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Das Scheitern der RGD.

Ruhr und Rhein " zieht das Fazit.

Es gab eine Zeit, wo die Unternehmer den Moskauer Ufas zur Gründung von sogenannten roten Gemertschaften freu­dig begrüßten. Man hoffte im Unternehmerlager, daß die fagen­hafte RGO. ihr Ziel, die 3ertrümmerung der Gemert­fchaften erreichen würde.

Die Katastrophe des Arbeitsmarktes, der offizielle Lohnbrud, verbunden mit dem Lohnbrud der Unternehmer schienen auch dem Borgehen der RGD. durchaus günstig zu sein. Ueber den weiteren Berlauf nach einem Siege der RGO. über die Gewerkschaften machten sich die Unternehm.r mit Recht feine Sorgen. Die Unternehmer haben noch niemals die Konjunkturpolitiker der KPD. gefürchtet. Es hat Jahrzehnte bedurft, um die Gemertschafts­organisationen aufzubauen. Die Unternehmer missen sehr gut, daß die Radaupolitit der KPD. nur sehr schlecht eine völlige organi­fatorische Unfähigkeit und Ohnmacht mastieren soll.

Die Hoffnungen der Unternehmer haben sich aber nicht er­füllt. Die Gewerkschaften widerstanden siegreich dem gemeinsamen Angriff des Unternehmertums auf der einen und der Kommunisti­schen Partei auf der anderen Seite. Es ist deshalb interessant, menn jegt in einer längeren Abhandlung die in der heute erschei­nenden Nummer Ruhr und Rhein ", dem Organ der Vereinigten Handelskammern von Rheinland- Westfalen , das Fazit gezogen wird über ein Jahr fommunistischer Gewerkschaftspolitit".

Nachdem auf Grund der Angaben der RGD., deren Mitglieder­ftärte untersucht wird, die in Wirklichkeit das Gegenteil von Stärke ist, heißt es da:

,, Größere Arbeitermassen hat die RGO. jedenfalls im Wirt­schaftstampfe nicht hinter sich zu bringen vermocht, obwohl die Stimmung in weitesten Arbeiterkreisen zeitweilig recht ge= reizt war und es feineswegs immer am Streitwillen gefehlt hätte, menn nur die gemertschaftlichen Organisa. tionen sich an die Spize des Streits gestellt hätten.

Mit ihrer neuen Gewerkschaftspolitik ist die RGO. bisher eben daran gescheitert, daß sie den Wirtschaftskampf der Ar­beiterschaft nicht als gewerkschaftlichen und mit gewerkschaft­lichen Mitteln führen will, sondern als politisch- revolutionären.

Sand in die Augen!

Naturalverpflegung für Erwerbslose?

Die Telegraphenunion meldet: Am Donnerstagnachmittag haben im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft die ersten vorbereitenden Besprechungen über die Natu ralpersorgung für Erwerbslose stattgefunden. An der Besprechung waren außer den anderen Ressorts des Reiches und Preußens auch die kommunalen Spizenverbände beteiligt. Es han­delte sich um die erste grundlegende Klärung der ernährungspoliti­schen Seite der Erwerbslosenhilfe. Am Freitagvormittag werden die Besprechungen in dem hierfür federführenden Reichsarbeits­ministerium fortgesezt."

Entweder es handelt sich um eine Erwerbslosenhilfe, wie sie bereits von den Städten während der Wintermonate durch Liefe­rung Don Kohlen und Kartoffeln durchgeführt wurde, eine Winterhilfe, die mit einer Naturalverpflegung" so gut mie nichts zu tun hat. Oder im fälschlich genannten Reichsernährungs­ministerium bereitet man unter Vorschiebung der Arbeitslosen eine neue Subventionierung der Landwirte vor. Denn daß zur Schaffung einer mirtlichen Naturalverpflegung ein Organisationsapparat aufgebaut werden müßte, der nur auf der Konjunktur einer Massenarbeitslosigkeit beruhen und also unrationell sein würde, liegt auf der Hand. Oder will Herr Schiele sein jämmerliches Unternehmen der Preissenkung von Brot und Milch, die in eine Preiserhöhung auslief, wiederholen? Auf jeden Fall ist die ganze Attion nichts anderes als Sand in die Augen der Arbeitslosen.

Wo aber bleibt die Aktion der Reichsregierung zur allge meinen Preissenfung?

Für einen solchen Kampf war aber die deutsche Arbeiterschaft mit fleinen Ausnahmen bisher nicht zu haben, vielleicht nicht so sehr deshalb, meil sie die revolutionären Ideen mißbilligte, als meil fie fich bei nüchterner Betrachtung der Lage Borteile materieller Arbeit von der fommunistischen Bolitik nicht versprach."

Es wird dann der Kazenjammer festgestellt, der ob dieses Mißerfolges innerhalb der Kommunistischen Partei herrscht, und untersucht, worauf dieser Mißerfolg zurückzuführen ist. Wörtlich wird da gesagt:

Schon dadurch, daß man die alte Parole des ,, Hinein in die Gewerkschaften" im Jahre 1930 ausdrücklich strich, leitete man diese Entwicklung ein und verlor die Möglichkeit, für die vielen ausgeschlossenen Anhänger Nachwuchs zu schaffen. A das hatten aber die führenden Instanzen vor der entscheidenden Wendung wohl vorausgesehen und reiflich überlegt. Wenn man trogdem den Entschluß zum Aufbau einer eigenen Gewerkschaftsorgani­fation faßte, fo geschah das vor allem deshalb, weil man der festen Ueberzeugung mar, die Gewerkschaften seien in ihrem Maffeneinfluß bereits so start erschüttert, daß es nur noch des fleinen Anstoßes der Bründung einer fommunistischen Gemert­schaftsbewegung bedürfe, um sie in fürzester Frist auf die Rolle von Führern ohne Soldaten herabzudrücken.

Diefe Hoffnung war aber trügerisch, und so fitt man heute in der RGO. zwischen zwei Stühlen und weiß nicht recht, wie man weiter verfahren foll."

Wir haben diesen Feststellungen faum etmas hinzuzufügen. Wenn es zum Schluß dort heißt, daß die bisherige Entwicklung der RGD., wie überhaupt die Geschichte des Kommunismus in Deutsch­ land der beste Beweis dafür ist, daß die große Masse der deutschen Arbeiter nicht daran denkt, sich in die von Moskau gewünschten Abenteuer zu stürzen, so ist das wesentlich dem Einfluß der freien Gewerkschaften und der Sozialdemokratischen Partei zu danken. Die Politik des Unternehmertums in Deutschland war und ist nichts anderes als eine Begünstigung der kommunistischen 2 benteurerpolitif. Der systematischen Schulung der Arbeiterschaft durch Partei und Gewerkschaften ist es zuzuschreiben, wenn alle Versuche von ganz rechts und ganz links erfolglos geblieben sind.

trifft. Bei der Erneuerung der Dienstverträge für die Spielzeit find die Gehälter um 10 bis 60 Proz. gefürzt worden. Es wird in der Eingabe darauf hingewiesen, daß die sogenannten Stargagen nur Ausnahmen seien. Nur 7 Proz. aller dar­stellenden Bühnenangehörigen beziehen ein Einkommen von mehr als 1000 Mart monatlich. Das Präsidium der Bühnengenossenschaft verlangt deshalb die Eingriffe in die Rechts- und Wirtschaftssphäre für Bühnenangehörige auf ein erträgliches Maß zu beschränken und in Zukunft vor Erlaß etwaiger neuer Bestimmungen der und in Zukunft vor Erlaß etwaiger neuer Bestimmungen der Bühnengenossenschaft Gelegenheit zu gutachtlicher Aeußerung zu

geben.

Die Unterstützung der Kurzarbeiter.

Die neuen Bestimmungen.

Der Berwaltungsrat der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat dieser Tage eine neue Verord­nung über die Rurzarbeiterunterstüßungen be­schlossen, die nunmehr in ihrem amtlichen Wortlaut vorliegt. Das Entscheidende ist, daß die Unterstüßungssäge für die Kurzarbeiter eine Anpassung an die für sämtliche Arbeitslosen gesentten unterstügungssäge erfahren. Im übrigen ist der Gesamt­inhalt des Kurzarbeiterunterſtüßungsrechts neu gefaßt worden und dadurch auch für den einzelnen Arbeitslosen und für den Kurz­arbeiter leichter verständlich geworden. Das ist insofern bedeutsam, als jedem einzelnen, der nach der neuen Verordnung einen Unter­stügungsanspruch hat, die Möglichkeit gegeben ist, sich von der ord­nungsmäßigen Anwendung der Bestimmungen in seinem Einzelfall zu überzeugen.

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Notverordnung und Bühnenangehörige nehmer beschäftigt werden, aus den Mitteln der Arbeitslosen­

Das

Eine Eingabe der Bühnengenossenschaft.

Präsidium Der Genossenschaft deutscher Bühnenangehörigen hat an die Reichsregierung, an die Länderregierungen und an die Verwaltungen der deutschen Städte eine Eingabe gerichtet, die auf die unerträglich schweren Maß­nahmen hinweist, die infolge der durch die Notverordnungen vorge­nommenen Sparmaßnahmen gerade die Bühnenangehörigen

Verkauf solange Vorrat e Mengenabgabe vorbehalten

Die neue Verordnung regelt zunächst die Voraussegun gen des Unterstützungsanspruchs, nach der jeder Arbeitnehmer eines gewerblichen Betriebs, in dem mindestens 10 Arbeit. versicherung Kurzarbeiterunterstügung erhält, wenn in einer Kalenderwoche infolge Arbeitsmangels in seinem Betriebe 3, 4 oder 5 Arbeitstage ausfallen. Die Höhe der Unterstügung, die alsdann gezahlt wird, richtet sich einmal nach dem Arbeitsver­dienst, den der Arbeitnehmer bei voller Arbeit haben würden, ferner nach der sozialen Seite nach der Zahl der Angehöri gen, die zu ihm gehören, und schließlich auch nach der Zahl der ausfallenden Arbeitstage. Go erhält z. B. ein Arbeit­

nehmer, der allein steht und drei Ausfalltage in ber Woche hat, eine Unterstügung zwischen 1 Mart und 2,90 Mart wöchentlich, je nachdem wieviel er bei Bollarbeit verdient hat. Im Höchstfalle dagegen kann ein Kurzarbeiter, der fünf Aus= falltage in der Woche hat und der beispielsweise vier oder mehr zuschlagsberechtigte Angehörige zu versorgen hat, eine Unterstützung zwischen 4,60 Mart und 21,30 Mart wöchentlich erhalten, ebenfalls nach der Höhe seines Vollverdienstes. Im Gegensatz zu den versiche= rungsmäßig voll unterstüßten Arbeitslosen gibt es eine Wartezeit, d. h. eine Karenzzeit, in der feine Unterstügung gezahlt wird, für den einzelnen Kurzarbeiter nicht. Die Unterstützung beginnt in der nächsten Kalenderwoche, nachdem die Anzeige über die Kurzarbeit

an das Arbeitsamt erfolgt ist.

Die neue Verordnug über die Kurzarbeiterunterstützungen tritt mit dem 31. August in Kraft. Gleichzeitig sind alle bisherigen Vor­schriften über die Kurzarbeiterunterstützung außer Kraft getreten.

Senkung der Schifferlöhne.

In dem Gehalts- und Lohnstreit der mestdeutschen kanalschiffahrt wurde Montag unter dem Borsiz des stell­vertretenden Schlichters für Westfalen folgender Schiedsspruch ge­fällt: Der durch Schiedsspruch vom 24. November 1930 festgestellte Lohn ermäßigt sich mit Wirkung ab 29. August 1931 für Matrosen, Heizer und Schiffsjungen um 6 Proz. Die festen Bezüge der Ge= haltsempfänger ermäßigen fich ab 1. September 1931 um 7 Proz. Diese Regelung fann mit einmonatiger Frist erstmalig zum 29. Februar 1932 gefündigt werden. Erklärungsfrist für die Par­teien läuft bis zum 7. September 1931.

Tariflohnanspruch der Jungausgelernten.

Hat der Lehrling nach beendeter Lehrzeit Anspruch auf Tarif­lohn? Mit dieser Streitfrage von grundsäglicher Bedeutung beschäf tigte sich in der vorigen Woche der Feriensenat des Reichs= arbeitsgerichts und entschied zugunsten des Klägers.

Mehrere Unternehmer in Berlin , Dresden , Bielefeld und Dort­ mund hatten sich geweigert, den Lehrlingen nach beendeter Lehrzeit den Tariflohn zu zahlen, den sie als Gesellen zu beanspruchen hatten. Die Unternehmer erklärten, daß sie infolge der schlechten wirtschaft­lichen Lage den Tariflohn nicht zahlen könnten. Der Kläger , ein jugendlicher Schloffer, hatte seine Lehrzeit in einem Betriebe nicht ganz beendet, sondern bei einem anderen Unternehmer zu Ende ge­lernt. Als er ausgelernt hatte, beanspruchte er den Tariflohn als gelernter Schlosser.

Der beklagte Unternehmer weigerte sich, den Tariflohn zu zahlen. Das Landesarbeitsgericht entschied gegen den Kläger und wieß ihn mit seiner Berufungs - Klage ab.

Um einmal in dieser Streitfrage eine grundsäßliche Entscheidung herbeizuführen, legten der Kläger und seine Organisation Revision ein.

Das Reichsgericht hob das vorinstanzliche Urteil auf. Es stellte grundsäglich fest, daß der Lehrling nach beendeter Lehrzeit den Tariflohn der im Betriebe tätigen Berufskollegen be­anspruchen fann. Auch habe er auf den Tariflohn Anspruch, wenn er seinen ersten Lehrherrn verlassen und die Lehrzeit bei einem anderen Unternehmer beendet hat.

EPD. Buchbruder! Auf die Frattionsligungen folgender Bezirke wird hierdurch besonders hingewiesen: 1. Bezirt: Montag, 7. September, 18 Uhr, im Bezirksversammlungslofal; 3. Bezirk: Sonntag, 6. Sep. tember, Uhr, bei Klug, Danziger Str. 71; 5. Bezirt: Gonnabend, 5. Geptember, 19% Uhr, bei Schönemann, Oranienstr. 180; 8. Bezirt: Sonnabend, 5. Geptember, 20 Uhr, bei Rugfi, Hermannstr, 75; 10. Be. girt: Montag, 7. Geptember, 18 Uhr, im Bezirksversammlungslokal. Der wichtigen Tagesordnung wegen wird vollzähliges Erscheinen er. Der Fraktionsvorstand.

wartet.

AEG./Nf. und Hydra- Wert, Drontheimer Straße. Fraktionsfigung Montag, 7. September, 15% Uhr, bei Machalett, Drontheimer Str. 4. Reiner darf fehlen. Der Fraktionsvorstand.

Freie Gewerkschafts- Jugend Berlin

Heute, 19% Uhr, tagen die Gruppen: Ablershof: Gruppenheim Adlers­hof, Bismardstr. 1. Bortrag: Die freien Gemertschaften und die anderen Gewerkschaftsrichtungen" Nordring: Jugendheim, Schule Sonnenburger Str. 20. Religion und ihr Wesen." Reinidendorf- Dst: Ju­gendheim Lindauer Straße( Baraden). Heimbesprechung. Spielabend. Süden: Jugendheim Wassertorstr. 9. Heimbesprechung. Schachlehrabend. Charlotten burg : Jugendheim Spreeftr. 30. Heimbesprechung. Zeppelinplag: Jugend. heim Turiner Ede Geestraße. Heimbesprechung. Spandan- Wilhelmstadt: Jugendheim Sportplat Seeburger Straße. Das Betriebstätegefet. Arns. walder Plag: Pasteurste. 44-46( Obersealfantle). Hermannplag: Jugend­heim Ganderstr. 11, Ede Sobrechtstraße. Heimbefprechung.

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Jugendgruppe des Zentralverbandes der Angestellten Heute folgende Beranstaltungen: Rorben: Wir besuchen die Versamm­Tung des Werbebezirks. Subweften: Jugendheim Yordstr. 11( 2 Sof, Quergebäude, 1 Treppe, Zimmer 5). Mufit und Siederabend. Heute tagt die Berliner Druderei. und Verlagsgesellschaft m. b. S. von 20 bis 22 Uhr im Jugendheim Ebertystr. 12. Spiele im Freien ab 18 Uhr Sportplag Einsame Vapper"( Norben), Sportplak Bankom, Riffingenstraße, and Boltsport Neu­fölln( fleine Spielwiese, an der Rodelbahn). Meldet euch für die Bolts­bühnenabteilung für die arbeitende Jugend im Jugendsekretariat.

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