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Der Vorstand der Innung Leipziger Buchdruckereibefizer. Julius Mäfer, stellvertretender Vorsitzender.

Gingeborenen in Kamerun   feine Gesetze vorhanden waren, I hatte, das Schuldgefängniß auch überfüllt war, so sagte ich Es hat somit die überwiegende Mehrheit der in betracht so hätte der Angeschuldigte doch sich diejenigen Gesetze als mir: ebenso wie ein Vater seine Kinder züchtigt, um kommenden Prinzipale und Gehilfen den Tarif anerkannt. Der Grundlage dienen lassen müssen, die allen gebildeten Völkern zur sich nicht später selbst Vorwürfe zu machen, so sei es ebenso unterzeichnete Vorstand hat daher beschlossen, sämmtlichen Mit­Richtschnur dienen. Der Gerichtshof hat in dem Umstande, daß geboten, die Leute wegen böswilliger Verweigerung gliedern die Einführung des Tarifs für alle Gehilfen zu empfehlen der Angeschuldigte dem August Bell durch Verabreichung von 60 5er Bezahlung ihrer Privatschulden prügeln und dem Ermessen eines jeden einzelnen anheimzugeben, welche Hieben ein Geständniß erpreßt hat, eine Amtsverletzung erblickt. zu lassen. Dies Mittel hat auch geholfen und dazu bei- Maßnahmen zu treffen sind, um bei den Gehilfen den Tarif Daffelbe Bergehen hat der Gerichtshof darin gefunden, daß der getragen, daß die Kameruner von den weißen Kaufleuten wieder vollständig zur Anerkennung zu bringen. Angeschuldigte den Agatje so lange hat schlagen lassen, bis dieser Kredit erhielten.- Präs.: Sie hatten doch aber weder nach Diejenigen Firmen, welche die Anerkennung des Tarifs der den Hehler genannt hat. Es mußte dem Angeschuldigten be- deutschem noch nach afrikanischem Recht die Befugniß, die Prügel- Jnnung noch nicht angezeigt haben, werden hiermit noch be= tannt sein, daß er eine derartige Erpressung zur Erlangung strafe wegen Nichtbezahlung von Privatschulden zu ver- sonders ersucht, diese Anzeige umgehend zu erstatten, damit die­eines Geständnisses nicht ausüben durfte. Bezüglich der hängen. Wehlan: Ich fah einen anderen Ausweg selben in das Verzeichniß der tariftreuen Buchdruckereibesizer, Büchtigungen des Agatje und des Gosti hat der Gerichtshof nicht, um dem schreienden Uebelstande zu steuern. Bis welches dem Rathe der Stadt Leipzig   eingereicht wird, auf­teine Amtsverletzung gefunden, da diese der Disziplinargewalt dahin wurden wegen Nichtbezahlung von Privatschulden mehr genommen werden können. des Angeschuldigten unterstanden. Dagegen hat der Gerichts- fach ganze Dörfer niedergebrannt. Ich sagte mir Im weiteren werden die Mitglieder ersucht, bezüglich der hof in der Behandlung des Dolmetschers Etecti eine daher, ehe ich zu diesem grausamen Mittel greife, wende ich Arbeitszeit für die Maschinenmeister noch keine bestimmten Ab­Amtsverlegung erblickt. Die Tödtung der drei Gefangenen lieber die Prügelstrafe an.- Präs.: Die Niederbrennung machungen zu treffen und die Berathungen der zu diesem Zwecke an sich war feine Amtsverlegung. Der Angeschuldigte befand der Dörfer geschah doch aber nicht durch rich von der Junuung ernannten Kommission, welche entsprechende sich im Kriegszustande und hatte als Führer für die Sicherheit terlichen Beschluß?- Wehlan: Doch, Exzellenz. Vorschläge im Laufe der nächsten Woche dem Vorstande unter­feiner Truppe zu sorgen. Dagegen war die Art der Ausführung Unter Herrn v. 3 im merer ist dies mehrfach geschehen. breiten wird, abzuwarten. eine Grausamkeit, die eine Amtsverlegung in sich schließt. Der Es sind auch verschiedene Beschwerden beim Auswärtigen Amt Hochachtungsvoll Angefchuldigte sagt: Er habe den Befehl gegeben, die Ge- eingegangen, es ist aber niemals barauf etwas erfolgt. fangenen zu tödten, aber nicht mittels Pulver und Blei. E3 Ein weiterer Anklagepunkt ist folgender: Wehlan hat bei wäre jedoch Sache des Angeschuldigten gewesen, die Tödtung zu einer Expedition gegen die Aufständischen Mabäer drei Gefangene Wie dem Zirkular zu entnehmen ist, hat die große Mehrzahl überwachen. In dem Gespräch betreffs der Stalpirung hat der gemacht. Diese wurden unter Püffen und Stößen nach der Buchdruckergehilfen, troh der entgegengesezten Weifung der Gerichtshof nur ein beiläufiges Gespräch gesehen. Endlich hat dem Dampfer Nachtigall" und von dort nach Batangah gebracht. Verbandsleitung, die Tarifgemeinschaft schriftlich anerkannt. der Gerichtshof in der Verhängung der Prügelstrafe wegen Dort wurden die drei Gefangenen an der Faktorei von Janzen Diese jammervolle Stellung der Gehilfen gereicht ihnen Nichtbeitreibung von Privatschulden eine Amisverlegung erblickt. und Thormölen festgebunden. Einem dieser drei Gefangenen ge- um so weniger zur Ehre, als auch bei den Ver Der Angefchuldigte mußte als Richter wissen, daß er in Fällen, lang es, mit Hilfe eines schwarzen Kochs von der Faktorei Wör- handlungen der Tarifkommission den Unternehmern teine tein öffentliches Interesse vorlag, zur Verhängung mann, zu entkommen. Es wurden dem Flüchtling einige Schüsse derartige Befugniß eingeräumt wurde und die Anerkennung des der Prügelstrafe nicht befugt war. Bei der Strafabmessung nachgesandt, diese trafen aber nur einen schwarzen Boy. Wehlan Tarifs und durch die Organisation erfolgen kann. Dieses Auf­hat der Gerichtshof erwogen, daß der Angeklagte ein pflichttreuer ließ nun den Roch festuehmen, ebenfalls an der Faktorei von oftroviren des Tarifs jedem einzelnen gegenüber bedeutet eine Beamter war und daß er jung und unerfahren nach Kamerun Janzen und Thamölen fest binden und befahl außerdem, Herabsetzung der Organisation und ist nur dazu angethan, die ging und endlich, daß er unter Aussicht des Gouverneurs die Gefangenen fester zu schließen. Endlich gab Stimmung gegen die Tarifgemeinschaft zu verschärfen. v. Zimmerer   stand, dessen Pflicht es gewesen wäre, die Hand- er dem Unteroffizier Leronich den Befehl, die drei Ge In der neuesten Nummer des Correspondent" giebt der lungen des Angeschuldigten zu überwachen und seinen Amts- fangenen zu tödten und zwar ohne Anwendung Verbandsvorsitzende Döblin bekannt, daß er den Cor­überschreitungen entgegenzutreten. Aus diesen Gründen hat der von Pulver und Blei. Am andern andern Morgen respondent"-Redakteur G as ch wegen verleumderifcher Beleidigung Gerichtshof nicht auf die härteste Strafe, sondern so, wie ge- wurden die zwei gefangenen Aufständischen nebst dem verklagen will, weil letterer die Leitung des Verbandes als schehen, erkannt." Gegen dieses Urtheil hat der Vertreter des Wörmann'schen Roch mit durchschnittenen Hälfen, dienstbar der Polizei, den Unternehmern und der kapitalistischen Auswärtigen Amtes, Legationsrath Rose Berufung eingelegt. In aufgeschlitten Bäuchen und abgeschlagenen Politit bezeichnet hat. Röpfen vorgefunden. Ein christlicher Missionar sorgte für die Wegschaffung und Beerdigung der Leichen. Wehl an be­merkt: Er hatte den ausdrücklichen Befehl gegeben, die drei Leute aufzuhängen. Diesen Befehl mußte er geben, wenn die Expedition gelingen sollte. Er befand sich im Kriegszustande und mußte für die Sicherheit seiner Truppe sorgen. Die Ausführung des Befehls fonnte ich nicht überwachen. Ich hatte zu dem Leronich das Vertrauen, daß er den Befehl entsprechend aus­führen werde.

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der Begründung derselben führt Legationsrath Rose an, daß die Handlungen des Angeklagten eine solch milde Strafe, wie von Der Disziplinarkammer zu Potsdam   erkannt, nicht rechtfertigen. Die Schwere der Vergehen erfordere die Verhängung der höchsten zulässigen Strafe. Er beantrage daher, das Urtheil der Disziplinar fammer vom 7. Januar d. J. aufzuheben und auf Dienstentlassung zu erkennen.

Infolge dessen hat sich Wehlan heute vor dem kaiserlichen Disziplinarhof hierselbst zu verantworten. Wehlan heißt mit Vornamen Alvin Karl. Er ist am 12. November 1860 zu Stotthoff in der Niederlausitz   geboren und evangelischer Konfession. Er ist der Sohn eines Landwirths. Bis zu seinem 14. Lebensjahre besuchte er die höhere Knabenschule zu Lübbenau   und aldann das

Gewerkschaftliches.

Achtung, Luxuspapier- Branche! Am Mittwoch, 8. Juli, abends 7 Uhr, große öffentliche Versammlung im großen Saal der Arminhallen, Kommandantenstr. 20. Kollegen und Kolleginnen! Der wichtigen Tagesordnung wegen ist zahlreiches Erscheinen nothwendig. Alles nähere siehe morgen im Inserat des Vorwärts".

Damit dürfte die Sache des Herrn Döblin schwerlich ges fördert werden.

Der neue Buchdruckertarif wurde von der Innung Dresdener Buchdruckereibefizer anerkannt. Damit tritt zugleich eine 10 prozentige Erhöhung der Druckpreise in kraft, d. h. bie Buchdruckereibefizer wälzen die Kosten reichlich auf die Kon­fumenten ab.

In der Kartonagefabrik von G. Ohlekopf in Hannover  befinden sich die Kartonagezuschneider im Ausstand.

In Offenbach   sind die Huf- und Wagenschmiede mit folgenden Forderungen an die Unternehmer herangetreten: 1. Abschaffung von Koft und Logis, 2. Einführung der zehn­fündigen Arbeitszeit ohne Kürzung des Lohnes, 3. ein Mindeſt= lohn von wöchentlich 15 M., 4. für jede Ueberstunde 25 pet. der größten Betriebe sind die Forderungen bereits bewilligt. Zuschlag, 5. Zahlung des Lohnes Sonnabend Abend 6 Uhr. In

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Friedrich- Wilhelms- Gymnasium zu Rottbus, auf dem er 1882 das Abiturienteneramen machte. Er studirte alsdann in Berlin  Rechts- und Staatswissenschaft und wurde im Jahre 1885 Referendar. Als solcher arbeitete er auf dem Amtsgericht zu Lübbenau  , auf dem Landgericht zu Rottbus und zuletzt auf dem Zum Bierboykott in Karlsruhe  . Eine Versammlung der Rammergericht zu Berlin  . Während seiner Referendarzeit genügte Gastwirthe, die am 1. Juli in Karlsruhe   tagte, um Stellung Mehlan als Ginjährig Freiwilliger feiner Militärpflicht. Er in zum Bierboykott zu nehmen, nahm folgende Reſolution an: Die Die Berliner   Klempner zeigen in lezter Beit eine große Reserve- Offizier des Leib- Grenadier- Regiments König Friedrich Nachlässigkeit in der Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber der versammelten Wirthe sind der Ueberzeugung, daß die Forderungen Wilhelm III." Im Jahre 1890 machte Wehlan die große Staats- Organisation. Besonders fehlen die Delegirten aus den einzelnen der Brauereiarbeiter feine übertriebenen sind und daß die Herren prüfung. Im Jahre 1891 trat Wehlan als Hilfsarbeiter ins Werkstätten bei den betreffenden Sitzungen. Es wäre deshalb zu Bierbrauereibesitzer dieselben bewilligen sollten, um den aus­Auswärtige Amt ein und wurde von diesem im Februar 1892 wünschen, daß die Berufsgenossen besser auf die Wahrnehmung gebrochenen Boykott zu beseitigen. Durch den Boykott selbst ist

nach Kamerun   gesandt. Am 7. März 1892 traf er in Ramerun tretung sorgen. Einige Fabriken versuchen bereits, ihrer Interessen achten und für eine präzise Ver eine große Anzahl unserer Kollegen aufs schwerste geschädigt.

ein und verblieb daselbst bis zum 12. August 1893.

faale des Reichsgerichts- Gebäudes statt.

Kamerun   und

trauensmann.

an

zu

zu treten hat. Als billig und gerecht verlangen wir während stehenden Schaden von den betr. Brauereibefizern eine ent der Dauer des Boykotts für den entstandenen event. noch ent ber Dauer des Boykotts für den entstandenen event. noch ent sprechende Entschädigung oder die Einwilligung, bis zur Beendigung des Boykotts Bier aus nicht boykottirten Brauereien, welche dem Ning nicht angehören, beziehen zu dürfen, da durch außergewöhnliche Ereignisse jeder Vertrag vorläufig seine Wir tung verlieren muß."

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Die

Die Verhandlungen finden in einem sehr eleganten Parterre- den Errungenschaften des letzten Streits einzelne Abstriche Deshalb beschließt die heutige Versammlung eine Rommission zu machen. Wir bitten deshalb die Kollegen, alle der- 3 wählen, die mit den Brauereibefizern in Unterhandlung Den Vorsitz des Disziplinarhofes führt der Chef- Präsident berartigen Vorkommnisse sofort der Organisation zu melden. Die des Reichsgerichts, Wirtl. Geh. Rath Dr. v. Dehlschläger. Sammlungen find gleichfalls sehr mäßig ausgefallen. In an Als Vertreter der Staatsanwaltschaft fungirt Regierungs- Affeffor betracht der gegenwärtigen Situation iſt es bringend noth­Dr. v. Buri. Justizrath Aßmy( Potsdam  ) ist am Erscheinen wendig, daß jeder seine Pflicht erfüllt. F. Zimmermann, Ver­verhindert, an dessen Stelle führt Rechtsanwalt Bogens  ( Leipzig  ). die Verhandlung. Den Verhandlungen wohnt Prinz Albert   von Bum Streit im Eulengebirge. Die Situation hat sich Sachsen  , außerdem ein ziemlich zahlreiches, distinguirtes Publikum wieder etwas zu gunsten der Streitenden geändert. Am 1. Juli bei. Wehlan erscheint im Frack, mit weißer Kravatte, weißen Hand- wurden drei ältere Weber der Firma B. Neugebauer Söhne Der Beschluß geigt eine weit verständigere Auffassung der schuhen und Lactstiefeln im Saale. Die Verhandlung beginnt zu einigen Beamten dieser Firma beschieden und ihnen von Situation, als sie seinerzeit von einem großen Theil der Berliner  mit dem Referat des Reichsgerichs- Raths Dr. Dishausen. Diesen mitgetheilt, daß Herr Neugebauer mit dem Arbeiter- Gastwirthe beliebt wurde. Der Angeschuldigte Wehlan erklärt auf Befragen des Präsi- Ausschuß nicht mehr verhandeln möge. Eine Einigung denten: er habe den Bell nicht schlagen lassen, weil er den Dieb- aber müsse zu stande fommen, deshalb würden sie( die Beamten) streitenden Arbeiter ist das Einigungsamt des Gewerbegerichts Bum Bildhauerstreit in Stuttgart  . Von seiten der stabl geleugnet hatte, sondern weil er sich bei der Berhandlung bei Herrn Neugebauer vorstellig werden und diesen veranlassen, um Bermittelung angerufen. ungebührlich benommen hatte.- Präs.: Worin bestand das mit drei älteren Webern zu verhandeln. Herr Neugebauer be ungebührliche Benehmen? Die Bemerkung des Bell: er ent- merkte ihnen, daß er gewillt sei, auch von den Parchendartikeln der Tischlergehilfen ist endgiltig beschlossen! Die heute Die Streifbewegung in Wien  . Die Aussperrung stamme einer Königsfamilie, er sei der Neffe des King Bell 10 Pf. pro Stück und 20 Pf. pro Doppelstück Lohnerhöhung zu beim Gewerbe- Inspektor gepflogenen Unterhandlungen zwischen und stehle infolgedessen überhaupt nicht, kann man doch nicht als gewähren. Als nun die Arbeiter dem Herrn Neugebauer un­ungebührliches Benehmen" bezeichnen, das eine so harte Prügel zweideutig bewiesen, daß diese Lohnerhöhung äußerst gering ift Unternehmern und Arbeitern haben sich zerschlagen. Welchen strafe rechtfertigt. Wehlan: Bell war in Kamerun   als gegen die früher üblichen Löhne, schlug er den Unterhandelnden Umfang die Aussperrung annehmen wird, bleibt abzuwarten. Uhrendieb bekannt, er war außerdem der erste Dirnenhalter in vor, zwei breite Stühle zu übernehmen. Ueber diese Form der Der Streit der Wagner scheint unvermeidlich. war überhaupt ein sehr übelbeleumundeter Bohnerhöhung sind die alten Arbeiter nun nicht wenig erstaunt. Arbeiter fordern: zehnstündige Arbeitszeit, Abschaffung von Kost Mensch. Die Bemerkung: Ich bin der Neffe des King Bell" Herr Neugebauer sagt, sie sollten nur den Versuch machen und sie und Logis beim Meister und Gewährung einer zehnprozentigen hat mich nicht veranlaßt, ihn prügeln zu lassen, sondern weil er würden fehen, daß es sich viel besser über zwei breite Stühle ohnerhöhung. Die Unternehmer lehnten die Forderungen ab. sich in der That sehr ungebührlich und frech benommen hatte. arbeite als über einen. Die sogenannte Maschinenarbeit tönne Ju Sanok  ( Galizien  ) stehen 200 Bauarbeiter im Ausstand. Im übrigen hat Bell nicht 80, sondern höchstens 20 Hiebe erhalten. er nicht besser bezahlen, da er hierfür so wie so die höchsten Sie verlangen Zohnausbesserung und den zehnstündigen Ar­-Präs.: Merkwürdig ist nur, daß weder der Protokollführer Preise bezahle. Letzteres ist sehr zu bezweifeln, denn dieselbe beitstag. Müller noch Dr. Vallentin, noch der Polizeimeister Wiaszkowski Arbeit wird auch an anderen Orten gemacht und dort verdienen Der Streit in den Berg- und Hüttenanstalten des von ungebührlichem Benehmen etwas wahrgenommen haben. die Weber mehr als 5 und 6 m. pro Woche. In betreff der Grafen Potocki in Siersza( Galizien  ) endete nach fünf Tagen mit Wehlan: Es ist aber dennoch vorgekommen. Im Uebrigen Lohnerhöhung für Schüler und Andreher erwähnte Herr Neu- einem glänzenden Siege der Arbeiterschaft. Die Arbeiter er­muß ich bemerken, daß die Verhandlung sehr schnell von statten gebauer nichts; ebenso wenig sprach er von der so nothwendigen hielten durch Vermittelung des Bergkommissärs und des Bezirks. ging. Herr Gouverneur v. Zimmerer   sagte mir selbst: Die Bewilligung der 10ftündigen Arbeitszeit. Dafür machte man hauptmanns folgende Bedingungen festgesetzt: 1. Wird ihnen im Büchtigung des Bell könne nicht so arg gewesen sein, denn sonst aber die leere Drohung: die Fabrik ein halbes Jahr Winter wie im Sommer 10 Metergentner Rohle gewährt, ohne hätten sich die Schwarzen zweifellos, wie das bisher gewöhnlich zu schließen, wenn die Streifenden jetzt nicht die Arbeit auf daß sie die Pflicht haben, diese allein heraufzubefördern. 2. Die geschehen, bei mir geschwert. Nun bemerke ich die Verhandlung nähmen. Man will also eventuell die Fabrit ganz schließen, aber Häuer erhalten 2 Kr., die Schlepper 1 Kr. Lohnerhöhung per gegen Bell fand Anfang Mai 1893 statt, und Herr die Arbeitszeit um eine halbe Stunde zu verkürzen, das hält man Wagen. 3. Die Maurer 10 Stunden und 10 Kr. mehr. v. Zimmerer   ging im August 1893 von Kamerun   fort. für unmöglich. Daß die oben angeführte Drohung die Streifenden 4. Die Hüttenarbeiter bekommen 10 Kr. mehr per Schicht und Präs.: Bell war nach dem Busch entflohen, es ist daher sehr nicht im mindesten schreckt beweist, daß diefelben in start be- einen Liter Bier. erklärlich, daß er sich versteckt gehalten hat. Wehlan: suchter Versammlung und bei Die Branerei Haas in Zürich  , über welche zuerst der Aber die Verwandten des Bell hätten sich doch beschweren abgabe einstimmig beschlossen, sich nicht mit den Boykott verhängt worden, hat deshalb gegen das Bundeskomitee tönnen. Präs.: Auf grund welcher Umstände tamen Sie oben erwähnten geringfügigen Bugeständnissen zu begnügen, des Gewerkschaftsbundes eine Entschädigungsklage auf 10000 Fr. nun zu einem Schuldigspruch? Wehlan: Weil die Indizien sondern auf den alten Forderungen( zehnstündige Ar- erhoben. Am gleichen Tage hat das Züricher   Obergericht das zweifellos für die Schuld Bell's Sprachen. Wehlan bricht beitszeit und 25 pet. Lohnerhöhung) zu beharren. Wenn Herr bezirksgerichtliche Urtheil, welches die Entschädigungsklage der im Laufe dieser Bernehmung in Thränen Neugebauer verhandeln wollte, erklärten die Streifenden weiter, Glasermeister auf 3000 Fr. gegen das Bundeskomitee wegen des Der folgende Anklagepunkt ist: Die Polizeisoldaten so sei ihre legitime Vertretung der Arbeiterausschuß; an diesen Glaserstreits abwies, bestätigt. Die Brauerei Härlingen in Agatje und Harne hatten einen Koffer gestohlen. Agatje möge fich Herr Neugebauer wenden. Gelder sind an H. Kräßig, Zürich   hat in ihrem Namen und in dem zweier anderer hatte den Koffer geständlich an einen Kameruner verkauft, er Langenbielau, III. Bezirk zu senden. Brauereien den Vorstand der Winterthurer   Arbeiter- Union wegen gab jedoch vor, diesen Kameruner nicht zu kennen. Wehlan ordnete an, die Diebe ins Gefängniß zu sperren und mehrfach fort. Die Innungsmeister haben sich in den letzten Tagen zu schaft läßt sich aber nicht einschüchtern. In Leipzig   dauert der Ausstand der Glaser unverändert eines Boykott- Juferates verklagt. Am nächsten Sonnabend sollen alle organisirten Brauergehilfen entlassen werden. Die Arbeiter mit der Flußpferdpeitsche zu schlagen bis es durchwiederholten Malen an ihre auswärtigen Zunftbrüder sowie an schaft läßt sich aber nicht einschüchtern. tommt". Agatje follte so lange geschlagen und bei Wasser alle Arbeitsnachweise und Herbergen behuss Zuweisung tüchtiger Lille  , den 6. Juli. Alle Gießer in den hiesigen me und Bananen gefangen gehalten werden, bis er den Hehler Tischler und Glaser gewandt. Um die Hilfe von Raußreißern tallurgischen Fabriken, 1800 an der Bahl, sind in den Ausstand genannt habe. Wehlan bemerkt: Er habe die diebischen jammern die durch Arbeitsanhäufung hart bedrängten Innungs- eingetreten. Bolizeifoldaten lediglich wegen Gehorsamsverweigerung schlagen helben, denn es haben gegen 70 Streifende bereits Leipzig   ver- Brest  , den 6. Juli. Der Streit der Sardinen- Ronferven laffen. In einem dritten Falle wird Wehlan beschuldigt, daß er einem seiner schwarzen Diener, den er im Berdacht hatte, lassen und der Zuzug von Glafern war bisher sehr minimal. büchsenarbeiter an der bretonischen Küste ist beendet. ihm 20 Bigarren gestohlen zu haben, 20 Siebe" bis es durch Wenn Zuzug auch weiter ferngehalten wird, so ist der voll­tommt" habe verabfolgen laffen. Weh Ian bemerkt: Dieser Diener ständige Sieg in furzer Zeit auf seiten der Ausständigen.

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hatte ihm außer den 20 Zigarren mehrere Wäschestücke und Zur Buchdruckerbewegung. Im Gau Frankfurt- Seffen Depeschen und lehte Nachrichten.

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Hessen  

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ziemlich hohe Geldbeträge gestohlen. Diese Prügelstrafe war wurden die Anhänger der Tarifgemeinschaft im ersten Wahl- Hamburg  , 6. Juli.  ( Privattelegramm des Vorwärts".) feine gerichtliche, sandern eine Disziplinarstrafe, wie man gange gewählt. Abgegeben wurden ungefähr 550 Stimmen, von Am Neubau des Unternehmers Döring stürzte das Gerüst etwa in Deutschland   einen Dieb prügelt, wenn man ihn denen etwa 300 Stimmen auf Karl Dominé Frankfurt und ein. Zwei Arbeiter find todt, fünf schwer, mehrere leicht ver­beim Diebstahl ertappt. Ein fernerer Anklagepunkt ist: A. Hartmann- Kassel fielen. Wehlan habe die Eingeborenen von Kamerun   wegen Nicht- Die Jnnung der Leipziger   Buchdrucker hat an bezahlung ihrer Privatschulden in etwa 18 Fällen prügeln lassen. ihre Mitglieder folgendes Birkular erlassen: Die Prügelstrafe bestand gewöhnlich in 10 Hieben mit der Leipzig  , den 3. Juli 1896. Flußpferdpeitsche, die sich mehrfach wiederholte und sich bis An die verehrlichen Mitglieder! 50 Hiebe steigerte. Wehlan sagt: Als er nach Kamerun   Hierdurch bringen wir Ihnen zur Kenntniß, daß bis heute fam, wurde ihm von den meisten Raufleuten geklagt, daß die früh 9 Uhr 72 der Innung angehörende Firmen sowie 1477 bei Kameruner sich böswillig weigerten, ihre Privatschulden zu bes denselben beschäftigte Gehilfen den deutschen Buchdruckertarif vom zahlen. Da ich mich überzeugte, daß dies böswillig geschah und 1. Juli 1896 unterschriftlich anerkannt und 219 Gehilfen die die Einsperrung ins Schuldgefängniß absolut keinen Erfolg unterschriftliche Anerkennung verweigert haben.

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Budapest  , 6. Juli.  ( W. T. B.) Die Gemeinde Ruzsin im Saroser Komitat ist gänzlich niedergebrannt; 36 Häuser mit Nebengebäuden sind eingeäschert. Eine Frau ist verbrannt. Larnaka  , 6. Juli.  ( W. Z. B.) Auf Cypern finden fort­gefekt heftige Erdstöße statt. In Limassol   herrscht allgemeine Panit. Die Behörden verfahen die Bevölkerung mit Belten. Auch die Regierungsbureaus, die Bank und das Telegraphenamt find in Zelten untergebracht.

Verantwortlicher Redakteur: Auguft Jacobey, Berlin  . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berliu. Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin  . Hierzu 1 Beilage