burg sind die Flüsse ebenfalls über die Ufer getreten. Einzelne Höfe sind von den Fluten eingeschlossen. München , 4. Januar.
Besonders stark betroffen vom Hochwasser ist das Rottal, wo weite Strecken überschwemmt und zahlreiche Straßen und Wege unter Wasser gesetzt worden sind. In Anzenkirchen drang die Flut am Sonntag in mehrere Häuser ein. In Kempten im Allgäu wurde der Keller eines Verlagsgebäudes unter Wasser gesetzt.
Die Wiederherstellungsarbeiten an dem von den gewaltigen Wassermassen der Kinzig unterspülten Bahndamm bei Neumühl schreiten gut fort. Man rechnet für Dienstagvormittag mit der Wiederaufnahme des normalen Verkehrs. In Oberbaden besteht feine Hochwassergefahr mehr. Nach einer Meldung aus Waldshut soll der Rhein seit Montagmittag wieder fallen Die Schwarzwaldflüsse gehen ebenfalls zurück. Die Schneeschmelze dürfte bereits überwunden sein. Auch vom Neckar wird gemeldet, daß das Hochwasser nachläßt.
Ueberall höchste Gefahr!
Das Hochwasser im Erzgebirge hat einen Stand erreicht, der den der Unwettertatastrophe im Schwarzwaffertal vom 6. Juli noch übertrifft. In Aue ist die Mulde verschiedentlich über die Ufer getreten. Die tiefer liegenden Häuser sind bereits überschwemmt. Der Lösnizbach überflutet in einer Breite von etwa 10 Meter das Stadion in Aue . Auch in Schwarzenberg find alle tieferliegenden Häuser überschwemmt. In Zwickau mußten zwei Straßen wegen Ueberflutung gesperrt werden.
Berliner Bäcker find helle! Bäcker bewahren Geldbriefträger vor Ueberfall. Durch die Aufmerksamkeit der Angestellten einer Bäderei in der Köpenicker Straße wurde gestern im letzten Augenblick ein Ueberfall auf den Geldbriefträger Franz A. vom Postamt SO. 16 verhindert. Der Täter, ein 22 Jahre alter Fritz H. wurde fest
genommen.
5. lungerte gestern mittag nahezu eine Stunde am Eingang des Hauses Köpenider Straße 32 umher. Es sah so aus, als ob er auf jemand wartete. Angestellten eines gegenüberliegenden Bäckereibetriebes war das Verhalten des Mannes verdächtig vorgekommen, zumal den Leuten bekannt war, daß der Geldbrief= träger, der täglich seinen Bestellgang macht, noch nicht erschienen war. Man fombinierte, daß der Fremde gegen den Briefträger etwas im Schilde führte und alarmierte heimlich die Polizei. Als die Beamten zugriffen, fanden sie in den Taschen des H. eine geladene Pistole und einen Totschläger. Er war über seine Festnahme so überrascht, daß er gleich zugab, auf den Geldbriefträger gewartet zu haben. H. wurde aufs nächste Revier gebracht, wo er dann nach anfänglichem Leugnen auch gestand, einen Ueberfall auf den Geldbriefträger geplant zu haben. Schon seit Tagen hatte H. den Beamten beobachtet, aber nie eine passende Gelegenheit zur Ausführung seines Vorhabens gefunden. Gestern hatte sich der Geldbriefträger um eine halbe Stunde verspätet.
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Siedeln und Anliegerbeiträge.
Schlechte alte Gesetze in einer neuen Zeit.
Aus städtischen Siedlerkreisen wird uns geschrieben: Siedeln ist immer ein Unternehmen, das nicht von heute auf morgen gedeihen kann und das vor allem die Investierung von Kapitalien erfordert. Wenn in einem solchen Umfange gesiedelt werden follte, daß bei der riesengroßen Arbeitslosigkeit eine fühlbare Entlastung eintritt, so sind Jahre nötig, um eine durchgreifende Be rufs- und Erwerbsumstellung zu erreichen. Alle Erfolgshoffnungen scheitern aber oft an den für den Siedler untragbaren besonderen Lasten. Eine große Rolle spielen die Anliegerbeiträge. Wenngleich immer wieder von den Regierungsstellen empfehlende Verfügungen erlassen werden, wonach die Gemeinden und Gemeindeverbände angehalten werden, den Siedlern entgegenzufommen, so ist damit noch keine Aenderung in bezug auf Ansiedlungs- und Anliegerbeiträge geschaffen. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Beiträge stammen aus den Jahren 1875 und sogar 1838. Ein Jahr hundert Entwicklung ist an den Bestimmungen ohne große Wirkung vorübergegangen.
Aus den Ansiedlerbeiträgen sollen von jeher in neu erschlossenen Siedlungen die Kosten für den Bau von Schulen und Kirchen bestritten werden. Diese Beiträge werden gewöhnlich nach der Quadratmeterzahl der Grundstücke bemessen. Die Kosten können dabei ost recht erheblich werden. Noch viel einschneidender find jedoch die Anliegerbeiträge, die nach der Frontmeterzahl der Grundstücke berechnet werden. Diese Beiträge setzen sich zusammen aus den entstehenden Kosten für Straßenpflasterung, Straßenbeleuchtung, Regenwasserkanal, Kanalisation. Es ist keine Seltenheit, daß in vorstädtischen Bezirken diese Kosten oft höher sind als der gesamte Wert des bebauten Grundftüdes. Besonders start werden hierdurch Edparzellen belastet, die im Gegensatz zu den durchschnittlich 25 Frontmeter zählenden Reihengrundstücken meistens weit mehr als 50 Frontmeter haben. Rechnet man nur etwa 50 Mart für den laufenden Frontmeter als Kosten für die Straßenpflasterung, so ist schon zu erkennen, welche| Riesensummen hier zusammenkommen, wenn außerdem noch etwa 12 Mark für Straßenbeleuchtung und etwa 21 Mart für Kanalifsation, alles für den laufenden Meter gerechnet, zu zahlen sind. Die Gesamtbesaftung kann dadurch auf Zehntausende von Mark für ein
Die Wechselschiebung.
Sachverständige im Gflaret- Prozeß.
flaret Prozesses erstattete der als Sachverständiger hinIm weiteren Verlauf der gestrigen Verhandlung des Wechselgeschäft zwischen den Sklarets und der Stadtbank. zugezogene Staatsfinanzrat Weltgien sein Gutachten über das
Der Sachverständige betonte einleitend, sich nur allgemein äußern zu können, weil er der bisherigen Berhandlung ja nicht beigewohnt habe. Die Handhabung des ganzen Geschäfts erscheine ihm vom faufmännischen Standpunkt aus überhaupt nicht erklärlich und die Hereinnahme der Wechsel, die nach Angaben der Stadtbank
einzelnes Grundstüd steigen. Untragbar für Siedler, die fich jahre lang im Schweiße ihres Angesichts abgemüht haben, den Boden ur bar zu machen und sich eine Wohngelegenheit zu schaffen. Oft wird der Arbeiter das ihm lieb gewordene Stüd Heimat verlassen, um in eine Mietfaserne zurückzuwandern.
So wirken sich veraltete Gesetze aus.
Als die Kostenverteilung für den Ausbau der Straßen vor num mehr bald 100 Jahren festgelegt wurde, fonnte eine technische Entwicklung, wie wir sie in dieser Zeit erlebt haben, auch nicht im entferntesten vorausgeahnt werden. Damals genügten Straßen in geringerer Breite als heute. Das Pflaster war weit billiger, weil einfacher, denn die Pferdefuhrwerfe hatten mir festen Untergrund für ihre Fortbewegung nötig. Der heutige Verkehr, der weit schwerere Lasten über die Straßen rollen läßt mit ganz anderen Geschwindigkeiten, stellt aber ganz andere Ansprüche an den Aufbau der Straßen. Diese sind daher in ihrer Herstellung weit teuerer geworden. Eine Beleuchtung der Straßen war früher kaum bekannt. An Regenabwässerung und Kanalisation dachte noch niemand. Die Anlage von Straßen lag lange Zeit fast ausschließlich im Interesse der Anlieger, während heute im steigenden Maße die Allgemeinheit, jedenfalls ganz andere Kreise, daran interessiert sind.
Erwähnenswert ist, daß nach dem jetzt gehandhabten System der Frontmeterberechnung große Gebäude in der geschlossenen Bauweise im Verhältnis zu ihrer Wirtschaftlichkeit weit weniger an solchen Kosten zu tragen haben als das kleine Siedlungshaus des Arbeiters in der offenen Baumeiſe.
Eine Möglichkeit der Aufteilung dieser Kosten für den Siedlungsbau des einzelnen wäre schon darin zu ersehen, daß die Roften nach der Grundstüdsgröße und nicht nach der Frontmeterzahl berechnet würden unter Berücksichtigung ihrer Wirtschaftlichkeit. Darüber hinaus wäre noch zu erwägen, diese Kosten überhaupt auf einer anderen, breiteren Basis aufzubauen. Sollte dann später einmal durch die Herstellung einer Straße eine besonders hohe Wertsteigerung des einen oder anderen Grundstückes eintreten, fo tönnte diese durch eine hierauf zugeschnittene Wertzumachsteuer für den Ausbau anderer Straßen erfaßt werden. Soll das Siedeln in seinem Kern gefunden, so tut hier Abhilfe dringend not.
diese Frage wohl vom Gericht selbst entschieden werden müßte. Er persönlich würde sich allerdings über die Qualität des Kreditnehmers weiter informiert haben.
Von der Verteidigung der Stadtbankdirektoren wurden dann gegen die Art des Gutachtens Bedenken geltend gemacht und vor allem bemängelt, daß der Sachverständige, Staatsfinanzrat Welgien, erst in dieser Verhandlung anwesend war und den früheren Verlauf des Prozesses nicht persönlich erlebt hat. Nach längerer Beratung des Gerichts verkündete Amtgerichtsrat Reßner dann als Beschluß des Gerichts, daß von der weiteren Bernehmung des auf Ersuchen Abstand genommen werde, meil dieser erklärt habe, daß er auch in des Vorsitzenden erschienenen Sachverständigen, Finanzrat Welzien, Zukunft nur in längeren Zwischenräumen zu dem Prozeß erscheinen fönne. Der Vorsitzende bemerfie hierzu, daß auch das bisher er
Beschwerde über Amtsgerichtsdirektor Kestner direttoren nur eine Zujazsicherung sein sollte, ſei ziemlich sinnlos. ſtattete Gutachten dieses Sachverständigen keine Verwendung finden
Wegen der ungeheuerlichen Anwürfe, die in der gestrigen Berhandlung des Stlaret- Prozesses von Amtsgerichtsdirektor ke st ner gegen den BBD.- Direktor Genossen Brolat gerichtet wurden, hat sich der Angegriffene beschwerdeführend an den preußischen Justiz minister gewandt.
Man hätte sich zumindestens über den Charakter der Wechsel Gewißheit verschaffen müssen. Die Frage des Vorsitzenden, ob sich die Stadtbankdirektoren als ordentliche Kaufleute bezüglich der Kreditwürdigkeit der Sklarets damit begnügen konnten, daß sie z. B. mit Oberbürgermeister Böß auf gutem Fuße standen usw., vermochte der Sachverständige nicht genau zu beantworten und meinte, daß
Die kleinen Sünder...
Opfer der Not und der Versuchung.
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Der erste Sigungstag im neuen Jahr sah in Moabit lauter fleine Leute Opfer der Not, der Versuchung, des Leichtsinns vor Gericht. Ein Arbeitsloser, ein unvorbestrafter 22jähriger Bürogehilfe, wohnt in Untermiete. Aus irgendwelchen Gründen erhält er feine Unterstützung, hat keinen Pfennig Geld, schuldet seine Miete; er ist verzweifeit und begeht in diesem Gemütszustand eine Dummheit: in Abwesenheit seiner Wirtin entnimmt er ihrem Schrank 50 M., ein Paar Stiefel dazu, und verschwindet. In den gestohlenen Stiefeln wandert er obdachlos durch Berlin Straßen ohne Ende; er fürchtet, verhaftet zu werden. Als die 50 M. aufgebraucht sind, schreibt er an die Schwester: Ich weiß, was ich getan habe, der Weg führt nach Moabit . Und nun steht er tatsäch lich vor dem Richter. Meine Tat ist verwerflich, jagt er, ich habe Strafe verdient. Der 3weiundzwanzigjährige erhält drei Monate Gefängnis. Sollte die Auskunft über ihn günstig lauten, so befommt er Bewährungsfrist.
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immer so viel verschenkt." Das Gericht verurteilte das" Fräulein" zu zwei Monaten Gefängnis. Je größer die Summe". meinte der Richter, um so größer die Verführung. Bei günstiger Auskunft erhält auch diese Angeklagte Bewährungsfrist. Drei Monate für den armen Teufel, der 50 M. und ein Paar Stiefel stahl, zwei Monate für die Hausangestellte, die das noble Fräulein spielen wollte und die Kleinigkeit von 4000 m. einsteckte.
Die strafbare Nebenarbeit.
Opfer fremder Not und seiner Gutmütigkeit wurde der Färbereibesitzer T. Noch vor einem Jahr beschäftigte er 120 Arbeiter, jetzt sind es nur 65. Vor Weihnachten kam zu ihm einer der entlassenen Arbeiter; er wollte seine Angehörigen in der Heimat besuchen, mit seiner Arbeitslosenunterstützung in Höhe von 8,50 M. ging das nicht gut. Ob er nicht etwas hinzuverdienen könnte. Was soll ich mit Ihnen anfangen, meinte der Färbereibefizer. Sie sehen ja, ich habe keine Arbeit. Vielleicht eine Kleinigkeit, meinte der Keine Not litt die etwa 27jährige Hausangestellte N., deren Arbeitslose. Na, schön, tommen Sie mal morgen; ich finde schon Sache gestern die Schnellschöffengerichtssitzungen des neuen Jahres etwas für Sie. Und so arbeitete der Mann vier Tage; den ersten einleitete. Vielleicht hatten die Lebensgewohnheiten einer reichen Tag 12 Stunden, den nächsten 6 und zwei weitere Tage je drei „ Herrschaft" auf das Fräulein abgefärbt; es machte den Eindruck Stunden. Das Ergebnis waren 26,40 M. Der Mann dankte, faufte einer Halbweltdame. Ich hatte immer Stellungen in guten für die Seinen einige Kleinigkeiten als Weihnachtsgeschenke und fuhr Häusern", sagte Fräulein N. Und in dem letzten guten Hause in bester Stimmung in die Heimat. Irgend jemand hatte ihn aber entnahm es dem Geldschrank nicht mehr und nicht weniger als bei dem Arbeitsamt angezeigt. Er wurde wegen Betruges zuunDier 1000- Mart- Scheine. Ueber das Vorhandensein des Geldes gunsten des Arbeitsamtes angeklagt, der Färbereibefizer wegen Beiwußte es von der Arbeitgeberin. Und als diese eines Tages im hilfe zum Betrug. Der Strafbefehl gegen den letzteren Idutete auf Schrank den Schlüssel stecken ließ, öffnete die Angestellte das Safe 80 Mart.. Er legte Einspruch ein, der Staatsanwalt beantragte vor und nahm das Geld an sich. Als wäre nichts passiert, verblieb dem Einzelrichter eine Geldstrafe in Höhe von 1000 m. oder fie in ihrer Stellung. 3800 m. fand man noch bei ihr.. ,, Warum 100 Tage Haft. Der Richter erkannte aber die Motive dieses Färbereihaben Sie das getan, mein Fräulein", fragt sie der Vorsitzende. besizers an, sie seien menschlich verständlich, sagte er, wenn sie Ich wollte ein Geschenk für meine Freundin zu Weihnachten auch den Gesetzen zuwiderliefen. Eine Geldstrafe in Höhe von kaufen. Ich habe von den 200 m. nichts für mich ausgegeben." 20 Mark oder zwei Tage Haft genügte. Der Arbeiter ist aus der „ Sie müssen doch aber im Besitz von Geld sein?"" Ich habe| Heimat noch nicht zurück.
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solfe.
Hierauf erstattete der Sachverständige, Regierungs- und Bankrat Nißlo, sein Gutachten über das Wechselgeschäft, in dem er gereichten Wechsel nicht als ausreichend erachtet werden könnte. zu der Feststellung kam, daß die Bonität der von den Stlarets einNach einer gewissen Grenze hätten die Wechsel nach seiner Ansicht auch nicht mehr von der Stadtbank hereingenommen werden dürfen, weil sie nur eine als wertvoll anzusehende Unterschrift trugen. Das von der Stadtbank den Stlarefs gegenüber angewandte Verfahren habe er sonst bei feiner anderen Bank beobachtet und seines Erachtens hätte die Stadtbant auch nur gegenüber den Sklarets so gehandelt.
In der sich auch an dieses Gutachten anknüpfenden Erörterung behauptete Leo Stlaret wiederum, daß die Direktoren zu jeder Zeit Bescheid gewußt hätten, was Schmitt und Hoffmann aber bestritten. Der Angeklagte Buchhalter Lehmann meinte gleichfalls, aus den Aeußerungen der Stadtbankbeamten Hoge und Schröder entnommen zu haben, daß Schmitt und Hoffmann im Bilde waren. In diesem Zusammenhang ging man abermals darauf ein, daß die von der Stadtbank diskontierten Wechsel angeblich aus einem Rußland- Geschäft der Stlarets stammen sollten. Bemerkenswert war dann noch die Feststellung des Sachverständigen Nißle, daß die Prüfungen, die von Beamten der Stadtbank bei den Sflarets vorgenommen wurden, eigentlich nicht als Prüfungen, sondern nur als Büchereinsichtnahmen von sehr bedingtem Wert bezeichnet werden tönnten. Nach meiteren Erörterungen, bei denen es wiederholt zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Leo Sklarek und Stadtbankdirektor Hoffmann kam, wurde die Verhandlung dann auf Donnerstag, 9 Uhr, vertagt.
Gendeantenne zerstört.
Magdeburger Rundfunk mußte Sendung einstellen.
Magdeburg , 4. Januar. Um 18.30 Uhr riß ein heftiger Sturm die Antenne des Magdeburger Rundfunksenders um, so daß der Sendebetrieb eingestellt werden mußte.
Neuer großer Sprengstoffdiebstahl.
Im hiesigen Betriebe der Rheinischen Dynamitwerke A.-G.( früher Rheinisch- Westfälische Sprengstoff A.-G.) verschafften sich nachts, Diebe durch ein Fenster Zutritt zum Sprengkapsellager und entwendeten, soweit bisher festgestellt ist, 2000 Sprengkapseln.
Kaffee Hag wieder 10% billiger!
Das große Paket RM 1.46
Das kleine Paket RM 0.73