46 Millionen Mark verloren! Die Bilanz der Ladendorff-Bant.
fwfe er an bet Tötung des Graf schuldig ist. Mlertwtgz gab «s keine Tatzeugen. Hauschke war aber allein übriggeblieben, nach- dem Kollatz und Becker bereits von dem Schnerderschen Lokal geflüchtet waren. Er hat auch diesen beiden gegenüber sich selbst der Tat bezickitigt. Er hat ihnen Einzecheitcn erzählt, z. B. wie er seinen rechten Ann auf seinen linken Unterarm gelegt hat, um besser zu zielen; er hat von einem komplizierten Kopfschuß gesprochen. Hinzu kommt seine Flucht. War er schuldlos, weshalb flüchtete er noch Italien ? Und weshalb hat er in dem Kassiber aus dem Insbruckcr Gefängnis geschrieben, er brauche zwei Zeugen, die gesehen haben, daß er nicht geschossen hat. Das Gericht ist überzeugt, daß er die Tötung Grafs ver- schuldet hat. An diese Tötungshandlung hat sich die Fluchthandlung c-ngeschlosien. Kollatz hat sich der Begünstigung schuldig gunwcht, er hat Becker und Hauschke nach Mecklenburg geleitet. Seine Angaben über den F l u ch t p l a n sind nicht glaubwürdig. Die Flucht entsprang seiner Initiative. Er hat sie mit Hilfe seiner Freunde bewerkstelligt. Die Beweisaufnahme hat nicht ergeben. daß maßgebende Stellen der NSDAP , die Flucht in die Wege geleitet oder von ihr gewußt haben. Die Beweise, die in der Verhandlung in dieser Hinsicht vorgetragen wurden, haben ein negatives Ergebnis gezeitigt. Unglaubwürdig ist es, weuu hier behauptei wurde, das Zusammentreffen des Soliatz und hauschke mit Decker in Oranien- bürg sei ein rein zufälliges gewesen. Becker Halle wohl von dem Fluchtplan der beiden gehört und ist ihnen nachgekommen, weil es ihm gefährlich schien, mit ihnen zu fahren. Kollatz beabsichtigte anfangs nicht, selbst zu flüchten. Erst später kam ihn» der Gedanke, gleichfalls nach Oesterreich zu gehen. Beim Angeklagten Porath liegen objektiv die Tatbestände der Begünstigung vor. Die Verhandlung hat gegen ihn erhebliche Verdachtsmomente ergeben. Er hat Kollatz untergebracht, hat die Fahrkarten nach München besorgt und die Adresse des Hauptmanns von Maltitz in das Buch geschrieben. Er erscheint erheblich belastet. Das Gericht konnte bei ihm aber nicht den inneren Willen zur vegünsliguug feststellen. Die von ihm für sein Tun angeführten Gründe konnten nicht wider- legt werden. Ein Widerspruch lag allerdings in seiner Behauptung, weshalb er keine Fahrkarte nach Oberaudorf genommen halle. Nicht erwiesen werden konnte, daß er gewußt hat, Kollatz werde gesucht. Wohl halle er aber den Verdacht, Kollatz sei in eine Schlägerei ver- wickell gewesen. Bei Abwägung der beiden Aussagen, derjenigen von Porath und derjenigen von Kollatz, entschloß sich das Gericht für Porath. Er hat einen glaubwürdigen Eindruck gemacht. Weber hat sich der Begünstigung schuldig gemacht, indem er Hauschke seinen Paß gegeben hat. B r e s s e l mußte als Förster wissen, daß sein Berechtigungsschein zur Nichtablieferung der Waffe vom Jahre 1923 kein gültiger Waffenschein sei. Was die Strafzumessung anlangt, so hat das Gericht Becker und Hauschke mildernde Umstände nicht zu- erkannt, und zwar aus folgenden Gründen: Die Gegensätze zwischen verschiedenen Teilen der Bevölkerung haben sich derart ver- schärst, daß die öffentliche Ruhe und der innere Friede in erheblicher Weise gestört sind. Der Gesetzgeber erläßt in der Absicht der Wieder- Herstellung der öffentlichen Ruhe iimner schärfere Gesetze. Die Strafen der Gerichte, die zunächst milde waren, werden immer schärfer. Das genügt nicht. Wen» junge Deute, die wisse», daß es zu Zusammeusiäßen kommen kann, sich wL Waffen versehe» und rücksichtslos aus hm Gegner schieße«, so beweist das. daß die Strafen, die bis jetzt verhängt wurden, auf sie keiueu Eindruck machten. Die Gerichte sind unter solchen Umständen dazu berufen, de» Gesetzgeber und seine ausführenden Organe bei der Durch. führnng ihrer Aufgaben durch erhebliche Strafen unter die Arme zu greifen. Der Wille des Staates, sich gegen die Rechtsverletzer aufzubönmeu, muß stärker werden. Das Gericht hat den Angeklagten Becker und Hauschke zugute ge- hallen, daß sie den Willen Hütten, ihren Freunden zu Hilf« zu eilen. Was hatte aber der Angeklagte Becker in einem fremden Haufe zu suchen, was gab ihm das Recht, es zu durchsuchen? Er hat sich aus eigener Machtbefugnis das Recht ge- nommen, in das offene Haus hineinzugehen. Auch bei Kollatz hat das Gericht berücksichtigt, daß er anfangs seinen bedrängten Ge- nassen Hilfe bringen wollte. Bei der Festsetzung der Strafe mußte aber in Betracht gezogen werden, daß er bei seinem jugendlichen Aller eine recht verschlagene Persönlichkeit ist und einen starken verbrecherischen Willen hat. Bei der Strafzumessung in bezug auf Brcssel ging das Gericht davon aus, daß durch kurze Strafen bei Waffenvergehen der Zweck nicht er- reicht werden kann. * Soweit die Begründung. Das Urteil gegen Becker und Hauschke entspricht dem Rechtsgefühl der weitesten Kreise der Bevölkerung. Das Urteil gegen Kollatz kam einigermaßen überraschend. Die Urteilsbegründung ist mit keinem Wort auf die rechtlichen Aus- Führungen des Staatsanwalls eingegangen, der bei Kollatz Mit- räterfchaft für gegeben erachtet hat. Wenig bestiedigend war der Teil der Begründung, der sich mit Poraths Unschuld befaßte. Die Feststellung des Gerichts, daß die NSDAP.-Fahrung mit dem Flucht- plan nichts zu tun gehabt habe, ist schwerlich das letzte Wort in bezug auf die Mörderbeförderungszentrale der NSDAP . Zu be- grüßen ist das harte Urteil gegen Bressel wegen Waffenvergehens. Zu gleicher Zell jedoch, als das Landgericht I diese, Urteil fällte, wurden vor dem Schöffengericht Berlin-Mitte zwei Nationalsozia- listen wegen des gleichen Delikts des Waffenvergehens nur zu sechs Monaten Gefängnis verurteill. Was nützen Gesetze, wenn sie von den Gerichten sinnwidrig milde angewandt werden?
Gs gibi(Schuldige! Zur Haossuchung auf Schloß Rotenberg. Im Badischen Landtag haben die Nationalsozialisten wegen der Haussuchung bei dem ehemaligen Gesandten von Reichenau eine Kleine Anfrage an die Regierung eingebracht. Darin fragt der Führer der Nazis, der Abgeordnete Wagner: „Ist die Regierung bereit, das etwa gefundene Material mir mllzutsllen, damit ich gegen die Schuldigen vor- gehen kann?� Der Naziabgeordnete Wagner kann es nicht abwarten, daß die Schuldigen durch die Justiz der Bestrafung zugeführt werden! Dies starke Bedürfnis nach Abrücken und das inhaltlich« Zugeständnis, daß Schuldige vorhanden sind, lassen tief blicken!
Die Wahlen zum australischen Bundesparlomenl hallen folgen- des Ergebnis: Labour-Parch 13(9S), Nationalisten und Farmer 52(35), Unat. hängige Labour-Partq 10(5). Di« L a b ou r- Regierung ist auf Grund des Wahlergebnisses zurück- g«treten.
Die Verwaltung der Berliner Bank für Handel und Grundbesitz gibt jetzt die Zwischenbilanz vom IS. Nove«- ber 1S31 bekannt. Die beiden großen Gruppe« der Gläubiger, die sich auf den Straßen Berlins gegenseitig nur die Frage befehden, wer von ihnen beiden die Jnter- esieu der Gläubiger arn wirkungsvollste« wahrnehmen wird, werden gleicherweise über diese Bilanz enttäuscht und empört sein. Es ergibt sich nämlich, daß die unter der Verantwortung des Wkrtschastsführers Ladendorff «nd des geflohene» Direktors Seiffert geführte Bank den ungeheuerlichen Verl » st von 46 Millionen Mark, das ist die runde Hälfte der Bilanzsumme des letzten Jahres, ausweisen muß. Di« Abschreibungen, die vorgenommen werden müssen, sind geradezu grotesk. Bei den Effekten bleibt sin Wert von 9,07 Millionen übrig, nach Abschreibungen von 3,26 Willionen. Die Beteiligungen können nunmehr mll 4,62 Millionen bewertet werden, nach Abschreibungen von 9,58 Mllionen. Der Wert der Forderungen muß auf 12,63 Millionen herab» gesetzt werden, weil 18,79 Millionen als faul anzusehen sind. Bei den Grundstücken ver!. leibt em Wert von 3,87 Millionen, nachdem 4,13 Millionen Mark abzuschreiben waren. Unter Einvechming einiger kleinerer Posten ergeben sich so Gesamtaktrven von nur 34,22 Millionen Mark. Davon sind aber verpfändet 23,45 Millionen, so daß sich nur 10,77 Millionen freie Aktiven er-
geben. Dabei hat man bei der Bewertung die Voraussetzung ge- macht, daß eine ruhige Abwicklung möglich ist, d. h. man hat höhere Wert««ingesetzt, als sie beim Verkauf gegenwärtig zu erzielen wären. Bei den Effekten und Beteiligungen hat man ebenfalls höhere als die gegenwärtigen Kurse eingesetzt. Auf der Passivseite steht dagegen eine Gesamtsumme von 80,35 Millionen Mark. Davon sind wieder 16,73 Millio- nen gesicherte Schulden, aus denen sich die Gläubiger wahrscheinlich ohne Verlust bezahlt machen können. ZNchk weniger als 60,46 Millionen sind ungesicherte Gläubiger. d. h. die Forderungen jener 36 000 Einleger, die jetzt um die Quote bangen, die Ihnen ausgezahlt wird. Zwischen Passiven und Aktiven bleibt der Verlust von 46,13 Millionen Mark, der im wesenllichen von den ungesicherten Gläubigern getragen werden muß. In den gestrigen Gläubiger- Versammlungen, über die wir an anderer Stelle berichten, mußte bekanntgegeben werden. daß die Quäle für die ungesicherten Gläubiger noch nicht 24 Prozent beträgt. Dennoch soll die vom Reich garantierte Quote von 30 Prozent, wenn auch nicht sofort, zur Auszahlung gelangen, was natürlich nicht anders möglich ist, als durch Opfer, die der Steuerzahler auch hier wieder für schlechte Bankführung tragen muß.
Verschärfte handelspolitische Spannung Auch Südafrika macht Schwierigkeiten. Aach englischen Vlällermeldungeu beabsichllgl die Regierung der Südafrikanischen Union den deulsch-afrikanischen Handelsvertrag abzuändern. Die Aendernng des Vertrages soll den wichtigsten Punll des ganzen Abkommens, nämlich die Klausel be- treffen, nach der eine automatische liebertragung sämtlicher künftig an England zu gewährenden Vorzugszölle auch auf Deutschland erfolgt. Die südafrikanische Regierung soll. den englischen Meldungen zufolge, daraus ausgehen, daß diese Klausel von Deulschland fallen gelassen wird. Der am 1. September 1928 abgeschlossen« Handelsvertrag zwischen Deutschland und der Südafrikanischen Union stellte wegen dieser Meistbegünstigungsklauscl einen der am heißesten umkämpften Handelsverträge dar, die in den letzten Jahren abgeschlossen wurden. Besonders in England rief dieses Abkommen in den Kreisen der Wirtschast großes Aussehen und scharfen Widerstand hervor, da die englisch « Unternehmerschaft in dieser Klausel einen Ein- bruch in das System der Vorzugszölle erblickte, die innerhalb des brllischen Empire seit Jahrzehnten Geltung hatten. Da Südafrika im steigenden Maße zum Käufer deutscher Waren geworden ist, und zwar in erster Linie deutscher Fertigfabri- kate, mußte eine derartige Revisionsforderung naturgemäß auf scharfen Widerstand in Deutschland stoßen. Die Gründe, die die Regierung der Südafrikanischen Union zu einem derartigen Vor- gehen anregen könnten, sind zweifellos w ä h r u n g s p o li ti- scher Art. Südafrika hat als einziges der englischen Dominien am Goldstandard festgehalten und will offenbar sich durch eine der- artige Lertragsrevisw» freie Hand über die bevorstehende Reichs- konferenz des brllischen Empire in Ottawa haben. Gegenangriff französischer Handelskammern. Di« Handelskammer des nordfranzösischen Industriezentrums Lille hat am Sonnabend zu der künftigen Handelspolllik Frank- reichs schwerwiegende Beschlüsse gefaßt. Die Handelskammer fordert von der Regierung Austechterhallung der französischen Zusatzzölle auf ausländische Waren, ferner Anpassung dieser Zusatzzölle an die Entwertung ausländischer Währungen, d. h. die Schaffung neuer Valutazölle und die Kündigung sämtlicher bestehenden Handelsverträge. Der folgenschwerste Punkt dieser Beschlüsse aber ist die Forde- rung, daß neue Handelsverträge ohne die Klausel der Meistbegünstigung abgeschlossen werden. Damll reiht sich die Honielskammer des wichtigsten französischen Industriegebiets in die Front der Kreise in Frankreich ein, die von dem System der Handelsverträge mll Meistbegünstigung fort wollen und an seine Stelle wieder de» Doppeltarif mll einem Maximal- und Minimalzoll setze» will.
privaischulden oder Reparaiiouen. Vor einem Kompromiß in Basel . vasel, 21. Dezember.(Eigenbericht.) Der Sonderausschuß bei der BIZ. beabsichtigt seine Arbeiten am Dienstag abzuschließen. Es bestehen noch erhebliche Meinungsverschiedenheiten. In der Frage der Priorität von Privat- schulden oder Reparationen steht eine Verständigung bevor. Falls die Zahlungsbilanz Deutschlands sich günstig gestaltet, soll der zur Verfügung stehende Ueberschuß nicht ausschließlich für die Rückzahlung der unbedingten Reparationsleistung, sondern teilweis« auch für die Rückzahlung der Privatschulden verwandt werden. Der englische Delegierte Sir Walter L a y t o n verteidigte mll großer Hartnäckigkeit den bekannten englischen Standpunkt der Priorität der Privaischulden. Kompromiß durch Lleberspnngen aller Kernfragen. Lasel , 21. Dezember. In den vertraulichen Besprechungen der elf Mitglieder des Be- ratenden Sonderausschusses scheint heute nachmittag eine Wen- dung eingetreten zu sein, die zu der Auffassung berechtigt, daß es möglich sein wird, die Arbeiten des Ausschusses noch vor Weih- nachten abzuschließen. Nach Schluß der Sitzung wurde von einem Hauptbeteiligten mitgeteilt, daß man Fortschritte gemacht habe und nunmehr größer« Hoffnung hegen dürfe, bereits vor Wech- nachten zu einem Berichtstext zu kommen. Es besteht jetzt offenbar Uebereinstimmung tm Ausschuß, daß der Bericht keine kontreten Vorschläge enthalten soll. Alle darüber bisher in einem Teil der Presse angestellten Ver- mutungen sind allem Anschein nach falsch gewesen. Nach dem fetzigen Stand der Dinge dürfte der Bericht weder auf die Frage der geschützten noch auf die der ungeschützten Annuitäten eingehen. Er dürste auch keine Anregungen über die Sachlieferungen und andere Einzelfrogen enthalten. An der Fassung des Lerichtstextes
und an den einzelnen Formulierungen, in denen die Ergebnisse der Ausschußuntersuchung über die Zahlungsfähigkeit Deutsch- lands ihren Niederschlag finden sollen, wird noch gearbeitet. Zeiiweilige Zahlungspaufe. Paris , 21. Dezember.(Eigenbericht.) Der Haoas-Korrespondent in Basel berichtet, daß Mitglieder des Sonderausschusses nach langen Verhandlungen eine K o m p r o- mißformel gefunden haben, die heute diskutiert werden soll. Sie soll geeignet sein, die Bedenken derjenigen zu zerstreuen, die irgendeine Verbindung zwischen den Reparationen und den Interessen der Privatgläubiger Deutschlands befürchten. Abgesehen von dieser noch nicht vollständig gelösten Schwierigkeit seien sich die Sachverständigen über die gesamte Entwicklung der Schluß- folgerungen ihres Berichts virtuell einig. Englische Einwirkung in Paris . Sir Frederick Leith Roß, der Präsident des brllischen Schatz« amtes, soll, nach Londoner Blättermeldungen, bei seinen Pariser Verhandlungen festgestellt haben, daß die Beamten, Minister und Sachverständigen Frankreichs die Gefahr der jetzigen Lage durchaus erkennen und bereit sind, ihr gegenüber beträchtlich weiter- gehende Maßnahmen anzuwenden, als sie vorher ankün- digen können. Wenn aber nicht ein völlig neuer Faktor in die Frage der Reparationen und Kriegsschulden gebracht werde, dann werde in der sranzöstschen Antwort aus die britischen Vorstellungen bestenfalls auf vorübergehenden Maßnahmen an Stelle der von der britischen Regierung gewünschten dauernden Regelung beharrt werden. Die französische Regierung wird bereit sein und den dringenden Wunsch haben, jegliche zeitweilige Vereinbarung so ausgedehnt und so wirksam zu machen wie nur möglich, aber sie wird unter den fetzigen Umständen nicht auf die Grund- sätze des Foung-Plans verzichten. Künf Abrüstungskommissionen. Die Konferenz wird sich mit den programmatischen Aus- sprachen vertagen. Genf . 21. Dezember.(Eigenbericht.) Die Ausammenkuust des Direktors der Abrüstungsableiluug des Völkerbundes mit heuderson, dem Vorsitzenden der Abrüstungs- konferenz. hat zur Aufstellung der Tagesordnung für die koufereuz geführt. Sie wird seht den Regierungen zu- geschickt. Das Datum des 2. Februar 1932 bleibt aufrechterhalten. Vier technische Kommissionen für die Rüstungen zu Lande, zur See und in der Luft sowie die Legrenzung der Rüstungsbudgels werden von der Konferenz gebildet werden. Die größte Bedeutung dürfte indessen der allgemeinen polillschenkom Mission zu- fallen, die alle der Abrüstung hinderlichen politischen Fragen, wie Sicherheit, Sriegsverhülung und Vertragsrevifloneu, behandeln soll. Räch der Geueralaussprachc. in der die Delegationsführer pro- grammatisch zu allen Problemen Stellung nehmen sollen, wird die Vollversammlung der Konferenz sich nur noch mll den erzielten Er- gebnissen der Ausschüsse befassen. Die amtliche Mitteilung über die Zusammenkunst von Cannes stellt ausdrücklich fest, daß der Direktor der Abrüstungsabteilung nicht den Auftrag gehabt habe, Heuderson zum Rücktritt vom Vorsitz der Abrüstungskonferenz zu bewegen.
Kranco-rusflscher Nichiangriffspakt. Oer Entwurf unterzeichnet. Pari», 21. Dezember.(Eigenbericht.) Das„Echo de Paris'" veröffentlicht den Entwurf zum stan» zöstsch-russischen Nichtangriffspakt, der am 24. August von dem Generalsekretär des Außenministeriums Berthelot und dem russi- fchen Botschafter Dowgalewski unterzeichnet wurde. Die längere Einleitung beruft sich auf den Kellogg-Pakt: es folgen sechs Artikel und zwei Anhänge. Im ersten Artikel versprechen beide Länder. keine Angriffshandlungen gegeneinander zu begehen. Artikel 2 erklärt, daß. wenn eine dritte Macht sich eines Angriffs gegen Frankreich oder Rußland schuldig macht, der andere Signatar rer- spricht, diese Macht nicht zu unterstützen, sondern neutral zu bleiben. Artikel 3 lehnt jede Entente mit anderen Ländern ab, die in der Absicht abgeschlossen ist, den Kauf oder Verkauf von Waren des anderen Signatars zu oerweigern. Im Artikel 4 versprechen beide Parteien, sich jeder Einmischung in die inneren Angelegenheiten zum Umsturz der bestehenden Einrichtungen mit Waffengewoll zu enthalten und keine Organisation, die souveräne Rechte über das Gebiet und Gebietsteile der Sig- nntare beansprucht, zu dulden. Im Artikel 5 ist ein Schlichtungsverfahren vorgesehen und Ar- tikel 6 bestimmt, daß der Vertrag aus zwei Jahre abgeschlossen wird und dann mll einjähriger Frist gekündigt werden kann.