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Ziffern über die Zinsfentung. Berechnungen des Koujonkturinstituts. Im letzten Wochenbericht des Instituts für Konjunkturforschung wird«ine Schätzung der Beträge versucht, um die es sich bei der Auswirkung der durch die Notverordnung festgesetzten Zins- fenkung handelt. Der Gesamtumlauf an Schuldverschreibungen betrug zu Beginn des Jahres rund 305$ Milliarden, chiervon sind 8,30 Mil­liarden Ausländsanleihen, die van der Zinskonoersion ausgenommen sind, obwohl sie mit mehr als der Hälfte zu über ß Proz. verzinslich sind. Bon den Inlands schuldverschreibungcn sind rund 9,9 Mlliardcn mit weniger als 6 Proz. Jahreszinsen aus- gestattet, so daß also von der Zinsherabsetzung Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von rund 12,3 Milliarden betroffen werden. Dieser Betrag erhöht sich aber um rund 7.8 Milliarden Auf- wertungsanleihen. die vom l. Januar 1932 an meist mit mehr als 6 Proz. zu verzinsen gewesen wären. Das Institut schätzt den jährlichen Zinsaufwand nach dem alten und neuen Stande folgendermaßen: Bei den fest verzinslichen Schuldverschreibungen steht einem Sollbetrag von jährlich 1225 Millionen jetzt als tatsächlicher Zinsbetrag die Summe von 980 Millionen gegenüber, so daß die Senkung rund 20 Proz. beträgt. Bei Pfandbriefen ist der theoretische Zinsbetrag 615 Millionen, der tatsächliche nach der Zinssenkung 480 Millionen, so daß sich «ine Abwertung von 22 Proz. ergibt. Bei den Kommunal- obligationen stehen 135 Millionen alten Zinsen jetzt nur 100 Millionen gegenüber, was einer Zinssenkung von 26 Proz. ent­spricht. Bei den Zinsersparnissen aus Hypotheken, die nicht durch Pfandbriefverkäufe finanziert wurden, handelt es sich um Kapitalbeträge von nahezu 22 Milliarden Mark und um eine Zins- entlastung von rund 260 Millionen Mark. Für die einzelnen Wirtschaftszweige dürfte die Zins- entlastung sich etwa folgendermaßen auswirken: Bon der Ge- samtverfchuldung des Wohnungsbous, die zur Zeit rund 18 Milliarden betrögt, werden nur 8,7 Milliarden von der Zinssenkung betroffen, die eine Zinscntlastung von etwa 120 Mil- lionen ausmachen dürfte. Das sind rund 14 Proz. der bisherigen (Zesamtzinslast von rund 870 Millionen Mark. Die jährliche Zins- last für Altbauten ermäßigt sich durch die Notverordnung von über 900 Millionen auf etwa 730 Millionen. Die Zinsentlastung beträgt somit gegenüber den Summen, mit denen bisher für die Zeit nach dem 1. Januar 1932 zu rechnen war, etwa 173 Millionen lhinzu kommt ab 1. April 1932 die Ersparnis aus der Senkung der Hauszinssteuer um 20 Proz. des Steuersolls). Die Gesamtverschuldung der Landwirtschaft betrogt etwa 12 Milliarden. Davon entfallen rund 7,5 Milliarden auf lang- sristige Schulden. Die Zinsaufwendungen für diese Kredite, die ab 1. Januar 1932 ohne die Bestimmungen der Notverordnung 540 Mil- lionen betragen müßten, dürften nunmehr auf etwa 440 Millionen gesenkt werden. Die Industrieobligationen und oerwandten Schuld- nerschreibungen erforderten am 31. Dezember 1930 einen jährlichen Zürsaufwand von 307 Millionen. Hiervon entfiel jedoch der über- wiegende Teil, nämlich 225 Millionen, auf Ausländsanleihen und nur 82 Millionen auf Inlandsanleihen. Es ergibt sich also für die Verzinsung der Industrieobligationen eine verhältnismäßig geringere Entlastung. Zahlungsschwierigkeiten der Hannomag Zu der Aussichlsralssitzimg der hauooverfchev Maschinenbau Zll-G. (hanuowag) wurde der Beschluß gefaßt, die Eröffnung des gr- richtliche» Vergleichsnerfahreus zu boankragew Zm ersten. Halbjahr waren Leschafkigung und Ergebnisse noch etmger- maßen befAedlgead. Aach   den. Zulieretgnisien trat rite Absatz- schrompfung auf kaum ein Drittel ein. Dir notwendige und erhoffte Verringerung der Lager wurde aber dadurch unwSgllch gemacht. mos eine starke Seldverknappung zur Folge hatte. Die Reichsbank am-IS. Dezember. Relativ geringe Gold» und Devisenverluste. Der Reichsbankousweis zum 15. Dezember zeigt ein normales Bild. Das Wechnachtsgefchäst hat sich in der Beanspruchung der Neichsbank verhältnismäßig wenig ausgewirkt. Die Wechselb«- stände haben mit einem Rückgang um 112,4 auf 3769,0 Millionen relativ stark abgenommen, die Lombarddarlehen sind mit einer Steigerung um 31,3 auf 222 Millionen nicht besonders stark erhöht. Zu beachten ist freilich der sehr hochgebliebene Stand der Lombarddarlehen  . Reichsschatzwechselbeständ« sind mit 23,2 Millionen nur wenig erhöht. Die unverzinslichen Girogelder sind um 18,2 auf 434,1 Millionen vermehrt. Der Notenumlauf hat sich um 53,4 auf 4538,1 Millionen verringert. Bei den Gold-undDevisenbe ständen zeigt sich die zur Monatsmitte, wo ausländisch« Fälligkeiten finanziert werden müssen, jetzt schon gewohnte Berringerung, sie ist nicht groß. Die Goldbestände nahmen um 2,9 auf 1002,2. die Bestände an deckungs- fähigen Devisen um 12,1 auf 158,4 Millionen ab. Die Noten- deckung ist mit 25,6 Proz. gegenüber der Vorwoche unver- ändert.
Zwischen zwei Wirtschaffssystemen
AfA-Bund ruft zum Kampf.
Wenn es für die Ehrlichkeit, mit der die Gewerkschaften den Kampf gegen die Massennot führen, noch eines Beweises bedurft hätte ihr« unermüdliche, scharfe und positive Kritik, mit der sie einen Weg durch die auf das Volk niedergegangene Notverord- nungslawine zu bahnen suchen, hat diesen Beweis erbracht. Auch der A s A- B u n d e s a u s s ch u ß, der gestern feine Stellungnahme zur Notverordnung abgeschlossen hat, ist weit davon entfernt, nun etwa nur zu lamentieren oder zu schimpfen. Solch billiges Ber- gnügen überläßt er den verlogenen Maulhelden vom Hakenkreuz und Sowjetstern. Ueber die wirtschaftlichen, finanzpolitischen und orbeitsrechtlichen Vorschriften der Notverordnung berichtete Dr. Suhr. Einleitend beleuchtete er das Ergebnis der Arbeit des Wirtschaftsbeirats und begründete die ablehnende Haltung des AfA- Bundes. Dr. Croner beleuchtete den fozialversicherungs- rechtlichen Teil der Notverordnung, vor allem die Eingriffe in die Unfallversicherung. Der Bundesoorsitzende Aufhäuser ergänzte die Berichte durch eine Darlegung über die mit der Notverordnung geschaffene politische Lage. Der AfA-Bund müsse sich mil aller Enlschiedenheil gegen diese Tlolverordnuag wenden. Die Verantwortung für die zu ziehenden politischen Konse- quenzen könne von den Gewerkschaften den politisäicn Parteien nicht abgenommen werden. Der AfA-Bund finde in dieser Not- Verordnung eine Bestätigung für seinen auf dem AfA-Kongreß in Leipzig   festgelegten Standpunkt, wonach Wirtschaft und Gesell- schast sich zur Zeit in einem Stadium zwischen Kapitalis- mus ujid Sozialismus befinden. Es gelte deshalb, alle gewerkschaftliche Kraft zu entfalten, um«inen Umbau der heutigen Wirtschastsverfassung beschleunigt herbeizuführen. Um diese schwere Aufgabe komme man nicht herum. Aufhäuser fand in der Aussprache starten Anklang. Im
übrigen gaben die Verbandsvertreter interessante Einblicke über die Auswirkung der Notverordnung auf die verschiedenen Gruppen der Angestelltenschast, so vor ollem auf die Bühnen- und die Behörden- angestellten. Die Kerngcdanken der Stellungnahme des AfA-Bundes zur Notoerordnung fanden in einer vom Ausschuß angenommenen Entschließung im wesenllichen folgenden Ausdruck: Die Aolverordnong ist ein mißglückter Versuch der Reichsregie- rung zur Schaffung eines winlcrprogramms. Sie entspricht weder den Mindestforderungen sozialer Gerechtigkeit, noch ist sie geeignet,«ine Entspannung der Wirtschaftskrise herbei- zuführen. Sie ist von Halbheiten und inneren Wider- s p r ü ch e n erfüllt; sie pendelt zwischen zwei Wirtschafts- s y st e m e hin und her. Sie kann keine Milderung der wachsenden Not der Angestellten bringen, droht vielmehr, durch die weitere Schrumpfung des Inlandsmarktes zur Zu s p i tz u n g' der wirt- schastlichcn und damit- auch politischen Lage zu führen. Der AfA- Bundesausschuß erhebt deshalb gegen die vierte Notverordnung entschieden Einspruch. Er vermesst die Angestellten erneut auf die vom 4. AfA-Gewerkschaftskongrcß gewiesenen Wege, um kraftvoll und beschleunigt den erforderlichen Umbau des heutigen versagen­den Wirtschaftssystems herbeizuführen. Dieser Kampf ist nicht zu trennen von dem aktiven Wider- stand gegen Faschismus und Sozialreaktton. Di« freien Gewerkschaften sind entschlossen, den entscheiden- den Kampf zwischen den republikanischen Kräften der Ange- stellten, Beamten und Arbeiter und dem anstürmenden Faschismus aufzunehmen. Der Bundesausschuß ruft die Ange- st e l l t e n s ch a f t a u f, sich als wichtiger Faktor in diesen Kämpfen um das Banner der freien Gewerkschaften zu sammeln. Nur eine breite Gewerkschaftsfront verbürgt die erfolgreiche Abwehr des Faschismus und den Aufstieg der Angestellten zu einer besseren Zukunft.
Bestraste Leistungssteigerung. Die Rowerordnung gegen die Bergarbeiicr. Di« Bergarbeiter sind heute schon unter dem Lohn- st and von Anfang 192 7. Nun werden sie nochmals von einem zehnprozentigen Lohnobbau betroffen. Die in der Not- Verordnung allgemein vorgesehene Schutzgrenze, wonach die Löhne und Gehäller von Anfang 1927 durch den neuen Abbau nicht unterschritten werden dürfen, soll also nicht für die Berg  - arbeitet gelten. Was diese Ausnahmebehandlung praktisch bedeutet, zeigt folgende Zuschrift aus Bergarbeitcrkressen: Nach den Bestinimungen der Notverordnung würden die Reparaturhauerlöhne pro Schicht ab Januar im Ruhr- revier einschließlich der Soziakbeiträge 6,70 M, und ohne Sozialbeiträge(12 Proz. Abzug) 5,90 M. betragen. Für Aachen  würden die entsprechenden Ziffern lauten 5,67 und 4,99, für Ober- schlesien 6.23 und 5,48, für Niederschlesien   4,80. und 4,22, für Sachsen   6,10 und 537, für Ibbenbüren   4,81 und 4,23. für Bayern  (Pechkohle) 4.52 und 3,98! Das vorstehende Bild entsteht, wenn man von dem Reparatur- hauerlohn, dem höchsten Schicht lohn der Untertag«- arbeiter, ausgeht. Da die Uebertagearbeiter aber noch weniger vsrinenen und heute etwa 15 Proz. ihres Lohnes als Soziakbeiträge abführen müssen, so verlohnt es sich, auch auf die Löhne dieser Kategorie einen Blick zu werfen. Legt man dabei die Tarifsätze für Hilfsarbeiter zugrunde, dann ergibt sich nach der Notoerordnung für das Ruhrrevier ein Hikfs- arbsüerlohn(Uebertage) einschließlich Sazialbeiträge von 330 M. und ohne Sozialbciträge(15 Proz. Abzug) 4,50 M. Für Aachen   lauten die entsprechenden Ziffern 439 und 3,90, für Ober- schlesien 4,80 und 4,08, für Niederschlesien   4,18 und 3,55, für Sachsen   4,28 und 3,64, für Ibbenbüren   4,59 und 3,90, für Bayern  (Pechkohle) 4,12 und 3,50! Für einen ganzen Tag schwerer Arbeit! Um das Bild zu vervollständigen, muß man der Lohnentwick- lung die Steigerung der Leistungsergebnisse gegen- überstellen. Während die Bergarbeiterlöhne unter ein Ausnahme- recht gestellt und weit unter den Stand von 1927 herabgedrückt werden, wurde in der gleichen Zeit der S ch i ch t f ö r d e r a n t e i l im Steinkohlenbergbau gesteigert. Im Ruhrrevier betrug der Fördevanteil in Kilbgramm im Monatsdurchschnitt 1927: 1132 und im September 1931: 153l: für Aachen   lauten die entsprechenden Ziffern 847 und 1076, für Oberschlesicn 1341 und 1634, für Nieder- schlesien   784 uich 892, für Sachsen 634 und 717. Trotz gewaltig gestiegener Leistung unge» heurer Lohndruck. Dieses Unrecht muß seine Leistungsfähig- keit aufs schwerste beeinträchtigen.
10 oder 15 Prozent? Maßgebend ist der Zeitpunkt der Lohnsenkung. Der Streit über die Neufestsetzung der Löhne der Arbeiter in den Berliner   Wein- und Likörsabriken, über den wir am Donnerstag berichteten, ist bereits gestern durch den Schlichter beigelegt worden. Die Unternehmer hatten sich bekanntlich auf den Standpunkt gestellt, daß für die Arbeüer in ihren Betrieben auf Grund der Notverordnung eine 15prozentige Lohnsenkung«intreten müsse, weil die letzte Lohnsenkung, die am 25. September dieses Jahres vor- genommen wurde, bereits in einem verbindlich erklärten Schieds- spruch vom 9. April dieses Jahres, also vor dem 1. Juli, festgelegt worden ist. Die Gewerkschaftsvertreter dagegen erklärten, daß nach dem eindeutigen Wortlaut der Notoerordnung nicht der Tag der Vereinbarung des Lohnabbaues, sondern ber Tag des In- krafttretens des vereinbarten Lohnabbaues für die Höhe der jetzigen Lohnsenkung ausschlaggebend sei. Dieser Auffassung ist gestern auch der Schlichter für Berssn- Brandenburg beigetreten. In ssiner Begründung für die Bemessung des Lohnabbaues auf nur 10 Proz. fuhrt der Schlichter folgendes au.-: ..Die Arbsitgeberfeits sst der Auffassung, daß ein Lohnabbau von 15 Proz. vorgenommen werden müsse. Für diese Auffassung stützt sie sich auf die Tatsache, daß durch einen verbindlich erklärten Schiedsspruch des Schlichwngsausschufses Groß-Berlin vom 9. April 1931 ab 10. April 1931 eine Minderung der früheren Wochenlöhne um 4 Proz. und ab 25. September 1931 um«eitere 2 Proz� ersplgt fei. Es liege also ein Staffeltarif vor, der«in« Lohnminde- rung vor dem l. Juli 1931 hat wirksam werden lassen. Die Auffassung der Arbeitgeberseite ist irrig. Nur dann würde eine Minderung der Lohnsätze um 15 Proz. Platz greifen, wenn der Lohn seit dem 1. Juli 1931 nicht t a r i f v« r t r a gl ich herabgesetzt worden sst. Hier liegt, und zwar ab 25. Sep- temdcr 1931, eine tarifvertragliche Herabsetzung der Lohnsätze vor. Es sst gleichgültig, wann diese Herabsetzung v e r- e i n b a r t worden sst. Demgemäß konnte nur«ine Minderung der Lohnsätze um 10 Proz. erfolgen."
Allesbesserwisser und Nichtskönner. Die KPD.   schimpft und drückt sich. SPD.-Wissell befiehlt 10 bis 15 Prozent Lohnabbau für Metallarbeiter." Also war gestern zu lesen über der ganzen Breite derRoten Fahne". In der gleichen Aufmachung verkündet die Welt am Abend":SPD.-Wissell kürzt Berliner   Metallarbeiter
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Für den Festkuchen AUSZUGMEHLE SULTANINEN  KORINTHEN MANDELN CITRONAT NÜSSE VANILLE GEWÜRZE
)ie Ausgabe unserer Weihnachtsgeschenke bei Einlösung von Weihnachls Sparbüchem Kai begonnei
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