1. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Mr. 143.
Reichstag.
110. Sigung vom 20. Juni. 11 Uhr. Am Tische des Bundesraths: Nieberding und zahlreiche Rommiffarien.
Die Urlaubsgefuche der Abgg. v. Stein wegen dringender Geschäfte, Erbprinz zu Hohenlohe- Dehringen auf 6 Wochen wegen einer Badetur und Graf Schlieffen- Schlieffenberg auf 4 Wochen wegen einer Badekur werden auf Vorschlag des Prästdenten abgelehnt.
Sonntag, den 21. Juni 1896.
13. Jahrg.
würde ohne Aufrechterhaltung des Wuchergesezes geradezu ein einigermaßen eine Sicherheit hat, wartet er noch hiermit. Privilegium für die Wucherer bedeuten. Ich bitte den Vorschlag der Kommission anzunehmen, er enthält den richtigen Mittelweg.
Staatssekretär Nieberding: Ich nehme gern Veranlassung, Abg. Lenzmann( frs. Vp.) spricht sich ebenfalls für den zu bestätigen, daß die Regierung in dem Abänderungsentwurf Antrag Haußmann aus. Gegen den Antrag der Sozialdemo- der Zivilprozeßordnung den Kreis der der Pfändung untertraten erklärt sich Redner, weil derfelbe leicht eine Ruthe für worfenen Sachen einzuschränken beabsichtigt.( Beifall.) Die die Sozialdemokratie selbst werden könnte wegen der Unklarheit Arbeiten sind bereits vorgeschritten und wir können nur des Begriffs der öffentlichen Ordnung. wünschen, daß wir recht bald mit diesem Entwurf an Sie heranBadischer Geheimrath Professor Gebhard: Es ist nicht auss treten fönnen.( Beifall.) gemacht, ob man nicht auch ohne den Absah 2 des§ 134 zu dem Die§§ 552-556 werden unverändert nach den Kommissionss Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten gewünschten Resultat kommen fönnte. Handelt es sich um einen beschlüssen angenommen. Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuch 3. Thatbestand, der von dem Gesez schon mit Strafe bedroht ist, Als neuen§ 572a beantragen die Sozialdemokraten folgende Vor der Tagesordnung bemerkt Abg. Vielhaben( Reform- P.) nämlich ein wucherisches Geschäft, so ist dieses Rechtsgeschäft neue Bestimmung einzufügen:" Berträge, in denen der Miether zur Geschäftsordnung: Nach der Feststellung der Tagesordnung ohnehin nichtig. Handelt es sich aber um einen Thatbestand, eines Grundstücks aus andern als in diesem Abschnitt aus hatte ich angenommen, daß heute zunächst die Abstimmung welcher mit Strafe nicht bedroht ist, nämlich ein Geschäft, gedrückten Gründen dem Vermiether das Recht einseitiger Aufüber die Gewerbe- Ordnungs Novelle vorgenommen werden welches gegen die guten Sitten verstößt, so würde der Absatz 1 hebung des Miethsvertrages oder des Rücktritts vom Miethsverwürde. Ich möchte beantragen, diese Abstimmung sofort vor- des§ 134 in Anwendung kommen, das Rechtsgeschäft also gleich- trage einräumt oder sich eine Konventionalstrafe in einer größeren zunehmen. falls nichtig sein. Wenn ich nun auch für meine Person die Höhe als eines Wochenzinses unterwirft, sind ungiltig." Abg. Gröber( 3.): Ich bitte, diesem Wunsche nicht zu Aufnahme dieser besonderen Bestimmung nicht für nothwendig entsprechen. halte, so glaube ich doch, daß der Vorschlag der Kommission Abg. Liebermann v. Sonnenberg( Reform P.): Herr beachtenswerth ist. Den Antrag Stadthagen bitte ich abzulehnen. Jetraut hat gestern ohne Wissen der Partei für seine eigene Abg. v. Dziembowski spricht für die Aufrechterhaltung der Person die Beschlußfähigkeit des Hauses bezweifelt. Das Haus Kommissionsbeschlüsse. ftellte gestern fest, daß Beschlußfähigkeit vorhanden sei, und in der That soll der Reichstag 14 Stunde einmal beschlußfähig gewesen sein. Aber selbst wenn Beschlußfähigkeit vorhanden war, dann bitte ich den Herrn Präsidenten um geneigte Aufklärung darüber, weshalb die Gewerbe- Ordnungs- Novelle nicht gestern zur Abstimmung gekommen ist.
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Abg. Stadthagen( Soz.): Der Antrag bedeutet eine Ein schränkung des freien Vertragsrechts, die absolut nothwendig ist, wenn die Rechte des Miethers, wie sie das Bürgerliche Gesetzbuch festsetzt, aufrecht erhalten werden sollen. Denn was bedeutet das Miethsrecht, wenn die Verträge der Hausbesitzer Abg. Haufmann weist nochmals darauf hin, daß bei Bei- sich einfach darüber hinwegsehen. Selbst die kleinste Verlegung behaltung des zweiten Absages des§ 134 jedes riskante der Hausordnung wird mit Ermission bestraft und der Miether Geschäft, wenn es gewinnreich ist, wegen Nichtigkeit angefochten wird noch haftbar gemacht für die Miethe der ganzen Vertragswerden kann. dauer. Es giebt allerdings verschiedene Formulare der MiethsAbg. Stadthagen warnt vor der Streichung des zweiten verträge. Jm Westen werden solche Verträge mit der HausAbsatzes. Die Sozialdemokraten haben für die Wucherbestimmungen ordnung allerdings nicht verwendet; aber in den ArbeiterPräsident v. Buol: Ich muß jeden Zweifel an der Richtig gestimmt, weil sie hofften, daß dadurch die Ausbeutung der vierteln werden die allerschärfsten Verträge angewendet; die keit dessen, was ich gestern gesagt habe, zurückweisen. Es waren Arbeiter auch verhindert werden fönnte. Diese Ausbeutung der Arbeiter müssen sich wegen ihrer wirthschaftlichen Ab206 Mitglieder anwesend in dem Augenblick, als ich erklärte, daß Arbeiter trifft der Absatz 2; deshalb feien auch die Konser- hängigkeit diesen scharfen Bestimmungen unterwerfen. Sollte das Bureau über die Beschlußfähigkeit nicht im Zweifel wäre. vativen gegen den Abfah 2. Der Richter erhalte hierdurch Ge- Ihnen mein Antrag zu weit gehend erscheinen, so stimmen Was die Abstimmung über die Gewerbe Ordnungs Novelle be- legenheit, eine wucherische Ausbeutung der Arbeiter zu ver- Eie ihm doch in der zweiten Lesung zu und machen in der trifft, so habe ich allerdings erklärt, daß ich die Abstimmung vorhindern. dritten Lesung Ausnahmen. nehmen lassen würde in dem Augenblick, wo eine beschlußfähige Nachdem die Abgg. Gröber, v. Buchka und Haußmann Anzahl vorhanden sein würde. Es wurde mir im Laufe der Sigung nochmals ihren Standpunkt dargelegt haben, schließt die Debatte. mitgetheilt, daß der Antrag auf namentliche Abstimmung zurück- In der Abstimmung, bei welcher 140 Abgeordnete im Saale an gezogen, später jedoch, daß er wieder aufgenommen sei, und wesend sind, werden alle Anträge abgelehnt und die§§ 130 und gleichzeitig wurde mir gemeldet, daß wir wieder unter die Be- 134 unverändert angenommen. schlußfähigkeitsziffer gesunken waren. Da ist mir allerdings von Es folgt das zweite Buch: Schuldverhältnisse verschiedenen Seiten der Wunsch ausgesprochen worden, daß die(§§ 285-837). Abstimmung unterbleiben möge, und ich habe demgemäß ver-§ 818 lautet: Wird die aus einem gegenseitigen Vertrage fahren. Ich bin also bei allen meinen Maßnahmen stets in dem einen Theil obliegende Leistung infolge eines Umstandes, Nebereinstimmung mit einem großen Theil der Mitglieder des den der andere Theil zu vertreten hat, unmöglich, so behält er Hauses gewesen. den Anspruch auf die Gegenleistung. Er muß sich jedoch das jenige anrechnen lassen, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt.
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Der Untrag Vielhaben wird nach weiterer uninteressanter Geschäftsordnungs- Debatte gegen die Stimmen der Antisemiten abgelehut.
Die zweite Berathung des Bürgerlichen Geset buch wird fortgejezt mit den gestern zurückgestellten§§ 130
und 134.
§ 130 lautet: Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesez ein anderes ergiebt."
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§ 184 lautet nach dem Beschlusse der Kommission: Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Nothlage, des Leichtsfinns oder der Unerfahrenheit eines anderen sich oder einem dritten für eine Leiftung Vermögensvortheile versprechen oder gewähren läßt, welche den Werth der Leistung dergestalt übersteigen, daß den Umständen nach die Vermögensvortheile in auffälligem Mißverhältnisse zu der Leistung stehen."
worden.
Der zweite Absatz ist von der Kommission hinzugefügt Abg. Haußmann( südd. Vp.) beantragt, den zweiten Absatz des§ 184 zu streichen.
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Die Sozialdemokraten beantragen, den§ 130 zu fassen: Ein Rechtsgeschäft, das gegen die Gesetze verstößt, ist nichtig," und§ 134 zu fassen:„ Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten oder gegen die öffentliche Ordnung verstößt, ift nichtig."
Die Sozialdemokraten beantragen, den ganzen letzten Sah su fireichen oder wenigftens die fünf letzten Worte: oder zu erwerben böswillig unterläßt".
Die Abgg. Frohme( Soz.) und Lenzmann( frs. Bp.) empfehlen den Antrag, weil die Bestimmung leicht mißbräuchlich gegen die Arbeiter angewendet werden könne.
Die Abg. Bachem( 3.) und v. Cuny( natl.) treten für die Vorlage ein, die der Geb. Oberregierungsrath Struckmann als eine Besserung im Interesse des Arbeiters gegenüber dem jetzigen Rechtszustande bezeichnet.
§ 318 wird unverändert genehmigt.
Im Abschnitt über das Miethsrecht enthält§ 546 die Bestimmung, daß der Vermiether ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Miethsverhältniß kündigen kann, wenn ungeachtet einer Abmachung des Vermiethers der Miether einen vertragswidrigen Gebrauch der Sache fortsetzt.
Abg. Stadthagen ( Soz.) beantragt, vor vertragswidrig das Wort erheblich" einzuschalten, weil die Berliner Miethsverträge durch ihre berüchtigte Hausordnung dem Miether alles Rechts entkleiden. Jede Verlegung der Hausordnung würde eine Vertragswidrigkeit bedeuten.
Abg. Gröber( 3.) empfiehlt, diesen Antrag anzunehmen, vorbehaltlich einer redaktionellen Menderung in dritter Lesung. Geheimrath Struckmanu erklärt sich ebenfalls für den Antrag vorbehaltlich einer besseren Fassung.
Die§§ 552 bis 556 betreffen das Pfandrecht des Vermiethers an den eingebrachten Sachen des Miethers.
Abg. Stadthagen ( Soz.) führt aus, daß der Antrag zurück gehe auf eine frühere Fassung der§§ 130 und 184, welche von Abg. v. Bennigsen( natl.): Vorbehaltlich einer besseren der vorbereitenden Kommission festgestellt waren. Der Aus: Fassung in dritter Lesung werden auch meine Freunde für den druck Verstoß gegen die guten Sitten" sei etwas sehr Sub- Antrag stimmen. jektives und Unbestimmtes, unbestimmter als ein Verstoß gegen§ 546 wird nach dem Antrage der Sozialdemokraten andie öffentliche Ordnung. Die Wuchergeschäfte verstoßen gegen genommen. die öffentliche Ordnung, aber die Gerichte haben früher, vor dem Wuchergesez, nicht angenommen, daß fie gegen die guten Sitten verstoßen; sie haben die Klagen daraus vielfach zugelassen. Die persönliche Freiheit ist verfassungsmäßig gewährleistet, ständig zu streichen. aber trotzdem läßt es die Judikatur 8lt, Daß auf Abg. Frohme( S03.): Es ist unbegreiflich, wie man bei grund der Gesinde Ordnung das Gesinde wider seinen Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuches dieses gehässige PriviWillen in den Dienst, den es verlassen hat, zurückgeführt wird. legium des Vermiethers hat aufrecht erhalten können. Nicht blos Wenn ein Rechtsgeschäft, das gegen die öffentliche Ordnung ver- die Sozialdemokraten, sondern Mitglieder aller anderen Parteien stößt, nichtig ist, so muß jede Verlegung der persönlichen Freiheit, wünschen seine Beseitigung. Daß infolge dessen die Wohnungsals durch die öffentliche Ordnung gewährleistet, nichtig sein. preise in die Höhe geschraubt werden sollten, ist ein leeres Gerede
Die Sozialdemokraten beantragen, diese Vorschriften voll
Arbeiter
Abg. v. Dziembowski glaubt, daß die Mißstände, welche hier bestehen, durch§ 220a schon getroffen werden können, wonach die Ausübung eines Rechtes unzulässig ist, wenn sie nur den Zweck haben tann, einem Andern Schaden zuzufügen. Der Antrag wird abgelehnt.
Jm§ 589 befindet sich die Vorschrift, daß dem Pächter das Kündigungsrecht des§ 542 Abs. 1 nämlich wegen verweigerter Unterpacht nicht zusteht.
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Abg. Stadthagen beantragt die Streichung dieser Be ftimmung im Interesse der Pächter. Der Antrag wird abgelehnt.
Der Titel 6 und 7: Dienstvertrag und Werkvertrag werden ausgefeßt.
Nach§ 643b soll ein unverhältnißmäßig hoher Maklergewinn für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Dienstvertrages oder für die Vermittlung eines solchen Vertrages auf einen angemessenen Betrag herabgesezt werden können. Abg. v. Dziembowski will diese Vorschrift ganz allgemein machen, sodaß sie namentlich auch auf die Agenten angewendet Abg. v. Buchka( t.) widerspricht dem Antrage; der Antrag wird abgelehnt.
wird.
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In dem Titel 25: Unerlaubte Handlungen" bes antragen die Sozialdemokraten, als§ 807a einzuschalten: ein Vertrag, der die Schadenersaßpflicht aufhebt oder einschränkt, die aus der Verlegung oder Beschädigung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, der Arbeitskraft, der Ehre oder der Sittlichkeit oder aus der Verlegung eines den Schuß eines anderen bezweckenden Gesezes folgt, ist nichtig."
Abg. Stadthagen ( Soz.) empfiehlt den Antrag, gegen den sich Abg. Lenzmann ausspricht.
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Die Bestimmungen über den Ersatz des Wildschadens(§§ 819und 819a) und die Schadens Erfaßpflicht der Beamten(§ 823) werden ausgesetzt. Das dritte Buch:" Sachenrecht"(§§ 888-1279) wird ohne erhebliche Debatte unverändert genehmigt.
Der Präsident schlägt vor, am Montag neben der dritten Lesung des Anleihegeseze bezüglich des Nachtragsetats die Fortsegung der zweiten Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuches und die Gesammtabstimmung über die Gewerbe Ordnung vorzunehmen.
Abg. Vielhaben beantragt die Abstimmung über die Gewerbe- Ordnungs- Novelle als zweiten Gegenstand auf die Tagesordnung zu setzen und kündigt an, daß er bei jeder Gelegenheit die Auszählung des Hauses beantragen werde, wenn nicht vorher die Novelle zur Abstimmung gelangt.
Der Antrag Vielhaben wird nach langer Geschäftsordnungsdebatte unter der Heiterkeit des Hauses gegen die Stimmen der Antisemiten abgelehnt." Schluß 41/2 Uhr. Nächste Sigung: Montag, 12 Uhr. ( Anleihegefeh: Bürgerliches Gesetzbuch; Gesammtabstimmung über die Gewerbe- Ordnungs- Novelle.)
sie überhaupt
( Widerspruch des Abg. Rickert.) Wir haben die Beseitigung der der Vermiether. Auch dem Nermſten muß ein Minimum Militärfiskalische Sozialpolitik. Gesindesklaverei beantragt, aber Ihre Freunde, Herr Rickert, von Eristenzmitteln gewährt werden, und einige Staaten der Die vor einiger Zeit auch vom Vorwärts" wiedergegebene haben dagegen gestimmt. Die Konkurrenzklaufel und ähnliche Nordamerikanischen Union haben dies Minimum weit über das Meldung, nach welcher in der Spandauer Gewehr. Dinge tamen hier ebenfalls in Frage. Die Erfahrung hat Maximum des Arbeitsverdienstes eines deutschen Arbeiters aus- fabrit Entlaffungen in bedeutendem Umfange bevoritünden, gezeigt, daß der klarste Paragraph weich wie Butter gedehnt. Es ist geradezu gegen das Menschenthum, daß der hat sich bestätigt. Mehrere hundert Arbeiter sind zum theil wird in der Hand eines Richters, den die Sonne des Bermiether dem Miether seine ganze Habe zurückhalten darf; schon stellungslos, zum theil den anderen fiskalischen Betrieben Justizministers bescheint. Die Richter sind mit wenigen in Hamburg gar darf der Hauswirth dem Miether sogar das überwiesen, und einem ebenso großen Theile ist die Entlassung oder gar keinen Ausnahmen aus den besitzenden Klassen hervor. Hemd vom Leibe ziehen. Das Retentionsrecht schwebt wie ein bereits angekündigt worden. Unter den bei dieser Maßregel in gegangen und haben deren Interessen im Auge. Der Begriff der rothes Gespenst über dem Miether und nöthigt ihn zu den betracht kommenden Arbeitern befinden sich Leute, die in dem öffentlichen Ordnung ist tlar und bestimmt. Sollte aber ein größten Anstrengungen und Entbehrungen. Nur der Ver: Betriebe der Gewehrfabrik acht, zehn, fünfzehn, ja zwanzig und Richter erklären, die Koalitionsfreiheit gehöre nicht zur öffent- miether hat so weitgehende Rechte und er macht noch mehr Jahre thätig waren, Männer, die sich zum lichen Ordnung, so würde das nur eine Bestätigung dafür sein, davon rücksichtslos Gebrauch, unbekümmert darum, ob theil felfenfeft überzeugt hielten, daß daß Sie die öffentliche Ordnung nur soweit anerkennen, als sie der mit Weib und Kind auf der Straße nicht entlassen werden tonnten, nachdem fie in der der Ausbeutung der Arbeiter dient. Das werden Sie doch nicht liegt. Mit dieſem Faustpfandrecht verbindet sich das reine Raub: Fabrit gelernt und den besten Theil ihrer Arbeitskraft dem wollen. Ich bitte Sie, nicht meine Bosheit zu befriedigen, son- system. Der häusliche Besißstand eines Arbeiters repräsentirt Fistus geopfert hatten. dern dem Sozialdemokraten zu folgen, der Sie im Namen einen so minimalen Werth, daß bei einer Versteigerung faum die diesen wie aus allen Himmeln geriffenen Arbeitern viel böses Daß die unerwartete Maßregel bei feiner politischen Freunde bittet, für die öffentliche Ordnung ein- Gebühren für den Gerichtsvollzieher herauskommen. Der Ver- Blut gemacht hat, ist nur zu erklärlich. zutreten. miether gewinnt nichts dabei, aber der arme Teufel von Arbeiter Abg. Haußmann( füdd. Bp.) befürwortet die Streichung des ist das los, was für ihn und seine Familie einen erheblichen zweiten Absatzes des§ 134, weil aus der zivilrechtlichen Definition Gebrauchswerth hat. Soll dieser Zustand noch länger aufrecht des Wuchers die Gewohnheits- oder Gewerbsmäßigkeit heraus- erhalten werden? Ich bitte Sie, unsern Antrag anzunehmen. Seit dem Jahre 1862 besteht in der Spandauer Gewehr. gelassen ist. Jedes Geschäft, das für einen Kontrahenten Abg. Gröber: Das Pfandrecht des Vermiethers an den fabrik unter dem Namen„ Arbeiter- Vereinskaffe" eine Untervortheilhaft ist, wird vom Gegen Kontrahenten als eingebrachten Sachen wird sich prinzipiell schwer regeln lassen. stüßungstaffe für die Meister und Arbeiter des Betriebes, welche Wucher bezeichnet und dadurch zur Nichtigkeit geführt. Redner Die bisherigen praktischen Erfahrungen, die uns aus den Kreisen außer Unterstüßungen in Krankheitsfällen auch Wittwen. und fragt die Regierungen, ob der Verzicht auf die Einrede aus der Handwerker mitgetheilt sind, nöthigen uns, das Pfandrecht Invalidenpensionen gewährt. diesem Paragraphen zulässig sein solle. nicht ganz zu beseitigen. Die Regierungsvorlage bildet einen Als 1885 das Krankenkassen- Gesetz in fraft trat, wurde die Abg. Gröber( 3.): Herr Stadthagen sprach von der ganz erheblichen Fortschritt. Das Pfandrecht ist beschränkt auf die Kaffe getrennt"; man überwies die vorhandenen Gelder der öffentlichen Ordnung, ich dachte, er sprach von der gesetzlichen Sachen des Miethers und nicht ausgedehnt auf die Sachen der neuen Pensionskasse für die Arbeiter der königl. Gewehrfabrik zu Ordnung; es stellte sich aber heraus, daß er von einer über Angehörigen; es ist beschränkt auf die Sachen, welche der Spandau , während die neu gegründete Krankenkasse von vorn allen Gesetzen schwebenden Ordnung sprach, die man erst Pfändung nicht unterworfen sind und wir haben die Aussicht, anfangen mußte. Bemerkt sei, daß bei einer Umgestaltung der Darin liegt die Gefahr seines Antrages. daß bei der Revision der Zivil- Prozeß- Ordnung der Kreis der Invalidentaffe im Jahre 1893 die Bestimmung in fraft trat, daß Nichtig sein soll ein Rechtsgeschäft, welches gegen ein Gesetz ver- der Pfändung nicht unterworfenen Gegenstände erheblich er auch die Arbeiterinnen der Gewehr- und Munitionsfabrik stößt und im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind alle Hechts weitert und damit das Pfandrecht des Vermiethers verringert der Kasse beitreten mußten. Infolge dieser Anordnung wuchs normen unter Gesetz zu verstehen, nicht blos die geschriebenen wird. Würde man das Pfandrecht ganz beseitigen, so würde das Vermögen der Invalidenkaffe rapide an, denn die tausende Geseze, sondern auch das Gewohnheitsrecht. Außerdem sollen nur gegen Vorausbezahlung vermiethet werden( Zuruf: Geschieht von Arbeiterinnen, die feit dem Jahre 1893 beschäftigt Rechtsgeschäfte nichtig sein, die gegen die guten Sitten verstoßen, ja jetzt schon!), oder man würde den Vermiether zwingen, waren und Eintrittsgeld wie Beiträge leisten mußten, wurden auch wenn sie sich noch innerhalb der Rechtsordnung halten. bei der ersten Nichtzahlung des Miethziuses von seinem meist nach mehr oder weniger furzer Zeit wieder entlassen, ohne Redner erklärt sich gegen den Antrag Haußmann; seine Annahme Kündigungsrecht Gebrauch อน machen. Wenn er nur daß sie von ihrem eingezahlten Gelde auch nur einen Pfennig
ableiten muß.
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Verschärft wurde die vorhandene Mißstimmung neuerdings aber noch durch eine Maßnahme der vorgesetzten Zeitung, welche gerade die ältesten Arbeiter empfindlich benachtheiligt.