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sprechung.
nun
Pflicht vernachlässigt hätte, eine noch schwerere Verfehlung sich| verdienten Lohnes erfolgen. Maßregelungen jollen nicht erfolgen| Freisprechung, wobei der Antrag folgendermaßen begründet hätte zu schulden fommen lassen, als die, daß er die anbefohlene und die Abmachung soll bis zum 1. März 1897 Giltigkeit haben. wurde: Das polizeiliche Strafmandat stützte sich auf die BerTödtung von Gefangenen nicht selbst überwachte. Er hatte die Eine öffentliche Maurerversammlung erklärte sich mit der Verordnung vom 20. November 1844, wonach der öffentliche GeTödtung dem Sergeanten Lewonig aufgetragen, einem Manne, einbarung einverstanden. Jetzt hängt es von den Unternehmern werbeverkehr, namentlich das Deffnen der Verkaufslokale und das Aufstellen von Waaren an den Ladenthüren und Schaufenstern der sich durch jahrelanges musterhaftes Verhalten bereits be ab, ob der Streit vermieden wird oder nicht. Sonn bis und Festtagen nur 9 Uhr vormittags währt hatte als Zugführer einer Truppe. Der Angeklagte durfte Bum Streit in Neunkirchen ( Niederösterreich ). Am gestattet ist. deshalb wohl annehmen, daß Lewonig den Auftrag richtig aus- 4. Juli ließen hier die Inhaber der Schraubenfabrik von! Diese Verordnung durch eine spätere vom 20. Juni 1892 Der Vertheidiger führte aus, daß führen werde. Es scheiden also diese beiden Fälle zu gunsten des Angeklagten aus. Was die übrigen anbelangt, so schließt Boevillier u. Komp. mehrere am Streik Betheiligte mit ihren wieder aufgehoben worden sei. In der letzteren werde bestimmt, Familien aus den bisher innegehabten Wohnungen exmittiren. daß an den beiden letzten Sonntagen vor Weihnachten, dem fich der Gerichtshof in allen Punkten sowohl was die that Mehrere von den delogirten Arbeitern waren in der Fabrik bis zu legten Sonntage vor Oftern und dem letzten Sonntage vor sächliche Feststellung, also die Würdigung des Beweisergebnisses, 16 Jahren beschäftigt. Die angesammelten Arbeiter folgten der Pfingsten im Handelsgewerbe Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter anlangt, als auch, was die Auffassung nach der disziplinarisch Prozedur mit lebhafter Antheilnahme. Seitens der Gemeinde auch von 2 Uhr nachmittags bis 6 Uhr abends beschäftigt werden Pfingſten im Handelsgewerbe Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter angeht, ganz der Auffassung und den Ausführungen des Vorderrichters an. Trotz des wurde vier delogirten Parteien, für die vormittags noch keine auch von 2 Uhr nachmittags bis 6 Uhr abends befchäftigt werden dürfen. In einem anderen Paragraphen derselben Verordnung Ausfalles der beiden Punkte ist der Gerichtshof doch Unterkunft beschafft war, eine solche in der leerstehenden GIB werde bestimmt, daß, soweit sich das vorstehende Verbot auf die dazu gelangt, es bei der vom Vorderrichter gewählten Strafe schen Spinnerei eingeräumt. Den Anordnungen der Delogirungs- Beschäftigung der genannten Personen erstrecke, solle auch dazu gelangt, es bei der vom Vorderrichter gewählten Strafe kommission wurde von allen Parteien ruhig Folge geleistet und der Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen, zu welchen zu belaffen. Er hat sich zu einer milderen Strafe nicht ent tamen feinerlei Widersetzlichkeiten vor. Die mit den Einrichtungs- auch die selbstthätigen Verkaufsapparate gehören, verboten sein. schließen tönnen, weil gegenüber dem Falle August Bell die übrigen Verfehlungen des Angeklagten nur sehr gering in die stücken beladenen Wagen nahmen nach verschiedenen Richtungen Dies lasse doch darauf schließen, daß die Schaufenster nicht durch bie Straßen der Stadt an dichten Waagschale fallen. Der Gerichtshof legt den Hauptschwerpunkt Arbeitergruppen vorüber. Jeder Wagen wurde von zwei werden brauchten. Der Amtsanwalt beantragte die Verwerfung während der Zeit des erlaubten Geschäftsbetriebes verhängt zit auf den Fall Bell und hat sich in bezug auf denselben gang Gendarmen geleitet; zur Seite schritten die Delogirten, mit des Einspruchs, da das Kammergericht entschieden habe, daß die der Auffassung des Vorderrichters anschließen müssen. Er ist kleinen Utensilien beladen. Obgleich das Streiffomitee von den gerade charakteristisch, weil dem Angeklagten ein Richteramt ob= gewerbepolizeilichen Bestimmungen durch die Verordnung vom lag und dieses es ihm zur ersten Pflicht machte, nicht Beständnisse elogirungen überrascht wurde, hat es dennoch für die Unter- 20. Juni 1892 nicht aufgehoben wurden. Der Gerichtshof trat zu erpreffen. Weil darin also die schwerste Verfehlung des Anbringung der Delogirten unverzüglich Vorsorge getroffen. geklagten gefunden werden muß, so konnte der Wegfall der beiden in der u. a. mitgetheilt wurde, daß von einzelnen Fabrikanten - Am Nachmittag fand eine Bertrauensmänner Sigung statt, ben Ausführungen des Vertheidigers bei und erkannte auf Freianderen Punkte nicht dem Angeklagten weiter zu gute kommen, der Ober- Gewerbe- Inspektor Mühl aus Wiener Neustadt um die Arbeiterbehandlung auf dem Laude. Ein schlagfertiger Urtheil der Vorinstanz beläßt. Es war deshalb wie geschehen zu Ober- Gewerbe- Inspektor hat seine Vermittelung zugefagt. als wie es dadurch geschieht, daß der Gerichtshof es bei dem Intervention zur Beilegung des Streits angegangen sei. Der Aufsichtsbeamter ist der Privatförster Carl Saat in Segefeld. Auf dem genannten Vorwerk war als Viehfütterer der 67 Jahre alte gebrechliche Arbeiter Ludwig Grothe beschäftigt und als solcher dem obengenannten Haat speziell unterstellt. An einem Sonntag Morgen kam letzterer in den Stall hinein, in In Lemberg dauert der Tischlerstreit bereits 4 Wochen. Bis welchem G. seiner Beschäftigung nachging. Dieser mochte wohl Die Planener Handelskammer hat sich für die Er- jetzt haben vier Weister die Forderungen: Behnstundentag, 9 fl. die ihm obliegende Arbeit nicht nach Wunsch des Haak richtung örtlicher Arbeitsvermittelungs- Aemter wöchentlicher Minimallohn, 10 pet. Lohnerhöhung und Freigabe verrichtet haben, infolge dessen begann letzterer auf ihn durch die Gemeinden und für die Schaffung einer staatlichen des 1. Mai, bewilligt. Um das Meisterkartell zu brechen, beschlossen zu schimpfen, nannte ihn einen Lügner und Betrüger und schlug Bentralstelle ausgesprochen. die Streikenden, daß bei den 10 Meistern, bei welchen 60 bis ihm dann mit einem festen Handstock mehrere 70 Arbeiter beschäftigt waren, die Arbeit wieder aufgenommen Male über die Schulter, sodaß der Miß. wird. Im Streik verharren noch 700 Arbeiter. Die Streifenden handelte die Arbeit niederlegen und sich ins Nach planten einen Massenumzug mit Frauen und Kindern durch die Krankenhaus aufnehmen laffen mußte. Stadt. Da aber die Polizei große Vorbereitungen traf und feiner Genesung stellte G. gegen H. Strafantrag und das viele Streifende, darunter das Streifkomitee, zu verhaften sich Schöffengericht zu Spandau verurtheilte den schneidigen Aufseher zu 100 Mt. Geldstrafe. Gegen dieses Erkenntniß Tegle anfchickte, wurde die Demonstration unterlassen. der Angeklagte Berufung ein. Vor der vierten StrafDie Möbelschreiner in Lausanne ( Schweiz ) stehen seit vier fammer gab derselbe zwar zu, die beleidigenden Aus. Wochen im Kampfe mit den Meistern, indem sie von denselben brücke gebraucht zu haben, bestritt aber die Mißhandlung, ausgesperrt wurden, wegen Nichtannahme des von den Meistern indem er die Glaubwürdigkeit des Grothe in Zweifel zog. Demaufgestellten Lohntariss. Die Herren wollen den etwas flauen gegenüber bekundete Grothe unter seinem Eide, daß er an jenem Geschäftsgang benutzen, um den Arbeitern die letztes Frühjahr Sonntage aus nichtiger Veranlassung von H. beschimpft und errungene Aufbefferung wieder zu entreißen. Zuzug ist streng dann in der angegebenen Weise mißhandelt worden sei. Der Gerichtshof schenkte dem Belastungszeugen Glauben und hielt Jm Londoner Baugewerbe ist es zu einem gegenseitigen danach die Feststellungen des ersten Richters aufrecht. Jedoch Friedensschluß gekommen. Mit Ausnahme der Tagelöhner, die mußte wegen der Beleidigung Einstellung des Verfahrens erfolgen, vorläufig nur eine Art Waffenstillstand geschlossen haben, erhalten da ein Strafantrag nicht vorlag, auch im übrigen erachtete der alle Arbeiterkategorien 1/2 Penny pro Stunde mehr. Gerichtshof eine Herabsehung der in erster Instanz festgesetten Strafe für zulässig und erkannte unter Lissabon blieb am 5. Juli abends ohne Beleuchtung, da die Aufhebung des erftrichterlichen Urtheils auf 20 Mark Geld. Gasarbeiter streifen.
erkennen.
Soziale Neberlichk.
In Worms hat die Stadtverordneten- Bersammlung nunmehr tas von der Bürgermeisterei ausgearbeitete und vom Gewerbegericht gutgeheißene Statut eines städtischen Arbeitsamtes angenommen. Bu dessen Errichtung bewilligt das Kollegium eine einmalige Ansgabe von 1100 m. und eine dauernde Ausgabe von 1500 m. Zum Vorsteher soll ein er fahrener Handwerker ernannt werden.
Die Freiheit des Arbeiters im heutigen Staat wird wieder einmal trefflich illustrirt durch einen Gewaltfireich des Großfuhrmanns Kurt in Stuttgart , der den städtischen Latrinen- Fuhrwertsbetrieb unter sich hat. Die dabei beschäftigten Fuhrleute, die unter geradezu unmenschlichen Bedingungen stehen, hielten unlängst eine Versammlung ab, um sich über ihre Lage zu besprechen. Sofort am andern Tag wurden 5 Maun ents lassen mit dem Bemerken:" Ich will Euch das Versammlungslaufen schon vertreiben." Später wurden nochmals einige entlassen und am 1. Juli 13 Mann gekündigt mit dem Bemerken, daß noch weitere folgen würden. So wird das gesetzlich gewährleiste Koalitionsrecht vom Unternehmerthum geachtet! Da der Latrinen- Fuhrwerksbetrieb von der Stadt den Herrn Kurt übertragen ist, soll diese Art Arbeiterbehandlung auch zur Kenntniß der Stadtverwaltung und der Bürgerschaft gebracht werden. Zu diesem Zweck findet am Sonntag Nachmittag 3 Uhr im Hirsch" eine öffentliche Bersammlung statt.
Gewerkschaftliches.
Achtung! Portefeuiller! In der Portefeuillefabrik der Firma Cohn in Paris ist ein Streit ausgebrochen, an dem fämmtliche Arbeiter des Geschäfts theilnehmen. Nähere Details fehlen noch. Es ist nun zu erwarten, daß man versucht, Arbeiter aus Deutschland nach dort zu engagiren; wir ersuchen deshalb sämmtliche Portefeuiller dringend, bei dieser Firma nicht in Arbeit zu treten und dadurch den Pariser Kollegen zum Sieg zu verhelfen. J. A.: P. H. , Offenbach .
Die Tapezirer in Meran ( Südtirol ) befinden sich in einer Lohnbewegung. Der Zuzug ist fernzuhalten.
fernzuhalten.
Gerichts- Beitung.
trafe!
18 3
Versammlungen.
waren.
"
In einer Verhandlung wegen Kindesaussetzung, welche gestern vor der ersten Straffammer des Landgerichts I gegen den Eine öffentliche Versammlung der Tabakarbeiter und Arbeiter Paul Frant stattfand, wurde ein Stück soziales Arbeiterinnen, die am 2. Juli im Schützenhaus", Linienstraße, Elend vor Augen geführt. Er gab die ihm zur Last gelegte tagte, beschloß nach längerer Berathung, dem Antrage der Lohn Strafthat zu, indem er folgendes Geständniß ablegte: Er habe tommission entsprechend, den Streit für beendet zu erklären. Unglück in der Ghe gehabt, seine Frau wolle nicht arbeiten. Nach dem Bericht von Butry über den Stand der gegen Im Herbst vor. Is. habe er nebst seiner Frau auf einem wärtigen Verhältnisse sind zur Zeit nur noch 28 Streifende, Dominium in der Nähe Berlins Unterkommen gefunden, sie darunter 6 weibliche, vorhanden. Ungefähr 1400 Personen sind hätten dort zufrieden leben können, aber seine Frau weigerte nach dem beinahe 14 Wochen währenden Kampfe zu den neuen sich, die übernommenen Arbeiten zu verrichten und am 23. März Bedingungen beschäftigt. Bu konstatiren sei, daß diese Erfolge D. Js. hätten sie den Hof wieder verlassen müssen. Vollständig fast ausschließlich in den ersten drei Wochen erzielt wurden und mittellos habe er mit Frau und einem Kinde von zwei Monaten auch bisher in allen Fällen festgehalten werden konnten, den Weg nach Berlin zu Fuß angetreten. Seine ganze Habe während in letzter Zeit besonders ungünstige Resultate nicht bestand in einem Bettstück, in welches das Kind eingehüüt mehr zu verzeichnen Der Redner empfiehlt den Zum Streit der Arbeiter der Norddeutschen Reidmühle war. Gegen Abend seien sie in Berlin angekommen. Ein falter Antrag der Kommission anzunehmen, um den noch Ausständigen in Hamburg . Die Lohnkommission ist am 3. Juli bei der Wind habe durch die Straßen geweht und ihre vom Hunger ge- Gelegenheit zu geben, die Arbeit wieder aufnehmen zu können, Direktion vorstellig geworden und unterbreitete derselben folgende schwächten und mangelhaft bekleideten Körper durchschauert, sie andererseits diejenigen, welche die Mittel bisher zur Unterstützung Forderungen: 1. Aufnahme sämmtlicher Ausgesperrten; 2. Ab hätten nicht gewußt, wo sie während der Nacht Unterkommen aufgebracht, zu entlasten. In der Diskussion, an der sich eine fchaffung der Klaffenlöhne, Abschaffung des Stundenlohnes, finden sollten. Echon vor Berlin , in der Nähe von Weißensee , große Anzahl Redner betheiligten, wurde fast allgemein ber zehnstündige Arbeitszeit und einen Tagelohn von 3,80 M.; habe seine Frau ihm gesagt:„ Leg' doch das Kind hinter den Zaun!" Antrag befürwortet und hervorgehoben, daß der jetzige Abschluß für jede angefangene Ueberstunde 10 Pig. Lohnaufschlag; Er habe es nicht ausführen können; als seine Frau ihm aber später, der Bewegung als ein sehr günstiger bezeichnet werden kann. 3. Maßregelungen finden nicht statt; bei Arbeiterentlassungen als sie planlos durch die Straßen wankten, gerathen habe, er Ginstimmig beschlossen wurde sodann, den Streit aufzuheben und werden die zuletzt Eingestellten entlassen, bei Arbeiter- möge das Kind auf den Flur eines Hauses legen, da habe er die 28 in betracht kommenden Personen aufnahme wird derselben Reihenfolge nach verfahren; den Rath befolgt. Er habe sich in ein haus in der Ballijacen- füßen, im Fall fie innerhalb dieser Zeit teine Beschäftigung ers 4. Entlaffung sämmtlicher Streifbrecher. Bisher betrug firaße begeben, sei drei Treppen hoch hinausgegangen und habe halten können. Des weiteren wurde beschlossen, für diese Woche noch der Lohn 3,50 M. und 3,70 M. Während die Arbeiter das Kind dort auf den Flur gelegt. Dasselbe ist bald von Haus- die bisher üblichen Beiträge von einer Mark für männliche und im Sommer bis zu ca. 120 Stunden die Woche arbeiten mußten, bewohnern gefunden und im Waisenhaus untergebracht worden, 50 Pf. für weibliche Arbeiter zu erheben. Von nächster Woche hatten sie im Winter höchstens 35 bis 48 Stunden die Woche zu wo es sich noch befindet. Der Angeklagte verlangte blos, daß ab sollen Marken von refp. 10 Pf. zur Ausgabe gelangen thun. Der Direktor, Herr Schumacher, war mit den leyten drei auch seine Ehefrau gleich ihm zur Verantwortung gezogen und vertrieben werden, bis die Kommission ihre eingegangenen Forderungen einverstanden, erklärte sich aber gegen die Aufnahme werde; sie sei doch die Anstisterin und an allem schuld gewesen. Verpflichtungen geregelt hat. Von mehreren Rednern wurde, um der 16 Ausgesperrten. Abends, als die Mühle still stehen mußte, Der Staatsanwalt beantragte gegen den das Errungene aufrecht zu erhalten, eine strenge Kontrolle der da die Reisbehälter voll waren, sollten die Müller die Arbeit Angeklagten eine Gefängnißstrafe von sieben Fabriken gewünscht und zum Anschluß an die Organisation, die der Streifenden verrichten, was diefelben verweigerten und sich Monaten, und der Gerichtshof erkannte nach während der Bewegung eine Zunahme von ca. 400 Mitgliedern den Streifenden anschlossen. Es sind nun 71 Arbeiter im Aus diesem Antrage! zu verzeichnen hatte, aufgefordert. Den Kollegen der Fabrit von stand, davon 57 Verheirathete mit 119 Kindern. Anfragen und Flatauer wurde im Interesse der noch Ausständigen anheim Sendungen sind zu richten an H. Harm 3, per Adresse Gast- Grobe Ausschreitungen von Studenten scheinen jetzt angegeben, eine Regelung der gegenwärtig zu langen Arbeitszeit wirth Busse, Billw. Steindamm 38, Hamburg . der Tagesordnung zu sein. Den derartigen Fällen, welche in anzustreben. Hierauf erfolgte der Schluß der gut besuchten Ver letzter Zeit das Gericht beschäftigten, reiht sich eine Verhandlung Die Gründung einer Organisation der Eisenbahnarbeiter ein, welche gestern vor der 189. Abth. des Schöffengerichts stattfand. ſammlung mit einem Hoch auf die Organisation. in Leipzig ist erfolgt. Zunächst beziveckt die Organisation: Die Angeklagt war der stud. med. Hans Spohn wegen Widerstandes Der Verein zur Wahrung der Interessen der Maurer Pflege der Geselligkeit, der Unterstützung bei Krankheits- und und Beleidigung eines Schußmanns und eines Privatwächters. Berline und der Umgegend hielt seine Mitglieder- Versamm Todesfällen. Daß ein guter Kern in dieser Bewegung steckt, geht Er hatte am Abend des 6. Mai mit mehreren Kommilitonen eine lung am 2. Juli bei Hoffmann, Alexanderftr. 27 c, ab. Die Abdaraus hervor, daß die Angliederung an den Evangelischen Bierreise gemacht. Es war selbstverständlich, daß keiner der rechnung ergab als alten Bestand 253,01 M., als Einnahme Arbeiterverein Leipzig" abgelehnt wurde. Auf die drei von Bengel nüchtern geblieben war; auf einen von ihnen April 82,70 m., als Ausgabe 122,92 m., bleibt Bestand ultimo den Eisenbahnarbeitern in ihrer Lohnangelegenheit abgesandten hatte der Gerstenfast eine derartig böse Wirkung geäußert, April 212,79 Dt. Die Einnahme im Mai betrug inkl. Bestand Petitionen hat die Eisenbahndirektion Halle sich herbei- daß er fich in einem vollständig finnlosen Zustande 447,09 M., die Ausgabe 42,45 M.; die Einnahme im Juni intl. gelaffen, die von ihr vorgesehenen Lohnfäße um je befand und auf der Straße liegen blieb. Der Angeklagte, Bestand 505,54 M., die Ausgabe 123,04 m., bleibt ein baarer 10 Pf. pro Tag zu erhöhen und die Wartezeit auf den Höchstlohn der Sohn eines Bürgermeisters, meinte nun zu Kaffenbestand am Schlusse des 2. Quartals von 382,50 M. Zum oon 15 auf 8 Jahre herabzusehen, so daß die Arbeiter nach seinen Kollegen, es gäbe ja genug Schuyleute in Berlin und Revisor wurde Höhnke gewählt und wurden zu Ausschuß- Mit8 Jahren pro Tag 2,60 m. verdienen, und endlich für die diese hätten die Verpflichtung, sinnlos Betrunkene ficher in ihre gliedern Kuhnert und Kopinsti gewählt. Nunmehr sprach Streckenarbeiter eine fünfte Lohnklasse eingerichtet wird. Eine Wohnung zu bringen. Durch die Stellung seines Knöpchen über Pflichten und Rechte der Mitglieder. Er führte weitere Lohnerhöhung tonne aur Beit nicht waters sei ihm diese polizeiliche Borschrift aus, daß es Pflicht eines jeden Vereinskollegen sei, für die Orgas gewährt werden, so heißt es in dem schriftlichen Bescheid wohl bekannt. Es wurde denn auch ein Schuhmann herzu- nisation einzutreten, damit der Neunstundentag den Maurern nicht der Direktion Halle an die Arbeiter. Durch dieses Zugeständniß gerufen und dieser zeigte sich bereit, als die Studenten sich wieder entrissen werde. find die Löhne wieder auf die Höhe gebracht, wie fie vor weigerten, ihren besoffenen Kollegen nach Hause zu schaffen, mit Die Arbeiter Radfahrer von Berlin waren am 2. Juli Schaffung des Arbeiterlohn- Etats im April d. I., gegen den sich Hilfe eines Privatwächters für die Fortschaffung des Betrunkenen zu bei Wilfe, Andreasstr. 26, versammelt. Dem Genossen Hüdrich Die Arbeiter wandten, waren. Für die meisten Arbeiter be forgen. Die anderen Studenten begleiteten den Transport, Spohn wurde nach Verlesung der Jahresabrechnung Decharge ertheilt. deutet also dieses Sugeständniß keine Ausbesserung ihres machte dabei mehrere Male die Bemerkung, der Schumann solle Zum Vertrauensmann wurde Meland gewählt. Die VersammLohnes. Die Arbeiter in Leipzig hatten die Gewährung seinen Kollegen sanfter anfassen und gebrauchte dabei mehrfach lung beschloß, am Volksfest in Weißensee mitzuwirken. Alle Aneines Höchstlohnes von 3 M. pro Tag verlangt. Die Eisenbahn- den Ausdruck, Kerle" bezüglich des Schuhmanns und des Wächters. fragen, welche die Arbeiter- Radfahrer betreffen, find an Arbeiter in Halle und Magdeburg sind gleichfalls bei der Eisen- Als der Betrunkene die Treppen seines Hauses hinaufgeschafft war. Meland, Josephstr. 8, zu richten. bahn- Direttion wegen Lohnerhöhung vorstellig geworden. In und eben in das Zimmer geführt werden sollte, schlug der AnMagdeburg verlangten die Arbeiter 2,70 M. Mindest- und geklagte plöblich auf den Schuhmann ein und der Die Barbiere und Friseure haben am 2. Juli ihre 3,50 M. Höchstlohn pro Tag. Man sieht die Arbeiter der deutschen Beamte hatte Mühe, sich seiner zu erwehren. Generalversammlung abgehalten. Der Raffenbericht vom letzten staatlichen Musterbetriebe" erwachen nach und nach, dank der In der Verhandlung wollte auch er sich mit sinnloser Betrunken- Quartal ergab eine Einnahme von 70,62 M. und eine Ausgabe Sparsamteitspraxis des Eisenbahnministers, aus ihrer Lethargie heit entschuldigen. Der Staatsanwalt beantragte gegen ihn von 55,75 M. Klostermann wurde zum ersten, Kawaller zum und fangen an zu begreifen, daß sie Stieftinder des heutigen teine Gefängnißstrafe, sondern 200 M. Der Gerichtshof erkannte weiten Vorsitzenden gewählt, ferner wurde Löwena erster, Staates find. Hoffentlich raffen sich auch die Arbeiter anderer gegen den gebildeten Lümmel auf 150 M. Geldstrafe. Ob Kunkel zweiter Schriftführer; Zwirner Kassirer, Hanschmann und Städte zu gleichem Vorgehen auf. diese Strafe deu Radaubruder auch nur im geringsten drücken Mite wurden Revisoren. Die Lohukommiffion der Maurer in Mainz hat mit den wird? Der Lokalverein des Zentralverbandes der Konditoren Vertretern der Vereinigung der Bauunternehmer folgende Eine für Ladeninhaber wichtige Frage beschäftigte hielt am 2. Juli seine Generalversammlung ab. Nach einem Vereinbarungen getroffen: 40 Pf. Stundenlohn für bessere gestern das Echöffengericht. Der in der Leipzigerstraße wohn- Vortrage des Herrn Koch über die Bedeutung des Maximal Maurer, für junge Maurer 80 Pf. Minimallohn, den übrigen hafte Kaufmann Max Meyer war feitens der Polizei in eine arbeitstages erkannte die Versammlung mit dem Referenten die Maurern und Tagelöhnern 2 Pf. pro Stunde Zulage. Behn- Geldstrafe genommen worden, weil er seine Schaufenster am unzulänglichkeit der Bäckereischutzverordnung an, von deren Vorstündige Arbeitszeit, Nachtarbeit nach 8 Uhr und Sonntags Nachmittage des 17. Mai, dem Sonntag vor Pfingsten, nicht theilen die Konditoren gänzlich ausgeschloffen feien. Es wurde arbeit soll mit 50 pet. Ausschlag bezahlt werden. Bierzehntägige verhängt hatte. Er beantragte durch seinen Vertheidiger, beschlossen, in nächster Zeit eine Voltsverfammlung einzuberufen, Lohnzahlung, in der Rwischenweche soll Vorschuß bis zu 4/5 des Rechtsanwalt Georg Meyer, tichterliche Entscheidung und in der über die erörterte Frage referirt werden soll. Die
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