die wegen terroristischer Ausschreitungen und wegen feiger Meuchelmorde notwendig gewesen ist.
Eine Anfrage der Deutschnationalen über Terrorafte radifaler Linksverbände wird dahin beantwortet, daß besondere Anordnungen nicht nötig gewesen sind, da die Polizei im Rahmen ihrer Bestimmung Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten könne. Auf eine weitere kommunistische Anfrage wird erklärt, daß im Karl- Liebknecht- Haus in Berlin Druckschriften hochverräterischen Inhalts beschlagnahmt wurden. Darüber habe bereits ein Bericht des Polizeipräsidenten Aufklärung gegeben.
Abg. Dr. Bohner( Staatsp.) begründet den Antrag einer Fraktion auf Herabsetzung der Altersgrenze der Beamten und Lehrer. Nur so sei es möglich, die Junglehrer wieder in den Arbeitsprozeß einzuschalten, zumal die Schulen an einer starken Ueberalterung der Lehrerschaft leiden. Man müsse den Beamten und Lehrern schon mit Erreichung des 60. Lebensjahres den frei: willigen Uebertritt in den Ruhestand ermöglichen. Seine Fraktion fordere außerdem eine Revision der Auseinandersehung mit dem früheren Königshaus und den Standesherren. Hierauf vertagt sich das Haus zur Weiterberatung auf Mitt: woch, 12 Uhr.
Bölferbund gegen Streifrecht?
Ein Anschlag auf das Koalitionsrecht der Eisenbahner.
WTB. meldet: Montag trat in Genf die 4. Allgemeine, Verkehrskonferenz, die vom Völterbund einberufen worden ist, zusammen. Die allgemeinen Verkehrskonferenzen bilden zusammen mit dem Beratenden Fachausschuß des Völkerbundes ( Berkehrskommission) und dem Sekretariat der Kommission die ,, Organisation der Verkehrswege und des Durchgangsverkehrs", die der Völkerbund gemäß der Völkerbundsfagung geschaffen hat. Neben den Materien, die auf jeder Konferenz behandelt werden, wird sich die diesjährige Konferenz insbesondere mit der Frage der Ergrei fung von Maßnahmen, die im Falle von Streifs oder sonstigen schwerwiegenden Ereignissen zur Aufrechterhaltung des internationalen Durchgangsverkehrs zu ergreifen sind, befassen. Man glaubt zunächst an einen Irrtum und lieft den letzten Satz nochmals. Wer sind die Herrschaften im Völkerbund, die diesen reaftionären, gegen das Streifrecht der Eisenbahner gerichteten Blan
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ausgehedt haben? Ganz abgesehen davon, daß es sich dabei praktisch nur um den Versuch handeln kann, die zur Verzweiflung getriebenen Eisenbahner eines Landes denn wo würde heute sonst ein Eisenbahnerstreit ausbrechen! durch die Eisenbahner anderer Länder niederzuschlagen, sei hier einmal auf die völkerrechtlichen Konsequenzen aufmerksam gemacht, die sich aus einem solchen Borgehen ergeben würden.
Jede durchgreifende Aktion des Völkerbundes scheiterte bisher an dem Widerstand der Regierungen, die sich weigerten, die Souveränität ihres Landes preiszugeben. Und hier will man z. B. bei einem französischen Eisenbahnerstreit zur Aufrechterhaltung des internationalen Durchgangsverkehrs" belgische, deutsche, italienische, englische und Schweizer Eisenbahner zum Streifbruch nach Frankreich abfommandieren! Ist das fein Eingriff in die Souveränität eines Landes? Und wie eminent fördernd cine derartige Aktion für die Bölferverständigung sein muß!
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Will der Völkerbund die Arbeiterschaft der ganzen Welt gegen fich aufbringen und seine entschiedensten Verteidiger zu seinen entschiedensten Gegnern machen, dann mag er diesen reaktionären Plan weiter verfolgen. Wenn diese Absicht nicht besteht und mir zweifeln vorläufig noch daran, daß dieser Plan mit Wissen des Völkerbundssekretariats aufgestellt worden ist- dann muß das Sekretariat des Völkerbundes sofort die Absetzung von der Tagesordnung der Verkehrskonferenz jenes Planes verlangen. Der Teil XIII der Sagungen des Völkerbundes verpflichtet übrigens
dazu.
Der Arbeitszeitsfandal bei Nordwest.
In dem Arbeitszeitstreit zwischen der Gruppe Nord mest und dem Deutschen Metallarbeiter Verband murde am Dienstag mit den Stimmen der Unternehmer ein Schiedsspruch gefällt, der dieselbe Verlängerung der bisherigen
Wie lange noch Lohnabbau?
Stegerwald steuert einen verhängnisvollen Kurs.
Obwohl vor einigen Wochen der Reichsarbeitsminister mehrfach| Allgemeinverbindlicherklärung des Reichsarbeitsministers schwer beerflärt hat, mit dein allgemeinen Lohnabbau müsse Schluß ge- troffen werden. Ihr tatsächliches Einkommen betrug im Jahre 1930 macht werden, ist in diesen Tagen immer wieder unter Sanktio= 960 Mart. ihr poraussichtliches Einkommen für das Jahr 1931 be= nierung des Reichsarbeitsministeriums in verschiedenen Gewerven trägt nach der amtlichen Quelle Lohnabbau durchgeführt worden.
Auf dem Gewerkschaftsfongreß fagte Stegermald für einige Gewerbe zu, auf Grund der bekannten Notverordnung eine Verkürzung der Arbeitszeit auszusprechen. Inzwischen sind sechs Wochen ins Land gegangen, die Wirtschaftskrise und die Not der Arbeitslosen hat sich ungeheuer verschärft, aber über allen Wipfeln des Reichsarbeitsministerium herrscht Ruhe
Dagegen kommen unter Duldung des Reichsarbeitsministeriums die Tarifverträge immer mehr in Gefahr. So hat das Reichsarbeitsministerium nunmehr endgültig abge= lehnt, die Bauarbeiterlöhne für verbindlich zu erflären. Am 2. Oktober ging den Bauarbeiterverbänden folgende Meldung zu:
,, Von der Allgemeinverbindlicherklärung der Bezirks- und Lohntarife des Baugewerbes sehe ich ab, da ich es unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht für angängig erachte, die darin vereinbarten Löhne im Wege staatlichen Zwanges durchzusehen. Ich bitte, Ihre Unterverbände, deren Anträge ich hierdurch als erledigt betrachte, zu verständigen. gez. Dr. Stegerwald." Diese endgültige Absage, den schwer bedrängten Bauarbeitern in ihrem Kampf um die Erhaltung ihres Lohnniveaus beizustehen, eine Aufgabe, die die allererste Pflicht eines Arbeitsministers fein follte, erscheint in einem besonderen Licht, wenn man weiß, daß die vereinbarten" Löhne von Persönlichkeiten festgelegt worden find, die der Reichsarbeitsminister eingesetzt hat. sind, die der Reichsarbeitsminister eingesezt hat. Das ist eine ganz unerhörte Praxis, die nicht weit von dem Ziel entfernt ist, das die Unternehmer mit der„ Beweglichkeit der Lohntarife" erstreben.
Dem Reichsarbeitsminister sind also die Bauarbeiterlöhne tistischen Reichsamts betrug im Juli 1931 der durchschnittliche Tarifimmer noch zu hoch. Nach der Tariflohn statistik des Stastundenlohn für Maurer 113,4 Pf., für Hauer im Bergbau cben falls 113,4 Pf., für Tischler 114,4 Pf. und für Brauer 122 Pf. Viel schlimmer sieht die Sache aus, wenn man die vom Statistischen Reichsamt errechneten
Jahresdurchschnittseinkommen der Bauarbeiter betrachtet. Danach hatte der Baufacharbeiter aus baugewerblicher Arbeit im Jahre 1930 ein tatsächliches Einkommen von 1200 Mart. Das voraussichtliche Einkommen des Baufacharbeiters im Jahre 1931 beträgt nach dem Statistischen Reichs amt 650 Mark( in Worten: sechshundertfünfzig Mark). Noch viel elender sind die Einkommensverhältnisse bei den Bauhilfsarbeitern, die ebenfalls von der Verweigerung der
Touren bleibt hierdurch unberührt(§ 2 Ziffer 11 des Tarifvertrages der gewerblichen Arbeitnehmer im Berliner Braugewerbe vom 13. Juni 1924), ist im übrigen aber im Einverständnis mit dem Arbeiterrat zu regeln."
Die erwähnte Bauschalabgeltung darf nicht in dem Sinne aufgefaßt werden, daß sie zu einer Durchbrechung der 40- StundenWoche führt. Sollte die eine oder andere Brauerei glauben, mit dem Prinzip der Einhaltung der 40- Stunden- Woche und des Abeinzelnen Betriebsvertretungen eine Vereinbarung zu treffen, die feierns der Ueberstunden widerspricht, würden die Arbeitnehmerorganisationen Veranlassung nehmen, fofort an der zuständigen Etelle Widerspruch zu erheben.
Das Prinzip der Organisationen ist und bleibt, durch das Abschlafen der Ueberstunden mehr Arbeitern im Betrieb ihre Arbeit zu erhalten.
Arbeitszeit vorfieht, wie sie von den übrigen Gewerkschaften mit den Zeitungshändler gegen Rabattfürzung.
Arbeitgebern bereits vereinbart wurde. Der Schiedsspruch läuft vom 1. Oktober bis zum 30. November und ist am 1. November fündbar.
Die Verhandlungen in dem Gehaltsstreit der technischen Angestellten des Ruhrbergbaues, die am Dienstag in Essen begannen, wurden auf Mittwochvormittag 10 Uhr vertagt. Nach den Verhandlungen der Techniker beginnen die für die kaufmännischen Angestellten.
Die Arbeitszeit der Bierfahrer.
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Regelung in den Berliner Brauereien.
Im Vorwärts" wurde wiederholt ein Mißstand kritisiert, der sich seit der Einführung der 40- Stunden- Woche in den Berliner Brauereien und ihren Niederlagen durch Ueberarbeitszeit bei den Bierfahrern eingestellt hatte.
Vorkommnisse in der Brauerei Groterjan veranlaßten die Arbeitnehmerorganisationen mit der Betriebsleitung ein Abfommen zu treffen, wonach die mehrgeleisteten leberstunden abgeschlafen werden müssen. Dadurch wurde es möglich gemacht, daß eine Anzahl Arbeiter, die sonst megen Arbeitsmangel entlassen worden wären, für die Fahrer einspringen, die abschlafen müssen, und dadurch in Arbeit bleiben können.
Trotzdem in anderen Betrieben derselbe Mißstand herrsche, war es den beiden zuständigen Gewerkschaften nicht möglich, mit diesen Brauereien eine ähnliche Bestimmung herbeizuführen. Eine einzige Ausnahme bildet neben der Groterjan- Brauerei nur noch die Bözow- Brauerei.
Um eine allgemeine Regelung zu erzielen, für alle Brauereien eine gleichmäßige Durchführung des Abschlafens der Ueberstunden herbeizuführen, sahen der Verband der Nahrungsmittel- und Getränkearbeiter sowie der Gesamtverband sich veranlaßt, das im Tarifvertrag seit 31 Jahren vorgesehene Einigungsamt anzurufen.
Am 9. Oftober 1931 fällte die Spruchlammer des Tarifeinigungsamtes einmütig den folgenden Spruch:
,, Die Arbeitszeit des Tourenfahrpersonals ist derart zu fontrollieren, daß die Anfangs- und Endzeiten der Arbeitszeit festgestellt werden. Dabei wird bei Rückkehr der Fahrer und der Mitfahrer auf die Brauereihöfe zu der bis zu diesem Augenblic geleisteten Arbeitszeit je eine Stunde für Abrechnungszwecke und für Nebenarbeiten der Mitfahrer hinzugezählt.
Ergibt sich bei diesen Ermittlungen, daß z. B. ein Fahrer oder Mitfahrer innerhalb der Arbeitswoche die tarifmäßige Bruttoarbeitszeit von 47% Stunden überschreiten, so sind diese Arbeitsstunden als Ueberstunden anzusprechen und innerhalb der nächsten zwei Wochen durch Freizeit abzugelten, soweit mindestens ein voller Arbeitstag abzugelten ist. Etwaige Differenzstunden find vorzutragen. Die tariflich zulässige Pauschalabgeltung für einzelne
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Aushangssperre für Reflameplakate beschlossen.
Die Berliner freien Zeitungshändler nahmen gestern nochmals in einer stark besuchten Protestversammlung in den Germaniasälen zu der Herabsehung des Zeitschriftenrabattes von 30 auf 25 Pro3. Stellung, die ihnen die Verlage Ullstein, Scherl, Welle Ensler, Union Sportverlag, der Verlag der ,, FunkStunde", der Deutsche Sportverlag und die Zeitungs: zentrale( 33.), diftiert haben. Die Versammlung nahm genau wie die am vorigen Sonntag, worüber wir berichteten, einen sehr stürmischen Verlauf.
Die Zeitungshändler find empört, weil ihre Verhandlungsfommiffion in allen Häusern der Berliner Zeitungstönige mit nichts. fagenden Rebensarten abgespeist wurde und die Verlagsdirektoren bei diesen Verhandlungen einen unnahbaren Herrenstandpunft einnahmen. Sie zeigten nicht das geringste Entgegenkommen und blieben allen Hinweisen gegenüber, daß durch diese Rabattherabfezung von den schon sehr geringen Verdiensten der Zeitungshändler mit einem Schlage rund 20 Proz. gekürzt werden, völlig unnachgiebig.
Einmütigkeit herrschte in der Versammlung darüber, daß diesem rigorosen Abbau der Zeitschriftenrabatte die Herabsetzung des Rabattes auch für die Tageszeitungen der betreffenden Gegenstoß gegen die Schlechterstellung der Zeitungshändler zu Berlage folgen werde. Es sei daher dringend notwendig, einen führen. Es wurden vielerlei Kampfmaßnahmen erwogen und teilweise äußerst leidenschaftlich diskutiert. Schließlich wurde einstimmig beschlossen, ab heute, Montag, die Reklameplatate mehr auszuhängen. Eine in der Versammlung gewählte der Verlage, bei denen die Rabattkürzung erfolgt ist, nicht Kommission soll die Durchführung dieser Aushangsperre überwachen.
Achtung, Putzer!
Der von der Mitgliederversammlung am 1. Oftober d. J. angenommene Tarifvertragsentwurf ist auch von den Arbeitgebern, vertreten durch den Verband der Baugeschäfte von Groß- Berlin E. V., angenommen worden. Der Tarifvertrag trat am 7. Oftober 1931 in Kraft. Einen Auszug über Lohn- und Akkordpreise tönnen unsere Mitglieder im Büro, Großbeerenstraße 96, Zimmer 16, haben.
Der neue Tarifvertrag enthält wesentliche Aenderungen bei Vergebung von Affordarbeiten und Einstellung der Arbeiter. Um unsere Kollegen vor Schaden zu bewahren, ist es unbedingt notwendig, vor Beginn der Arbeiten einen Affordvertrag abzuschließen, der von allen Kollegen unterschrieben werden muß. Weiter ist es notwendig, daß nur die gedruckten Vertragsmuster der Organisation benugt werden. Dieselben können in unserem Büro in Empfang genommen werden. Deutscher Baugewerksbund, Fachgruppe der Puher.
rund 500 Mart. Das sind Jahreseinkommen! Der Gedanke, daß von diesen Einkommen" Familien er ährt werden sollen, läßt bei jedem sozial empfindenden Menschen einen heftigen Protest gegen alle jene Stellen entflammen, die dazu beitragen, dieses Hungereinkommen noch mehr zu ge= fährden. Es wird Zeit, daß der Reichsarbeitsminister endlich in fich geht und umkehrt von der katastrophalen Lohnabbaupolitik, die nicht nur das Volk, sondern die ganze Wirtschaft in das Chaos führt.
Eingeschränkte Allgemeinverbindlichkeit
Im scheinbaren Gegensatz zu der Ablehnung der Allgemeinverbindlichkeit der Lohntarifverträge im Baugewerbe hat der Reichsarbeitsminister den Reichstarifvertrag für baugewerbliche Arbeiten für allgemeinverbind I ich erklärt, aber mit bisher nicht gekannten Einschränkungen, die Einbrüchen verdammt ähnlich sehen.
Das Reichsarbeitsministerium unterscheidet nicht nur zwischen privatmirtschaftlichen und öffentlichen Betrieber sondern auch zwischen Bauunternehmerfirmen und privatwirtschaf lichen Betrieben, die nicht Baubetriebe sind, aber in ihrem Betrieb bereich Bauarbeiten ausführen lassen. Auf die Arbeitsverhältnisse solcher Bauarbeiter, die in diesen beiden Betriebsgruppen regelmäßig solcher Bauarbeiter, die in diesen beiden Betriebsgruppen regelmäßig mit Instandsegungs- oder Erneuerungsarbeiten beschäftigt sind, sowie meinden und sonstiger öffentlicher Körperschaften einschließlich der auf die unständigen Arbeiter des Reiches, der Länder, der GeKeichsbahn findet der Reichstarifvertrag für baugewerbliche Arbeiten
feine Anwendung.
In diesen vom Reichsarbeitsministerium ausgesprochenen Einschränkungen wirkt sich der Spur von den„ hohen" Bauarbeiter= löhnen aus. In Verbindung mit der Verweigerung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Bauarbeiterlöhne soll mit den Einschränkungen bei der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Reichstarifvertrages eben mit möglichst hundertprozentiger Sicherheit dafür gesorgt werden, daß nicht etwa ein im Tiefbau beschäftigter Fürsorgearbeiter oder ein bei den Vereinigten Stahlwerken beschäftigter Bouarbeiter in den Genuß des hohen" Bauarbeiterlohnes kommt.
Die Einschränkungen wurden ausgesprochen, ohne daß mit den Arbeiterverbänden verhandelt worden ist. Diese Taktik zeigt den un sozialen Kurs des Arbeitsministeriums, der auf der verhängnisvollen These von der wirtschaftssanierenden Wirkung des Lohnabbaues beruht.
Die Arbeitszeit im Braugewerbe.
Ihre Berfürzung tariflich geregelt.
Bis Ende September sind über die Verkürzung der Arbeitszeit im Braugewerbe 34 Vereinbarungen getroffen worden, die 427 Be= triebe mit mehr als 23 000 Beschäftigten umfassen.
verbindlich erklärt, für andere Abkommen ist AllgemeinDas Berliner Uebereinkommen ist für allgemeinverbindlicherklärung vereinbart. Nur in wenigen Bezirken steht eine paritätische Regelung der ohnehin eingeführten Kurzarbeit noch aus.
Kursbeginn der Berliner Gewerkschaftsschule.
Heute, Mittwoch, beginnen: SO. 6. Einführung in den Spätkapitalismus. Lehrer: Dr. Ernst Nölting. Leibniz- Gymnasium, Mariannenplag 27-28. Hör. gebühr für jeden Kursus je 10 Abende 2 M. Kurzarbeiter, Jugendliche und Lehrlinge 1 M. Arbeitslose sind vom Beitrag befreit. Anmeldungen können noch auf dem 1. Rurfusabend erfolgen.
SPD. - Fraktion der Arbeiter und Angestellten beim Bezirksamt Pantow. Freitag, 19 Uhr, im Lotal Grob, Flora- Ede Görschstraße, Fraktionsversammlung. Genosse D. Zienau über: ,, Leben und Arbeit in Sowjetrußland". Sympathisierende sind ebenfalls eingeladen. SPD . Betriebsfraktion beim Arbeitsamt Ost. Freitag. 16 Uhr, Lokal Treffpunkt", Lichtenberg , Boghagener Str. 62, Ede Neue Bahnhofstraße. Otto Meier , M. d. 2., über: ,, Die politische Situation".
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Heute, 19% Uhr, tagen die Gruppen: Baumschulenweg : Jugendheim Baumschulenweg, Ernststr. 16. Brettspielabend. Weißensee : Gruppenheim Weißensee, Bartstr. 36. Die Mädchen gestalten einen bunten Albend aus. Humboldt: Jugendheim Graun Ede Lorgingstraße. Elternabend. Nordring: Schule Sonnenburger Str. 20. Gewerkschaftstongreß in Frankfurt a. M. Tegel: Jugendheim Tegel, Schöneberger Str. 4( erst um 20 Uhr). Entstehung und Formen des Rapitalismus. Der Frühkapitalismus. Lustiges zur Laute. Südwesten: Jugendheim Nordstr. 11( Fabrikgebäude). Hosemann bringt Flughafen: Gruppenheim Flughafenstr. 68( U- Bahnhof Boddinstraße). Wir gehen zur Kreismitgliederversammlung. Neukölln: Jugendheim Neukölln, Bergstr. 29( Hof). Wir gehen zur Kreismitgliederversammlung. Südkreis: Jugendheim Neukölln, Bergstr. 29. Kreismitgliederversammlung: Bericht vom Gewerkschaftstongreß in Frankfurt a. M. Spanbau- Neustadt: Jugendheim Lindenufer 1. Frankreich : Land und Leute. Schöneberg : Schöneberg , Hauptstr. 15( Gartenhaus). Warum entfirnden Ge. werkschaften. Schillerport: Schule Schöningstr. 17. Lichtbildervortrag: Berufskrankheiten und ihre Folgen.
Jugendgruppe des Zentralverbandes der Angestellten
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Heute, Mittwoch, finden folgende Veranstaltungen statt: Gesund brunnen : Jugendheim Schönstedtstr. 1. Wir üben Kampflieder. Schönbanser Vorstadt: Jugendheim der Edule Rastanienallee 81. Arbeitsge. meinschaft: Entwicklung und Bedeutung der Kultur". Leiter: Polemann. Nordost I: Jugendheim Danziger Str. 62( Barade 3). Bunter Abend unter dem Titel: Bieftes machen einen Ausflug". Reinidendorf: Jugendheim Lindauer Str. 2( Barade). Bortrag: Aus der Geschichte der ungarischen Arbeiterbewegung". Refernt: Szekely. Stralau: Jugendheimt der Schule Goßlerstr. 61. Leseabend. Oberspree: Niederschöneweide , Berliner Str. 31 ( Schule), Eingang Haffelwerderstraße. Leseabend. Köpenid: Jugendheim Dahlwiger Str. 15( Gasanstalt am Bahnhof Röpenic). Bunter Abend. Leiter: Weißstock. Neukölln: Jugendheim Böhmische Str. 1-4, Ede Ranner Straße. Vortrag: Die Betriebsräte ein Stück Wirtschaftsdemokratie?" Referent: Lehrer. Güdaft: Jugendheim Wrangelite. 128. Bunter Abend. Schöne bera: Jugendheim Hauntstr. 15( Hofgebände Sachsenzimmer). Arbeits. gemeinschaft: Das geistige Rüstzeug des jungen Gewerkschafters". Leiterin: Ellert. Charlottenburg : Jugendheim Spielhagenstr. 4. Arbeitsgemeinschaft: ,, Einführung in die sozialistische Gedankenwelt". Leiter: Huhn. Spanbau: Jugendheim Lindenufer 1. Die Gruppenveranstaltung wird auf dem Heimabend bekanntgegeben. Potsdam - Nowawes : Jugendherberge in Nowawes , Briefterstraße. Die Beranstaltung wird auf dem Heimabend bekanntgegeben. Die Versicherungsgesellschaft Sorgenfrei A.-G. tagt um 16 Uhr im Verbands. haus. Zimmer 27. Sportabteilung: Uebungsabend ab 20 Uhr in der städtischen Turnhalle Prinzenstraße..
Verantwortlich für Tolitik: Bieter Schiff: Wirtschaft: G. Klingelhöfer: Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner: Feuilleton : Dr. John Shilomsti: Lokales Berlag: Borwärts- Berlaa G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei und Sonstiges: Frik Karstädt; Anzeigen: Th. Glede; fämtlich in Berlin . und Berlagsanstalt Baul Singer u. Co., Berlin SW 68, Lindenstrake 3. Sierzu 2 Beilagen.