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Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 163.

Lokales.

Donnerstag, den 16. Juli 1891.

welche auf der Reinickendorfer Chaussee mißhandelt wurde, er hielt von einem zufällig des Weges kommenden Bau- Arbeiter nicht nur das Geld zum Ankauf eines Brotes, sondern auch den Ertrag einer von ihm veranstalteten Geldsammlung. Und bei Kartoffelbiebstahl ertappte, auf dem Wege zum Gemeinde- Amt Mariendorf   ließ ein Ackerknecht eine ganze Familie, die er beim wieder laufen. Das heißt wahrhaft vornehm gehandelt!

S. Jahrg.

Oswald Nier zu bestimmenden Zeitpunkte einem guten Zwed überwiesen werden.

Nach§ 22 und§ 23 haften die Vertreter resp. Inspektoren Die Nahrungsmittelpolizei soll, so wünscht es das Manchesterthum, nur eine ziemlich eingeschränkte Thätigkeit ent­mit ihrem Gehalt und ihrer Kaution für alle etwa von Herrn wickeln. Wir wünschen im Gegentheil, daß sie ihre Thätigkeit die polizeilichen An- und Abmeldungen der in den betreffenben Dswald Nier zu zahlenden Strafgelder wegen Verstoßes gegen nach mancher Richtung noch erhöht und weisen heute auf einen Geschäftslokalitäten wohnhaften Angestellten, sowie wegen Ver­Punkt besonders hin. Von dem Obst, das in Berlin   auf stoßes gegen die polizeilichen Vorschriften betr. die Aichung und Straßen wie in Läden zum Verkauf gelangt, ist ein großer Theil Sobald ein Arbeiter sich eines nicht ganz faloufähigen das Vorhandensein von Gläsern und Meßgefäßen und haben unreif. Wer eine Düte Kirschen kauft, erhält 3. B. tiefschwarze Wortes bedient, zetert die gesammte Bourgeoispreffe los. Dann diese Beamte auch die etwa konfiszirten Meßgefäße 2c. zu er­und hellrothe durcheinander, und zwar von derselben Sorte, so herrscht vom Mosse'schen nicht illustrirten Wigblatt bis zur feßen. daß Kirschen, die in reifem Zustande eine vollständig schwarze Zeitung, die das Kreuz zu ihrem Zeichen erwählt hat, ungetrübte Nach§ 24 ist Damen zweifelhaften Standes das Betreten Farbe, schon während sie noch roth sind, also wochenlang vor Einigkeit. Erst neulich hat sich das fortschrittliche Organ des der Weinstuben nur in Herrenbegleitung gestattet. Die Inspektoren ihrer Reife, verkauft werden. Wenn Pflaumen fraffesten Byzantinismus sogar aus Posen etwas über angebliche haben solchen zweifelhaften Damen jedoch das Lokal zu verweisen, fommen, wird es noch ärger werden, wie man aus der Er- Rüpeleien, die in der sozialdemokratischen Versammlung im Feen- sobald sie sich in ihrem Benehmen auch nur im geringsten auf­fahrung weiß; es giebt ja Leute, die fast grasgrüne Pflaumen palast vorgekommen sein sollen, vorfluntern lassen. Es war fällig zeigen sollten. für reif halten. Es läßt sich wahrnehmen, daß die durchschnitt- ordentlich rührend, wie es sich über diese angeblichen Gemein-§ 37. Betritt oder verläßt ein Gaft das Lokal, so ist ein liche Reife des in Berlin   feilgehaltenen Obstes von Jahr zu heiten ereiferte und dem angeblich beleidigten" Abgeordneten jeder Kellner verpflichtet, demselben beim Ab- oder Anlegen Jahr etwas geringer wird; der Begriff von Reife ändert sich Bebel ein Linderungspflaster auflegen wollte. Der Ueberkleider 2c. behilflich zu sein; eine Unterlassung dieser allmälig und zwar nach der ungünstigen Richtung hin. Man Bald darauf, am 13. d. Mis., lag dem Berliner Tageblatt" Hilfeleistung wird mit 10 Pf. Strafe belegt. begreift, was die Obstzüchter dazu bringt, die Frucht in nicht eine offene Erklärung des Herrn Schauspieldirektors Barnay bei.§ 38. Wenn ein Kellner durch falsche Bestellung von Speisen völlig reisem Zustande auf den Markt zu tragen; fie glauben, Dieser tapfere Bühnenheld hatte sich darin notariell bescheinigen und Getränken zum Nachtheile der Gäste einen Frrthum begeht, einen um so höheren Preis zu erzielen, je eher sie die Waare laffen, daß er dem Schriftsteller Herrn Klausner zwei schallende sei es wissentlich oder unwissentlich, so wird derselbe mit 50 Pf. zum Verkauf bringen. Und doch würden sie am Ende ein Backpfeifen verabreicht habe. Nun geht ja die Fama, in der Strafe belegt. befferes Geschäft machen, wenn sie reifes Obst feilhielten; denn Redaktion des Berliner Börsen- Courier" wäre ein derartiges§ 39. Wenn ein Kellner sich am Büffet oder in der Küche völlig reifes Obst wird in Berlin   allmälig selten und die gute Honorar für schriftstellerische Leistungen nicht so ganz länger aufhält als nöthig ist und daselbst unnöthig laut spricht, Waare, wenn sie selten ist, hat den höchsten Preis. Wenn das außergewöhnlich. Aber Herr Barnay, Leiter eines In- so wird derselbe mit 10 Pf. Strafe belegt. aber die Händler nicht einsehen, so sollte die Nahrungsmittel- ftituts, das die Stücke eines Schiller mit Vorliebe aufführt,§ 40. Jeder Kellner, welcher außerhalb seines Reviers( mit Polizei einschreiten und das Publikum, namentlich auch eines Mannes, der die Abhandlung Die Schaubühne als mora- Ausnahme, wenn derselbe etwas bestellt oder Bestelltes abholt) die Kinder, vor der gesundheitsschädlichen Wirkung un- lische Anstalt betrachtet" schrieb, verabreicht nicht sans façon Ohr betroffen wird, zahlt 10 Pfg. Strafe. reifen und halbreifen Obstes bewahren. Ein großer feigen. Er bestellt Herrn Klausner vor den Schiedsrichter, und§ 41. Die Küchen Bons" müssen deutlich geschrieben Theil des Publikums mißachtet übrigens alle nahrungs- hier, ganz entsprechend dem feierlichen Orte, geht das Rachegericht werden. Falsche Bestellungen werden nicht zurück­mittel- polizeilichen Belehrungen und Rathschläge mit einer Kon- vor sich. Herrn Tromm, dem Schiedsrichter, ist dann noch die genommen, sondern hat diese der betreffende Kellner zu be­sequenz, die einer besseren Sache würdig wäre. So hat das beneidenswerthe Aufgabe zugefallen, diese heroische That amtlich zahlen. hiesige Polizeipräsidium zwar schon wiederholt vor dem Genuß zu bekunden. ungefochten Schinkens gewarnt, aber von den Speisekarten der Gasthäuser ist er deshalb nicht verschwunden, vielmehr be­deutet hier das Wort Schinken ohne Zusah gewöhnlich den rohen Schinten. In Köln   hat die Polizeibehörde kürzlich das Publikum und speziell die Gastwirthe vor dem Genießen beziehungsweise Borsetzen ungefochten Schinkens gewarnt und zwar vor dem Vor setzen in einer sehr nachdrücklichen Form. Wir möchten dies auch in Berlin   für angebracht halten.

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Ist es aber irgend einer der größeren Berliner   Zeitungen eingefallen, auch nur mit einem Worte diesen Vorgang in die richtige Beleuchtung zu sehen? Wahrlich, es ist weit gekommen, wenn man Prügelszenen vor dem Schiedsrichter inszenirt und dafür noch Beifallsrufe( oder sind hier da capo- Rufe erwünschter?) zu verlangen scheint. Ob so etwas das Ansehen der Schieds­gerichte sonderlich stärkt? jedenfalls genau so wie das Verhalten Ser Kreuz- Zeitung" in der Mainzer   Affäre. Da waren freilich Worte: So dir einer einen Backenstreich auf die Linke giebt, alle freisinnigen Organe außer sich, daß ein Blatt, dem die so reiche ihm die Rechte dar" nicht ganz unbekannt sein dürften, das reine Fauſtrecht predige.

Wo aber ist jetzt die sittliche Entrüstung?

Das sonst so laute Organ des Herrn Mosse ist ganz still, auch die ehrbare Tante Vos" schweigt sich vollkommen aus. Aber wir verkennen das antisemitische Fortschrittsblatt. Nur Toleranz diktirt ihm das Verhalten; denn Herr Klausner ist Jude und Herr 2. Barnay steht im Verdacht zu den Kindern Israels  

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§ 42. Die Kellner verpflichten sich, die sich bei der Kon­trolle der Küchen Bons" ergebenden Differenzen nachzuzahlen und außerdem eine Strafe für diese Fehler in Höhe des Differenz­betrages zu bezahlen.

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§ 43. Die Kellner haben sich im Lokal zu bewegen und wird Jeder, welcher daselbst sitzt oder schläft, mit 10 Pfg. Strafe belegt. Die Strafbestimmungen setzen sich fort bis ins Unendliche. Dies einige Proben aus der Hausordnung der Wein­Großhandlung Oswald Nier Aux caves de France!"" Die empfängt beim Dienstantritt ein unbeschädigtes Exemplar der fehlenden Paragraphen entsprechen den zitirten! Jeder Angestellte Haus Ordnung" und hat dasselbe bei seinem Abgange in dem­selben Zustande zurückzugeben, widrigenfalls er eine Strafe von 50 Pfg. zu zahlen hat.

Das Büchelchen sei zum eifrigen Studium hiermit allseitig bestens empfohlen!

Jahren bei allerlei Schiebungen die Hände im Spiel gehabt, welche Jahren bei allerlei Schiebungen die Hände im Spiel gehabt, welche inzwischen durch ein neues Buch Ahlwardt's   eine drastische, aber fachliche Beleuchtung erfahren haben. Manché bestritt entschieden, jene 10 000 m. für sich behalten zu haben und erklärte vielmehr, dieselben per Post ihrer Bestimmung gemäß an die Gräfin Hacke,

Die Lynch justiz ist zwar ursprünglich eine amerikanische Die Lhuchjustiz ist zwar ursprünglich eine amerikanische  Sitte, sie hat sich aber auch in Europa   und bei uns allmälig eingebürgert, obwohl sie hier bisher nur auf gelegentliche Fälle beschränkt geblieben ist. Sie erscheint als ein Ausdruck des be­leidigten Rechtsbewußtseins des Volkes, besonders dann, wenn fie, wie vielfach in Amerika  , sich als eine Korrektur der diesem Rechtsbewußtsein oft geradezu hohnsprechenden öffentlichen Rechts­pflege" darstellt. Der Saale- Zeitung" wird von hier geschrieben: Trozdem hat diese primitive Art der Rechtspflege durch den Richter Lynch" ihr Bedenkliches. Das Verfahren entbehrt jeder Aus guter Quelle erfahre ich, daß die königl. Staatsanwaltschaft des Landgerichts I   wider den bekannten Geh. Hofrath Manché, geordneten Beweisführung, und die dem schuldig Befundenen oder zu gehören. früher Abtheilungschef im kaiserlichen Zivilkabinet, die An­für schuldig Gehaltenen zudiktirte Buße besteht, milde ausgedrückt, Wer kennt nicht den Ungegypften", Oswald Nier, lage wegen Unterschlagung und Bestechlichkeit in der mit unseren modernen Anschauungen unvereinbaren Weingroßhandlung, Aux erhoben hat, nachdem sich herausgestellt, daß er die Summe von Prügelstrafe, richtiger gesagt: in einer unmenschlichen, barbarischen wenigstens dem Namen nach? Wer hat noch nicht das Reklame- 10 000 m. die er von Herrn Thomas, Inhaber der Firma Mißhandlung eines Einzelnen, der wehrlos ist, durch eine Ueber- faß durch die Straßen Berlins   rollen gesehen? Der Name dieses Thomas u. Keyling( Eisengießerei) erhalten hatte, nicht für wohl= macht von 10-12 erbitterten Menschen. Antläger, Nichter und Mannes ist gebührend bekannt geworden- dank der gerührten thätige Zwecke verwandt hat. Thomas hatte ihn, als er dieselbe Strafvollstrecker vereinigen sich hier in einer Person, dem zu Reklametrominel. Weniger bekannt ist aber die Hausordnung" zahlte, um Beschaffung eines beſtimmten Hofprädikats ersucht. fällig vorbeipaffirenden Straßenpublikum. Daß darunter Viele der Weingroßhandlung Oswald Nier Aux caves de France", Der Rektor Ahlwardt   war es gewesen, der in seinem Buche: find, welche sich aus bloßer Lust an roher Schlägerei an der welche eine klassische Illustration bildet zu der berühmten freien" Der Verzweiflungskampf der Arier 2." dieser Handel zur Sprache Lynchjustiz betheiligen und, ohne den Sachverhalt zu kennen, so- Vereinbarung" zwischen Kapital und Arbeit, zu der Freiheit" gebracht hatte. Taraufhin wurde die gerichtliche Unter­fort bliud zuhauen, weiß Jeder, der nur ein einziges Mal ein der Arbeiter. Um nun diese Hausordnung" ebenso gebührend fuchung eingeleitet. Bei der verantwortlichen Vernehmung folches Voltsgericht" mit angesehen hat. Erst in diesen Tagen bekannt zu machen, wie der Name des Herrn Oswald Nier be- Manchés stellte sich zunächst heraus, daß Manché schon seit ist eine arme Tagelöhnerwittwe auf der Reinickendorfer   Chauffee kannt ist, da doch beide zu einander gehören, wollen wir zu Nub schwer mißhandelt worden, weil sie für sich und ihre hungernden und Frommen Vieler einige der 56 Paragraphen, welche die vier Kinder ein Brot gestohlen hatte. Der vergangene Winter Hausordnung" umfaßt, hier zum Besten geben. Schwer ist es ja, mit seinem so gefliffentlich geleugneten Nothstand hatte ver- eine passende Auswahl zu treffen, um unseren Lesern eine richtige schiedene ähnliche Vorfälle aufzuweisen, von denen wir nur die Würdigung dieses großkapitalistischen Despotismus zu ermöglichen; Mißhandlung eines Hungrigen erwähnen, der zwei Schrippen ge- das Beste wäre, die ganze Hausordnung" wiederzugeben, um Balastdame der Kaiserin Augusta  , abgeschickt zu haben, welche stohlen habe und nicht einmal durch einen Schuhmann vor der Herrn Oswald Nier in das rechte Licht zu stellen! Doch damit Arme und Bedürftige unterstützt habe. Die genannte Dame finnlosen Wuth des entmenschten Publikums geschützt worden da dies unmöglich die Hausordnung bildet ein Büchelchen gab jedoch bei ihrer Vernehmung die Erklärung ab, daß sie davon fonnte. Es ist sogar mehrfach vorgekommen, daß direkt Un- von 16 Druckseiten hier nur einige Proben: nichts wisse, von Herrn Manché Summen zu wohlthätigen Zwecken schuldige einer Lynchjustiz zum Opfer fielen. Vor einigen Jahren§3. Das Kündigungsverhältniß zwischen mir und den An- erhalten zu haben. Ueber diesen Widerspruch vom inquirirenden wurde bei einer Parade ein Droschtentutscher grausam gelyncht, gestellten wird dahin festgesetzt, daß ich als Prinzipal berechtigt Richter zur Rede gestellt, behauptete Hofrath Manché nunmehr, weil im Gedränge ein Kind in das Hinterrad() seines im bin, Jedermann ohne Angabe des Grundes sofort zu entlassen er habe sich bei jener Angabe geirrt, entsinne sich aber jetzt be­langsamsten Tempo fahrenden Wagens gerathen war. Der Mann und mit Ausschluß jeder weiteren Entschädigung nur zur ftimmt, die 10 000 M. dem verstorbenen Polizeihauptmann Greif wurde nachher vor Gericht von aller Schuld und Strafe frei Bahlung des Gehaltes bis zum Tage der Entlassung verpflichtet übergeben zu haben. Natürlich stießen diese Ausflüchte auf bes gesprochen. Anfang der achtziger Jahre, als die nieder- bin; gleiches Recht räume ich auch meinem Stellvertreter ein; gründete Zweifel, trotzdem der Angefchuldigte behauptete, Geh. trächtige Judenhehe in ihrer höchsten Blüthe stand, wurde ein die Angestellten dagen verpflichten sich zu einer achttägigen Rath Dr. Lucanus habe ebenfalls von diesem Depot Kenntniß Jude, dessen Söhnchen vom Tisch gefallen war und infolge einer Kündigung. gehabt. Da die Ermittelungen aber auch hier negative Resultate Verlegung jämmerlich schrie, von Hausgenossen als ein Unmensch,§ 7. Morgens zur bestimmten Stunde hat jeder Angestellte ergaben, und da Ahlwardt   inzwischen in seiner Bleichröder- Ent­der seine Kinder mißhandele, überfallen und zum Krüppel ge- auf seinem Posten zu erscheinen, widrigenfalls der Dawider- hüllung sogar die Weinhändler namhaft gemacht, welche mehrfach schlagen. Die Lyncher wurden wegen gemeinschaftlicher vorfäßlicher handelnde für jede Minute Verspätung von 1 bis 10 Pig. Strafe Herrn Manché 700 Flaschen Sett à 7,50 M. im Auftrage von Körperverlegung angeklagt, tamen aber mit einer gelinden Strafe zu zahlen hat.... Die Kellner und Frotteure müssen pünktlich allerlei Petenten( um Begnadigungen u. f. w.) geschickt haben, so für ihren bedauerlichen Frrthum" davon, welche damit begründet um 8 Uhr, die Hausdiener um 1/28 Uhr, das Kellerpersonal um fonnte die Anklagebehörde nicht umhin, die Antlage zu er heben. wurde, daß die Thäter doch eigentlich in guter(!) Absicht gehandelt 7 Uhr, das Büreaupersonal um 8 Uhr im Geschäft sein und hätten. Daß die Sucht eines gewiffen Publikums, seine Rauflust in demselben verbleiben, bis sämmtliche Arbeiten erledigt sind. unter dem Vorwande einer Lynchjustiz auf Kosten eines vielleicht Festbestimmte Arbeitszeit respektive Büreaustunden existiren also unschuldigen Passanten zu befriedigen, geradezu zur Verübung nicht.... Im Falle der eine oder der andere Angestellte auf furze einer Niedertracht benutzt werden kann, haben wir erst vor einigen Beit ausgehen oder nur austreten will, so hat er erstens an be­Monaten erlebt. Zur Beit, als der berüchtigte Radaugraf Kleist   treffender Stelle um Erlaubniß zu fragen und zweitens fich mit vom Loß die Straßen Berlins   unsicher machte, wurde in der einem Kollegen zu verabreden, welcher während seiner Abwesen­Schönhauser Allee ein harmloser Ingenieur vom Publikum ge- heit alle Pflichten und alle Verantwortlichkeit übernimmt. mißhandelt und schwer verletzt, weil ein Bummler, von dem er§ 18 verbietet dem Restaurationspersonal das Essen und angerempelt worden war und den er deshalb zur Rede stellte, Trinken in den Weinstuben strengstens und bestimmt: Sollte es ausrief: Wenn Sie auch der Graf Kleist   sind und ich Ihr vorkommen, daß einem Kellner von einem Gaste Wein 2c. zum Diener, so haben Sie doch fein Recht, mich zu schlagen!" Trinken angeboten wird, so hat der Kellner die Annahme in An einer Lynchjustiz pflegen sich alle Klassen des Straßen- höflichster Weise abzulehnen. publikums zu betheiligen. Wir zweifeln jedoch, daß Arbeiter§ 19. Die Angestellten haften mit ihrem Gehalt und ihrer der bodenlosen Gemeinheit fähig wären, welche einmal von zwei Raution für die ihnen übergebenen Gegenstände und zwar: Die Vertreter resp. Inspektoren für das Weinstuben- Mobiliar Brüdern aus guter" Familie in einem Haufe der Veteranen­straße verübt wurde. Die Herren fanden, Nachts heimkehrend, resp. für Alles, was sich in den Restaurationsräumen be­einen Obdachlosen auf der Bodentreppe schlafend und hatten findet; die Wirthschafterinnen für die Küchenutensilien, Betten und nichts Eiligeres zu thun, als den Unglücklichen selbander zu über­fallen und mit Knüttelhieben aus dem Schlaf zu wecken. Vorher für Alles, was sich in der Küche befindet oder vom Küchen­hatten die Helden, denen beim Anblick des ausgemergelten und personal benutzt wird; entträfteten Vagabunden" das tapfere Hers in die Hosen ge fallen war, auf der Straße noch denjenigen Beistand suchen zu müffen geglaubt, den man in solchen Fällen und des Nachts an­zurufen pflegt. Sie haben aber die lakonische Antwort erhalten: " Hauen Sie den Kerl raus!"

Ueber einen Dampferunfall auf der Havel   giebt ein Berichterstatter als Theilnehmer und Augenzeuge folgenden Be­richt: Der Berliner   Dampfer" Zehdenick  " gerieth am gestrigen Dienstag bei einer Havelfahrt in eine flache Stelle und fuhr voll­ständig fest, so daß die darauf befindlichen 260 Personen bei dem stürmischen und regnerischen Wetter in eine höchst fatale Lage kamen. Die Gesellschaft, aus Zehlendorfer   Familien und Berliner  Sommergästen bestehend, war von Wannsee   aus nach dem Städt­chen Rezin a. H. gefahren und wollte auf der Rückfahrt noch einmal zu kurzem Aufenthalt an Werder anlegen. Mitten auf der Havel  , als schon die Brücke und die Thürme von Werder in Sicht waren, bekam der Dampfer einen leichten Ruck und stand unbeweglich fest. Der Kapitän hatte eine als Warnungszeichen aufgestellte, ganz dünne Ruthe übersehen und außerdem die falsch verstanden, genug, er war in die nur vier bis fünf Fuß warnenden Handbewegungen eines vorüberfahrenden Schiffers tiefe Havelstelle hineingerathen und der Dampfer, der einen Stelle. Alle Versuche, durch Rückwärts- und Vorwärtsbewegungen, ziemlich bedeutenden Tiefgang hatte, rührte sich nicht von der die Kellner für Service, Wäsche, Gläfer und für Alles. durch Zuhilfenahme sämmtlicher Ruderstangen und durch schau­blieben erfolglos. Die Situation wurde immer unheimlicher. was sich in den Restaurationsräumen befindet und was sie telnde Bewegung der Passagiere das Schiff wieder flott zu machen, benußen; Das Rüchenpersonal für die sämmtlichen Küchenutensilien und Die Ufer verschwanden in nebelgrauer Ferne, der Sturm peitschte was sich in der Küche befindet, sowie für alles, was es benutzt; die Wellen, unaufhörlich ging der Regen nieder und in den die Büffetiers für den ihnen übergebenen Bestand an Wein, Kajüten spielten sich die unvermeidlichen Szenen des Jammerns und Weinens von Frauen und Kindern ab. Hierzu kam noch, Selbst bei wirklicher und schwerer Schuld, ja sogar bei Aus­brüchen der Rohheit, wie sie zuweilen von Zuhältern verübt wer Abonnements 2c., ebenso das Büreau, Keller, Kutscher- und jedes andere Personal daß der Kapitän durch das beständige Mitreden und Mitanordnen übereifriger Fahrgäste vollständig topflos gemacht wurde, und den, ist die Lynchjuftig nicht zu entschuldigen. Das Publikum hat fein Recht, eigenmächtig zu strafen, und noch dazu eine Strafe zu für die demselben anvertrauten Gegenstände. § 20. Jeder Angestellte erklärt sich damit ausdrücklich ein- jeder in der Nähe befindliche Schiffer die Zurufe vom Dampfer verhängen, deren Beseitigung aus unseren Gesetzen erst nach langen Kämpfen durchgesetzt worden ist und als eine wahre Er- verſtanden, daß ihn fine hinterlegte Station erſt brei Tage unbeachtet ließ. Dret Mal schon hatte der Kapitän das per Mit den Insassen, dem Besitzer einer rungenschaft im politischen Befreiungskampfe des Boltes anzu- nach seinem event. Austritt aus dem Geschäft ausgezahlt wird ſignal ertönen lassen, da endlich nahten sich zwei Boote sehen ist. Außerdem bedenke man, wie das Publikum bei einer und zwar nur dann, wenn er das Geschäft in der größten dem Dampfer. Lynchjustiz schlägt. Ohne schwerste törperliche Verlegungen, wenn Rahe verlassen und von seinen sämmtlichen Effekten geräumt in der Nähe liegenden Ziegelei und seinen Leuten uner und das hat; im anderen Falle geht derselbe seiner Kaution verlustig, verhandelt, daß eine Anzahl von Passagieren mit Booten Land gebracht würde, um so den Dampfer zu nicht dauerndes Siechthum geht eine solche felten ab, erleichtern; auch erbot sich der hilfsbereite Ziegeleibesitzer, seinen alles vielleicht um eines geringfügigen Vergehens willen, das indem der Betrag derselben der Armendirektion zur Verfügung an gestellt wird. nachher vom Gericht mit 8 Tagen Gefängniß bestraft wird. § 21. Die Beträge der auferlegten und von dem betreffenden eigenen Dampfer als Schlepper zur Verfügung zu stellen. Das Zum Glück haben uns gerade die letzten Tage auch Fälle vom Gegentheil einer Lynchiustiz gebracht. Eben jene Frau, Angestellten unterschriebenen Strafen können zu jedem von Herrn Umsteigen aus dem Dampfer in die Boote ging nicht ohn

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