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Der Hochverrat in der Polizei.

Schrader Verband nicht gegen Grzesinski .

Wir erhalten die folgende Erklärung des Vorsitzenden des Ber­bandes Preußischer Polizeibeamten E. B.:

Der Berliner Lokal- Anzeiger" veröffentlicht in seiner Aus gabe vom 11. d. M. eine längere Abhandlung mit der Ueberschrift: ,, Schrader- Berband gegen Grzesinsti!"

Ich erkläre hiermit ausdrücklich, daß der Verband Preußischer Polizeibeamten( Schrader- Verband) feine Beranlassung hat, gegen den Herrn Polizeipräsidenten Grzesinsti Stellung zu nehmen.

Ich habe auf die außerordentlich zahlreichen fernmündlichen Anfragen Berliner Zeitungen aller Richtungen erklärt, daß ich von den Einzelheiten der gegen die verhafteten Personen erhobenen An­fchuldigungen feine Kenntnis habe, sondern nur das weiß, was in den Zeitungen darüber berichtet worden ist und mir auch deshalb ein Urteil über die vorliegenden Anschuldigungen und über den Ausgang des Verfahrens nicht erlaubt.

Ich bedauerte jedoch, daß in dieser Zeit der großen Erregung vor der Wahl, in der die Polizeibeamtenschaft ganz besonders und überaus start in Anspruch genommen wird, die Presse diesen Vor­gang in der fenfationellsten Aufmachung veröffentlicht hat. Durch diese Art der Veröffentlichung fann in diesen sturmbewegten Tagen das Bertrauen der breitesten Volksfreise zur preußischen Polizei, zur Autorität des Staates und zur Ruhe, Ordnung und Sicherheit nicht gehoben werden. Ich habe jedoch nie erklärt, daß dieses Vor­tommnis vom Polizeipräsidium Berlin als Wahlmache benutzt worden ist.

Ich halte es für richtiger, wenn mit aller Sorgfalt und Energie die Ermittlungen und Untersuchungen fortgefekt merden, aber ohne daß daraus eine öffentliche Sensation gemacht wird.

In diesem Sinne waren meine Antworten auf die Anfragen des Berliner Lofal- Anzeigers" gehalten.

Die Stellung unseres Berbandes zum heutigen Staat ist so befannt, daß fie nicht wiederholt werden braucht. Durch einen bes sonderen Wahlaufruf find alle unsere Mitglieder aufgerufen, Herrn von Hindenburg ihre Stimme zu geben. Ernst Schrader.

Polen gegen Danzig .

Lebergabe der Zollverwaltung beantragt.

Danzig , 12. März.

Die polnische Regierung hat beim Bölkerbundskommissar den Antrag gestellt, die Abschnitte 1, 3 und 4 des Teiles 7 des Ab­

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fommens mit Bolen vom 24. Oftober 1921 außer Kraft zu fehen und die Danziger Sonderfontingente und die übrigen Rechte, die

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Danzig bisher noch beim Erlaz polnischer Ein- und Ausfuhrbeschrän- der Hand- und Kopfarbeiter!

tungen hatte, zu beseitigen.

Geschieht das, so wäre Danzig auf wirtschaftlichem Gebiet voll­ständig von polnischen Gesetzen und Anordnungen abhängig. Damit wäre es mit dem letzten Rest der Danziger wirtschaftlichen Selb­ständigkeit vorbei und das Gegenteil von dem erreicht, was im Ver­sailler Frieden bei der Gründung des Freistaates Danzig beab sichtigt war.

Der Senat hat versucht, durch Verhandlungen mit Bolen zu einer Einigung zu kommen. Da diese Bemühungen erfolglos geblieben sind und Polen nunmehr den Klageweg beschritten hat, wird der Senat Anträge zur Abänderung des Warschauer Abkommens stellen, die für die Erhaltung der Danziger Wirtschaft und des Danziger Eigen­lebens gefordert werden müssen.

Polen begehrt in einem weiteren Antrag, daß die gesamte Organisation und Verwaltung des Danziger Zolldienstes Polen überantwortet wird und die Danziger Zollbeamten, soweit fie überhaupt von Polen zum Zolldienst zugelassen werden, vor der polnischen Behörde den Diensteid ablegen.

Aber ohne die Zustimmung Danzigs können die Bestimmungen des Pariser Bertrages und des Warschauer Abkommens praktisch nicht abgeändert werden. Bis zu einem Einvernehmen über eine Abänderung bleiben die bisher geltenden Bestimmungen in Kraft.

Achtung, Motorkorps

Die Mitglieder des Motorkorps der Eisernen Front werden gebeten, sich für die heutige Wahlarbeit mit ihren zuständigen Kreiswahllokalen in Verbin­dung zu setzen.

Die für gestern angekündigte Werbefahrt mußte leider in letzter Stunde abgesagt werden, weil sie unter das allgemeine Umzugs- und Demonstrationsverbot fiel, das der Berliner Polizeipräsident für gestern und heute erlassen hat. Das ist um so bedauerlicher, als sich zu Hunderten die Mitglieder des Motorkorps zur Teilnahme bereits freiwillig gemeldet hatten. Der größte Teil konnte rechtzeitig telephonisch von dem Verbot unterrichtet werden, viele erfuhren es erst am Sammelplatz in der Lehrter Straße . Dort hatte sich eine beträchtliche Menschen­menge angesammelt, die sich nur langsam und enttäuscht

zerstreute.

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Neues Recht für die Synagogengemeinden. Das preußische Staatsministerium hat dem Staatsrat einen Gesezentwurf zugeleitet, der die Rechtsverhältnisse der Synagogengemeinden neu regeln foll. Bisher waren die Rechtsverhältnisse der Synagogengemeinden in den verschiedenen Gebietsteilen Preußens in einer Reihe vonein ander abweichenden Gesezen geregelt, die zum Teil in die erste Hälfte des 19. Jahrhundert zurückgehen. Im Bereich des preußischen Staatsgebiets bestehen zur Seit in der Hauptsache noch 14 folcher Gesetze. Durch den neuen Gesezentwurf werden u. a. auch die über die besonderen Berhältnisse der Juden erlassenen Gesetze als staatlidje Vorschriften aufgehoben.

Gewerkschaftliches fiche 3. Beilage.

Berantwortlich für Politik: Bictor Schiff: Wirtschaft: 0. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schilowski; Lofales und Sonstiges: Frig Karstäbt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin . Verlag: Borwärts.Berlag G. m. b. H.. Berlin . Drud: Vorwärts- Budbruderet und Berlagsanstalt Paul Ginger u. Co., Berlin S. 68. Lindenstraße 3. Sieran 5 Beilagen.

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