroberste und reichste hat".Aber zum Unglück für das deutsche Volk wurde der Bauernaufstandniedergeschlagen, die Fürsten siegten über das Volk. Erst dieWeimarer Bcrfassung von 1919 hat endgültig den politi-schen Umschwung gebracht, die Staatsgewalt d e m. A o l kübertragen und ja das politische Ziel der Bouernsührervor 490 Jahren verwirklicht. Dagegen ist das aus demFürstenstaat übernommene Rechtsgebäude bis heute unerschüttert ge-blieben. Jede Rechtsresorm in Deutschland muß als» zunächst daraufausgehen, das überkommene Recht an die Demokratie anzupassen,Fürstenrecht i n V ol k s r e.ch t zu verwandeln.Dos' gilt vor allem für das dem B e r f a s su n g s r e ch t amnächsten stehende B c r w a l t u n g s r c ch t. Die Staatsverwaltungin vielen deutschen Ländern hat ihren Charakter seit der Zeit desfürstlichen Absolutismus wenig geändert. Sie ist in ihrem Wesenhäufig rein fiskalisch-bürokratische Vermögensverwallung, Aus-Übung von Hoheitsrechten gegen den„beschränkten Untertanenoer-stand", Mittel der Selbstherrlichkeit für engstirnige Bürokraten ge-blieben. Der einzige Fortschritt gegenüber den, 18. Jahrhundertbesteht zumeist darin, daß an die Stelle des allmächtigen Fürstender Popanz einer angeblich über Zeit, Raum und Bersassung erhabenen geheimnisvollen Staatsperson lichteit getreten ist.Mit äußeren Mitteln allein ist dieser Bersteinerung des innerstaat-liehen Lebens nicht beizukommen. Gründlich helfen kann hier nurdie Uebertragung aller geeigneten örtlichen Staatsverwaltung anbeweglichere Selbstverwaltungskörper und eine zeitgemäße Umge-staltung der Bcrwaltungsgerichtsbarkeit. Dem Staatsbürger mußgegen jeden Uebergrisf einer Behörde der Verwaltungsrechtswegeröffnet, an der Rechtsprechung aller Verwaltungsgerichte muß dasLaienelement beteiligt werden. Nur das verbürgt die Umwandlungdes Obrigkeitsstaates in den wahren Volksstoat, und das wird zu-gleich zu einem ausgezeichneten Mittel staatsbürgerlicher Erziehung.einerstarken Quelle lebendiger Demokrat«.Die fehlende politische Reife weiter Teile des deutschen Volkes kanneben nicht von ungefähr kommen, sie muß langsam von innen herauserarbeitet werden.Das geltende Strafrecht trägt vielfach noch die Spurenseiner geschichtlichen Herkunft an sich. Es hat lange Zeit wenigerder Aufrechterhaltung einer menschlichen Gemeinschaft, als der Bc-hauptung der Herrschaft einer bevorrechtigten Klasse gedient. Daszeigt besonders der bevorzugte Strafschutz des Privat-e i g e n t u m s, der z. B. in Jagd- und Waldrecht so weit geht,daß ein Angriff gegen einen privaten Jagd- und Waldaufseher be-straft wird alz Widerstand gegen die Staatsgewalt! Die mensch.lichc Arbeitskraft dagegen, das einzige Rechtsgut der Besitz-losen, ist gegen wucherische Ausbeutung vogelsrei, die Geschlechtsehreder Frauen und Töchter der arbeitenden Stände ist gegen Miß»brauch der durch«in Dienst- oder Arbeitsverhältnis begründetenAbhängigkeit nicht geschützt. Erfreulicherweise soll im neuen Siros-gesetzbuch Wandel geschaffen werden.Die Daten der politischen Justizim ersten Jahrzehnt der Republik haben gelegentlich zur Erörterungder Frage geführt, ob die richterliche Itnabhangigkeit auf die Daueraufrechterhalten werden kann. Zweifellos ist sie nicht Selbstzweck,sie ist nicht um der Richter willen, sondern um des Staates willenda. Ein« Justiz, die ihre Macht dazu benutzte, dos Gefüge desStoales auseinanderzusprengen, hätte keine Daseinsberechtigungmehr.In unseren verwickelten wirtschaftlichen und gesellschaftlichenVerhältnissen wird man den g e l e h r l e n R i ch t c r nicht mehrentbehren können. Immerhin hat sich in der Praxis die Ver-mählung der juristischen Verstandesschärfe des Berussrichters mitdem gesunden Menschenverstand und dem angeborenen Rcchtsgefühldes Laienrichters als äußerst glücklich erwiesen. Leider istdie Mitwirkung der Laien an der Rechtspflege aus Ersparnis-gründen seit 1924 erheblich zurückgedrängt. Die alten Geschworenen«gerichte, eine Errungenschast de» Jahres 1848, sind beseitigt, derEinzelrichter ist in weitem Umfang an die Stelle des Schössen-gerichts getreten. Fast alle Volksparteien fordern feit Iahren dieWiedcrlzerstellung des früheren Zustandes. Darüber hinaus muhdie Mitwirkung des Laienrichters in der Zivilrechts-pflege, zunächst wenigstens in Mietsachen, auf die Dauer ge-sichert, im Fomilienrecht, besonders in Ehescheidungssachen und ausdem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit angestrebt werden.Das Bismarcksche Reich hat dem deutschen Volke die Rechts«e i n h e i t auf vielen Rechtsgebieten gebracht. Das Wert ist nochunvollendet, es muß fertiggestellt werden. Einer einheitlichenRcchtspolitik im Reiche stehen die Landesjustizverwaltungenentgegen. Ihr« Zeit scheint erfüllt zu sein. Gerade auch aus Juristen-kreisen, ist in den letzten Iahren immer stürmischer der Ruf„EinV o I k, c l n Reich, ein Richte r!' erkliingen.Die Rechtsresorm, die allenthalben im Gange ist, wird sicherfreulicherweise auch aus das stammverwandte O e st e r r e i ch er-strecken. Seit Jahren arbeiten deutsche und österreichische Iurlstcirauf den verschiedensten Rechtsgebieten.zusammen, um für die beideizStaaten eine möglichst weitgehende Rechtsangleichung zu«rzielemDiese Zusammenarbeit verspricht sür das gesamte deutsch« Voltaußerordentlich fruchtbar zu werden.Das Hauptziel der deutschen Rechtsresorm kann nur sein, ausdem überkommenen Rechte, das zum Besten einer Herrenklasse ge-.dacht war, ein Recht zu schaffen, das sich In den Dienst des g e-samten Volkes stellt. Der Herrschaftsgedanke muß durch diu'Gemcinschaftsidee überwunden werden. Je eher und je bester dasgelingt, um so mehr wird das Recht aus äußerem Zwang zu einerinnerlichen Verpflichtung für den guten Staatsbürger werden. EineRechtsordnung anzubahnen, die auf vernünftige Einsicht, sittlichesGebot und freiwillige Unterordnung des einzelnen unter den höherenZweck der Gemeinschaft gegründet ist. ist die schön st e Auf-gab« für die Demokratie, die mit dem Glauben andas Gute Im Menschen steht und fällt, die aus der losen Zweck-bindung der heutigen Gesellschaft zu einer innerlich verbundenenGemeinschaft strebt.Wieder ein Polizist ermordet.Durch einen Stich in den Nücke«.— Oer Täter verhastet.Dortmuni», 10. August.(Eigenbericht.)Auf dem Steinplast überfiel am Montagabend umV-yQ Uhr ein S3jähriger Bursche namens WilhelmRaujocts einen dort diensttuenden Polizei-beamten und stieft ihm mit dem Rufe„Rache fürunseren Hunger" ein S!> Zentimeter langes, stehendesMesser in den Rücken. Der Beamte brach auf derStelle zusammen. Der in der Nähe stehende Verkehrs-Posten erhielt beim Hinzuspringen einen Stich in dieHand. Er konnte Naujocks jedoch verhaften. Au»der sich ansammelnden Menge hörte man die Worte:„Z echt ist es Zeit. Jetzt w ollen wirdic Hundeaushängen." Der Rufer konnte ebenfalls ver»haftet werden. Der schwerverletzte Polizetbeamtewurde ins Krankenhaus gebracht.Die Parteizugehörigkeit des Naujocks konnte nochnicht festgestellt werden.Ficht beantwortete Oanat-Kragen.Gilt für die Staatsbürger nur die Parole: Steuern zahlenund Maulhalten?Wir haben am 6. August in unserem Leitartikel„Fragen überdie Danat" eine amtliche Aufklärung über diejenigen Fragengefordert, die im Zusammenhang mit der Sanierung der Danotbankbisher in ein tiefes Dunkel gehüllt sind, das geeignet ist, dasschwerste Mißtrauen gegen diese Aktion auf Reichskosten zu-gunsten privater Interessenten zu erwecken. Eine Antwort auf dieseFragen, die zum Teil auch von anderer Seite in der Oesfentlichkciterhoben worden sind, ist bisher nicht erfolgt.Wir halten es deshalb für notwendig, die zuständigenStellen des Reiches— das Reichefinanzministerium soll in ersterLinie diese sonderbare Sanierungsaktion geführt haben— mit allemNachdruck darauf hinzuweisen, daß es gerade in einem Augenblick, indem die normal« parlamentarijcheKontrolleg«hemmtist, unerträglich erscheint, daß den Steuerzahlern nichteinmal mit der erforderlichen Klarheit gesagt wird, was mit den vonihnen aufgebrachten oder aufzubringenden Mitteln zugunsten derSanierung einer privaten Bank eigentlich geschieht. Unter derDevise„Steuerzahlen, soziale Verkürzungen hin-nehmen und Maulhalten" dürfen derartige sonderbareReichsgeschäfte, wie sie bei der Sanierung der Danatbank vorge-/nommen worden sind, nicht abgewickelt werden. Wir fordern deshalbnochmals mit Nachdruck eine genaue Beantwortung der von uns auf-gestellten Fragen über die Danat durch eine verantwortliche Er-klärung der Reichsregierung.Abbau des Aotdiskonts.Zentralausschuß der Neichsbant einberufen.Die Reichsbank teilt mit. daß der Zentralansschuß derReichsbant für heute 4% Uhr nachmittos einberufen'worden ist. wie DIL..Handelsdienst dazu erfährt, erwartet maneine Herabsehung de» Diskontsahe» von 15 ans 10 Proz. und desLombardsohes von 20 auf 15 proz. Da» wäre nach nur zehn-tägiger Gültigkeit des Rotdiskonls ein Abbau auf den Stand der-schwarzen Tage nach dem Vanat-Zusammenbruch.Ein Rürgersteig wird versteigert. Dos polnische Städtche iRuda-Pobjanicko im Kreise Lodz ist vollständig bankrott Es sindjetzt sogar die Steinplatten der Bürgersteige zur Versteigerung aus-geboten worden, um wenigstens etwas Geld für di, Stadtkaste ,ubeschaffen." 0