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fauf für Herrn Raßenellenbogen vorgenommen, dessen Risiko jetzt der Schultheiß- Konzern zu tragen hat. Beide haben etwa 40 Millionen Mark Kapital für diese Transaktionen festgelegt, die volkswirtschaftlich nicht nur sinnlos war, sondern schädlich;

Banken und Schultheiß- Skandal.

denn es ist ein faules Inflationswarenhaus mit einem ge- Drei Fragen an die Bantenvertreter im Aufsichtsrat von Schultheiß- Pakenhofer.

funden Betrieb verheiratet worden, zum Schaden des ge­sunden Betriebs. Beide Banken waren im Aufsichtsrat ver­treten, und es sind bekannte Namen, die wir hören: Herr Jakob Goldschmidt und Herr Reinhart von der Commerz und Brinatbant.

Der Schultheiß- Konzern aber arbeitete seit jeher mit der Deutschen Bant, und als deren Vertreter saß Herr non Stauß als stellvertretender Borsitzender im Aufsichts rat. Die Herren Goldschmidt und Reinhart haben Herrn von Stauß einfach nichts gesagt, und Herr von Stauß hat nichts gemerkt.

Die Rivalität der Bantengruppen hat hier ein Schul­beispiel gezeitigt, wie aus Gründen, die mit volkswirtschaft lichen Erwägungen nichts zu tun haben, und zu Zwecken, die mit volkswirtschaftlichem Nutzen noch weniger zu tun haben, eine gewaltige Kapitalzerstörung zustande gekommen ist.

Die Herren Goldschmidt und Reinhardt haben den Aufsichtsrat von Schultheiß zu einer Höhle des Geheim­nisses gemacht. Sie haben sicherlich böswillig geschwiegen. Aber das ist noch keine Entschuldigung für Herrn von Stauß, für den Mann, der nichts gemerkt hat.

Schließlich ist der stellvertretende Borsigende eines Auf­sichtsrats dazu da, daß er etwas merkt. Herr von Stauß hat in dieser Affäre den Beweis geliefert, daß zwanzig Auf­fichtsratsposten, wie sie jetzt gefeßlich für einen Mann gestattet sind, immer noch viel zu viel sind!

Welcher Lärm hat sich erhoben, als diese Bestimmung durch Notverordnung eingeführt wurde. Die Interessenten haben gefürchtet, daß nun manche Aufsichtsratsmitglieder etwas merken würden!

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Noch viel größer war der Lärm über die Banten tontrolle. Hier ist der schlagende Beweis dafür, wie notwendig sie ist. Der Zustand, daß zwei Bantengruppen an einem Unternehmen beteiligt sind, und daß die eine Gruppe nichts von den Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber der anderen Gruppe weiß, schreit zum Himmel.

Unabhängig von der weiteren Klärung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Fragen, die durch den Schultheiß Bazenhofer- Standal aufgeworfen werden, bedürfen einige Fragen, die die im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertretenen Bant. birettoren betreffen, schon deshalb einer sofortigen Bor. tlärung, weil es jedenfalls nicht angängig ist, daß Männer, deren Verhalten in ihrer Geschäftsführung mit dem Verdacht einer schweren Verlegung ihrer Pflichten belastet ist, die Rolle der Berater im öffentlichen Interesse spielen, solange fie sich von dem Berdacht nicht einwandfrei reinigen fönnen.

Die Geschäfte mit der verschwiegenen Kursgarantie der Aktien von Schultheiß sind durch die Commerz und Privatbank und durch die Darmstädter und Nationalbant erfolgt.

Die Darmstädter und Nationalbank ist in dem Aufsichtsrat der Schultheiß- Bazenhofer- A.- G. durch Jakob Goldschmidt ver treten gewesen, die Commerz- und Privatbank in erster Linie durch ihr Vorstandsmitglied Friedrich Reinhardt , daneben durch die ihr nahestehenden Herren Gustav Bilster und Justizrat Dr. Albert Katzenellenbogen.

An diese Herren richten sich die unmittelbar zu beantwortenden Fragen:

1. Haben die Vorstandsmitglieder der Commerz- und Privatbant und der Darmstädter- und Nationalbank von den 2ffiengeschäften mit Kursgarantie, die ihre Banken mit Herrn Katzenellenbogen ab­geschlossen haben, nichts gewußt?

2. Wenn sie von diesen Geschäften gewußt haben, warum haben fie es dem Auffichtsrat verfchwiegen, und warum haben sie geduldet, daß mit der Unterschrift ihrer Banken ein Prospett veröffentlicht wird, in dem diese Dinge verschwiegen werden?

3. Wenn die Herren die Geschäfte in Schultheiß- Uftien nicht gefannt haben, so haben fie die Frage zu beantworten, wie sie es organisatorisch in ihren Banten verantworten können, daß Geschäfte, die eine Gesellschaft betreffen, in deren Aufsichtsrat fie ihre Banken vertreten, ihnen nicht zur Kenntnis gebracht werden?

Es ist die Quelle der wüſteſten Mißwirtschaft, der wildeſten Der Rat beschließt Räumung

Kapitalverschleuderung. Diesem Zustand muß durch die Bankenkontrolle ein Ende gemacht werden, und hier ist ein Fall, wo die neugeschaffene Bankenkontrolle wirksam werden muß!

Indessen ist es nicht die Aufgabe der Bankenkontrolle, nachträglich die Funktionen eines Untersuchungsrichters 31 vollziehen, fie muß vielmehr von vornherein vorbeugend gegen derartige Schiebungen und Kapitalverwüstungen wirken. Sie müßte nicht nur verhindernd, sondern aktiv eingreifend wirken, fie müßte an die Stelle der Schiebung die planpolle Kapitallentung feßen. Der Fall Schultheiß bestätigt unser Urteil, daß die Banfenkontrolle in der jeßigen Form nicht genügt, daß fie vielmehr ausgebaut werden muß.

Der Anlauf zur Reinigung, der nach dem großen Banffrach unternommen wurde, darf nicht steden bleiben! Die Danatbant arbeitet mit Reichsgarantie unter einem Reichstommiffaraber die alte Verwaltung führt nach wie por die Geschäfte, als ob nichts gewesen sei. Bie fie fie führt

fiche Fall Schultheiß- Bazenhofer. Herr Jakob Gold­ schmidt glänzt immer noch als Stern am Aufsichtsratshimmel fiche Fall Schultheiß- Bazenhofer.

Die Dresdner Bant wird vom Reich finanziell be­herrscht, de facto ist der alten Verwaltung viel zu viel Einfluß gelassen worden.

Der ernsteste Punkt aber: Herr Friedrich Rein hart, Vorstandsmitglied der Commerz- und Privat bant, ist Mitglied des Wirtschaftsbeirats bei der Reichsregierung! Das hat noch gefehlt, daß diese Leute die wirtschaftlichen Berater der Reichsregierung darstellen!

Es gel dabei nicht um Herrn Reinhart allein. Es geht darum, daß die Leute, die Mitverantwortung tragen an den großen Standalen der letzten Zeit, die Leute, die so zweckbemußt zu schweigen verstehen, und die Leute, die nichts merken, daß fie alle fich nach wie vor an die Reichsregierung herandrängen, um sie wirtschaftspolitisch in ihrem Sinne zu beeinflussen.

Sind noch nicht genug der negativen Befähigungsnach­weise von diesen Leuten geliefert? Einen Befähigungs­nachweis haben sie glänzend erbracht: sie verstehen vortreff lich, die Krise zu organisieren!

Diese Leute bedeuten für das Wirtschaftsleben Mifere. Diesen Leuten und ihrem System muß Deutschland ab­schwören! Weder die kapitalistische Propaganda des Herrn Thyssen, noch das Dauergeschrei der Harzburger vermag von der Notwendigkeit abzulenten, hier gründlich Ordnung zu schaffen. Die Mißwirtschaft der Bankfürsten auf Kosten des Bolles schreit zum Himmel. Denn die Kosten der Krise- tragen die Arbeiter. Der Fall Schultheiß bestätigt die Richtigkeit unserer Forderungen. Die Macht über das Bermögen des Volkes muß endlich den Banffürsten entrissen werden!

Lloyd George für Labour.

3n über 300 Wahlkreisen!

Condon, 24. Oftober.( Eigenbericht.) In einem Jnterview des Daily Herald mit Cloyd George fordert der liberale Führer seine Anhänger auf, überall dort, wo lein wirklicher liberaler Kandidat aufgeftelt ist und der Kampf zwischen der Arbeiterpartei und den Konservativen ausgefochten wird, also in über 300 reisen, für die Arbeiterpartei als Vertreterin des echten Freihandels zu

ftimmen.

aber Japan weigert sich.

Genf , 24. Oktober.

Der Bölkerbundsrat hat gegen die Stimme Japans die von Briand vorgelegte Entschließung angenommen, in der die japanische Regierung zur Zurüdziehung ihrer Truppen bis zum 16. November verpflichtet und der Bölkerbundsrat auf diesen Zeit­puntt vertagt wird.

Die Berhandlungen zur Erreichung der für Ratsbeschlüsse fagungsgemäß notwendigen Einstimmigkeit scheiterten, da der japa nifche Botschafter im Namen seiner Regierung erklärte, Japan schäße die Bemühungen des Rates hoch ein, merde sie nie pergeffen und fühle fich nach wie vor durch den Geist und den Inhalt des Bölker, bundspattes gebunden, fei jedoch gezmungen, den Tatsachen Rechnung zu tragen und die Berantwortung für ihre Staats. angehörigen in der Mandschurei felb ft zu übernehmen. Daher fehe fie fich gezwungen, den Borschlag Briands abzulehnen.

Zum ersten Male in der Geschichte des Böllerbundes ffellte Briand in der öffentlichen Sigung die beiden Borschläge zur Abstimmung durch Handaufheben.

Wir erinnern bei dieser Gelegenheit an den§ 45 des Börsen­gesetzes, der folgenden Wortlaut hat:

,, Sind in einem Prospett, auf Grund dessen Wertpapiere zum Börsenhandel zugelaffen sind, Angaben, welche für die Beurteilung des Wertes erheblich sind, unrichtig, so haften diejenigen, welche den Prospekt erlassen haben, sowie diejenigen, von denen der Erlaß des Prospettes ausgeht, wenn sie die Unrichtigkeit ge= fannt haben oder ohne grobes Verschulden hätten kennen müssen, als Gesamtschuldner jedem Besizer eines solchen Wertpapieres für den Schaden, welcher demselben aus der von den gemachten Abgaben abweichenden Sachlage erwächst. Das gleiche gilt, wenn der Prospekt infolge der Fortlassung wesentlicher Tatsachen un vollständig ist und diese Unvollständigkeit auf böslichem Ver­Ichweigen oder auf der böslichen Unterlaffung einer ausreichenden Prüfung seitens derjenigen, melche den Prospett erlassen haben, oder derjenigen, von denen der Erlaß des Prospekts ausgeht, beruht.

Die Erfaßpflicht wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß der Prospekt die Angaben als von einem Dritten herrührend bezeichnet."

Uns scheint es, daß zum mindesten die Bertreter der Commerz­und Privatbank und der Danat- Bant im Aufsichtsrat von Schultheiß­Bazenhofer die Unrichtigkeit des erlassenen Prospektes entweder getannt haben oder ohne grobes Verschulden hätten tennen müssen".

Die Klärung dieser Frage darf aber nicht hinausgeschoben werden bis zu den zu erwartenden Zivilprozessen über die Haftung, fondern fie muß unverzüglich erfolgen, nötigenfalls unter Mit­wirtung der neu geschaffenen Aufsichtsinstanzer für das Banfmesen. Denn ganz abgesehen von allen privat rechtlichen Fragen hat die Deffentlichkeit einen Anspruch darauf, daß nicht Männer, die ihre Pflichten gröblich verlegt haben, weiter an wichtigen Stellen der Wirtschaftsführung amtieren und darüber hinaus als geeignet betrachtet werden, Ratschläge für die Führung der Gesamtwirtschaft zu erteilen.

urteilt. Die Strafen wurden in allen Fällen rechtskräftig und die Berurteilten wurden zur Strafverbüßung fofort ins Kieler Ge­richtsgefängnis eingeliefert. In einigen Fällen der Freisprechung wird die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen.

Im Laufe der Nacht und am Sonnabendvormittag waren insgesamt fünf Verhandlungen gegen streifende Seeleute durchgeführt. Es waren bis dahin zehn Schiffe abgefertigt". Die Schiffe haben bereits die Weiterfahrt angetreten. Bom Dampfer Binnau" wurden elf Seeleute heruntergeholt, unter ihnen zwei Sugendliche. Gegen diese wurde das Verfahren abgetrennt. Sie wurden dem Kieler Jugendgericht zugeführt. Die Angeklagten der Pinnau" verteidigten sich damit, daß sie nur unter Drud non ber Streifleitung an Bord tamen und ihnen erklärten, wenn sie Bord gegangen sind. Sie sagen, daß vier bis fünf Mann vpn am Abend nicht zur Streifverfammlung fämen, würden sie von

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Borb geholt. Sie wollen dadurch eingeschüchtert sein. Tatsächlich

war auch ein Rollfommando an Bord und hat alle Leute,

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die noch an Bord waren, heruntergeholt. Unter dem Rolfommando war aber auch ein Mann, der zur Besagung der Pinnau" gehörte. Bon den neun Angeflagten wurden fünf freigesprochen. Ihnen fonnte nicht nachgewiesen merden, daß fie bewußt den Streit ge mollt haben. Die übrigen wurden zu Gefängnis verurteilt und in Haft genommen. Wehnliche Urteile murden gegen die Befagungen weiterer Schiffe gefällt. In der Verhandlung gegen die Manns fchaft eines Stettiner Dampfers wurde von der Berteidigung be hauptet, den Angeklagten märe von der Streifleitung für die Be­teiligung am Streit Straffreiheit zugesichert worden. Führer der Streifenden an Bord war in diesem Falle ein neunzehn­ordentlich ernste 2age in einem etwas günstigeren Lichtbrüdlich auf die Folgen des Streits aufmerksam machte, erflärte In einer längeren Schlußerflärung suchte Briand die außer jähriger Jungmann. Auf die Borhalte des Stapitäns, der sie aus darzustellen, indem er hervorhob, daß Japan nicht die Absicht habe, dieser Jungmann: Wir wissen, daß kein Schiff aus dem Hafen Krieg zu führen, feinerlei Gebietszumachs anstrebe und versprochen herauskommt, bevor nicht allen Streifenden Straffrei . habe, seine Truppen zurückzuziehen, sobald es die von ihm geheit zugesichert ist." Die Angeklagten wurden in diesem wünschten Sicherheitsbedingungen zuließen.

Für den japanischen Borschlag stimmte lediglich der Japaner oshisama. Der Borschlag Briands wurde von allen, mit Ausnahme Japans , angenommen. Der Bertreter der USA . nahm an der Ab. stimmung selbstverständlich nicht teil.

Der Annahme des des Vorschlages im Böllerbundsrat ist fäglich für sämtliche Ratsbeschlüsse und besonders in folchen auf feinerlei Rechtsverbindlichkeit beizumessen, da grund­

Grund des Artikels 11, mur einstimmige Beschlüsse bindende Kraft gewinnen.

Der chinesische Vertreter Sze sprach sofort die Befürchtung aus, daß sich Briands gute Hoffnung nicht erfüllen werde, ja, daß fogar menig Hoffnung auf eine Befferung überhaupt angebracht fei, da Japan auf Berhandlungen über unbekannte und weit. tragende Fragen bestehe und China nicht unter dem Drud einer fremden Besatzung verhandle.

China behalte sich das Recht vor, frühere Einberufung des China behalte sich das Recht vor, frühere Einberufung des Rates zu verlangen.

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Scialoja Italien und Lord Cecil- England fagten in Dant reden an Briand , daß Briand auf dem begonnenen Wege fortschreiten folle, die Ratsmitglieder mürben ihm unbedingt unbedingt folgen. Bon Mutius Deutschland trat den Zweiflern an der Wirksam feit der Genfer Einrichtungen entgegen; dem Rat fei es trotz aller Schwierigkeiten gelungen, die Lage zu bessern und die Parteien einander zu nähern. Handelten diese nun im Geiste der Rats­entscheidung, dann würde der Enderfolg nicht ausbleiben. Der amerikanische Delegierte Gilbert dankte für die Anerkennung der Mitarbeit Ameritas. Dann vertagte Briand den Rat auf den

16. November.

Justiz am Laufband.

Bisher 58 Geeleute von Bord geholt und abgeurteilt. Kiel , 24. Offober.( Eigenbericht.)

In dem Prozeß vor dem Holtenauer Sonelgericht ist am Sonn­abendnachmittag eine längere Pause eingetreten. Nachdem gegen 1 Uhr der letzte Darpfer feine Weiterreise antreten fonnte, ist ein neues Schiff noch nicht auf der Holfenauer Reede eingetroffen. 48 Stunden lang hat das Schnellgericht fast ununter­brochen verhandelf; es ging wie am laufenden Band.

Insgesamt sind bisher zwölf Dampfer, also noch nicht die Hälfte der erwarteten Schiffe eingetroffen. Bon diesen zwölf Dampfern wurden bisher 58 Mann pon Bord geholt, davon wurden 46 Mann zu insgesamt 78 Monaten Gefängnis ver.

Fall freigesprochen, da ihnen eine Gehorsamsverweigerung nicht nachgewiesen werden konnte.

Berständigere Beurteilung in Königsberg . Königsberg , 24. Oftobar.

Am Sonnabend standen elf Mann der Besazung des Dompfers Quinta" von der Flensburger Dampffchiffahrts. gesellschaft 1869 vor dem Schnellrichter. Die Matrosen waren am Freitagabend bei dem Einlaufen des Schiffes in Königsberg wegen des Streits im Hafen von Leningrad verhaftet morden. Unter ihnen befanden sich auch ein finnischer und ein estländischer Matrofe.

Der Staatsanwalt beantragte nadh etma zmeistündiger Ber­handlung vier Tage Gefängnis wegen gemeinsamer Arbeitsver­meigerung. Nach furzer Beratung erkannte das Gericht auf je 40 M Geldstrafe, erfazweife acht Tage Gefängnis und Tragung der Kosten des Berfahrens. Es billigte den Angeklagten mildernde Gründe zu, da aus den Aussagen des Kapitäns und der Offiziere des Schiffes hervorging, daß die matrosen bedroht waren und, wie die Erfahrung bei anderen im Leningrader Hafen stehen­der Schiffe lehrte, auch mißhandelt worden wären, falls sie sich dem allgemeinen Streit nicht anschlossen.

Ruffisches U- Boot gesunken?

Kopenhagen , 24. Oktober.

Aus Helsingfors wird gemeldet: Am Sonnabendmiffag ereignete fich in der Finnischen Bucht ein schweres Schiffsunglü d. Der deutsche Dampfer Grafia" ffieß mit einem U- Boot zusammen, das fofort fant. Die Gratia" erhielt ein großes Ced, versuchte aber mit eigener Kraft Leningrad zu erreichen.

Das Unglüd ereignete fich bei dem Feuerschiff ,, Briemny", 35 See­meilen roeftlich von Leningrad . Es foll sich um ein U- Boot von größe­rem Typ mit über 50 Mann Befahung handeln.

Das Befinden des Genossen Bartels. Wie wir erfahren, hält die leichte Befferung im Befinden des schwer erkrankten Genoffen Friedrich Bartels meiter an. Es iſt jedoch noch immer als ernft bezeichnet werden, weil die Darm­gelungen, die Niereneiterung zu überwinden. Der Zustand muß infektion noch anhält und die Herztätigkeit des Patienten weiter ge­fchwächt ist.