Quartals gestiegen. Arbeitslose Berbandsmitglieder wurden am Schluß des 2. Quartals 3811 in Berlin gezählt, also rund ein Drittel der gesamten Mitgliedschaft der Berliner Ortsverwaltung Hierzu tamen am Schluß des Berichtsquartals noch mehr als 2000 Kurzarbeiter. Etwa 40 bis 45 Buchbindereibetriebe sind während der Berichtszeit entweder teilweise oder gänzlich still gelegt worden.
An den Lohn- und Arbeitsbedingungen ist im 2. Quartal im allgemeinen nichts geändert worden. Genosse Imhof ging bei seinem Bericht über die Lohn- und Tarifbewegungen im 2. Quartal besonders auf einen je chs wöchigen Abwehr streik in der Briefumschlagfabrik von Schneidewind ein und die Rolle, die die RGD.- Anhänger in diesem Kampf gespielt haben. Unter den Streifbrechern, die sich der Firma zur Verfügung. stellten, war eine nicht unerhebliche Zahl von RGQ.- Leuten. Trotz dieses„ revolutionären" Heldenmutes konnte der Kampf infolge der mustergültigen Disziplin der freigewerkschaftlich organisierten Streikenden doch noch mit einem annehmbaren Erfolg beendet werden.
Die schlechte Konjunktur wirkte sich naturgemäß auch in einer starten Inanspruchnahme der Rechtsschutzabteilung aus, mit deren Hilfe im Berichtsquartal mehr als 10 000 m. erftritten wur
naturgemäß die Arbeitszeitverkürzung die Hauptrolle. I jeht endgültig vom Spruchsenat für Berufskrankheiten beim Reichs Auf die Forderung der Gewerkschaften, die Vierzigstundenwoche ein- versicherungsamt abgewiesen worden, und zwar mit folgender zuführen, erklärte der Syndifus des Unternehmerverbandes wört Begründung: iich: Wir werden bei vierzigstündiger Arbeitszeit feinen Mann mehr einstellen."
Es ist nicht das erstemal, daß eine solche Erklärung von einem Syndikus abgegeben worden ist. Vielfach stimmen die Ablehnungen im Wortlaut fast völlig überein. Allem Anschein nach ist von den Spizenverbänden der Unternehmer bereits die Parole nusgegeben morden, die volkswirtschaftlich und arbeitsmarktpolitisch so überaus bedeutsame Arbeitszeitverfürzung unmöglich zu machen. Hat es einen Zweck, Leute zu warnen, die sich partout umbringen wollen?
Natürlich gegen die Gewerkschaften.
Mit dem kommunistischen sogenannten Einheitsverband der Bergarbeiter geht es rapid bergab. Ein Teil seiner Anhänger hat, wie der Bergbauindustriearbeiterverband mitteilt, schon wieder seinen Austritt erklärt. Das Verbandsorgan
den. Der Mitglieder bestand ist mit rund 11000 Mitglieder kommunistischen Organisation kann nicht mehr herausgegeben
dern stabil geblieben.
Der Kassenbericht des Genossen Bytomski war gleichfalls nicht rosig. Die starte finanzielle Belastung der Organisation durch die Unterstützung der Arbeitslosen in Verbindung mit der geringen Beitragseinnahme infolge der Arbeitslosigkeit hatte einen Rückgang dez Lohnkassenbestandes um rund 12 000 m. auf 46 266 M. zur Folge. Außerdem war ein Zuschuß aus der Hauptkasse von 40 000 Mart notwendig.
Auf eine längere Debatte über den Geschäftsbericht verzichtete die Versammlung. Ein Antrag der Arbeitslojen, den ausgesteuerten ermerbslosen Mitgliedern zu Weihnachten wieder eine Sonderunterstützung zu gewähren, wozu die Mittel durch Extrabeiträge aufg: bracht werden sollen, wurde fast einstimmig angenommen. Ebenso auch ein Dedungsantrag der Ortsverwaltung, der die Höhe der Extrabeiträge je nach der Höhe des Wochenverdienstes festsetzt.
Unternehmermentalität.
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In der Frage der Arbeitszeitverkürzung zur Verminderung der Arbeitslosigkeit gehen auch die hessischen Ziegeleibesiger mit schlechtem Beispiel voran. Sie haben nur ein Ideal: Freiheit von jeder tariflichen Bindung, um in Arbeitsfragen nach Gutdünken schalten und walten zu können. Kein Wunder, wenn die Verhandlungen über einen Neuabschluß des Manteltarifs gescheitert sind. Bei den Verhandlungen spielte
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werden, weil die Schulden beim Verlag zu groß geworden sind. Jetzt will die RGD. ,, Betriebswehren" bilden. Der Kampf bund gegen den Faschismus “ soll die Betriebe„ mobilisieren" und streifreif" machen. Also neuer Unfug, der Zeit, Arbeitergroschen und sogar Arbeiterblut kostet.
Berufskrant, aber nicht entschädigt. Nach vier Jahren abgewiesen.- Jus geht vor Recht.
Eine Krankenschwester hatte sich im Oktober 1927 durch eine Handwunde mit Syphilis infiziert. Der Fall erregte seinerzeit sehr viel Aufsehen, meil die Infektion nur durch die Außerachtlassung sämtlicher Gefahrenschuhvorschriften durch das Mutterhaus möglich war und weil die ärztliche Behandlung durch Nichterkennen der Krankheit fahrlässigerweise erst im April 1928 einfeßte, als es zu wirklicher Heilung bereits viel zu spät war.
Nach langwierigen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten verpflichtete sich der zuständige Arbeitgeber, die Krankheit als Berufskrantheit der Unfallgenossenschaft zu melden, und im Hinblick auf eine wahrscheinliche Rente durch die Berufsgenossenschaft wurde damals ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht abgeschlossen.
Eine Rente wird jedoch die Schwester nach dem Gesetz über Entschädigung bei Berufskrankheiten nicht beziehen fönnen. Sie ist
Die Infektionskrankheit ,, die sich die Klägerin bei ihrer beruflichen Beschäftigung im Krankenhaus zugezogen hat, ist bereits im Oktober 1927 erkennbar hervorgetreten. Die Klägerin hat sich daher die Erkrankung schon zu einem Zeitpunkt zugezogen, mo der Betrieb der Krankenhäuser überhaupt noch nicht dem Schuße der Unfallversicherung unterstellt war. Denn diese Betriebe sind erst mit Wirkung vom 1. Juli 1928 an der Unfallversicherung unterstellt worden. Vor diesem Zeitpunkt erworbene Berufs= frankheiten, die durch die Beschäftigung im Betriebe verursacht find, können daher nicht entschädigt werden. Demgemäß fann auch die Rückwirtungsvorschrift des§ 12 der 2. Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufsfrankheiten nur insofern Bedeutung haben, als es sich um eine nach dem 30. Juni 1928 liegende berufliche Beschäftigung handelt. Eine berufliche Beschäftigung nach dem 30. Juni 1928 ist aber nach den eigenen Angaben der Klägerin nicht die Ursache ihrer Erkrankung gewesen. Dies ist auch aus dem Grunde unmöglich, weil die Erkrankung bereits im Oftober 1927 begonnen hat. Da der Beklagte hiernach nicht entschädigungspflichtig ist, war das Rechtsmittel zurückzuweisen."
fenat mögen formal- juristisch einwandfrei ſein. Ob der GesezDie Auslegungen der gesetzlichen Vorschriften durch den Spruchgeber aber gewollt hat, daß alle diejenigen, die das Pech haben, fich vor dem 1. Juli 1928 zu infizieren, von einer Entschädigung ausgeschlossen werden und mun ihrem furchtbaren Schicksal überlassen bleiben, scheint mehr als fraglich.
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Heute um 19 Uhr tagen die Gruppen: Adlershof : Gruppenheim Adlershof, Bismarckstr. 1. Müssen die Gewerkschaften parteipolitisch neutral sein?" Rordring: Jugendheim Schule Sonnenburger Str. 20. Der Hoover- Plan." Reinickendorf - Oft: Jugendheim Lindauer Straße ( Baraden). Ertursion nach Rosenthal." Süden: Jugendheim Wassertor= Charlottenburg: Jugendheim Spreeftr. 30. Ein Tag Gefängnis." Zeppelinplag: Jugendheim Turiner Ede Geestraße.„ Meine Erlebnisse als Betriebsrat." Spandau - Wilhelmstadt: Jugendheim Sportplas Seeburger Straße. Das Betriebsrätegeſet." walder Plaz: Pasteurstr. 44-46( Oberrealschule)." Die gegenwärtige Wirtschaftslage". Hermannplay: Jugendheim Sanderstr. 11, Ede Hobrechtstraße. Freikörperkultur." Jugendgruppe des Gesamtverbandes: Jugendheim Engelufer 24-25, Aufgang B, part. Den Vorhang auf"( brauchen wir ein politisches Zeittheater?).
ftraße 9.„ Gemeinschaftsleben in der Gruppe."
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