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Jufolge des Brauerstreiks hat in Karlsruhe am 28. Juni eine von ca. 1200 Personen besuchte Versammlung den Boykott über sämmtliche Ringbrauereien verhängt.

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zu Gehorsam

Soziale Rechtspflege.

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Unternehmer die Forderung gestellt, die Arbeitszeit von über diesen Punkt und im Laufe des Gesprächs äußerte die nicht als festgestellt erachtet werden. In der heutigen Ver. 65 Stunden auf 60 herabzusetzen und eine Lohnzulage von Wittwe Dunkelmann mit verschmittem Lächeln: Nun, Herr bandlung vor dem Reichsgericht erklärte der Reichsanwalt die 13 pet. zu gewähren; gleichzeitig wurde die Kündigung von Doktor, bei dem vorigen Geschäft haben Sie doch keinen Schaden Revision für begründet. Nach der Seemannsordnung sei sämmtlichen Arbeitern ausgesprochen. Bisher haben 60 Arbeiter gehabt!" Der Zeuge habe sich eine Erläuterung dieser unter dem Schiffer, dem die Matrosen die Forderungen durchgesetzt, während die übrigen im Streit ver- ihm unverständlichen Redensart erbeten und nun sei die Be verpflichtet sind, nicht der Rheder, sondern der Kapitän barren und bei der günstigen Geschäftslage auf ein baldiges sucherin mit der Entgegnung gekommen, daß der Beuge ja doch oder dessen Stellvertreter zu verstehen. In dem Flug­Machgeben seitens der Fabrikanten rechnen. Der Zuzug ist damals 1200 M. Damno genommen habe. Der Zeuge hat darauf blatt des Angeklagten sei vom Schiffer gar keine Rede, natürlich fernzuhalten. Sendungen sind an den Vertrauensmann einen Absagebrief an den Angeklagten geschrieben, ihm über seine sondern vom Rheder. Auch aus anderen Gründen rechtlicher Karl Hübner, Johannstr. 75, zu richten. Das Handlungsweise Vorhaltungen gemacht und von ihm eine Be- Natur hielt er die Aufhebung des Urtheils für geboten. Die Aussage der folgenden Zeugin, der Wittwe Dunkelberg, deckte auch die Sache an ein anderes Gericht, nämlich an das Land­fcheinigung verlangt, daß er nicht irgend ein Damno genommen. Reichsgericht hob nicht nur das Urtheil auf, sondern verwies sich im wesentlichen mit der des Vorzeugen. Sie bekundete, daß gericht Stade. der Angeklagte ihr ausdrücklich gesagt habe:" Mein Freund thut Die schweizerischen Brauereien beschlossen auf ihrer es nicht unter 1 pCt. Damno, Sie dürfen dieses Umstandes ihm Generalversammlung. 25 pt. der Brauer zu entlassen. In gegenüber auch niemals Erwähnung thun, um ihn nicht zu be Zürich hatte die Brauerei Haas die Abmachungen vom Früh- leidigen." Die Zeugin wollte von einer Verpflichtung in Höhe Aus der Praxis des Herrn Dr. med. Blasius. Der jahr gebrochen und weigerte sich, diese weiter zu erfüllen. Es wurde von 1200 M. gegenüber dem Angeklagten auch nichts wissen, in Arbeiter Frenkel, welcher sich im Betriebe seines Arbeitgebers der Boykott seitens der Arbeiter verhängt, und genau wie in dieser Beziehung wurde aber durch die Beweisaufnahme fest die Hand verlegt hatte, mußte sich am 26. Dezember 1894 von Berlin 1894 sperren sämmtliche Brauereien in der Schweiz des gestellt, daß die Forderung des Angeklagten zu Recht bestand. Dr. Blasius zu dem Zwecke der Feststellung des Grades seiner halb 25 pet. ihrer Arbeiter aus. Leider ist in den Reihen der lls das Einigungsverfahren zwischen dem Hotelpächter Dunkel- Erwerbsunfähigkeit untersuchen lassen. Kurze Zeit darauf nahm noch meist unorganisirten Brauergehilfen wenig Disziplin und berg und seinen Gläubigern schwebte, trat ein ungestümer er sich nach mehreren mißlungenen Selbstmordversuchen Solidarität, sonst hätten sie alle nach dem erfolgten brutalen Att Gläubiger plöglich mit dem Verlangen hervor, sofort für seine das Leben. Seine Wittwe beantragte nunmehr der Bergewaltigung die Arbeit niedergelegt und dadurch die Forderung von 1200 m. befriedigt zu werden. Das ganze der Nordöstlichen Baugewerks Berufsgenossenschaft eine Hinter­- Bierproßen weicher gestimmt. Nun bleibt der zu den Gemaß- Einigungsverfahren schwebte in Gefahr, und da hatte der bliebenen- Rente. Von dieser wurde sie mit der Begründung zu regelten haltenden organisirten Arbeiterschaft nichts anderes als Angeklagte 1200 m. aus seiner Tasche bezahlt, wogegen die rückgewiesen, daß der Selbstmord nichts mit dem Unfalle zu thun die Verhängung des Boykotts übrig, der zum theil bereits ver Mutter des Dunkelmann ihm einen Bürgschaftsschein ausstellte. habe. Das Reichs- Versicherungsamt, welches schließ= hängt wurde und zum anderen Theile noch verhängt 3um Unglück für den Angeklagten hatte derfelbe diesen Schein lich als Retursinstanz in Anspruch genommen wurde, veranstaltete verloren, als es an den Tag tam, daß er sich bereits durch die infolge der Behauptung der Klägerin, ihr Mann sei durch erwähnte Transaktion mit der Hypothek selbst befriedigt hatte; Dr. Blasius in den Tod getrieben worden, eine Warnung für Stuckateure! Au3 2ondon geht uns erst nach Jahr und Tag wurde der Schein unter zurückgelegten umfangreiche Beweiserhebung. Der Barkwächter Lepsti, welcher folgendes zu: Die Studateure( plasterers) von London Aften auf dem Boden des Angeklagten gefunden. Der Gerichts- im Plänterwalde bei Treptow Frenkel an der Ausführung seiner find mit ihren Arbeitgebern, der Zentral- Affoziation der Bauhof verurtheilte den Rechtsanwalt Köhler zu drei Monaten selbmörderischen Absicht hinderte, sagte aus, Frenkel habe davon herren master builders in ernsthaften Differenzen. Gefängniß. Es ist wesentlich, daß sie die Unterstüßung ihrer Kameraden auf gesprochen, daß er feine Arbeit hätte und ihm die beantragte Dem Amtsdiener von Treptow Unterstüßung abgeschlagen sei.

werden wird.

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der Gewerkschaft, auf deren Vernichtung die Fabrikanten es abgesehen hatten. Außerdem verpflichtete sich das Unternehmer­fartell, die Lohnforderungen der Tagelöhner in Erwägung zu ziehen. Nachdem die Gewerkschaft ihre Kraft gezeigt hat, werden

fich die Unternehmer hüten, ihr Wort zu brechen.

Die ausständigen Spinnereiarbeiter in Neukirchen sind gezwungen, den Kampf fortzusetzen. Die Ausgleichsver= handlungen, die am 27. Juni zwischen den Fabrikanten und den Vertretern der Arbeiter geführt wurden, scheiterten an der schroff ablehnenden Haltung der Unternehmer, die sich weigerten, alle Ausständigen wieder einzustellen.

Der Streik der Metallschleifer bei Dürrkopp und Komp. in Wien endete mit dem Siege der Arbeiter. Die Forderungen der Streifenden wurden insgesammt zugestanden.

Gerichts- Beitung.

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dem Kontinent haben. Alle Arbeiter dieses Gewerbes in den Wegen öffentlicher Beleidigung eines Briefträgers verschiedenen europäischen Ländern werden deshalb hiermit war der Schriftsteller Wilhelm Arendt durch das Schöffen hat jedoch Frenkel von einer Unfallfache erzählt, in der er schon dringend ersucht, unter feinen Umständen auf die Einladung der gericht zu 100 M. Geldstrafe verurtheilt worden. Er legte Be- mehrfach Termin gehabt hätte, und daß er schon wieder vor= Und fügte der Amtsdiener hinzu, dieses Bauherren oder deren Agenten nach London zu kommen. Bis rufung ein, so daß die Sache nochmals vor der 6. Straffammer geladen sei. jezt haben sich nur einige wenige französische und am Landgericht I zur Verhandlung fam. Am 19. Februar d. J. chien Frentel in große Erregung belgische Arbeiter verlocken lassen. Dieselben waren vermuthlich suchte der Angeklagte einen Herrn in der Dessauerstraße auf, anfeßen." Bedeutungsvoller sind die ziemlich übereinstimmenden von den Vorgängen hier nicht unterrichtet. Die Nationale den er ein Manuskript per Post eingesandt hatte, welches seiner Aussagen der Kuhle'schen Eheleute, bei denen Frenkel's als Assoziation der arbeitenden Getreide Meinung nach fer eilig eingesandt hatte, where aftermiether, wohnten, und diejenige Des Gohnes bes Ver­Stuckateure, deren D. Henessey, Klub Union Buildings , Clerkenwell Road, fahren, daß das Schriftstück nicht angekommen war und als er storbenen. Herr Kuhle gab zu Protokoll: Als Frenkel von dem Blasius Ende Dezember 1894. zurückkam, war Holborn, London ist, richtet an die tontinentalen Stuckateure, nun an der Ecke der Deffauer- und Königgrägerstraße den in Dr. weinte wie ein Kind und klagte die schon in England sind, das Ersuchen, sich aus England zu dortiger Gegend bestellenden Briefträger Mohr erblickte, ging er er sehr aufgeregt, entfernen, und fie appellirt an sämmtliche Organe und Organi auf diesen zu und fragte ihn, ob er vielleicht die betreffende Post- über heftige Schmerzen im Handgelent. Für meine Ber­er nicht empfänglich; vielmehr sationen der Arbeiterpartei auf dem Kontinent, mit allem Nach- sendung noch in der Tasche habe oder etwas über deren Verbleib fuche, ihn zu trösten, war druck zu verhindern, daß von dem Festland Stuckateure wisse. Mohr verneinte dies und bemerkte, daß er im übrigen beklagte er sich bitter, daß ihn der Dr. Blasius nun erst recht feine Auskunft zu geben im stande sei. nach England gehen, um die englischen Bauherren gegen die beschweren!" äußerte sich der Angeklagte." Der Briefträger faßte mit Gewalt die Hand gestreckt und gedrückt. Dann muß ich mich um Krüppel gemacht habe. Der Arzt hätte ihm Arbeiter zu unterstüben. Paris , 28. Juni. Die Aufhebung der Aussperrung verbat sich derartige Beleidigungen, zumal durch die ziemlich laut Rente haben solle. Von diesem Tage an machte Frenkel den diefe Aeußerung als eine gegen ihn gerichtete Bedrohung auf und Auch hätte Dr. Blasius ihm gesagt, daß er nun nicht einmal eine in Limoges bedeutet einen Sieg der Arbeiterorganisation über geführte Unterhaltung mehrere Passanten stehen geblieben waren Eindruck, als ob er vollständig tiefsinnig geworden sei. Bu be­das vereinigte Unternehmerthum der Porzellanindustrie und zu- und diese Bemerkung des Angeklagten gehört haben mußten. merken ist zu dieser Aussage, daß es sich im vorliegenden Falle gleich einen Erfolg der sozialistischen Munizipalität. Die Unter­nehmer, die wiederholt alle von den Arbeitern angeregten Ver- Jetzt wurde Arendt aber durch den Widerspruch des Postbeamten nicht etwa um die Entziehung jeglicher Rente, sondern darum, Wenn Sie ob Frenfel hinfort 50 Prozent oder ob er mehr erhalten mittlungsversuche abgelehnt hatten, mußten schließlich die Ver- besonders aufgeregt, er rief demselben zu: wüßten, wer ich bin, würden Sie sich der sollte. Aus der Aussage der Frau Kuhle ist hervorzuheben, daß mittlung des Genossen Labussière, des Bürgermeisters von Limoges artiges nicht erlauben! Ich hätte Ihnen die übliche Frenkel an den letzten beiden Tagen vor seinem Verschwinden ihm annehmen. Der Haupterfolg der Arbeiter ist die Anerkennung Bigarre gegeben, hätten Sie sich anders gezeigt!" Dann angebotenes Effen mit den Worten abgelehnt hat, er der Angeklagte seinen Hut und 80g unter einer Ver. brauche nicht mehr viel. Der Arbeiter F. Frenkel, der seinen gegen beugung den Briefträger fagte er: Sie sind Vater am fraglichen Tage zu Dr. Blasius geführt und dann ein ganz frecher Lümmel!" Mohr wandte sich unten auf der Straße auf ihn gewartet hat, bekundete, daß sein nun an einen Schuhmann und bat diesen um die Feststellung Vater weinend heruntergekommen sei, über große Schmerzen des Angeklagten. Dieser ging aber gleichfalls auf den Schuh - geklagt und gesagt hätte, der Doktor habe ihm furchtbar mann zu und indem er auf den Briefträger wies, sagte er: bie Hand gedrückt und erklärt, er bekäme teine Rente. Seit Diesen Menschen habe ich foeben einen un- diesem Tage, bemerkte der Zeuge noch, wäre sein Vater sehr tief­glaublich frechen Lümmel genannt." Der Angeklagte finnig gewesen. Das Reichs. Bersicherungsamt hatte die Berufung nur wegen des Strafmaßes eingelegt. dem Vorsitz des Geheimen Regierungsrathes Dr. Vertheidiger führte aus, daß der Angeklagte infolge einer un- Sarrazin verurtheilte auf grund dieses Res der Beweiserhebung die& e= längst überstandenen Krankheit hochgradig nervös sei. Diefe fultates Gewährung ber bes Thatsache und die Stellungnahme des Staatssetretärs nossenschaft aur im Reichstage bezüglich der Beamtenbeleibi antragten Rente Das Gericht fprach aus, daß gungen ließe die vorerkannte Strafe als zu hoch gegriffen erscheinen und er bitte, dieselbe auf eine ganz geringe Geldstrafe herabzusehen. Staatsanwalt und Gerichtshof widersprachen aber den Ausführungen des Vertheidigers. Es müsse berücksichtigt Vor den Schranken der vierten Straffammer des werden, daß die Beleidigung doch eine ganz besonders grobe und Landgerichts I stand gestern der Rechtsanwalt Ludwig der Angeklagte ein gebildeter" Mensch sei. Die Strafe erscheine Köhler unter der Anklage der Unterschlagung vergerecht und die Berufung sei daher verworfen worden. bunden mit Untreue. Den Vorsiz führte Landgerichts- Wegen Bedrohung, Mißhandlung und Beleidigung direktor Denso, die Anklagebehörde vertrat Staatsanwalt Kleine, dem Angeschuldigten standen die Rechtsanwälte Arnold Gold­stein und Rägel I als Vertheidiger zur Seite. Der etwas ver­wickelte Thatbestand, wie er von der Anklagebehörde aufgestellt ist, läßt sich furz folgendermaßen zusammenfassen: Im Jahre 1892 war der Restaurateur Dunkelberg Defonom im Hotel des Offiziervereins. Er gerieth in Zahlungsschwierigkeiten. Es wurde eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern angebahnt und der Angeklagte vom Schuldner zum Rechtsbeistand angenommen. Es tam auch zu einer Einigung dahin, daß dem Schuldner ein Moratorium auf unbestimmte Zeit und eine tägliche Unter­stüßung von 20 Mart gewährt wurde. Der Angeklagte erledigte dann noch verschiedene Rechtsgeschäfte für Dunkelberg und dessen Wegen Mikhandlung seiner Verkäuferin, der unver Stiefmutter, die Wittwe Dunkelberg. Die lettere bat ihn im ehelichten Ida Schipper, hatte sich der Schlächtermeister September 1892 um die Beschaffung einer Hypothet von 10 000 Baul Pohl aus Rixdorf, Lessingstr. 18 wohnhaft, vor dem Mark auf ihr in der Yorkstraße belegenes Haus. Der Angeklagte bortigen Schöffengericht zu verantworten. Am 7. März d. J. fagte feine Wermittelung zu. Er wandte sich zu diesem Zwecke trug das junge Mädchen Fleisch zu einer Kundin, wobei sie nach einen Jugendfreund, den Dr. med. Aßmann. Dieser Ansicht ihres Arbeitgebers zu lange geblieben war. Aus Wuth verhielt fich anfangs ablehnend, da งด รั in Rede hierüber schlug der rohe Mensch dem Mädchen so heftig ins stehende Haus schon hoch belastet war. Auf Bureden Gesicht, daß die Nase blutete. Der Gerichtshof ahndete die Roh­des Angeklagten ließ er sich aber schließlich zu dem Ver­heit des Angeklagten mit-- drei Mart Geldstrafe! sprechen herbei, daß er zum 1. Oktober desselben Jahres eine Hypothet von 12 000 m., wie sie der Angeklagte anstatt Die Seemansordnung vor dem Reichsgericht. Ein in 10 000 m. verlangt hatte, hergeben wolle. Als Binsfuß mancher Beziehung interessanter Strafprozeß tam am 29. Juni abgegeben: wurden 5 vom Hundert vereinbart. Der Angeklagte soll nun vor der Revisionsinstanz zur Verhandlung. Unserem Partei­vorher der Frau Dunkelberg erklärt haben, sie müsse anstatt der genossen, dem Gastwirth und früheren Seemann Hermann Gehr gekündigten Hypothet von 10 000 m. eine solche von 12 000 m. zu Bremer hafen war das Vergehen der Aufforderung zum aufnehmen, denn sein Freund mache das Geschäft nur gegen ingehorsam gegen die Gesetze zur Laft gelegt worden. Gehr 1 Prozent Damno und ziehe sich also diesen Betrag mit war erst des Vergebens gegen die Gewerbe- Ordnung angeklagt, 1200 M. für 10 Jahre sofort ab. Die überschießenden 800 m. aber vom Schöffengerichte freigesprochen worden. Auf die Be­würden wohl für Koften draufgehen. Der Angeklagte rufung des Amtsanwaltes hob das Landgericht Werden am soll sich nun der falschen Vorspiegelung, daß Dr. Aßmann 25. April das Urtheil auf und verurtheilte den Angeklagten nach ein Damno verlange, schuldig gemacht haben, um sich aus den§§ 110 und 111 zu 150 M. Geldstrafe. Gehr hatte in Bremers Kunert gefiegt mit 15 668, Meyer 7171, Arudt 3632, überschießenden 1200 M. für eine Forderung zu befriedigen, die bafen und Geeft emünde ein von ihm verfaßtes Flugblatt Stühme 4354 Stimmen. Unter den Genossen großer er an die Wittwe Dunkelmann hatte. Der Angeklagte beftritt verbreitet, welches an die Matrosen der Fischrheder gerichtet war feine Schuld mit Entschiedenheit. Als erster Zeuge wurde und für eine Verbesserung der sozialen Lage dieser Matrosen eintrat. Es Jubel, bei den Gegnern Bestürzung. Dr. med. Aßmann vernommen. Derfelbe bekundete, daß der wurde darin zunächst eines Gespräches Erwähnung gethan, Der fahrplanmäßige Stadtbahuzug, der am Dienstag Angeklagte ihm bei der ersten Besprechung in betreff der Hypothet welches der Angeklagte mit einem Rheder gehabt hat, und dann Abend 9 Uhr 36 Minuten von Johannisthal nach Berlin einen Zinsfuß von 6 pet. angeboten habe. Dies sei von dem wurde dafür eingetreten, daß den Matrosen bei der Fischlöschung abging, entgleifte bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof Johannis. Zeugen rundweg abgelehnt worden mit dem Bemerken, daß er während der Nacht Erleichterungen verschafft würden. Ju thal, indem er infolge nicht aufgeklärter Umstände auf einen es nicht für anständig halte, höhere Binsen als 5 pet. zu Bremerhafen liegt es den Matrosen ob, die Löscharbeiten zu bes Prellbock auffuhr, anstatt in das richtige Geleise einzulenten. nehmen. Am 30. September sei der Angeklagte dann wieder zu ihm sorgen und zwar häufig in der Nacht, so daß sie mitunter nur Verlegungen sind dabei nicht vorgekommen. gekommen mit der Frage, ob er das Geld schon von der Bant wenig Zeit zur Erholung 2c. übrig haben, während in Meh, 30. Juni. ( W. T. B.) Wie die Lothringer Zeitung" abgehoben habe. Der Zeuge habe bejaht, worauf der Angeklagte anderen Häfen diese Löscharbeiten von besonderen Ar- meldet, brennt seit 7 Uhr nachmittags das Zeughaus 3 werden. nun Das Landgericht hat Devant les Ponts". ihn gebeten habe, ihm das Geld doch gleich mitzugeben, in seinem beitern ausgeführt Um 73/4 Uhr erfolgte eine theilweise eifernen Schrant sei es sicherer aufbewahrt, wie bei dem Zeugen. angenommen, daß der Angeklagte die Matrosen zum Ungehorsam Explosion, wobei zahlreiche Personen schwer verlegt, einige Der Zeuge habe sich zwar über das Drängen des Angeklagten gegen die Befehle ihrer Vorgesetzten, zu dem sie nach der See- getödtet wurden. Da eine große Menge Explosionsstoffe in dem gewundert, das Geld ihm aber ausgehändigt in der Erwartung, mannsordnung verpflichtet sind, wenn auch ohne Erfolg auf Beughaus lagern, schwebt die Umgebung in größter Gefahr. daß er zum folgenden Tage nebst der Schuldnerin nach dem gefordert habe, indem er ihnen nahelegte, die Nachtarbeit zu London , 30. Juni. ( W. Z. B.) Nach einer bei Lloyds" eins Bureau des Angeklagten gerufen werden würde, damit dort die verweigern. In seiner Revision verwies der Angeklagte gegangenen Meldung aus Para stieß der englische Dampfer Schuldurkunde vollzogen werde. Dies sei wider Erwarten nicht darauf, daß nur die Verweigerung des schuldigen Gehorsams Santarense", von Liverpool nach Para bestimmt, mit geschehen, auf seine Anfrage habe der Angeklagte erklärt, sein in Frage kommen könne. Nach der Seemannsordnung sei der dem englischen Schiff Dundonald", von San Francisco nach Nach etwa anderthalb Matrose nur in dringenden Fällen verpflichtet, länger als zehn Hull unterwegs, zusammen. Der Santarense" fant, persönliches Erscheinen sei nicht nöthig. Dundonald" erhielt ein Leck und ist noch anderweitig Jahren sei die Wittwe Dunkelmann wie alle drei Monate zu Stunden täglich zu arbeiten. Ueber das Maß dessen, was ein der ihm gekommen, um Zinsen zu bezahlen. Sie tuüpfte diesmal Matrose leisten könne, erstrecke sich seine Pflicht zum Gehorsam, beschädigt. Menschen sind nicht umgekommen. Die Mannschaft die Bitte daran, ihr noch 1000 m. leihen zu wollen, die sie zur nicht, und daß eine Nachtarbeit überhaupt nicht gefordert werden des Santarense" wurde vom" Dundonald" aufgenommen, die Justandsetzung des Hauses gebrauche. Der Zeuge lehnte dies ab, tönne, erhelle aus§ 30 der Seemannsordnung. Daß die Passagiere wurden von der norwegischen Bart Hiawatha " in es tam zwischen ihm und der Besucherin zu einer Unterhaltung Löschungsarbeiten dringende im Sinne des Gesetzes seien, tönne Bara gelandet.

es dahingestellt bleiben könnte, ob Dr. Blasius dem Frenkel durch unangemessene Behandlung an dem kranken Arme große Schmerzen bereitet und ihm gedroht habe, daß er überhaupt teine Rente erhalten solle. Un zweifelhaft wäre durch die Beweiserhebung festgestellt worden, daß Frenkel durch die Behandlung, welche er erfuhr, feelisch auf das tiefste erregt worden sei und daß von dem Moment an bis zu seinem Ableben sich sein Verhalten auffällig verändert habe. Die gemachten Feststellungen hätten das Ge­des 15jährigen Dienstmädchens Marie R. hatte sich der richt davon überzeugt, daß Frenkel infolge der durch seinen Un­19jährige Kutscher Paul Queist aus Nixdorf vor dem fall veranlaßten Untersuchung durch Blafius in eine seelische dortigen Schöffengericht zu verantworten. Die Verhandlung Erregung versetzt worden sei, die sich zu einer, schließlich die fand unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt. Aus dem öffent freie Willensbestimmung ausschließenden Geistes- Ver­lich verkündeten Urtheil ging hervor, daß der Angeklagte, welcher wirrung entwickelt habe. Demzufolge sei die Genoffenschaft mit der R. bei einem Schlächtermeister in Dienst stand, an das Mädchen haftbar. unfittliche Anträge richtete und hierbei die R. gröblich durch sein Verhalten beleidigte. Schließlich drohte er, seine Absicht mit Gewalt zu erreichen. Als das Mädchen sich darüber bei ihrer Depefiften und lehte Nachrichten. Dienstherrin beschwerte, wurde es von dem Angeklagten roh miß­handelt. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten zu fünf Monaten Gefängniß.

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Die Nachwahl in Halle hat heute, am 30. Juni, statt gefunden. Nach einem uns zugegangenen Telegramm haben erhalten nach den bis 10 Uhr abends in Halle eingetroffenen Mittheilungen aus den einzelnen Wahlbezirken:

Fritz Kunert ( Sozialdemokrat) 15 320 Stimmen, Dr. Alexander Meyer( liberaler Mischmasch) 7 060 St., Werkzeughändler Kühme( zünstlerisch- antisemitisch- agrarischer Mischmasch) 3 683 Stimmen.

Oberbergrath Arndt( freikonservativ) 3474 Stimmen. 24 Landbezirke stehen noch aus.

Bei der Hauptwahl 1893 wurden im ersten Wahlgange

Sozialdemokratisch 12 991 Stimmen

Liberal

Freikonservativ. 3ersplittert...

10 222 8735

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Um 12 Uhr 30 Minuten geht uns folgendes Privat­Telegramm zu:

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Berantwortlicher Redakteur: Auguft Jacobey, Berlin . Für den Juferatentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berliu. Druck und Verlag von May Babing in Berlin . Hierzu 2 Beilagen.