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Industrie an der Vermeidung dieser beiden Wege dargestellt, so gehen sie dann dazu über, einen dritten Weg aus der Krisis aufzuzeigen. Sie sagen in den Worten der Londoner Konferenz, daß der Mangel an Vertrauen zu Deutschland durch die wirtschaftliche Lage des Landes nicht ge- rechtfertigt ist". Sie fügen hinzu, daß auch die Staats- finanzen keine Ursache für die Krediterschütterung dar- stellen.Die gegenwärtige Regierung hat unter schwierigen Verhältnissen den Beweis ihrer Entschlossenheit geliefert, Deutschlands öffentliche Finanzen auf eine gesunde Basis zu stellen: wenn diese Politik streng fortgesetzt wird, wird sie entschieden dazu beitragen, Deutschlands Kredit zu stärken." Es sind also weder die deutschen Staatsfinanzen, noch die deutsche Wirtschaft, die nach Ansicht der Bankiers die Er- schütterung des Vertrauens rechtfertigen, sondern es sind zwei grundlegende Schwierigkeiten anderer Natur. Das eine ist ihrer Ansicht nach das politische Risiko, das mit Kreditanlagen in Deutschland verbunden ist. Es ist keine Gewähr für einen dauernden und friedlichen wirtschaftlichen Fortschritt gegeben, solange nicht die Beziehungen zwischen Deutschland und den anderen europäischen Mächten auf der Grundlage freundschaftlichen Zusammenarbeitens und gegen- seitigen Vertrauens beruhen. Das ist eine Mahnung, nach allen Seiten politische Abenteuer zu unterlassen, eine Wendung gegen nationalistische Außenpolitik, mag sie kommen von Deutschland oder von Frankreich oder sonst einem Lande. Dann erklären die Bankiers aber, daß die äußeren Verpflichtungen Deutschlands sich so lawinen- artig erhöhen, daß ausländische Geldgeber die Lage in Deutschland nicht als gefestigt ansehen können. Solange nicht zu übersehen sei, wie sich die künftige Lage Deutschlands ent- wickeln wird, bestehe ein sehr ernstes Hindernis für die Ge- Währung neuer kurzfristiger Kredite oder für die Aufnahme einer langfristigen Anleihe. Deshalb erklären die Bankiers, daß vor Ablauf der sechs Monate dafür gesorgt werden muß, daß die von Deutschland zu leistenden internationalen Zahlun- gen die Aufrechterhaltung der finanziellen Stabilität nicht mehr gefährden. Publikum und sie selbst könnten Ver- trauen in die wirtschaftliche Weiterentwicklung nicht haben, solange die Welt zwei einander widersprechende politische Prinzipien oerfolgt:«Es ist ein- internationales finanzielles System entwickelt worden, das die jährliche Zahlung großer Summen von Schuldner- an Gläubigerländer zur Folge hat: gleichzeitig aber sind der freien Güterbewegung Hindernisse in den Weg gelegt worden." Solange diese Hindernisse be- stehen bleiben, müssenderartige Kapitalbewegungen" Kriegsschuldenzahlungen naturgemäß das finanzielle Gleichgewicht stören. Mit den Argumenten der Freihandels- , lehre also wenden sich die Bankiers gegen die politische Ver- ichÄung und schließen ihren Bericht mit derernsten Mvh» nung an alle beteiligten Regierungen, unverzüglich eine Lage zu schaffen, um durch neue Finanztransaktionen Deutschland und dadurch der Welt die so dringend nötige Hilfe zu bringen." Das Baseler Abkommen hält durch die Stillhaltung eine Verschlechterung der Lage Deutschlands und der Welt auf. Der Baseler Bericht bereitet die Beseitigung einer Krisenursache vor: das Finanzkapital hat begonnen, die Richtigkeit der sozialistischen Forderung auf Streichung der Krieg sschulden einzusehen und zu bekennen. Es ist die Aufgabe der deutschen Reichsregierung, durch eine stete Politik der Verständigung derwirtschaft- lichen Vernunft endlich zum Durchbruch zu verhelfen.

Hugenberg und die Bankenkontrolle. OevischnationalesWirtschastsprogramm"! Die Arbeits- losen sollen verhungern. Unter dem TitelAuf dem Wege zum Staatssozialismu-s" setzt sich die deutschnationule Pressestelle in programnmtischer Form mit den dank- und finanzpolitischen Absichten der Reichs- regierung auseinander. Selbswerftändlich lehnt Herr Hugenberg die Einrichtung einer Banken- und Kreditkontrolle ab und will höchstens die staatliche-Aufsicht über gewisse Banken als vorübergehende Maß- nahm« zulassen. Wir haben volles Verständnis dafür, daß Herr Hugenberg eine Kontrolle seiner Kreditgeschäfte nicht wünscht. Wenn aber dann ge> sagt wird, daß«ine staatlich« Bankenkontrolle den Ausgangspunkt für neue Korruption und parteipolitisch« Mißwirtschaft bedeute, so müssen wir wirklich fragen, ob in irgendeinem System dies« Kor- ruption und Mißwirtschaft größer sein kann, als in einer Privatwirtschaft, die systematisch den Staat für Sonderinteressen in Anspruch nimmt. Natürlich ist Hugenberg auch ein rücksichtsloser Verteidiger der Hausbesitzerinteressen. Er wendet sich grundsätzlich gegen jede Re- form der Hauszinssteuer, die den Hausbesitzern keine Bereicherung bringt. Dabei kommt die deutschnationale Pressestelle zu folgender klassischen Formulierung:Der steuerliche Aussall, den Länder und Gemeinden durch eine Reform der Hauszinssteuer erleiden, würde durch die Senkung der Beträge, die heute für die Unter st ützung der Arbeitslosen ausgebracht werden müssen, sowie durch erhöhte steuerliche Einnahmen, die aus der dann aufblühenden Wirtschaft flössen, mehr als ausgeglichen werden." Hugenberg will also die Arbeitslosen verhungern lassen, damit die Rente der Hausbesitzer steigt, und dann mag der Staat zusehen, wie er die bereicherten Kapitalisten zu größeren Steuerleistungen veranlaßt. Ein probates Programm!

Der stellvertretende Leiter der OPll Mensing ist durch Bo- schluß des Zentral-Exekutiokomitees der Sowjetunion seines Amtes enthoben worden. Mensing ist dem Außenhandelskommissariat zugeteilt worden. Welche Gründe dieser Maßregelung zugrunde zugeteilt worden. Gründe bisher unbekannt.

Das Hakenkreuz Ein Reichsgerichisenischeid.- Im Kampfe gegen die politischen Ausschreitungen, um mit den Worten der Notoerordnung zu sprechen, bemühen sich einige Polizei- behörde», den Hakenkreuzlerischen Schimpfkanonen Einhalt zu ge- bieten. Sie iun das jedoch in ständiger Gefahr, vom Reichs- g e r i ch t verleugnet zu werden, dessen Mitglieder in stolzer Erhabenheit über dem politischen Kleinkrieg zu thronen glauben. Das gleiche Reichsgericht, in dem fast jede Woche eine Verurteilung von Kommunisten wegenliterarischen Hochverrats" erfolgt, ist unter Umständen auch sehr nachsichtig. Neuerdings hatte das Reichsgericht über eine Beschwerde des Völkischen Beobachters" zu entscheiden, der von der Münchener Polizeidirektion auf vier Wochen verboten war, weil er die Polizei beschimpft hatte. Das Reichsgericht setzte die Verbote dauer herab und gibt dazu eine Begründung, die fast wie das Plädoyers eines Verteidigers anmutet. So findet das Reichsgericht beispielsweise in der Bakkenüber- schriftSie Polizei sieht der roten Mordhetze ruhig zu!" nicht etwa den Vorwurf der Pflichtvergessenheit, sondern es meint, daß die Nationalsozialisten wegen der fortwährenden Zu- sanmrenstöße mit Kommunisten einen gewissen Anspruch auf verschärften Schutz hätten. Wörtlich heißt es dann, geradezu beleidigend für die Münchener Polizeibehörde, die denVölkischen Beobachter" verboten hat: Die in den Artikeln desVölki-schsn Beobachter" geschilderten Vorgänge ergeben einen Tatbestand, aus dem ein gewisser Gleichmut der fraglichen Polizei st eile gegen das von anderen als sehr gefährlich angesehene Handeln der Kommunisten herzuleiten ist." Auch in dem WortP o l i z e i t e r r o r" erblickt das Reichs- geeicht keine Beschimpfung. Das Wort Terror habedurch den seit längerem infolge der aufgeregten Zeitverhültnisse häufigen Gebrauch bei allen möglichen Vorgängen den früher mit ihm Zwangs- läufig verbundenen Inhalt verloren." Ebenso sei die Kritik des Völkischen Beobachter" an dem polizeilichen Vorgehen gegen die Bewachung des Münchener Braunen Hauses nicht so weit über das Maß ruhiger Sachlichkeit hinausgegangen, daß sie eine Beschimpfung der Polizei darstelle. Die Begründung des Reichsgerichts enthält schließlich noch die Mahnung an die Behörden, bei der Festsetzung einer Ver- botsdauer für denVölkischen Vcobachter" auf dessen Eigenschaft als Zentral- und leitendes Organ der NSDAP , in dein Sinne be- sondere Rücksicht zu nehmen, daß in diesem Falle auch bereits ein kurzes Verbot eine ernste Maßnahm« darstell«! Oie Zustände in Württemberg . Stuttgart . 19. August.(Eigenbericht.) In dem in Ulm erscheinenden Naziblatt hat der Reichstags- abgeordnete Dreher unwahre Behauptungen über den finanziellen Stand des lUmer Konsumvereins ausgestellt. Der Konsumverein erwirkte gegen Dreher in dessen Eigenschaft als Verleger eine einst- weilige Verfügung, durch die Dreher die Weiteroerbreitung der falschen Behauptungen untersagt wird. Außerdem wurde er zu den Kosten oerurteilt. Aber weder Dreher noch der Naziverlag haben Geld, so daß jetzt zur Pfändung der Büromöbel geschritten werden mußte. Uebrigens wird Dreher in der nächsten Zeit nach München in» Braune Haus übersiedeln. « Der Präsident der württembergischen Landesverstcherungsanstalt, der Zentrumsabgeordnete Andre, veröffentlicht folgende Er» klärung: Der RS.-Kurier hat mich verdächtigt, ich habe unberech- tigterweisc eine mir nicht zustehende Urlaubsabfindung in Höhe von über IvlKXI Mark von der Lapdesversicherungsanstalt Württemberg ausbezahlen lassen. Weiter erhebt der Artikel eine Reihe von Bor - würfen gegen meine Geschäftsführung. Hierzu erkläre ich: Ich habe den Artikel des NS.-Kurier dem württembergischen Wirtschafts- Ministerium und dem Reichsversicherungsamt als A u f s i ch t s- behörden der Landesversicherungsanftalt Württemberg zur Prüfung der in ihm gegen meine Person und meine Geschäfts- führung enthaltenen Vorwürfe übergeben. Während des Laufes der Untersuchung, deren Ergebnis ich mit aller Ruhe entgegensehen kann, muß ich mich einer Aeußcrung in der Oeffenllichkeit ent- halten." Die sozialdemokratischeSchwäbische Tagwacht" folgert aus dieser Erklärung, daß in der Landesversicherungsanstalt«ine Nazizelle existiert, zu deren Bestand Herr Andre durch seine Personalpolitik beigetragen habe. » Unter den Marschgesängen, mit denen die Hakenkreuzhorden bei ihren Bürgerkriegsübungen durch das Land marschieren, befindet sich ein Lied, von dem eine Strophe lautet: Wenn der Sturmsoldat zu Felde zieht, Dann hat er frohen Mut! Und wenn das Judenblut vom Messer spritzt, Dann geht's noch mal so gut! Gegen Mitglieder einer SA.-Abteilung, die dieses Lied kürzlich bei einem Marsch durch Derendingen bei Tübingen sangen, wurde Strafantrag gestellt. Nicht nur auf Grund des§ 130 des Strafgesetzbuches(Aufreizung zu Gewalttätigkeiten), sondern vor allem aus Grund der Notoerordnung gegen politische Ausschreitun- gen schien strenge Verurteilung geboten. Was aber tat das zustän» dige Tübinger Schöffengericht? Es nahm lediglich groben U n- fug(!) an und verhängte gegen einige Angeklagte Geldstrafen in Höhe von IS Mark. * Nicht nur die Justiz versogt in Württemberg , auch die Verwal­tungsbehörden, die dem Staatspräsidenten Bolz unmittel- bar unterstellt sind, sind in der Abwehr der nationalsozialistischen Minierarbeit sehr zurückhaltend, während sie mit Maßnahmen gegen andere Parteien nicht sparen. In dem um Stuttgart ge- legenen Oberamtsbezirk Stuttgart -Amt finden in der letzten Zeit mehrfach Nachtmärsche und Felddien st Übungen der Nazis statt, bei denen es fast regelmäßig nicht nur zu nächtlichen Ruhestörungen, sondern auch zu Üeberfällen auf einzelne als Republikaner bekannte Persönlichkeiten kam. Am tollsten war der Ueberfall einer solchen Horde auf das Haus des Reichsbannervor- fitzenden Moltenbreit in Echterdingen . In Presseerörterun» gen. die sich an diesen Porgang anschlössen, konnten die National»

! als Landplage. . Württemberg unter Terror. sozialisten ohne Widerspruch die Behauptung ausstellen, daß ihre Aufmärsche vom Landratsamt Swttgart-Amt in vorgeschriebener Weise genehmigt worden seien. Es ist nun kennzeichnend, daß diese Aufmärsche trotz der vor- gekommenen Roheiten und Zusammenstöße auch weiterhin in jeder Nacht zum Sonntag ungehindert stattfinden können. Dagegen hat das Landratsamt eine für Sonnabendabend nach Echterdingen ein- berufene öffentliche sozialdemokratische Versammlung, in der Landtagsprästdent Pflügcr sprechen sollte, kurzerhand mit Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit verboten. Liegt hier die Parteinahme zugunsten der Hakenkreuzler offen zutage oder nicht? Gchimpsbold Wagner verurieili. Lochum. 19. August.(Eigenbericht.) Der nationalsozialistische Reichstagsabgeordnete Wagner wurde am Mittwoch wegen Beleidigung zu einem Monat G e» f ä n g n i s oerurteilt. Das Urteil hat eine lange Vorgeschichte, die wieder einmal zeigt, wie verschiedenartig heute in unserer Justiz Recht gesprochen wird. Im April 1929 erschienen in der nationalsozialistischen Zeitung Die neue Front" Artikel, für die der nationalsozialistische Reich:- tagsabgeordnete Wagner-Bochum verantwortlich zeichnete. Die Ar- tikel enthielten schwere Beleidigungen und Ehrenkränkungen für den Rechtsanwalt Dr. Levy-Essen, der gegen Wagner ein Ver- fahren wegen öffentlicher Beleidigung anstrengte. Durch Urteil des Erweiterten Schöffengerichts in Essen vom 12. August tbZO wurde Wagner wegen Beleidigung in Tateinheit mit übler Nachrede zu einem Monat Gefängnis kostenpflichtig verurteilt. Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt. Später erfolgte durch Urteil der Strafkammer in Essen vom 3. Ottober 1930 Freispruch des Ange- klagten, da die Strafkammer die Auffassung vertrat, daß der Nach- weis der Täterschaft gemäß§§ 20 und 21 des Prehgesetzes nicht voll erbracht sei. Die Revision des Staatsanwalts und des als Neben- kläger zugelassenen Rechtsanwalts Dr. Levy führte dann dazu, daß das Reichsgericht am 30. März 1931 das freisprechende Urteil aus- hob und die Sache zur nochmaligen Verhandlung nicht an das Land­gericht in Essen, sondern an das Landgericht in Bochum verwies. In der Hauptverhandlung fehlte der Angeklagte Wagner, weil er offenbor nach den Gründen des reichsgerichklichen Urteils eingesehen hatte, daß seine Stellung nicht zu halten war. Seine Berufung wurde infolgedessen ohne weiteres verworfen, wodurch das erstinstanzliche Urteil, das auf einen Monat Gefängnis lautete, rechtskräftig geworden ist. Die zur Hauptoerhandlung geladenen Zeugen Terhooen, Zil- kens und Siepmann, alle führende Mitglieder der Nazipartei, waren der Verhandlung ebenfalls ohne jede Entschuldigung fern- geblieben. Das Gericht nahm sie dafür in Ordnungsstrafe. Noch einer... Bonn . 19. August.(Eigenbericht.) Die Bonner Strafkammer verurteilte den national» sozialistischen Agitator Freiherrn von Elz wegen Ver, gehen? gegen das Republikschutzgesetz zu 2 Monaten Gesang, n i s und wegen Beleidigung des früheren Polizeipräsidenten voir Berlin Zörgiebel zu 100 M. Geldstrafe. Elz hatte in �iner Wahlversammlung im September vorigen Jahres behauptet, Zörgiebel habe während der Revolution int November 1918 in Trier in einer öffentlichen Versammlung vor Zuhältern, Zuchthäuslern und betrunkenen Matrosen ein« Hetzrede geholten. Außerdem hatte sich von Elz einer Verächtlichmachung der republikanischen Staatsform schuldig gemacht, indem er die Demo- kratie als Schwindel und Betrügerei bezeichnete, von einem B e» trug der November-Republik redete. In erster Instanz war der Hetzer freigesprochen worden, well das Gericht den amtlichen Bericht der die Versammlung über, wachenden Polizeibeamten alsnicht beweiskräftig' ansah. Hitler schließt aus. Bremerhaven . 19. August. Nach einer Bekanntmachung Adolf Hitlers imVölkischen Be- obachter" ist die Ortsgruppe Untcrweser der NSDAP . aus der Partei ausgeschlossen. Dieser Maßnahme liegen schwerwiegende Meinungsverschiedenheiten personeller Art innerhalb der Ortsgruppe zugrunde. In einem Flugblatt, das sich mit diesen Vorgängen beschäftigt, wird betont, daß, nachdem die Haupt- stützen des bisherigen Systems erledigt seien, der Kampf sortgesetzt werde. Kränzen verläßt Braunschweig . Lrounschwrig, 19. August. Dr. F r a n z e n beabsichtigt, sich in Kiel niederzulassen. Er hat bereits bei den zuständigen Stellen in Kiel Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt gestellt. Ein genauer Zeitpunkt für den Wegzug des Ministers aus dem politischen Leben läßt sich noch nicht' bestimmen, solange der braunschweigische Landtag nicht zu der Amts- »iederlegung Franzens Stellung genommen hat. Das kann nicht vor dem IS. September, geschehen. Einstweilen führt er alsge- schäftsführender" Minister die Diktaturoerordnungen Brünings aus, die er als ordentlicher Minister angeblich verabscheut.

Gttckstoffkamtzf oder neues Welikartel!? Chile geht mit Kompfpreisen für Naturstickfioff vor. Gleichzeitig mit dem in Deutschland eingeführten Genehmigungs- zwang für die Einfuhr von Stickstoff hat der große chilenische valpeterkonzern Cosach beschlossen, die Preise für den die europäischen Märkte bestimmten Stickstoff herabzusetzen. Der große internationale Preiskampf ist damit eingeleitet. Von der ameri. kanffchen Guggenheim-Gruppe. die praktisch den Chile-Trust beherrscht, wird erklärt, daß die Preisherabsetzung eine Schutzmaß- nähme sei gegen die verschärften Kampsmaßnahmen der Erzeuger künstlichen Slickstofss. In Paris fit man allerdings der Ansicht, daß die chilenische Preisreduzierung hauptsächlich den Zweck hat, die europäischen Gruppen doch noch zur Wiederaufnahm« neuer internationaler Ver« Handlungen zu veranlassen. Dazu gibt eine Londoner Mel, düng einen interessanten Kommentar. Nach dieser Meldung sind in Brüssel zwischen den Stickstoffindustrien Deutschlands , Englands, Hollands und Belgiens Verhandlungen aufgenommen worden, ose unmittelbar durch die chilenisch« Preissenkung für Naturstickstoff ver­anlaßt sind. Auch diese Meldung bewertet den Schritt Chiles als taktische Maßnahme zur Herbeiführung eines neuen internationalen Abkommens,