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Opfer feiner Gutmütigkeit.

Die meineidswütige Straffammer.

Der Zeuge im Meineidsprozeß, über den berichtet werden soll, mag recht gehabt haben. Der größte Fehler des Angeklagten, sagte diefer weise Mann, besteht darin, daß er helfen will, wo er nur tann. Das geht heutzutage nicht mehr... So faß diefes Opfer feiner Gutmütigkeit und zitterte mit feinen 68 Jahren, daß nur ja nicht irgendeiner von seinen erwachsenen Kindern, von seinen Freunden und Bekannten son feinem Unglüd erfahren. Er hatte ftets angesehene Stellungen und wurde vor sechs Jahren auf Ruhe gehalt gelegt. Die 75 M. Rente waren nicht viel. D. fühlte sich durchaus nicht altersschwach, ohne Arbeit hatte das Leben keinen richtigen Sinn, er fand als zweiter Kaffierer eines Verbandes Be­schäftigung mit einem Gehalt von etwa 100 M.

Zwischenbilanz der Winterhilfe

Bisher 900000 Mark eingegangen

Aber es wird noch viel mehr gebraucht

weg guten Erfolg gehabt, Nainentlich in den größeren westlichen Bezirken. Die in den wohlhabenderen Bezirken gesammelten Kleider wurden größtenteils an die proletarischen Bezirke zur Ver teilung übergeben In allen Bezirken bestehen Kleiderfammern der Berliner Winterhilfe, in denen die Kleidungsstücke nach Reinigung und Reparatur an die Hilfsbedürftigen unentgeltlich abgegeben werden.

Die Berliner Winterhilfe, die ihr Hilfswerk in diesem Jahre angesichts der ungeheuren Not mit Unterstügung aller Bevölkerungs­treise und der Reichswehr weit großzügiger als im Vorjahre organisiert hat, gibt der Deffentlichkeit die ersten Zahlen über den Erfolg ihrer Arbeit befannt. Erfreut fann man feffstellen, daß der Opferfinn der Berliner Bevölkerung noch überaus start ist. In den ersten Monaten sind allein bei der Zentralstelle der Berliner Winterhilfe 900 000 m. bares Geld eingezahlt worden, die bis auf 250 000 m. bereits zur Auszahlung ge- Berlin schaffen mußte, werden hier und da Fehler und Mißgriffe Bei einer so großen Organisation, wie sie die Winterhilfe in langt sind. Der Rest wird in den nächsten Tagen verteilt nicht ausbleiben. Das sind aber Ausnahmen. Auch mancher Hilfs= is Rassierer wurde er nun zum erstenmal Opfer feiner werden. bedürftige mag mit dieser oder jener Maßnahme nicht einver= Gutmütigkeit. Einem ber Mitglieder borgie er hin und wieder Die Unterstützung aus der Winterhilfe find zufägliche Beistanden sein. Das alles darf nicht verallgemeinert werden. Bei fleinere Summen. Als der Betreffende eines Tages ein Dar hilfen, die nicht auf die amtlichen Unterstügungen angerechnet einem Teil der Sensationspreise veröffentlichten Meldungen über leben von ganzen 300 m. wünschte, ließ sich D. barauf nicht ein, werden dürfen. Neben Familien mit Kindern, deren Ernährer Riesengehälter der leitenden Männer der Berliner Winterhilfe gab ihm aber, um ihn aus der Zwangslage zu helfen, einen Gefänger als ein halbes Jahr erwerbslos find, tommen auch allein handelt es sich um falsche Nachrichten, die nur geeignet fälligteitswechsel von 300 m. Der Geschäftsmann ging pleite, die stehende Jugendliche oder alleinstehende ältere Hilfsbedürftige in find, die fegensreiche Arbeit des Hilfswerts zu schädigen. Die Bant Magte bie Schulb ein, fie wurde in Raten teils vom Betracht. Die Barspenden sind zum Teil als größere Spenden Leitung der Winterhilfe fegt sich aus Schwiegersohn des Geschäftsmannes, teils von D. abgezahlt. Dann ehrenamtlich aus Handel und Industrie eingegangen, zum anderen setzen tätigen Männern zusammen, die selbstverständlich nicht fonnte aber auch der Schwiegerjohn nicht weiter. D. wurde zum fie sich aus einer großen Anzahl fleinerer Beiräge aus allen einen Pfennig für ihre Arbeit beziehen Lediglich einige Für. Offenbarungseid gelaben und befchwor, bloß ein Ein Bottstreifen zusammen. Die Nachbarschaftshilfe der forgerinnen in den Bezirken, deren Anstellung unvermeidlich fommen von 75 MR. zu haben. Die 100 W. Gehalt will er in Berliner Prefse hat der Winterhilfe 47 600 m. für 158 800 feiner Aufregung vergessen haben. Einen besonderen Grund, dies Freitische eingebracht. Die gesammelten Gelder kommen restlos den die Unkosten der Verwaltungsarbeit werden abgegolten durch die mar, erhalten einen fleinen Lohn. Die dazu nötigen Gelder und zu verschweigen, hatte er nicht; auch fein gesamtes Einkommen er Hilfsbedürftigen zugute, zur Hälfte durch die Ausgabe von Er 3infen, die die gesammelten Summen bis zu ihrer Abrufung ein­reichte nicht die Höhe, bei der es pfändbar gewesen wäre. nährungsgutscheinen und zur anderen Hälfte durch Bergabe an die bringen. fieben Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die das Geld ihrer­feits an die Hilfsbedürftigen weiterleiten. Das Ernährungsgeld wird den Bädern, Fleischern, Konsumläden und großen Kauf­Häusern, die es in Zahlung genommen haben, über die Preußische Staatsbanf durch die Winterhilfe vergütet.

Die Sache schien begraben. Da spielte aber dem D. wieder mal feine Gutmütigfett einen Streich. Jetzt war es nicht die menschliche Kreatur, die sein mitleidiges Herz in Bewegung setzte, sondern das leibende Tier. Er sah, wie ein Pferd miß­handelt wurde, stellte den Pferbefchinder zur Rebe, diefer verfeßte dem alten Mann ein Maulschelle, mußte sich deswegen in einer Brivatbeleidigungstlage verantworten unb gemann den Brozeß. Es entstanden Gerichtstoften in Höhe von 150 m. D., der den Brozeß verloren hatte, tonnte sie nicht zahlen. Er berief sich auf den vor kurzem geleisteten Offenbarungseid. Sein Prozeßgegner sah sich das Protokoll an und stellte fest, daß ein Teil des Ein­fommens verschwiegen worden war. Bon seiner Entbedung machte er D. Mitteilung. Dieser schickte an das Gericht sofort eine. Be­richtigung. Einen Tag später traf die Meineidsanzeige des Prozeß­gegners ein. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einstellung des Berfahrens, die Giraffammer eröffnete es aber.

Der Staatsanwalt beantragte Freifpruch: ein bewußter Falfch­eid jei nicht nachzuweifen, es liege höchstens fahrlälfiger Falscheib vor; ein solcher fei aber nicht strafbar, wenn er be­richtigt worden und für niemand ein Schaden entstanden sei. Das Gericht sprach den Mann frei; aus ganz anderen Gründen. Die Eidesleistung fet nicht gefegmäßig erfolgt, es fehle der Zufah: Borgelesen und genehmigt; bas Verzeichnis der Gegenstände sei nicht auf dem vorgezeichneten Formular aufgenommen, alfo ein Eid sei gewissermaßen überhaupt nicht geleistet worden.

Kriegsbeschädigten- Organisationen politisch? Das Tragen von Abzeichen verboten.

Durch einen Teil ber Tagespresse ging in legter Zeit eine Notiz, nach der als politisch im Sinne der letzten Notverordnung alle diejenigen Organisationen anzusehen seien, die in einer seit Jahren im Reichswehrminifteriam geführten Bifte enthalten find In dieser Liste ist u. a. auch der Reichs bund der Kriegsbeschäbig ten, Kriegsteilnehmer und Kriegerbinterblie benen aufgeführt, der im Jahre 1925 von dem damaligen Reichs wehrminister Dr. Geßler als politisch im Sinne des Reichswehr gefeges erklärt worden ist. Der Reichsbund hat nunmehr durch Borstellungen im Reichsministerium des Innern und im preußischen Ministerium des Innern flargestellt, daß die Liste des Reichswehr minifteriums teine Anweisung für die Handhabung der letzten Notverordnung darstellt. Es gelten aber fämtliche Kriegs beschäbigten- und Hinterbliebenenorganisa­tionen, also auch der Kyffhäuserbund, 3entralver banb, Reichsperband, Internationaler Bund, Deutsche Offiziersbund, Bund erblindeter Krie ger fomie famifiche übrigen fleinen Kriegsopferverbände als poli­tisch im Sinne des§ 3 des Reichsvereinsgeleges, da sie auf die Gefeßgebung und auf die Deffentlichkeit einwirten. Sie gelten damit auch im Sinne der legten Rotverordnung als politisch. Bon dem Berbot wird also nicht nur der Reichsbund der Kriegsbeschädigten betroffen, sondern den Mitgliedern aller Kriegsopfer organisationen ist gegenwärtig das Tragen ihrer Bundes- oder Berbandsabzeichen schlechthin verboten.

Zur Linderung der großen Not haben die Standinhaber und die Blumengrossisten Bereinigung E. V. der Halle in der Lindenstraße der Wohlfahrt eine größere Summe zur Verfügung gestellt. Von den Wohlfahrtsvorstehern werden an Bedürftige Gutscheine ausgegeben, die an den Ständen der Lindenhalle in Zahlung genommen werden.

Außerdem fonnte die Winterhilfe viele Lebensmittel und Speisungen an die Rotleidenden weitergeben. Die allgemeinen Kleidersammlungen mit Hilfe der Reichswehr haben durch

Neue Züge für Weihnachtsverkehr. Nach dem Norden nach dem Harz nach Dresden .

Reben den bereits befanntgegebenen Vor- und Nachzügen Bom Stettiner Bahnhof vertehrt am 23. und 24. Dezember ein werden für den Weihnachtsverkehr noch folgende Büge gefahren: ilzug nach Stargard , ab Berlin 12.25 Uhr, und am 27. De zember ein Eilzug nach Swinemünde , ab Berlin 20.00 Uhr. Nach dem Harz wird am 23. und 24. Dezember der nur ab Berlin , Botsdamer Bahnhof 14.38, an Magdeburg 16.36, Hal­im Sommer verfehrende Wochenend- Eilzug E. 118 eingelegt werden: berstabt an 17.24. Der Zug hat Anschluß nach den Wintersport plägen des Harzes, Bernigerode, Schierte, Harzburg usw. Schließ lich wird der zwischen Berlin und Dobrilugt- Kirchhain verfehrende Personenzug 320, ab Anhalter Bahnhof 23.40 Uhr, in ber Nacht Dom 24. zum 25. Dezember bis Dresden durchgeführt Ab Sonntag: Sonntagsrückfahrkarten abholen.

Bom heutigen Sonntag, 20. Dezember, ab werben in ben Fahr­fartenausgaben der. Fernbahnhöfe und in den Reisebüros die Sonntagsrüdfahrtarten für die Weihnachtsreife ausgegeben. Die Reichsbahndirettion Berlin hat die Zahl der zu Weihnachten neu aufgelegten Karten um zwei weitere, und zivar nach Krummhübel und Wittenberge , permehrt. Da am Sonntag mit einem starten Andrange in den Reisebüros zu rechnen ist, find die MER.- Reisebüros im Potsdamer Bahnhof, im Bahnhof Friedrichstraße, Unter den Linden 57 und Kurfürstendamm 17, Ede Joachimsthaler Straße, von 9 bis 6 Uhr durchgehend geöffnet.

Sieben Erwerbslose aus Neuenhagen .

Von lintsradikaler Seite war vor einigen Monaten ein Streif der sogenannten Pflicht- und Wohlfahrtsarbeiter inszeniert worden, und aus diesem Anlaß fam es in mehreren Dörfern östlich von Berlin zu Zusammenstößen. Aus diesem Grunde hatten sich vor dem Großen Schöffengericht Lichtenberg sieben Erwerbs lofe aus Neuenhagen wegen Landfriedensbruch zu verani­worten. In diesem Dorf waren damals einige Erwerbslose zur Pflichtarbeit beim Bau eines Sportplates herangezogen worden. Wegen der Kürzung der Unterstügungsfäße waren die Erwerbslofen von linksradikaler Seite zur Verweigerung der Arbeit aufgerufen worden. Dieser Parole folgten aber nicht alle Erwerbs­lofen. Am 6. November erschienen nun plöglich auf der Arbeitsstelle 40 Radfahrer, die scheinbar aus anderen Dörfern herbeigeholt morden waren und die zusammen mit einem Teil der Erwerbslosen unter Anwendung von Gewalt die Arbeitseinstellung der nicht streifenden Pflichtarbeiter erzwangen. Dabei tam es auch zu Lát­lichkeiten: ein Arbeiter wurde gemürgt, ein anderer mit einem Stuhl bedroht. Die Angeklagten bestritten, mit diesen Vorgängen

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Frost und Hunger gilt es zu bekämpfen Die Winterhilfe braucht Die schlimmsten Monate der Not stehen uns noch bevor. Kälte, noch sehr viel Geld! Wer felbst noch keine Not leidet, helfe den Metleidenden durch lleberweisung eines Geldbetrages, und sei er auch noch so flein, an die Preußische Staatsbank ,

Postichedkonto 100, mit dem Vermerk Für die Berliner . Winterhilfe!"

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in Berbindung zu stehen, so daß ein umfangreicher Zeugenapparat nötig war. Das Gericht verurteilte schließlich 3 mei Angeflagte wegen schweren Landfriedensbruchs zu sechs Mo maten Gefängnis und Dier andere wegen einfachen Landfriedensbruchs zu 3 Monaten Gefängnis, während einer der Angeflagten freigesprochen wurde.

Für zwei Millionen 4- Pfennig- Stücke.

fupfernen 4- Pfennig- Stüden im Betrage von 2 Millionen Mart. Der Reichsrat genehmigte am Sonnabend die Ausprägung von Gegen die Absicht der Reichsregierung, allmählich sämtliche 5. Pfennig- Stüde aus dem Berfehr zu ziehen und durch 4- Pfennig- Stücke zu ersetzen, wurden vom Reichsrat Bedenken geäußert; diese Frage wird vom Reichsrat noch weiter behandelt

werden.

Wenn die Not kommt ins Haus...

Der Streit zwischen Mietern und Hauswirt scheint. Emigteitsbestand zu haben und je größer die Sahl derer wird, die wirtschaftliche Not zu Boden wirst, desto häufiger prallen Maß. Feindschaft und Bitternis von Menschen aufeinander, die unter einem Dach leben. Immer ist es naturgemäß das liebe Geld, das den Sanfapfel darstellt; hier fühlt sich ein Hausbewohner in der Miet­berechnung übervorteilt, dort tobt der Kampf um die Bevorzugung eines neu zugezogenen, und der Schuldner, der am Ende ist und mit seinem Hausrat auf der Straße fit, ruft verzweifelt um Hilfe.

In diesen Tagen fam uns wieder einer jener zahlreichen Fälle zu Ohren, wo in einem Hause im Bezirk Kreuzberg sich Wirt und Hausbewohner ständig vor Gericht gegenüberstehen. Da ist der Bortier, der zur Erlangung feiner Stelle erstmal tüchtig mit dem großen Portemonnaie rüberkommen mußte und den Wirt jetzt mit Erfolg vertlagte. Dann wohnt im Keller gegen eine verhältnismäßig sehr hohe Miete eine alte Rentnerin, die nur durch) Vermieten in der Lage war, ihren Verpflichtungen dem Hauswirt gegenüber nachzukommen. Nachdem sie jahrelang vermieten durfte, wurde es ihr jegt plöglich untersagt und sie soll, da sie aus Eigenem die Miete nicht aufbringt, die Wohnung räumen. Der Hausgestrenge, der im Hof seines Hauses einen Ruhstall befizt und Milchwirt­fchaft betreibt, foll bei der Verwertung der Milchprodukte sehr wenig sauber sein und auf einem Drt, der anderen Zwecken dient, Käse, fabritation betreiben; als eine Hausbewohnerin sein ,, stilles Arbeitspläßchen" verriet, soll er sie braun und blau geschlagen und in der Wohnung eingeschlossen haben. Der Prozeßbevollmäch­tigte, der die Interessenwahrung der Hausbewohner über hat, wälzt Stöße von Atten auf seinem Schreibtisch, ein Schriftsatz nach dem anderen fliegt auf den Richtertisch, ein Termin löst den anderen ab...

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