Die Finanzen der Friedensgesellschaft.
Wer hat sie unterstützt?
Der Privatbeleidigungsprozeß des Geschäftsführers der Deutschen Friedensgesellschaft Küster gegen die Redakteure des„ Tag", der ,, Deutschen Bolfswacht", der Siegener Zeitung" und der Roten Fahne", die gegen die Friedensgesellschaft den Vorwurf erhoben haben, sie hätte französische, tschechische und polnische Regierungsgelder erhalten, fonnte gestern nicht zu Ende geführt werden. Boraussichtlich. dürfte er noch zwei weitere Tage in Anspruch nehmen. Mit jeder neuen Zeugenvernehmung erscheint die Angelegenheit immer verwidelter, es ist nicht leicht, Tatsachen und vage Vermutungen auseinanderzuhalten. Bisher hat der Nebenkläger, gegen den die Beklagten einen großen Zeugenapparat aufgeboten haben, nicht schlecht abgeschnitten. Der Nachweis, daß irgendwelche fremde Regierungsgelder durch seine Hände, also durch die Friedensgesellschaft gegangen seien, tonnte nicht erbracht
werden!
Als eine um so problematischere Natur erscheint der frühere Borsitzende der Berliner Ortsgruppe der Deutschen Friedensgefellschaft und späteres Präsidialmitglied, der Schriftsteller Hans Schwann . Er war es, der von Prof. Förster in Paris die 30 000 Franken eingehändigt erhielt und sie, wie er behauptete, an das Reichsbanner für die Wahlpropaganda zweds Schaffung eines pazifistischen Reichstages übermittelt hat. Als diese Geldübergabe seinerzeit Gegenstand heftiger Erörterungen in der Deffentlichkeit wurde, hat der Vorsitzende des Reichsbanners Hörfing erklärt, daß er wohl vom Vorstandsmitgliede der Liga für Menschenrechte LehmannRußbüldt 3000 mart erhalten habe, daß ihm aber bei der Uebergabe des Geldes versichert worden sei, sie stammten von deutschen republikanischen Quellen. Er hätte selbstverständlich unter feinen Umständen Gelder entgegengenommen, die aus fremdländischen Quellen herrührten.
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Da es dem Sowjetzar Alexander nicht vergönnt war, an der Spike feiner Truppen zu sterben, übergibt er dem Vertreter der mecklenburgischen Regierung seinen revolutionären Füllfederhalter.
Der Zeuge Schwann blieb troh wiederholten Borhaltes der Ber teidigung bei seiner Behauptung, daß die ihm von Förster übergebenen 30 000 Franken von der französischen Liga für Menschenrechte stammten und für feinen anderen 3wed als den von ihm benannten bestimmt gewesen seien. Die Friedensgesellschaft habe davon keinen Pfennig erhalten. Aeußerst peinlich wurde die Situation für den Zeugen, als ihm von der Verteidigung ein Brief vorgehalten wurde, in dem er unter Berufung auf sean Ehrenwort mit aller Entschiedenheit bestritten hatte, je direkt oder indirekt aus irgendeiner privaten oder amtlichen französischen Quelle 50 000 Franken oder eine ähnliche Summe erhalten zu haben. Das wäre er bereit, hieß es weiter, vor Gericht mit seinem Eide zu erhärten. Dieser Brief war in Verbindung mit einer eidesstattlichen Erklärung geschrieben worden, die die Sekretärin der Deutschen Friedensgesellschaft, Frau Hellmeier, darüber abgegeben hatte, daß die von Schwann in Paris erhaltenen Gelder in deutschen pazi - tischen Ausschuß des Völkerbundes ihren Berechtigungseinfegen. Die gute Arbeit der Minderheitenkomitees könne noch fiftischen Kreisen verteilt worden seien. Diese Erklärung hat Frau schein erhalten. Die Einwände Japans und Perfiens, Hellmeier später widerrufen.
Völkerbund und Minderheiten.
leberhaupt fpielen Widerrufe in dieser Verhandlung eine große Rolle. So hatte z. B. Prof. Förster widerrufen, die in einem Briefe aufgestellte Behauptung, die Zuwendung an Herrn Schwann stammten von dem französischen Ministerpräsidenten Herriot . Später fagte er, das Geld sei von dem Mitglied des Zentralkomitees der französischen Liga für Menschenrechte durch Vermittlung ihres Borsitzenden Prof. Basch an Schwann überreicht worden. Des gleichen hatte er auch seine ursprüngliche Erklärung widerrufen müssen, daß die an die Deutsche Liga für Menschenrechte aus der Tschechoslowakei zum Zmede der Propaganda des Bagifismus in Deutschland in Höhe von 85 000 Mart zugefloffenen Gelder non dem fogenannten Moriz Fonds, in Wirklichkeit dem Benesch Masaryk Fonds stammten. Später nannte er eine andere Quelle.
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Das in Verbindung mit den Borwürfen gegen Rüfter ausgefchloffene Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft Dr. Hiller, gestern als Zeuge vernommen, glaubte auch jetzt noch die gegen den Kläger erhobenen Vorwürfe, fremde Regierungsgelder empfangen zu haben, aufrechterhalten zu müssen. Es sei zu unterscheiden, sagte deutschen Friedensbewegung, wenn man über die Zuwendungen amtlicher ausländischer Gelder spreche. Tatsache sei, daß eine gemisse Clique, die sich aus priinenten Funktionären der Deutschen Friedensgesellschaft und der Deutschen Liga für Menschenrechte zusammensetzte, solche Gelber erhalten habe, um sie für ihre politischen Ideale zu verwenden. Zu diesen Leuten gehörte u. a. außer Schmann auch Rüst er. In einem Briefe von Prof. Förster an Frau Röttcher, die Geschäftsführerin der Zeitschrift ,, Das andere Deutschland", sei die Summe von 6000 Mark genannt worden, die von dem sogenannten Moriz- Fonds stammen sollten. Später erklärte jedoch Prof. Förster, fie fämen von einem westschweizerischen Fonds. Prof. Förster habe im Jahre 1925 die Bekanntschaft zwischen Schwann und dem tschechischen Minister Benesch vermittelt. Die Folge davon sei gewesen, daß 100 000 Mart der Liga für Menschenrechte zur Verfügung gestellt, von denen 82 000 Mart ausgezahlt worden seien. Diese Summe sei auch zugegeben worden; es sei nur behauptet worden, daß das Geld aus der Kaffe der tschechischen Liga für Menschenrechte stamme. In Wirklichkeit habe aber diese Liga damals überhaupt noch gar nicht egiftiert. Die Deutsche Liga für Menschenrechte habe aber mit Hilfe der tschechischen Gelder die Deutsche Friedensgesellschaft indirekt subventioniert, indem sie sich auf tausend Exemplare des Organs von Rüfter„ Das andere Deutschland" abonniert habe. Man habe in Paris , Warschau und Prag das Geld nur gegeben, weil man dort gemußt habe, daß eine gewisse Sorte Pazifisten die Politik verteidigen würde, die den Geldgebern genehm sei: eine antideutsche und eine antirussische Politik. Die von Prof. Basch in Paris überreichten 30 000 Franken rührten von Herriot her. Küster habe mit Schwann nicht gebrochen, obgleich der Schiedsspruch, der in der Sache des Zeugen mit dem heutigen Kläger gefällt worden sei, ein Weiterwirken Schwanns in der Friedensbewegung für untragbar erklärt habe. Schwann habe unter einem Pseudonym am Organ ,, Das andere Deutschland" nach wie vor mitgearbeitet. Rechtsanwalt Kurt Rosenfeld stellt fest, daß die Behauptungen des Zeugen in bezug auf Rüfter nur Bermutungen sind.
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Für die Beurteilung der Stichhaltigkeit der gegen den Kläger erhobenen Vorwürfe war die Aussage des Redatteurs Dr. Karl Misch, eines der Schiedsrichter in der Angelegenheit Rüfter Hiller, von Bedeutung. Bei dem französischen Frage komplex sei damals festgestellt worden, befundete Dr. Misch, daß Küster mit der Sache nichts zu tun gehabt hatte. Bei den tschechischen Geldern hätten die Dinge so gelegen, daß Küfter nicht der Vorwurf hätte gemacht werden können, er hätte gewußt, daß das Abonnement der Zeitschrift ,, Das andere Deutschland" von der Liga für Menschen rechte mit ausländischen Geldern bezahlt werde. Mit den Geldern, die Schwann für seine schriftstellerische Tätigkeit von der polnischen Gesandtschaft in Berlin erhalten habe, hätte Rüfter überhaupt nichts zu schaffen. Vielleicht wäre es richtiger gemesen, wenn er Schwann nicht mehr im Organ der Deutschen Friedensgesellschaft beschäftigt hätte Allerdings habe er bereits homnis ertönt, baß das
rufung des Völkerbundes dürften in feiner Weise beschränkt werden, ebenso dürften
feine Bergeltungsmaßnahmen noch Beschwerden
erhöht werden, wenn öfters die im Madrider Abkommen von 1929 vorgesehene Erhöhung von 3 auf 5 Mitglieder beantragt würde. Auch sollten die Regierungen stets ihre Erlaubnis zur Veröffentlichung der Komitee- Entscheidungen geben, was das Vertrauen der Minderheiten nur stärken werde. Es seien zwar sichtbare Fortschritte gemacht, aber der Völkerbund müsse seine Aufgabe immer beffer erfüllen, die heiligen Rechte der Minderheiten zu schüßen.
vielen Aufwands nichts erreicht worden sei, drangen nicht durch. Man überwies den wirtschaftlichen Teil der Europaarbeit an die zweite Kommission und nahm ohne Widerspruch eine Entschließung an, in der die Vollversammlung aufgefordert wird, mit Befrie. digung von den bisherigen Arbeiten Kenntnis zu nehmen und Organisation sowie Arbeitsweise der Europa - Kommission anzuerfennen. Die fünftige Arbeit soll sich stärker der Instanzen des Griechenland , Polen , Rumänien , Tschechoslowakei und JugoVölkerbundes bedienen und ihnen alle Probleme von universellem flawien ließen gemeinsam erklären, daß sie sich jedem Vorschlag Interesse übergeben. Das Spezialkomitee zur Beratung des So w- widersehen würden, der über die bestehenden Minderheitenverträge ietan trages eines wirtschaftlichen Nichtangriffspattes soul hinausgehe. Graf Apponyi . Ungarn verlangte die Veröffentfpäfer zusammengestellt werden unter Beteiligung auch außerung der Regierungsantworten auf Beschwerden, während der Kanadier Beaubien als einziger die Notwendigkeit einer stän= europäischer Staaten. digen Minderheitenfommission mit öffentlichen Verhandlungen betonte. Lord Cecil und Petsch Frankreich unterstrichen die Ausführungen von Curtius. Spanien hat zur Beratung der Minderheitenfrage einen Vertreter aus der jetzt autonomen Minderheit Kataloniens entsandt. Diefer erklärte, daß seine Zugehörigkeit zur spanischen Delegation alle Gerüchte über eine drohende Spaltung in Spanien widerlegte. Die Verfahrensfrage allein sei nicht das wichtigste am Minderheitenproblem, man solle den Minderheiten, so wie es die Republik Spanien jezt getan habe, ihre kulturellen Freiheiten geben, dann sei das psychologische Problem gelöst. Da fein endgültiger Antrag vorlag, wird der Vollversammlung ein Bericht über die Aussprache erstattet werden.
Dr. Curtius leitete dann die Aussprache über die Behan d- lung der Minderheiten petitionen auf Grund des Mabrider Berfahrens ein. Er erinnert an die Mairede des früheren englischen Außenministers Henderson, der die loyale Durchführung des Minderheitenschutzes als. Iebenswichtige Notwen digkeit für die Erhaltung des Friedens bezeichnete. Die Ratsaussprache im Mai müffe der Ausgangspunkt für eine ständige Form des Systems für Minderheitenschutz sein. In dem Minderheitenfomitee feien 1930 nur 57 Fälle behandelt worden, während in diesem Jahre über 200 anhängig gemacht wurden, von denen 70 als zuläffig bezeichnet feien. Die Rechte der Minderheiten zur Auf
Schiedsgericht bei seinen Feststellungen über Schwann seine Befugnisse überschritten hätte.
Einen äußerst peinlichen Eindrud machte die Erklärung des Schriftstellers Röttcher, des früheren Redakteurs der Zeitschrift „ Das andere Deutschland", daß er der Ansicht sei, die deutsche Friedensbewegung dürfe bei ihrer pazifistischen Tätigkeit sich auch fremder Regierungsgelder bedienen. Der Kläger Küster äußerte sich demgegenüber auf die an ihn von der Verteidigung gerichtete Frage, daß er im Gegensatz zu Röttcher dies für vollkommen unzulässig halte. Heute folgt die Vernehmung des Schriftstellers Schwann zur Frage der tschechischen und der polnischen Gelder.
Schieles Schraube ohne Ende. Much Binsverbilligung für Hafer und Weidevieh. Um der Landwirtschaft die Zurückhaltung ihrer Erntevorräte zu erleichtern, und damit eine künstliche Hochhaltung der Preise zu ermöglichen, werden seit einigen Wochen für alle Kredite, die zur Erntefinanzierung von Weizen, Roggen und Gerste in Anspruch genommen werden, die Zinsen zu Lasten der Reichstaffe auf 4 Prozent verbilligt. Damit wird die getreidebauende Land wirtschaft vor allen anderen Wirtschaftsameigen, die den Reichsbant. diskont von 8 Proz. zu zahlen haben, bevorzugt.
Dieses System der Zinssubventionen ist jetzt nicht nur auf weitere vier Wochen verlängert, sondern es ist auch auf die Hafer verarbeitende Industrie ausgedehnt worden, so daß die gesamte Getreidewirtschaft in den Vorzug der Zinsverbilligung gelangt ist. Dieses ausgezeichnete Mittel, mit dem die Preise hochgehalten werden lönnen, wollen sich natürlich gern auch die anderen Zweige ber Landwirtschaft zumuze machen.
Jezt wird bekannt, daß die Mäster von Weidefettvieh in Schleswig, welches in diesem Jahre infolge der falten und naffen Witterung nicht voll ausgemästet werden konnte, die gleichen 3insfubventionen wie die Getreidewirtschaft erhalten. Damit wird den dortigen Landwirten ermöglicht, anstatt das Vieh an den Fleischer zu verkaufen, es an Landwirte, die genügend Futter befizen, zur Weitermast abzugeben. Unvollständig gemästetes Bich zu schlachten, ist gewiß, volfswirtschaftlich gesehen, eine Verschwendung, und menn den Gräsern, so nennt man die Landwirte an der Westküste Schleswig- Holsteins, die auf Bachtweiden Ochsen mästen, etwas geholfen werden sollte, weil sie infolge der Ueberschwemmum gen Not leiden, wäre auch nichts dagegen einzuwenden.
Aber nicht wegen beschlechten Betters find die Grifer in not,
sondern weil die Pachtpreise für das Weideland viel zu hoch und nicht den inzwischen gesunkenen Fleischpreisen angepaßt find. Im benachbarten Dänemark find die Pachtpreise noch nicht halb so hoch. Also nur um den Grundbesigern eine möglichst hohe Bodenrente zu sichern, muß das Reich Subventionen über Subventionen zahlen. Und der Herr Gutsbesitzer und Reichsernährungsminister Schiele ist selbstverständlich der erste, der diese Subventionen bewilligt.
Der Juristenstandal.
Landgerichtsdirektor Arndt weiter beurlaubt.
Am Dienstag wäre der Urlaub des Landgerichtsdirektors Arndt abgelaufen und der Richter hätte am Mittwoch seine Tätig feit in Moabit wieder aufnehmen müssen. Mit Rücksicht auf die noch schwebende Untersuchung des Falles Glade= Stinnes ist jedoch der Urlaub des Landgerichtsdirektors zunächst bis zum Ende dieses Monats verlängert worden, weil bis dahin ein Untersuchungsergebnis vorliegen und die Möglichkeit für entsprechende Entscheidungen gegeben sein dürfte. Bisher ist also Dr. Arndt lediglich als beurlaubt und feineswegs als vom Dienste fuspendiert zu betrachten. Nach allem, was vorgefallen und über die Angelegenheit Glade- Stinnes befannt geworden ist, hält man es in Moabit aber für ausgeschlossen, daß Dr. Arndt als Strafrichter dorthin zurückkehren wird. Auch wenn festgestellt wird, daß er sich in feiner Weise Berfehlungen hat zuschulden tommen lassen, dürfte seine Versehung an das Zivil. gericht außer Zweifel stehen.
Im übrigen werden jetzt weitere Vorwürfe gegen Rechtsanwalt Glabe laut, und zwar dahingehend, daß er noch während feiner Tätigkeit als Gerichtsaffeffor in ein Steuerverfahren gegen einen Berliner Kaufmann deshalb verwickelt gewesen sei, weil er auch hier ähnlich wie später im Fall Stinnes eine vermittelnde und beratende Rolle" gespielt habe. Es handelt fich dabei um die Beziehungen zwischen Glade und einem bekannten Berliner Häusermafler. Genau wie später nach dem Stinnes- Prozeß von Rechtsanwalt Dr. Sammer foll Glade auch hier längere Zeit hindurch monatliche 3uwendungen in einer Höhe von 300 bis 500 m. erhalten haben. In einer seiner Klagen im Fall Stinnes betont Glade auch selbst die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in die er geraten sei, nachdem regelmäßige Unterstügungen eines Freundes" ausgeblieben seien. Bei diesem Freund" i foll es fich in Birtlichteit um den betreffenden Häufermofler handeln.