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Nr. 140.

Erscheint täglich außer Montags. Preis pränumerando: Biertel­fährlich 3,30 Mart, monatlich 1,10 Mt., wöchentlich 28 Pfg. fret in's Haus. Einzelne Nummer 5 Pfg. Sonntags- Nummer mit illuftr. Sonntags- Beilage Neue Welt" 10 Pfg. Post- Abonnement: 3,30 Mt. pro Quartal. Unter Kreuz­ band : Deutschland u. Desterreich­Ungarn 2 M., für das übrige Ausland 3 Mt. pr. Monat. Eingetr. in der Post Zeitungs- Preisliste für 1896 unter Nr. 7277.

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Vorwärts

13. Jahrg.

Infertions- Gebühr beträgt für die fünfgespaltene Petitzeile oder deren Raum 40 Pf., für Vereins- und Versammlungs- Anzeigen 20 Pfg. Inferate für die nächste Nummer müssen bis 4 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochen­tagen bis 7 Uhr abends, an Sonne und Festtagen bis 9 Uhr vormittags geöffnet.

Fernsprecher: Amt 1, v. 1508 Telegramm- Adresse: Sozialdemokrat Berlin ".

Berliner Bolksblatt.

Zentralorgan der sozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.

Arbeiterinnenschuk in der

Schweiz .

Jmmer mehr bricht sich in weiteren Kreisen die Ueber­zeugung Bahn, daß das Zwitterding eidgenössischer Fabrik. inspektion und kantonaler Fabrikpolizei sich überlebt habe. Jmmer lauter werden die Klagen der unteren Behörden wie der Kantonsregierungen, daß es an dem richtigen Kontakt der Be­hörden mit den Fabrikanten oder haftpflichtigen Unternehmern und den Arbeitern fehle.

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Donnerstag, den 18. Juni 1896.

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

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aller Arbeiter, welche nicht nnter dem eibgen. Fabrifgesetz stehen,| Arbeitszeitverlängerung bewilligt. Erwähnenswerth erscheint uns wird allgemein zugegeben. Aber man wagt nicht konsequent daran ferner die Festsegung einer Tage für gewährte Arbeitszeit­festzuhalten. In den meisten Fällen muß man zufrieden verlängerungs- Bewilligungen". sein, ein Arbeiterinnenschutz Gesez unter Fach und Dach zu Mit bezug auf die Ueberzeit- Bewilligungen find sich die bringen. Arbeiterinnenschutz- Geseze der verschiedenen Kantone ziemlich gleich, während sie hinsichtlich der grundfäßlichen Regelung des Dienstvertrags, der Arbeitsordnungen, Verhütung des Trud­wesens, Anforderungen an die Ärbettsräume 2c. eine reiche Musterkarte darbieten, die hier darzustellen zu weit führen würde

Die Arbeiterinnen landwirthschaftlicher Betriebe werden leider von vornherein von den Wohlthaten eines Arbeiterinnen­schuh- Gesezes ausgeschlossen. Für das Ladenpersonal wurden den speziellen Unternehmerbedürfnissen entsprechende Ausnahmen und Einschränkungen statuirt, soweit die kaufmännischen An­gestellten überhaupt des Schutzes der fantonalen Gesetzgebung theilhaftig wurden. Basel , Zürich und Bern haben das Wirth­schaftspersonal durch Erlaß besonderer Verordnungen geholfen, während z. B. St. Gallen und Solothurn sich damit begnügen, ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 8 Stunden und einen freien halben Wochentag zu verlangen.

Stirum.

Politische Uebersicht.

Berlin , 17. Juni.

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Schon aus diesem Grunde wäre das selbständige Vorgehen einzelner Kantone auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes lebhaft zu begrüßen; denn daffelbe kommt durch Schaffung und Schulung der für Fabrikaufsicht geeigneten Organe auch dem eidgenössischen Jm Reichstage wurde heute die Jesuiten Inter­Arbeiterschuh indirekt zu gut Dasselbe ist aber auch sonst noch pellation nicht wie angekündigt, vom Grafen Hompesch be­gründet, sondern Herr Dr. Lieber in eigener Person führte Zuerst machte der Kanton Baselstadt vom Rechte Gebrauch, in der Ausdehnung des Arbeiterschußes über die vom Bunde ge= Am brennendsten ist gegenwärtig auch in der Schweiz die die Sache der Zentrumsschüßlinge. Ihm antwortete Fürst zogenen Grenzen hinauszugehen. Das Gesez, betr. die Arbeits. Frage des Arbeiterschußes in der Hausindustrie. Das Herz des Hohenlohe mit einigen Säßen, aus denen sich ergab, daß zeit weiblicher Arbeiter vom 11. Februar 1884" wurde durch das Gesetzgebers fträubt sich dagegen und sein Mitleid wird die Regierungen zu einer vollständigen Beseitigung des jenige, betr." den Schuß der Arbeiterinnen" und erfekt vervoll- wach mit der in ihrer Lebensader bedrohten Erwerbs Jesuitengesetzes jetzt noch nicht, wohl aber zur Beseitigung ftändigt, während ein Paragraph des Wirthschaftsgesetzes vom 19. De- quelle. Allein der Zug der Zeit und die industrielle des§ 2 desselben zu haben sind. Auf denselben Stands zember 1887 den Versuch macht, das Bedienungspersonal in Gast- Entwickelung schreitet über seine Gefühle zur Tagesordnung. punkt stellten sich Rickert, Bennigsen und der Graf Limburg­wirthschaften gegen Ueberanstrengung zu sichern. In dem Kampf Wohl oder übel muß er sich bequemen, in den sauren und Lärm um den Arbeiterschutz erschien der Kanton Glarus Apfel zu beißen, was ihm mit der Zeit immer besser gelingt. Damit wäre die ganze Jnterpellation erledigt gewesen, im Jahre 1892 mit einem Geseß, das alle im Kleingewerbe be- Biehen die Gesetze von Bafel und St. Gallen blos Geschäfte mit schäftigten Arbeiter ohne Unterschied des Geschlechts und ohne Be- über drei bezw. über zwei Arbeiterinnen in ihren Geltungsbereich, so wenn nicht unser Genosse Bebel bei seiner der Interpellation bingung einer bestimmten Arbeiterzahl in einem Geschäfte zu schützen ist in den anderen Gefeßen auch diese Schranke gefallen und ist die zustimmenden Erklärung einige Bemerkungen über die suchte. Dieser Kanton hatte in seinem Arbeiterschutzgesetz ein treffliches Ausrede fleiner Arbeiterinnenzahl vor ihnen ungiltig geworden. Gewaltspolitik Bismarck's eingeflochten hätte, welche den Vorbild gegeben. Der Kanton St. Gallen begnügte sich mit Immerhin darf nicht unerwähnt bleiben, daß die Kantone Thatsachen zu sehr entsprachen, als daß sie bei den einem Gefeß betreffend Schutz der Arbeiterinnen und die Arbeit Basel und St. Gallen Geschäfte mit Arbeiterinnen und Lehr- Bismarckanbetern nicht wie Peitschenhiebe wirken sollten. der Bediensteten in Ladengeschäften und Wirthschaften", das seit töchtern unter 18 Jahren ohne Rücksicht auf die Arbeiterinnen- Die Rechte schickte deshalb ihren Ober- Rüpel Lieber­Ottober 1893 in Anwendung steht. Zwei Jahre später erschien zahl dem Arbeiterinnenschutz- Gesetz unterstellen. der Kanton Zürich mit seinem Arbeiterinnenschuß- Gesez, nachdem Als Maximalarbeitszeit gelten 11 beziehungsweise 10 Stunden mann von Sonnenberg vor, der aber mit seinem Angriff Dort im Jahre 1889 eine Verordnung betreffend das Wirth- an den Tagen vor Sonn- und Feiertagen. Zieht man die schrecks auf das Präsidium so unglücklich operirte, daß seine fchaftsgewerbe" ferlaffen worden war, deffen arbeiterschützende liche Ausdehnung der Arbeitszeit in einer Großzahl der diesen Auftraggeber sich selbst ihres Sachwalters schämten. Bestimmungen im unlängst revibirten Wirthschaftsgesetz Gesetzen unterstellten Betriebe in betracht, tann man sich Gelegentlich der dritten Lesung des Vereinsgesetz noch ergänzt wurden. Der Kanton Waadt gab ungefähr einen Begriff von der Wohlthat dieser Be Entwurfes brachte Genosse Meister die schon oft erörterten fich ein Arbeiterschutz Gefeß, das nach dem Vorbilde Stimmung machen. Allerdings ist damit das Mögliche noch Vorgänge auf dem Gebiete des Vereinswesens in der des Rantons Glarus sämmtliche Arbeiter mit Ausnahme lange nicht erreicht, wie das Beispiel des Kantons Zürich Provinz Hannover zur Sprache, wobei er besonders nach­derjenigen landwirthschaftlicher Betriebe und Bureaus umfaßt. zeigt, der die Mazimalarbeitszeit in seinem Arbeiterinnenschuh- wies, daß Herr von Bennigsen an diesen Vorgängen Der Kanton Bern brachte es im vergangenen Jahre zu einer Bor- Gefeß auf 10, bezw. 9 Stunden an den Vorabenden der Sonn- nicht so unschuldig sei, wie er es darzustellen beliebte. Der lage, betr. Erlaß eines Gesetzes zum Schuße von Arbeiterinnen und Feiertage firirt hat. Gleicherweise ist die Festsegung einer und zu einem Defret über die Ruhetage des Dienstpersonals in 1/2 stündigen Mittagspause im zürcherischen Gesetze sehr zu be- Herr Oberpräsident wußte nur ein paar Verlegenheits­Wirthschaften." Durch dasselbe wurde dem ausschließlich in Wirth- grüßen. Zu bedauern ist, daß die jüngeren Gefeße von Solo- phrasen vorzubringen und suchte sich damit zu decken, daß schaften beschäftigten Personal ein halber Ruhetag pro Woche zu thurn und Naumburg diesem Vorbilde nicht gefolgt sind. die einzelnen Fälle noch beim Oberverwaltungsgericht an­theil. Das Arbeiterinnenschutz Gesetz, das im Kanton Bern in Leider wimmeln alle diese Gesetze von Bestimmungen, welche die hängig sind. Vorbereitung ist, wird hoffentlich mehr bieten. Möglichkeit der Arbeitszeitverlängerung offen halten follen, was um Daß die verbündeten Regierungen es ablehnen werden, Im Kanton Neuenburg ist letthin der Entwurf eines so bedenklichere Folgen zeitigen seitigen muß, als diese Beauf eine Abänderung des Vereinsgesetzes einzugehen, konnten Arbeiterinnenschutz Gesetzes vom Großen Rath und im Kanton Stimmungen zu allem Ueberfluß Imeist recht dehnbar sind wir früher schon berichten. Herr v. Bötticher theilte Solothurn ein solcher vom Volte angenommen worden. Im und dem subjektiven Ermessen der unteren Behörden zu diesen Bundesrathsbeschluß dem Hause mit. Der Bundes­Kanton Luzern bemühte man sich schon längere Zeit mit der weiten Spielraum überlaffen. Allerdings sind Begehren um rath verkennt in seiner Mehrheit die Nothwendigkeit einer Schaffung eines Arbeiterinnenschuß- Gesetzes. Nachdem ein vom länger dauernde Arbeitszeitverlängerung dem Ermessen des Regierungsrath und einer hierfür bestellten Kommission aufge- Regierungsrathes vorbehalten. Allein, auch da mag zuerst eine enderung der Vereinsgesetzgebung nicht, dieselbe soll aber nicht von Reichswegen, sondern auf dem Wege der ftelter Entwurf verworfen war, hat im November vergangenen etwas verschiedene Handhabung sich geltend machen, bis sich ge- nicht von Reichswegen, sondern auf dem Wege der Jahres der Große Rath ein solches Gesetz in zweiter Lesung wiffe leitende Grundfäße aus der Praxis herauskrystallisirt Partikular Gesezgebung durchgeführt werden. Warum durchberathen. haben, besonders wenn nicht ein Maximum gesetzlich firirt ist, dieser Weg gewählt wird, plauderte Herr v. Stumm aus. Dem Gang der Entwickelung entspricht die Tragweite der wie dies z. B. in St. Gallen gefchieht, welches für dasselbe Ge- Da die Umsturzvorlage gefallen und teine Aussicht auf Kantonalen Arbeiterschuß- Geseze. Die Nothwendigkeit des Schußes schäft im Laufe eines Jahres höchstens während drei Monaten ein neues Sozialistengeseh vorhanden ist, muß Ersatz auf

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Sklavenleben im klaffischen Alterthum.

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Neben der Kriegsgefangenschaft gab es im Alterthum noch In Athen behandelte man die Stlaven im allgemeinen andere Wege zu stavischer Unfreiheit. Menschenraub, Tausch, menschlich, wie nach Demosthenes selbst die Barbaren rühmten, und Handel waren ganz gewöhnlich, nachdem einmal ihre welche dorthin Kriegsgefangene verkauften. Derselbe große Verwerthbarkeit als Wirthschaftsgut bestand. Freie Eltern selbst Redner sagt, daß die Sklaven in Athen freier sprechen durften, Die Einwirkungen der Sklaverei auf die wirkliche Gitt verkauften ihre Kinder oder setzten sie aus mancherlei Gründen als die Bürger in manchen anderen Staaten. lichkeit waren und sind unter allen Umständen äußerst schädlich. aus. In Sparta wurden Findlinge dem leibeigen, der sie auf­Im Stlaven erstarb das Gefühl der Menschenwürde und im 30g. Zahlungsunfähige freie Schuldner konnten, z. B. in Athen Herrn steigerte sich das Machtgefühl und Herrschbegehren zur vor Solon's Sozialreform, die das verbot, Staven ihrer Unfähigkeit der Selbstbeherrschung. Der Philosoph Hume Gläubiger werden; ebenso angesessene Ausländer, wenn sie die macht mit Recht darauf aufmerksam, daß man ,, bei ihnen auferlegten Leistungen nicht erfüllten. Personen, die von Kindheit auf gewohnt sind, über andere eine Weit vor der uns aus Geschichtsquellen bekannten müßte große Gewalt auszuüben und deren Gefühle mit Füßen zu jene Beit gelegen haben, da es nach Heredot weder in Athen treten, in der Regel wenig Menschlichkeit" vorfindet. Die noch in den übrigen griechischen Staaten Sklaven gab. Nach rohen Umgangsformen alter Zeiten( nur dieser???) haben benu Aufhebung des alten harten Schuldrechts nahm der Sklaven auch teine andere Ursache, als den Bestand des Knechtschafts- handel einen hohen Aufschwung. Am letzten Tage jeden Monats wesens, das jeden Mann von Rang zu einem Tyrannen machte wurde Markt gehalten, wobei die Sklaven nackt ausgestellt und feine kleinen Rinder in der Umgebung schmeichelnder, wurden. Fehlerverheimlichung ward am Verkäufer als Betrug niedriger, unterwürfiger Slaven aufwachsen ließ."

bestraft.

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Der Stlave konnte allerdings nicht rechtlich, aber faktisch durch Zulassung seines Herrn, Besitz und Vermögen erwerben, auch, dieselbe Buftimmung vorausgesetzt, heirathen wie die Ar­beiter des Herrn v. Stumm im ausgehenden 19. Jahrhundert; ja, man ließ sie zu dem Geheimgottesdienst der eleusinischen Mysterien zu, begrub sie in den Erbbegräbnissen ihrer Eigner, errichtete ihnen sogar für gute Dienste Denkmäler. Seit Euripides das schöne Wort über den Sklaven gesprochen, inter­effirt fich Literatur und Kunst für denselben; an den attischen Reliefs ließe sich vielleicht eine Art Emanzipation nachweisen. Jedenfalls denkt jezt mehr als einer daran, daß der Sklave auch müde werde, und so fauert in ziemlich vielen Bildwerken der eingenickte Page neben seinem Herrn."( Sittl, Archäologie.)

Die Nachtheile für die häuslichen Sitten bedürfen keiner Wenig geschickte, nur als Handarbeiter, etwa in den In diesem schönen Wort des Euripides ist so etwas ähn ausführlichen Darlegung; daß die Sklaverei im Alterthum die Mühlen brauchbare Slaven galten eine Mine; mit ihren Fähig- liches gesagt, wie: der Sklave ist auch ein Mensch, Stellung der Frau so tief herabdrücken und auf so tiefem feiten und Geschicklichkeiten stieg der Preis, Zitherspielerinnen ein Wort, das das bei Aleris und nachher bei dem Stand halten half ein zweiter schwarzer Schatten des und Luftmädchen, Freundinnen" galten 20-30 Minen. Nilios, römischen Hofpoeten Horaz sich findet. Euripides hebt die sozialen Lebens, der selbst den sonst so hochgebildeten Hellenen ein zur Zeit des altgriechischen 30jährigen( peloponnesischen) in seinen Dramien auftretenden Sklaven aus der niedrigen Rolle nicht fehlte scheint ohne weiteres einzuleuchten. Im Heldenzeitalter Altgriechenlands, wo noch Könige die rieges hervorragender" Staatsmann, zahlte für einen Bergwerks- bloßer Statiften empor zu handelnden, denkenden, in bie aufseher ein Talent.( Eine Mine attischer Währung ist Handlung überlegend eingreifenden Personen, denen er oft genug Zimmermannsart schwangen und Königinnen woben, spannen 78,60 M., ein Talent= 4715 M. nach unserem Gelde.) sehr verständige Gedanken über die Thorheiten und Verbrechen der politischen Gemeinde gehörige, so z. B. die skythischen Bogner, Weise. Zunächst, falls sie mit Bewilligung ihrer Herren Eigen Neben den Stlaven im Privatbesib gab es auch fistalische, ihrer Herren in den Mund legt. Sklaven fonnten die Freiheit erlangen auf verschiedene die der athenischen Polizei die niedersten Schergendienfte abzu- thum erwarben, durch Loslauf. Ferner auch auf dem Wege der nehmen hatten, in fiskalischen Bergwerken u. s. w. Auch vers Wohlthat als Belohnung für geleistete Dienste, öfter auch durch miethet wurden Stlaven zu zeitweiser Benuzung. legtwillige Verfügung des Herrn. Eine andere Weise war die eines Natürlich litten die armen freien Arbeiter start unter der Scheinvertauses an bestimmte Gottheiten, bei dem der Sklave nicht dem Heiligthum geweiht" ward. Sklaven von Privaten wie Staatsstlaven erhielten mehrfach Freiheit und sogar Bürger­recht für dem Staat geleistete gute Dienste, so diejenigen, welche in den Schlachten bei den Arginusen und bei Chäronea mit­gefochten hatten.

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und Kleider fertigten, wuschen und flickten, wo Herren und Gtlaven so ziemlich dieselbe Gesittungshöhe einnahmen, ja jedem Rönig die Möglichkeit vorschweben mußte, auch ihm tönne ein mal Stlavenloos beschieden sein, trägt die Sklaverei, wie die homerischen Sänge von des Odysseus ' Irrfahrten und vom Kriege vor Troja zeigen, noch nicht die schwarzen Büge späterer Zeit, nur fehr qualifizirte Arten von Arbeit den Freien nicht schändeten. Wir finden unfreien Ronkurrenz. da Sklaven in sehr gemüthlich innigen Beziehungen zu Der Stlavenhandel soll zuerst auf der Insel Chios üblich, ibren Herren, oft betraut mit viel Macht und wichtigen Ge- dann die Insel Delos um seinetwvillen besonders verrufen ge­schäften. Auch Stlavinnen, namentlich Ammen, nehmen eine wesen sein. allerdings vielleicht ausnahmsweise günftige Stellung ein. Man Die Zahl der Stlaven in Hellas muß ziemlich groß gewesen denke an den göttlichen Sauhirten Gumaios und an Eurykleia , fein, Timäus giebt für Rorinth 460 000, Demetrius Phalereus die Amme des Odysseus, welche förmlich die Rolle von Vertrauten für Attika 400 000, Aristoteles für die Insel Aegina 470 000 des vielduldenden Königs von Jthaka spielen. Röpfe an.

So viel über die Sklaven im alten Hellas. Denen der Römer werden wir einen zweiten Aufsatz widmen. Spartacus.