Einzelbild herunterladen
 

Beilage

Dienstag, 24. November 1931

ob

tis asted Der Abend I

Spalausgabe des Vorwärts

..Mutterschaft hat Anspruch.

Ein Arzt fordert grundlegende Mutterschaftsfürsorge

Schwangerschaft ungünstig beeinflussen und damit die Mutterschafts­leiſtung beeinträchtigen( Tuberkulose, Geschlechtstrantheiten einer feits, Wohnung, Ernährung, Erwerbsarbeit, unehelichkeit u. a. andererseits), werden ausführlich erörtert, in ihrer Bedeutung ge­würdigt und hierin die Aufgaben der Mutterschaftsfürsorge auf gezeigt. Bei der eigentlichen Geburtsfürsorge spielt die Anstaltsfürsorge eine wichtige Rolle. Die Mutterschaftsfürsorge nach der Geburt erstreckt sich im wesentlichen auf die Wochenbetts­fürsorge, Stillfürsorge und Säuglingsfürsorge.

forgerinnen ausgebildeten Hebammen und Krankenschwestern sollen zweckmäßigermeise organisatorisch in die Mutterschaftsfürsorge ein­gegliedert werden. Hirsch bekämpft die Zersplitterung der Mutter­fchaftsfürsorge, fordert ihren Ausbau und stärkere Zentrali fation und setzt sich für eine Schaffung einer Reichs­geburten statistit ein, die der Mutterschaftsfürsorge als statistische Grundlage dienen soll.

Art. 119 der Reichsverfassung lautet: Die Mutterschaft hat I Die wichtigsten biologischen und Umweltbedingungen, die die| Leitung der Mutterschaftsfürsorge mitzuwirken. Auch die als Für­Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge des Staates." In diesem Satz wird ein sehr wichtiger Grundsatz ausgesprochen und die Tatsache anerkannt, daß die Mutterschaft eine soziale Leistung der Frau an die Allgemeinheit ist. Durch den Eintritt der Frau in die außerhäusliche Erwerbsarbeit wurde diese wichtigste physiologische und soziale Leistung außerordentlich erschwert. War früher die Unehelichkeit die größte Erschwerung der Mutterschaft, so stellen sich heutzutage auch der ehelichen Fort­pflanzung große Hindernisse entgegen; auch sie bedarf der be­sonderen Erleichterung und Stärkung. Viele werdende Mütter aus den proletarischen Kreisen sind heutzutage aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, oft noch bis ans Ende der Schwangerschaft der Erwerbsarbeit nachzugehen, ja noch kurz vor der Entbindung oft schwerste törperliche Arbeit in den Fabriken zu verrichten. Schwer lastet auf der erwerbstätigen Frau der Druck der gleich zeitigen Belastung durch Erwerbsarbeit, Mutterschaft, Hausfrauenpflicht.

Aber nicht allen Menschen kommt dieser unsinnige, widernatür­liche, Aenderung fordernde Zustand klar zum Bewußtsein. Nur menige erheben Anklage gegen die Gesellschaft, daß sie sich so wenig um den wirklichen Schutz der Mutterschaft fümmert. Die erwerbstätige Frau hat das besondere Recht, von der Gesellschaft zu fordern, daß sie ihr die erschwerte Mutterschaft erleichtert, daß fie Sorge dafür trägt, daß der vorhandene Wille zum Kinde nicht durch die Ungunst wirtschaftlicher Verhältnisse getötet wird.

Grundlegung einer Sozialgynäkologic.

Organisatorische Forderungen.

Selbst wenn man einigen Gedankengängen von Hirsch nicht ganz folgen wird, so bedeutet sein Buch doch die erste systematische und umfassende Darstellung der Probleme der Fürsorge für die erschwerte Mutterschaft, dem eine große Bedeutung zweifellos zu Zum Schluß bespricht Hirsch die organisatorischen| tommt. Erst ein so ausgebauter Schutz und Fürsorge für die Fragen. Von der Voraussetzung ausgehend, daß die Fürsorge merdende Mutter wird den Willen zum Kinde stärken können. vom Aerzteftand getragen werden muß, setzt er sich für eine beffere Nicht Moralpredigten und feine Strafgesetzparagraphen! Ausbildung ein, die den zukünftigen Arzt befähigen soll, an der Leo Blum .

Gefangenenschicksale

Eine Umfrage unter Rechtsbrechern

Bei der heutigen fatastrophalen Lage des Arbeitsmarktes ist es naturgemäß besonders schwer, entlassenen Strafgefange nen Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. Die allgemeine durch die Wirtschaftslage bedingte Berufs- und Arbeitsnot wird für den Vor­bestraften durch die Tatsache der Bestrafung und durch die damit zusammenhängenden Folgeerscheinungen wesentlich verschärft. Durch die Arbeitslosigkeit ist aber der entlaffene Strafgefangene besonders gefährdet; die Not ist vielfach Ursache für neue Konflikte mit dem Strafgesetz. Wenn der moderne Strafvollzug den Rechtsbrecher bessern und wieder in die Gesellschaft als nützliches Glied ein­schalten will, dann ist es nötig, daß dem Problem der Arbeits­beschaffung nach der Strafverbüßung größte Aufmerksamkeit ge­widmet wird. Genaue Untersuchungen über die berufliche Eingliede­rung der Vorbestraften gibt es bisher nicht, da das weitere Schicksal der aus den Strafanstalten Entlassenen nur sehr schwer zu verfolgen ist. Genaue Feststellungen wären aber für die Praxis von großer Bedeutung. Es ist ein Verdienst der Sächsischen Landeswohlfahrts: stelle, daß sie durch eine Preisaufgabe die Behandlung dieser wich tigen Frage gefördert hat. Von den bei der Landesmohlfahrtsstelle eingereichten Arbeiten sind jetzt zwei Bearbeitungen als selbständige Schrift unter dem Titel ,, Das Berufsschidsal entlassener Strafgefangener" erschienen.( G. B. Teubner, Leipzig und Berlin , 1931. 66 Seiten, broschiert 2 Mart.)

Mar Hirsch, der Vorkämpfer auf dem Gebiete der Sozial­gynäkologie, hat in einer Reihe von Arbeiten die Beziehungen zwischen Frauenerwerbsarbeit, Gesundheit und Fortpflanzungs leistung der Frau sehr eingehend erörtert. Auf Grund großer zahlenmäßiger Feststellungen kommt er zu dem Schluß, daß der weibliche Körper den schädlichen Einflüssen der Erwerbsarbeit viel leichter unterliegt als der männliche, und daß der Druck der gleich zeitigen Belastung der erwerbstätigen Frau durch Berufsarbeit ( insbesondere Fabritarbeit) geschlechtliche Entwicklung und Fort­pflanzungstätigkeit für den weiblichen Organismus besonders schädlich ist. Mar Hirsch fordert umfassende Fürsorge für die Mutter; er nennt sie Mutterschaftsfürsorge". Nachdem er auf der diesjährigen Tagung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie in Frankfurt a. M. ein Referat über dieses wichtige Thema gehalten hat, hat er nunmehr seine Gedankengänge aus­führlich niedergelegt in dem Buche ,, Mutterschaftsfürsorge. Grund­legung der Sozial- Gynäkologie".( Verlag von Curt Kabitsch, Leipzig 1931.) Hirsch trennt von der Mutterschaftsfürsorge die soge­Hannte Fortpflanzungstherapie eine rein ärztliche Angelegenheit von Mensch zu Mensch, wie sie sich beispielsweise tag­täglich in der Sprechstunde eines Frauenarztes abspielt. Umfaßt aber die frauenärztliche Tätigkeit Gruppen von Menschen und er­folgt sie unter Mitwirkung der Organe der öffentlichen Ge­sundheitsfürsorge, so ist es bereits Fortpflanzungsfürsorge oder Mutterschaftsfürsorge. Die Mutterschaftsfürsorge soll nicht nur Fürsorge für die Frau und ihr Kind in der Zeit während der Schwangerschaft, der Geburt, des Wochenbettes und des Stillens sein. Darüber hinaus muß sie alle diejenigen Maßnahmen um­fassen, die dazu dienen, die Fähigkeit zur Fortpflanzung zu entfemung durch die Gesellschaft die Berufsarbeit erschwere. wickeln und zu fördern. Dazu gehört z. B. Fürsorge für Klein Der Vorbestrafte lebt in ständiger Angst, daß der Arbeitgeber oder find, Schulkind, kindliche und jugendliche Arbeiterinnen u. a. Die sozialen Folgen der Mutterschaftsbefähigung ist dabei das Ziel. Strafe werden schwerer empfunden als häufig wird dies als Grund für erneute Straffälligkeit angegeben. So schreibt eine weibliche Gefangene:

,, Unversöhnbare Gegensätze...."

Die erste Arbeit von Franz 3 eugner stüßt sich im mesent­lichen auf Aussagen der Gefangenen über ihre Berufslage, über die Ursachen ihrer Arbeitslosigkeit und ihrer Straffälligkeit und endlich über ihre Berufsaussichten nach der Entlaffung. Zeugner hat das Material in sächsischen Strafanstalten mittels Fragebogen ge­sammelt. Wenn natürlich das Urteil des Gefangenen selbst auch durchaus nicht als objektiv gelten fann, so ist es doch in höchstem Maße wichtig, die Meinung der Vorbestraften kennenzulernen. In den Berichten tommt immer wieder zum Ausdruck, daß die Ver=

So follten die Gefangenen in noch stärkerem Maße als bisher durch Ausbildung in der Strafanstalt auf das Leben in der Freiheit vorbereitet werden. Bei längeren Strafen werden die Gefangenen oft in ihren Berufen ungeschickt oder sie verlieren den Anschluß, da sie mit den technischen Neuerungen in ihrem Fache nicht genügend vertraut sind. Hünlich schlägt deshalb vor, daß die Ge­fangenen eines Berufes in einer einzigen Anstalt ton­zentriert werden, so daß etwa die eine Anstalt eine moderne Weberei, die andere eine Metallwarenfabrik besitzt. Dazu müßte natürlich der Strafvollzug auf das Reich übergehen; denn nur so wäre es möglich, eine genügende Anzahl verschiedener Anstalten aufzubauen. Hünlich ist der Ansicht, daß dadurch das spätere Berufsschicksal der Gefangenen wesentlich gebessert werden könnte, während die An= stalten sich zum Teil selbst erhalten könnten.

Db solche Pläne sich durchführen lassen, ist schwer zu beurteilen, aber jedenfalls verdienen sie als wertvolle Anregung ernstliche Be­achtung. Durch Spezialgefangenenanstalten dieser Art wäre es auch möglich, die oft erwünschte und zweckmäßige Ueberführung der Kriminellen in andere Berufe durchzuführen. Wenn etwa ein Kellner zum Altoholmißbrauch neigt und im Rausche wiederholt mit den Gesezen in Konflikt kommt, so ist es sehr ratsam, diesen Menschen einem anderen Beruf zuzuführen, der weniger Gelegenheit zu Altobeleggelsen bietet. Dieser Wunsch wird vielfach von den Ge­fangenen selbst geäußert.

Die beiden Arbeiten erschöpfen natürlich das große Problem in feiner Weise; die Frage ist so tief mit den schwierigsten Problemen des gesellschaftlichen Lebens verknüpft, daß sie überhaupt nicht mit einem Schlage gelöst werden kann. Aber gerade deshalb find An­regungen zur Besserung beachtenswert. Die Schrift ist geeignet, die Diskussion über diesen Aufgabenkreis zu fördern. Dr. S. Weinberg.

Die die Kollegen von der Strafe erfahren. Strafe selbst. Sehr Werkes Pragis des Arbeiterschuhes und der Ge

Die Gründe, daß ich immer wieder rüdfällig werde, obwohl ich von früh bis in die Nacht hinein arbeite, bestehen nur darin, daß ich keinen festen Anhaltspunkt habe und immer und immer wieder die Sorge: werden sie nun heute erfahren haben, daß du bestraft bist, so daß du heute abend wieder auf der Straße liegst? Dies unstete Leben, nie wissen, wo man hingehört, und immer diese Sorgen, wann werden sie es erfahren."

Zeugner zieht aus diesen Tatsachen die Folgerung, daß ein wesentlicher Faktor zur Umgestaltung des Schicksals dieser Unglück lichen in der Aenderung der gesellschaftlichen Ein stellung gegen den Rechtsbrecher liegt. Es ist eine sozial­pädagogische Aufgabe, die Verfemung des Vorbestraften zu be­fämpfen. Das Gefühl für die soziale Mitverantwortlichkeit und für die Verbundenheit alles Geschehens innerhalb einer Gesellschaft muß gestärkt werden. Einsicht in die vielfachen Ursachen der Verbrechen wird die Verfemung des Vorbestraften erschweren. Wenn ein tüchtiger Arbeiter entlassen wird, nur weil er vorbestraft ist, so wird er dadurch vielfach geradezu auf die schiefe Ebene gestoßen, auf jeden Fall ist die Gefahr groß, daß er sich innerlich feindlich gegen die Gesellschaft einstellt.

Die Mutterschaftsfürsorge im engeren Sinne gliedert sich in prägravide Fürsorge( Fürsorge vor der Schwangerschaft), Schwanger­schaftsfürsorge, Geburtsfürsorge und Fürsorge nach der Geburt. Hygiene des Pubertätsalters, Schuh der jugendlichen Arbeiterinnen. Hygiene der Zeugung, Eheeignungsprüfung, Geburtenregelung sind. die wichtigsten Aufgaben der Mutterschaftsfürsorge vor der Ge= burt. Die eigentliche Schwangerschaftsfürsorge beginnt mit der Empfängnis und endigt mit dem Beginn der Geburt. Schwanger­schaft, Geburt und Wochenbett sind, sozialhygienisch be­trachtet, Zustände erhöhter Gesundheits- und Lebensgefährdung. Unter allen sozialen Einflüssen kommt der Erwerbsarbeit bei der Frau ein ganz besonderer Einfluß auf die Mutterschaftsleistung zu. Schwangerschaft und Fabrikarbeit sind, wie Hirsch mit Recht sagt. ,, unversöhnliche Gegensäge". Das Endziel der Mutter­schaftsfürsorge muß sein Befreiung der erwerbstätigen Frau von der Erwerbsarbeit während der ganzen Schwangerschaft. Die schwangere Arbeiterin soll aus dem Produktionsprozeß ohne wirt­schaftlichen Schaden befreit werden. Die Erwerbsarbeit der schwangeren Frau in Industrie und Handel ist mit der Arbeit der Hausfrau nicht zu vergleichen. Wenn dies geschieht, so liegt darin eine grobe Verkennung der Bedeutung des Arbeitsortes, Arbeits­dauer und Arbeitsintensität und Außerachtlassung der Tatsache, daß die verheiratete Arbeiterin in den meisten Fällen noch zu Hause alle die Arbeiten verrichten muß, die der Hausfrau allein zu fallen. Die bestehenden Schutzbestimmungen und Fürsorgeeinrich tungen für die Frau vor und nach der Entbindung genügen nicht, um Mutter und Kind vor gesundheitlichem Schaden zu bewahren. Sie müssen erweitert werden. So muß insbesondere gefordert Während die Arbeit von Zeugner ein Tatsachenbericht ist und werden, daß die schwangere Arbeiterin mindestens acht die Meinung der Gefangenen über ihr Berufsschicksal zur Darstellung Wochen vor der Niederkunft von der Arbeit be bringt, untersucht Johannes Hünlich das Problem in systematischer freit wird. Die ihr zustehende Wochenhilfe muß die Höhe des Weise. Hünlich legt sich die Frage vor, welche Faktoren das Schick­vollen Grundlohnes betragen bei gleichzeitigem Arbeitsverbot. Eine sal der Vorbestraften beeinflussen. Eme Reihe von Erschwerungen wichtige Aufgabe der Mutterschaftsfürsorge während der Schwanger - liegen in der Person des Rechtsbrechers selbst, es fommen hinzu die schaft besteht auch darin, die Zahl der Fehl-, Früh- und Tot- Einflüsse, die in der Arbeitsstelle liegen, also vor allem das Vor­geburten durch vorbeugende Maßnahmen herabzusetzen. Berbesse- urteil der Arbeitgeber und der Mitarbeiter, endlich läßt sich der rung der Aufzuchtmöglichkeiten für das Frühgeborene ift notwendig: Rechtsbrecher als Glied der Staatsgemeinschaft auffassen, das führt dazu muß die Leistungspflicht der Krankenkasse im zur Besprechung der gesetzlichen Hemmungen und Förde Rahmen der Familienversicherung sich auch auf das Frührungen der Berufslage der Entlassenen( Arbeitsvermittlung, Ge­geborene erstrecken Bei der Behandlung des Problems des werbeordnung, Antermung der Entlassenen). Hünlich verbindet die Frühgeborenen beschäftigt sich Hirsch auch mit dem§ 218 und glaubt Analyse dieser Faktoren mit Vorschlägen zur praktischen Verbesse­aus tussischen Erfahrungen seine ablehnende Stellung gegen Auf- rung. Er nimmt besonders Rücksicht auf die heutige finan­hebung des§ 218 bekräftigen zu können. Doch wird man hierin zielle Lage, die kostspielige Neuerungen nicht zuläßt. Er zeigt, Hirsch kaum beiftimmen und seinen Gedankengängen nicht ganz daß eine Reihe einschneidender Verbesserungen des Strafvollzugs folgen fönnen, ohne Mehraufwand durchgeführt werden können.

Neben diesem Kampf für eine andere Beurteilung des Vorbe­straften durch die Gesellschaft ist es nötig, daß der Wille des Ge= fangenen gefestigt wird, daß er zur Erkenntnis der Wirklichkeit geführt wird. Zu diesen Tatsachen gehört auch die Haltung der heutigen Gesellschaft. Der Entlassene muß diese Tatsache kennen, es muß ihm Mut gemacht werden, allen Anwürfen gegenüber Be­sonnenheit zu wahren. Dies ist eine wesentliche Aufgabe der Ge­fangenenfürsorge.

Praxis des Arbeiterschutzes Drei Fach und Sachkundige haben sich zur Abfassung des werbebygiene zusammengefunden: Dr.- Ing. Hermann Eibel, Mannheim , Dr. med. F. Karl Meyer Brodniß, Berlin , und der Bolkswirtschafter Dr. phil . Preller, Dresden . Der Bundesvorsitzende des ADGB. , Theodor Leipart , hat dem Buche ein Vorwort mit auf den Weg gegeben. Er bezeichnet es als ein wertvolles Hilfsmittel für die Durchführung des Arbeiter­schutes, das in die Hand jedes Arbeitnehmers im Betriebe gehört wie in die Hand jedes Gewerkschaftsfunktionärs. Die Arbeits­traft ist das einzige Kapital des Arbeiters und Angestellten. Es sind ihr eigenes Leben, ihre eigene Gesundheit, die im Betriebe durch den Arbeitsschuß geschützt und erhalten werden sollen. Daher ist es nicht nur die Pflicht, sondern vor allem auch das gute Recht aller Arbeiter und Angestellten, für den bestmöglichen Arbeitsschutz einzutreten."

mungen sowie der Möglichkeiten ihrer Durchführung. Alle Gesetzes= Boraussetzung dafür ist die Kenntnis der gesetzlichen Bestim­bestimmungen find toter Buchstabe, alle Instanzen ohnmächtig, wenn

nicht in jeder Weise zu seiner Anwendung beiträgt. Mit dem die Arbeitnehmerschaft selber ihren Schuß zu gering anschlägt und gesetzlichen Schutz allein ist's aber noch nicht getan. Der Selbst­schuß muß hinzukommen. Das zeigt der 3. Abschnitt des Buches über den Gesundheitsschuß des arbeitenden Menschen, der die Arbeitskleidung, die Ernährung während der Arbeit, die Ermüdung, die Erholung, während der Pausen wie in der Freizeit behandelt, die Lüftung des Arbeitsraums, seine Heizung und Beleuchtung, die Gesundheitsschäden durch Lärm, durch Staub, besonders ausführlich die Schädigungen durch Industriestoffe, die gewerblichen Infektionen, Hauterkrankungen, die entschädigungspflichtigen Berufskrankheiten, die Arbeit der Frauen und der Jugendlichen und die seelische Hygiene im Betriebe,

Schon diese Aufzählung, ohne ihre zahlreichen Unterteilungen, fäßt erkennen, wie vielseitig, sorgfältig und gewissenhaft in diesem Buche alles zusammengetragen wurde, was seinem Zwecke dienen soll. Die weiteren Abschnitte behandeln den Arbeitsschutz in der Betriebsanlage und die erste Hilfe. Dem Buche, das mit Zeich­nungen von Bruno Sacher und Karl Ha a se versehen ist, sind sechs Tafeln in einer Tasche Lose beigegeben, die die gefeßlichen Bestimmungen über die Arbeitszeitregelung, den Kinder, Jugend­lichen und Frauenschuh, die Sonntagsarbeit und die Schutz­bestimmungen für einzelne Gewerbe enthalten. Jeder Bezieher des Buches gibt dem Berlag, Berlagsgesellschaft des DG B., Berlin S. 14, Inselstr. 6a, seine Adresse bekannt, so daß ihm alle etwa notwendigen Aenderungen übermittelt werden können. Ein Stichwortverzeichnis erleichtert den Gebrauch des gut ausgestatteten Buches, deffen Preis 3,50 M.( Organisationspreis 2,60 m beträgt. )

ez.