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Don Juan im Seifenladen. Kälte droht schafft Wärme!

Massen- Rendezvous der Paddelbräute- Fingierter Einbruch

Der 19jährige Handlungsgehilfe Kurt 2. war DON der Firma, bei der er gelernt hatte, zum Leiter einer Filiale ihres Seifengeschäftes in der Borsigstraße eingesetzt worden. Zu den Kunden gehörte der schon erheblich vorbestrafte Maler Richard P., Der dem jungen Manne Damenbekanntschaften vermittelte.

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Wärmehallen öffnen sich.- Denkt auch an die Jugendlichen.

Ein selten schöner und warmer Herbst scheint nun end-| nicht nur den Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren zuteil gültig falten Tagen das Feld räumen zu müssen. Der Winter werden, sondern gerade auch den jungen Menschen zwischen 18 und hält seinen Einzug, und in diesem Winter werden viele Men 21 Jahren, die den gefährlichen Einwirfungen des unfreiwilligen schen frieren müffen. Die Stadt Berlin bemüht fich. Nichtstuns besonders start ausgesetzt sind. wenigstens einem Teil der Nofleidenden eine warme Stube zu bereiten.

Die städtische Wärmehalle in der Aderstraße hat ihre Pfor­ten bereits geöffnet und Platz und Wärme für 1200 müde, fröstelnde, ratlose Menschen, die den zermürbenden täglichen Leerlauf nach Brot und Arbeit tun, in Bereitschaft; auch in den übrigen Be­zirken werden nach dem Kälteeinbruch die Wärmehallen geöffnet. Die Wärmehallen der westlichen Außenbezirke maren in den letzten noch leidlich warmen Tagen nicht start besucht, während in den dichtbevölkerten proletarischen Wohngegenden schon jetzt Mangel an Unterkunftsstätten herrscht. Erfreulicherweise sollen im Laufe des Winters noch weitere Wärmehallen eröffnet werden. Hinzu kom­men die Tagesheime der Wohlfahrtsämter, die vor allem Kleinrentnern und sonstigen Unterstützungsempfängern Ruhe und Behaglichkeit bieten sollen.

Die beiden gaben ein Inserat auf, in dem sie die Bekannt­Ichaft einer Paddelbootbegleiterin mit eigenem Boot fuchten. Es meldeten sich auch nicht weniger als neunzehn anschluß lustige Mädchen, die alle zu derselben Stunde zum Rendezvous em Bahnhof Friedrichstraße bestellt wurden. Die beiden Freunde famen auch hin und sahen sich das Treiben an. Da thnen aber feine der erschienenen Frauen gefielen, meldeten sie sich nicht, sondern verschwanden wieder, fanden aber anderweitig reichlichen Ersatz und in dem Hinterzimmer der Filiale wurden zur Tages- und Nachtzeit tolle Feste abgehalten, Der 19jährige Filialleiter entnahm die Mittel hierfür aus der Ladentasse und beschenkte seine Freundinnen in freigiebigfter Weise mit Seifen und Parfümerien aus den Lagerbeständen. Am 12. Oftober sollte eine Inventur. aufnahme stattfinden und die Unterschlagungen wären heraus­gekommen. 2. verabredete mit seinem Freunde P. in der Nacht einen Einbruch vorzutäuschen. P. hatte einen guten Freund, den Installateur B., der dafür gewonnen wurde, nachts in den Laden zu gehen und dort einen Einbruch vorzutäuschen Borher hatte aber 2. noch die Ladenkasse im Betrage von 300 M. an sich genommen. Soweit die fargen Mittel ausreichten, wurden in den Heimen Er übergab P. die Ladenschlüssel und dieser sie wieder dem dritten. Radioanlagen geschaffen, um wenigstens eine fleine Abwechs 2. wartete in einem Café auf die Meldung, daß der Einbruch" lung in das troftlose Einerlei all der bedrängten Menschen zu ausgeführt sei. Am nächsten Morgen fand man ein wüstes Durchbringen. Für die erwerbslosen Jugendlichen reicht leider die einander in dem Laden. Die Kriminalpolizei merkte aber so 3ahl der vorhandenen Heime schon jetzt bei weitem nicht aus und fort, daß richtige Einbrecher nicht am Werte gewesen waren. Alle es werden ihrer mit jedem Tage immer mehr. brei maren gestern vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte wegen schweren Diebstahls angeklagt. Die Angeklagten B. und P. bestritten aber, überhaupt in dem Laden gewesen zu sein und be­haupteten, daß fie L. die Schlüssel einfach wieder zurückgebracht hätten, ohne sie benutzt zu haben. Das Schöffengericht fonnte trop bringenden Berdachts diese beiden Angeklagten nicht für überführt halten und rechnete mit der Möglichkeit, daß L. selbst noch in der Nacht im Laden gewesen war und, als er gesehen hatte, daß dort nichts angerührt war, das Durcheinander der Waren selbst aus­geführt hatte. Deshalb wurden B. und P. freigesprochen und 2. erhielt mit Rücksicht auf seine Jugend. wegen Unterschlagung lediglich drei Monate Gefängnis mit Bewährungsfrist.

Revolver ohne Waffenerwerbsschein. 1 Monat Gefängnis für einen Reichsbannermann.

Der Fall will registriert sein... Vor dem Schöffen­gericht Berlin- Mitte stand ein Reichsbannermann unter der Anklage, gegen die Notverordnung über Führung von Waffen verstoßen zu haben.

R., einst Mitglied des Rotfrontfämpferbundes, bis zum Juni diefes Jahres auch Mitglied der Roten Hilfe, wollte dort nicht mehr

mitmachen und kam zum Reichsbanner. Daher grimmige Feind schaft feiner früheren Gesinnungsgenossen. Man bedrohte ihn, Der folgte ihn bis in feine Wohnung. Er taufte sich auf der Münze"

für 6 Mart einen fleinen Trommelrevolper und bewahrte ihn zu Hause auf. Im Juli stellten ihn Kommunisten in einem Lokal zur Rebe, wiesen ihn hinaus, folgten ihm und stürmten ihm auch noch die Treppe zu seiner Wohnung hinauf. Et fonnte sich noch rechtzeitig hinter die Tür zurückziehen, holte seinen Revolver und drohte vom Treppenflur aus, auf die Verfolger zu schießen, falls sie sich nicht auf und davon machten. Das ließen sie sich nicht zweimal fagen. Der Portier, der den lauten Wortwechsel gehört hatte, alarmierte den Polizeiposten und dieser begab sich ins Revier, um Berstärkung zu holen. Dort traf er bereits den Reichsbannermann N. an, der um Schutz gegen seine Verfolger bat. Die Frage, ob er eine Feuer­waffe besize, bejahte er selbstverständlich: er hatte sie wie immer in feiner Wohnung.

Bor Gericht erklärte der Reichsbannermann, daß er die Waffe nie bei sich geführt und stets zu Hause aufbewahrt habe, weil er sich auch da vor seinen ehemaligen Genossen nicht sicher gefühlt

habe. Er merde stets verfolgt und sei erst wieder im August zweimal überfallen worden. Der Staatsanwalt Fieß die Anklage wegen Verstoßes gegen die Notverordnung fallen der Treppenflur sei als Teil der Wohnung zu betrachten und beantragte wegen Bergehens gegen das Gesez über Verkehr mit Waffen und Munition( Erwerb einer Waffe ohne Waffenerwerbs­schein) neun Monate Gefängnis eine Strafe von nicht

Die Wertkurse der einzelnen Bezirksämter bieten einer viel zu fleinen Zahl Jugendlicher Gelegenheit, ihre Fähigkeiten zu ver­vollkommnen, gleichzeitig erhalten die jugendlichen Handwerker Mit­tageffen und Besper. Die Werffurje erstrecken sich auf Holz. bearbeitung, Leder, Metall und Buchbinderei, bei den Mädchen auf Schneidern und Haushaltsunterricht. Gleichzeitig unterhalten die Bezirksämter ein Abendheim für erwerbslose Jugendliche, wo sie gesellig zusammen sein können und durch Borträge, Theater­und Konzertbesuche auch ein wenig Ablenkung und Unterhaltung haben. Gemessen an der Gesamtzahl der jugendlichen Erwerbslosen ist die Zahl der also Betreuten erschreckend gering, fie beträgt nur etwa ein Biertel aller jugendlichen Erwerbslosen.

So ist auch der Andrang in den Jugendheimen sehr start, sie find teilweise überfüllt, und die jungen Menschen warten sehn süchtigst, daß auch für sie einmal Play wird. Natürlich sind die für diese Zwede bereitgestellten Mittel, trotzdem sie eine halbe Million Mark betragen, viel zu gering, und es wäre zur Linderung der törperlichen und seelischen Not unserer heutigen Jugend mit all ihren gräßlichen Auswirkungen nur zu wünschen, daß alles daran gesetzt wird, nach Möglichkeit diese jungen Menschen vor ihrer völligen Berelendung zu bewahren. Die schützende Pflege soll auch

ganz verſtändlicher Höhe. Das Gericht perurteilte ben Reichsbammer: mann wegen Erwerbs der Pistole, ohne Waffenerwerbsfchein zu einem Monat Gefängnis und billigte ihm eine Bewährungs.

frift zu.

Warum die Getränfeffeuer bleibt.

Der Oberbürgermeister teilt jezt der Stadtverordnetenverfamm­lung in einer Borlage mit, daß der Magistrat ihrem Ersuchen vom 17. September 1931, bei den zuständigen Stellen für die umgehende Aufhebung der Getränkesteuer einzutreten, aus finanziellen Gründen nicht entsprechen fönne.

Mit der Aufhebung dieser Steuer würde die daraus zu er­wartende jährliche Einnahme von rund 9,5 Millionen fortfallen. Noch schwerwiegender wäre aber der weitere Berlust von jährlich 24 millionen Mart, die die Stadt von Reich und Staat an Wohl fahrtszuschüssen erhält. Diese Zuschüffe, die ihre Grundlage in der 2. Notverordnung vom 5. Juni haben und sich für Berlin auf jährlich 24 Millionen Mart belaufen, find unter anderem an die Bedingung geknüpft, daß die Gemeinden die gefeßlich zugelasse­nen und vorgeschriebenen Steuern in der erforderlichen Höhe aus­genutzt haben. Dazu gehört auch die Getränkesteuer in der in Berlin erhobenen Höhe von 10 Proz

300 brasilianische Soldaten und 50 Offiziere bzw. Unteroffiziere, die an der Meuterei von Recife beteiligt waren, sind nach Fernando do Noronha deportiert worden.

Verbilligte Kohlen für Unterstützte

Wie der Oberbürgermeister den Bezirksämtern mitteilt, hat sich| Bezugsscheininhaber während der Gültigkeitsdauer der jetzigen das Ostelbische Braunkohlensyndikat bereit erklärt, zunächst für die Kleinhandelspreise bei Abgabe des Bezugsscheines nur 1,50 D. je Monate November und Dezember d. 3. je 600 000 3entner Briketts bei ihrem Kohlenhändler zu bezahlen haben. Zentner Brauntohlenbrifetts für die von den Bezirks­Wohlfahrts- und Jugendämtern unterstützten Personen und die Arbeitslosen zu ermäßigten Preisen zur Ber­fügung zu stellen.

Die Abgabe dieser Briketts erfolgt durch die Kohlen­händler auf Grund von Bezugsscheinen, die mit dem Stempel der Stadt versehen sind. Die Aushändigung dieser Bezugsscheine an die Empfänger der Arbeitslosen und Krisen­fürsorgeunterstüßung wird von den Arbeitsämtern, an alle übrigen in Betracht kommenden Unterstügungsempfänger von den Bezirks- Wohlfahrts und Jugendämtern vorgenommen. Jeder Empfangsberechtigte hierzu gehören auch diejenigen, die bereits städtische Kohlengutscheine für den Gratisbezug von Rohlen erhalten haben tann zunächst monatlich einen Bezugsschein für 1 Zentner Brifetts beanspruchen. Die Bezugsscheine sind jedoch nur solchen Bersonen auszuhändigen, die sie selbst zu erhalten münschen. Ohne besondere Aufforderung werden feine Scheine abgegeben. In allen in Betracht kommenden Dienststellen macht ein Aushang auf diese Bezugsscheine zum verbilligten Bezug von Brifetts aufmertjam.

Die Preisverbilligung beträgt je Zentner 0,14 m. fo baß die

Lefeholz an Erwerbslose.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst der Antwort des preußischen Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten auf eine Kleine Anfrage entnimmt, sind die preußischen Staatsober­auf eine Kleine Anfrage entnimmt, sind die preußischen Staatsober förster durch die Dienstanweisung ermächtigt, für bedürftige Ber­sonen Freizettel zum Sammeln von Raff- und Leseholz aus­zustellen. Durch Runderlaß vom 21. September 1931 sind die Staatlichen Oberförster mit Rücksicht auf die allgemeine wirtschaftliche Notlage angewiesen, von der Befugnis zur Ausstellung von Frei zetteln zum Sammeln von Raff- und Leseholz besonders auch bei bedürftigen Erwerbslosen Gebrauch zu machen. Ferner sind die Staatsoberförster durch die Dienstanweisung ermächtigt, an unbe mittelte Personen, die sich als solche ausweisen oder als folche bekannt sind, Stod. und Reiserholz zum eigenen Brenn­bedarf bis zum Tarwerte pon 10 Mart für den einzelnen Hausstand freihändig zu einem Preise abzugeben, der bis zu 20 Broz. unter der Tare, jedoch nicht unter den Werbungsfoften liegen darf. Stöde( Stubben) werben da, wo es die forstwirtschaftlichen Ber hältnisse gestatten, auch zum Selbftroben abgegeben.

Mache frisch und halt gesund

Nowverordnung und Wohlfahrtspflege.

Im

einer

Seminar für Wohlfahrtspflege, Arbeitsgemeinschaft zur Fortbildung in der Wohlfahrt tätiger Genossen, sprach Paul Gerlach, M. d. R., zu diesem Thema. Genosse Gerlach fennzeichnete den verhängnisvollen Haupt­fehler, der allen drei Notverordnungen gemeinsam ist: die Leistungen der verschiedenen Arten von Sozialversicherungen abzubauen und dadurch der Wohlfahrtspflege neue Lasten aufzu­bürden. Durch diesen sogenannten Sanierungsprozeß wird das Gebäude einer Sozialpolitik, das wir uns in den Nachkriegsjahren bis 1927 mühsam geschaffen hatten, einfach illusorisch. Aufgabe der Wohlfahrtspflege in diesem Gebilde war es, eine individuelle für­sorgerische Ergänzung zu den Aufwendungen der Sozialversiche rung, auf die ein feffer Rechtsanspruch bestand, zu schaffen. Be­sonders durch die zweite und dritte Notverordnung werden aber automatisch der Wohlfahrtspflege so viele Aufgaben aufgebürdet, daß ihre Durchführung auf die Dauer zum finanziellen Ruin der Gemeinden führen muß. Die Kommunen, die jetzt schon zu ver zweifelten Mitteln der Abgabendroffelung greifen müssen, gehen zugrunde an den Aufgaben, die man der Wohlfahrtspflege auf dem Wege der Notverordnung zugeschoben hat. Eine Sanierung der Sozialversicherung durch Erhöhung der Beiträge zur rechten Zeit, wie sie von den Sozialdemokraten schon 1927 und 1928 gefordert wurde, wurde abgelehnt. Jetzt wird nun versucht, die Sozialver­sicherung zu entlasten; daß jeder Leistungsabbau dort sich als era höhte Inanspruchnahme der kommunalen Wohlfahrtspflege aus­wirkt, wird übersehen. Es geht nicht an, daß die Sanierung der notleidenden Sozialversicherungen( besonders die Arbeitslosenver sicherung) auf Kosten der finanziell schwächeren Kommunen durch geführt werden soll. Die Wohlfahrtspflege darf nicht auf das Niveau der alten faiserlichen Armenpflege gedrüdt werden. Unan­tastbar muß auch der Rechtsanspruch auf die Leistungen der Sozial. versicherung bleiben. Die Wohlfahrtspflege muß von den ihr aufgebürdeten ,, unechten Aufgaben" befreit werden. Die Ber­schiebung der Aufbringung der Lasten war ein verhängnisvoller Konstruktionsfehler. Es gilt num, diese Erkenntnis zu verwerten, eine Umkehr muß einsehen, je eher um so wirkungsvoller.

Die Ausführungen Gerlachs, die er mit vielen schlagkräftigen Beispielen belebte, fanden besonders in ihrer Schlußfolgerung den ungeteilten Beifall der Zuhörer, die sich Tag für Tag den schwie­rigsten und traurigsten Aufgaben gegenüber sehen.

Endlich schnellere Baugenehmigung? Der bürokratische Geschäftsgang muß vereinfacht werden!

In einer gemeinsamen Besprechung des Magistrats und der Borsitzenden der Bezirksämter stellte im Auftrage des Oberbürger­meisters Magistratsoberbaurat Röppen als Leiter der Bau­polizeiverwaltung eine Reihe von Borschlägen zur Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens zur Erörterung

In Betracht kommen Maßnahmen innerhalb der Baupolizei und auch der Stadtverwaltung. Der Volkswohlfahrtsminister hat in Aussicht gestellt, die Dispensbefugnis auf die zentrale Baupoli­zei zu übertragen. Die Maßnahmen, die die Stadtverwaltung selbst treffen tann, beziehen sich unter anderem auf die Vereinigung der Dienststellen, die mit der Genehmigung zu tun haben, in einem Ge­bäude, auf die Beschleunigung des Attentransports sowie eine Ge­schäftsanweisung, die die Erledigung innerhalb einer bestimmten Frist vorschreibt. Der Oberbürgermeister erklärte, daß die Erörte rung die Grundlage für die zu treffenden Maßnahmen bilden solle.

Obebaurat Köppen soll die Fragen zunächst in einer Kommiffion

gemeinsam mit den Vertretern der Bezirksämter auf ihre Durch führbarkeit hin prüfen.

Hoffentlich verlaufen diese ersten schwachen Versuche den end­lofen Gang abzufürzen, den heute ein Baugenehmigungsgesuch durchzumachen hat, nicht wieder im Sande.

Leiter eines Arbeitsamtes überfallen.

Dresden , 16. November.( Eigenbericht.) Am Montagnachmittag wurde ber Direttor des hiesigen Arbeitsamts, Dr. Nerschmann. von einem seiner An­gestellten, den er vor einigen Tagen dienstlich getadelt hatte, über fallen. Der Angestellte, ein gewisser Friedrich, verlegte Nersch­mann mit einem dolchartigen Messer durch einen Stich in den linken Unterarm, so daß Nerschmann ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen mußte. Friedrich wurde von herbeieilenden Angestellten des Arbeitsamts überwältigt und der Polizei übergeben.

Nicht mehr im Arbeiter- Sängerbund.

Die Gauleitung Berlin des Deutschen Arbeiter. Sängerbund es gibt folgendes bekannt:

Wir machen unsere Mitglieder sowie die Partei- und Gewerf­schaftsgenossen darauf aufmerksam, daß die nachbenannten Chöre nicht mehr dem Arbeiter Sängerbund angehören, da fie es abgelehnt haben, sich eindeutig gegen die von der Kommu­nistischen Partei angeordnete Zersplitterung des Bundes zu erklären. Gegenteilige Behauptungen find irreführend und entsprechen nicht der Wahrheit! ,, Berliner Uthmann- Chor", Sängervereinigung Norden", Arbeiterchor Groß- Berlin" ,,, Unverdrossen". Männer­chor Weißensee ", Freier Boltschor Tegel", Boitschor Wilmersdorf­Schöneberg", Neuföllner Harmonie", Friedrich- Hegar- Chor". Die bunbestreuen Mitglieder fb aus diesen Chören aus­getreten.

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Regierungsrat a. D. Damm verurteilt. Das Schöffen gericht Charlottenburg verurteilte den Regierungerat a. D. Paul Damm megen Untreue und Amtsunterschlagung als Bera bandsdirektor des Berbandes öffentlicher Feuerversicherungsanstalten zu einem Jahr Gefängnis.

Zähne Mandeln. Hals und Mind mit Odol