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Vergessene Preissenfung! olls

Der stabile Zinssatz der Lombardgeschäfte und Pfandleihen.

Die jüngste Notverordnung hat für das weite Gebiet der Hypo­thekenschulden und der sonstigen festen Verpflichtungen eine wesent liche Herabsetzung des Zinsfußes gebracht, die von den betreffen­den Schuldnern mit Freude begrüßt worden sein dürfte. Jene Jene Schuldner sehen sich im großen und ganzen aus den Kreisen des Bürgertums zusammen. Die werftätige Bevölkerung ist dabei nur insofern beteiligt, als durch jene Zinsermäßigung die Vorbedingung

für eine Senkung der Preise der Bedarfsartikel erfüllt wird.

Ein anderes Gebiet, auf dem die Verhältnisse umgekehrt liegen, wo das Heer der Arbeiter und Angestellten in erster Linie beteiligt ist, während die sogenannten besseren Kreise nur wenig in Frage tommen, wird von der Verordnung leider nicht ergriffen. Wir Wir meinen die Zinssätze der Lombardgeschäfte und Pfand leihen. Diese sind in vielen Fällen die letzte Zuflucht des kleinen Mannes, wenn unvorhergesehene Ausgaben kommen, wenn er=

wartete Gelder ausbleiben oder wenn sonst der letzte Sparpfennig

ausgegangen ist.

Daß hier ein nicht unbedeutender Personenfreis in Betracht kommt, beweist die Tatsache, daß in Berlin allein die Zahl der privaten Pfandleih- und Lombardgeschäfte soweit sie im Adreß­buch verzeichnet sind- über 150 beträgt. Ueber den Umsatz,

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den diese erzielen, stehen leider amtliche Ziffern nicht zur Ber­

fügung. Immerhin dürfte der Jahresumsatz auf mindestens 10 bis 15 Millionen zu schätzen sein.

Der Zinssatz, den diese Pfandleihen nehmen dürfen, ist polizei­lich festgelegt. Er beträgt für die Pfänder in Höhe von pro Mark und Monat

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1-50 m. 50-100 100-500 über 500

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4 312

2

Pf.

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Es ergibt dies einen Zinssatz von 48, bzw. 42, bzw. 30, bzw. 24 Proz. Die findigen Herren Pfandleiher scheinen aber selbst bei Beträgen über 500 M. nicht von der ganzen Summie den niedrigen Satz von 2 Proz. zu berechnen, sondern sie zerlegen das Darlehen in die Be­träge von 50+ 50+ 400+ x, um jo auch bei 500 m. übersteigenden Darlehen die Höchstsäze berechnen zu können.

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Hierzu treten aber noch Versicherungskosten von einem halben Prozent für zwei Monate gleich 6 Proz. pro Jahr. Das Er­gebnis ist also, daß die Aermsten der Armen bisher schon den un­geheuren durch nichts gerechtfertigten Zinssatz von 54 Prozent geheuren durch nichts gerechtfertigten Zinssatz von 54 Prozent zu zahlen haben. Es läßt sich das nur so erklären, daß diese Sätze aus früherer Zeit herrühren und daß der Herr Minister des Innern bei seiner sonstigen starken Inanspruchnahme noch feine Zeit ge­funden hat, seine Aufmerksamkeit auf dieses Gebiet zu lenken. Sache des betreffenden Dezernenten wäre es allerdings gewesen, von sich aus den Minister Vorschläge zu einer Herabsetzung zu machen. Man kann hier auch nicht einwenden, daß das Staatliche Leihhaus niedrigere Säge hat. Für Groß- Berlin kommt dieses schon wegen der großen Entfernung nur für einen Bruchteil der Bevölkerung in Betracht; außerdem zeigt die Erfahrung, daß die meisten Leute sich scheuen, die staatliche Anstalt zu benutzen und

bei den privaten Leihhäusern einen höheren Zinssatz zahlen. Es ist zu hoffen, daß diese Anregung genügt, um im Anschluß an die durch Notverordnung erfolgte allgemeine Herabsetzung der Zinsen auch auf diesem Gebiete jetzt eine Besserung zu bewirken.

M. L.

Preissenkung bei Installationen und beim Schneider

In einer Besprechung zwischen dem Reichskommissar für Preis­überwachung und Vertretern des deutschen Elektroinstallateurge­werbes wurde vereinbart, daß die vom Reichsverband des deutschen Elektroinstallateurgewerbes herausgegebenen Richt­preise um 10 Proz. mit sofortiger Wirkung gegenüber den im De­zember 1931 veröffentlichten Richtpreisen gesenkt werden.

Die Besprechungen des Reichskommissars für Preisüberwachung mit den Vertretern des Schneiderhandwerks haben zu fol­gendem Ergebnis geführt: Das Schneiderhandwerk verzichtet auf eie Herausgabe von Richtpreisen und Kalkulationsschemata. Der Preisberechnung im Schneiderhandwerk sind die Effektivpreise zu grunde zu legen, die sich aus Gestehungsfosten und freiem Wettbz­werb ergeben. Bei Stofflieferung auf Grund einer Kollektion wird der im Stoffpreis enthaltene Rabatt von 25 und 20 Proz. auf, 15 Proz. ermäßigt. Der bisherige Gewinnzuschlag auf Selbstkosten wird von 20 und 30 Proz. auf 10 Proz. herabgesetzt.

endgültigen Feststellung der Miethöhe fpätestens am 25. Jav nuar 1932 gestellt werden müssen. Wird die Frist versäumt, so bleibt es bei der vom Vermieter angegebenen Mietermäßigung.

Vorsätzliche Körperverletzung? Erklärung des Borsigenden im Lübecker Tuberkulose- Prozeß.

Lübed, 14. Januar.

Nach zweitägiger Unterbrechung wurden die Verhandlungen im cübeder Tuberkulose- prozeß wieder aufgenommen. Der Vorsitzende teilte mit, daß hinsichtlich des angeklagten Ober­medizinalrats Dr. Altstaedt insofern eine veränderte Rechtslage

eintreten könne, als das Gericht prüfen werde, ob Dr. Altstaedt sich

nicht nur der fahrläffigen, sondern der vorsätzlichen Körper­

verlegung schuldig gemacht habe.

Der Vorsitzende richtete an die Angeklagten Professor Deyde und Dr. Altstaedt die Frage, ob ihnen bekanntgewesen sei, daß Pro feſſor Calmette in den Annalen des Instituts Pasteur vom Jahre 1927 ein Speziallaboratorium für die Herstellung des BCG forderte. Dr. Altstaedt erwiderte darauf, ihm sei diese Forde­rung bekanntgewesen. In der Literatur, die Professor Cal­mette ihm seinerzeit zusandte, habe er dies gefunden und diese Literatur dann an Professor Klotz und Professor Dende weiter

gegeben.

Paffantin auf Bürgersteig getötet.

Durch stürzende Säule erschlagen Auto als Ursache. Auf der nördlichen Seite des Schloßplates ereignete fich am Donnerstagnachmittag ein folgenschwerer Verkehrsunfall, der ein Menschenleben forderte.

Gegen 16 Uhr tam ein Privatauto infolge des schlüpfrigen Asphaltes ins Schleudern und geriet auf den Bürgersteig. Der Wagen prallte mit großer Wucht gegen die dort stehende Autobus Haltestellensäule und riß diese um. Eine etwa 30 Jahre alte, bisher noch unbekannte Frau, die an der Haltestelle auf einen Autobus wartete, wurde von dem umstürzenden Eisenmast ge­troffen und so schwer verletzt, daß sie menige Minuten später starb. Die Leiche wurde beschlagnahmt und ins Schau­haus gebracht.

Die Frau mit der Sammelliste.

Wie Schwindler sich die Erregung über den geringen Miet­nachlaß in der Neubaumieterschaft zunuze machen, beweist folgen

Hoch klingt das Lied vom braven Mann.. schwerverletzt wurde. Das herbeigerufene Ueberfallkommando nahm der Vorfall, der sich in Reinidendorf abgespielt hat.

Ein Lebensretter vor Gericht.

Ein Reisender wird stellungslos. Die Unterstügung reicht nicht. In seinem Besiz befinden sich von seiner früheren Tätigkeit her noch einige Stücke Stoff. Er verkauft sie. Die wenigen Mark find bald aufgebraucht. Die Firma droht mit Polizei und Gericht. Der stellungslose Reisende meldet sich polizeilich ab. Furcht vor Strafe begleitet ihn wie sein Schatten. Er nächtigt bald da, bald dort. Hat kaum satt zu essen, das Leben hat keinen Sinn mehr. Eines Tages ist er des ewigen Umherirrens satt. Mag kommen, was da will. Er mietet sich eine Schlafstelle, meldet sich polizeilich an, Det behördliche Apparat/ setzt sich in Bewegung. Er wird vernommen Gericht und Strafe dürften auf sich nicht lange warten lassen.

Wenige Wochen später. Am Landwehrkanal. Schreckensschreie. Hilferufe. Eine Frau hat sich ins Wasser gestürzt. Das Publikum ist vor Schreck wie gelähmt. Menschen laufen ratlos hin und her. Die Frau verschwindet im Wasser. Plötzlich reißt ein Mann sich den Rock vom Leibe. Springt ins Wasser. Verschwindet für einen Augenblick in der Tiefe. Taucht wieder auf. Unter dem Arm die Frau. Er schleppt sie ans Ufer. Die Polizei ist zur Stelle. Ein Auto wird geholt. Die Gerettete atmet schwach. Schnell zur Rettungswache! Der Mann, die Müze tief ins Gesicht, geht seines Weges. Ein Polizeibeamter ihm hinterher. Mann, ihr Name, wo wohnen Sie. Was soll denn mein Name? Die Rettungs­medaille! Werde ich etwa fatt von eurer Rettungsmedaille?

Er eilt davon.

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Moabit . Einzelrichter. Also, Angeklagter R., Ihnen wird Unterschlagung vorgeworfen. Was können Sie dazu sagen? K.: Ich hatte meine Stellung verloren, die Unterstützung reichte nicht, war in Not, was soll ich mehr sagen? Staatsanwalt:, Einen Monat Gefängnis. Angeklagter, Sie haben das letzte Wort. Herr Richter, bevor Sie das Urteil sprechen, lesen Sie bitte hier diese Zeitungsnotiz. Was soll denn die Zeitungsnotiz? Lesen Sie bitte, Herr Richter. Der Richter liest: In den Landwehrkanal sprang gestern abend eine lebensmüde Frau. Ein Mann stürzte ihr nach und holte sie heraus. Als der Polizeibeamte ihn nach Namen und Adresse fragte, damit ihm die Rettungsmedaille ver­liehen werden könne, verweigerte er jede Auskunft, er wolle keine Medaille. Und?, fragt der Richter. Das war ich, Herr Richter. Die Rettungsmedaille brauchte ich nicht, davon wäre ich doch nicht satt geworden. Ich hätte auch sonst kein Aufsehen davon gemacht. Aber, da ich nun vor Gericht stehe und ins Ges fängnis soll, da bitte ich doch um Bewährungsfrist. Urteil: 3 Wochen Gefängnis und Bewährungsfrist. Der Lebensretter K. nimmt das Urteil an. Er wird weiter hungern. Zu unterschlagen hat er ja nichts mehr. Und wenn sich wieder eine Gelegenheit bietet, wird er ein fremdes Leben retten ohne Anspruch auf die Rettungsmedaille. Nur bewähren will er sich...

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Mit einem Hammer niedergeschlagen.

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Eine wüste Schlägerei entspann sich am Donnerstagmittag gegen 1 Uhr im Hause Anhaltstraße 11, wobei der 29 Jahre alte Schlosser Kurt Hippe von seinem Gegner, dem 37 Jahre alten Kaufmann Otto Wende mit einem Hammer niedergeschlagen und

Wende fest und sorgte für Ueberbringung des Hippe ins Urban­frankenhaus.

Die Mietermäßigung bei Altbauten.

Letzter Antragstermin für Streitigkeiten: 25. Januar. Ueber Streitigkeiten, die wegen des Umfanges der durch die Notverordnung angeordneten Mietermäßigung entstehen, entscheidet nach der Preußischen Verordnung über die Mietsenkung bei Woh nungen in Altbauten das Mieteinigungsamt. Das gilt gleicherweise für diejenigen Mietverhältnisse, bei denen die gesetzliche Miete zu entrichten ist, wie für diejenigen, bei denen die Miete auf freier Vereinbarung der Bertragsparteien beruht. Die Entscheidung des Mieteinigungsamtes ist endgültig und bindet die Gerichte und Verwaltungsbehörden. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, über die tatsächliche Höhe des nunmehr zu zahlenden Mietzinses baldigst Gewißheit zu erlangen.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat der Preußische Minister für Volkswohlfahrt daher die Anordnung ge­troffen, daß Anträge an das Mieteinigungsamt zur

Bei einem Genossen erschien eine Frau mit einer Sammelliste zur Einzeichnung von Beträgen für den 3entralmieterausschuß zwecks Durchführung von Pro­zeffen. Die Liste war weder von einem Beauftragten unterzeichnet, noch mit einer Adresse oder einem Stempel versehen. Es war daher nicht festzustellen, von welcher Seite die gedruckte Liste in Umlauf gesetzt worden war. Als auch nach ausführlicher Bes fragung der Sammlerin der Auftraggeber nicht zu ermitteln war und darum die Hinzuziehung der Polizei angedroht wurde, zer= riß die Sammlerin die Liste vor den Augen einiger hin­zugekommener Mieter und verließ nach Freigabe der Haustür das Haus in eiliger Flucht in Richtung des dunklen Laubengeländes. In der Liste waren bereits etwa fünf Zeichnungen in Beträgen von 30 Pf. bis 1 M. notiert.

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Mit einem ähnlich flingenden Namen eines Zentralmieter­ausschusses" hatten fommunistische Funktionäre vor einiger Zeit eine öffentliche Mieterversammlung einberufen, so daß vermutet werden muß, daß es sich hier um eine verdedte Sammlung der KPD. handelt. Das Benehmen der Sammlerin beweist zur Genüge, daß jede Kontrolle über die Ver­mendung der gesammelten Beträge fehlt, und es sich hier um ein

Falschmünzer...

Unerwünschte Gäste aus Polen .

Die Falschmünzer mußten also einen neuen Geldmann suchen.

Wohl felten hat eine Verhandlung in Moabit einen jo fiefen| wollte, wurde er ertappt und in Polizeigewahrsam genommen. Einblick in die Arbeitsmethoden der internationalen Falsch. münzer und die Gegenaktionen der Kriminalpolizei ge­währt, wie der Prozeß, der vor dem Schöffengericht Berlin­mitte unter dem Aktenzeichen Pfister und Genoffen verhandelt wurde.

Der Hauptangetlagte war ein Steindrucker Richard Pfister, ihm zur Seite saßen die Eheleute Alexander- und Martha S10 zcynski, der Portier Baldin und vier Männer, die sich Kaufleute nennen. Wenn auch die Verhandlung wegen Ge­fährdung der Staatssicherheit zum Teil unter Ausschluß der Deffent­lichkeit stattfand, bot sie doch genug des Interessanten. Die Kriminal­polizei fam den Münzfälschungen dadurch auf die Spur, daß eine Frau Schröder, die in der Chodowieckistraße wohnte, eine An­zeige beim Revier erstattet daß ihre Untermieter Falschgeld her­stellten. Seltsamerweise beging die Frau wenige Tage darauf Selbstmord, und die Männer, die nach ihrer Angabe schwere Maschinen mitgebracht hatten, waren verschwunden. Die Kriminal­polizei arbeitete zunächst ohne Erfolg. Später ermittelte sie, daß falsche Post kreditbriefe hergestellt waren, und man ent­deckte weiter, daß nach dem Tode der Frau Schröder das Haupt­quartier in die Wohnung des Ehepaares Sloczynski verlegt worden war. Wie Herr Sloczyinski stammte auch der Mitangeklagte ,, Kauf­ mann " Wilczowski aus Polen . Er hatte einige Barmittel an der Hand und finanzierte das Unternehmen. Als sein Geld zu Ende ging, betätigte er sich als Taschendieb, aber gerade als er einer Dame in der Untergrundbahn die Handtasche ausplündern

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Wieder fanden sie einen aus Polen herübergekommenen Kauf­mann, der wie sein Vorgänger alle Veranlassung hatte, jede Be­fanntschaft mit der polnischen Polizei zu vermeiden. Er heißt Schwimmer und begann in Berlin in seinem Element zu schwim­men. Unangemeldet wohnte er in der Dragonerstraße, und er sorgte dafür, daß man das Gebiet der Postkreditbriefe verlassen und zur Fälschung von hochwertigen Mart- und 3lotyscheinen übergehen konnte. Man beschaffte sich eine sogenannte Hollände­maschine; aber das Wohnen ohne polizeiliche Anmeldung machte Schwierigkeiten, und wieder mußte ein polnischer Landsmann ein­springen, der in Leipzig ein Exportgeschäft betreibt. Um das Unter­nehmen der größeren Sicherheit wegen vor polizeilichen Nachtel­lungen zu schützen, wurde die notwendige Maschine aus Süddeutsch­ land besorgt. Die Kriminalpolizei aber war flüger als die raffi­nierten Verbrecher. Bei den ersten falschen Scheinen, die ihr zu Gesicht tamen, erkannte sie, daß der Steindrucker Pfister der Ur­heber mar. Mit ihm stand die Polizei auf vertrautem Fuß, da er nicht weniger als fünfmal in den letzten Jahren wegen Münzverbrechens vorbestraft ist. Man fannte sein Verfahren. Frei­lich bedurfte es noch langwieriger Arbeit, um das Konsortium feſt­zunehmen.

Der Staatsanwalt hatte gegen Pfister 10 Jahre Zuchthaus be­antragt. Das Gericht erkannte auf 6 Jahre Zuchthaus. Sloczynski und Frau wurden zu Gefängnisstrafen ver­urteilt. Ein Teil der Angeklagten wurde aus Mangel an Be­weisen freigesprochen.

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