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Bom Dank des Vaterlandes.

In einer Sprechstunde des Reichsbundes für Kriegsbeschädigte.

Durch die Notverordnung wurden die unglücklichen Opfer des| Krieges, die Kriegsbeschädigten, die Kriegermütter und Krieger witmen schmer getroffen. Der Bundesvorstand des Reichsbundes der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Kriegerhinterbliebenen hat in feiner Sigung vom 9. Juni 1931 gegen der 2. Notverordnung des Reichspräsidenten   vom 5. Juni 1931 entschieden Stellung genommen. Er erflärt, daß die durch Blut erworbenen Rechte der Kriegsopfer in einer untragbaren Weise angegriffen worden seien. Auch der ,, Reichsbund", das Organ des eine halbe Million Mitglieder zählenden Reichsbundes hat in einem grundsäßlichen Artikel 1: 1- erträgliche Härten" sich eingehend mit der Notverordnung beschäftigt. Es genügt schon, an einer Sprechstunde des Reichsbundes teilzunehmen, um die Ungerechtigkeit der Abbaumaßnahmen in ihrer ganzen Härte zu erfassen. Nur einige Beispiele anstatt hunderter geben einen Begriff von der Not, die durch die Notverordnung auf die Opfer des Krieges heraufbeschworen wird.

Der Granatsplitter in der Lunge.

Am 21. Februar 1931 wird im Birchow Krantenhaus ber friegsbeschädigte R. mit einem fingerlangen Granatsplitter in der Lunge eingeliefert Ringsherum ist alles vereitert, die Lage des Patienten lebensgefährlich. Nach Ansicht des Chirurgen ist das jetzige Leiden Folge der Kriegsbeschädigung. Der Granatsplitter war von der Halspartie allmählich in die Lunge gewandert und hatte sich im oberen Lungenlappen festgefeht. Am 26. März stirbt R. an Lungenblutung. Die Frau des Verstorbenen beantragt durch den Reichsbund Sterbegelder und Gebührnisse, außerdem Witwen| und Baisenrente. Alles wird abgelehnt auf Grund der Not verordnung. Die Frist von 10 Jahren ist nicht eingehalten worden. Selbst im Wege des Härteausgleichs, der nach der 1. Rotverordnung noch möglich war, ist eine Rente für Frau und Kinder dieses Kriegs­opfers nicht möglich.

Die gefürzte Rente.

Sch. ist wegen eines Lungenleidens zu 60 Proz. Rente berechtigt. Bis zum November 1930 hat er Arbeit. Er zahlt Krankenkassen­beiträge, Arbeitslosenversicherung wie jeder andere. Also erwirbt er sich das Recht im Falle der Krankheit auch Versorgungsgelder, im Falle der Arbeitslosigkeit auch Arbeitslosenunterstützung? Weit gefehlt! Die neueste Notverordnung bringt ihn um diese durch Zahlung von Beiträgen erworbenen Rechte. Insofern die Militär- und Invalidenrente eine gewisse Höhe übersteigt, geht er des Rechts auf die Arbeitslosenunterstüßung verlustig. Er erhält also jett bloß die schon an und für sich gekürzte Invalidenrente, auch die Zufahrente; hat aber 110 Mart weniger, als er es vor der Notverordnung gehabt hätte. Sollte er das etwa nicht als Ungerechtigkeit empfinden? Muß er sich nicht sagen, daß die 40 000 Offiziere, die ihre guten Pensionen beziehen, obgleich sie fast alle im Handel und Industrieleben stehen, nach wie vor ihren guten Tag leben, während ihn gerade die ganze Härte der Not Derordnung trifft!

Kriegerwifwen und Kriegermütter.

Besonders fraß drängt sich dieser Vergleich mit den Offiziers pensionen in einem anderen Falle auf. Eine Witwe im Alter von 43 Jahren. Ihr Mann lebte vor dem Kriege in den besten Berhält nissen. Er tehrte aus dem Felde nicht heim. Die Inflation verschlang die letzten Ersparnisse. Die Frau erhielt 40,20 Mart Rente und Zufahrente in Höhe von 34 Mart. Die Rente ist durch die Not perordnung auf 38,30 Mart herabgesetzt, die Zusagrente ist ihr genommen. Wovon soll sie leben? Sie ist gallenleidend, 40 Proz. erwerbsunfähig, fie fällt jetzt der Wohlfahrt zur Last. Das Reich hat also seine Unterstüßungspflicht der Gemeinde aufgebürdet.

Eine andere Kriegerwitwe aus Neukölln. Die Dinge liegen nicht anders wie im letzten Fall. Die Zufahrente ist ge­nommen. Die ganze Unterstügung beträgt jetzt nicht mehr als 38 Mart. Sie lebt mit ihrer Mutter, einer Kriegermutter. Sie ist vollkommen gelähmt, erhält 38,80 Mart Hinterbliebenenrente und 17,80 Mart Invalidenrente. Bis jetzt verstanden es die beiden Frauen, sich mit ihren Renten noch mühselig durch Leben zu schlagen. Nun ist es nicht mehr möglich. Die Tochter fann nicht mehr die Mutter, mie früher, pflegen. Sie muß aufs Arbeitsamt stempeln und sich sonst in jeder Weise um Arbeit bemühen. Die gelähmte Frau bedarf aber einer steten Pflege. Das Gesundheitsamt ist ge= zwungen, eine Pflegerin zu stellen. Das tommt selbstverständlich teurer zu stehen, als die entzogene Zusagrente von 34 Mart.

Eine andere Kriegermutter: 76 Jahre alt, von vier Söhnen drei im Kriege gefallen, ein Rettor, ein Gasmeister, ein Kapitulant in der Marine. Nur der vierte Sohn, ein Schmied, ist am Leben. Er ist taum imftande, seine drei Kinder und seine Frau zu er nähren. Die Elternrente wird abgelehnt, der Sohn soll für die

Mutter sorgen auch eine Folge der durch die Notverordnung der fügten schärferen Nachprüfung.

Ein anderer Fall schärferer Nachprüfung: Die Rente wird von 70 Broz. auf 30 Broz. herabgesetzt: der amtliche Befund hatte nämlich eine Besserung des Zustandes festgestellt. Sturz darauf stirbt der Kriegsbeschädigte eben an dem Leiden, das nach amtlicher Fest­stellung eigentlich nicht mehr vorhanden mar. Aehnliche Herab­fegungen selbst von 100 auf 30 Proz. bei lungen und herzleidenden Kriegsbeschädigten gehören zu den Alltäglichkeiten.

N. bezog bis zum 30. Nopember 1930 wegen einer Schuß­perlegung am linken Unterschenkel und Folgen einer Operation eine 100prozentige Rente. Am 1. Dezember 1930 murde die Rente nach einer Nachprüfung auf Grund der 1. Notverordnung auf 30 Broz. herabgesetzt. Die Zufahrente verminderte sich auf diese Weise von 52 Mart auf 21 Mart. Nun war er auf Wohlfahrtsunter­ftüßung angewiesen. Seine Klage beim Versorgungsgericht hatte Erfolg: er erhielt am 20. März dieses Jahres mit rüdwirtender Kraft die 100prozentige Rente mieder zugesprochen. Die ihm von dem Wohlfahrtsamt ausgezahlte Unterstützung wurde ihm von seiner Rente abgezogen und an das Wohlfahrtsamt zurüderstattet. Die Differenz der ihm nicht ausgezahlten Zufahrente fann er aber bis zum heutigen Tage nicht erhalten. Die Nachzahlung bleibt aus.

Einem völlig Erblindeten feine Rente.

Eine harte Auswirkung der 1. Notverordnung stellt auch ein weiterer Fall dar. Der Kriegsbeschädigte F. 2. hatte während des L. Krieges durch eine Augenentzündung das Augenlicht auf dem rechten Auge verloren. Da das linke Auge noch gut war, stellte er feine Versorgungsansprüche! Im Jahre 1929 erfrantte er aber auch am linken Auge. Nun war er völlig erblindet. Die Versorgungsbehörde stellte fest, daß der Verlust des rechten Auges auch auf den Einfluß dés Kriegsdienstes zurüdzuführen sei. Wegen Friftversäumnis be stand für ihn fein Rechtsanspruch mehr auf Rente. Eigentlich hätte er schon seit 1916 eine solche non 30 Proz. beanspruchen können. Das Versorgungsamt beantragte beim Hauptversorgungsamt die Genehmigung einer Rente im Härtewege, meil Bedürftigkeit vor­handen sei. Die neueste Notverordnung macht aber die Bewilligung einer Rente auch im Härtewege unmöglich.

Der Selbstmord des Kriegsbeschädigten.

Daß unter den Kriegsopfern eine unglaubliche Berbitterung herrscht, ist weiter nicht verwunderlich. Es kommt zu Verzweif­lungsausbrüchen und zu Verzweiflungsaften. So erschoß z. B. im Januar dieses Jahres der schwerkriegsbeschädigte M. seine Frau, brei Kinder und sich selbst. In dem von ihm hinterlassenen Brief heißt es u. a.:

,, Liebe Genossen! Ich will Euch nur noch mitteilen, wie es mir ergangen. Ich habe in meinem Leben schon viel durchgemacht, war in dem vom Geldsad provozierten Weltkrieg. Habe Hand­verlegung, zwei Schulterschüsse und einen Kopfschuß erhalten. Auf Grube Adolf erlitt ich einen schweren Schädelbruch mit schwerer Gehirnerschütterung. Bin deshalb schwer nervenleidend. Teilte dem Hauptversorgungsamt gleichzeitig mit, menn mir nicht geholfen werden fann, und zwar bis zum 20. Januar, würde ich mit meiner Familie aus dem Leben scheiden Ich habe es nun satt und mache heut noch Schluß, hätte es schon am 20. getan, aber da hatte ich noch feinen Revolver, und ich will meinen Angehörigen einen schnellen und schmerzlosen Tod machen. Wir haben es ja im Krieg gelernt. Daß ich immer ein guter Familienvater war und für meine Familie gesorgt habe, tann Euch in S. jeder sagen. Und weil ich meine Familie liebhabe und nicht im Elend zurüdlassen will, nehme ich dieselbe mit. Hoffentlich bringt meine Tat für die anderen Kriegsbeschädigten Erfolg. Nun seid pielmals gegrüßt..."

Nicht nur die Kriegsbeschädigten, sondern all die Millionen, die faum das Notwendigste zum Leben haben, werden es nie verstehen fönnen, daß nun gerade fie so große Opfer für die Mißwirtschaft bringen sollen, die jene verschuldet haben, die ihre eigenen Kreise von den Härten der Notverordnung ausgenommen haben. So bleibt nur eins: Die Notverordnung so schnell wie möglich dahin zu ändern, daß die schlimmsten Ungerechtigkeiten ausgemerzt werden. Geschieht das nicht, so werden die Folgen nicht ausbleiben.  

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