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Morgenausgabe

Nr. 545

A 274

48.Jahrgang

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Der Vorwärts" erscheint wochentäg. lich zweimal, Sonntags und Montags einmal. die Abendausgabe für Berlin und im Handel mit dem Titel Der Abend", Jllustrierte Sonntagsbeilage Bolf und Seit".

Vorwärts

Berliner Bolksblatt

Sonnabend 21. November 1931

Groß- Berlin 10 Pf. Auswärts 15 Pf.

Die einspalt. Ronpareillezeile 80 B31. Reflamezeile 5,- Rin. Kleine An­zeigen" das fettgedruckte Wort 25 Pf. ( zuläffig zwei fettgedruckte Worte), jedes weitere Bort 12 Bf. Rabatt If. Tarif. Stellengesuche das erste Wort 15 Pf. jedes weitere Wort 10 Pf. Worte über 15 Buchstaben zählen für zwei Borte. Arbeitsmarkt Zeile 60 Pf. Familien. anzeigen Zeile 40 Pf. Anzeigenannahme im Hauptgeschäft Lindenstraße 3, wochen­täglich von 8 bis 17 Uhr. Der Berlag behält sich das Recht der Ablehnung nicht genehmer Anzeigen vor!

Bentralorgan der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands

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Deutschlands Lage hat sich zugespitzt!

Das Memorandum für den B33. Ausschuß in Basel überreicht.

Das Memorandum der Reichsregierung zum Ausdrud bringen, daß eine solche Erklärung der zu dem Antrag auf Einberufung des Sonderausschusses bei gegenwärtigen Sachlage nicht gerecht wird. Seit der BIZ. hat folgenden Wortlaut:

,, Bereits Anfang Juni dieses Jahres war die deutsche Regierung zu der Ueberzeugung gelangt, daß fie trotz stärkster Herabsehung der staatlichen Ausgaben und wiederholter Erhöhung

der Steuerlasten

außerstande sein werde, die Zahlung der Annuitäten des Neuen Planes fortzusetzen.

Die wirtschaftliche und finanzielle Lage Deutschlands war schon damals auf das ernsteste bedroht. Die deutsche Regierung hatte sich deshalb entschlossen, die notwendigen Schlußfolgerungen aus dieser Lage zu ziehen.

Diesem Entschluß folgte am 21. Juni die Erklärung des Herrn Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika , die einen einjährigen Aufschub aller Zahlungen auf Schul­den der Regierungen, Reparationen und Wiederaufbauschulden vor= schlug. Der Zweck dieser weitblickenden Initiative war, wie es in der Erklärung hieß, zur Wiederherstellung des Bertrauens beizu­tragen und dadurch den politischen Frieden sowie die wirtschaftliche Stabilisierung in der Welt zu fördern; den Schuldnerstaaten sollte Zeit zur Wiedererlangung ihrer nationalen Profperität gegeben werden. Die Hoffnung, daß diefer Borschlag eine entscheidende Bendung in der Weltkrise herbeiführen werde, hat sich nicht ver wirklicht. Die weiteren Ereignisse hatten zur Folge, daß das Hoover- Feierjahr für sich allein die Gefahr des Zusammenbruchs Hoover- Feierjahr für sich allein die Gefahr des Zusammenbruchs nicht bannen konnte. Die britische Regierung ergriff daher im Juli nicht bannen konnte. Die britische Regierung ergriff daher im Juli die Initiative zur Einberufung der Londoner Konferenz. Aus den Empfehlungen der Konferenz ergab sich die Verlängerung des der Reichshant gewährten Redistonttredits, das fogenannte Bajeler Still halte abfommen und der Bericht des von der Bant für internationalen Zahlungsausgleich eingesetzten Bafeler Sachverständigenausschusses.

So wichtig alle diese Maßnahmen waren, um eine schnelle Er­leichterung zu schaffen, so waren sie doch ihrem ganzen Charafter nach mur vorbereitender Natur. Die Londoner Konferenz jelbst hat in ihrer Schlußerklärung festgestellt, daß die empfohlenen Maßnahmen nur ein erster Schritt feien, und daß sie die Grundlage für eine Attion von weiterreichender Bedeutung bilden sollten. Dementsprechend hat auch den Sachverständigen, die an der Durchführung der Londoner Empfehlungen mitgearbeitet haben, der vorläufige Charakter aller dieser Maßnahmen stets vor Augen ges standen. So heißt es in dem Stillhalteabkommen, daß die Bertrags­parteien die darin vorgesehene Regelung nur ,, bis zur Herbeiführung einer dauerhaften Lösung für das Problem der kurzfristigen Ber: schuldung Deutschlands getroffen haben". Ebenso schließt der Bericht des Baseler Sachverständigenausschusses mit der dringenden Mahnung an die beteiligten Regierungen, ,, feine Zeit in der Ergreifung der notwendigen Maßnahmen zu Derlieren, um eine Lage zu schaffen, die es ermöglicht, Finanz­transaktionen durchzuführen, die Deutschland und damit der Welt die sa dringend benötigte Hilfe bringen".

der Aufstellung des neuen Planes ist die wirtschaftliche und finan­zielle Cage in der Welt, insbesondere in Deutschland , durch eine krije ohne gleichen von Grund auf geändert worden. Da der neue Plan dem beratenden Sonderausschuß die Aufgabe zuweist, die Lage unter allen Gesichtspunkten zu prüfen, muß der Ausschuß das Problem in seiner Gesamtheit und unter Berücksichtigung aller feiner Faktoren prüfen und hierbei insbesondere berücksichtigen, daß die Frage der privaten Berschuldung Deutschlands rechtzeitig vor Ende Februar nächsten Jahres neu geregelt sein muß, und zwar durch eine Ber­einbarung, die zwischen ausländischen Gläubigern und deutschen Schuldnern zu treffen ist.

Da die gegenwärtigen Verhältnisse die größte Beschleunigung der zu treffenden Maßnahmen erfordern, schlägt die deutsche Re­gierung vor, daß der beratende Sonderausschuß unverzüglich zusammentritt, und daß er seine Arbeiten so schnell als möglich er­ledigt, damit schon in nächster Zeit eine Konferenz der jenigen Regierungen stattfinden kann, die für die alsdann zu fassenden Entschlüsse zuständig sind."

Man mag fich zunächst mit einiger Verwunderung die Frage vorlegen, warum es denn solange gedauert hat, bis über den Wortlaut diefes deutschen Antrages eine Einigung zwischen der deutschen und der französischen Regierung er­fekten Abschnitt dieses Dokumentes, um den tagelang zielt werden fonnte: Die Erklärung dafür liegt jedoch in dem und Wort für Wort gerungen werden mußte. Die Schwierigkeit lag eben darin, daß nach dem Wortlaut des Young- Planes der beratende Sonderausschuß der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich eigentlich nur zuständig sein soll, für den sogenannten geschütten", also aufschieb baren Teil der Reparationszahlungen, nicht aber für den

| ,, ungeschützten" Teil in Höhe non rund 660 Millionen Mart jährlich, der nach der Auffassung der Unterzeichner des Haager Abkommens auf alle Fälle aufgebracht werden könnte und transferiert werden müßte. Daran, daß eines Tages das Problem der deutschen Zahlungsfähigkeit darüber hinaus durch die Kündigung und Rückzahlung von Privat­schulden in Milliardenhöhe wesentlich beeinflußt und un­geheuer fompliziert werden würde, hatte man im Jahre 1929 weder im Pariser Sachverständigenkomitee, noch auf den beiden Haager Konferenzen überhaupt gedacht. gerichteter Finanzminister Flandin , hat sich zunächst dagegen Die französische Regierung und, vor allem ihr rechts­gesträubt, daß der im Young- Plan vorgesehene Sonderaus­schuß sich überhaupt mit einer anderen Frage befassen dürfte, als mit der des aufschiebbaren Teiles der Annuitäten, während es Deutschlands natürliches Bestreben war und bleibt, die Zahlungsfähigkeit Deutschlands überhaupt be= gutachten zu lassen, nicht nur hinsichtlich der Reparationen, sondern auch hinsichtlich der stillgehaltenen Privatschulden. Dies bringt das deutsche Memorandum deutlich zum Ausdruck. Erstens indem es betont, daß nach Auffassung der Reichsregierung eine bloße Untersuchung des Problems der geschützten Zahlungen ,, der gegenwärtigen Sachlage nicht gerecht wird". Zweitens durch die Betonung, daß sich seit der Haager Konferenz die Lage der Welt und insbesondere Deutschlands durch eine Krise ohnegleichen von Grund auf geändert worden" ist. Drittens durch den Hinweis darauf, daß schon der Young- Plan dem Sonderausschuß vor­zu prüfen", und daß infolgedessen er das Problem in schrieb, die Lage Deutschlands ,, unter allen Gesichtspunkten feiner Gesamtheit" zu behandeln haben wird, ein= schließlich der rechtzeitigen Neuregelung der Stillhaltungs­frage.

Rein juristisch stellt das deutsche Memorandum eine einseitige deutsche Erklärung dar, insofern sind weder Frankreich noch die übrigen Reparationsgläubiger durch die

Drei Erlaffe Severings.

Gegen Hetzredner, Straßenterror und Bürgerkriegsvorbereitung.

In der Zeit von 17 bis 7 Uhr sind Gelände- und Ordnungs­

Der preußische Minister des Innern hat unterm 20. No-| Verbot nächtlicher Geländeübungen und Märsche. vember d. J. einen Runderlaß und zwei Polizeiverordnungen 8ur Sicherung von Ruhe und Ordnung herausgegeben, die der Amtliche Preußische Pressedienst wie folgt mitteilt:

Handhabung der Versammlungspolizei durch

vorbeugende Bersammlungsverbote.

Die bisherige Handhabung der Versammlungspolizei hat es noch nicht verhindern können, daß in besorgniserregender Weise in den Bersammlungen der radikalen Parteien und In den seither vergangenen Monaten hat sich die wirtschaftliche Organisationen zu Gewalttaten aufgefordert und finanzielle

Lage Deutschlands aufs äußerste zugespitzt.

Die Tatsachen, die diese Lage kennzeichnen, find allgemein bekannt. Auch in anderen Ländern hat der Drud der Krise zu den ernstesten Erscheinungen geführt. Die Welt ist sich in steigendem Maße flar geworden über den inneren Zusammenhang der verschiedenen durch die Lage aufgeworfenen finanziellen Teilprobleme und über die Notwendigkeit, fie alsbald in ihrer Gesamtheit in Angriff zu nehmen. Bei den Ueberlegungen, in welcher Form diese Aufgabe am besten zu behandeln sei, ist legzthin der Gedanke in den Vordergrund ge­treten, zunächst den Beratenden Sonderausschuß einzuberufen. Da nach dem System des Neuen Planes die Einberufung des Be ratenden Sonderausschusses von einem Antrag der Deutschen Re­gierung abhängt, hat sich die deutsche Regierung zu diesem Antrag entschlossen, damit ihrerseits alles geschieht, was den Weg zu um­faffenden gemeinsamen Maßnahmen der Regierungen eröffnen fann.

Nach dem Neuen Plane ist für diesen Antrag die Erklärung der deutschen Regierung erforderlich, daß fie in gutem Glauben zu dem Schlusse gekommen ist, daß die Währung und das wirt. schaftsleben Deutschlands durch den teilweisen oder vollständigen Transfer des auffchiebbaren Teiles der Annuitäten ernstlich in Gefahr gebracht werden tönnten".

oder angereizt wird. Angesichts der gegenwärtigen wirtschaft­lich und politisch besonders gespannten Lage fann dieser Zustand unter feinen Umständen länger geduldet werden. Der Minifter ersucht daher die Polizeibehörden

1. unter Anlegung strengsten Maßstabes Bersammlungen, in denen wenn auch nur in verschleierter Form zu Gewalt­tätigkeiten aufgefordert oder angereizt wird, sofort aufzu­lösen;

übungen( Geländespiele, Geländesport usw.) und Vorbereitungen

dazu fowie alle Märsche in geschlossener Ordnung unter freiem Himmel verboten.

Ausgenommen von dem Berbot des§ 1 sind behördlich ange­ordnete Veranstaltungen und Märsche( Ausflüge) von Personen im Kindesalter.

Gegen die Nichtbefolgung der Bestimmungen des§ 1 wird die Festsetzung von 3wangsgeld bis zu 150 m., im Nichtbei­treibungsfalle Zwangshaft bis zu 3 Wochen angedroht. Die Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft und nach Ablauf von 6 Monaten außer Kraft. Kraft und nach Ablauf von 6 Monaten außer Kraft. Verbot der Abgabe von Hieb: und Stoßwaffen an Personen unter 20 Jahren.

Auf Grund der§§ 25 und 33 des Polizeiverwaltungsgefehes vom 1. Juni 1931 werden für das Gebiet des Freistaats Preußen die beiden folgenden Polizeiverordnungen erlassen:

Die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe von Waffen, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, durch Hieb, 2. Bersammlungen, bei denen, insbesondere nach der Stoß oder Stich Berlegungen beizubringen( Hieb- oder Stoß­Person des Redners, die Besorgnis solcher Berstöße besteht, vor- waffen) an Perfonen unter 20 Jahren ist verboten. beugend zu verbieten oder jedenfalls nur unter Aus­schluß solcher Redner zuzulassen.

§ 1 findet feine Anwendung auf 1. Personen, die kraft ihres öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnisses zum Führen von Hieb- oder Stoßwaffen berechtigt find; 2. Personen, die beruflich Hieb- oder Stoßwaffen zu führen pflegen; 3. Personen, die zum Führen von Hieb- oder Stoßwaffen behördlich ermächtigt sind; 4. Inhaber von

Parteiausschuß am 1.Dezember Waffenſcheinen im Sinne des§ 15 des Geſches über Schußwaffen

Sitzung der Sozialdemokratischen Reichstagsfraktion.

Der Parteiausschuß der Sozialdemokratischen Partei tritt am Dienstag, dem 1. Dezember, vormittags, zur Beratung der politischen Lage zusammen. Am Nachmittag des gleichen Tages wird auch die sozialdemokratische Indem die deutsche Regierung diese Erklärung abgibt, muß fie Reichstagsfrattion eine Sigung abhalten.

und Munition vom 12. April 1928, soweit nicht im Waffenschein das Führen von Hieb- oder Stoßwaffen ausgeschlossen oder be­schränkt ist; 5. JInhaber von Jagdscheinen eines deutschen Landes.

Für jeden Fall der Nichtbefolgung dieser Polizeiverordnung wird die Feffsetzung eines 3wangsgeldes in Höhe bis zu 150 M., im Nichtbeitreibungsfalle die Festsetzung von Zwangshaft bis zu 2 Wochen angedroht.

Diese Verordnung friff mit dem Tage nach ihrer Beröffent­lichung in Kraft.