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Rr. 571 48. Jahrgang

3. Beilage des Vorwärts

Entdeckung des Sparkommissars.

27 Proz. der Berliner Arbeitsamts: Angestellten überflüssig?

27 Broz. der Berliner Arbeitsamtsangestellten sind überflüssig. Das ist das Ergebnis des Berichtes des Reichsfparfommissars, dessen Beauftragte in der Zeit vom 15. April bis 15. Juli 1931 die Arbeitsämter nachgeprüft haben. Ein Bericht von 400 Seiten ist jetzt den Borsigenden der Arbeitsämter zugegangen. In diesem Bericht wird die Arbeit der Angestellten der Spar fommissar bedauert, daß nur 96 Beamte tätig sind in einer Weise herabgesetzt, die zum schärfsten Widerspruch herausfordert.

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Dem Sparkommissar gefällt die Berliner Richtung nicht. Der Aufbau der Arbeitsämter sei falsch. Die Angestellten verrichteten überflüssige Arbeiten und seien zu hoch bezahlt. Organisatorische lmänderungen nach den Richtlinien des Sparfommiffars follen um­gehend erfolgen.

Bisher hat sogar der Präsident der Reichsanstalt anerkannt, daß die Angestellten der Arbeitsämter unter den denkbar schwierigsten Umständen in aufopferndster Weise ihre Tätigkeit ver­richten. Nervenzufammenbrüche, lleberarbeit bis zum physischen Zu sammenbruch, zahlreiche Todesfälle infolge Herzschlag, Einlieferung in Irrenhäuser, waren bisher das Schicksal eines Teiles der Arbeits­amtsangestellten.

Die Beauftragten des Sparfommissars, die in den verfehrs ich machen Stunden in den besten Räumen der Arbeits­ämter, abgeschlossen vom Bublifumverkehr,

die Nachprüfung an schönen Sommertagen, längstens vier bis fünf Stunden täglich, vorgenommen haben, haben sich so ihre Kenntnisse von der Tätigkeit der Angestellten ver­fchafft. einer der Beauftragten hat fidh tagelang in den Arbeitsnachweisen und der Bersicherungsabteilung a cht Stun den hintereinander mit der Abfertigung der Arbeitslosen be schäftigt. Keiner der Beauftragten des Sparkommissars bezieht ein Nettomonatsgehalt von 160 M. und wird fortgefeßt mit Abzügen, außer den Notverordnungsabzügen, bedroht, die bis zum Jahre 1928 zurückreichen. Kein Beauftragter des Sparfommiffars ist von den Arbeitslosen in förperlicher Ausein andersetzung für die Kürzung der Arbeitslosen und Krisenunterstützung und der vorzeitigen Aussteue rung auf Grund der Notverordnungsbestimmungen angegangen. Rennen die Beauftragten des Sparkommissars die seelische Belastung, die die Angestellten der Arbeitsämter durch die jahrelange Betreuung von Arbeitslosen erfahren? Der Präsident der Reichsanstalt hat mit seinem Neujahrswunsch für das Jahr 1931 den Dank an die Angestellten

aber nicht nach Erscheinen der Statistik gemacht, sondern lange vorher. In der Pragis heißt das, daß das vorhandene Personal aufs äußerste ausgepumpt wird, bevor die statistische Ziffer die Notwendigkeit von Neueinstellungen nachweist und damit be gonnen werden darf.

Bie nun allmählich üblich, stehen zur Zeit wieder einmal alle Arbeitsämter Kopf, weil Witterung und Konjunktur- mie jedes Sind weiß im Dezember erhöhte Arbeitslosenziffern bedingen. Nun die Personalstelle der Reichsanstalt scheint diese Tat sache nicht zu kennen und nicht kennenlernen zu wollen. Von den maßgeblichen Herren für die Personalpolitik läßt sich kein Mensch in den stürmischen Zeiten auf den Aemtern sehen.

Das arbeitslose Bublikum friert, schimpft und martet auf seine Abfertigung, das Personal bricht vor Ueberarbeit bald zusammen. Dafür aber wird von oben her angeordnet, daß bei jedem Fehler in der Aftenbearbeitung, der finanzielle Aus­wirkungen zum Schaden der Reichsanstalt hat, der schuldige Angestellte festgestellt werden soll, damit er im Falle der Nichteinbringung der Schuld durch den Arbeitslofen zur Berant mortung und Haftung herangezogen werden fann. Taufende von Aften werden falsch bearbeitet! Aber nicht die einzelnen Angestellten find bei ihrer Hezarbeit an den Fehlern schuld, sondern die falsche Personalpolitik der Reichsanſtalt.

Die Direttoren der Arbeitsämter, die die Pragis fennen, müßten in jedem einzelnen Falle auf diese Ursache hinweisen und sie als Antwort auf die Schuldigenfudheverordnung aftenfundig machen. Steht die Personalpolitik der Reichsanstalt schon jetzt unter der Fuchtel des Sparkommissars? Während die Polizei sich bemüht, Ansammlungen in dieser politisch so sehr gespannten Situation zu verhindern, bringen die Arbeitsämter infolge der verfehlten Per­fonalpolitik täglich große Massen der Arbeitslosen zusammen, deren ohnehin ziemlich starke Erregung durch den Personalmangel noch vergrößert wird. Die Angestellten, die mit den Arbeitslosen umzu gehen haben und ihre Arbeit faum bewältigen fönnen, dürften nicht noch obendrein mit derartigen Verordnungen der Reichsanstalt und den Abbaudrohungen des Sparkommissars drangfaliert werden.

Arbeitgeberverband Nordwest abgewiesen. Arbeitsgerichtsurteil durch Landesarbeitsgericht aufgehoben

Die feit Jahr und Tag schwebende arbeitsgerichtliche Klage der Nordwestgruppe des Arbeitgeberverbandes der Eisen- und Stahl­industrie gegen den Deutschen Metallarbeiter Ver­band wurde am Sonnabend in zweiter Instanz, beim Landes­für die aufopferungsvolle Arbeit ausgesprochen. Die Beaufarbeitsgericht Berlin , unter Borsiz des Landgerichtsdirektors Dr. Sell fragten des Reichssparkommiffars stellen in ihrem Bericht die verhandelt. Berliner Arbeitsamtsangeftellten als zum großen Teil ungeeignet für die Arbeit hin, Jett hon wird auf Grund dieses Berichtes in mehreren Arbeitsämtern eine Einsparung und Herabgruppierung Ben Angestellten angekündigt. Die Angestellten der Berliner Ar­beitsämter haben im Interesse der zu betreuenden Arbeitslosen viele Maßnahmen der Reichsanstalt über sich ergehen lassen.

Der geheime" Bericht des Reichssparkommissars ist eine in ihrer Maßlosigkeit alles bisher Dagewesene übersteigende Heraus­forderung der freigewerkschaftlich organisierten Angestelltenschaft. Bisher sind die Betriebsvertretungen zu diesen geplanten Organisationsänderungen nicht hinzugezogen worden. Auch für die Arbeitsämter gilt der§ 74 des Betriebsrätegesetzes. Die verantwortlichen Personen in der Reichsanstalt können fich in jedem Berliner Arbeitsamt während der sechs- und mehrstündigen Abfertigung der Arbeitslosen von der Arbeitsüberlastung der Angestellten überzeugen. Geschieht das, dann muß die Leitung der Reichsanstalt zu der Einsicht kommen, daß nicht eine Personalverminderung, sondern eine Personalver. mehrung die erste Voraussetzung für ein menschenwürdiges Ar

beiten ist.

Die gegenwärtige Personalpolitik der Reichsanstalt wird in folgender Zuschrift beleuchtet. Das Meß­ziffernsystem bei der Einstellung von Zeithilfen bei ständig steigender Arbeitslosigkeit ist völlig unzureichend. Erst wenn die nachhinkende Statiftit einen Zugang aufweist, dann erst darf Aushilfs personal eingestellt werden. Die anfallende Mehrarbeit mird

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Den Anlaß der Klage bol ein Arbeitskampf, der sich im Juli vorigen Jahres abgespielt hat. Auf Berlangen des Arbeitgeber. verbandes haben mehrere Firmen die Akkordlöhne, welche über­tarifliche Verdienste ermöglichten, von sich aus herabgesetzt, nachdem die im Tarif vorgesehenen Verhandlungen mit der Arbeitervertretung fein Ergebnis gehabt hatten. Die Firma Schnutenhaus 1. Binnemann hatte die Löhne und Akkorde zum 1. Juli 1930 gefündigt, aber erst am 30. Juni die von ihr herabgesetzten Akkord­preise befanntgegeben. Die Arbeiter waren nicht willens, zu diesen Löhnen zu arbeiten, infolgedessen ruhte der Betrieb. Nach der zu treffenden Auffassung der Arbeiter waren sie ausgesperrt, denn sie sollten ja gezwungen werden, sich mit einer Lohnherabjegung einverstanden zu erklären. Der Arbeitgeberverband aber stellt die Behauptung auf, es sei ein Streit, und zwar ein tarifwidriger, denn die Arbeitgeber hätten ja nach dem Tarif das Recht, übertarifliche Löhne herabzusehen, nachdem eine Berständigung über die neuen Lohnsätze nicht zustandegekommen sei. Da der Deutsche Metallarbeiter Verband den Streik unterstützt habe, jei er tariforüchig und schadenersatzpflichtig geworden. Der Arbeitgeberverband fordert mit der Klage einen Schadenersatz von 7000 m.

Der Metallarbeiterverband fordert durch Wider lage einen Schadenersatz von derselben Höhe. Er stüßt sich dabei auf ein aus demselben Anlaß, aber in einem anderen Falle ergange nes Urteil des Reichsarbeitsgerichts, woraus sich ergibt, daß es tarifmidrig ist, wenn von den Arbeitern verlangt würde, daß

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Sonntag, 6. Dezember 1931

sie vom 1. Juli ab zu den erst am 30. Juni bekanntgemachten neuen Löhnen arbeiten sollten.

Ein solches Verlangen fönne erst nach Ablauf der Kün­digungsfrist( in diesem Falle 14 Tage) wirksam werden. Hier­nach sagt der Metallarbeiterverband. hat sich der Arbeit geberverband des Tarifbruchs schuldig gemacht, denn infolge seiner Anordnung haben ja seine Mitglieder verlangt, daß die von ihnen herabgesetzten Löhne ohne Innehaltung der Kün­digungsfrist in Kraft treten sollten.

Das Arbeitsgericht Berlin hat den Metallarbeiter. verband zur Zahlung von 7000 m. an den Arbeit­geberverband verurteilt, meil der Metallarbeiterverband einen Streit unterstützt habe, der tarifwidrig sei, weil die Herab. fezung übertariflicher Löhne nach dem Tarif zulässig sci. Widerklage wurde abgewiesen, meil der Arbeitgeberver­band die Rechtswidrigkeit seines Borgehens nicht schuldhaft ver­fannt habe.

Die

Gegen das Urteil hat der Metallarbeiterverband Berufung ein­gelegt. Nach einer Verhandlung, die den ganzen Sizungstag auss füllte, erging das Urteil dahin: Klage und widerflage werden ab­gewiesen, die Kosten werden gegeneinander aufgerechnet. Aus den wenigen Worten, mit denen das Urteil begründet wurde, ist zu ent­nehmen, daß das Gericht eine Verletzung des Tariffriedens bei keiner der Parteien für vorliegend erachtet.

Die Bedeutung dieses Urteils ist die: Der Arbeitgeber­verband hat eine Niederlage erlitten, denn er mar es, der vom Gericht festgestellt sehen wollte, daß der Metallarbeiter­verband durch Unterstützung des Arbeitskampfes, bei Schmuten­haus u. Linnemann den Tariffrieden verlegt habe. Daß dies nicht der Fall war, hat das Landesarbeitsgericht im Gegensatz zu dem erstinstanzlichen Urteil ausgesprochen.

Burgfrieden im Ruhrbergbau.

Zunächst nur für die Angestellten.

nischen und faufmännischen Angestelltenverbänden mitgeteilt, daß Der Zechenverband ist großherzig geworden; er hat den tech­technischen und taufmännischen Angestellten bis zum 31. Dezember er bereit sei, die bestehenden Gehälter und sozialen Zulagen der 1931 unverändert zu lassen.

Ueber den Versuch des Zechenverbandes, noch vor dem Feier­tag- Burgfrieden die Bergarbeiterlöhne erneut zu fürzen, sind Parteiverhandlungen zum 17. Dezember geplant. Die Gewerf­schaften sind sich noch nicht schlüssig geworden, ob sie diesem Termin zustimmen. Ob der von dem Zechenverband heraufbeschworene neue

Lohnkonflikt noch vor oder nach den Feiertagen zum Austrag fommt, ändert an den Dingen nichts, da die Arbeiterlöhne eben= falls bis 31. Dezember unverändert bleiben.

Kommunistische Streifmache.

Ginnlose Opfer.

Die sogenannte RGD. ist, dazn da, Streifs zu machen, um den politischen Rochtopf der KPD. zum Kochen zu bringen. Der Ausgang ist freilich überall derselbe. Nach einigen Tagen oder Wochen erfolgt unweigerlich der Zusammenbruch, eine An­zahl Arbeiter sind die Opfer, die man ihrem Elend überläßt, zuschreiben. Wir wollen an einigen typischen Beispielen aufzeigen. um die Schuld an dem Zusammenbruch den Gewerkschaften zu­wie die RGO. Streiks macht.

Bei den Niles Werken in Weißensee hatte ein Arbeiter eine Differenz, die sich aus der Arbeitsordnung ergab. Statt die Angelegenheit dem Deutschen Metallarbeiter- Berband zu melden, eine Klage vor dem Arbeitsgericht auszutragen, veranstaltete die um diese Differenz entweder auf dem Verhandlungswege oder durch RGO. unter Zuhilfenahme der üblichen Mittel des Terrors und der Büge einen Streik der 50 Arbeiter der Abteilung. Das ist zwar hirnverbrannt, aber die kommunistische Presse tann dann Sensa­tionsmeldungen über eine revolutionäre Streifwelle" bringen.

Ein anderer revolutionärer" Streit der gleichen Art dauert nun schon 5% Wochen bei der Firma Lindner. Auch hier keine Anrufung des Metallarbeiter- Verbandes, teine Verhandlungen. Es galt, wie der kommunistische Arbeiterrat Mieth sagte, einen po= litischen Streif zu führen. Die Forderung der gewerkschaft­lich Organisierten, den DMB. heranzuziehen, wurde immer wieder abgemürgt, selbst unter Zuhilfenahme von Außenstehenden.

Schließlich beschlossen die Mitglieder des DMV. selbst eine Berhandlungskommission zu wählen. Das Verhandlungsergebnis,

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