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Ein Mädchen zu vergeben! Hochrufe auf die Republik .

Neue Berbaftungen zu einem Adoptionsschwindel.

Ein großer Adoptionsschwindel mit Kindern, der nach Hol I and hinüberspielt, hat vor kurzem beträchtliches Aufsehen erregt. Die Kriminalpolizei, die eine große Untersuchung einleitete, fonnte bereits einen der Schwindler verhaften. Jetzt find in Köln zwei Männer festgenommen worden, von denen man annimmt, daß sie den Schwindel nach Holland inszenierten. Fast zu gleicher Zeit murde in Berlin ein Mann ermittelt, der ebenfalls mit der Affäre in Zusammenhang zu bringen ist. Es handelt sich um einen der Polizei als alten Betrüger bekannten Kaufmann D., gegen den das Verfahren wegen versuchten Betruges eingeleitet worden ist. Während anscheinend die beiden in Köln Verhafteten dieselben sind, die wohlhabende holländische Familien um Riesenbeträge schä­digten, indem sie vorgaben, die 2 boption eines deutschen Kindes vermitteln zu können, haben die anderen Betrüger sich Deutschland ausgesucht, um hier ihren Schwindel anzubringen. Der jezt verhaftete D. hatte sich feudale Briefbogen machen lassen und gab nun bekannt, daß er ein Mädchen an Pflegeeltern zu vergeben habe. Die Pflegeeltern follten zunächst einen Er­ziehungsbeitrag" in Höhe von 8000 m. erhalten und später, wenn das Kind etwa 10 oder 11 Jahre alt sei, noch weitere Summen bekommen. Der Bater des Mädchens, übrigens ein Freund des Briefschreibers, sei ein bekannter Ingenieur und könne das Kind

leider nicht bei sich behalten.

Der Gauner erhielt jetzt zahlreiche Schreiben. 200 Personen bewarben sich um die Pflegschaft des Kindes. Der Rest antwortete damit, daß er dem Gauner die feinerzeit veröffentlichten Artikel rot und blau angestrichen überfandte, in denen der ganze Schwindel aufgedeckt und vor den Gaunern gewarnt wurde. Der Betrüger ließ sich aber dadurch nicht abschrecken, sondern richtete an einen Teil seiner Interessenten einen Brief, in dem er zwecks Einholung Don Auskünften um freundliche Uebersendung von 15 M." bat. Die Kriminalpolizei arbeitete aber schneller als der Betrüger, ermittelte ihn in Berlin und verhaftete ihn aus seiner Wohnung heraus. Seine gesamte Korrespondenz mit seinen Interessenten" wurde natürlich beschlagnahmt. Das Mädchen sowohl als auch der Bater, der angebliche Freund des Briefschreibers, existieren selbstverständlich nur in der Phantasie. Die Polizei hat bereits die Leute benachrich tigt. Gegen den Betrüger wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet.

Vorgänge in der Potsdamer Straße vor Gericht.

Die Vorgänge in der Potsdamer Straße anläßlich der Reichstannerfundgebung im Sportpalast am 2. Dezember vorigen Jahres hatten vor dem Schöffengericht Schöneberg ein Nachspiel. Wie erinnerlich, war der Majer Lewit an jenem Abend beauftragt, für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Er hatte seine Auf gabe so verstanden, daß Hochrufe auf die Republik , auf die Minister Braun und Severing ruhe störenden Lärm" darstellen. Also verhaftete er furzerhand den Ministerial rat Dr. Knöner vom Postministerium, der es gewagt hatte, feiner republikanischen Gesinnung durch einen Hochruf auf die Republik Ausdruck zu verleihen. Aus dem gleichen Anlaß wurden auch weitere Zwangsfeststellungen vorgenommen. Die Erregung der Reichsbannerleute wegen dieses unbegreiflichen Vorgehens des Polizei­majors war mehr als verständlich. Und wie es eben bei solchen Anlässen zu geschehen pflegt, richtete sich die Erregung auch gegen die schuldlosen Schupobeamten, die nur in pflichtgemäßer Erfüllung der Befehle ihrer Borgesezten die Zwangsgestellten ins Polizeirevier zu bringen hatten. In Verbindung mit diesen Vor­fällen hatte sich der Chauffeur K., Mitglied der Sozialdemokratischen Bartei, wegen Aufforderung zur Begehung strafbarer Handlungen

zu verantworten.

Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg stellte zu Beginn der Verhandlung den Antrag, das Verfahren auf Grund des§ 153 wegen Geringfügigkeit einzustellen. Der Polizeimajor Lewit habe der Verfügung des Ministers Severing zuwider die Hochrufe auf die Republik in einem gewissen Umkreis um den Versammlungsort als ruheftörenden Lärm erachtet und sei megen feines pflichtwidrigen Berhaltens strafversetzt worden. Die dem Angeklagten R. zur Last gelegte Handlung, sofern er sich deren schuldig gemacht haben sollte - er bestreite das, wäre nur eine Folge des pflichtwidrigen Berhaltens des Polizeimajors Lewit gewesen; K.s Verschulden wäre in diesem Falle derart gering, daß eine Einstellung des Verfahrens geboten sei. Er bitte, das Polizeipräsidium anzufragen, ob es auf eine Strafverfolgung überhaupt noch Wert lege.

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Der Staatsanwalt widersprach einer Einstellung des Bers fahrens.

Der Angeklagte R. erfannte sich nicht für schuldig. Er habe auf dem Heimwege von der Sportpalastfundgebung in der Nähe der Stegliger Straße um ein Auto herum eine erregte Menschen­menge stehen sehen; es wurde ihm gefagt, daß einige Leute wegen Hochrufen auf die Republik zwangsgestellt worden seien. Die menge iprad) erregt auf Major Lewit ein. Er, der Angeklagte, versuchte die Menge zu beruhigen, dann ging ein Haufe hinüber zum Schupoauto, auf dem sich Zwangsgestellte befanden. hier benahm sich die Menge noch erregter; als ein Polizeiwacht meister mit dem Gummifnüppel herumfuchtelte, rief er diesem zu, er möge das unterlassen. Als er bereits fortgegangen war, wurde er verhaftet. Es sei nicht wahr, daß er gesagt habe: Holt doch die Leute vom Auto herunter."

Die beiden Polizeiwachtmeister wollten aber in dem Angeflagten denjenigen wiedererkennen, der die Menge aufgefordert habe, die 3wangsgestellten herunterzuholen. Ein Reichsbannermann habe noch die Leute davon abgehalten mit den Worten: Macht teinen Blödsinn, die tun ja nur ihre Pflicht. Man hatte den Eindruck, daß die beiden Polizeiwachtmeister ihre Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen machten; es erschien aber nicht ausge­schlossen, daß sie sich in der Person dessen, der die inkriminierten Worte gesagt hatte, geirrt haben konnten. Der eine von den beiden Worte gesagt hatte, geirrt haben konnten. Der eine von den beiden wegen der Hochrufe Zwangsgestellten, der Reichsbannermann F., hatte nicht gehört, daß K. die Worte gerufen hatte.

Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 150 M. R.-A. Dr. Weinberg stellte noch einmal den Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Im übrigen war auch er der Ansicht, daß die Zeugen sich in der Person des Angeklagten gutgläubig irren müßten. Das Gericht verurteilte. zu 70 M. Geldstrafe. Es hielt ihm die Erregung zugute, die fich der Reichsbannerleute wegen der Verhaftung ihrer Kameraden bemächtigt hatte.

Familie anzupumpen. Die fleinen Leute haben über 1000 Mart| einzelnen Stücke vorher angesagt wurden. Den ersten Teil bildete Kreditbetrügereien verübt.

2Jahre Zuchthaus für Heiratsschwindler verloren. Auch sonst hat der Angeklagte noch zahlreiche weitere ernſtere Mufit, wobei besonders Barahanda" von Svendsen vor­

Einer, dem die Gefängnisfost gut befommt.

Mit einer recht eigenartigen Begründung bat der vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte heute angeklagte Schlächter Paul Bohm um mildernde Umstände. Er erklärte nämlich, teine Haft vertragen zu können, weil er über drei Zentner Körpergewicht und während der dreimonatigen Untersuchungshaft schon 25 Pfund zugenommen habe.

Bohm, der etwa 30 Jahre alt ist, hat bereits sieben Vor ftrafen unb hat schon mehrfach Heiratsschwindeleien begangen. Crst Ende April vorigen Jahres war er nach Ver­büßung einer Strafe von 19 Monaten aus Tegel entlassen worden. Während der Strafhaft war gegen ihn ein neues Strafverfahren wegen Heiratsschwindels eingeleitet worden, das aber zur Ein­ftellung gelangte, nachdem der Angeklagte versprochen hatte, daß er fofort nach seiner Freilassung den angerichteten Schaden gutmachen molle. Diese Zusage hielt er aber nicht. Im Gegenteil, faum war er in Freiheit, so setzte er sein altes Gewerbe wieder fort und verübte in Berlin , Leipzig , Goslar und in anderen Orten neue Heiratsschwindeleien. In rascher Folge verlobte er fich fünfmal hintereinander, stellte sich immer als einen ver­mögenden Mann hin und sprach von dem großen Besigtum feines Vaters und von seinem Bantguthaben. Dabei wußte er geschickt die Banksperre des legten Sommers auszunutzen. Da er infolgedessen an sein Bantguthaben nicht herankonnte, ließ er sich von seinen jeweiligen Bräuten reichlich mit Geld aushelfen und von den Eltern der Bräute" wochen und monatelang unter halten. Sobald er das Feld abgegraft hatte, verschwand er auf Nimmerwiedersehen, um sich an einer anderen Stätte fofort wieder Seine Opfer waren eine Arbeiterin, eine Näherin, eine Stüße und zwei Witwen. In einem Falle verstand er es, nicht bloß die Braut selbst, sondern die ganze

zu verloben.

Das Schöffengericht versagte ihm mildernde Umstände und ver­urteilte ihn zu zwei Jahren 3uchthaus, 2000 Mart Geld­ftrafe oder weiteren 20 Tagen Buchthaus und zu fünf Jahren Ehr. verlust, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, daß Bohm nach Ver­büßung der Strafe vielleicht als schwerster Mann der Welt entlassen werden muß.

Der letzte Ausweg.

Junges Paar erschossen aufgefunden.

Im Hause Johannisstraße 22 wurden gestern abend der 24 Jahre alte Randolf Fiebler und die 20 Jahre alte Hanni Fischer erschossen aufgefunden. Das junge Baar hatte am 20. Januar ein gemeinsames Bimmer gemietet. Als sich von den jungen Leuten im Laufe des gestrigen Tages niemand ſehen ließ, schöpften die Wirtsleute Verdacht und ließen die Zimmertür öffnen. Fiedler und das Mädchen lagen angefleidet mit Kopfschüffen fof in den Beffen. Das Motiv zur Tat ist noch unbekannt. Die Kriminal­polizei ist bemüht, festzustellen, ob die Personalien stimmen, da man bisher lediglich auf die vorgefundenen Papiere angewiesen ist.

Musik für Arbeitslose in der Krolloper.

Am Sonntag fand in der Kroll- Oper für die Berliner Arbeitslosen ein Konzert des Berliner Funt. orchesters statt. Die Leitung lag in den Händen von Bruno Seidler- Winkler , dem von den Zuhörern für seine Dars bietungen immer wieder stürmisch gebankt wurde; verschafften sie doch den von der Not am schlimmsten Betroffenen ein paar Stunden reiner Freude. Allgemein wurde nur bedauert, daß zu dem Konzert fein Programm gegeben wurde. Wenn die Druckkosten zu teuer sind, hätte man es doch wenigstens ermöglichen fönnen, daß die

Nicht gesenkte Altraummieten.

Und Mieter, deren Kündigungsrecht ausfiel.

An fich ist schon in diesen kurz vor dem Kriege erstellten Häusern die Friedensmiete mit die höchste in Berlin . Jetzt sind in der Tat piele im Preise gesenkte Neubauwohnungen bereits billiger als diese ungeſentten Altraumwohnungen!

In einem Häuserblock auf dem Tempelhofer Feld,| hätten, daß es in diesen Häusern bei der vollen alten Miete bleibt. der vor dem Kriege fertiggestellt wurde und einer G. m. 6. S. gehört, deren Anteile in Auslandsbesig sind, herrscht unter den Mietern berechtigte Aufregung: Wie alle Mieter pon Itraum wohnungen erhielten sie im Dezember von der Hausverwaltung schriftlich die Benachrichtigung, daß ihre Mieten gemäß der vierten Notverordnung um zehn Prozent der Friedensmiete gesenkt seien.

Jezt Ende Januar-teilt die Hausverwaltung den über raschten Mietern mit, daß sie laut preußischer Ausfüh rungsverordnung die Mietsentung wieder rüdgängig madje, da auf den Häusern Auslandshypotheten( Schweizer Goldhypotheken) ruhen sollen. Die Hausverwaltung verlangt für den 1. Februar nicht nur die volle alte Miete von 120 Proz., sondern bazu noch die Rückerstattung der im Januar nicht gezahlten 10 Proz. Für die zahlreichen Mieter, die als Beamte, Angeftelite und Arbeiter am 1. Januar den vollen Lohnabzug über sich haben ergehen lassen müssen, tritt hierdurch eine katastrophale Lage ein. Eine große Anzahl dieser Mieter hätte zweifellos von dem Kündigungs­recht der vierten Notverordnung Gebrauch gemacht, menn sie gemußt

wurf zu machen ist. Der Mieter tann überhaupt nicht wissen, was Aber die Mieter haben nicht gekündigt, woraus thnen tein Bor für Hypotheken auf dem von ihm bewohnten Hause liegen. In diesem Falle aber lebten obendrein infolge der schriftlichen Anzeige der Hausverwaltung alle Mieter bis zum 5. Januar und darüber hinaus in dem durchaus berechtigten guten Glauben, daß ihre Miete genau so gesenkt würde wie alle anderen. Jetzt ist es zu spät zum Kündigen. Selbst ein nachträgliches Kündigungs­recht wäre ziemlich zwecklos, da die Mieter, die vor dem 5. Januar gefündigt haben, alle verfügbaren Klein- und Mittelwohmungen bereits mit Beschlag belegt haben dürften.

Ist man sich in preußischen Regierungstreifen über die katastrophale Lage dieser Mieter flar? Und wie gedenkt man hier Abhilfe zu schaffen? Der geschilderte Fall ist zweifellos durchaus nicht der einzige feiner Art.

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züglich herausfam. Später wurden die Darbietungen mit einem Czardas von Joh. Strauß, Tanzmusik von Weber und dem ungaria schen Marsch von Lehar als Schluß leichter und beschwingter Der laute Beifall und die lebhafte Teilnahme der Zuhörer war sicher den Veranstaltern der schönste Dant für eine Tat, die zwar die schwerste Not nicht mildern, aber doch für einige Zeit vergessen lassen fann.

Morddrohungen der Nazis.

Goll der Rachefeldzug" weiter geduldet werden.

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Bon dem Berliner Goebbels- Blatt wird in nicht mißzuverstehen der Weise gegen den Pförtner und Wagentontrolleur. ber Meiereizentrale in der Zwingliftraße in Moabit gebeßt, da er ana geblich bem von Kommunisten verfolgten und im Berlaufe der Schlägerei erstochenen Hafenkreuzgymnasiasten Norfus teine Zuflucht und feinen Schuß vor seinen Berfolgern gewährt hat. Es ist schon Soweit gefommen, daß gegen den an dem Borfall unbeteiligten Mann von den Nazis offene Mordbrohungen ausgestoßen worden find. Wir haben eine Schilderung der Borgänge in der Goga towsty und 3 minglistraße erhalten und sie eingehend nachgeprüft. Nichts rechtfertigt danach die Heze gegen den Pförtner der Meiereizentrale. Als sich die Schlägerei ereignete, stürmten etwa 30 bis 35 Mann, darunter die Hakenkreuzler, auf das Tor der Meiereizentrale zu, und es war für den Pförtner P. selbstverständlich, niemand Einlaß zu gewähren. Bezeichnend ist nun ein Vorfall, der sich am Dienstagabend in der Nähe der Woh nung des Pförtners abspielte. Als die Frau des Bförtners ein­faufen ging, trat ihr ein Mann entgegen, der einen schwarzen Schäferhund mit gelben Flecken bei sich führte. Mit den Worten: Guten Morgen, grüßen Sie Ihren Mann von mir," verstellte der Bursche der Frau den Weg. Auf die Frage der Frau: Ach, Sie fennen meinen Mann?, erwiderte der Bursche: Ja, von gestern, von der Geschichte hier. Wundern Sie sich nicht, wenn Sie Ihren Mann eines Abends als Krüppel auf der Straße finden. Er kann sich dann bei den Nazis dafür bea danken!"

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Diese offene Mordandrohung gab P. Veranlassung, zum Polizei­präsidium zu gehen und gegen den bisher unbekannten Burschen Strafantrag zu stellen.

500 Mart für Ergreifung der Täter ausgefeht. Die bisherigen Ermittlungen der Politischen Polizei zu dem tommunistischen Ueberfall in Moabit haben ergeben, daß als Mörder des 16jährigen Gymnasiasten Herbert Morfus drei junge Burschen in Frage kommen und zwar der 19jährige Billy Simon, der 19jährige Harry Pad aus der Wittstocker Straße und der 18jährige Bernhard Klingbeil, der zur Zeit wohnungslos ist. Der Polizeipräsident hat für die Er­greifung der drei Gesuchten eine Belohnung von 500 Mart ausgefeßt.

Berlust im Sportpalast.

Der Genosse Georg Herzog, Wörther Str. 20, hat seine Brieftasche mit Inhalt, Stempelfarte, Invalidenkarte und Partei­buch im Sportpalast verloren. Der Finder wird gebeten, sie Lin­denstraße 3, im Sefretariat des Bezirksverbandes Berlin abzugeben.

Schweres Autobusunglüd bei Madrid . Ein Autobus fuhr bei einem Ausflug in der Nähe von Madrid gegen einen Baum. Von den 22 Insassen wurden fünf getötet und zehn schwer perlegt.

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