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Chrenliste der Unschuldslämmer]

( Fortsetzung von der 1. Seite.)

schweren Landfriedensbruchs zu je 6 Monaten Gefängnis, den Nazi Ritscher wegen einfachen Landfriedensbruchs und Bergehens gegen das Republikschutzgesetz zu 3 Monaten Gefängnis, den Nazi Frante wegen einfachen Landfriedensbruchs zu 3 Monaten Gefängnis, den Nazi Heerklotz wegen schweren Landfriedensbruchs und gemein­schaftlicher schwerer Körperverlegung zu 6 Monaten Gefängnis.

Der der nationalsozialistischen Partei angehörende Oberjekretär Wald und der nationalsozialistische Landesobersekretär Baumgarten in Wiesbaden , die in den letzten sechs Jahren Rentengelber in Höhe von 41 000 M. unterschlagen hatten, werden vom Schöffen­gericht in Wiesbaden zu drei bzw. zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Der gelegentlich der Tumulte vor der Kölner Universität berhaftete Reichsleiter des nationalsozialistischen Deutschen Studen­tenbundes Baldur von Schirach aus München wird vom Schnell gericht zu drei Monaten Gefängnis und 50 M. Geldstrafe verurteilt. Der Nazi Manfred von Ribbentrop aus Bernau bei Berlin wird vom Gericht in Darmstadt wegen Bergehens gegen das Republitschußgefeß zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Ribbentrop hatte in einer Versammlung in Michelstedt im Oden­ wald dem verstorbenen Reichspräsidenten Ebert Meineid vor geworfen.

Das Berliner Berufungsgericht verurteilt zwei Nazis zu je sechs Monaten Gefängnis, die behauptet hatten, Stresemann habe für das Zustandekommen des Young- Plans eine Million Mark

bekommen.

August.

Das Schöffengericht beim Berliner Landgericht III ver­urteilt die nachstehenden Mitglieder des berüchtigten Berliner Nazi Sturms 33 megen des in der Silpefternacht gegen die Brüder Niemscheider ausgeführten Ueberfalls. Wegen versuch­ten Totschlags in Tateinheit mit Raufhandel er­hält der Elektrotechniker Neubert 4 Jahre Gefängnis, der Schmiede­gefelle Friebe wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Raushandel 1 Jahr 6 Monate Gefängnis, der Konditor Becker megen des gleichen Delifts 1 Jahr Gefängnis, der Kaufmann Bint wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Raufhande! 1 Jahr Gefängnis.

Das Schöffengericht Brandenburg a. d. Havel verurtei: den Nazi Dietrich wegen eines Ueberfalls auf Reichsbannerleute zu vier Monaten Gefängnis, September.

Groener über die Mordseuche

Aussprache auf der Konferenz der Innenminister

Unter dem Borsih des Reichsministers Dr. Groener begann| Reichspräsidenten vom 6. Oktober 1931 erlassen worden sind, im heute vormittag um 11 Uhr die Konferenz der Innenminister im wesentlichen entsprochen worden. Reichsminifterium des Innern. Die Innenminister der Länder waren sämtlich persönlich erschienen. Reichsminister Dr. Groener eröffnete die Beratungen mit einer einleitenden Ar­fprache, in der er unter anderem folgendes ausführte:

Nach der guten Gepflogenheit diefes Hauses habe ich Sie als Fühlung zu nehmen und diejenige Zusammenarbeit zu sichern, die bald nach meinem Amtsantritt hierher gebeten, um mit Ihnen sowohl im Interesse des Reiches wie aller einzelnen Länder not wendig ist.

Der Reichsminister des Innern hat auf polizeilichem Gebiet teine leichte Stellung. Polizeihoheit und polizeiliche Eretutive liegen bei den Ländern, in der Deffentlichkeit wird meist der Reichs­innenminister verantwortlich gemacht. Vor einigen Tagen habe ich innenminister verantwortlich gemacht. Vor einigen Tagen habe ich im Reichsrat die Versicherung abgegeben, daß ich nicht beabsichtige, in die Zuständigkeiten der Landesregierungen ohne Mot ein zugreifen.

dem Maße die Möglichkeit, den besonderen Verhältnissen in den Die Verteilung der Exekutive auf die Länder gibt in weitgehen­einzelnen Ländern Rechnung zu tragen. Sie bewahrt uns vor einer Schematisierung der polizeilichen Funktionen, die unsere Auf­gaben eher erschweren als erleichtern fönnte.

Denn mit jeder Maßnahme, die zur Sicherung der staatlichen Autorität ergriffen wird, muß auch ein Stück Vertrauen zum Staat genommen werden.

Das Vertrauen zum Staat ist dem Deutschen untrennbar verbunden mit dem Bewußtsein seiner engeren landsmannschaftlichen Su gehörigkeit.

Soll die Trennung von Legislative und Exekutive unsere Auf gaben fördern, dann muß sie allerdings mit einer engen ner frauensvollen Zusammenarbeit von Reich und Ländern verbunden sein. Beim einzelnen Staatsbürger fallen Gesetz und seine Anwendung zusammen. Von ihm fann man mur dann Achtung vor der Autorität des Staates erwarten, wenn er davon überzeugt ist, daß Legislative und Eretutive von einem ein­heitlichen Willen getragen sind.

er Monaten Gej tember: 19pheitlichen

Das Schöffengericht in Göttingen verurteilt 21 Nazis zu insgesamt 128 Monaten Gefängnis, davon erhalten die Rädelsführer Gefängnisstrafen von über 1 Jahr Gefängnis. Die Nazis hatten sich in Gilbershausen, Kreis Northeim , schwere Ausschreitungen zufchulden tommen lassen.

Die Elbinger Straffammer perurteilt den Nazi Herzberg wegen Körperverlegung zu 2 Monaten Gefängnis,

Das Altonaer Schöffengericht perurteilt zwei Nazis wegen Biderstandes gegen die Staatsgemalt zu je einem Monat Gefängnis.

Der Schnellrichter in Nordhausen verurteilt fünf Nazis zu je zwei Wochen Gefängnis, weil sie am Verfassungstag pon einem Grundstück eine Reichsfahne herabgerissen und die Fahnenstange zerbrochen hatten.

Das Berliner Gericht verurteilt 27 Nazis megen der Aus­schreitungen am Kurfürstendamm zu Gefängnisstrafen von 9 Mo­naten bis zu einem Jahr 9 Monaten.

Die Große Straftammer in Rassel verurteilte den national. fazialistischen Reichstagsabgeordneten Pfarrer a. D. Münch meyer megen Bergehens gegen das Republitschußgefez zu einer Gefängn'effrafe von 3 Monaten,

In Wizenhausen a. d. Werra werden 10 Nazis wegen Landfriedensbruchs zu je 4 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Die Berurteilten hatten in der Nacht zum 5. Auguft fungjüdische Wanderbündler überfallen und zum Teil schmer. perletzt.

Das Erweiterte Schöffengericht in Neukölln verurteilt den

Die schweren Gefahren, von denen Reich und Länder gegen wärtig bedroht find, erfordern die entschlossene und unerschütter­liche Zusammenfassung des Willens von Reich und Ländern, um fo mehr, se bedrohlicher die Entwicklung sich gestalten sollte. Es gilt, den Staal gegen alle Erschütterungen zu sichern und gewaltsame Auseinandersehungen zwischen politischen Gegnern rüdsichtslos zu unterdrüden. Die Mittel dazu gewähren die Notverordnungen des Herrn Reichspräsidenten .

Es geht nicht nur um den inneren Bestand des Staates und einem Augenblick, wo die allerschwierigsten Entscheidungen auf dem feiner Berfassung, sondern auch um die Außenpolitit in Spiele stehen.

Wir müssen dem Herrn Reichskanzler für die Führung der Außenpolitik den Rüden im Innern deden. Ohne diefe Dedung

ist jede Außenpolitit zum Scheitern verurteilt. Aber auch auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitit find Bort schritte zur Gesunbung mur zu erzielen, wenn es uns gelingt, bie Krisenstimmung der Bepälterung zu überwinden und das schwindende Bertrauen zur Staatsführung wieder zu stärken. Freilich, durch polizeiliche Maßnahmen allein ist bies niemals zu erreichen, fie tönnen nur den Weg offen halten für die verfassungs mäßige Entwicklung der politischen Zustände. Sollten polizeiliche Maßnahmen gar als Schitanen empfunden werden, so vermehren öffentliche Ruhe und Ordnung werben.

Nazi Burand zu einem Jahr 6 Maten und 1 Woche Gefängnis, fie bie Unzufriedenheit und können zu einer ernſten Gefahr für die ferner den Nazi Serofa zu 8 Monaten Gefängnis. Die Berurteilten hatten am 27. Juni im Treptower Bart eine Anzahl harmloser Spaziergänger überfallen und zum Teil durch Meffer. sti che verletzt.

Oftober.

Das Schöffengericht Charlottenburg verurteilt Mitglieder des Berliner Nazi- Sturms 83 wie folgt: den Schlächter Paul Foyer megen vollendeten und versuchten Totschlags in Tateinheit mit Rauf. handel und Bergehens gegen das Waffengefeß zu 5 Jahren 4 Mona. ten Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverlust: den 30jährigen Kaufmann Fritz Domning megen versuchten Totschlags, Widerstandes und Ber gehens gegen das Waffengesetz zu 2 Jahren 6 Monaten Zuchthaus und 2 Jahren Chrverluft; den 20jährigen Schmiedegefellen Her mann Friede wegen gefährlider gemeinschaftlicher Körperverlegung in Tateinheit mit Raufhandel zu zwei Jahren Gefängnis.

Das Große Schöffengericht in Kiel verurteilt mehrere Nazis, die in einem Kino mit Tränengasbomben gegen den Film Im Westen nichts Neues" demonstriert hatten, zu Gefängnisstrafen von 6 Wochen bis zu 2 Monaten.

Das Schöffengericht Frankfurt a. b. Dber verurteilt den Nazi Gierod megen schwerer Körperverlegung zu 13 Monaten Ge. fängnis. Der Angeklagte, der wegen Sittlichkeitsver. brechens und anderer Delifte bereits 6% Jahre Ge. fängnis abgebüßt hatte, murde überführt, in Lagow den Reichsbanner- Borsigenden Müller durch Messerstiche schwer per. legt zu haben

Das Schöffengericht Salzwedel verurteilt die Nazis Callehn und Bernhard aus Salzwedel wegen Verstoßes gegen bas Waffengefeß zu je 3 Monaten Gefängnis.

Das Glogauer Schwurgericht verurteilt den SA.- Monn s Thomas, der am 24. April den Kaufmann Herbert Walter aus Dels erschossen und beraubt hat, zum Tode. Das Gericht tam zu der Ueberzeugung, daß hier ein gemeiner und hinterlifti ger Mord vorliegt.

Das Schöffengericht Neumünster verurteilt den Mazi Kutscher wegen gefährlicher Rörperverlegung zu 2 Monaten Gefäng nis und einen weiteren Nazi wegen einfacher Körperverlegung zu zwei Wochen Gefängnis.

Das Schöffengericht Berlin- Mitte verurteilt den Führer eines Nazisturmtrupps namens Kremin wegen Körperverlegung und Nötigung zu drei Monaten Gefängnis. Zwei weitere SA, Leute erhalten je einen Monat Gefängnis.

November.

Deshalb muß bei allen unseren Maßnahmen voranstehen, daß Gerechtigkeit maltet und ein gerader Kurs gehalten wird. Darüber zu machen, halte ich für meine vornehmste Bflicht und ich bin gewiß, daß die Länderregierungen darin mit mir einig gehen. Kritik und politische Betätigung ist niemandem im Deutschen Reich vermehrt. Die ehrliche und anständige Auseinanderlegung mit dem politischen Gegner soll nicht unterbunten werden. Wer immer zur Mitarbeit am iederaufbau bereit ist, foll ohne parteipolitische Vorurteile dazu millkommen fein. Die Staats führung darf sich nicht von Erwägungen der Parteipolitif leiten lassen; es gibt nur ein Ziel der Staatspolitit; die Erhaltung und den Wiederaufbau des Reiches. Wer sich allerdings diefem Biele mit den Mitteln der Gewalt oder mit den Mitteln der Beschimpfung und Berleumbung ber Staats organe entgegenstellt, gegen den soll von denjenigen Maßnahmen Gebrauch gemacht werden, die durch die Berordnungen des Herrn Reichspräsidenten zur Verfügung gestellt sind.

Als Sie, meine Herren, sich unter meinem perehrten Herrn Amtsvorgänger am 26. Eeptember d. 3. zum legten Male hier ver fammelt haben, sind von Ihnen eine Reihe von Wünschen in der Richtung einer welteren Ausgestaltung der bis dahin erlaffenen Ausnahmeverordnungen vorgebracht worden. Diefen Wünschen ist durch die Vorschriften. Die als siebenter Teil der Verordnung des

Das Berliner Gericht perurteilt den nationalistischen Führer Grafen Helldorf und Ernst wegen einfachen Landfriedens­bruches zu je 6 Monaten Gefängnis, zu derselben Strafe den Jungstal helmführer Brandt, Ben Nazi Schulz zu 4 Monaten, Ben Mazi den Nazi Damerom zu 3 Monaten Gefängnis,

Die Straffammer in Karlsruhe verurteilt den Nazi Streit au 1 Monat Gefängnis. wegen Teilnahme an einer Schlägerei im Rathaussaal

Brandt wegen Rörperverlegung zu 3 Monaten Gefängnis. Das Erweiterte Schöffengericht in Köln verurteilt den Nazi

Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu 2 Wochen und 1 Monat Das Schöffengericht in Minden verurteilt zwei Nazis wegen Gefängnis.

Das Schwurgericht Hamburg verurteilte am 16. November die drei Nationalsozialisten Jansen. Sök. meher und Vammel wegen gemeinschaftlichen Tot Das Schöffengericht in Münster perurteilt pier Nazis wegen schlags, begangen an das kommunistische Bürgerschafts­Körperverlegung zu Gesamtstrafen von 4 bis 6 Boden. mitglied Henning, zu insgesamt 20 Jahren Zuchthaus. 230 Millionen Reichbahnanleihe. Das bisherige Ergebnis der steuerfreien Reichsbahnanleihe be­trägt 230 millionen Mart.

Das Gericht in Bayreuth verurteilt den nationalistischen Raffierer der Sparkasse von Hollfeld bei Bayreuth wegen Unter­fe lagung von 20 000 Mart zu einem Jahr drei Monaten Gefängnis. Durch den Kaffierer, der das Gelb offensichtlich seiner Bartel zu gewendet hat, sind besonders viele fleine Sparer geschädigt worden.

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Es handelt sich dabei hauptsächlich um Maßnahmen gegen illegale Schriften, gegen die Umgebung von Zeitungsverboten, gegen sogenannte Parteiheime und gegen Waffendelikte. Die Verordnung hat außerdem die gewünschte Strafvorschrift für Buwiderhandlungen gegen Versammlungs- und Aufzugsverbote ge­bracht, die von den Polizeistellen der Länder auf Grund des Ar­tifels 123 2bsay 2 der Reichsverordnung erlassen werden; sie hat außerdem die Strafvorschriften gegen die Verbreitung verbotener Flugblätter neu gefaßt.

Dagegen ist in der Verordnung davon abgesehen worden, von Reichs wegen ein Berbot von Bersammlungen unter freiem Himmel und von Aufzügen zu erlassen. Ein solches Verbot war in der letzten Ministerbesprechung von vielen Seiten gefordert, von anderer, insbesondere bayerischer Seite unter Hinweis auf die Zuständigkeit der Länder abgelehnt worden. Nach den bekannten Braunschmeiger Borlommnissen ist in der Deffentlichkeit sehr lebhaft das Verlangen nach einem Verbot von Reichs wegen erhoben worden. Ich habe dies zunächst ab= gelehnt, meil ich es der Initiative der Länder überlassen wollte. In der Tat hat inzwischen die überwiegende Anzahl der Landes­regierungen, insbesondere Preußen, ein allgemeines Versamm­lungs- und Umzugsverbot erlassen.

Es wird sich aus unserer Besprechung ergeben, ob nach Maßnahmen von Reichs wegen erforderlich sind.

Im übrigen dürften mit den nunmehr vorliegenden Verord­mungen des Reichspräsidenten vom 28. März, 17. Juft, 10. Auguft und 6. Oftoter b. 3. im wesentlichen alle Maßnahmen getroffen sein, die zunächst getroffen werden fönnen. Ob weitere Ergänzungen notwendig sind oder ob es nicht vielmehr angezeigt erscheint, nunmehr zunächst die Wirkung der bestehenden Notverordnungen abzuwarten, kann dem Ergebnis der heutigen Aussprache überlassen bleiben.

Che wir in diese eintreten, möchte ich in diesem Zusammen­

hang Thre Aufmerksamkeit allerdings auf einige Ereignisse richten. gegenüber denen mir ein schärferes Zupaden unbedingt er­forderlich erscheint,

Das sind in erster Linie die Terrorafle, Morde und andere Ge­walttätigkeiten an polififchen Gegnern, die sich erschreckend ge­häuft haben und zu einer Kulturschande für Deutschland geworden sind, als

Es ist dringend erforderlich, daß Polizei und Justizbehörden alles tun, um meitere solche Terrorafte zu nerhüten oder, wo dies nicht möglich ist, der Täter babbaft zu werden hier muß mit aller Energie zugegriffen werden. Wir müssen' n und fie einer raschen und harien Bestrafung zuzuführen. dieser mordfeuche entgegengetreten werden fann, unserer heutigen Besprechung Maßnahmen erörtern, durch welche und ich bitte die Herren Kollegen, sich zu biefem Bunft zu äußern. Es wird den Herren aus der Bresse bekannt sein, daß sich die Nationalsozialisten megen der Mordtaten, die in der letzten Zeit besonders gegen SA.- Leute begangen morben find, an den Reichspräsident hat mich gebeten, Herrn Reichspräsidenten gewandt haben, und der Herr

diefen Ueberfällen und politischen Mordtaten meine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden.

Ich darf diese Bitte an Sie weitergeben.

reiches material darüber erhalten, bas idy forgfältig Außerdem habe ich gestern von Herrn Hitler umfang­Prüfen und den Landesregierungen zur Kenntnis bringen werde.

Weitere Maßnahmen, auch nicht polizeilicher Art. behalte ich mir vor und werde hierüber mit den Landesregierungen in Verbindung treten.

Eine besondere Aufmerksamkeit verdient meiter die von der kommunistischen Partei mit allen Mitteln und im größten Umfange betriebene 3erfeßungstätigteit gegen Reichs= mehr und Polizei. Sie werden mir zustimmen, wenn ich in dieser Zerfeßungstätigkeit eine der gefährlichsten Angriffsmittel gegen den bestehenden Staat sehe. Breschen, die hier in das Staatsgefüge geschlagen werden, können von unabsehbaren Folgen sein. Die Kom munistische Partei ist sich auch, wie aus zahlreichen Zeugnissen belegt merben fann, ganz flar barüber, daß die 3erfegungstätigkeit an den zur Berteidigung des Staates berufenen Organen die wefent­lichste Borbebingung für das Gelingen eines llm sturzes ist. Wir können uns nicht damit zufriedengeben, daß bis jetzt folche Sersehungsversuche von wenigen tief bedauerlichen Ausnahmen abgesehen an dem festen Gefüge von Reichswehr und Polizei abgeprallt find.

AR

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Unsere Aufgabe muß es sein, folche Versuche nach Möglichkeit von vornherein zu verhindern.

Ich habe fürzlich bei dem Herren preußischen Minister des Innern angeregt, der fommunistischen Bersetzungsarbeit durch sentrale polizeiliche 21bwehrmaßnahmen entgegenzu wirfen, und ich bitte die Herren, sich auch hierzu zu äußern.

Berichterstattung bei Hugenberg.

Wenn Hafenfreugler morden.

In Hamburg wurden gestern, wie wir bereits meldeten, brei Nationalsozialisten wegen Erfchießung des fommunistischen Bürgerschaftsmitgliedes Henning zu 7 und 6 Jahren Zuchthaus per­urtellt. Der Berliner Lotalanzeiger" berichtet gleichfalls über das Urteil, perschweigt aber, daß die Verurteilten Na­tionalfozialisten finb.

"

Wenn irgendwo eine politische Prügelei stattgefunden hat, so meldet der Lofalanzeiger" stets, daß Margisten" die Angreifer gewesen sind.

Wenn irgendwer von unerfannt gebliebenen Tätern perlegt worden ist, so perfäumt der Bofalanzeiger" niemals die Vermutung zu äußern, daß Margisten" die Täter gewesen sein mögen.

In Hamburg ist ein friedlich und ahnungslos im Autobus, figender Mann von drei Revolverhelden überfallen und tot­geschossen worben. Der Lofalanzeiger" gibt bas Urteil gegen die Mörder wieder, ohne zu sagen, daß fie Nationalsozialisten find! Der Lokalanzeiger" wird sich nachlagen lassen müffen, daß er durch die Art seiner Berichterstattung seine Leser bewußt und ab­fichtlich irreführt.