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Wohnung im Pferdestall.

Martyrium des zahlungsschwachen Mieters.

Aller Groll, den die Herren Hauswirte im Busen hegen, ergießt sich auf jene Hausbewohner, die durch die Ungunst der Verhältnisse ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachfommen können. Was sich in der Millionenstadt da täglich, stündlich an fleinen Tragödien ab­spielt, wie Menschen, die unverschuldet ins Elend gerieten, noch nicht einmal in ihren armseligen vier Wänden Ruhe finden, damit ließen sich Bände füllen.

Ein solches Opfer der Zeit ist auch der Schneider W., der in Köpenick   mit seiner Frau ein fleines, finsteres Loch, einen ehe­maligen Pferdest all, ohne Licht, ohne Wasserleitung und Ofen bewohnt und dafür die Kleinigkeit von 26 Marf berappen muß. Der Mann, der vor einigen Jahren seine polnische Heimat verließ, um in der Großstadt das große Los zu ziehen, mußte gleich vielen seiner Leidensgenossen schwer Lehrgeld bezahlen. Er verdient samt seiner Frau, die schwere Fabrifarbeit macht, noch nicht einmal soviel, um das ,, Lurusappartement" bezahlen zu können; vor allem mußte er ja, um ein halbwegs menschenwürdiges Dasein zu führen, Licht, Wasser und Heizgelegenheit anschaffen, dann zog er sich eine Wand, um in einem geschüßten Winkel Schlafgelegenheit zu finden. Als die Mieteschuld ein paar Monate alt war, sahen sich Mieter und Vermieter auf dem Amtsgericht und mit dem häuslichen Frieden war es vorbei. Der Hauswirt, ein etwas rabiater Herr, be schimpft den säumigen Schuldner auf offener Straße in der übelſten Weise, er reißt ihm seine Geschäftstafel von der Hauswand und fügt ihm so auch noch materiellen Schaden zu, bezichtigt ihn anonymer Drohbriefe und hetzt ihm die Kriminalpolizei auf den Hals. Dazu siht Frau Sorge ständig am Tisch, es ist weder Brot noch Kartoffel im Hause, die Frau muß bei ihrer schweren Arbeit, wo sie infolge Afford- Kurzarbeit nur 10 Mark die Woche verdient, mit zwei winzigen Stullen den ganzen Tag reichen, und der Mann sitzt zu Hause und wartet, daß ihm einer Arbeit bringt. ., Hätte heute nicht eine Frau ihren Mantel zum Ausbessern ge­bracht, dann hätte meine Frau morgen ganz ohne Essen zur Arbeit gehen müssen", meint er, und wenn man die zarte und abgeraderte Frau betrachtet, dann weiß man, daß alles Wahrheit ist. Zu all diesem Elend auch noch eine ewige Kette von Demütigungen und миллат

Kriminalaffistent als Angeber.

Zur Hebung der Sittlichkeit.

Vor dem Einzelrichter steht eine junge, schlanke Dame, die Anklage erhebt gegen sie den Vorwurf, daß sie an einer Ecke der Friedrichstraße verschiedenen Männern zu nächtlicher Stunde ihre Reize angeboten hat. Der fünfte Mann war gerade dabei, die näheren Bedingungen mit ihr zu erörtern, als ein Kriminal­beamter, der das Treiben der Dame mißbilligend beobachtet hatte, einschritt. Der erwartungsfrohe Kavalier zog es daraufhin vor, sich zu entfernen. Die Dame aber, die verheiratet ist und Mutter eines Töchterchens, sollte sich nun vor dem Richter recht fertigen, wieso und warum. Sie tat dies, indem sie in Flüstertönen ihre Unschuld beteuerte. Aber der sittenstrange Kriminalassistent

beschwor prompt das Gegenteil ihrer Aussagen. Ihr mondänes Aussehen und ein Bericht des Pflegeamtes bestärkten zwar die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen, ließen aber sein Verhalten des. wegen nicht weniger unsympathisch erscheinen. Eine Woche Ges fängnis bei Strafaussetzung war das Ergebnis seiner Anzeige. Er schien nicht recht befriedigt zu sein von dem Resultat.

Kleingartenbauausstellung in Köpenick  .

Die vorzügliche Anlage der Dauerkolonie Wiesengrund" in Friedrichshagen  , die inmitten von Wald gelegene Kämmerei­heide" mit ihren schmucken Häuschen und Gärten sollte jeder einmal besuchen. Die Kleingartenkolonie an der Grünauer Straße" hat sich durch die in den letzten Jahren entstandenen Lauben, durch ihre Blumenpracht an der Straßenfront und durch ihre Kindergärten zu einer sehenswerten Anlage entwickelt. Ob wir ferner die Kolonien ,, Klondyke" in der Glienicker Straße oder Waldfrieden" und ,, Sorgenfrei" hinter der Mahlsdorfer Straße nehmen, überall drückt die Liebe des Großstadtbewohners zur Natur den Kleingärten ihren Stempel auf. Alle diese Kleingartenkolonien des Köpenicker   Bezirks

haben sich zur Durchführung der ihnen von der Stadt gestellten Auf­

gaben in bezug auf schönheitliche Ausgestaltung und zur Vertretung der ihnen aus der Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung zustehen­den Rechte zum Bezirksverband Köpenick e. V. im Provinzialverband Groß- Berlin e. V. des Reichsverbandes der Kleingartenvereine Deutschlands   zusammengeschlossen. Wie uns mitgeteilt wird, umfaßt der Bezirksverband Köpenick   1000 Mit­glieder, während die zuständige Groß- Berliner   Organisation, der Provinzialverband, etwa 67 000 Mitglieder zählt. Schon aus diesen wenigen Zahlen kann man sich einen Begriff über die Bedeutung des Kleingartenwesens machen. Um der großen Deffentlichkeit einen Einblick in Zwecke und Ziele der Kleingartenbewegung zu geben, um einmal zu zeigen, welche ungeheuren Werte in den Klein­gärten geschafft werden und welchen Kulturfaktor namentlich in der heutigen wirtschaftlichen Krise der Kleingarten sowohl für den ein­zelnen als auch für unser Volksganzes darstellt, veranstaltet der Bezirksverband Köpenick e. V. am 30. und 31. August d. I. im Restaurant Neu- Heringsdorf" eine Kleingartenschau. Diese Ausstellung zeigt neben einer Blan- und Bildschau des Bezirksver bandes vor allem die Erzeugnisse der einzelnen Kleingartenvereine an Blumen, Obst, Gemüse und Konserven; sie ist geöffnet am Sonn­tag von 13 bis 20 Uhr, am Montag von 9 bis 20 Uhr.

Abschiedskonzert im Zoologischen Garten.

Die sommerlichen volkstümlichen Sinfoniekonzerte im 300­logischer Garetn unter Leitung von Dr. Helmuth Thierfelder fanden mit einem romantischen Abend ihren Abschluß. Im Kaiser­Saal brachte da Orchester den Gästen eine bunte musikalische Aus­lese der Romantiker. Webers ,, Euryanthe  " leitete das Konzert ein, dann folgte Kilimora" eine Legende für Orchester von Liadow, deren aparte Mufifalität in einer hervorragenden Wiedergabe viel Beifall fand. Bizets oft und gern gehörter L'arlesienne" bleibt immer wieder ihr Publikumserfolg treu, ein farbenprächtiger Melo dienstrauß, der speziell den Geigern Gelegenheit gibt, ihr technisch vollendetes, empfindungsreiches Spiel zu zeigen. Den ersten Teil des Programms beschloß Kreuzers Duvertüre zu ,, Nachtlager von Granada  "; dann sang Else Schulz- Dornburg das ,, Ave Maria" von Bruch; in der Aric aus Glöckchen des Eremiten" offenbarte die Stilerin in noch gesteigertem Maße ihr reichhaltiges stimmliches Register. Das Orchester brachte dann noch das Capriccio" von Star atom, Tfchaitomftis ,, Romeo und Julia  " und Werke der Alt­meister Liszt   und Johann Strauß  .

Schwerer Verkehrsunfall im Berliner   Norden.

Cestern nachmittag tam es vor der Wörther Straße 39 zu einem Zusammenstoß zwischen einem Lastkraftwagen und einem Motorrad. Zwei Berlegte wurden dem Krankenhaus zu geführt.

Dunkel um den Mädchenmord

Die Tote noch immer unbekannt

Vor genau einer Woche wurde, wie ausführlich berichtet, aus einem Abzugsgraben hinter dem Gelände der Deutschen   Werte in Spandau   ein in Zeitungspapier eingehüllter Frauentopf ge­funden. Da man zunächst vermutete, daß weitere Leichenteile noch in jener Gegend von dem Täter beseitigt worden seien, so ist das Ge­wässer und auch die Spree   vom Reichswasserschuh immer von neuem abgefischt worden. Da man nichts mehr gefunden hat, ist am Frei­tagnachmittag die Suche eingestellt worden.

Alle Spuren, die vielversprechend erschienen, haben sich als irrig erwiesen. Als vermißt gemeldet sind etwa 40 junge mädchen, die nach Alter und Zeitspanne besonders berücksichtigt werden mußten. Von diesen 40 sind 8 Mädchen bereits wieder auf gegriffen worden, von 12 weiteren steht der polizeilich beglaubigte Aufenthalt fest. Nach den übrigen 20 wird noch geforst. Bei den Angehaltenen handelt es sich durchweg um jugendi che Abenteurerinnen, die aus Sehnsucht nach irgendeinem Erleben oder aus Langeweile von zu Hause oder von der Arbeitsstelle ausgerückt find. Das trifft nicht nur für die Berlinerinnen, sondern auch für die Mädchen aus der Provinz zu. Außer den vermißten Mädchen find noch etwa 80 Spuren vorhanden, denen noch nachgegangen wird. Von einigen weiß man schon jetzt, daß sie erfolglos bleiben

werden.

Personen, die ein junges Mädchen mit schlechtem Gebiß gefannt haben oder die Beobachtungen, mögen sie noch so unwichtig era fcheinen, gemacht haben, gebeten, sich bei der Mordkommission Bunge- Ligenberg im Polizeipräsidium zu melden.

Tragödie im Hause des Kommissars. Selbstmordverfuch der Frau und des Sohnes Dubrals.

Die von ihrem Mann seit längerer Zeit getrennt lebende Gattin des wegen zahlreicher Berfehlungen feffgenommenen Kriminalfommissars Dubral hat gestern nachmittag gemeinsam mit einem 15jährigen Sohn aus Berzweiflung über die Ent­hüllungen über ihren Mann den Berjuch gemacht, durch Ber­giftung mit Leuchtgas ihrem Leben ein Ende zu bereiten. Beide fonnten jedoch noch rechtzeitig an der Durchführung ihres Borhabens gehindert werden.

In früheren Berichten ist schon darauf hingewiesen worden, daß das Gebiß der Ermordeten besondere Kennzeichen aufweist. Jeden, der mit dem Mädchen gesprochen hat, muß die Zahnmiß­bildung sofort aufgefallen sein. Für Mitteilungen aus dem Publikum, die zur Feststellung der Ermordeten und zur Ermittlung hereingebrochen war, überredete die Frau ihren Sohn, mit ihr ge= des Täters führen können, ist jetzt eine Belohnung von 1000 m. ausgesetzt worden.

3ft die Ermordete Berlinerin?

Ob die Ermordete aus Berlin   oder aus der Provinz stam.nt, weiß man vorläufig nicht. Es ist wohl möglich, daß sie von außerhalb zugereist ist und sich erst kurze Zeit hier auf gehalten hat. Eine männliche Bekanntschaft mag den unerfahrenen Mädchen zum Verhängnis geworden sein. Die Erfahrung hat ge­lehrt, daß das Verschwinden von Mädchen mitunter erst nach Wochen, ja sogar Monaten, bei der Kriminalpolizei angezeigt wird. Sie wechseln ihre Stellung mehrmals, verabsäumen aber, nach Hause Bescheid davon zu geben und versehen ihre Angehörigen in Gorge und Unruhe. Wenn die Vermißten aufgefunden werden, so zeigt es sich häufig, daß sie in ganz anderen Verhältnissen leben, als sie ihren Angehörigen vorgespiegelt haben.

Ueber den Tatort, an dem die Zerstückelung der Leiche vor­genommen wurde, tappt man noch ganz im Dunkeln. Der Fund des Kopjes in Spandau   läßt nicht ohne weiteres darauf schließen, daß das Verbrechen in dieser Gegend verübt sein muß. In früheren ähnlichen Fällen hat sich gezeigt, daß der Täter andere Körperteile in der entgegengesetzten Richtung der Stadt beseitigt hat. Unter Hinweis auf die oben erwähnte Belohnung werden alle

200

RIDE TOY

Die 42jährige Frau Erna Dubral wohnt mit ihrem 15jährigen Sohn Oskar, der noch die Schule besucht, in der Ber liner Str. 15 in Tempelhof  , während zwei Töchter in Berlin  verheiratet sind. Die finanziellen Verhältnisse der Frau sollen fich, wie Nachbarsleute erzählen, in der letzten Zeit sehr verschlechtert haben, und zu der Not kam nun der Schreck über die Entlarvung ihres Mannes, über das Doppelleben, das dieser Kriminalkommissar geführt hat. In Berzweiflung über dieses Unglüd, das über sie meinsam aus dem Leben zu scheiden. Der Junge willigte auch ein, und beide gingen nun gestern nachmittag baran, ihr Borhaben zu verwirklichen. Sie öffneten alle Gashähne und warteten dann auf den Tod, die Frau im Vorderzimmer, der Sohn in der Küche. Da sie aber die Verbindungstüren offengelassen hatten, verteilte sich das ausströmende Gas in den Räumen so start, daß es nicht sofort wirksam wurde. Als einige Zeit vergangen war, bekam der Fünfzehnjährige es mit der Angst zu tun und fing an, laut um Hilfe zu schreien. In den Nachbarwohnungen des Hauses wurden die Rufe gehört, sie eilten an die Tür der Dubralschen Wohnung und hörten hier, wie der Junge rief, man solle schleunigst einen Arzt holen, es sei ein Unglüd passiert. Als man mit einem in der Nähe wohnenden Arzt in die Wohnung eindrang, waren die beiden Lebensmüden zwar in großer feelischer Erregung, aber die Ber giftung hatte sich glücklicherweise noch nicht förperlich ausgemirft. Der Borsicht halber wurden beide dem St.- Josef- Krankenhaus in Tempelhof   zugeführt.

Dubral, der nach wie vor die ihm zur Last gelegten Ber­fehlungen, insbesondere den Meineid, bestreitet, wird heute dem Bernehmungsrichter im Polizeipräsidium zur Entscheidung über den Erlaß eines Haftbefehls vorgeführt. An seiner Berhaftung ist faum zu zweifeln.

,, Die lieben Verwandten"

25 Jahre ohne Barentschädigung gearbeitet

Bedauernswert diejenigen, die auf die Gnade ihrer Mitmenschen angewiesen sind, bedauernswerter aber die, die auf die Gnade ihrer Verwandten angewiesen sind! Der jegt 30jährige Kläger, der da vor dem Arbeitsgericht gegen einen Onkel und einen Better flagte, kann ein Lied davon singen, wenn ihm nicht die Luft zum Singen vergangen ist.

Und das tam so: er wurde als fünfjähriges mittel­loses Baisen kind von dem vor etwa zwei Jahren verstorbenen Ehemann seiner Tante, einem Landwirte, in dessen Haus aufge: nommen und ist dort groß geworden. Sein Vormund war ein in

Todesurteil in Prenzlau  .

Gegen den Mörder des Justizwachtmeisters.

Prenzlau  , 28. Auguft.

Im Prozeß gegen die Mörder des Justizwachtmeisters Neu­bauer in Prenzlau  , den Schlächter Pilgram und den polnischen Schnitter Anton Potocki, wurde Freitagvormittag die Beweis­aufnahme geschlossen. Die medizinischen Sachverständigen halten die Angeklagten für voll verantwortlich für ihre Tat. Oberstaatsanwalt Hardt beantragte in seinem Plädoyer gegen beide Angeklagte die Todesstrafe. Die Tat sei besonders abscheulich, weil Justizwachtmeister Neubauer ein außerordentlich gutmütiger Mensch gewesen sei, der den Angeklagten nur Gutes erwiesen habe.

ihm in den Jahren 1914 bis 1926 entgangenen Barlohnes mit der Begründung, der Nachlaß sei um diesen ihni nicht gezahlten Lohn bereichert, und er, der Kläger  , sei geschädigt worden, weil er im Vertrauen auf das Versprechen des Erblaffers bei diesem solange ohne Lohn gearbeitet habe, anstatt rechtzeitig ein Handwerk zu erlernen, das ihm ein höheres Einkommen gesichert haben würde, als er es jetzt als ungelernter Arbeiter habe. Der Kläger   war bescheiden genug. Erst forderte er mit seiner Klage 4320 M., dann ermäßigte er diese Forderung noch auf 1200 Mart.

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Gleichwohl waren die ,, lieben Verwandten", Ontel und Better aufs höchste entrüstet, als ihnen diese Forderung unterbreitet wurde, ,, Kühl bis ins Herz hinein" baten sie um Klagerüdweisunga mit der Begründung, der ,, mißratene" Neffe und Better habe seit 1918 nur vorübergehend bei dem Erblasser gearbeitet und sich auch weiter nicht angestrengt. Hierfür sei er ein ganz besonderes Bera dienst des Erblassers in der Inflationszeit durch Lebensa mittel vollauf entschädigt worden. Diese Lebensmittel habe er in so reichem Maße erhalten, daß er davon habe verkaufen können. Außerdem habe der Erblasser von 1915 bis 1920 auf ein auf den Namen des Klägers lautendes Sparkassenbuch insgesamt 554 M. eingezahlt, die er sich anrechnen lassen müsse. Für die Entwertung des Geldes kämen sie nicht auf. Das angebliche Versprechen des Erblassers, dem Kläger eine Wiese zu vermachen, bestreiten die Be­tlagten. Warum auch nicht? Die Beweisaufnahme ergab, daß tat­sächlich von dem Erblasser ein Sparkassenbuch in der angegebenen Höhe angelegt worden war.

Das Gericht tam zu einer Entscheidung im Sinne des Klägers. Der Borsigende führte u. a. aus: Da der Kläger   nur ein Pflegekind des Verstorbenen gewesen set, stehe außer Zweifel, daß zwischen beiden ein Arbeitsverhältnis bestanden habe. Durch die Errichtung des Sparkontos habe der Erblasser zu verstehen ges geben, daß ihm die Arbeitsleistungen des Klägers soviel wert ge­

Nach fast zweistündiger Beratung verkündete das Gericht das Urteil. Es werden verurteilt: Der Schnitter Anton Potodi wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Meuterei zum Tode. Der Schlächter Pilgram wegen Totschlags in Tateinheit mit schwerer Meuterei, fowie leichten und schweren Diebstahls und unbefugten Waffenbefizes zu zehneinhalb Jahren Zuchthaus, zehn Jahren Ehrverlust unter Anrechnung von drei Monaten Unter- wesen seien, daß neben den Sachleistungen auch Barlohn zu zahlen fuchungshaft.

Leibsch( Kreis Beeskow- Storfow) wohnender Gastwirt. Schon früh zeitig hatte der Kläger  , wie es nun einmal auf dem Lande üblich ist, in der Wirtschaft seiner Pflegeeltern mithelfen müssen. Auch nach seiner Schulentlassung anno 1914 blieb er dort, selber ein Stüd Gutsinventar, und leistete landwirtschaftliche Arbeiten, ohne jedoch außer Verpflegung, Kleidung und Unterkunft ein Barentgelt zu erhalten. Bom Juni bis zum Dezember 1918 mar er Soldat. Hier betam er außer Verpflegung, Kleidung und Unterkunft auch noch Barentgelt. Dieses abwechslungsreiche Leben wurde dadurch noch abwechslungsreicher, daß der Kläger   nach seiner nicht zu be­zweifelnden Behauptung auch nach der Militärzeit bis zum Jahre 1926 ununterbrochen als Knecht bei seinem Ontel arbeitete. Hier für soll der Onkel seinem Neffen an Stelle eines Barlohnes wieder­holt mnüdlich eine acht Morgen große Wiese am Köthener See bei Leibsch zugesagt haben. Leider vergaß der Onkel, dieses Versprechen testamentarisch festzulegen. Daher beansprucht der Kläger   nunmehr von den Erben feiner Pflegeeltern Ersaz des

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war. Daß die Einzahlungen auf das Sparkonto etwa nur aus vers wandtschaftlicher Zuneigung erfolgt jeien, sei nicht anzunehmen. Die Ansicht der Beklagten  , die Dienstleistungen des Klägers seien durch die Spareinlagen getilgt, sei abzuweisen. Hierin sei vielmehr nur ein Erfüllungsversuch des Verstorbenen zu erblicken. Im übrigen glaubt das Gericht dem Kläger  , daß er noch mindestens soviel Lohn zu bekommen habe, wie er mit der Klage fordert. Es sei durch 3eugenaussagen erwiesen, daß der Erblasser dem Kläger   die Wiese vermachen wollte. Der Anspruch des Klägers erscheine nicht nur als reine Lohnforderung begründet, sondern rechtfertige sich auch aus dem Gesichtspunkte der ungerechtfertigten Bereicherung. Denn es tönne feinem Zweifel unterliegen, daß der Erblasser durch die nicht entlohnte Beschäftigung des Klägers ohne rechtlichen Grund die Kosten für eine fremde Arbeitstraft erfpart habe. Die Beklagten dürften sich nicht darauf berufen, daß etwa die Forderung des Klägers verjährt sei; täten sie dies, so würde ihr Verhalten als argliftig zu bezeichnen sein, da der Kläger   es nur in der Hoffnung auf das Versprechen des Erblassers unterlassen habe seinen Anspruch rechtzeitig geltend zu machen.

Das Gericht sprach dem Kläger   die 1200 mart an