2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
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Ur. 151.
voll.
Boziale Uebersicht.
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Mittwoch, den 1. Juli 1896.
13. Jahrg.
dauerten nur einen Tag, 276 nur eine Woche und weniger. Die deshalb dahin, daß derselbe der Frau für 1896 zu ertheilen sei. Forderung einer Lohnerhöhung oder Widerstand gegen eine Lohn- Ein Leumundszeugniß des Bürgermeisters von Dirschau erklärte Ueber die Ausbeutung jugendlicher Arbeitskräfte auf herabsetzung sind auch im letzten Jahre die Hauptmotive zur das Gericht für belanglos, weil der Klägerin nicht Gelegenheit bem Laude wird dem Volt" aus Schlesien geschrieben: Arbeitsniederlegung gewesen, nämlich bei 62,47 pCt. der Aus- gegeben wurde, sich dazu zu äußern. Und Sie meinen wirklich, daß es den Kindern gut thut, draußen stände; dann kommen die Personenfragen( Wiederanstellung Ju Mittenwalde ist zwischen dem Bürgermeister Dann in der Sonnenhige sechs Stunden auf dem Felde zu arbeiten?" Gemaßregelter, Forderung der Entlassung von Arbeitern und und einigen Stadtverordneten wegen des Baues der Sekundär" Nein, nein, das schadet den Kindern garnichts!"-" Ich Aufsehern) als Streitanlässe bei 85 Ausständen. Wegen Ver- bahn nach Wusterhausen ein Krieg ausgebrochen, der bis in den möchte mich aber nicht zum Rübenverziehen dort hinstellen!" fürzung der Arbeitszeit wurde in 49 Fällen gestreift, wobei in Gerichtssaal hineingetragen wurde. In den Kreisen der StadtJa, Sie! Sie sind ja auch Herr, das ist doch etwas anderes!" 14 Fällen eine Herabsehung der Arbeitszeit von 12 auf verordneten wurde das Gerücht kolportirt, der Bürgermeister Diese Antwort flang nicht höhnisch, sondern recht salbungs- 11 Stunden, in 8 Fällen von 11 auf 10 Stunden, und in vier habe seitens des Bauunternehmers Becker in Berlin 5000 Mart - ,, Und die Kinder?"" Das find ja nur Kinder von Fällen von 12 auf 10 Stunden erreicht wurde. dafür erhalten, daß er die Zeichnung von bunderttausend Mark armen Leuten, die müssen froh sein, wenn sie sich etwas verdienen können." Ueber die jüdischen Ackerbau Kolonien in Rußland Aktien in den städtischen Kollegien durchgesetzt habe. Als UrDas ist der fast wortgetreue Inhalt eines Gespräches, theilt die jüdische Wochenschrift„ Wos- Ehod" mit, daß von den heber des Gerichts war zunächst der Stadtverordnete und die Kaiser Nikolai I. im derselbe aber das ich vor etlichen Tagen mit einem älteren Herrn über die Jahre 1844 gegründet, gegenwärtig nur noch drei bestehen, am 26. November v. J. von der Beschuldigung der Beleidigung Beschäftigung armer Arbeiterkinder durch den Großgrundbesiz die recht verarmt sind, so daß die Kolonisten die Hilfe der mangels ausreichender Beweise freigesprochen. Gestern stand der batte. Er war kein Besitzer eines Dominiums, aber diese St. Petersburger jüdischen Gesellschaft recht willkommen heißen walde vor der ersten Strastammer am Landgericht II., bem zur Stadtverordnete und Kaufmann Friedrich Riecke aus MittenMeinung findet man vielfach auch bei Großgrundbesitzern. Und würden. Und doch bekam bei der Gründung der Kolonien jeder Last gelegt wurde, die Berleumdungen des Zimmermeiſters Schulz diese Meinung, diktirt vom fraffesten Egoismus, führt zu einer Kolonist einen Landbesitz von 15-17 Deßjatinen Land zugewiesen zu den feinigen gemacht und weiter kolportirt zu haben. Doch Ausbeutung der jugendlichen Kräfte, der man nicht mehr ruhig- der Landantheil des russischen Bauern beträgt im Durch
zusehen kann."
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Rübenkultur zu Hause. Weite Flächen sind hier mit Zuckerrüben 25 Jahre von der Militärpflicht befreit. Das sind jedenfalls " Im Often Deutschlands , besonders in Schlesien ist die schnitt nur 31/2 Deßjatinen erhielt für zehn Jahre den Erlaß auch diesem Angeklagten ließ sich der Beweis der Schuld nicht der Grundsteuer und außerdem wurden die Kolonisten für führen, weshalb auch in diesem Falle auf Freisprechung erkannt werden mußte. bebaut. Im Frühjahr, wenn das Rübeneinzeln zu geschehen hat, äußerst günstige Bedingungen gewesen. Die Kolonisten scheinen werden die Kinder zu diesem Geschäft herangezogen. Nicht aber nur diejenigen aus den Dörfern der Herren Großgrundbesitzer. somit für den Ackerbau wenig geeignet zu sein. Meilenweit fahren die Wagen und holen Knaben und Mädchen, wie sie kommen, aus Dörfern herbei, die zu keinem Dominium gehören, deren Einwohner nur kleine Stellenbefizer sind. Die
Ein Prügelpädagoge, der 51 jährige Gollaborator Hörtner an der Lateinschule in Markgröningen ( Württemb.), wurde wegen Körperverlegung im Amt, begangen an zwei seiner Schüler, zu 80 M. Geldstrafe verurtheilt. Der Prügelheld kann noch von Glück sagen, so glimpflich davongekommen zu sein, denn einer der mißhandelten Schüler starb 8 Tage nach dem Vorkommuiß an Mundstarrkrampf, die Aerzte konnten aber nicht bestimmt behaupten, ob der Tod des unglücklichen Knaben mit der Mißbehaupten, ob der Tod des unglücklichen Knaben mit der Mißhandlung in Zusammenhang ſtand.
Versammlungen.
Gerichts- Beifung. Wagen sind mit diesen Kindern oft so vollgepfropft, daß diese Wegen rohefter Mißhandlung ihres eigenen Kindes kaum ordentlich stehen und sich gar nicht bewegen können. So war die Kutscherfrau Mathilde Sengstock, geb. Camin, durch das geht es nun eine Meile weit. Auf dem Felde angekommen, Schöffengericht zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt worden. müssen die Kinder von 1 Uhr bis 7 Uhr arbeiten. Die Sonne Dem Staatsanwalte schien diese Strafe noch zu gering und auf brennt vom Himmel heiß hernieder; im Juni hat sie seine Berufung fand eine erneute Verhandlung vor der 5. Strafschon eine ziemliche Gluth. Dann werden sie wieder die fammer am Landgericht I statt. Die Angeklagte hatte, als sie Meile heimgefahren und kommen abends um 8 Uhr daheim noch unverheirathet war, einem Kinde das Leben gegeben. Die an. Man bedenke sich nur folgende Arbeitsleistung: Früh fleine Margarethe Camin fand bei ihrer Großmutter, der Mutter Die Freie Vereinigung selbständiger Barbiere, Frivon 7 bis 11 Uhr, also 4 Stunden, Schule; dann müssen der Angeklagten, Aufnahme und verblieb dort bis zu ihrem achten seure n. f. w. hielt am 22. Juni ihre ordentliche Monatsverdie Kinder schnell nach Hause eilen, um sich einige Butterbrote Jahre. Inzwischen hatte sich die Angeklagte im Jahre 1891 mit fammlung ab. Auf der Tagesordnung stand: Bericht der Kom einzustecken, denn Mittag effen fönnen sie nicht erst, dazu giebt's ihrem jetzigen Manne verheirathet, die Pflegegelder, welche sie mission zur Ausarbeitung von Kongreßanträgen, Wahl eines feine Zeit, der Wagen wartet schon. Nun folgt eine Stunde ihrer Mutter regelmäßig regelmäßig zuzusenden versprochen hatte, Delegirten. Die von der Kommission ausgearbeiteten Anträge Fahrt, die auf den vollgepackten Wagen, in der Sommerhiße tamen immer seltener und hörten schließlich ganz auf, wurden mit kleinen Abänderungen fast alle angenommen; zum und auf den holperigen Landwegen durchaus kein Vergnügen ist. sodaß sich die alte Frau veranlaßt sah, ihrer Tochter Delegirten wurde Kollege Gründel gewählt. Danach 6 Stunden Arbeit mit fortwährend gekrümmtem Rücken zu schreiben, sie solle sich ihr Kind abholen und zu sich in der Sonnengluth, wieder eine Stunde Fahrt und nun betommen die Kinder seit früh um 1/27 Uhr das erste warme Effen in den Leib. Dies wird von Kindern im Alter von 9 bis 14 Jahren verlangt."
nehmen.
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das
Eine Versammlung der Lithographeu, Steindrucker Das letztere geschah und nun begann die arme Kleine eine schreckliche Leidenszeit. Während ihr Stief- besucht war, tagte am Sonnabend im Feenpalast. Das einfür und verwandten Berufsgenossen, die von etwa 900 Personen vater sie gut behandelte, schien die eigene Mutter eine besondere leitende Referat hielt Schöpke. Der Redner besprach die im Freude daran zu finden, ihr Kind in der grausamsten Weise zu Gewerbe Herrschenden Mißstände und betonte, daß mit Hilfe der läßt sich die Forderung solcher enormen Arbeitsleistung züchtigen und zu mißhandeln. Den Mithausbewohnern war es Organisation den Fabrikanten schon manches abgerungen worden vom Standpunkte des Christenthums, ja nur der Menschlichkeit längst aufgefallen, daß die kleine Margarethe häufig mit blut sei, und daß es auch jetzt wohl gerathen wäre, die seit einem rechtfertigen? Die betreffenden Herren müssen entweder selbst es rünstigem Gesicht und beulenbedecktem Kopfe gesehen wurde, fie Jahre herrschende günstige Konjunktur auszunußen, um die Lohn nicht wissen und verstehen, welche Anforderungen sie an die hatten das Kind auch häufig in der jämmerlichsten Weise schreien und Arbeitsverhältnisse entsprechend zu bessern. Eine von der Organis jugendlichen Kräfte stellen, oder aber ihr Herz ist von der Selbst- und wimmern hören, wenn es mit der Mutter allein in der fation aufgenommene Statistik habe ergeben, daß die Arbeitszeit im sucht so zerfressen, daß an seiner Stelle nur ein leeres Gehäuse Wohnung war. Die That der Mutter, meinte der Staatsanwalt, Beruf eine sehr ungleiche und häufig recht lange sei, die sogar fizt. So läßt der Staat seine junge Generation leiblich und sei eine so außerordentlich rohe, daß die vorerkannte Strafe viel oft durch Ueberstunden noch ungebührlich verlängert werde. geiftig zu grunde richten. Denn was die Kinder bei zu gering bemessen sei, er beantragte das doppelte Strafmaß, Dem Ueberstundenunwesen fönne nur durch das Verlangen ber Arbeit und nach der Arbeit git hören und 31 6 Monate Gefängniß. Der Gerichtshof schloß sich den Aus- höherer Bezahlung gesteuert werden. Die gesetzlichen Feiertage sehen bekommen, wirkt auf die Bildung ihres Charakters führungen des Staatsanwalts an und erhöhte die Strafe auf würden nur von 29 Firmen bezahlt, von allen übrigen dagegen nicht günstig ein. Die vom Aufseher unter den 5 Monate Gefängniß. Ruaben herumgereichte Zigarre und Schnapsflasche, wie es nicht. Man müsste also darauf halten, daß auch diese Firmen Vom Gefindemarkt. Mit einer Klage des Polizeipräsidenten stritte zur Bezahlung der Feiertage angehalten würden. Angesichts an einem Orte thatfächlich vorgekommen ist, find noch das gegen die Gesindevermietherin Frau Gaehler auf Untersagung des Umstandes, daß die Akkordarbeit immer mehr um sich greife schlimmste nicht. Das muß wohl jeder einigermaßen denkende ihres Gewerbebetriebes hatte sich der 4. Senat des Ober- und die Löhne immer geringer würden, so daß Wochenlöhne von Mensch, dem nicht Selbstfucht die entgegengesetzte Meinung ein- Berwaltungsgerichts türzlich als Berufungsinstanz zu 15-18 M. gar nicht selten sind, sei die Festsetzung eines Mindest. impft, einsehen, daß die Kinder an Leib und Seele schwer ge- beschäftigen, nachdem der Bezirksausschuß bereits dem Klage- lohnes dringend geboten. Eine Verkürzung der Arbeitszeit sei schädigt werden müssen. Um so mehr muß eine Verfügung eines antrage stattgegeben hatte. Der Kläger stützte sich besonders unter anderem schon wegen der ungesunden Verhältnisse, unter schlesischen Landraths verwundern, die inhaltlich folgendes ent: darauf, daß Frau G. rechtskräftig vom Landgericht wegen Be- denen die Kollegen arbeiten müssen, höchst nothwendig. Der hält: Herr X und Herr Y( Großgrundbefizer) haben den Wunsch truges, verübt gelegentlich der Ausübung ihres Gewerbes zu Redner empfahl schließlich eine Refolution folgenden Inhalts: Die geäußert, die Kinder, die die das das Rübeneinzeln besorgen, 30 M. Geldstrafe verurtheilt worden war. Der Senat veranstaltete Versammelten sind überzeugt, daß die lange Arbeitszeit, vom Schulunterrichte befreit zu sehen. Da die Land zur Nachprüfung des fraglichen Thatbestandes und zur Untersuchung sowie die sonstigen Mißstände im Gewerbe nur wirthschaft sich jetzt in einer großen Kalamität befinde, so seien anderweitiger Behauptungen des flagenden Polizeipräsidiums Hilfe einer geschlossenen Organisation erfolgreich bekämpft werden die Pfingstferien um vierzehn Tage zu verlängern. Die Zeit solle nochmals eine weitgehende Beweiserhebung. Bezüglich der An- tönnen, und verpflichten sich, dem Verein der im graphischen an den Ernteferien abgezogen werden. Da nun die Ernteferien gabe, die Beklagte habe wiederholt Dienstmädchen ihre Papiere Gewerbe beschäftigten Arbeiter beizutreten, und eine Regelung ohnehin nur vierzehn Tage lang find, weil die Herbstferien, widerrechtlich einbehalten, sagte ein Polizei Wachtmeister aus, rer Arbeitsverhältnisse auf folgender Grundlage zu erstreben: wieder den rübenbauenden Großgrundbefizern zu Gefallen, drei daß er thatsächlich öfter habe Schuyleute zu der Gaehler ent 1. Berkürzung der Arbeit; 2. Bezahlung der gesetzlichen FeierWochen dauern, so kommen die ersteren ganz in Wegfall. senden müssen, weil von ihr Dienstbücher einbehalten worden tage; Der Lehrer ist oder, 3. Abschaffung der Ueberstunden, also gezwungen, in der heißesten waren; soweit er sich entsinne, an einem Tage sogar zweimal. noch nicht angeht, 25 pSt. Aufschlag für Ueberstunden; Zeit des Jahres zu Jahres zu unterrichten. Welche nachtheiligen Er habe dann der Frau immer sagen lassen, daß sie dazu nicht 4. Festlegung eines Mindestlohns. Verschiedene Diskussions Wirkungen das auf die Gesundheit und den Unter- berechtigt wäre, da ja dadurch den Mädchen die Möglichkeit redner sprachen sich richt ausüben muß, im allgemeinen des läßt sich sehr leicht denken. Eine genommen würde, sich anderweitig nach einer Stellung Referenten aus. eigenthümliche Beleuchtung erhält obige Verfügung durch eine umzuthun. Ein Schuhmann, der eine Dienstsuchende wegen des segung eines Mindestlohnes für nicht empfehlenswerth hingestellt, Nur von einem Redner wurde die Fest andere, von demselben Landrath erlaffene, die ausführt, daß die Buches zu Frau G. begleitet hatte, habe ihm gemeldet, die G. weil die Arbeitsleistungen sehr verschieden seien. Die vorstehende Kinder zum Auskehren der Schultlassen nicht mehr dürfen hätte in feiner Gegenwart das Mädchen freches Frauenzimmer" Resolution fand einstimmige Annahme. Eine lange Debatte benutzt werden, weil dies die Gesundheit der Kinder schwer geschimpft. Rechtsanwalt Leopold Meier, der Vertreter der Be- wurde darüber gepflogen, ob man schon jetzt mit der Sammlung schädige." flagten, findet es sehr erklärlich, daß sich die Gesinde eines Streiffonds beginnen solle. Einige Redner sprachen sich Glaubt das chriftlich- soziale Blatt aber wohl, daß solche vermietherinnen durch Berwahrung des Buches davor zu schützen gegen jede Sammlung aus; sie hielten die Begeisterung allein für schauberhafte Bustände durch die Milch- und Wasser- Reformen der suchen, daß die Mädchen irgendwo anders in Stellung treten, ausreichend, um einen eventuellen Streit zu gewinnen. Endlich christlich- sozialen Pastoren, die nicht mehr politifiren" dürfen, nachdem sie selbst sich um beren Unterbringung unter Aufwand wurde beschloffen, einen Streitfonds zu sammeln und mit der Ausgehoben werden können? Da hilft nur die sozialdemokratische von Kosten sehr bemüht haben. Der Anwalt Radikaltur. will führung der weiteren Schritte in dieser Angelegenheit das Bureau der durch Bernehmung eines Sachverständigen den Be Bersammlung zu beauftragen. Hierauf berichtete Schöpte, weis erbringen, daß die Mädchen die Vermietherinnen oft daß bei der Firma Luze u. Komp. in Friedrichsberg am 20. Juni auf jene Weise um den wohlverdienten Lohn bringen. 21 Kollegen gemaßregelt wurden; es sei dem Redner jedoch ge Der Senat ging aber auf diese Frage nicht weiter ein, sondern lungen, eine Einigung zwischen Prinzipal und Arbeitern herbeierachtete den erwähnten Betrugsfall für so schwerwiegend, daß zuführen, und könnten die betreffenden am Montag wieder anschon um seinetwillen allein die Untersagung des Gewerbe- fangen bis auf einen, der aber anderweitig untergebracht werden In Tuttlingen ( Württemberg ) haben die bürgerlichen betriebes gerechtfertigt sei. Das Gericht hielt bezüglich desselben würde. Nach längerer Debatte erklärte die Versammlung diese Kollegien das Gesuch der vereinigten Gewerkschaften um Errich für erwiesen, daß Frau G. einen Kunden durch die wissentlich Angelegenheit für erledigt. Zum Schluß wurden folgende Kantung eines städtischen Arbeitsamts vorerst abschlägig be- falsche Vorspiegelung zum Engagement eines Mädchens bewogen didaten für die Gewerbegerichts Wahlen aufgestellt: Präger schieden. Zuttlingen ist dieselbe Stadt, in welcher sich vor habe, dieses komme direkt von seinen Eltern, welche die Papiere Bräutigam, Steindrucker Müller, Formstecher Gäbide, einigen Wochen die Arbeiterbeisiger des Gewerbegerichts über den ihrer Tochter erft herausgeben wollten, wenn sie einen Dienst Lithograph Hildebrandt. Borsigenden wegen parteiischer Geschäftsführung beim Landgericht habe. Frau G. wußte nach Annahme des Senats zum mindesten, beschwerten. daß jenes, thatsächlich seinem früheren Dienstherrn ent- der bürgerlichen Frauenrechtsbewegung einberufen war, tagte am Eine Frauenversammlung, die von den Vertreterinuen In Döbeln ( Sachsen ) siegte bei der am Sonnabend statt- laufene" Mädchen von einer Herrschaft ohne Papiere Montag Abend in den Räumen des Ronzerthauses in der gefundenen Ergänzungswahl zum Gewerbe- Schied 3 gekommen war, nicht aber von den Eltern. Leipzigerstraße. Etwa 2000 Personen waren anwesend, und gericht die von sozialdemokratischer Seite aufgestellte Lifte Versagung eines Wandergewerbescheins. Der Handels- zwar zumeist Damen, die dem Anschein nach den bürgerlichen mit großer Majorität. frau Timmler, welche 18 Jahre lang anstandslos den Wander- Kreisen angehörten, dazwischen zeigten sich wenige Männer. Zu den sozialen Kämpfen in der Schweiz schreibt unser gewerbeschein erhalten hatte, wurde die Ertheilung desselben für Zweck der Versammlung war, Proteft zu erheben gegen die in 3üricher Korrespondent: Der Boytott über das Jahr 1896 vom Bezirksausschuß zu Danzig unter Berufung zweiter Lesung des Bürgerlichen Gesebuch es gefaßten schweizerischen Zabat. und Zigarrenfabri- auf§ 57 Abs. 3 der Gewerbe- Ordnung versagt. Die wieder Beschlüsse des Reichstages bezüglich des Ehe und tanten, den die organisirte Arbeiterschaft über sie verhängte. holte Bestrafung wegen Gewerbevergehen innerhalb der letzten Familienrechts. Als Rednerinnen traten eine ganze Reihe tanten, den die organisirte Arbeiterschaft über sie verhängte. 3 Jahre, von welcher das Gesetz u. a. das Recht zur Verfagung bekannter, in der bürgerlichen Frauenbewegung stehender Damen Das unmöglich" der Herren gegenüber den Forderungen der des Scheines abhängig macht, sah die Verwaltungsbehörde in auf. Frau Kauer, Frau Schwerin , Frau Morgen Arbeiter auf eine Zulage von 30 Centimes für französische Façon einer zweimaligen Verurtheilung der Antragstellerin gegeben. stern, Frau Dr. Tiburtius, Frau Bieber Böhm, per Tausend und 50 Centimes auf deutsche Façons hat sich nun in ein möglich umgewandelt und die Herren haben bewilligt, In dem einen Falle waren ihr 96 M. Buße zudiktirt worden, Fräulein Anita Augspurg aus München , Fräulein Marie weil sie auf einem nachdem sie vor Monaten prozig jede weitere Unterhandlung mit Markte zu Neustadt ihr Gewerbe Stritt aus Dresden und andere Damen besprachen nachden Arbeitern abgelehnt hatten. ausgeübt hatte, als sie sich noch nicht im Besize einander die unwürdige Stellung, welche das Bürgers des neuen Wandergewerbescheines befand. Obgleich Frau liche Gesetzbuch den Frauen anweise; fie wiesen darauf hin, Streiks in Frankreich im Jahre 1895. Jn Frankreich Timmler denselben rechtzeitig nachgesucht und ihn später daß die neuen Bestimmungen in mancher Hinsicht eine fanden nach einer amtlichen Statistit im Jahre 1895 405 Streits auch erhalten hatte, fand das Schöffengericht darin ein Schmälerung der Frauenrechte gegenüber den bisherigen Gesezen statt, die 45 801 Streifende( 35 787 Männer, 8331 Frauen und unbefugtes Haußiren. Die zweite Bestrafung mit 15 Mart hatte bedeuten. Sie forderten für die Frauen volle Erwerbsfreiheit, 1683 junge Leute) aus 1258 Etablissements( darunter 35 Aktien sich Frau Timmler dadurch zugezogen, daß sie einer guten Be- das Recht, die Vormundschaft auszuüben, die Gütertrennung in gesellschaften mit 9669 Streifenden) betrafen. Von 403 Streits tannien gestattete, ihr bei Ausübung ihres Gewerbes ganz vor der Ehe, sowie Erleichterung der Ehescheidung. Mehrere der ist das Ergebniß festgestellt: 28,81 pet. endeten mit dem Erfolg übergehend ein bischen behilflich zu sein. Es wurde ihr das an- Rednerinnen verurtheilten entschieden das Verhalten der Herren der Arbeiter, 29,03 pt. mit einem Vergleich und 46,16 pet. gerechnet als Mitführung einer zweiten Person ohne besondere von der Majorität des Reichstages, die dem Wohl der Hasen gingen verloren. Die größte Zahl der Streits betraf ein Glas Erlaubniß". Das Ober- Verwaltungsgericht hielt diese beiden mehr Zeit und Interesse gewidmet hätten, als den Rechten der blissement allein, 30 betrafen 2-5 Gtablissements, 20 umfaßten die Thatsachen nicht für so schwerwiegend, daß man um ihretwillen deutschen Frau. Andererseits wurde betont, daß die Frauen Arbeiter von 6-10 Anlagen, 27 diejenigen von 11-25 und 8 einer Person, die 18 Jahre lang das Gewerbe ausgeübt habe, durch die Beeinträchtigung ihrer Rechte ermuntert würden, mit dehnten sich gleichzeitig auf 26-30 Anlagen aus. 194 Ausstände den Wandergewerbeschein vorenthalten dürfe, und es erkannte doppelter Kraft für ihre Interessen einzutreten und dahin zu
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Für die Errichtung eines Gewerbegerichts hat sich der Gemeinderath in Kostheim bei Mainz ausgesprochen und bereits die zur Errichtung nothwendige Genehmigung der Verwaltungsbehörde nachgesucht.
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