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Einigung im Speditionskonflikt?

Ein Vergleichsvorschlag des Schlichters

Am Sonnabend ist beim Schlichter für Groß- Berlin über den Antrag des Verbandes Berliner   Spediteure verhandelt worden, den Abbauschiedsspruch des Schlichtungsausschusses für verbindlich zu erklären, der von den Speditionsarbeitern in geheimer Abstimmung mit erbrüdender Mehrheit abgelehnt worden ist.

Der Schiedsspruch sah von der Lohnwoche an, in die der 15. August fällt, einen Abbau der Löhne um 4 Proz. vor, mährend er den von den Unternehmern gleichfalls gekündigten Manteltarif unverändert bis zum 30. Oftober verlängerte. Bis zu diesem Tage sollte auch das neue Lohnabkommen laufen. Vom Schlichtungsausschuß war eine so turze Laufzeit der Tarifverträge festgesetzt worden, weil die Verhandlungen der Firma Schenker 1. Co. mit der Reichsbahn über den sogenannten Schenker- Vertrag noch nicht abgeschlossen sind, vor diesem Abschluß aber nach der Auffassung des Schlichtungsausschusses feine endgültige Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Berliner   Speditionsarbeiter erfolgen fönne. Die Ablehnung des Schiedsspruches durch die Speditionsarbeiter war nicht nur wegen der furzen Laufzeit der Berträge erfolgt, sondern hauptsächlich aus dem Grunde, meil bereits im Frühjahr auch im Berliner   Speditionscewerbe ein Lohnabbau von durchschnittlich 5 Proz. durchgeführt worden ist.

Die sechsstündigen Verhandlungen am Sonnabend verdichteten fich schließlich zu einem Einigungsvorschlag des Schlich ters. Danach soll die Lohnfürzung nur 3 Proz. betragen und erst von der jetzt laufenden Lohnwoche an wirksam werden. Weiter sollen Lohn- und Manteltarifvertrag nicht bis zum 30. Oktober, sondern bis zum 31. März 1932 gelten. Die Erklärungsfrist zu diesem Bergleichsvorschlag läuft bis zum 27. August.

Die im Gesamtperband organisierten Speditionsarbeiter werden am Mittwochabend in einer Bollversammlung im Gewer! schaftshaus zu dem Vorschlag des Schlichters Stellung nehmen.

Berufungsklage des DMV.

Der Rechtsstreit mit Nordwest geht weiter. Der Deutsche   Metallarbeiter- Verband wird in der Schadenersatz­flage, die zwischen ihm und der Eiſenindustrie Nord- West schwebt, gegen das Urteil des Berliner   Arbeitsgerichts Berufung ein

legen.

Die Urteilsbegründung dürfte in etwa 10 Tagen vorliegen. Erst bann ist eine fritische Stellungnahme zu der Beweisführung des Berliner   Gerichts möglich. Soviel sieht man allerdings schon jetzt, daß das kürzlich ergangene Reichsarbeitsgerichtsurteil gegen die Firma Both u. Tilmann, das in der Schadenersatzklage Don Nord- West gegen den DMV. eine Wendung zugunsten der Ar­beiter gebracht hatte, von der Berliner   ersten Instanz nicht be: rüdsichtigt wurde. Aus dem Reichsarbeitsgerichtsurteil ergab sich eine Berlegung der Tarifpflicht durch Nord- West, und das hatte fich eine Berlegung der Tarifpflicht durch Nord- West, und das hatte den DMV. veranlaßt, die Widerklage zu erheben, die jetzt in erster Instanz abgewiesen worden ist.

Europäische Krisenbekämpfung. Der Zweck des Berlinbesuches Albert Thomas  .

Paris  , 24. Auguft.( Eigenbericht.) Der Direktor des Internationalen Arbeitsamts, Albert Thomas  , hat dem Berliner   Havas- Korrespondenten ein Interview über den Zwed seiner Berliner   Besprechungen gewährt. Thomas jagte 11. a.: 3ch bin nach Berlin   gekommen, um über die Angelegenheiten des Internationalen Arbeitsamts zu verhandeln, aber vor allem hat unsere Idee von der Ausführung großer europäischer öffentlicher Arbeiten den Gegenstand meiner Unterhand­lungen gebildet.

Als zu Beginn dieses Jahres die Arbeitslosigkeit einen beun­ruhigenden Charakter annahm, hat man das Internationale Ar­beitsamt gebeten, diese Frage zu prüfen und Abhilfsmaß­nahmen vorzuschlagen. Wir haben verschiedene europäische  Länder über unsere Jdee befragt; 18 haben geantwortet. Jetzt möchte ich das Europa  - Komitee befragen, wie große öffentliche Ar­beiten dieser Art unternommen und wie sie finanziert werden fönnen.

Unsere Jdee hat ideologischen Charakter. Man wird den Europa  - Bund nur schaffen können, wenn man ihn auf einem gemeinsamen Wert aufbaut, aus dem alle Länder Nuhen ziehen."

Weble Pinkertons.

Entlaffung auf Grund falscher Detektivangaben.

Eine Firma H., die Metalleisten für Schnellhefter herstellt und mit diesem Artikel auch das Anschaffungsamt der Stadt Berlin   beliefert hatte, war durch eine Kon= furrenzfirma N., welche die gleichen Leisten billiger lieferte, aus dem Felde geschlagen. Die Firma H. stellte Nachforschungen an und fand, daß die betreffenden Leisten mit einer Maschine her­gestellt sein müssen, die ihrer eigenen Maschine, die die Firma als ahr Betriebsgeheimnis betrachtet, hergestellt sein müßten. Die Firma H. glaubte nun, daß ihr Betriebsleiter R., Der dte Maschine erfunden und für die Firma gebaut hatte, bei der Herstellung der Maschine für die Konkurrenzfirma N. seine Hand im Spiele gehabt haben müsse.

Die Firma H. beauftragte ein Detektivbüro, Nach forschungen nach dieser Richtung anzustellen. Das Büro beauftragte zwei seiner Angestellten mit der Nachforschung. Die beiden jungen Männer steckten sich hinter Arbeiter der Firma N. und wollen von diesen, wie sie ihrem Auftraggeber versicherten, erfahren haben, daß der Betriebsleiter R. gemeinsam mit seinem Sohn die Maschine in der Werkstatt der Firma N. angefertigt habe.

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statt der Firma N. gesehen haben. Sie haben sogar ausdrücklich gesagt, daß K. niemals dagewesen ist. In Wirklichkeit war es so: Der Sohn des Betriebsleiters R. hat längere Zeit bei der Firma H. an der betreffenden Maschine gearbeitet und sie die mohl kein technisches Wunderwerk sein kann so gründlich fennengelernt, daß er nach seiner Entlassung und nach längerer Arbeitslosigkeit, um sich eine neue Existenz zu verschaffen, eine gleiche Maschine für die Konkurrenzfirma ange­fertigt hat, mobei sein Vater, wie festgestellt wurde, in feiner Weise mitgewirft hat.

Nach diesem Ergebnis der Beweisaufnahme wurde die Firma H. zur Zahlung der Forderung des Klägers verurteilt.

Die beklagte Firma hatte auch geltend gemacht, der Kläger   habe schon dadurch Grund zur fristlosen Entlassung gegeben, daß er mußte, sein Sohn baue eine Maschine für die Konturrenzfirma und daß er ihr, der Beklagten  , dies verschmiegen habe.

Hierzu sagte die Urteilsbegründung, das Verschweigen dieser Tatsache sei keine Vertragsverlegung. Der Sohn des Klägers habe sich nach langer Arbeitslosigkeit eine neue Eristenz bei der Kons furrenzfirma verschafft. Dem Bater könne nicht zugemutet werden, durch Mitteilung dieses Umstandes an die Beklagte sein väterliches Gefühl hinter das Interesse seines Arbeitgebers zurückzustellen.

Nach deutschem Muster. Lohnabbauoffensive der belgischen Zechenbarone.

Brüffel, 24. Auguft.( Eigenbericht.)

Am Sonntag befaßte sich in Brüssel   eine außerordentliche Tagung des belgischen Bergarbeiterverbandes mit der ernsten Lage in der belgischen Kohlenindustrie. Akut ist die Krise geworden durch den Beschluß der Zechenherren, die Tarif verträge zum 1. September zu fündigen, um dann freie Hand zu haben zu beliebigen Lohnsenkungen. Die Stimmung auf dem Kongreß war überaus gereizt. Die Haldenbestände belaufen sich auf über Millionen Tonnen, eine in Belgien   bisher noch nicht gekannte Menge. Schon heute wird in den belgischen Gruben durchweg nur noch Kurzarbeit geleistet. Wenn die Entwicklung so weitergeht, droht im belgischen Bergbau eine ungeheure Massen­

arbeitslosigkeit.

In der Aussprache spielte die Kohleneinfuhr aus Deutschland  , die in letzter Zeit ſtart zugenommen hat, eine Große Rolle, ebenso die gegenwärtigen Verhandlungen zwischen der belgischen Regierung und dem Deutschen Kohlensyndikat, die das Biel verfolgen, die Einfuhr von etwa 2 Millionen Tonnen belgischer Kohle nach Deutschland   zu gestatten. Der Kongreß. faßte einstimmig zwei Entschließungen: Für den Fall, daß die Verhand­lungen zwischen der belgischen Regierung und dem Deutschen   Kohlen­syndikat zu feinem Ergebnis führen, wird die belgische Regierung aufgefordert, die Einfuhr ausländischer Kohle mit einem Schuh. 3011 zu belegen. Bezüglich der Kündigung der Tarifverträge durch die Zechenherren beschloß der Kongreß, innerhalb von 14 Tagen cine Urabstimmung der Bergarbeiter des ganzen Landes darüber vorzunehmen, ob der Generalstreit proflamiert wer­den soll. Bei der Stimmung der Arbeiterschaft muß mit Bestimmt heit mit einem Streitbeschluß gerechnet werden, sofern sich die Lace in den nächsten Tagen nicht wesentlich ändern sollte.

Hundert bestohlene Bäckergesellen. Eine seit langem gesuchte Diebesfolonne verhaftet. Nicht weniger als rund hundert Berliner   Bäder gesellen find von einer Diebestolonne um ihr geringes Hab und Gut gebracht worden. Endlich konnte die Bande von der Polizei unschädlich gemacht werden.

Bei Bäckermeistern in Schöneberg  , Friedenau   und Charlottenburg   wurden während der Badzeiten in den Morgenstunden immer wieder Diebstähle verübt. Die Gesellen und die weiblichen Hilfskräfte pflegen in einem besonderen Raum ihre Straßenkleider abzulegen. In den Taschen lassen die Männer die Geldbörsen, die Ausweispapiere und auch die Uhren, weil sie gegen die Arbeitskollegen und den Meister kein Mißtrauen hegen.

Bei der Rückkehr von der Arbeit mußten die Gesellen jedesmal felt stellen, daß nicht nur Geld und Wertsachen, sondern auch die Anzüge, Mäntel und Stiefel gestohlen waren. Die Art, wie diese Diebstähle ausgeführt wurden, ließ darauf schließen, daß unbedingt ein Bäder dabei beteiligt war. Die Vermutung hat fich bestätigt. Die Kriminalbeamten machten den Führer der Kolonne und seine Helfershelfer an: Wedding ausfindig. Der Führer ist Der Führer ist ein 26 Jahre alter Bäckergeselle Georg Radke. Unter der Vor­spiegelung, daß er nach Arbeit fragen wollte, sah er sich in den Bäckereien die Gelegenheiten an und gab den Zip an 4 Komplicen meiter, die dann die Diebstähle verübten. Die Kleidungsstücke der Gesellen versetzten sie zum Teil, oder sie behielten sie für sich. Was sie den Verkäuferinnen stahlen, schenkten die Diebe ihren Freun­

Staats

Theater im Theafer Admiralspalast  

Staatsoper Unter den Linden. Geschlossene Vorstellung, kein Kartenverkauf! Schwanda der Dudelsackpielfer Anfang 20 Uhr Staatl.Schauspielh. Schiller- Theater Gendarmenmarkt. Charlottenburg  . Wiederbeginn der Verstellungen am Sonnabend, d. 29. August

Charlottenburg  Bismarckstraße 34. Volksvorstellung

Friedrichstr. 104 812 Uhr

Täglich 84 Uhr Rotter- Gastspiel

Kurfürstendamm­Theater Bismarck 448/49

8 Uhr

Die Dubarry Die schöne

mit

Gitta Alpar  

Helena von Jacques Offenbach  Preise: 0,50 bis 12,50 Regie: Max Reinhardi

Theater desWestens

Tägl. 5 u. 84 Volksvorstellungen

Viktoria

SCHUTZ

MAR

dinnen. Eine Menge Diebesgut wurde in den Unterschlupf ans Wedding gefunden und beschlagnahmt. Auf dem Bolizeipräsidium fanden sich etwa 100 Bädergesellen ein, die bestohlen wor den waren. Die Ertappten trugen zum Teil die Sonntagskleidung der Bestohlenen und mußten nun nach und nach bis auf Hemd und Schuhe alles ausziehen und den rechtmäßigen Eigentümern zurüc geben. Aus dem Polizeigefängnis wurden andere Kleider herbei. geschafft, um die Entblößten bekleiden zu können.

Die Festgenommenen, die geständig sind, werden dem Unter. fuchungsrichter vorgeführt werden.

Funkhändler und Funkausstellung.

Der Reichsverband Deutscher Funfhändler hielt wie alljährlich seine Hauptversammlung in der Funkausstellung ab. Das geschäftsführende Borstandsmitglied Neubert wies in feinem Referat Existenzkampf des Funkhandels" auf die Bemühungen des Einzelhandels hin, einen Zusammenbruch zu verhindern. Der Breisschuß liege im Interesse der Kunden, der bei seinem Funt gerät eine Mindestqualität verlange. Die Reparaturen an minder­wertigen Empfängern verteuerten diese gegenüber einer guten Empfangsanlage. Troz vielfach durchgeführter Preissenfungen zeigten die in diesem Jahr auf der Funkausstellung ausgestellten Geräte starke Verbesserungen in Qualität und Leistung. In furzen Worten schilderte er die dem Funthandel gestellten Aufgaben inner­halb der Wirtschaft und insbesondere auf dem Rundfunkgebiet. In einem zweiten Referat ging Dr. Joachim Tiburtius   von der Haupt­gemeinschaft des Deutschen Einzelhandels auf die Ursachen der Krise im Einzelhandel ein. Der Einzelhandel stehe in der großen Linie der Wirtschaftspolitik zu den Gedanken des Reichskanzlers Dr. Brüning, nur müßten die Bemühungen des Einzelhandels mehr unterstützt werden, die Lebensbedarfsdedung der Bevölkerung zu verbilligen und die Arbeitsgelegenheit zu vermehren. Die Preis­politik müsse sich fünftig nicht mehr mit nebengeordneten Details, fondern mit den Kernfragen der Grundstoffe und der Agrarprodukte beschäftigen. Die nationale Selbsthilfe dürfe nicht mehr in einer Abschnürung Deutschlands   vom Weltmarkt und damit in einer Er­höhung des inländischen Preisniveaus bestehen, sondern müsse da­nach streben, durch Exportsteigerung die fnappe und labile Devisen­ausrüstung zu vermehren.

Blick in das Mittelalter.

Ein Fürsten  " Schauspiel von heute.

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Wirklich ganz ernsthaft und ohne den geringsten Anflug von Ironie verbreitet die Telegraphen- Union folgende ,, Meldung" aus Münster  ( Westfalen  ) vom Sonntag, 23. August:

Am Samstagnachmittag fand in althergebrachter Weise die feierliche Heimführung der Fürstin zu Bentheim   und Steinfurt auf Schloß Burgsteinfurt statt, die vor fünf Wochen dem Fürsten Victor Adolf zu Bentheim   und Steinfurt ver mählt worden war. Der feierliche Afte hatte auch die nahe Berwandtschaft des Fürstenhauses auf Schloß Burgsteinfurt, be­sonders aus den Niederlanden  , vereinigt. U. a. waren die Königinmutter Emma und Prinzessin Juliane erschienen. Die Straßen der Stadt prangten im Farbenschmuck der fürstlichen und städtischen Fahnen. An der Peripherie der ehemaligen gräf= lichen Herrschaft wurde das von Münster   fommende Fürstenpaar von den Vertretern der Gemeinden des Amtes Steinfurt   und der bäuerlichen Organisationen empfangen. Auf dem Schloß erfolgt der offizielle Empfang, bei dem des guten Einvernehmens des Fürstenhauses und der Bürgerschaft herz­liche Erwähnung gezollt wurde. Die Königinmutter Emma und Prinzessin Juliane werden am Montag wieder nach Holland   zurück­fehren. Sie weilten infognito in Burgsteinfurt  , so daß eine offi­zielle Begrüßung durch die deutschen   Behörden sich erübrigte.

Es ist wahrhaftig feinerlei Spaß bei der Sache. Und damit fein Mißverständnis entsteht, der Bericht stammt aus dem Jahre 1931, nicht etwa 1901! Die Verfassung von Weimar hat zwar alle Vor­rechte des Adels abgeschafft und die früheren Adelsbezeichnungen zum Bestandteil des Namens degradiert, aber solange so frivole Federn beflissen sind, den ganz privaten Borgang der Heirat zwischen einem Grundbesizer und einem hoffentlich- jungen Mädchen zu einer Staatsaftion aufzufrisieren, so lange stirbt das Mittelalter in Deutschland   nicht aus. Die geistig Armen finden in der Not der Zeit noch eine Freude daran, daß die Braut ,, dem Fürsten   vermählt" worden ist! Und daß diese Tatsache von Tilsit bis Saarbrüden nicht übersehen werde, dafür sorgt des Herrn Alfred Hugenberg Depeschendienst...

Reichsbanfüberfall: 8000 Mark Belohnung.

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Die Leitung der Reichsbant hat aus Anlaß der Tatsache, daß der Obergeldzähler Kreye in der Nacht zum Sonnabend seiner Schußverlegung erlegen ist, die Belohnung für die Er­greifung der beiden Bankräuber auf 8000 mart erhöht. Die Polizei ist weiterhin mit den Ermittlungen beschäftigt, doch war es ihr bisher nicht möglich, eine bestimmte Spur ausfindig zu machen.

Berantwortl. für die Redaktion: Herbert gepere, Berlin  ; Anzeigen: Th. Glode, Berlin  . Berlag: Borwärts Berlag G. m. b. S., Berlin  . Drud: Borwärts Buch bruderei und Berlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW 68, Lindenstraße 3. Sierzu 1 Beilage.

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Auf Grund dieser Angaben, für die die Firma H. ein schönes Stück Geld an das Detektivbüro zahlen mußte, hat sie ihren Betriebs­leiter K. wegen Verrat von Betriebsgeheimnissen fristlos entlaffen. Städt. Oper Komische Oper R., ein etwa sechzigjähriger Mann, bezog bei der Firma H. ein Monatsgehalt von 1200 m. und hat einen Anstellungsvertrag, der bis zum Jahre 1935 läuft. Da die Firma H. mit den Leistungen ihres Betriebsleiters nicht mehr zufrieden ist, so boten ihr die angeb lichen Feststellungen des Detektivbüros einen willkommenen Anlaß, aus dem Anstellungsvertrag ihres Betriebsleiters loszukommen und ein Guthaben von 16 000 m., das er bei der Firma hat, als Schaden­ersatz für den angeblichen Verrat für sich zu beanspruchen.

R. tlagte beim Arbeitsgericht. Er forderte Gehaltszahlung bis zum Ablauf seines Vertrages und Auszahlung seines Guthabens. Durch eingehende Beweiserhebung in mehreren Ter­minen wurde festgestellt, daß die beiden Detektive ihre Auftrag­geber angelogen haben. Keiner der Arbeiter der Firma N. hat den jungen Männern gesagt, daß sie den Betriebsleiter K. in der Berl

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