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2. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 146.

wie

Donnerstag, den 25. Juni 1896.

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Erst am 8. Januar 96

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Präs.

worden.

13. Jahrg.

Ein Musterdienstherr. Wegen gefährlicher Körper­verlegung, begangen an seiner Dienstmagd, ward seinerzeit der Bauerngutsbesiger Karl Winkelmann aus Mahlow( Kreis Teltow) von dem Schöffengericht des Amts. gerichts II verurtheilt. Bei dem Angeklagten befand sich seit Anfang d. J. die taubstumme Bertha Marquardt im Dienst. Am 10. Januar wurde dieselbe an der Häckselmaschine beschäftigt, und zwar mußte sie ihrem Dienstherrn die zusammengebundenen Garben zureichen. Infolge ihres Leidens war das Mädchen nicht

Proze Frik Friedmann. Gedanke war, ich sollte es in Depot nehmen, der zweite: so Erwiesen sei, daß der Angeklagte verschiedenen Angestellten, als lange ich mich nicht mit Berger auseinandergesetzt habe, soll es er fie engagirte, besonders mitgetheilt hatte, daß sie auch am Die schon so vielfach erörterte Straffache des früheren mit 5 pGt. verzinst werden.- Präs.: Ist denn von Berger Sonntag zu arbeiten hätten, daß er auch einen Stenographen Rechtsanwalts Dr. jur. Friedrich Karl Edmund Fried gar nicht die Rede gewesen?- Angefl.: Jawohl, mir wurde aus dem Dienst entlassen hatte, als diefer eines Sonntags nicht mann gelangte gestern vor der ersten Strafkammer des Land- gesagt, daß ich mich mit dem Schneidermeister Berger in Ver- ins Bureau gekommen war. Der Geschäftsführer selbst habe gerichts I zur Verhandlung. Der seit dem 1. Juni in Unter- bindung setzen sollte, was ich mit ihm abmachen würde, würde nicht gewagt, in Gegenwart des gestrengen Herrn Vorsitzenden fuchungshaft sigende Angeklagte ist am 19. Oftober 1852 in die Zustimmung der beiden Frauen erhalten. Präs. Ich während der Kirchzeit die Arbeit einzustellen und ebenso sei es Berlin   geboren, evangelisch, Inhaber des russischen Stanislaus- wil hier dazwischen schieben, daß Berger damals gar keine den anderen Untergebenen ergangen, weil sie sich sagten, ordens 3. Klasse, nicht bestraft. Er ist angeklagt: zu Berlin   in Legitimation hatte, die minorennen Berger's zu vertreten. Erst daß sie bei Nichtfolgeleistung ebenso wie jener Stenograph den der Zeit vom 19. September 1894 bis 9. Dezember 1895 fremde nach dem Sie Berlin   verlassen hatten und nun für die minorennen Schaden der Dienstentlassung haben würden. Die Stellung des bewegliche Sachen, nämlich 6011,30 M., die er als anvertrautes Berger's die Frage entstand, wo friegen wir die 6000 M. Geschäftsführers sei eine rein nominelle gewesen und zu der­Gut im Besitz hatte, sich rechtswidrig zugeeignet zu haben. her? wurde am 8. Januar 96 Gottlob Berger   zum Vertreter der jenigen eines Geschäftsgehilfen herabgefunken. Hier handele es Der Thatbestand ist folgender: Unter den Erben des minorennen Berger's bestellt. Anget!.: Das höre ich heute sich nicht um eine zivilrechtliche, sondern eine strafrechtliche Ver­am 4. Februar 1893 hierselbst verstorbenen Rentiers zum ersten Male. Jetzt fällt es mir wie Schuppen von den Augen, antwortlichkeit; vor einer juristischen Persönlichkeit der in Rede Schüler waren Streitigkeiten ausgebrochen, die eine gerichtliche jetzt ist es mir erklärlich, warum der Mann allem, was ich vor- stehenden Art tönne das Strafrecht nicht Front machen. Den­Auseinandersetzung erforderlich machten. Zu den Erben gehörten schlug, ohne weiteres und höchst gleichgiltig zustimmte.- Der jenigen müsse die Strafe treffen, welcher die Anordnung getroffen u. a. auch die Kinder des Maurers Wilhelm Berger  , denen der Präsident verliest aus den Akten, daß Gottlob Berger   am habe, denn das Gesetz sage:" Wer die Leute beschäftigt, wird Schneidermeister Gottlob Berger   als Pfleger zugeordnet war, 9. Mai 1891 zum Pfleger für fünf minorenne Kinder Berger's bestraft." Mit recht habe daher der Vorderrichter den An­und die Wittwe Anna Schenk geb. Schüler. Letztere beabsichtigte, bestellt worden war, um bei dem Nachlaß der Mutter geklagten verurtheilt und auch das Strafmaß erscheine angezeigt. unter den Erben einen Vergleich zu stande zu bringen und die Interessen der Kinder zu vertreten, und der Nach- Die Berufung sei daher zu verwerfen gewesen. wandte sich deshalb im September 1894 an den Angeklagten, laß bestand damals damals blos aus einer Kommode. Da der gegen einen Kostenvorschuß von 300 M. den Auftrag, an- mit war seine Mission erfüllt. Die Revision, welche der Drechsler Johann Ehlert nahm. Im Laufe der Unterhaltung fragte Frau Schenk, ift er zum Pfleger der minorennen Kinder bestellt worden zum dieses Jahres wegen Nöthigung und Vergehens gegen die Ge= gegen das Urtheil eingelegt hatte, durch welches er am 17. April sie sich mit den 6000 m. verhalten sollte, die Zweck der Anstrengung eines Prozesses gegen die Erben des verwerbe- Ordnung vom Landgericht I zu vier Wochen Gefängniß sie von der Nachlaßmasse im Besitz hätte und die storbenen Schüler. Angefl: In dieser Sekunde höre ich den Berger'schen Kindern ausgezahlt werden müßten. Dr. Fried- zum ersten Male, daß der Mann rechtlich nichts mit der Sache verurtheilt wurde, ist am 23. Juni vom Reichsgericht verworfen mann erwiderte darauf, daß er die 6000 M. haben müsse, um zu thun hatte. Präs. Darüber herrscht kein Zweifel, daß Streifbrecher bedroht haben. In der Begründung des Urtheils sie jederzeit auf Verlangen des Vormundschaftsrichters vorlegen Sie das Geld von Frau Schent als Depot erhalten haben?- zu können; er werde das Geld bei seiner" Bank deponiren. Angefl.: Gewiß, aber mit dem ferneren Auftrag, zu ver- beißt es: Die spezielle Erwähnung des Vergehens der Gewerbe­Frau Schent händigte das Geld an Dr. Friedmann aus, welcher suchen, das ver- Ordnung im Urtheilstenor sei nicht unbedingt nöthig; Geld bei einer Bank unterzubringen. bescheinigte, daß er in der Rentner Schüler'schen Nachlaßfache Präs.: Aber doch nicht, um ihre Unterlassung rechtfertige die Revision nicht. Die Straf von Frau Schent 6011,30 M. in Depot" erhalten habe. Außer zu verwenden?- Angefl.: Unter keinen Umständen. es in Ihrem Interesse vorschrift der Gewerbe- Ordnung wendet sich nicht, wie dem theilte Friedmann der Frau Schenk mit, daß das Geld mit präf.: Nun wird behauptet, Sie hätten sich diesen Betrag die Revision annimmt, lediglich gegen die Arbeitgeber; die Er 5 pt. verzinst werden würde. Einige Wochen später, am rechtswidrig zugeeignet und für sich verwendet?- Angel.: wähnung derselben geschieht vielmehr nur, um anzugeben, daß nur, um daß 24. Oktober, bestellte Friedmann den Pfleger Gottlob Berger   zu Nein, ganz bestimmt nicht! Ich habe bis zum 8. November das sie hinsichtlich der Koalition den Arbeitnehmern gleichgestellt fich, 11111 mit ihm über die Auszahlung des Betrages Geld genau als Depot behandelt, nachher habe ich es an Herrn gebern etwas verbieten, was es den Arbeitnehmern gestattet. werden sollen; andernfalls würde ja das Gesetz den Arbeit­zu sprechen. Er erzählte dem Berger, daß Frau Schent Stüben, den Direktor der Moabiter Genossenschaftsbank gegeben für seine Pflegebefohlenen 6000 m. eingezahlt habe, um dieses und hielt mich dazu für berechtigt. Wenn in der Anklage be= Geld bei einer Bank zu deponiren, bis die gerichtliche Aus: hauptet wird, daß ich von meiner" Bank gesprochen habe, so ist einandersetzung erfolgt sei. Das Geld werde mit 5 pet. verzinst das sehr möglich. Ich meinte damit die damals noch durch und herausgezahlt, sobald die Sache bei Gericht zu Ende sei. aus sichere Rheinisch- Westfälische Bank, bei der mein Auf den Einwand Berger's, daß das Geld dann gleich bei dem Better Hermann Friedmann   Direktor und ich Vorsitzender Gericht hätte eingezahlt werden können, meinte Fr., das ginge des Aufsichtsraths war. Ich bin schließlich von dieser Rhein  ihm nichts an, das wäre Sache der Frau Schent. Dann aber bank abgekommen, weil mein eigenes Konto bei dieſer Bank fagte er, daß er dem Berger zu seiner Beruhigung eine Be- immer im Debet stärker war, als im Kredit und ich es nicht für fcheinigung ausstellen wolle. Diese Bescheinigung vom 8. No- gerathen hielt, das fremde Geld dorthin auf mein Konto einzu­vember 1894 hat folgenden Wortlant: Herrn Schneidermeister zahlen. Auf Herrn Stüben fam ich, weil dieser Herr 14 Jahre in der Lage, die Belehrungen des W. mit dem gewünschten Ver­Gottlob Berger, Theilungskurator der minorennen Berger's, lang mein Bureauvorsteher war und mein volles Vertrauen ständniß aufzufassen. W. gerieth hierüber in Erregung und stieß bescheinige ich hiermit, daß der Betrag von 6000 M., der zwecks genoß. Ich habe diesem 10 000 m. hingegeben, habe diese der M. mit dem Fuß, an welchem er einen Holzpantoffel trug, einfiweiliger Unterbringung bei einer Bant bei mir von Frau Summe dann noch etwas aufgefrischt und gewissermaßen auf in die rechte Hüfte, sodaß das Mädchen vor Schmerz zuſammen­Schenk eingezahlt worden ist, in dieser Weise sicher gestellt ist Herrn Stüben gezogen, wenn ich Geld brauchte. So war der brach und die Arbeit niederlegen mußte. Infolge der erhaltenen und mit 5 pet. vom Tage des Empfanges durch mich verzinst Stand meiner Kaffe, als Herr Berger zu mir fam. Verlegung ist die M. längere Zeit arbeitsunfähig gewesen und wird. Ich bin verpflichtet, diesen Betrag für die von Herrn Berger Da ist nun eine Lücke. Sie haben dann einen Brief an Herrn erst nach ca. 6 Wochen vermochte sie wieder leichte Arbeit zu verrichten. vertretenen Minorennen in Anrechnung auf deren Erbtheil hinter Gottlob Berger   geschrieben und ihn aufgefordert, bei Ihnen zu Das Schöffengericht verurtheilte den wegen Körperverletzung dem verstorbenen Schüler zu referviren und nach Erledigung der erscheinen, um mit Ihnen wegen der Auszahlung einer Summe bereits vorbestraften W. wegen solcher Rohheit zu 1 Monat gerichtlichen Auseinandersetzung von der Bank abzuverlangen und Rücksprache zu nehmen.- Angel.: Ich kann es nicht auf Gefängniß. Gegen dieses Erkenntniß legte der Angeklagte unter Zustimmung der Erben an Herrn Berger abzuführen. Berlin  , flären, was den Anstoß zu diesem Briefe gegeben hat. Ich zer- Berufung ein, indem er vor der dritten Strafkammer des Land­den 8. November 1894. Dr. Fri Friedmann, Rechts- breche mir vergeblich den Schädel, mein sonst so gutes Gedächtniß gerichts II. die Mißhandlung des Dienstmädchens in Abrede anwalt. Die versprochenen Zinsen find gezahlt worden, da- läßt mich aber im Stich. Präf.: Am 8. November kam dann stellte und behauptete, dasselbe sei durch seine eigene Ungeschicklich­Berger Ihnen und ist von gegen die zugezogen. Der Gerichtshof gewann jedoch nach dem Friedmann unter allerlei Vorwänden abgelehnt worden, der Frau refonstruiren darf, so dürfte sich dieselbe etwa wie folgt Ergebniß der erneuten Beweisaufnahme die Ueberzeugung von Echent gegenüber mit dem Bemerken, daß nicht sie, sondern Berger abgespielt haben. Ich werde in der Unterredung mit Berger, der Schuld des Angeklagten und erkannte auf Verwerfung Die Rückzahlung zu beanspruchen hätte, dem Berger gegenüber der das Geld nicht haben wollte, diesem gesagt haben, daß er der Berufung. mit der Behauptung, daß das Geld erst von der Bank gezahlt unmöglich einen größeren Zinssatz von einer Bank erwarten werden müsse und er deshalb in einigen Tagen wiederkommen könne, daß ich aber ganz gern bereit sei, 5 pet. Zinsen zu zahlen, Durchowsky in Nigdorf hatte sich der Klaviaturenmacher Wegen öffentlicher Beleidigung des Nachtwächters möge. Als Berger dann wiederkam, war Friedmann bereits aus wenn ich das Geld zu meiner Verfügung behalte, bis die ganze Eugen Leonhardt daselbst vor dem Rixdorfer Schöffen­Angelegenheit gerichtlich geregelt sein würde. Der viel Die Verhandlung findet in demselben kleinen Sigungszimmer stärkere Gedankengang gericht zu verantworten. Als der Angeklagte in der Nacht vom war aber der, daß Berger statt, in welchem über Frhrn. v. Hammerstein das Urtheil ge vor allen Dingen von 23. zum 24. März d. J. den Nachtwächter auf der Straße traf, dem Gedanken getragen wurde, meinte er zu demselben ohne jede Veranlassung, er möge sich ja sprochen wurde. Der Zubrang zu dem nur 15 Plätze um- daß um Gottes willen das Geld nicht all Frau faffenden Zuhörerraum ist ein so gewaltiger, daß es des Auf- Schenk oder an die übrige Klique gelangen dürfe, nicht einbilden, ein Beamter zu sein, er sei nur ein Henochſe. gebots mehrerer Schuhleute bedurfte, um die Andrängenden ba es sonst verloren sei.- Präsident: Und wie Dieses Schimpfwort wiederholte er noch mehrmals. Der Wächter zurückzuweisen. ist der Schein entstanden? Anget I.: Bunächst etwa in der hielt den Angeklagten für start angeheitert und erstattete daher keine Den Vorsiz führt Landgerichtsdirektor Ried, die An Art und Weise, wie jemand, der etwas in einem Laden gezahlt Anzeige. Nach einigen Tagen wurde er jedoch abermals von flage vertritt Staatsanwalt Herbsch, die Vertheidigung führt hat, herausgehen will und aus Artigkeit keine Quittung verlangt. werden, damit er sich überzeugen könne, ob ein Nachtwächter Leonhardt insultirt, wobei letzterer verlangte, angezeigt zu Rechtsanwalt Dr. Ernst Mamroth Breslau  . Dein auf Berger, der sich mit mir über alles mögliche unterhalten hatte, 11 Uhr angesetzten Hauptverhandlungstermin gingen noch andere wollte sich entfernen und da werde ich wohl nach meiner Ge- wirklich ein Beamter im Sinne des Gesetzes sei. Nunmehr er­bis nach 12 Uhr verzögerte. Erst furz vorher war der Angeklagte doch eine Quittung über Tod und Leben geben und da habe ich verhalt ohne weiteres zugab, 6 Wochen Gefängniß und führte Termine voraus, so daß sich der Aufruf der Sache Friedmann wohrheit ihm gesagt haben: Lieber Verger, ich will Ihnen aber folgte Anzeige und Erhebung der Anklage. Conrad beantragte gegen den Angeklagten, der den Sach­aus dem Untersuchungsgefängniß zum Verhandlungszimmer über- in aller Eile den unglückseligen Schein hingeworfen, der mit den geführt worden. Unter den Personen, die diesen Augenblick zu mir eigenthümlichen Schachtelfäßen nach meiner Meinung alles zur Begründung aus, der Angeklagte scheine jener in Nixdorf erhaschen suchten, befand sich auch die Ehefrau des Angeklagten, enthielt, was meine Position zu den 6000 m. Klarstellen Bereinigung welche anzugehören, die vergebliche Versuche machte, der Verhandlung beiwohnen zu fonnte. Ich habe damit keineswegs ausdrücken wollen, daß die zur Aufgabe mache, die Nixdorfer Sicherheitsorgane zu über­können. Unter den Zuhörern befindet sich Herr André Sayons, 6000 m. nun auf der Bank liegen blieben sollten, bis die gericht- wachen, um dieselben sodann angreifen zu können. Der Gerichts­advocat de la cour d'appel de Paris, ebenso Oberstaatsanwalt liche Auseinandersetzung beendet sein würde. Ich verwahre mich hof erkannte mit Rücksicht auf die frivole Handlungsweise des Drescher. Der Angeklagte sieht ziemlich unverändert aus. Auf auf das dringendste dagegen, daß das ein Schuldschein oder Angeklagten auf 14 Tage Gefängniß und sprach dem Beleidigten Befragen des Vorsitzenden erklärt er, daß er auf die Bertheidigung Depotschein sein sollte. Einen Depotschein hatte nur Frau durch Justizrath Kleinholz und R.-A. Wronker verzichtet Schent und diese hatte sich des Verfügungsrechts begeben. Es bedarf wohl teiner besonderen Erklärung, daß der Amts­habe. Gs find nur 6 Zeugen vorgeladen worden.- Präs.: Be Präf.: Woher denn?- Unget 1: Gie hatte mir doch gesagt, anwalt sich auf dem Holzwege befand, wenn er in Leonhardt fennen Sie sich der Ihnen zur Laft gelegten Strafthat für schuldig daß sie mit allem einverstanden sei, was ich mit Berger ab: Diese aus Gründen der Nothwehr geschaffene Kommission besteht ein Mitglied der Ueberwachungskommission vermuthete. Angel.: Nein, Herr Präsident. Präs.: Sie waren bis machte. Präf.: Das war doch blos mündlich. Angetl.: zum 9. Dezember v. J. als Rechtsanwalt thätig und haben dann Herr Präsident, ich bin ja bekanntlich kein Zivilist, war damals lediglich aus ernsten, zielbewußten Parteigenoffen, denen nichts Berlin   verlassen? Angefl: Jawohl. Bras.: Sie sind außerdem start abgejagt und habe juristische Bedenken bei der ferner liegt, als derartige Duminejungenstreiche, wie sie dem An­dann nicht freiwillig zurückgekehrt, sondern sind von der fran- Abfassung des Scheines nicht gehabt. Auf die Rabulistik, die geklagten zur Laft gelegt wurden. Bezeichnend aber für unsere zösischen Regierung ausgeliefert worden? Angefl.: Auch man mir vorgeworfen hat, will ich nicht näher eingehen. Wenn Rechtsverhältnisse ist der Umstand, daß der öffentliche Ankläger das ist richtig.- Präs.: Sie hatten eine große Praxis als ich raffinirt hätte handeln wollen, dann würde ich doch ein Dchse in der Mitgliedschaft zu jener Kommission einen Strafverschär Vertheidiger?- Angeft.: Ja.- Präs: Sie hatten aber gewesen sein, wenn ich einen solchen Schein ausgestellt hätte. Ein fungsgrund erblickt. auch Aufträge anderer Art, die auf dem Gebiete der Zivilrechts- Lump hätte wahrscheinlich einen anderen Schein ausgestellt.- Präf.: Prekprozeß. Das Schwurgericht zu Nürnberg   verurtheilte pflege lagen, wie Vormundschaftssachen u. s. w.? Angefl.: Bitte, bleiben Sie recht ruhig. Anget I.: Bitte um Ver- den Redakteur Ad. Weber von Fürth  , der im Freien Beobachter" Ja, aber nur wenige. Präf.: Einer dieser wenigen Aufträge zeihung. Ich darf aber doch darauf hinweisen, daß dem da dem Richterkollegium Judenfurcht" vorgeworfen hatte, wegen betraf die Schüler'sche Nachlaßsache? Angel.: Jawohl. maligen Rechtsanwalt Friedmann vielfach viel höhere Summen Beleidigung des Richterkollegiums der Fürther   Strafkammer zu Präs. Am 19. September 1894 famen drei Leute zu Ihnen, anvertraut wurden, ohne daß ich sie unterschlagen hätte. Sollte einem Monat Gefängniß und zur Tragung der Kosten. Frau Schent, ihre Schwester Frau Gundlach und der Schneider- ich nun in diesem einen Falle plötzlich zu einem Unterschläger meister Reißner. Diese Erben wollten von Ihnen vertreten geworden sein, während ich bis dahin ein Arbeiter war? Angekl.: Ja. Präs.: Sie zahlten einen Kosten­vorschuß von 300 M. und dann kami die Rede auf die 6000 m. Angefl.: Ja.

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Herbst 1895 gestellte Verlangen um Rückzahlung des Geldes von Ihnen ausgestellt worden. Angefl.: Wenn ich mir die Sache legungen Waschine gefallen und habe sich dabei jene Vers

Berlin   verschwunden.

fein.

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Präs. Es wird nun behauptet, daß

Frau Schent zu Ihnen gesagt hat, sie wolle 6000 M. in Depot geben. Ist das so?- Anget I.: Fast absolut so, vielleicht

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( Fortsetzung in der 1. Beilage.) Gerichts- Beitung.

bestehenden

das Publikationsrecht zu.

Versammlungen.

Amtsanwalt

es fich

Eine öffentliche Versammlung der Parteigenossen des 3. Wahlkreises, die am Dienstag bei Möhring, Admiralstraße, tagte, hörte zunächst einen Vortrag des Genossen Ewald über das Vereinsgefeß. Der Redner, der in seinen mit Beifall auf­

bis auf eine kleine Nuance. Wenn ich erzählen darf Der Vorsitzende des Aufsichtsraths einer Gesellschaft genommenen Ausführungen die verschiedenartige Auslegung der Präs. Bitte. Angekl.: Ich bitte, mir eine gewisse Auf- mit beschränkter Haftung war wegen Gewerbevergebens zu SS 1 und 2 erläuterte, stellte in Aussicht, zur gelegenen Zeit die geregtheit zu verzeihen. Präs. Das ist Ihnen nachzufühlen. 150 Mart Geldstrafe verurtheilt worden, weil durch seine Ver- weiteren Paragraphen einer Besprechung zu unterziehen. Die Angel.: Ich leide auch augenblicklich an starkem Herz- anlassung die im Bureau der Gesellschaft angestellten Personen Abrechnung der Vertrauensperson Börner ergab eine Ein­flopfen und bitte um etwas Nachsicht. Präs. Wollen vom Geschäftsführer herab bis zu dem Komptoirdiener während nahme von 1198,94 m., Ausgabe 991,49 M. Nachdem die Sie sich vielleicht setzen?-Angetl.: Nein, ich danke der Zeit des Hauptgottesdienstes am Sonntag monatelang regel- Revisoren die Richtigkeit der Abrechnung bestätigt und die Ver­ergebenst. Die Sache war also so: Die Leute kamen und mäßig beschäftigt worden sein sollten. Der Angeklagte legte Be- fammlung Decharge ertheilt, wurden auf Antrag von Börner und stellten sich vor. Ich hatte sofort den Eindruck, daß die Frauen rufung ein und der Vertheidiger desselben, Rechtsanwalt Bres- Bittner wieder die Genossen Friß und George mit der Schent und Gundlach nicht vorsichtig in betreff der Erbschaft lauer, führte in der Verhandlung der sechsten Straffammer am Weiterführung der Geschäfte betraut. Genosse Mahle ersuchte waren, es drehte sich außer um 6000 M. noch um 3000 M., die Landgericht I   aus, daß nicht der Angeklagte, sondern der Ge- die Anwesenden, jederzeit die Lokalliste zu beachten; besonders vorhanden sein sollten und nicht da waren, außerdem um eine schäftsführer für die unrechtmäßige Beschäftigung der Leute ver- aber seien bei Ausflügen nach den Vororten nur solche Lokale zu Hypothek. Bei den 6000 M. hatte ich sofort den Eindruck: antwortlich gemacht werden könne. Nach dem Statut der Ge- besuchen, die der Arbeiterschaft in jeder Hinsicht zur Verfügung Was Du damit thust, das thust Du als Depoſitär ich war nossenschaft habe dem letteren die geschäftliche Leitung obgelegen, stehen. Genoffe och gab bekannt, daß die Preßkommission ihre damals entschieden Depositär aber Du mußt Dir den Rücken während der Vorsitzende des Aufsichtsraths als solcher hier- Funktion gleichfalls wieder aufgenommen hat. Zum Schluß frei halten. Bei der Gelegenheit hat Frau Schenk wohl ge- mit gar nichts zu thun habe; es könne nicht darauf ankommen machte Genosse Börner auf die Gewerbegerichtswahlen auf­sprochen von gerichtlicher Niederlegung, aber der Begriff war bei der Beurtheilung der Schuldfrage, ob sich der Vorsitzende merksam und forderte zur regen Einzeichnung in die Wähler­flar für mich. Die Fran brachte das Geld in das Recht dazu ohne Berechtigung angemaßt habe. Staats- listen auf. Gine kurze Diskussion zeitigte noch der Boykott über ihrem Pompadour und hatte es für mich bestimmt. Der erste anwalt und Gerichtshof kamen zu der entgegengesetzten Ansicht. Die Berliner   Privatpost; es wurde darauf hingewiesen, daß der=

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