Wichtige Fragen.
Neue große Fahndungsaktion hinter Eisenbahnattentätern.
Titel und Mittel.
Bereits im gestrigen ,, A ben d" berichteten wir Der Kampf um Berlins Besoldungsordnung/ Entscheidung beim Schiedsgericht
über eine neue große Fahndungsaktion zur Aufdeckung des Eisenbahn attentats bei Kloster Zinna in der Nähe von Jüterbog . Heute werden an den Berliner Säulen und in allen Orten, in denen Spuren der Täter vermutet werden können, große Plakate angebracht werden, die in Wort und Bild das Publikum zur Mithilfe bei der Ausfindung der Verbrecher auffordern.
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht der Mann, der in Installationsgeschäften der Berliner Friedrichstadt Materialeintäufe machte. lleber diese Einkäufe berichtet das Plakat auf die Stunde genau. Die Fragen erheben sich: Was läßt sich aus diesen Einkäufen schließen? Hat der Käufer vielleicht in der Nachbarschaft für kurze Zeit eine Stube gemietet oder Kleidungsstücke abgelegt? Wo hat er die am Donnerstag gekauften Röhren untergestellt? Geschah dies in einer nahegelegenen Gastwirtschaft? Es sei daran erinnert, daß die Rohre eine Länge von je 1,57 Meter hatten. Da der Bekannte als 1,72 Meter groß beschrieben wird, so überragte er die Rohre, die er trug, nur um 15 Zentimeter. Wem ist ein solcher Mann an dem fraglichen Sonnabend zwischen der Friedrichstraße in der Nähe des Belle- Alliance- Platzes und dem Anhalter Bahnhof auf gefallen?
Der oder die Attentäter müssen über erhebliche Geldmittel verfügt haben. Das geht schon daraus hervor, daß die Einkäufe nicht gerade billig waren. Der Draht allein kostete annähernd 60 m. Weiterhin haben die Attentäter, wie bekannt ist, längere Zeit in ihrem Waldlager, als sie auf das Herannahen des Zuges warteten, auffallend teure Zigaretten geraucht, die 8 und 10 Pf. das Stück kosteten. Das erweisen die leeren Schachteln. Zur weiteren Fahndung steht der Kriminalpolizei auch das Zeitungsblatt des ,, Angriff" zur Verfügung, das an einem Telegraphenmast angeheftet war. Die Schriftzüge der darauf angebrachten Zeitungsnotiz werden ebenfalls veröffentlicht werden.
Rätsel um den Fall Lacum.
Untersuchung der Leichenteile/ Explosion unwahrscheinlich
Seit Monaten besteht zwischen der Stadt Berlin ] einen neuen Erla ß zugehen lassen, in dem ,, die Stadt aufgefordert und dem Oberpräsidenten von Berlin ein Konflikt wird, die Gehaltszahlungen ab 1. Oktober nur nach Maßgabe des über die Besoldungsordnung. Der Oberpräsident Beschlusses vom 3. Juni 1931" zu leisten. hat durch Erlaß vom 25. April eine Abänderung der Berliner Besoldungsordnung verlangt, wogegen der Oberbürgermeister im Namen der Stadtverwaltung Widerspruch erhoben hat.
Der Konflikt geht, wie so oft in Deutschland , um die Amis= bezeichnung, wobei aber die Beamten der Stadt Berlin mirt= schaftlich sehr geschädigt werden sollen. Der Oberpräsident verlangt, daß die Besoldung nach der Amtsbezeichnung erfolgen soll, während die Stadt Berlin die Besoldung nach der wir lichen Tätigkeit der Beamten vornimmt. Es ist natürlich nicht schwer, neue Titel zu erfinden. Wenn es darauf ankäme, könnte man ja den Oberpräsidenten befriedigen.
Nun hat der Oberpräsident auch die Notverordnung vom 5. Juni herangezogen, die bestimmt, daß die Gemeinden und Gemeindeverbände nur dann etwas von den 60 Millionen, die das Reich den Gemeinden zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten bereitstellt( wozu noch 60 Millionen vom Freistaat Preußen tommen), wenn die Gemeinden entsprechend bei den Personalausgaben sparen. Es handelt sich auch hier um die famose Anglei chung", die den Konflikt mit den Gemeindearbeitern hervor gerufen hat. Es schwebt nun ein Schiedsgerichtsver fahren darüber, ob die Stadt Berlin die Besoldungsordnung richtig handhabt.
Bei der Ueberweisung der Beiträge Preußens an die Stadt Borbehalt gemacht, daß die Zahlung abhängig gemacht werde Berlin für die Monate Juli und August hat der Overpräsident den von dem Nachweis, daß die Stadt den Ministerialerlaß vom 26. Juni erfüllt. Am 15. August hat der Oberpräsident dem Oberbürgermeister
Auf Grund dieses Erlasses hat sich nun der Oberbürgermeister genötigt gesehen, die Anordnung zu treffen, daß mit Wirkung vom 1. Oktober die Besoldung der Beamten und Angestellten nach Maß gabe des letzten Beschlusses der Beschlußbehörde vom 3. Juni gefürzi werde, und zwar für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember um nicht mehr als 5 Proz. und für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1932 um nicht mehr als 7 Pro 3., ohne Berücksichti gung der reichsrechtlich bereits angeordneten allgemeinen Kürzungen. Die über den Betrag von 7 Pro3. hinausgehenden Herabsetzungen sollen erst am 1. April 1932 in Wirksamkeit treten.
Es wird jedoch der Vorbehalt gemacht, daß, soweit das Schieds. gericht eine Entscheidung fällt, die die Beamten oder einzelne günstiger stellt, als es nach dem Beschluß des Oberpräsidenten der Fall ist, die entsprechenden Beträge nachgezahlt werden.
Es wird also von der Entscheidung des Schiedsgerichts abhängen, ob die angedrohten Kürzungen tatsächlich eintreten werden. Das Städtische Nachrichtenamt wendet sich gegen die Behauptungen, wonach die Stadt Berlin eine im Verhältnis zum Reich und zu Preußen zu hohe Zahl von Beamten im höheren und gehobenen mittleren Dienst beschäftige. Tatsächlich beschäftige Berlin im höheren Dienst 4,9 Proz. Beamte, der Freistaat Preußen 17,49 Proz. Im gehobenen, mittleren Dienst hat Berlin 24,05 Proz., der Freistaat Breußen 23,29 Proz. Im einfachen mittleren Dienst hat die Stadt Berlin 56,80 Proz., der Freistaat Preußen 35,33 Proz. Im unteren Dienst hat Berlin 14,25 Proz., der Freistaat Preußen 23,87 Proz Ein ähnliches Resultat ergibt ein Vergleich mit dem Reich.
Wir wollen hoffen, daß das Schiedsgericht munmehr schnell seine Entscheidung trifft, damit die Unsicherheit von den Beamten der Stadt Berlin endlich genommen wird.
Um den Einheitsfahrschein.
In der reichlich ſenſationellen Angelegenheit des Hochſtaplers Sollen die Bewohner der Außenbezirke den Wanderstab ergreifen?
von Lacum ist eine neue Wendung eingetreten.
Die in dem verbrannten Automobil gefundenen Leichenteile sind inzwischen dem Frankfurter Institut für gerichtliche Chemie übergeben worden. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Es wurde festgestellt, daß von Lacum ungefähr eine Stunde vor dem Unglück in Gaggenau zwei Glas Rotwein getrunken hat. Da von den Eingeweiden die Blase erhalten ist, wird nunmehr die Identität der Leiche durch die Untersuchung festgestellt werden können. Ein Binger Friseur will aussagen können, daß der Berunglückte tatsächlich am Hinterkopf eine Narbe in Form einer kleinen Vertiefung hatte, die vor dem Kriege noch nicht vorhanden war. Eine Operationsnarbe sei jedoch nicht zu sehen gewesen. Insbesondere fonnte der Friseur nicht angeben, ob die Behauptung Lacums, er trage eine filberne Hirnplatte, richtig ist. Bemerkenswert ist übrigens, daß das Silbergeld, das der Berunglückte bei fich hatte, nicht gefchmolzen ist. An seiner goldenen Uhr, die mit zwei Klappdedein persehen ist, ist noch nicht einmal das Glas zersprungen, während bei einer Verbrennung der Leiche infolge Explosion des Wagens eine gewaltige Hige geherrscht haben müßte.
" Graf Zeppelin " über England. Schwarzrotgold auf dem Londoner Flugplak.
London , 18. Auguft.( Eigenbericht.)
Das Luftschiff„ Graf Zeppelin " traf am Dienstag gegen 7 Uhr in Hanworth, einem Flughafen in der Nähe von Con7 Uhr in Hanworth, einem Flughafen in der Nähe von Condon, ein. Vor der Landung besuchte das Schiff die englische Hauptfladi. Auf dem Flugplatz war die deutsche Flagge gehißt, bei der Candung ertönte das Deutschlandlied. Gegen 9 Uhr startete das Schiff zu einem 24stündigen Rundflug über England.
Das Luftschiff traf, vom Kanal her tommend, gegen 16.30 Uhr über englischem Gebiet in der Nähe von Hastings ein und flog, überall mit größtem Interesse begrüßt, in westlicher Richtung weiter. Man nimmt an, daß Dr. Eckener diesen Umweg nicht nur wählte, um die Hunderttausende von Gästen in den Seebädern zu begrüßen, sondern auch weil das Luftschiff so gute Fahrt gemacht hatte, daß der Flugplay Hanworth durch Funkspruch bat, die vorgesehene Landezeit um 19 Uhr möglichst innezuhalten, um die vielen Tausende von Menschen, die nach Büroschluß in Hanworth erwartet werden, nicht durch eine zu frühzeitige Landung zu enttäuschen.
Beleidiger, Rote Fahne".
Aber sie kommt sehr billig davon.
Der Redakteur Wilde von der„ Roten Fahne" stand wegen Beleidigung vor dem Schöffengericht Berlin Mitte, da in einem Artikel dieser Zeitung der Vorsitzende des Betriebsrats von Aschinger beleidigt worden war. Unter der Ueberschrift Der Spizenkandidat der SPD. bei Aschinger", war dieser Angestellte ein ump" genannt worden, der mit Bezug auf den§ 218 Erpressungen geçenüber Arbeiterinnen ausübe und andere Arbeiter als politisch verdächtig bei der Direktion denunziere.
Das Schöffengericht erkannte gegen den angeklagten Redakteur auf 100 Mark Geldstrafe.
Lob für besonders tüchtige Schupos.
Der Polizeipräsident hat den Polizeioberwachtmeistern Kühntopf und Bruntte, beide vom 43. Polizeirevier, feine Anerkennung ausgesprochen, weil es ihnen unter tatkräftiger Unterstüßung der Polizeioberwachtmeister Lettau und Giewers, cbenfalls vom 43. Polizeirevier, gelungen ist, am 23. April d. J. zwei an einem Einbruch in ein Jagdhaus in Waldow beteiligte Personen sowie den bereits vorbestraften und bewaffneten Führer des Kraftwagens, in dem sich die Täter befanden, festzunehmen und den Kraftwagen mit Diebesgut und einer Schußwaffe ficherzustellen. Der Polizeipräsident hat ferner den beiden Landposten von BerlinCladow, Polizeihauptwachtmeistern. Brießte und Matte feine besondere Anerkennung ausgesprochen, weil es ihnen gelungen ist, durch aufmerksames und entschlossenes Verhalten in der Nacht zum 27. Juni 1931 drei Einbrecher, von denen zwei wegen ähnlicher Straftaten vorbestraft sind, auf frischer Tat festzunehmen.
„ Die neue Regelung bedeutet gleichzeitig einen wichtigen Schrift zur Verstärkung des Leistungsgedankens innerhalb des Tariffystems. Die vermehrte Anwendung des Leiftungsgedankens erscheint als ein Ziel, dem unbedingt zugestrebt werden muß, da der Einheitstarif durch die von Jahr zu Jahr zunehmende Verlängerung der von dem einzelnen Fahrgast zurückgelegten Reiselänge eine im Vergleich zu den Unkosten sinkende Einnahmeentwidlung bedeutet."
( Bürgermeister Dr. Elsas auf einer Pressekonferenz am 14. August 1931.)
Auf dieser Konferenz wurden auch statistische Unterlagen für die Verlängerung der einzelnen Reisestrecken durch den Fahrgast gegeben. Während 1929 noch jede zurückgelegte Fahrt im Durch schnitt 4,30 Kilometer lang war, stieg die Entfernung 1930 auf 4,57 Kilometer und 1931 fogar bis auf 5,06 Kilometer. Das wäre an fich fein Argument gegen den Einheitsfahrschein, wenn nicht eben Berlin eine halbe Million Erwerbslose hätte, zu denen noch mindestens eine halbe Million Angehörige kommen, so daß glatt eine Million Berliner aus dem regelmäßigen Verkehr ausgeschaltet find. Die BVG. hat also nicht die entsprechende Gegenleistung der Fahrgäste.
Nun führen die Gegner des Einheitsfahrscheins aber an, daß diese Art des Tarifs eine anormale städtebauliche Entwicklung Berlins gefördert habe. In Wirklichkeit besteht der Einheitstarif wahrhaftig nicht die tiefgehenden Wirkungen auf die städtebauliche erst seit 1927 und in dieser kurzen Zeit seines Bestehens hat er Ertwicklung Berlins gehabt, wie sie ihm zugeschrieben werden. Bielmehr hat noch der alte Staffeltarif die Entwicklung der Vororte im Zusammenhang mit dem Stadtgebiet entscheidend beeinflußt. Die verschiedenen Berliner Straßenbahnen hatten vor wurde auf der Groß- Berliner Straßenbahn der 10- Pf.- Einheits1901 fast durchweg einen Teilstredentarif. Am 1. Januar 1901 tarif eingeführt. Die Einführung dieses Einheitstarifs bedeutete aber noch keinen einheitlichen Straßenbahnfahrpreis. In den Vorgesellschaften. Wollte man die Linien verschiedener Gesellschaften orten bestand noch eine ganze Reihe selbständiger Straßenbahnbenußen, so mußten beim Uebergang besondere Fahrscheine gelöst
Gaststätten, nicht Hetstätten!
Das Polizeipräsidium will energisch durchgreifen.
Der
In der letzten Zeit ist wiederholt festgestellt worden, daß Schantlokale, die den Angehörigen der radikalen Parteien und Organisationen von rechts oder links als Verkehrslokale dienen, Sam me l- pläge für Ruhestörer darstellen und den Ausgangs= puntt von Zusammenstößen und Gewalttätigkeiten bilden. Polizeipräsident wird in Zukunft für solche Lokale, von denen Unzuträglichkeiten für die öffentliche Ruhe, Sicherheit und Ordnung ausgehen, die Polizeistunde auf eine frühere Zeit festsetzen. Dies ist bereits für ein kommunistisches Verkehrslokal geschehen, das um 19 Uhr schließen muß. Es ist zu erwarten, daß für nationalsozialistische Verkehrslokale die gleiche Energie in Anwendung gebracht wird.
Die öffentlichen Gaststätten sollen der gesamten Bevölkerung dienen. Sie dürfen nicht Setstätten für bedenkliche Elemente werden, die von hier aus zum bewaffneten Kampf gegen politisch Andersdenkende auf die Straße ziehen.
Polizeibeamte werden geschützt! Gechs fommunistische Mordpropagandisten in Haft. Dem Bernehmungsrichter im Polizeipräsidium, Amtsgerichtsrat Pieper, wurden gestern 6 Personen vorgeführt, die beschuldigt merden, in Weißenfee an zwei Stellen in der Nacht zum 11. Auguft die Inschrift angebracht zu haben:„ Oberleutnant Böder, ftelle Deine Uhr. RFB. ift Dir auf der Spur. Für jeden Arbeiter zwei Schupooffiziere. RFB. übt Rache!"
Der Bernehmungsrichter hat gegen alle sechs Borgeführte Haftbefehl erlaffen wegen Verdachts der Bedrohung von Polizeioffizieren und der Aufreizung zu Gewalttätigkeiten.
werden, oftmals mit gestaffelten Preisen. Noch 1917 hatten nach dem Gutachten Prof. Gieses von 172 Straßenbahnlinien der verschiedenen Gesellschaften erst 94 einen reinen Einheitstarif, die übrigen Linien besaßen Teilstredentarife mit Fahrpreisen von 10 bis 40 Pf. Erst durch die Gründung der Einheitsa gemeinde Berlin wurden die verschiedenen Straßenbahnen zu einer einheitlichen Gesellschaft vereinigt und erhielten dann auch einen einheitlichen Fahrpreis. Nimmt man hinzu, daß bis 1927 die U- Bahn und die Omnibusse zum Staffeltarif fuhren von dem noch weit stärker gestaffelten Tarif der Reichsbahn ganz abge= sehen, dann ergibt sich daraus, daß Berlin fich städtebaulich im wesentlichen unter. den Einwirkungen des Teilstreckentarifs entwickelt hat.
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Andererseits ist der junge Einheitstarij nicht frei von Kindera frantheiten. Go fördert er die Entstehung von Siedlungen ohne Zusammenhang mit dem Stadtgebiet. Es stiegen auch die Grundstückspreise in den Außenbezirken viel schneller, als das wahrscheinlich bei einem Zonentarif der Fall gewesen wäre. Aber unter diesen Umständen hätte man den Kampf gegen die Grundstücksspekulation aufnehmen müssen, denn soviel steht wiederum auch feft: die überfüllte Altstadt ist kein erstrebenswertes Wohngebiet, zumal faum noch geeigneter Platz für Neubauten größeren Umfanges vorhanden ist. Bei der Anerkenntnis dieser Tatsache wird sich kaum jemand finden, um ohne weiteres über die Außensiedlungen den Stab zu brechen.
Hauptmasse der Bevölkerung einen Vorteil hätte, bedingt letzten Ein Teilstreckentarif mit billigen Anfangsstufen, von denen die Endes eine starke Gliederung der Fahrpreise, et ma von 15 bis 50 Pf. Bei der augenblicklichen Not der Massen ist an die Einführung eines derartigen Staffeltarifs nicht zu denken, Man kann zum Beispiel nicht die 20 Autobuslinien, die nach den das sagen sowohl der Aufsichtsrat wie die Direktion der BVG. Außenbezirken für 25 Pf. fahren, aber einen Berluft von jährlich 2,4 Millionen Mark bringen, einfach beseitigen. Deshalb beschränkt der größten Nachteile des Einheitssystems, wie dem Aufhören der sich die Neuregelung der Verkehrstarife auch auf die Ausmerzung Schwarzfahrten.
Hauptmann Lent in Stargard beigesetzt.
Gestern erfolgte in Stargard die Beisetzung des ermordeten Berliner Polizeihauptmanns Lent. Die Berliner Schutzpolizei mar durch ihren Kommandeur Heimannsberg, einige Offiziere und zahlreiche Beamte vertreten. Ferner nahmen an der Beisehungsfeierlichkeit der Oberbürgermeister von Stargard, der Kommandeur der Stargarder Reichswehr, ein Vertreter des pommerschen Oberpräsidenten und der Stettiner Gausekretär des Reichsbanners Schwarz- Rot- Gold teil. Berliner Schußpolizisten feuerten eine Ehrenfalve ab.
Riefenprozeß gegen Favag- Direttoren.
Frankfurt/ M., 18. August.( Eigenbericht.) Am 2. Oftober beginnt hier der Monstre Prozeß gegen die Direktoren der Frankfurter Allgemeinen Versicherungs- A.- G. ( Favag). Für die Verhandlungen ist ein besonders geräumiger Saal am alten Frankfurter Justizgebäude vorgesehen. Man rechnet mit einer großen Anzahl auswärtiger Pressevertreter.
25 Jahre Chef der Berliner Feuerwehr.
Am 20. dieses Monats fann Oberbranddirektor Walter Gempp auf eine 25jährige Tätigkeit bei der Berliner Feuerwehr zurüdblicken. 1923 wählte ihn der Magistrat zum Chef der Berliner Feuerwehr. Unter seiner Leitung sind die pielgestalteten Feuermehren der Gemeinde Groß- Berlin zu einem einheitlichen Ganzen zusammengefaßt, die Automobilisierung durchgeführt und die übrigen technischen Einrichtungen, besonders das Feuermeldemesen, so vervollkommnet worden, daß die Berliner Wehr heute anerkannt zu den ersten der Welt zählt.
mitzuteilen, daß der Haartrockner, durch dessen Benutzung eine Frau Kein„ Fön". Die Elektrizitätsgesellschaft, Sanitas" ersucht uns, getötet wurde, fein Fön"-Apparat war, sondern das Falsifikat einer anderen Gesellschaft,