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Britischer Hochschutzzoll.

Eine neue englische Zolliste.

Die englische Regierung legt den Weg vom Freihandel zum raditalen Hochschutzzoll im Eilmarschtempo zurüd. Nachdem am 25. November das erste Zollgesetz mit den neuen 50prozentigen Wertzöllen veröffentlicht worden war, ist am Freitag bereits das driffe Zollgefeh mit einer neuen Liste profeffionistischer Beffim­mungen betonnigegeben worden.

Wie bei den ersten beiden 3ollgesehen wird der deutsche Export auch von dieser dritten Bolliste schwer in Mitleidenschaft gezogen. Die wichtigsten Fabritate, die hier gleichfalls mit fünfzig prozentigen Wertzöllen belegt werden, find photographische Apparate, Radioröhren, elektrische Lampen, Baumwollfabrikate jeder Art, ver­schiedene chemische Produkte und andere Fabritate, die in Deutsch­ lands Außenhandel eine wichtige Rolle spielen. Die Wirkungen dieser neuen Zollbestimmungen fommen einem gänzlichen Einfuhr­verbot ziemlich nahe. So liegen z. B. auf Photoapparaten und photograpischen Einzelteilen bereits Zolljähe von 50 Prozent des Fabrikatmertes, so daß infolge der neuen Bestimmungen Photo­apparate mit 100 Prozent ihres Wertes belastet werden, also mit Zollsägen, die einfach nicht übersprungen werden können. Aehnlich verhält es sich bei anderen Fabrikaten, auf denen bereits die bekannten Mac- Kenna- Zölle mit 33% Prozent des Wertes ruhen, so daß hier die tatsächliche Zollbelastung weit über 80 Prozent hinausgeht.

Wie bei dem Erlaß der beiden vorherigen Zollgefeße beruft sich die englische Regierung auch diesmal auf die anormal hohe Einfuhr, die mit den neuen Zollerhöhungen befämpft werden foll. Aber wie in den vergangenen Wochen ist auch die jetzt wieder­holte Begründung der englischen Regierung feineswegs stich. haltig. Auch von englischer Seite kann nicht bestritten werden,

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Der Zug der Pleite.

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daß die mehreinfuhr in den ersten drei Novemberwochen über Junge, Junge- aber jetzt! Erst der Schultheißwagen, und nu schleppen se' n Hanomag ab!"

wiegend durch die Zollpropaganda der englischen Konservativen be-. dingt ist, die ganz zwangsläufig Angsttäufe und Boreindeckungen der englischen Importeure zur Folge haben mußte.

Die englische Regierung wird sich darüber tlar sein müssen, daß diese rigorose Zollpolitik einen Gegendrud im Aus­lande hervorrufen muß. Die französischen Gegenmaß­nahmen hätten ihr bereits zeigen müssen, welchen verhängnis­bollen Weg England mit einer Verschärfung seiner Hochschuh­zollpolitik betritt. Die Folgen werden nicht nur für den Belthandel, fowie für den Außenhandel von Englands Hauptlieferanten, sondern auch für Englands Export felbst verhängnisvoll sein, denn, abgesehen davon, daß verschiedene, besonders schwer betroffene Länder zu Gegenmaßnahmen greifen werden, wird der Konkurrenz tampf auf dem Weltmarkt nur um so heftiger entbrennen, und Eng­lands Export das Leben schwerer denn je machen.

Englische Arbeitslosigkeit steigt.

Die Arbeitslosigkeit in England, die schon in der letzten No nemberwoche um rund 7000 Personen gestiegen war, hat sich auch in der ersten Dezemberwoche um meitere 5300 Erwerbslose ver mehrt, womit die gesamte Arbeitslosigkeit in Großbritannien 2627 324 Personen erreicht hat. Die feit der Entwertung des Pfundes um etwa 130 000 Berfonen zurückgegangene Arbeitslosigkeit bot insofern ein falsches Bild, als es sich hier nicht um ein tat­fächliches Absinten der Arbeitslosigkeit handelte, sondern nur um eine Folge der Aussonderung der verheirateten Frauen aus der Arbeitslosenversicherung auf Grund der neuen Sozialgesetzgebung. Es ist also eine Jufion, wenn man annehmen mollte, daß die Entwertung des Pfundes ban englischen Arbeits. marit bisher wesentlich entlastet hat, sondern die Entlastung liegt höchstens in einer per langjamten Zunahme der Erwerbs tofigteit

Groener über Zeitungsverbote.

Richtlinien für die Verbotspraxis.

Der Reichsminister des Innern hat den obersten Reichs­und Landesbehörden für die Handhabung der Verordnungen des Herrn Reichspräsidenten zur Befämpfung politischer Ausschreitungen pom 28. März 1931 unb 10. August 1931 Richtlinien mitgeteilt, in denen folgendes bestimmt wird:

Bor dem Erlaß jedes Verbots einer periodischen Druckschrift ist nicht nur zu prüfen, ob das Verbot auf Grund der Bestimmungen der Notverordnungen rechtlich zulässig ist, sondern es ist in jedem Einzelfalle auch zu erwägen, ob das Verbot im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und damit im Staatsinteresse unbedingt notwendig ist.

Die allgemeine Tendenz einer periodischen Druckschrift fann zwar für die Auslegung des Inhalts einer Veröffentlichung in der Druckschrift von Bedeutung sein. Dagegen hat die allgemeine Tendenz einer periodischen Druckschrift bei Prüfung der Frage außer Betracht zu bleiben, ob das Verbot notwendig ist. Insbesondere sind Verbote nicht deshalb zu erlassen oder auf be fonders lange Dauer zu erftreden, weil eine periodische Druckschrift die Forderungen einer Oppositionspartei vertritt.

Bei Prüfung der Frage, wann die Schreibweise die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, ist insbesondere folgendes zu beachten:

Falsche Nachrichten, die geeignet sind, die Bevölkerung in Erregung zu versehen, gefährden die öffentliche Sicherheit und Ord­mung. Dasselbe gilt für al armierende Sensationsnach. richten oder Schlagzeilen, die die von der Reichsregierung getroffenen Maßnahmen zur Geſundung der wirtschaftlichen, finan ziellen und politischen Verhältnisse empfindlich durchkreuzen. Die Zeitungsverbote sind dazu da, um die labile Stimmung der Be­völkerung nicht durch verantwortungslose Aufreizung, vor allem nicht durch alarmierende, einseitig gefärbte und zur Aufhebung geeignete Zeitungsberichte und Nachrichten aufpeitschen zu lassen.

Schärfer als die dem Nachrichtendienst und der politischen Belehrung dienenden, hauptsächlich im Wege des Abonnentenbezugs vertriebenen periodischen Druckschriften sind diejenigen Zeitschriften auf die Notwendigkeit von Verboten zu prüfen, die im wesent auf die Notwendigkeit von Verboten zu prüfen, die im wesent lichen nur bem Sensationsbedürfnis zu dienen bestimmt sind und ausschließlich oder hauptsächlich im Straßen­handel vertrieben werden.

Italien - tabu!

Ber was fagt, fliegt raus.

Jerusalem , 18. Dezember. Cine offizielle Regierungserklärung bedauert die auf dem mohammedanischen Weltkongreh von einem ägh tischen Abgeordneten gegen Italien gerichteten Angriffe und verkündet die Ausweisung dieses Abgeordneten aus Balaftina

Die ,, Märtyrer" der Hufelandstraße

Die Verteidigung beantragt: Freispruch für Kollah, Becker und Hauschke.

Nicht der Mörder ist schuld, sondern der Ermordete. Ungefähr fo tonnte man im Gerichtsbericht des. ,, Angriff" über, den Prozeß der Hufelandstraße- Mörder lesen: Der Angeklagte Beder, der feinen von dem Reichsbanner überfallenen Kameraden zu Hilfe geeilt war, hatte sich in der Hitze des Gefechts in den Schneiderschen Laden Derirrt und hat in Notwehr, um sich gegen die Uebermacht des Reichsbanners freie Bahn zu schaffen, geschossen.

Nicht der Mörder ist schuld, sondern der Ermordete. Ungefähr so plädierten die Berteidiger in dem Prozeß der Mörder von der Hufelandstraße. Beder wollte nur schießen, weil Schneider mit nicht mißzuverstehender Bewegung drohend das Stuhlbein über fein Haupt geschwungen hatte. Der Revolver hat wohl gefnallt, der Schuß ist aber im Lauf steden geblieben; den Milli Schneider hat eine Rugel von der Straße her getroffen. Beder ist fret aufprechen.

Rollag behauptet zwar, er habe geschossen. Das Gericht wird aber zu entscheiden haben, ob diese Selbstbezichtigung der Wahrheit entspricht. Der Staatsanwalt ist ja ber Ansicht, er habe nicht ge fchoffen So muffe er freigesprochen werben. Unter allen Umständen habe er in Totmehr gehandelt. Sollte er geschoffen und die Sugel Schneider getroffen haben, so tam ihm höchstens fahrlässigteit nachgewiesen werben.

Sauschte hat überhaupt nicht geschoffen. Er ist mur babei gemesen und mrs fretgefprochen werden.

Breffel befand sich im Befiz eines Waffenfcheines und muß freigesprochen werden.

Porath und Weber haben sich nicht der Begünstigung der Flüchtlinge aus Berlin schuldig gemacht und find gleichfalls frei 3usprechen

Der Abbau der Eisenpreise.

Genfung um 10 Prozent, vielfach mit Rückwirtung ab 1. Dezember.

Die Eisensyndikate haben jetzt die Preissenkung auf Grund der letzten Notverordnung auf der Basis von 10 Prozent befchloffen. Abgesehen vom Roheisenverband, dessen ermäßigte Preise erst vom 16. Dezember ab gelten, haben die übrigen Syn­difate die Preissenfung mit Rüdwirtung vom 1. De­3ember ab festgefeht. Neben diefer allgemeinen Preisjentung werden auch die Qualitäts- Ueberpreise, die schon längst hätten be­seifigt werden müssen, um 10 Prozent getürzt.

Das Gesamtausmaß der Eisenpreisfentung tann nicht be­friedigen, denn es ist sogar in fchwerindustriellen Kreifen selbst der Standpunkt vertreten worden, wenn eine Preissenkung überhaupt durchgeführt wird, dann nicht unter 20 Mart, also rund 16% Pro3. für Stabeijen.

Es bleibt beim Mietfündigungsrecht.

Sausbesitzerwünsche von der Regierung nicht erfüllt.

Nach der neuen Notverordnung haben die Mieter von Bahn­und Geschäftsräumen das Recht, einen über den 31. März 1932 hin­aus laufenden Mietvertrag vorzeitig zu diesem Termin 8 fündigen. Der Mieter fann aber nicht fündigen, wenn er sich mit dem Bermieter im Jahre 1931 auf eine Ermäßigung des Mietzinses um mindestens 20 Broz geeinigt hat oder noch einigt. Von verschiedenen Seiten ist gewünscht worden, dem Hauseigentümer zu ermöglichen, die Kündigung fchon durch das bloße Angebot einer 20prozentigen Ermäßigung abzuwenden. Das Reichskabinett hat die Angelegenheit erneut erörtert, jedoch von der angeregten Maßnahme abgesehen. Die hiervon unabhängigen Durchführungsbestimmungen zu ben Kündigungsvorschriften werden beschleunigt vorbereitet.

Hochverratsverdacht. Strafanzeige gegenden ehemaligen Gesandten von Reichenau Karlsruhe, 18. Dezember.

Wie die Pressestelle des Staatsministeriums mitteilt, hat das gegen ben früheren Gesandten von Reichenau auf Schloß Rotenberg durchgeführte Verfahren den Anlaß zur Erstattung einer Strafanzeige gegen von Reichenau wegen dacht der Vorbereitung zum Hochperrat gegeben. Der Dberreichsanwalt in Leipzig ist für bie weitere Ermittlung zuständig.

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Die Berteidiger beschworen die Richter, fidh jeder politischen Gefühlswallung zu enthalten, nur ja den Angeklagten tein Unrecht zuzufügen.. Es fehlte mur noch, daß die Angeklagten Kollag, Becker und Hauschke schon im Gerichtssaal von den nationalsozialistischen Berteidigern zu, märtyrern von der Hufelandstraße" erhoben worden wären. Gang so, wie der Angriff" vom 17. die Mörder von Röntgenthal zu Märtyrern" stempelt. heißt da:

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,, Unseren Märtyrern zum Gruß. Aus den Kerfern entlassen. Ein Teil der Gefangenen von Röntgenthal wieder frei. Gestern nachmittag wurde ein Teil der megen des Reichsbannerüberfalls in Röntgenthal gefangenen SL wieder, entiaffen. Bir grüßen die tapferen Stameraben und Märtyrer unserer Bewegung in der Freiheit, nachdem sie fast zwei Jahre in den Kertern geschmachtet haben."

Beim Ueberfall auf das Reichsbanner am 5. März wurde der Arbeiter Kubom getötet. Die vom Gericht verurteilten Schuldigen find aber für den Angriff" Märtyrer". Kollag, Beder und aufchle haben met Wienschenleben auf dem Gewiffen. Ihr Martyrium muß also für den Angriff" in doppelter Glorie er ftrahlen.

Das Gericht wird zu entscheiben haben, ob die Angeklagten wegen Totschlags zu verurteilen find, oder ob fie, wie der Angriff" ihreibt, Dielleicht nicht einmal megen Totschlags verurteilt" merden

tömnen.

Montag um 10 Uhr folgen furze Replifen des Staatsanwalts und der Verteidiger, sodann das letzte Wort der Angeklagten. In den Nachmittagsstunden ist mit dem Urteil zu rechnen.

Nach dem jezigen Stand des Verfahrens fann eine Auskunft über das Ergebnis der bisherigen Erhebungen noch nicht veröffentlicht werden.

Urteil im Betriebsspionage- Prozeß. Je zehn Monate Gefängnis für die Hauptangeklagten.

Ludwigshafen , 18. Dezember.( Eigenbericht.)

Freitag das Urteil gefällt. Die Angeklagten Steffen, Im Ludwigshafener Spionageprozeß wurde am Freitag das Urteil gefällt. Die Angeklagten Steffen, Dienstbach und Schmidt erhielten wegen Bergehens gegen das Gesez zur Bekämpfurng des unlauteren Wettbewerbs je zehn Monate Gefängnis. Der tommunistische Parteisekretär Herbst wurde wegen Beihilfe zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Angeklagten Ader, Dehlenschläger und Frau Dehlen schläger wurden freigesprochen. Die Untersuchungshaft wird ben Angeklagten mit je 8 Monaten angerechnet. Herbst hat seine Strafe durch die Untersuchungshaft verbüßt. Er wurde sofort auf freien Fuß gefeßt.

Die Haftbefehle gegen fämtliche Angeklagten wurden aufgehoben, da Flucht oder Berdunkelungsgefahr nicht mehr vorliegt.

Leo Schüßendorf gestorben.

Am gestrigen Freitag ist der bekannte Berliner Opernfänger Beo Schüzendorf im Alter von 45. Jahren gestorben. Bor einer Woche erfrantte er an einem Nierenleiden, das den Aerzten fofort zu schwersten Bedenken Anlaß gab. Man brachte ihn in ein Krankenhaus, doch verschlimmerte sich der Zustand von Stumbe zu Stunde und man erkannte bald, daß Rettung nicht mehr möglich mar.

Schützendorf, der in Köln geboren wurde, trat zunächst in

Düsseldorf und anderen deutschen Städten sowie an der Wiener Staatsoper auf. 1920 wurde er an die Berliner große Volksoper im Theater des Westens berufen. Bor zwei Jahren ging er zu Mar Reinhardt, mo er gulegt in Hoffmanns Erzählungen " die Rolle des Rates Crespel spielte. Was den verstorbenen Künstler auszeichnete, mar neben feinen herrlichen Stimmitteln eine echte und vielseitige Schauspielerische Begabung, die ihn befähigte, sowohl in der ermiten Oper mie in der Operette stärkste Wirkungen zu erzielen.

Aus Sowjetrußland geflüchtet, und zwar nach Bolen, sind laut Angaben der polnischen Grenzbehörden im legten Bierteljahr 476 Bersonen, barunter 92 Frauen. Es sind in der Mehrzahl Weiß­ruffen, doch auch 35 Polen , 15 Juden und fieben Deutsche .