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Beilage

Dienstag, 3. November 1931

Der Abend

Shalausgabe des Vorwärts

So leben wir, so leben wir...

So leben Menschen im Erzgebirge  :

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Und deshalb- Fürsorge- Abbau?!

,, Eine 46jährige Kriegerwitwe wohnt in F. mit Kindern und Enfeln- zusammen zehn Personen in dem früheren Armenhaus. In der niedrigen Wohnküche spielen die sehr dürftig gekleideten Kinder. In der Schlafkammer sind zwei Betten; in dem einen schlafen zwei Söhne von 17 und 19 Jahren, in dem anderen die 20jährige Tochter und deren 2jähriges Kind. Licht und Luft kommt durch das 50 × 60 Zentimeter weite Fensterchen.

Im Nachbarraum schlafen sechs Menschen, Mann und Frau und vier Kinder von 1 bis 8 Jahren. In einer anderen Rammer wiederum drei engnebenein­anderstehende Betten und ein Waschkorb. Hier schlafen zwei Töchter von 21 und 12 Jahren, zwei Söhne von 12 und 20 Jahren, wovon der letztere Epileptiker ist, die Mutter, und im Waschkorb schläft das Baby der Einundzwanzigjährigen.

Im Dachgeschoß hinter einem Verschlage wohnt 77jährige Urahne.

betreute Krüppel 6 M., der Taubstumme 6 bis 6,50 M., der, lastung eingetreten wäre. Der Kern des Uebels ist vielmehr Geisteskranke 4,50 m.

in einer anderen Richtung zu suchen: die furchtbare soziale An­flage, die uns aus der Arbeit Helene Weffels entgegenschreit, richtet sich gegen eine Wirtschaftsordnung, die derartige Hungerlöhne zu läßt, gegen ein System, das zu der Katastrophe der Arbeitslosigkeit geführt hat und das keinen anderen Ausweg aus der Katastrophe sieht als die weitere Verelendung der Massen: sie ist eine Anflage gegen die Kapitalismus  . Die Elendsverhältnisse in Deutsch­ land   ändert man jedenfalls durch Abbau der öffentlichen Fürsorge nicht; man würde sie nur verbreitern. Gesunde Lohnpolitik, Herauffeßung der Grenze des steuerfreien Einkommens, weitgehende Hilfe für Kinderreiche Familien die auch Helene Wessel   fordert-, Aufklärung über die Möglichkeiten und die Notwendigkeit der Ge­burtenbeschränkung für wirtschaftlich schwache und gesundheitlich ge­fährdete Familien sind die einzigen Maßnahmen, die mit Erfolg zu einer Herabsehung der Fürsorgeausgaben führen können. Im übrigen weisen wir auf Nr. 18 der Arbeiterwohlfahrt" hin, in der sich He d mig Wachenheim   eingehender, als es hier möglich ist, mit dem Für und Wider der Wesselschen Arbeit Trude E. Schulz.

Aus dieser Gegenüberstellung zieht Helene Weffel den Schluß, daß jene, die durch ihre Arbeit auf dem Wege der Sozialabgaben und Steuern die Mittel für die Fürsorge beschaffen, infolge der Einkommensschmälerung selbst Gefahr laufen, in den Kreis der Fürsorgebedürftigen herabzusinken. So verdienstvoll im übrigen die Arbeit Helene Wessels, die übrigens Mitglied der Zentrumsfraktion des Preußischen Landtags   ist und die ausdrücklich betont, daß ihr nichts ferner liegt, als ein Abbau der sozialen Fürsorge nach Hugenbergi eh em Muster ist, so entschieden muß dieser Schluß­folgerung entgegengetreten werden, die auf einem Verkennen der Wirklichkeit beruht und die fälschlich als ein Ruf nach Abbau des Sozialetats ausgelegt werden könnte. Der Sozialetat dient in seinen Hauptteilen der Erhaltung von Volksgesundheit und Arbeits­fraft, und nur zum geringen Teil jenen Elementen, die ihr Unglüd zu minderwertigen Mitgliedern der Menschengemeinschaft gemacht hat; er ist außerdem wie auch der Kulturetat heute bereits auf ein Maß herabgedrückt worden, das selbst den notwendigsten Anforderun-| gen nicht mehr entspricht, ohne daß dadurch eine merkbare Ent auseinandersetzt.

Eine andere Wohnung, bestehend aus Wohnküche und Kammer, wird von der siebentöpfigen Familie eines Holzarbeiters bewohnt. Die Wohnküche ist so eng, daß die Menschen sich zwischen dem wenigen unentbehrlichen Hausrat nur gequält be= wegen fönnen. Jenseits des Treppenflurs liegt die Schlafkammer, beinahe finster, die Luft ist zum Umsinken. Hier stehen vier Betten eng nebeneinander. Darin schlafen: Vater und Mutter, drei Söhne 99 ( 11, 21 und 24jährig) und die 30jährige geistes schwache

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Wenig essen hält gesund"

Tochter. Der älteste Sohn ist Iung entrant. Eine erwachsene Zum Kapitel: Arbeitslosigkeit und Volksgesundheit

Tochter, 28 Jahre alt, schläft in der Wohnküche auf dem Sofa.

Die alten, zumeist ein- und zweistödigen Häuser in L. find wahre Tuberkulosennester."

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und wir sind an vieles gewöhnt stellt ein Aufsatz dar, geschrieben von einem Dr. Wilhelm Hahn  , gewesenen Spitalchefarzt, veröffentlicht in den ,, Wiener Mitteilungen des Verbandes der faffenärztlichen Vereine", Nr. 10, vom 15. Oktober 1931. Dr. Hahn will beweisen, daß die Arbeitslosen an den Stoff wechselkrankheiten seltener erkranken als andere Menschen. 3u­gegeben, daß das wahr ist: aber die Art, in welcher sich der Herr Dr. Hahn ausläßt, zeugt von einem beispiellosen sozialen 3ynismus. Nur einige Kostproben( von denen man allerdings schnell satt wird):

In der Gemeinde R. die gleichen Elendsverhältnisse. Familie Es ist erschreckend, wie wenig Verständnis für die soziale Not| elegiere gepriesen! Daß es daneben aber noch unger­eines Invaliden. Die Ehefrau schläft in einem Bett mit dem an breiter Volksschichten und namentlich der Erwerbslosen man jetzt epidemien, Storbut und ein Säuglingssterben gab, schwerer offener Lungen und Kehltopftuber noch findet, trotz der schrecklichen Erfahrungen der letzten Zeit. Da das spielte für sie feine Rolle. Auch Herr Dr. Hahn sind, wie er tulose leidenden Manne. In der gleichen Kammer schlafen zwei werden die grotestesten Argumentationen angeführt, um nachzu- mitteilt, die entsetzlichen Folgen der Unterernährung befannt. Daß Knaben von 5 und 7 Jahren. Mutter und beide Kinder zeigen beweisen, daß das Los der Arbeitslosen gar nicht so schlimm ist er aber in der Notlage der Arbeitslosen auch ein ganz merkwürdiges reits Symptome der Anstedung. Im selben Haus wohnt usw. usw. Den Höhepunkt Wohlbefinden" entdeckt, ist eine direkt eine Familie von neun Köpfen in drei ganz engen Räumen. Ein allgemeinerung, die nur einem ausgeruhten Hirn entspringen konnte. sensationelle Ver. Kind leidet an offener, eine 16jährige Tochter an geschlossener und die Marime, die er aufstellt: wenig essen hält gesund, Lungentuberkulose. zu viel essen und prassen aller Art macht früh­zeitig trant, ist absolut richtig, soweit sie jenen Leuten vor­gehalten wird, die in der Lage waren und noch sind, sich Brassen zu erlauben. Die Millionen von Arbeitern, die noch arbeiten dürfen, oder die ihre Arbeit gar verloren haben, dürften das Wort Brassen" vom Hörensagen nur fkennen. Wir haben nie die Erfahrung gemacht, daß in Arbeiterhaushalten..ge= praßt" wurde. Unsere Arbeiter haben auch in den besten Tagen nie viel mehr als das Eristenzminimum verdient. Heute find fie meist schon unter diesem Minimum angelangt. Sie dürfen sich die dreisten Ratschläge eines Herrn Dr. Hahn mit Recht ver­bitten.

Diese Schilderungen zitiert Helene Wessel   in ihrem Buch Lebenshaltung aus Fürsorge und aus Erwerbstätigkeit"( Verlags­gesellschaft R. Müller, Eberswalde  - Berlin  ) nach Berichten von Bittor Noad. Sie stellt sie mit anderen aus den verschiedensten Gebieten Deutschlands   zusammen. Ueber viele Seiten des Buches erstrecken sich die Elendsbilder, immer in fachlichster, fnappester Form gehalten, immer das Einzelbeispiel zur Charakteristik typischer Verhältnisse.

Wenn man bei solchen Lebensbedingungen von sittlicher Ge fährdung redet, so gebraucht man in sehr vielen Fällen sicher eine viel zu milde Wendung. Die Kreisfürsorgerin des Landkreises Trier   berichtet aus ihrer Arbeit, daß die Töchter in der Enge der Schlafst u bengemeinschaft fich des Vaters und der Brüder nicht erwehren fönnen, und daß sie aus Furcht davor im Sommer draußen auf freiem Felde, im Heu oder auf dem Abort übernachten.

Schaurig, weil er das ganze Lebensniveau einer Menschen­schicht erhellt, flingt auch ein anderer Bericht dieser Fürsorgerin:

,, In einer anderen zerfallenen Hütte, die zu ebener Erde nur einen Raum und darüber noch einen Verschlag hat, wohnt eine Familie, von den sieben Kindern sind sechs in der Fürsorge. Allein die Aelteste, ein 23jähriges Mädchen, das ein uneheliches Kind hat, lebt noch mit den Eltern zusammen. Der Dachraum hat fein Fenster. Man hat, um Licht und Luft hereinkommen zu lassen, einfach ein paar Steine aus der Mauer herausgebrochen. Die Mutter, die an chronischer Augenlidentzündung leidet, geht betteln. Als die Fürsorgerin ihr schonend mitteilt, daß eins von den in der Fürsorge untergebrachten Kindern wegen völliger Ber­blödung nicht mehr ins Elternhaus zurückkehren dürfe, freut sich die ganze Familie. Immer wieder vergewiffert sich die Mutter, daß sie das Kind nun wirklich endgültig los sei."

Von den sittlichen Zuständen in den Elendsgebieten des Erz­gebirges schreibt Noad:

Wir hören von amtlicher Seite, daß die normalen Grenzen geschlechtlichen Verkehrs nahezu aufgehoben sind, daß der gleich geschlechtliche Verkehr nicht mehr so sehr verpönt ist, daß die Intimität des ehelichen Lebens von vielen nicht mehr für selbstver­ständlich gehalten wird, daß Gesellschaftsspiele beliebt find, so schamlos, wie fie ein gesunder Mensch kaum auszu­denken vermag.

So wurde z. B. ein Lehrer wegen Sittlichkeitsver­brechens an seinen Schülern festgenommen(§ 175 StrGB.). Die Bevölkerung schickt eine Deputation zum Amtshauptmann: er solle doch den Lehrer wegen einer solchen Kleinigkeit nicht bestrafen, zudem er doch den Kindern die Weihnachtsaufführung beizubringen habe und schon deswegen unentbehrlich sei. Ein anderer Lehrer sollte wegen sittlichen Vergehens an seinen Schülerinnen zur Verantwortung gezogen werden. Die Eltern aber meinten, es sei ganz gut, daß der Lehrer die kleinen Mädchen aufkläre, jedenfalls besser, als wenn es irgendein Bursche täte.

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Wie uns von amtlicher Seite berichtet wird, sind Geschlechts­frankheiten unter den Kindern so verbreitet, daß das gesunde Kind die Ausnahme darstellt."

,, Die Arbeitslosen können sich sollen wir leider sagen oder glüdlicherweise nicht übereffen. Ihre farge Unter­stützung reicht gerade für die einfachste Mahlzeit, also für Brot, Kartoffeln, Reis und dünnen Kaffee. Und dabei bleiben fie troß alledem gefund

Daß die Kinder der Arbeitslosen weder Milch, noch Butter, noch Gemüse oder Fett erhalten, zieht der gute Dr. Hahn nicht in Be­tracht. Er erzählt, daß Gandhi   vielleicht noch schlechter als die Arbeitslosen lebt und kommt dann zu folgender Erkenntnis:

,, Auch im Weltkrieg hat man bei vielen Menschen, die früher ständig an Stoffwechselfrankheiten litten, ein ganz merk­würdiges Wohlbefinden angetroffen, welches nur auf die eben sehr mäßige Ernährung zurückzuführen ist."

Wer erinnert sich bei diesen Worten nicht an manchen famosen Mediziner, der den Hunger der Kriegszeit als ein wahres Gottes­geschenk für die Volksgesundheit und in seiner patriotischen Auf­wallung darüber Mohrrüben und Ersatzmittel als wahre Lebens­

Schutz bei Pfändungen Unbestritten herrscht heute auf dem Gebiet der Pfändungen Hochkonjunktur, zum Leidwesen der davon Betroffenen. Daher dürfen nähere Einzelheiten hierüber im allgemeinen als bekannt vorausgesetzt werden. Nicht so bekannt sind dagegen vielfach die dem Schuldnerschutz dienenden Rechtsmittel gegen 3wangsmaß nahmen und die Handhabung dieser Rechtsmittel.

Mannigfache Ursachen können es bedingen, daß bei Pfändungen ab und zu über das Ziel hinausgeschossen wird, sei es, daß gar nicht eristente Rechtsansprüche auf Forderungen an Dritte aus angeblicher Beteiligung, auf Herausgabe angeblich in Berwahrung genommener Sachen, auf dem so bequemen Wege des Pfändungs und Ueberweisungsbeschlusses, vielleicht im Armenrecht, gepfändet werden, oder daß Ueberpfändung oder verfrühte Pfändung vor­genommen oder daß ein Gegenstand gepfändet wird, der der Pfän­dung nicht unterliegt. Auch wird manchmal vielleicht zur Pfändung geschritten, ohne daß die Voraussetzungen der§§ 750 bis 752 der 3ivilprozeßordnung( vorhergegangene Zustellung des zu voll­streckenden Urteils mit Vollstreckbarkeitsklausel pp.) vorliegen

Zur Abwehr dieser unberechtigten Pfändungen gibt das Gesetz dem Schuldner die Möglichkeit, im Wege der Erinnerung" nach§ 766 3PD. seine Einwendungen zu machen, die entsprechend zu begründen sind, beispielsweise, daß gepfändete Möbel, die in einem für Untervermietung vorgesehenen, unvermieteten Zimmer einem für Untervermietung vorgesehenen, unvermieteten 3immer stehen, tatsächlich zu den gemäߧ 811 3PO. der Pfändung nicht unterliegenden Sachen gehören, weil sie zur Fortführung des Erwerbsgeschäftes, der Zimmervermietung, unbedingt erforderlich sind pp., oder weil die Pfändung weiter ausgedehnt wurde, als zur Befriedigung des Gläubigers erforderlich ist.

Wird der Schuldner mit der gegen die Pfändung erhobenen Erinnerung" abgewiesen, so bleibt ihm nur das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde" an die nächsthöhere Instanz ( Landgericht), die von einem beim Landgericht zugelassenen Anwalt einzureichen ist. Sind die gepfändeten Gegenstände Eigentum eines Dritten, dann kommt erforderlichenfalls die viel kommentierte Interventionstlage nach§ 771 3ẞD. zur Anwendung. Um indessen die Kosten dieser Klage, wenn angängig, zu sparen, ist es ratsam, daß der Eigentümer der gepfändeten Sachen den Gläubiger unter Angabe von Beweismitteln, z. B. einer eidesstatt lichen Bersicherung, davon in Kenntnis segt, daß die gepfändeten Gegenstände sein ausschließliches Eigentum sind und er daher deren Freigabe fordert, und zwar innerhalb einer bestimmten Frist bei Meidung der Klage.

Helene Wessel   gibt diese Beispiele, um zu zeigen, wie der unter jedem fulturwürdigen Niveau liegende Lebensstandard breiter Schichten diese zur geistigen und förperlichen Verelendung verdammt. Sie stellt diese Lebensformen denen jener Menschen gegenüber, die als anerkannt Fürsorgebedürftige aus öffentlichen Mitteln gepflegt und unterhalten werden. An Hand von statistischen Erhebungen weist sie nach, daß für die gesamten Lebensbedürfnisse einer Bollperfon"( ein Erwachsener nder zwei Kinder unter 14 Jahren) im Urbeiterhaushalt burchschnittlich bei einem Familienjahreseinkommen von 3325 m.-2,51 m. täglich aufge­mendet werden können, im Angestelltenhaushalt Jahreseinkommen 4712 M. 3.60 m., im Beamtenhaus halt- Jahreseinkommen 5349 M. 4 M. Dagegen erfordert ber Fürsorgesogling in den Provinzialerziehungsanstalten in Gleichzeitig richtet, der, Gacheigentümer an das Brozeßgericht Preußen durchschnittlich täglich 4,85 m, der in der Anstaltsfürsorge ein Gefag am Einstellung ber 3wangsvolle

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Auch die Redaktion des Wiener Blattes glaubt ein übriges tun zu müssen, indem sie in einer Anmerkung, in der u. a. von einer ,, unangenehmen Belästigung durch Arbeitslose, die sich in den Krankenstand hineindrängen" gesprochen wird, geschmackvoll meint:

,, Chefärzte, Gruppenärzte und Sprengelärzte lassen es sich aber genug peinliche Mühe kosten, die Spreu vom Weizen zu sondern, wobei es dem Geschmad der Leser überlassen bleibt, unter Spreu die Arbeitsfähigen und unter Weizen die Arbeitsunfähigen oder umgekehrt,

verstehen."

lleber den Geschmack läßt sich eben nicht streiten. Darin hat die Redaktion auch in bezug auf sich selbst recht... Medicus.

streckung. Pfändungsprotokoll und Beweismittel sind beizu fügen. Der Beräußerung der Gegenstände an dem festgesetzten Versteigerungstermin ist zu widersprechen.

Interventionsflage wird seitens des Eigentümers der gepfändeten Sachen gegen den Gläubiger bei dem Vollstreckungs­gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung vorgenommen ist, erst dann eingereicht, wenn die Aufforderung zur Freigabe vom Gläubiger a b.gelehnt wurde.

Eine erhebliche Rolle spielen bei Interventionen als Beweis­mittel neben dem Gütertrennungsvertrag und den mit Eigentums vorbehaltsklausel versehenen Kaufverträgen die sogenannten, heute quasi zum guten Ton gehörenden Ule bereignungsverträge, die in gewissem Sinn eine Ergänzung des Gütertrennungsvertrages darstellen, vielleicht in dem Bestreben, damit gegebenenfalls etwa später gegen ihn vorgehenden Gläubigern begegnen zu können. verwundbare Stellen haben, sei es, daß die Klausel über das Indessen zeigt sich vielfach, daß diese Uebereignungsverträge sogenannte Besitsurrogat fehlt, die nämlich zum Ausdruck bringt, daß die Besizübergabe ersetzt wird durch leihmeise Ueber­lassung der übereigneten Gegenstände an den bisherigen Eigen­tümer zum weiteren Gebrauch, sei es ferner daß bei Uebereignungs­verträgen mit nicht handlungsfähigen Minderjährigen ver­absäumt wird, die vormundschaftsgerichtliche Geneh­migung einzuholen usw. Derartige Mängel ziehen ohne weiteres die ungültigkeit des Uebereignungsvertrages nach sich.

Erscheinen die in der Interventionsflage vorgebrachten Beweis­mittel ausreichend, jo erfolgt ohne weiteres Einstellung der Zwangs­vollstreckung durch einstweilige Anordnung.

Ein weiterer häufig auftretender Fall ist der, daß der Gläu­biger trotz Befriedigung seiner Forderung aus irgendwelchen Gründen die Freigabe der gepfändeten Gegenstände verweigert. Alsdann muß Klage des Schuldners gegen den Gläubiger auf Auf­jogenannte Zwangsvollstreckung, die ,, Volla hebung der stredungsgegentlage", erfolgen.

Diese Klage ist hingegen wieder bei dem Prozeßgericht erster Instanz, das über die Sache bereits entschieden hatte, einzureichen und wird sich in der Hauptsache darauf beschränken, nachzuweisen, daß inzwischen Tilgung der laut Urteil zu zahlenden Summe durch Bahlung, Bergleich, Berzicht, Aufrechnung oder sonstwie erfolgt ist, daß aber diese Einwendungen in dem erst geführten Prozeß noch nicht geltend gemacht werden konnten bzm. die Möglichkeit des Eine spruchs nicht gegeben war.

Damit ist die Reihe der dem Schuldnerschutz dienenden Rechts­mittel teineswegs erschöpft, doch empfiehlt sich bei schwierigeren gällen die Einholung juristischen Rats Carl Roßdeutscher.