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Polizeiliches, Gerichtliches 2c.

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Die Maifest Nummer 1895. Am 19. Juni wurde in Braunschweig endlich die seitens des Gerichts tonfiszirte und durch gerichtliche Entscheidung kürzlich wieder freigegebene Maifeft- Nummer des vorigen Jahres zurückgegeben. Das Gericht hatte aber zugleich entschieden, daß der auf der zweiten Seite befindliche Artikel durch Ueberbrucken mit schwarzer Farbe un leferlich gemacht werden solle.

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Gerichts- Bettung.

Etwa

einen burch die Arbeitseinstellung brohenden Berluft zu ver- 1 Die Sozialdemokraten beantragen, an bie Stelle diefes Wir finden nicht, daß die von Parvus angeführte Stelle, die meiden. In einem andern Fall in Lübec verlangten bie Arbeiter Paragraphen drei andere zu sehen, welche Bestimmungen treffen wir in unserer Notis nicht abbruckten, den Sinn irgendwie unter Androhung der Sperre bessere Lohnbedingungen, und sie darüber, in welchen Fällen die Arbeitnehmer ohne Kündigung ändert. Ob die an sozialdemokratische Führer" sich heran­find zu hohen Strafen wegen Erpressung verurtheilt worden. entlassen werden bezw. selbst die Arbeit verlassen fönnen. drängenden Elemente Bürgerliche" sind oder andere Menschen Das find Monstre der deutschen Rechtsprechung. Wenn Abg. Frohme hält es für unzweckmäßig, die Bestimmung finder, ist ganz gleichgiltig. Das worauf es ankommt und, also ein Arbeiter es wagt, für seine Arbeit einen Lohn zu ver- über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung ganz woran Parvus schweigend vorübergeht, ist die Anschuldigung, langen, der im Verhältniß zu dem ortsüblichen ein bischen hoch allgemein zu fassen ohne jede Einzelbestimmung. daß sozialdemokratische Führer" sich diesen Mückenschwarm zu sein scheint, dann erpreßt er! Wenn ich einem Kaufmann, Berichterstatter Enneccerus bemerkt, daß die vorgeschlagenen un aus gefeht vor den Augen schwirren" und der 12 M. für einen Hut verlangt, sage, wenn Sie ihn mir nicht Einzelbestimmungen nur für die gewerblichen Arbeiter passen. durch ihn jedes Urtheil trüben lassen. Also eine für 10 M. laffen, komme ich nicht wieder, so liegt darin nach Unter Ablehnung aller Anträge wird§ 617 unverändert an- thatsächliche Berichtigung oder gar thatsächliche Berichtigungen" dem obigen Vorbilde ein Versuch der Erpressung. Wenn ein Richter genommen; ebenso die übrigen Bestimmungen über den Dienst bat Parvus nicht geliefert. so urtheilte, würde man fragen, ob der Ort, wo der Richter so vertrag des Titel 6. geurtheilt hat, vielleicht die Filiale einer Jrrenanfialt sei. Gegen Zum siebenten Titel Werkvertrag" liegt nur zu diese beschämende Judikatur, welche die Arbeiterklaffe mit einer§ 688 ein fozialdemokratischer Antrag vor, welcher wie dem Ausnahmegesetzgebung umgiebt, müssen wir einen Strich ziehen. Unternehmer eines Bauwerks auch den Materialien Der Tischler Hempel hat wegen versuchter Erpressung lieferanten und den Arbeitern an demselben das Recht 6 Monate im Gefängniß fizzen müssen, weil er mit der Sperre auf eine Sicherungshypothet einräumen will. gedroht hat, wenn der vereinbarte Lohntarif nicht durchgeführt Abg. Frohme meint, daß man bei diesem ersten Schritt werde. Das ist eine falsche ungerechte Rechtsprechung. Reiner gegen den Bauschwindel nicht bei den Unternehmern stehen der Juristen hier im Hause hätte ein solches Urtheil fällen bleiben, sondern auch die Arbeiter bedenken solle. fönnen, weil sie das praktische Leben und die gewerb. Geb. Ober- Regierungsrath Struckmann: Die Materialien­lichen Arbeitsverhältnisse kennen; es hat auch niemand Lieferanten sind gedeckt, soweit sie selbst fur den Bau arbeiten; im Reichstag diese Rechtsprechung gerechtfertigt. Durch ist das nicht der Fall, so find sie gewöhnlich der stärkere Theil unfere ferneren Anträge würden Sie auch die bekannten und liefern nicht ohne Vorausbezahlung. Wollte man den Ar­Eine neue Andlegung des Vereinsgesetzes. Frau Bauschwindler treffen, jene Leute, die genau wissen, für wen beitern auch eine Sicherungshypothet geben, so würden sich bald Schriftsteller Geiser hatte sich nebst Frau Schuhmacher Raiser gearbeitet wird, die sich aber wohl hüten, einen Vertrag zu sehr wenig Privatunternehmer für Bauten am 19. Juni vor der dritten Straftammer in Breslau wegen schließen, die nachher als Räuber kommen und mühelos die Arbeit finden; es würden nur noch große Baugesellschaften an die Uebertretung der§§ 1 und 12 des Vereinsgesetzes vom des Maurers, des Lieferanten und aller derjenigen, die am Bau Uebernahme von Bauten denken können. 11. März 1850 zu verantworten. Die genannten weiblichen Ver­thätig gewesen sind, für sich einftreichen, obwohl sie hätten wissen Abg. Lenzmann( frf. Bp.) hält es für unmöglich, diese trauenspersonen der Breslauer Sozialdemokratie hatten durch die müffen, daß die Arbeitsleistung von den Vertragschließenden, von Materie jetzt zu regeln, und bittet um Ablehnung dieses Antrages. Bolkswacht" zu einem gemüthlichen Zusammenfein am 16. Februar den vorgeschobenen Kerlen nicht bezahlt werden konnte. Hier Die Abgg. v. Cuny( natl.) und v. Buchka( f.) erklären nachmittags im Kornemann'schen Lokale eingeladen. würden Sie einen Riegel vorschieben. Bedenken, die in sich trotz aller Sympathie für den Schutz der Bauarbeiter 150 Personen waren dieser Einladung gefolgt und unterhielten sich der ersten Lesung der Kommission vorgebracht waren, gegen den Antrag. Die Schwierigkeit der Materie habe sich in ganz ungezwungener Weise bei Kaffee und Kuchen, bis sie haben wir nicht unberücksichtigt gelaffen. Wir haben dem bei der früheren Berathung des Antrages Baffermann hinreichend schließlich in ihrer Fröhlichkeit auch einige Lieber erschallen ließen. Fall, daß jemand wußte, den Fall gleichgestellt, daß jemand gezeigt. Abgesehen von einer Geburtstags- Gesellschaft und einer anderen, wissen mußte, daß der Vertragschließende nicht zahlen würde. Der Antrag wird abgelehnt und die Bestimmungen über die von einem Begräbniß in Gräbschen zurückgekehrt war, waren Man müßte Bestimmungen treffen, daß man all diesen Bau- den Werkvertrag werden unverändert angenommen. in dem Saale natürlich hauptsächlich Sozialdemokraten anwesend. schwindlern und den Schwindlern in der Konfettions: Abg. v. Manteuffel( t.) beantragt nunmehr die Vornahme Mithin scheint es naheliegend, daß die Gefänge entsprechend branche an den Kragen kommen tönnte. Sollten gegen die der Abstimmung über die Novelle zur Gewerbe- gewählt wurden; unter anderem wurde die Arbeitermarseillaise Faffung Bedenken erhoben werden, so kapriziren wir uns nicht Ordnung. und das Lied ,, Die Petroleure" angeftimmt. Dies erregte aber auf die Worte. Wir beantragen im§ a: Eine Ver Abg. Singer( Soz.): Es ist nicht meine Absicht, die Ge- das Mißfallen der überwachenden Polizei- Organe und die Ver­einbarung über Lohneinbehaltung oder Abzug ist nur so weit zu- sammtabstimmung über die Gewerbe- Ordnungsnovelle zu ver- fammlung wurde kurzer Hand aufgelöst, indem die Anwesenden lässig, als das ausdrücklich im Gesetz geftattet ist. Ich hindern, ich konstatire aber, daß diejenigen Mitglieder, die heute zur sofortigen Räumung des Saales aufgefordert wurden. will Ihnen nicht die Stellen aus dem alten und neuen Testament nicht hier sind, aber sich für verpflichtet gehalten haben, an der Diefem Befehle tamen die Versammelten zwar ohne Wiederstand oder aus den Encykliken des Papstes verlesen, nach welchen es Abstimmung theilzunehmen, dadurch entschuldigt sind, daß von nach, hatte aber für die Einberuferinnen sowie für Frau Sünde ist, den Lohn nicht auszuzahlen; ich verweise nur auf allen Seiten die Absicht ausgesprochen wurde, diese Abstimmung Restaurateurin Rornemann eine Anklage zur Folge. unsere Verhandlungen beim Lohnbeschlagnahmegesez. Dem erst nach der zweiten Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anklage Behörde behauptete, daß bei der Zusammenkunft Arbeiter gegenüber zu kompensiren, der seine Arbeitskraft vorzunehmen. politische Angelegenheiten, wenn nicht erörtert worden hat vorleisten müssen, ift unmenschlich, ist grausam. Abg. v. Manteuffel: Wir haben niemals die Versicherung feien, so jedenfalls erörtert werden sollten. Dazu wäre aber Es dürfen ihm nicht die Mittel zur Lebenshaltung entzogen abgegeben, von der Herr Singer sprach. werden. Selbst einem Gefangenen oder Zuchthäusler entzieht man nicht die Lebensmittel. Kompenfiren heißt hier, der wucherischen Ausbeute Borschub leisten, den Arbeiter zwingen, den Bedingungen des Arbeitgebers sich unter allen Umständen zu unterwerfen. Selbst in der Stlavenwirthschaft muß schon der Herr in seinem eigenen Intereffe dafür sorgen, daß sein Sklave das zum Leben nothwendigste erhält. Ich bitte um Annahme unserer Anträge. Abg. Bielhaben( zur Geschäftsordnung): Jch bezweife die Befchlußfähigkeit des Hauses.( Lachen. Unruhe.) Ich bemerke dazu, damit irgend welche Zweifel darüber nicht auftauchen können, jedenfalls mir nicht Motive untergelegt werden, die ich nicht babe, daß ich ein Interesse daran habe, festgestellt zu sehen, daß das Haus beschlußfähig gewesen ist und daß die Gewerbe Ordnungs- Rovelle hätte angenommen werden können.( Lachen.) Präsident v. Buol: Ich bemerke, daß das Bureau einmüthig darüber nicht im Zweifel ist, daß wir beschlußfähig sind. Damit ist die Frage erledigt.( Beifall.)

Abg. Bachem( zur Geschäftsordnung): Ich konstatire, daß von der Partei des Herrn Vielhaben im Augenblick, wo er von uns Präsenz verlangt, nur zwei Beute im Saale sind.( Hört! hört!)

Abg. Gröber( 3) spricht sich gegen die Anträge aus, namentlich gegen den legten, welcher nicht im stande sein würde, dem Treiben der Bauschwindler entgegenzutreten.

Die Anträge werden abgelehnt.

die Krankenpflege auf 13 Wochen auszudehnen.

Abg. Singer: Wenn das Haus sich noch länger beschluß­fähig erhält, dann kann ja die Abstimmung morgen oder über­morgen stattfinden. Wir legen aber Werth darauf, daß unsere Parteigenossen nicht verhindert werden, ihr Votum abzugeben. Der Antrag von Manteuffel wird angenommen; da: gegen stimmt auch ein Theil des Zentrums und der National­liberalen.

In namentlicher Abstimmung wird darauf die Novelle zur Gewerbe- Ordnung mit 163 gegen 57 Stimmen an genommen. Die Abgg. Müller- Fulda( 3.) und Graf Schwerin( t.) enthalten sich der Abstimmung. Mit Nein" stimmen neben den Sozialdemokraten und den beiden freisinnigen Gruppen die bei feiner Partei befindlichen Abgeordneten Prinz Hohenlohe- Schillingsfürft und Rösicke, von der Reichs­partei Abg. Engels, von den Nationalliberalen die Abgg. Jorns, Siegle, Bayerlein, Brunck, v. Cuny und Günther, und vom Zentrum Abg. v. Strombeck. Schluß 5 Uhr. Nächste Sigung Dienstag 12 Uhr.( Fort sehung der zweiten Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs .)

Parlamentarisches.

Partei- Nachrichten.

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Die

die Anmeldung der Versammlung bei der Polizei erforderlich gewesen, die sträflicherweise unterlassen war. Das Schöffens gericht, welches die Angelegenheit am 18. April zu beurtheilen hatte, gelangte damals zu einem freisprechenden Erkenntniß, indem es jene Behauptung als nicht erweisbar erachtete. Die dem neuen Termin erkannte die Straftammer III des Landgerichts Staatsanwaltschaft legte jedoch hiergegen Verufung ein und in unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urtheils auf Geldstrafen gegen alle drei Angeklagten, und zwar gegen Frau Kornemann auf 15 M., gegen die Angeklagten Kaiser und Geiser anf je 30 M. Das Gericht schloß sich den Ausführungen des Staatsanwalt Schubert an, wonach es sich unzweifelhaft um eine öffentliche Versammlung gehandelt habe. Db wirklich öffentliche Angelegen. heiten darin behandelt wurden, sei nicht so wesentlich, wie der thatsächliche Zweck derselben, der sich schon aus dem Zeitungs, aufruf seitens der Parteileiterinnen an die sozialdemokratischen Frauen Breslau's ergeben habe. Daß allerdings keine Reden fammelten wußten, unter polizeilicher Ueberwachung zu sein, und gehalten worden feien, liege wohl nur daran, daß die Ver­außerdem genüge es, wenn an den einzelnen Tischen politifirt wurde. Uebrigens charatterifirten tendenziöse Lieder eine Ber­fammlung als solche ebenso, wie politische Vorträge. Nach alles dem habe die unterlassene Anzeigepflicht vorgelegen, weshalb wie oben erkannt sei.

Die Münchener Frauenbewegung, aus bürgerlichen Kreisen hervorgegangen, hat zum Beginn der Plenumberathungen über das Bürgerliche Gesetzbuch dem Reichstage eine Resolution Der grobe Unfug als Nettungsanker. Die Konfektions­Der von der Kommission neu eingefügte§ 609a beftimmt in telegraphisch zugehen lassen, in der sie zur zweiten Lesung arbeiterinnen Adelheid Schlecht und Anna Kayser waren bezug auf dauernde Dienstverhältnisse, daß für den in die Haus- ihre früher aufgestellten Beschwerden gegen das Familienrecht während des Streits im Februar der Schneiderin Frau gemeinschaft aufgenommenen Dienstverpflichteten der Dienst- des Bürgerlichen Gesetzentwurfes wiederholen und die Anträge auf Mielisch begegnet. Frl. Schlecht hatte die Mielisch, die ein berechtigte im Falle einer Erkrankung die erforderliche Verpflegung Bertagung unterstüßen, damit die Volksvertreter Zeit gewinnen, Packet trug, gefragt, ob sie noch arbeitete und wieviel und ärztliche Behandlung bis zur Dauer von 6 Wochen, jedoch besser orientirt zu sein, als sie es augenscheinlich sind, über Lohn sie bekäme, die telisch hatte das sehr schroff abgewieſen und nicht über die Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus zu ge- die Tragweite der Bewegung zur Hebung der Rechtsstellung der mit dem Schirme gedroht, behauptete aber, daß die Schlecht währen hat. Die Sozialdemokraten beantragen in erster Linie für diesen Frauen."" Man zwinge die deutschen Frauen nicht," heißt es ihr auch nach dem Packete gefaßt hätte, um zu sehen, was Die Sozialdemokraten beantragen in erster Linie für diesen zum Schluß, an der Möglichkeit gerechter Vertretung ihrer drinnen wäre. Frl. Kayser sollte Streifbrecherin" gerufen Fall die Dienstverpflichteten krantenversicherungspflichtig zu machen Interessen unter den heutigen verfaffungsmäßigen Verhältnissen haben. Dieses erschütternde Ereigniß ſezte die Juristen in und in zweiter Linie, für den Fall der Ablehnung dieses Antrages, zu verzweifeln und die einzige Aussicht auf gebührende Beachtung rl. Schlecht und Frl. Kayser Anklage wegen nicht geringe Zweifel. Der Staatsanwalt erhob gegen derselben in eingreifenden Veränderungen zu suchen, deren Er- Frl. versuchter Abg. Stadthagen ( Soz.) empfiehlt diese Anträge und schlägt für strebung den gemäßigten Frauenkreisen bisher fern gelegen hat." Nöttigung", die Straftammer VIII konnte aber aus Rechtsgründen den Fall der Ablehnung des ersten Antrages vor, durch eine Ueber die Geschäftslage des Reichstages schreibt die verfahren wegen Bergehens gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung, mit feine Nöthigung in dem Borfalle finden und eröffnete das Haupt­Resolution den Reichskanzler zu ersuchen, baldigst die Krankenversicherungspflichtigkeit für das Gesinde einzuführen. Kreuz- Zeitung ":" Nach dem schnellen Verlaufe, welchen die der Annahme, die beiden Angeklagten hätten die Mielisch durch Ehr­Die Krankenfürsorge für das Gesinde ift eine sehr ungenügende. Abschluß derselben an Dienstag( 23.) oder Mittwoch( 24. d. M.) In der Berhandlung, die am 22. Juni vor der 7. Straffammer zweite Lesung des Bürgerlichen Gesetzbuches nimmt, wird der verletzungen oder Zwang zur Theilnahme am Streit bewegen wollen. Der Dienstherr müßte unter allen Umständen im Falle der Krankheit seine Fürsorge gewähren und es dürfte nur der der erfolgen. Die dritte Lesung wird sich bald anschließen und nur stattfand, betonte Frau Mielisch selber mit Stolz, daß fie gar vorfäßlichen Herbeiführung einer Krankheit ausgeschlossen sein. noch kurze Zeit in Anspruch nehmen. Die Bertagung des teine Arbeiterin sei und daß der Streit sie deshalb garnichts an­Deutschland sollte sich nicht in diesem Punkte von der fleinen Reich stages dürfte am 27. b. M. eintreten." ginge; sie bekundete, daß kein Mensch sie aufgefordert hätte, daran Schweiz beschämen laffen. Die Gesindeverhältniffe auf dem Lande theilzunehmen und daß das auch offenbar garnicht die Ab. sind durchaus nicht mehr die patriarchalifchen, die früher vor­sicht der Angeklagten gewesen wäre. Nun war guter handen waren und von denen jezt noch immer gesprochen wird. Rath theuer. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wollte die Die Unterbringung des Gefindes auf dem Lande ist eine solche, daß Zum internationalen Arbeiterkongres in London Anklage zuerst auf Beleidigung" stellen, aber es ergab sich, daß sie im Falle der Krankheit unerträglich wird. Wollen Sie nahm eine sehr gut besuchte Versammlung Stellung, die am Frau Mielisch deswegen femen Strafantrag gestellt hatte. Schon dieses Aufreizungsmittel, wie es ein schlimmeres nicht geben 21. Juni im Gambrinussaale zu Dresden stattfand. Nach schien es, als ob das Verbrechen ungefühnt bleiben müßte, da fand fanu, bestehen lassen? Die Herren, welche an dieser Frage inter - einem Referate des Landtags Abgeordneten Julius Fräßdorf der Staatsanwalt für die getränkte Gerechtigkeit einen Rettungs­essirt sind, welche für das ländliche Gesinde zu sorgen haben, wurde als Delegirter für die ersten 9 sächsischen Reichstags- anter im groben Unfug". Er meinte, daß in Frau Mielisch das ganze sollten sich der Abstimmung enthalten; dann würden die Sozial- Wahlkreise der Landtags Abgeordnete Schulze Coffebaude Publikum beläftigt worden sei, und hielt ben Unfug für demokraten die Mehrheit für sich haben. Redner beantragt die gewählt. so schwer, daß er gegen jede der beiden völlig unbescholtenen namentliche Abstimmung über diese Frage. Eine Geschmacklofigkeit. Zu unferer so betitelten Notiz jungen Mädchen zwei Wochen Haft beantragte. Der Ver­in der Nummer vom vorigen Freitag erhalten wir nachstehendes theidiger Rechtsanwalt Heine wollte die Anwendbare teit Des Paragraphen vom Schreiben: nicht ans groben Unfug erkennen, und führte aus, daß nur Frau Mielisch ganz das Publikum Der Notiz, überschrieben ,, Eine Geschmacklosigkeit", gegen allein, nicht aber beläftigt worden sei. über, in der ich vom Borwärts" persönlich angegriffen Gs geschähe täglich, daß man auf der Straße angeredet und ges Es werde und auf die ich in der Sächsischen Arbeiter- Zeitung" dem fragt werde, es wäre einem meist störend, nie angenehm, aber allgemeinen Inhalt nach eingehe, habe ich folgende thats a ch die Beläftigung berühre das Publikum als solches nicht, Die Anträge der Sozialdemokraten werden in liche Berichtigungen zu machen, deren unverzüglicher Ab- sei mithin fein grober Unfug. Jedenfalls liege die. Sache namentlicher Abstimmung mit 189 gegen 25 Stimmen abgedrud, meines Erachtens, nicht nur parteigenössische, sondern eine so milde, daß höchstens auf eine geringe Geldstrafe ertannt lehnt. Die Abgg. Liebermann und Förster- Neustettin Anstandspflicht des Vorwärts" sein dürfte. werden könnte. Das Gericht billigte den juristischen Fund des enthalten sich der Abstimmung. Für dieselben stimmen die Sozial- Es ist nicht richtig, daß ich in dem resp. Artikel eine Staatsanwalts und nahm groben Unfug an, es folgte jedoch den demokraten und von der freisinnigen Bereinigung die Abgeordneten Schilderung der sozialdemokratischen Partei Milderungsgründen des Vertheidigers und erkannte blos auf Pachnide, Rickert und Barth, sowie der wildliberale führer" gebe. Die Charakteristik bezieht sich ausschließlich auf 20 M. Geldstrafe. Wenn nun der Staatsanwalt sich nicht rechts Abg. Röside. die bürgerlichen Elemente, welche fich an die Partei- zeitig erinnert hätte! Es wäre doch zu empfehlen, daß alle Ebenso werden sozialdemokratische Anträge abgelehnt führer herandrängen. Das wäre jedem sofort klar, hätte der Anklagen gleich von vornherein eventuell", wie die Juristen so bezüglich der besonderen sittlichen Fürsorge für Arbeiter Vorwärts" nicht aus dem von ihm zitirten Paffus den ein- schön sagen, auf groben Unfug gerichtet würden. unter 18 Jahren(§ 610 a) und bezüglich der Strafleitenden Aus gewalt der Arbeitgeber über die Arbeitnehmer.

Damit schließt die Debatte.

Abg. Spahn( 3.) beantragt, die Abstimmung auszusehen bis zum Einführungsgesetze, weil ein Theil des Antrages sich auf daffelbe bezieht.

Abg. Gröber( 8.) hält es für zweckmäßig, die Abstimmung jetzt schon vorzunehmen, worauf Abg. Spahn seinen Wider spruch zurückzieht.

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erhalten."

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An die Redaktion des Vorwärts."

Sat

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der fortgelaffen, also lautet: Prozeß Wiffer. In dem gegen den jetzt verstorbenen diesen Kreisen( der politischen Halbwelt) stammen meistens Bauerngutsbesitzer Wisser eingeleiteten Meineidsprozeß wurde, der den Bürgerlichen, welche mit 3u§ 612 beantragen die Sozialdemokraten, daß bei Attord auch diejenigen Bürgerlichen, arbeit, wenn jegliche Kündigungsfrist ausgeschloffen ist, das demokratischen Führern in persönliche Berührung zu kommen" Saale- Zeitung" zufolge, am 17. Juni der Mitangeklagte Bau­arbeiter Emil Karow aus Erfurt zu einem Jahr drei Monaten Arbeitsverhältniß erst mit Fertigstellung des Stückes oder der suchen und sei es auch nur, um von ihnen einen Fußtritt zu Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf drei Stücke, deren Herstellung vereinbart ist, aufgehoben wird. Jahre verurtheilt. Nachdem Abg. Frohme( Soz.) den Antrag empfohlen, wird Es ist nicht richtig, daß ich je die Parteiführer um­derfelbe abgelehnt. wedelt" habe. Vielmehr habe ich mit den bekannten Partei­Abgelehnt werden sozialdemokratische Anträge zu§ 614, größen überhaupt nie persönlich verkehrt, ausgenommen ein Depeschen und letzte Nachrichten. wonach für beide Theile die Kündigungsfristen gleich paar äußerst flüchtige Begegnungen, die von feiner Seite provocirt sein sollen und zu§ 615, wonach ein auf Lebenszeit eingegangenes wurden. Paris , 22. Juni. ( W. T. B.) Die Deputirtenkammer be­Arbeitsverhältniß nach Ablauf eines Jahres von dem Arbeit- Und wenn es dem Vorwärts" beliebt, mich einen Literaten" willigte mit 341 gegen 74 Stimmen einen Kredit von 4 800 000 Fr. nehmer gekündigt werden kann. zu nennen, fo beanspruche ich jedenfalls den Namen eines zur Begleichung der Ausgaben für die Expedition nach Nach§ 617 tann das Dienstverhältniß von einem jeden Parteiliteraten, denn ich habe nie auch nur eine einzige Siam, nachdem mehrere Redner dagegen protestirt hatten, daß Theile ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein Beile anders geschrieben, als für die Parteipresse. die Regierung ohne Ermächtigung von seiten des Parlaments wichtiger Grund vorliegt. Ausgaben mache. Verantwortlicher Redakteur: Auguft Jacobcy, Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berliu. Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin . Hierzu 1 Beilage,

Parvus.