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fle bet ber turzen Zeit, innerhalb der bie Kürzungen burchgeführt| Unternehmer forbern einen Abban ber Böhne merden follten bis zum geftrigen Tage einfach undurch führbar.

Unbeachtet bleiben nicht nur die auf Grund gesteiger ter Leistungen seit 1927 erzielten Lohnerhöhungen, auch bie

Die Lohnsenkung

nach der Notverordnung

In% zum Höchststand

Steinkohlenbergbau

Chemische Ind.

Sub; Back Teigw.In de

Papierverarbeitung Buchdruckgewerbe Baugewerbe  Papier   erzeugung Braugewerbe Textilindustrie Metallverarbeitung

21.2 19.3 19.2 19.1 18.9

17.5

17.0

16.4

16.3 16.2

2

Kurzarbeit mie die zur Vermeidung von Arbeiterentlassungen verfürzte Arbeitszeit wird nicht in Rechnung gesetzt. Das Berhältnis zwischen Arbeitszeit und Arbeitslohn dürfte nicht un­berücksichtigt bleiben.

Der Arbeiter. der beispielsweise im Januar 1927 einen Stundenlohn von 75 Pf. hatte, verdiente in 48 stündiger Ar. beitszeit 36 M. Hat sich sein Lohn inzwischen auf 1 M. er­höht und er wird nur noch 36 Stunden in der Woche be­schäftigt, dann steht er mit seinem Wochenlohn genau so wie bei dem früheren Stundenlohn pon 75 Pf. Weil aber sein nomineller Stundenlohn um mehr als 10 Broz. gestiegen ist, wird er jegt um 10 Proz. gekürzt, so daß das Lohneinkommen um 3,60 m. ge­ringer ist als im Jahre 1927.

15 Pro3, mährend die Gemertschaftsvertreter nur 10 prozentigen Lohnabbau vereinbaren wollen. Streit hat folgende Ursache:

m

einen Der

Im April d. J. wurde zwischen dem Verein Berliner   Brauereien und den Tarifgewerkschaften ein Sohnabbau in mei Etappen vereinbart. Der erste Lohnabbau trat am 30. April in Kraft. Durch ihn wurde der Spizenlohn von 62 Mart auf 59,50 Mart pro Woche gesenkt. Ein weiterer Lohnabbau um 1 Mart sollte ab 1. Oktober wirksam werden. Im Juni d. 3. fchloffen die Tarifparteien jedoch ein Abkommen über die Ein führung der 5 Tage 3o che, mobei zum teilweisen 2ohnausgleich vereinbart wurde, die am 1. Oftober fällig merbende zweite Rate des im April vereinbarten Lohnabbaues nicht abzuziehen. Zugleich famen die Parteien aber überein, daß der zweite Lohnabbau wirksam wird, wenn während der Laufzeit des Lohntarifvertrages die Kurzarbeit wieder aufgehoben wird. Dieser Fall ist bis jetzt einmal eingetreten, und zwar in der Bußtagmoche, während der in allen Berliner  Brauereien voll gearbeitet wurde. Die Brauereien zogen den Arbeitern prompt die 1 Mart vom Wochenlohn ab. In der Weihnachtswoche und der Silvesterwoche soll wiederum voll ge arbeitet werden.

Die Brauunternehmer wollen nun den teilweisen Lohnausgleich in eine zufäßliche Lohntürzung verwandeln und behaupten, auf Grund der Notverordnung berechtigt zu sein, 15 Proz. Lohn­abbau verlangen zu können, weil der im April vereinbarte Lohnabbau bis jetzt nur in einer Woche vorgenommen worden sei und von einer tarifvertraglichen Senkung der Löhne nach dem 1. Juli d. I. im Sinne der Notverordnung nicht gesprochen werden fönne

Mit dieser Behauptung schaffen fie die Tatsache nicht aus der Welt, daß eine tarifvertraglich vereinbarte Lohntürzung ab 1. Oftober nach mie nor besteht und Geltung hat. Daß er an gewissen Boraussetzungen gebunden ist, ändert nichts an der Tatsache seines Bestehens. Schließlich ist jeder Lohn an gemiffe Boraussetzungen gebunden. Die Brauereibefizer, die am aller. menigsten notleidend sind, sollen sich mit dem Himmelsgeschent eines nochmaligen Lohnabbaues pon 10 Proz. begnügen und nicht per lohnfürzung von 5 Proz. zu verwandeln.

Die Arbeiter, die bei Einführung der 40- Stunden- Woche ein Bohnopfer über die Lohnkürzungen hinaus brachten, um Entlassun gen zu vermeiden und die Arbeitslosenversicherung nicht zu besuchen, den zugestandenen teilmeisen Lohnausgleich in eine Ertra­Tasten, dürften doch nicht dafür bestraft werden durch weitere Kürzung ihres Bohneinkommens.

Für den Arbeiterhaushalt ist nicht der Tariffas maß­gebend, sondern das tatsächliche Wochenlohnein tommen. Die schematische Lohnfürzung geht in ihrer Wirtung in vielen Fällen meit über die Absicht der Notverordnung hinaus. Das geht aus unserer Graphif, die sich auf zahlenmäßige Unter­lagen des Instituts für Konjunkturforschung ftüßt, mit aller Deut lichkeit hervor. Diesen nicht im Sinne der Notverordnung gelegenen Härten müßte in allererster Linie abgeholfen werden, sobald die Lohnfürzungsaktion durchgeführt ist und die Fehler offenfundig sind.

Keine neuen Betriebsrätewahlen. Während des Jahres 1932.

Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten   vom 8. De sember 1931 hat die Reichsregierung eine Berordnung über Ausfall ber Betriebsrätemahlen im Jahre 1932 nom 14. Dezember 1931 erlassen. Danach wird die Amtsbauer aller Mitglieber pon Betriebsräten und aller Betriebspbmänner, die durch Ablauf der Mahlzeit im Kalenderjahre 1932 enben mürbe, um ein Jahr Derlängert.

Neuwahlen fönnen also nur stattfinden, soweit die Wahl­zeit der bestehenden Betriebsvertreter por bem 1. Januar 1932 abläuft, oder soweit aus anderen Gründen das Amt der Be triebsratspertreter erlischt.

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Die Vorschrift findet teine Anwendung, wenn die Neuwahl vor dem 9. Dezember 1931 eingeleitet und vor dem 1. Januar 1932 durchgeführt ist.

Geschäft mit der Notverordnung. Brauereien wollen eine Extralohn- und Gehaltstürzung.

Ueber die Neuregelung der Löhne der Arbeiter in den Berliner   Brauereien muß ebenfalls der Schlichter entscheiden, da die Parteiperhandlungen gescheitert sind. Die

Auch für die Angestellten der Brauereien, für die gleiche Abmachungen wie für die Arbeiter getroffen murden, find die Ver­handlungen gescheitert. Und hier wird der Schlichter zu entscheiden

haben.

Mosse- Poffe.

Nach der Melodie zu fingen: Wer Geld hat...

Im Berliner   Zeitungsgewerbe gibt es einen Gehalts. tarifvertrag für Angestellte. Dieser Vertrag ist allgemeinper bindlich, b. h. er gilt nicht nur für die Mitglieder der Bertrags parteien, sondern auch für die Unorganisierten.

Ein prominentes Mitglied des Arbeitgeberverbandes des Berliner   Zeitungsgewerbes ist die Firma M offe, in deren Berlag bekannte, fehr stark ,, lints" schillernde Zeitungen erscheinen. Selbst. perständlich mißbilligen diese Zeitungen die Politik des Lohn­abbaus. Selbstverständlich finden sie die Notperordnung des halb für höchst bedenklich. So die Zeitungen der Firma Mosse  . Wie ist nun die Bohnpolitik im eigenen Hause? Nicht nur Wohl tätigkeit, auch Lohnpolitik beginnt schließlich im eigenen Hause.

Die Lohnpolitit der Firma Mosse   sieht folgendermaßen aus: Den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für Angestellte des Beitungsgewerbes, den auch die Außenseiter einzuhalten gezwungen find, erkennt die Firma Moffe, prominentes Mitglied des Arbeit­geberverbandes, nicht an und weigert sich, die dort vorgesehenen Gehaltssäge zu zahlen. Ein Angestellter, der etwa wagen würde, das sozusagen gesetzlich vorgeschriebene Gehalt zu verlangen, fönnte dann den Anzeigenteil der Mosse  - Blätter auf ,, offene Stellen" studieren. Gegenwärtig ist vor dem Reichsarbeitsgericht eine Klage von Mitgliedern des Angestelltenrats gegen die Firma Mosse   anhängig auf Zahlung der allgemeinverbindlichen Gehaltssäze.

Und nun kommt die Notverordnung, die die Gehaltstarif fäße um 10 Prozent zu fenten gestattet. Bei Mosse gibt es aber

feinen Gehaltsharif. Es gibt ba-& B. in ber Abteilung Bro paganda( ausgerechnet!) meibliche Angestellte, beren Monats. gehalt 50 bis 60 Mart beträgt. Was aber tut die Firma Mosse  ? Unter Androhung der Kündigung legt fie den Angestellten Reverse vor, monach die Angestellten auf Grund der Notverordnung sich mit einem Abzug von 10 Prozent des Gehalts einverstanden erflären!

Gewiß handelt es sich hier um eine apiefache ungeſehlichfeit: 1. meil der Larifpertrag nicht anerkannt mirb, 2. meil ein Cohnabzug gemacht wird, der nur dort gemacht werden darf, mo ein Tarif. pertrag besteht. Man tönnte noch hinzufügen, daß auch der selbst­herrliche Bohnabzug und die Androhung der Kündigung gejeßwibrig find. Aber bei der Firma Mosse  , die sich bis zum Reichsarbeits­gericht auf Anerkennung des Tarifvertrages verflagen läßt, fommt. es auf eine lingefeglichkeit mehr oder weniger nicht an.

Die Firma Mosse   würde es sicher nicht magen, derart mit den bei ihr beschäftigten Buchdrudern umzuspringen. Denn die find rest los freigemertschaftlich organisiert Was man von den Angestellten leider nicht sagen tann. Daher die Mosse­Bosse, die für die Angestellten allerdings eine Tragödie ist.

Arbeitslosenfrawalle in Amsterdam  .

Die unruhige Stimmung, die schon in den letzten Tagen in Amsterdam   geherrscht hatte, weil ein Teil der Arbeitslosen unter dem Einfluß und Drud der Kommunisten die zweimalige Rontrollstempelung am Lage ablehnten, führte Freitag abend anläßlich der Auszahlungen der Unterstützungen in der west­lichen Innenstadt zu größeren Ausschreitungen. Wieder wie schon am gestrigen Lage murde die Polizei aus dem Publikum heraus beschoffen, worauf diese zu einer Säuberung der be­treffenden Straßen überging.

Heinrich Kämpchen  : Aus der Tiefe", Sebichte und Bieber eines Bergmanns. Berlag H. Hansmann u. Co., Bochum  . Der Bändchen von 116 Seiten eine Don Wilhelm Self ausgewählte Berlag des Bergbauindustriearbeiterverbandes hat in einem Sammlung der Darbietungen des vor 20 Jahren verstorbenen Berg­arbeiterdichters herausgegeben. Kämpchen fam mit 13 Jahren in bis er nach dem großen Streit im Jahre 1889 gemaßregelt murde. die Grube und war länger als brei Jahrzehnte als Bergmann   tätig, Kämpchens Gedidte find den Bergarbeitern und ihrer Organisation gewidmet und im Laufe der Jahre in her Bergarbeiter Zeitung" Schacht und Hütte"," Freiheitsklänge"," Was die Ruhr mir fang Deröffentlicht worden. In der Einleitung der Sammlung Aus und Im Kampf des Lebens" gibt Helf eine Würdigung des Dichters und seiner Rolle, die er in der Entwicklung der Bergarbeiter bewegung gespielt hat. Manches wie die Mahnung: An die Unorganisierten" oder das Lied vom Arbeitergroschen ist auch heute noch aftuell, so daß dem Wert von Heinrich Kämpchen   meiteste Berbreitung zu wünschen ist.( Breis 1,60 Mart.)

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Achtung, Bauarbeiter! Die Sperre über die Firma Reinde u. Co., Baustelle Arbeitsamt Südost, Neukölln, Sonnenallee, ist hiermit aufgehoben, da die Firma den Tarifvertrag für stud­gemerbliche Arbeiten schriftlich anerkannt hat.

Deutscher   Baugenertsbund, Baugemertschaft Berlin  . Berliner   Gewerkschaftsschule! Der nächste wirtschaftspolitische Ausspracheabend findet am Dienstag, dem 5. Januar 1932, im Gemertschaftshaus, Saal 5, Engelufer 24/25, statt.

SPD  . Frattinn bez Deutschen   Inbustriemerke. Morgen, Montag, 16% Uhr, Frattionsversammlung aller in ben Deutschen   Industriemerken beschäftigten SPD  ..Genossen bei Haat, Stresomplag. Der Fraktionsvorstand.

Freie Gewerkschafts- Jugend Berlin  

Südostkreis: Wochenendtursus in Uegdorf. Dir Wirtschaft und ihre Entwidlung." Nordofttreis: Jugendheim Pankow, Görschstraße. ,, Sonnenwende Weihnachten  ."

Jugendgruppe des Zentralverbandes der Angestellten Seute, Sonntag, finden folgende Zusammenfünfte statt: Jugendheim Ballstraße in Charlottenburg   ab 19 Uhr, Jugendheim Lehrter Str. 18-19 ab 18 Uhr, Jugendheim Bergstr. 29 in Neukölln ab 19 Uhr, Jugendheim Will­denowftr. 5 ab 18 Uhr. Morgen, Montag, finden folgende Beranstaltungen statt: Gesundbrunnen  : Jugendheim Pant- Ede Wiesenstraße( weltliche Schule). Vortrag: ,, Was brachte den Arbeitnehmern das Jahr 1931?" Referent: Dr. Le­winſti. Wedding  : Jugendheim Turiner Ede Geestraße. Bortrag: Friz Reuter ein Heimatdichter". Referent: Rachom. Briz: Städtisches Jugend­heim( Rathaus). Weihnachtsfeier. Urban: Jugendheim Hobrecht. Ecke Sander­ftraße. Kurzreferate: ,, Mein Tageslauf". Nordost II: Jugendheim Rasten­straße 24. Gruppen- Weihnachtsfeier. burger Str. 16. Gruppen- Weihnachtsfeier. Weißensee: Jugendheim Pistorius

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