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gen der Antrag zu den Verhandlungen der Partewertretung gestellt: In die Parteisatzungeu wird als besonderer Artikel«ingafügt: �Dem Parteivorsitzenden wird hierdurch die Voll» in a ch t verliehen, in Abweichung von den Satzungen, soweit es im Intörssse der Partei und ihrer �iele erforderlich erscheint. An- ordnungea zu treffen, die für alle Orgaue der Partei verbiudlich sind. Beim Erlaß solcher Anordnungen muß auf diesen Artikel Bezug genominen werden." Die Beratungen, die in später Abendstunde schlössen, werden am Mittwoch, dem 2. Dezember, in der Parteivertretung, die für die endgültige Annahme der Satzungsänderungen zuständig ist, fort- gesetzt werden. Eine unglückliche Gründung. :0«r Parteiausschuß über HorsingS neue Zeitung. Der Parteiausschuß beschäftigte sich in seiner gestrigen Sitzung, über die an anderer Stelle berichtet wird, auch mit demDeutschen Lolkskurier", der neuen Tageszeitung, deren Herausgabe durch den Genossen Hülsing allgemein leb­haft verurteilt wurde. Es wurde festgestellt, daß die Her- ausgäbe nicht mit Zustimmung der Bundesleitung des Reichs- banncrs erfolgt. Der Partciausschuß erwartet, daß der Parteivorstand die Geschlossenheit der Partei auch gegen Hörsings Vorhaben mit derselben Entschiedenheit verteidigen wird wie es gegen die SAP. geschehen ist. Mc-ssal der Wirtschastssührer. .Herr von Staußkann" im Favag-prozeß nicht erscheinen. Die Sondervergütungen. Der Montag wargroßer Tag" im Favag-Prozeß, weil P r o m i n e n t e" zeugen und gutachten sollten. Aber der erste Prominente, Ritter von S t a u ß, war nicht erschienen. Er hatte sich entschuldigt mit Arbeitsüberlastung als Bankdirektor und als Mitglied des Reichstages. Bon der Verteidigung wurde nämlich der Bankdirektor F e h r(auch DD.-Bank) gefragt, ob es richtig sei, daß von Stauß einmal junge Farben-Aktien so abge- rechnet wurden, daß die Bank dadurch einen Verlust von 40 Proz. erlitt. Fehr konnte nur ungenügend antworten. Neue Beweis- antrage waren wegen der Abwesenheit des Herrn von Stauß die Folge.- Direktor Fehr konnte nicht best reiten, daß die Beteiligung von Vorstandsmitgliedern an Aktienemissionen als Sonderver- g ü t u n g üblich sei. Sehr auffällige Mitteilungen machte der General- direktor der Allianz, Schmitt. Im Versicherungsgeschäst in den Hansestädten Hamburg und Bremen sei es üblich, daß die Direktoren von Versicherungsgesellschaften zugleich Vermittler für 10 bis IS andere Gesellschaften seien. Das habe schon oft zu Mißständen geführt, und er, Schmitt, würde in seinem Konzern so etwas nie dulden. Diese Mitteilungen werfen auf den ..kaufmännischen Geist" der hanseatischen Vcrsicherungsdirektoren ein bezeichnendes Licht. Schließlich gaben die Sachverständigen, die Prosessoren dar Betriebswirtschaftslehre Äaloeram und Walb, ihre Gutachten ob. Kaloeram verurteilte die Handlungen der Angeklagten, die eine wichtige Ursache des Zusammenbruchs der Favag ge- wessn seien. Wenn er aber sagte, daß er sich durch Befragen van Führern der Industrie überzeugt habe, daß Tantiemezahlungen aus stille Reserven ganz unbekannt wären und streng abgelehnt wurden, so muß man sich wundern. Ist Befragen einzelner und unintaressierter Leute eine wissenschaftliche Feststellung? Bor allem ober hoben die wichtigsten Zeugen(Sobernheim , Bodsnheimsr) das genaue Gegenteil gesagt. Sein Kollege Walb kam denn auch zu dar Festste lllmg, daß Sondervergütungenkeine ganz fremde Erscheinung in der deutschen Wirtschaft" seien. Sie seien auch bis zu einem gewissen Grade berechtigt als besonderer Ansporn für die Generaldirektoren!! Es bleibt also dabei: Sonderzahlungen sind, wenn nicht allge- mein, so doch sicher häufig. Direktoren brauchen mit Gehalt und Tantiemen nicht zufrieden zu sein!

Zollverordnung mii Art. 48. fast unbeschränkte Vollmachten für die Regierung. Durch eine neue Notoerordnung auf Grund des Ar- nkels 48 der Reichsoerfassung hat der Reichspräsident die Reichs- regierung ermächtigt,im Fall« eines dringenden wirtschaftlichen Bedürfnisses" l. die Eingangszölle abweichend von den geltenden Vorschriften zu ändern: 2. die vorläufige Anwendung zweiseitiger Wirtschasts- abkommen mit ausländischen Staaten zu verordnen. Die Verordnung, die am Tage ihrer Verkündung in Kraft tritt, soll die Möglichkeit schaffen, in laufenden oder noch bevorstehenden Zolloerhandlungen einen Schutz gegen Dumpingversuche aufzu- richten. Oer Kronzeuge. Weaea Llnterschlagunq vom Reichsbanner ausgeschlossen jetzt SA ! Hannover , l. Dezember.(Eigenbericht.) Da» Reichsbanner hat am Dienstag gegen einen der Haupt- belastungszeugen in dem gegen mehrere Reichsbannerleute ge- führten Strafprozeß Anzeige wegen Meineids erstattet. Der Nozimann war vor einigen Jahren aus dem Reichsbonner ousgefchlosien worden, weil er Geld unterschlagen hatte. Im Ver- laus des Prozesses wagte er, die Unterschlagung unter Eid zu bestreiten. Trotzdom wurden die Reichsbanner- kamsraden besonders auf Grund der Aussagen dieses Kronzeugen verurteilt. Als die Reichsbannerleutc vom Gericht kamen, wurden sie von Angehörigen der SA. verfolgt. Es kam zu einer schweren Schlägerei, in deren Verlaus ein Unbeteiligter, ein freigcwerk- schastlich organisierter Metallarbeiter, einen schweren Schädel- bruch erlitt und ins Krankenhaus geschafft werden mußte. Drei Personen wurden leichtverletzt. Di- Polizei verhaftete vier Reichsbannerleute und Zwei Nazis.

Der bekannte Slaalsrcchkler und Ministarialdirektor bei der sächsischen Gesandtschaft in Berlin Dr. P ö tz sch. Heffter, hat einen Ruf aus den Lehrstuhhl für Staatsrecht an der Kieler Uni- verfität angenommen. Er wird ooraussichtlich zu Beginn des Sommerhalbjahres au» dem sächsischen Staatsdienst ausscheiden.

Goldene Tage för Feinde der Repnblik. Geldte und Ouesterberg freigesprochen. Auch Goebbels darf schimpfen.

Die 2. Große Strofkarnmer des Landgerichts I fällte gestern unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors T o l k als Berufungs- instanz gegen die Stahlhelmführer Seldte und D u e st e r- b e r g und den Redakteur desStahlhelm". K l e i n a u. ein fror- sprechendes Urteil, das sich würdig dem freisprechenden Urteil gegen den Bundeskanzler des Stahlhelms , Wagner, anreiht. In der ersten Instanz waren Seldte und Duesterberg wegen gemein- fchafllichen Vergehens gegen das Gesetz zum Schutz der Republik (Verächllichmachung der verfassungsmäßig festgestellten Staatsform) zu je 800 Mark Geldstrafe, Kleinau zu 300 Mark Geld- strafe verurteilt. Duesterberg und Seldte hatten am 18. Januar d. I. zur 60. Wiederkehr des Reichsgründungstages in der ZeitschriftStahl- Helm" einen schwarzrotumrandeten Aufruf der Bundesführung Kampf dem Zwischenreich" erscheinen lasten. Es hieß darin u. a.: Seil dreizehn Jahren lebl das deutsche Volk im uichtdeulschen Zwischenreich des bismarckfeindlichen Marxismus. Diesem, das die völkische, sittliche und kulturelle und auch die wirtschaftliche Grundlage der deutschen Nation völlig zu zerstören droht, habt ihr den Kampf angesagt, um aus dem Geist der Frontkamerad- schaft und der Volksgemeinschaft das wahre Deutsche Reich und die Nation erstehen zu lasten." Das Gericht erster Instanz erblickte in diesen Sätzen eine beabsichtigte und böswillige Beleidigung der Republik und eine ungeheure Kränkung und V e r ä ch t- lichmachung. In der gestrigen Bcrufungsoerhandlung verteidigten sich die Angeklagten, indem sie erklärten, sie hätten bloß den Marxismus angegriffen, nicht aber die verfastungsmäßige republikanische Staats- form. Das Gericht spräch die Angeklagten frei. In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende u. a. aus: Laut Z 5 des Republitschutzgesetzes wird derjenige bestrast, der die verfassungs- mäßig festgestellte republikanische Staatsform beschimpft und ver­ächtlich macht. Voraussetzung der Bestrafung sei, daß diese Be- schimpsung beabsichtigt und böswillig ist. Das Reichgsericht habe festgelegt, daß unter dem Begrifse der republikanischen Staatsforin die deutsche Republik zu verstehen sei, wie sie sich auf der Grundlage der Verfassung tatsächlich entwickelt hat und betätigt. Voraussetzung dafür, daß eine in der Behauptung schimpflicher Tat- fachen oder in einem abfälligen Werturteil tatsächlicher Art be- stehende Gedankenäußerung als Beschimpfung oder Herab- Würdigung der verfassungsmäßig festgestellten republikanischen Staatsform verurteilt werden kann, sei allerdings daß sie geeignet ist. die Vorstellung hernorzurufen, es hätten die Tatsachen, die den Gegenstand des Angriffs bilden, in i r g e n d w c l ch e m S i n n ihre Wurzel in der gegenwärtigen Staatsform. Der Aufruf stellte einen Angriff dar: einen Angriff gegen den Marxismus, nicht aber einen Angriff auf die Republik . Die Angc- klagten waren deshalb freizusprechen.

Wenn das keine Beschimpfung der Republik war, was ist dann noch eine Beschimpfung? Das Reichsgericht wird zu ent- scheiden haben, ob dieses Urtell und diese Begründung dem Geiste der vom Gericht zitierten Reichsgerichtsentscheidung entspricht. Diemarxistische Pest". Das ist keine allzu schwere Beleidigung gegen Beamte sagt ein Berliner Gericht! Goebbels war von dem Schöffengericht Berlin-Mitte wegen Beleidigung eines Polizeibeamtcn zu 200 M. Geldstrafe verurteilt. Der Staatsanwalt hatte entsprechend dem Strafbefehl 300 M. be­antragt. In der gestrigen Berufungsverhandlung vor der 2. großen Strafkammer hatte R.-A. Kamele Dr. Goebbels selbst war nicht anwesend einen mächtigen Zeugenapparat aufgeboten, um einen Freispruch zu erlangen. Am 10. September d. I. fand im Kricgcrveremshaus eine Versammlung der Nazis statt, in der Dr. Goebbels wieder einmal redete. Nach Schluß der Versammlung wurden demFührer" wie immerOvationen" dargebracht. Ein SA.-Mann in Uniform wurde von der Polizei zwangsgestellt und auf die Wache Nr. 4 in der Chaustcestrahe gebracht. Goebbels erschien höchstpersönlich in Begleitung einiger Parteigenossen, darunter auch des Dr. Löpcl- mann, auf der Wache und forderte in dem ihm eigenen Befehls­tone die Polizeibeamten auf. den zwangsgestellten SA.-Mann frei- zugeben. Er erhielt zur Antwort, daß laut Verfügung der Zwangs- gestellte ins Polizeipräsidium eingeliefert werden müsse Ungehalten über seinen Mißerfolg sagte Goebbels mit einer Handbewegung zum Beamten:es wird ja bald Zeit, daß es anders wird: diese m a r x i st i s ch e Pest wird auch hier verschwinden". Der Be- amte fühlte sich durch diesen Ausspruch beleidigt. In der gestrigen Verhandlung erklärte R.-A. Kamcke, daß Goebbels nicht den Beamten habe beleidigen wollen, sondern bloß das System im Auge gehabt habe. Das Gericht hob das Urteil der ersten Instanz aus und verurteilte Dr. Goebbels zu nur 100 M. Geldstrafe. Dos mllde Urteil wurde damit begründet. daß die Beleidigung nicht in großer Oeffentlichkeit erfolgt sei und daß sie außerdem in der Form nicht allzu schwer ge- wesen sei. Oer Mörder von Doberan freigelassen. Rostock , 1. Dezember. Das Rostocker Landgericht hatte t)cm Hastentlassungsantrag für den Nationalsozialisten Gädscke in Bad Doberan , der in der Wahlnacht am 1. November zwei Kommunisten erschossen hatte, stattgegeben. Die hiergegen eingelegte Be- schwerde des Oberstaatsanwalts hat das Oberlandesgericht nunmehr verworfen. Gädecke befindet sich wieder auf freiem Fuß!

Gewaliherrfchafi in Gchleswig-Holstein Goziakdemotratifcher Antrag im Landtag. Die sozialdemokratische Fraktion im Preußischen Landtag hat folgenden Urantrag eingebracht: In der schleswig -holsteinischen Landwirtschaft haben sich Zu- stände herausgebildet, die jeder Beschreibung spotten. In zahlreichen Ortschaften und Kreisen hat man Veschlüste gefaßt. keine Steuern und Abgaben und Sozialoersicherungsbeiträge mehr zu zahlen. Die Vollziehungsbeamten werden an der Ausübung ihres Amtes gewaltsam gehindert. Die Ge- meindevorsteher haben sich teilweise diesem Vorgehen angeschlosten. Die aus republikanischem Boden stehenden Land- wirte werden von nationalsozialistischer Seite bedroht mit zwangsweiser Ausweisung bei Errichtung des Dritten Reichs, wenn sie sich den Sabotageakten widersetzen und nicht mit­machen. Derartige Drohungen sind sogar deutschnationalen und Landvolkanhängern gemacht worden, die es abgelehnt haben, jeden nationalsozialistischen Unsinn mitzumachen. Die Verwaltung?- behörden haben bis jetzt diesem Treiben tatenlos zugesehen. Wenn nicht die Staatsautorität völlig zugrunde gehen soll, muß hier unter allen Umständen energisch durchgegriffen und die Gleichheit vor dem Gesetz wieder hergestellt werden. Wir beantragen daher, der Landtag wolle beschließen, das Staatsministerium zu ersuchen: I. die Regierung anzuweisen, in Zukunft bei der Durchführung von Zwangsvollstreckungen und Ver- steigerungen für den genügenden Polizeischutz zu sorgen: 2. die für die mit dem Steuer- und Zahlungsstreit verbun- denen Ausschreitungen verantwortlichen Personen sofort und rücksichtslos zur V e r a n t w o r t u n g zu ziehen."

Fortschritt im Rat. China verzichtet auf Festlegung des Väumungsdatums. Paris . 1. Dezember.(Eigenbericht.) )er chinesisch-japontsche Konflikt scheint jetzt nach dem Ver- zicht Chinas auf die Festsetzung eines Datums für die Räumung der Mandschurei durch die japanischen Truppen einer Regelung entgegenzugehen. Der Redakiionsausschuß des Rates hat sich mit der Revision eines Kommentars beschäftigt, in dem die Punkte, über die eine Einigung zwischen Japan und China nicht zu erzielen ist. auf- genommen werden sollen. Die Forderung Japans , zu Polizei- maßnahmen gegen Angriffe chinesischer Banditen berechtigt zu sein, dürfte nicht erwähnt werden, da olle Ratsmitglieder sie ab- lehnen.' Den Kommentar soll der Ratspräsident in der Schluß­sitzung sofort nach der Entschließung verlesen, d. h. bevor sich die beiden Parteien über die Entschließung geäußert haben. Damit soll er den Charakter einer moralischen Verpflichtung für die Mächte erhalten. Außerdem ist noch eine Schlußerklärung de« Präsidenten vorgesehen, die Empfehlungen an die streiten- den Parteien enthalten wird. Japanischer Zuzug. Tokio . 1. Dezember. Der japanische KreuzerKuma" ist in S ch a n h e i k w a n ein- gelaufen und hat t r o tz Widerspruch der chinesischen Behörden eine Abteilung japanischer Matrosen gelandet, die das japanische Viertel beschten.

Ende der Indienkonferenz. Die Hauptprobleme ungelöst. Doudon. 1. Dezember.(Eigenbericht.) Die Jndrenkonferenz ist durch den Preinisrminister formell geschlossen worden. Macdonalds Worts konnten nicht darüber hinweghelfen, daß die Konferenz im wesentlichen ein Mißerfolg ist, da die Frage der Volksvertretung an dem un- gelösten Problem des Verhältnistes der Religionsgemeinschaften zu- einander gescheitert ist. Nochmals forderte Macdonald die Inder auf, diese Frage untereinander zu lösen. Auf Vorschlag des Premierministers wird in Indien ein Ausschuß der jetzigen Kon- ferenz bestehen bleiben, dessen Aufgabe sein wird, Vereinbarungen unter den verschiedenen Religionsgemeinschaften, die die Grund- läge für eine Verfassung abgeben könnten, an den Vizekönig und damit an die englische Regierung weiterzulciten. Komme aber eine Einigung nicht zustande, so bleibe der englischen Regierung nichts anderes übrig als Kraft ihrer Autorität zu bestimmen. wie die Rechte und Sicherheiten der Minderheiten in der indischen Verfassung gesichert werden sollen. Wie lange die englische Regierung warten will, ehe sie die Hoffnung auf eine Einigung der Inder untereinander aufgibt, steht dahin. Die Grundlage für die englische Politik in Indien wird, so sagte Macdonald, dieselbe sein, wie sie für die L a b o u r- regierung war, nämlich Indien allmählich der Selbst- Verwaltung zuzuführen. Macdonald zählte allerdings dabei die Einschränkungen, vor allem bezüglich der Außenpolitik, der Verteidigung und der Finanzpolitik, die England fürs erste als nötig erachte, auf. Die indische Verfassung solle bundesstaatlich sein mit voller Verantwortung auch der Zentrale. Weitere Emzelfrogen werden von zahlreichen Komitees in Indien bearbeitet werden. In seiner Erwiderung sprach Gandhi von einem Scheiden der Wege, das auf dieser Konferenz wahrscheinlich besiegelt sein werde.

pilsudski beschästigi Zarenspitzel. Warschauer polizeimechodea. Warschau , 1. Dezember. (Eigenbericht.) In der weiteren Verhandlung gegen die Opfer von Brest - Lstowsk kam es zu erregten Szenen. Der Staatsanwalt versuchte nämlich, dein Beweismaterial photographische Abzüge von Briefen beizufügen, die der Warschauer Transportarbeiter- verband angeblich an die Internationale gerichtet hatte. Die Abzüge waren von der Polizei oerfertigt worden, die offensichtlich die Briefe abgefangen hatte. Die Verteidiger zeigten darauf noch«inen Haufen von Briefen vor, die an mehrere der Angeklagten gerichtet und die alle geöffnet an die Adressaten gelangt waren. Um die Art und Weise, auf die diese Briefe in die Hände der Polizei gelangt sind, nicht nennen zu müssen, leistete, sich der Staatsanwalt den unerhörten Vorwurf, daß in der PPS.jedes zweite Mitglied mit der Polizei orbsite". Diese Worte riefen natürlich schone Entgegnungen von seilen der Angeklagten hervor, was den beiden Angeklagten Pranier und Dubais Geldstrafen eintrug. Im weiteren Verlaus wurde der stellvertretende Vorsitzende des Parteiausschusses der PPS.. Genosse Kwapinski, vernommen, welcher u. a. erschüttert feststellte, daß die Pilsudski -Behörden zu ihren Provokationen M«selben Spitzel benutzen, die ihn während seines Kampfes mit dem Zarismus verfolgt hatten. Kwapinski war bekanntlich von den Zarengerichten zum Tode ver- urteilt und dann zu Jahren Zwangsarbeit begnadigt worden, die er auch verbüßt hat.